Mordfall Journalist Günther Schädel – DNA an Patrone wird untersucht

Der Mörder vom OÖN-Redakteur Günther Schädel (1988) läuft nach wie vor frei herum. (Foto: OÖN)
(Wien, im Oktober 2008) Am 27. Februar 1988 wurde gegen 3 Uhr 45 der Sportredakteur der Linzer Tageszeitung „Oberösterreichische Nachrichten“ Günther Schädel in der Linzer Altstadt erschossen. Die Waffe war eine Pistole Marke „Frommer“, Kaliber 7,65 mm. Wie es vor zwanzig Jahren zu dieser Tat gekommen ist, darüber herrscht heute noch Rätselraten.
Die letzten Stunden sind bekannt: Der 41-Jährige ging am 26. Februar 1988, ein Freitag, um 23 Uhr 15 von der Redaktion der OÖN ins Wochenende und danach in ein Lokal in der Linzer Innenstadt. Rekonstruktionen ergaben damals, dass er gemeinsam mit einer schwarzhaarigen Frau die Lokale „Vanilli“, „s’Linzerl“, „Antiquitätenstuben“ und „Sansibar“ in der Altstadt besucht hatte. Am 27. Februar 1988 besuchte er dann alleine gegen 3.45 Uhr das Lokal „Klausur“, um danach nach Hause zu gehen. Um diese Zeit traf er auf den Mörder. Nach dem Kopfschuss wurde er im Linzer AKH notoperiert, vergeblich. Zwei Stunden später, um 5 Uhr 45 verstarb der 41-jährige Sportjournalist der OÖN.
Neue Ermittlungen
Nun gab der OÖ Sicherheitsdirektor Alois Lißl am 24. Oktober 2008 bekannt, dass dieses abgeschossene Projektil auf DNA untersucht wird. Die Patrone drang beim rechten Ohr ein und blieb im linken Scheitelbereich stecken. Die Staatsanwaltschaft Linz stimmte zu. Es kommt also neuer Schwung in die Sache, denn der Mörder läuft nach wie vor frei herum.
Lißl ist überzeugt, das der Täter die Patrone beim Laden angegriffen hat. Damals vor 20 Jahren war das Thema „genetischer Fingerabdruck“ noch kein Thema und auch in der kriminellen Welt kein Bewußtsein dafür vorhanden. Lederhandschuhe, die die Finger gefühllos machen, trugen nur Profikiller. Man geht aber von einer Motivlage „Rache und Eifersucht“ aus, also von einem Amateurtäter.
DNA auf Patrone?
Laut „Oberösterreichische Nachrichten“ stützt sich die Ermittlung auf eine neue Methode, die in England wissenschaftlich publiziert wurde und schon zu Fahndungserfolgen bei Bluttaten führte: Die Arbeit mit dem Titel „The Retrieval of a DNA profile from Spent Cartridge Cases“ („Die Gewinnung von einem DNA-Profil von ausgeworfenen Patronenhülsen“) beschreibt ein Verfahren, ausgeworfene Munition zu untersuchen. Sie wurde von zwei Experten der Staffordshire University erarbeitet. Da es im Fall nach wie vor „fünf Verdächtige“ gibt, werden diese nun gezwungen ihre DNA abzugeben.
B&G ergänzt gerne aus dem Fundus: Zum Fall erschien auch eine literarische Arbeit (1996), die sehr verklausuliert im Wesentlichen den Fall Schädel beschreibt. In der mittlerweile eingestellten Linzer „Edition Resistenz“ veröffentlichte die Schriftstellerin Marie Kaps das dünne Büchlein „Das Heranwachsen der Unruhe“ (Eine Kriminalnovelle). Darin wird Schädel mit dem Spitznamen „Schähil“ geführt. Es ist leider kein Sachbuch, daher
für Ermittlungsarbeit wenig brauchbar.
OÖN vergißt nicht
Die „Oberösterreichische Nachrichten“ hat den Fall bis heute nicht vergessen. Es ist für die Linzer eine Ehrensache, dass der Mörder – auch mit Hilfe der Öffentlichkeit – gefunden wird. Günther Schädel arbeitete 21 Jahre in der Zeitung als Berichterstatter.
Marcus J. Oswald (Ressort: Mord)
Max Friedrich – neuerlich für zehn Jahre zertifiziert

Statt einer parlamentarischen Anfrage wurde er belohnt: Max Friedrich wurde völlig überraschend knapp vor Jahresende für weitere zehn Jahre bis 2018 als Gerichtsgutachter zertifiziert.
(Quelle: Sachverständigenliste, 2. Jänner 2009)
(Wien, im Jänner 2009) Das Wort Justizskandal soll man nicht zu oft in den Mund nehmen, da der Begriff sonst inflationär wird und an Gripp verliert. Doch dieser Vorgang ist einer: Durch „Handauflegen“ einflussreicher Freunde im Justizministerium kam eine Rezertifizierung zu Stande, die durch saubere und gewissenhafte Bewertung bisher geleisteter, fehlerhafter Arbeit nicht zu rechtfertigen ist.
Fakt ist: Nervenarzt Max Friedrich wurde kurz vor Ende 2008 für zehn (!) weitere Jahre neuerlich als Gerichtsgutachter zertifiziert. Diese erschütternde Hiobsbotschaft ist Ausdruck schlichter Inkompetenz im Justizministerium. Anwälte, aber auch Justizbetroffene sind entsetzt, wie es zu dieser Gefälligkeitsentscheidung gekommen ist.
Max Friedrich, pensionsreife 64, stand zuletzt vor allem für Skandale gut. Die Entscheidung der neuerlichen weit greifenden Rezertifizierung ist durch die zuständigen Stellen nicht nur verantwortungslos. Diese Stellen haben offenbar auch ein schlechtes Gedächtnis.
2005 brachte Max Friedrich durch ein Fehlgutachten einen 56-jährigen Mann acht Jahre ins Gefängnis. Erst ein Zweitgutachten in Strafhaft durch einen deutschen Gutachter brachte die Enthaftung nach 18 Monaten.
Zwei Jahre zuvor brachte Max Friedrich durch ein Gutachten einen Kärntner für drei Jahre in Haft. Auch hier brachte erst ein privat bezahltes Gegengutachten einen Unschuldsbeweis und Enthaftung nach 21 Monaten.
Im Fall Robert Ackermann stellte Max Friedrich beim in Wien lebenden Deutschen keine Gefährlichkeitsprognose nach offensichtlichen Verhaltensauffälligkeiten. Welch ein Irrtum: Nur zwei Jahre später (2008) schlitzte dieser einen Obdachlosen auf und ging in Boulevardmedien als „Kannibale von Wien“ in die Kriminalgeschichte ein (der Kannibalismusvorwurf fiel dann bei Gericht weg).
In Kärnten trat der Wiener Gutachter in einer Strafrechtscausa an und sprach sich pro Kindesmissbrauch aus. Der Fall ging drei Mal vor den OGH und wurde drei Mal aufgehoben.
Im Scheidungs- und Obsorgefall Mag. Herwig Baumgartner sorgte er 2001 dafür, dass dessen Ehefrau Chantal Gabrielle Edwige Marguerite Bund, damals 34, aus der Ehe ausbrach, mit einem Italo-Hengst fremd und danach ins Ausland ging (Fribourg), ungeschoren blieb und dem Kindvater alle vier Kinder wegnahm. Friedrich billigte diese irrwitzige Gangart von der ersten Minute an durch ein skandalöses 13-Minuten-Kurzgutachten an der Großmutter. Der Noch-Immer-Ehegatte und Kindvater hat bis heute seit sieben Jahren keine einzige Minute Besuchsrecht bei seinen vier Kindern durch dieses Drecksgutachten. Ein ganze Familie wurde durch den fanatisch väterfeindlichen Gutachter Max Friedrich kriegerisch vernichtet.
Im Scheidungs- und Obsorgefall Gottfried D. ließ der SPÖ-Seilschaftsgutachter Max Friedrich ebenfalls zu, dass eine urkainische Einwanderin zuerst in Wien mit einem Krebsarzt fremd ging, die Ehe brach und zuguterletzt dem Wiener Ehemann und Kindvater bis heute und seit fünf Jahren keine einzige Minute Besuchsrecht bei seinem heute achtjährigen Sohn eingeräumt wurde. In diesem Fall wurde mittlerweile ein Menschenleben (das des Kindvaters) gefährdet.
Die Brutalität, Kaltschnäuzigkeit, Arroganz und politische Versiertheit, mit der Max Friedrich gegen Personen vorgeht, verwundert. Noch mehr verwundert, dass im Justizministerium niemand den Mut hat, eine weitere Zertifizierung zu überdenken. Man fügte sich offenbar dem Druck aus dem allmächtigen AKH Wien, wo Friedrich eine Abteilung leitet.
Was lernt man daraus? Bei Gerichten geht es offenbar nur mehr um Machtspiele. Wer nicht mitspielt, kommt unter die Räder. Wer wehrhaft ist und aktiv für sein Recht kämpft, wird von Friedrich vorsätzlich kaputt gemacht. Max Friedrich kann und darf unter den Augen des Justizministeriums Leute durch seine Fehlgutachten in Haft bringen und am Ende stellt sich heraus, dass diese schuldlos waren. Friedrich kann umsichtigen und hochmotivierten Kindvätern halbe Jahrzehnte lang die Kinder bis zur Entfremdung vorenthalten, weil er nicht für Väter entscheiden kann, weil er mit den Feministen in Vereinsvorständen sitzt und diesen im Wort ist. Friedrich ist ein in rote Wolle gewirkter Parteigänger der SPÖ und niemals ein objektiver Gutachter. Das wissen alle, die die Parteienlandschaft und den Filz in Wien kennen.
Nicht zuletzt darf man nicht vergessen, dass auch Richter in sein gerissenes Konzept der Väterfeindlichkeit hineinspielen. In Wien ist das vor allem die Richterin Gabriele Thoma-Twaroch, die eine enge Verbündete von Max Friedrich ist. Sie ist heute die Vorsteherin des BG Josefstadt. 200 Meter um die Ecke hat Max Friedrich seine Praxis.
Dieses Journal steht in den nächsten Monaten vor der Aufgabe, genau und auf den Punkt präzise herauszufinden, wer die schützende Hand im Justizministerium über ihn legte und ihm durch Handauflegen noch einmal zehn goldende Jahre bescherte. Mit normalen Umständen kann es nicht zugegangen sein, da dieser Gutachter derjenige ist, der in den letzten drei Jahren wie kein anderer empfindliche Fehleinschätzungen (vor allem im Strafrecht) produziert hat, über die man unter normalen Umständen nicht hinwegsehen kann.
Marcus J. Oswald (Ressort: Gutachter, Max Friedrich)
Auf zum Appell – Vätertreffen – 8.01.2009
„Bei jeder Aufgabe ist es ohne allgemeine Appelle, die sich an alle wenden, unmöglich, die breiten Massen in Bewegung zu bringen. Aber wenn die leitenden Funktionäre sich auf allgemeine Aufrufe beschränken, ohne sich selbst konkret und gründlich mit der Arbeit zu befassen, um, nachdem sie dort einen Durchbruch erzielt und Erfahrungen gesammelt haben, diese Erfahrungen dann bei der Leitung anderer Organisationen auszunutzen, werden sie nicht nachprüfen können, ob ihre allgemeinen Aufrufe richtig sind; sie werden auch den Inhalt dieser Aufrufe nicht bereichern können, und es besteht dann die Gefahr, dass die allgemeinen Appelle in der Luft hängen bleiben.“
Mao Tse-Tung. Großer Vorsitzender. 1. Juni 1943. In: „Einige Fragen der Führungsmethoden“. (Werke Bd. III)

Das österreichische Kindschaftsrecht stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Viele Männer und Väter werden jedoch in ihrer Väterrolle geschnitten, wogegen nun zahlreiche Vereine aufstehen. (Foto: Gottfried Helnwein, etwa 1972. Repro: Oswald)
(Wien, im Jänner 2009) Die Lage in Wien ist ruhig. Minus 9 Grad. Die kriminelle Front ist friedlich. Dort und da ein Bauchstich, aber nichts Großes. Der Goliath Landesgericht Wien macht eine Verschnaufpause und atmet durch. Mohammed Mahmoud, ohne Davidstern, ist in Hungerstreik getreten, aber die Justizanstalt Josefstadt bekräftigt, dass keine Lebensgefahr besteht. Von Helmut Elsner, nicht im Hungerstreik, aber am Hungertuch, hörte man auch schon mehr (etwa im Dezember-WIENER, wo er die Weltwirtschaftslage erklärte). Es ist allgemein ruhig. Die Lage ist übersichtlich.
Das ändert sich schlagartig am 8. Jänner 2009. Um 19 Uhr findet im 5. Wiener Bezirk im Lokal „Vom Feinsten“ ein Männertreff statt, der von vielen mit großen Papa-Augen erwartet wird. Die kundige Fachrunde kommt nicht zum Biertrinken zusammen. Am Podium sitzen honorige Personen, die das Familienrecht mit den väternachteiligen und dadurch kindernachteiligen Facetten diskutieren.
Es sitzen am Podium:
- Vorsitzender des Vereins Vaterverbot, Norbert Grabner
- Vorsitzender des Vereins Väter ohne Rechte, Martin Stiglmayr
- Vorsitzender der Männerpartei, Oliver Peter Hoffmann
- Vorsitzende der Abteilung Familienrecht der Richtervereinigung, Mag. Doris Täubel-Weinreich
- Vorsitzender des Stadtmagazins wien-konkret.at, Robert Marschall (Moderation)
- Volksanwaltschaft, Mag. Markus Huber (angefragt)
- Französische Botschaft in Österreich, Mag. Angelika Lebrun (angefragt)
Ort: Restaurant „Vom Feinsten“, Margaretenstraße 166, 1050 Wien.
Einige wurden nicht eingeladen. Die Tiroler, Kärntner, Salzburger und Wiener Fraktion wurde nicht berücksichtigt. Dafür lud man Oliver Peter Hoffmann ein, der keinerlei nennenswerten Beitrag zur Diskussion leistet. Dieser zeigt mit seiner großspurigen „Männerpartei“ kein Profil. Außer, dass er, wie recherchiert wurde, diverse Domains parkt, hat dieser Mann nichts zu sagen. In einem Internetforum hieß es dazu: „Mir missfällt, dass dieser Hoffmann sich zwar öffentlich nirgends schriftlich äußert, aber ein Gesichtsbad nimmt. Er meint, weil er eine gute Domain hat (maennerpartei.at, auch juristen.at), hat er etwas zu sagen. Da scheint etwas Freunderlwirtschaft im Gange zu sein. Man muss sich auf die Fachfragen konzentrieren.“
Auch Mitläufer dabei
In der Tat: Was dieser Mann genau macht, erklärt sich keinem in der Männerbewegung. Am 14. Dezember 2008 hat er vor einer Würstelbude bei der Wiener Stadthalle angeblich einen „Parteitag“ durchgeführt. Zu Sachthemen äußert er sich nie. Dieser Mann lebt politisch unterhalb der Wahrnehmungsgrenze. Dass der 43-Jährige fünf Jahre in Australien mit Forschungsstipendium gearbeitet und sich eine Menge Domains gesichert hat, macht ihn noch zu keinem „Vorsitzenden der Männerpartei“.
Die Veranstalter sind trotzdem zuversichtlich, neuen Schwung in die Diskussion zu bringen. Einer aus dem „Verein Vaterverbot“ sieht in einem Internetforum die Zeichen der Zeit gekommen und feuert unter seinem Namen „Hades“ die gesamte Mannschaft an: „Väter brauchen keine Gerichtsurteile! Väter brauchen keine Anwälte! Väter brauchen kein Besuchsrecht! (… Kinder sind keine Gefangenen!) Väter brauchen keine Besuchsbegleitung! Kinder und Väter brauchen keinen Psychiater! (…Sie sind nicht krank – danach sind sie dann traumatisiert!) Kinder und Väter brauchen keinen Psychologen! (…Sie sind nicht verwirrt – können selbst sprechen!) - 2009 – Der AUFBRUCH -
Die AUFERSTEHUNG aller VÄTER!“
Das ist der Appell der Veranstalter.
Marcus J. Oswald (Ressort: Familienrecht, Veranstaltung, Aus den Vereinen, Väter ohne Rechte, Männerpartei, Vaterverbot)
Mannifestation – Der Aufstand der Scheidungsväter

Verein Luca (Gerald Zeiner) interviewt Verein Humanes Recht (Robert Böck). Vor dem Plakat der Männerpartei. Hinter der Filmkamera ein arabischer Kameramann, der angeblich für Al Jazeera arbeitet. Das Foto machte - wie immer auf dieser Seite: Marcus J. Oswald (8. Jänner 2009, 22 Uhr 10)
(Wien, im Jänner 2009) Was war die Botschaft der Kick-Off-Veranstaltung der österreichischen Väterrechtler im Festsaal des Restaurants „Vom Feinsten“ im 5. Wiener Bezirk am 8. Jänner 2009? Vereinfacht gesagt: Mit Scheidungsvätern ist nicht mehr zu spielen. Noch einfacher gesagt: Wenn sich heute ein Mann scheiden lassen muss (weil 80 Prozent der Scheidungen von Frauen eingereicht werden), dann sollte er zuerst einem der mittlerweile zahlreichen Vereine beitreten. Dann bekommt er in einem Crashkurs Einführungen, was ihm blüht: Breitseiten vom Eherecht, Bürgerlichen Recht, der Exekutionsordnung, (auch) dem Strafrecht. Ganz simpel gesagt: Wer sich heute nicht organisiert, bleibt über. Nach dem alten Grundsatz der Gewerkschaft: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Volles Haus
Daher kamen 120 Personen und setzten sich in einem Raum zusammen. Diese 120 Männer, darunter zehn Frauen, sind entschlossen, aber beherrscht. Sie sind emotional geladen, aber unter Kontrolle. Daher ist es völlig überschießend, wenn sich eine Richterin in eine solche Runde nur mit vier Leibwächtern der Firma ISS wagt. Die Selbstbeherrschung, das kenntnisreiche Ausnutzen des – wie von vielen gesagt – korrupten Justizsystems, ist, das wissen viele Männer, die Grundlage, dass man in diesem System überhaupt noch etwas erreicht. Daher werden auch in Zukunft bei solchen Veranstaltungen, von denen weitere in Planung sind, nie Gewaltübergriffe stattfinden. Auch wenn es den schärfsten Justizkritikern immer wieder in den Mund gelegt wird, sie seien potentiell zu Gewalt bereit.
Emotional geladen, aber beherrscht
Die Gewalt provoziert noch schärfere Gegenmaßnahmen innerhalb des väterfeindlichen Justizsystems. Die Grundregel der Gewaltfreiheit kann sich jeder, der bei Greenpeace Ausbildung genoss, an der Widerstandskultur großer Organisationen ansehen. Dort wird tolerierte Systemkritik im Großen betrieben. In der Justiz, in der verzärtelte, wohlstandsverwahrloste Bürgerstöchter und Bürgerssöhnchen Dienst tun, genügt jedoch schon ein Bruchteil an sonst akzeptierter Protestkultur, um eine Kette von Beschlüssen ins Laufen zu bringen, die sich wiederum für Männer nachteilig auswirken. Daher werden diese Gruppen weiterhin auf Gewalt verzichten und den Justizpalast kein zweites Mal in Brand stecken. Und wenn es so schon weit ist, dass Familienrichter für eine Podiumsdiskussion vier Leibwächter brauchen, dann muss sich die Richterschaft fragen, ob sie etwas falsch macht und nicht die Protestbewegung aus den Kreisen der Väterrechtler.

Der Verein Vaterverbot hat derzeit den stärksten Organisationsgrad. Man errichtet Landesgruppen und Ortsgruppen. Man geht an die Öffentlichkeit. Manchmal noch zu freundlich und zahm. Aber durchaus mit analytischer Strategie der Vereinnahmung derer, die von vielen als Feinde gesehen werden: Richter und Politiker. Man wird die Entwicklung dieses Vereins aufmerksam beobachten müssen.
Im Bild einer der Sprecher. (Foto: Marcus J. Oswald)
Die Vereine sind unterschiedlich ausgerichtet. Das Motto lautet derzeit noch: Getrennt Marschieren, gemeinsam Auftreten. Hinter den Kulissen gibt es im Jahr Drei einer Neuen Männer- und Väterbewegung in Österreich kleine Eifersüchteleien. Die einen betreiben ein großes Internetforum. Die anderen kooperieren fromm mit einer Partei. Die dritten stehen in Salzburg durchaus der katholischen Kirche nahe. Die anderen nehmen Luca ins Zentrum. Die weiteren im Süden sind fern vom Schuss aber gut mit der Volksanwaltschaft. Einer gründete eine Männerpartei und sagte den anderen Männern nichts davon. Die nunmehr stark auftretenden Männer von „Vaterverbot“ genießen Medienrespekt und lesen in vielen Regionen duzende Gestrandete auf, um sie zur Mitarbeit zu animieren. Niemand kann sagen, wohin es führt, denn nichts ist schwieriger als gleichlautende Interessen zu bündeln. Am Besten harmoniert es noch, wenn man eine Veranstaltung macht. In Hinkunft, das klang durch, will man den Vatertag als neuen Protesttag umfunktionieren und an diesem Tag jährlich eine Demonstration abhalten – bei der wieder die unterschiedlichen Gruppen gemeinsam auftreten.

Die Neuen Männer stehen im Krieg mit der Justiz und sie suchen die Gruppe. In einer
Come-Together-Veranstaltung gibt es viele Wortmeldungen aus dem Publikum, denen
die anderen mit voller Konzentration und Andacht lauschen. (Foto: Marcus J. Oswald)
Wenn an einem Podium zwei Vereine und ein Vertreter einer Kleinstpartei sitzen, wissen die Vereine, dass im Publikum die wahren Kaliber sitzen. Wenn dann die Richterin Doris Täubel-Weinreich mehrzeitlich im Gesetzbuch blättert statt die Linie der Richtervereinigung zu erklären, deren Fachbereichssprecherin für Familienrecht sie ist, kommt Unmut auf. Wenn ein Vertreter der Volksanwaltschaft am Podium seine Einrichtung lobt, aber nicht erwähnt, dass das Ergebnis der Beschwerden bei der Volksanwaltschaft ernüchternd ist wie der Blick aufs Konto im Jänner, kommt noch mehr Unmut auf. Der Jurist Markus Huber vergaß zu erwähnen, was kundige „Blaulicht und Graulicht“-Leser längst wissen: Zwischen 2002 und 2006 wurde den insgesamt 2.434 eingebrachten Beschwerden nur in 77 Fällen (3,16%) Berechtigung zuerkannt. Missstände wurden gar nur in 14 Fällen (0,58%) festgestellt, also pro Jahr bei 2 bis 4 der eingebrachten Beschwerden. Scheidungsvätern, die von Rechtspflegern, die nach drei Jahren Ausbildung zu Richterweihen kommen, und von mütterrechtlich auf Linie gebrachten Familienrichterinnen systematisch benachteiligt werden, die Volksanwaltschaft als erste Adresse zu empfehlen, empfinden viele wie das Hornberger Schießen. Man darf an die Historie erinnern: In Hornberg hatte sich 1564 der Herzog Christoph von Württemberg angesagt. Dieser sollte mit Salut und allen Ehren empfangen werden. Als alles bereit war, näherte sich aus der Ferne eine große Staubwolke. Alle jubelten und die Kanonen donnerten, was das Zeug hielt. Doch die Staubwolke entpuppte sich nur als eine Postkutsche.

Nicht wirklich wohl fühlten sich die beiden Beamten, die die Dinge schön redeten, aber schnell durchschaut waren: Richterin Doris Täubel-Weinreich und Markus Huber, ein Mitarbeiter der Volksanwaltschaft, lernten an der Universität, dass Paragrafen im Zentrum stehen. In Wahrheit ist es die Deutung des Gesetzes und damit die Politik, Ideologie und Wertausrichtung in einer bestimmten Zeit, die es definiert. (Foto: Marcus J. Oswald)
Von der Veranstaltung, die als erste größere Mannifestation gedeutet wird, wird auf dieser Webseite zur Dokumentation eine Nachlese veröffentlicht. Dies geschieht in Textfassung und als Videotrailer. Von der Veranstaltung wurde im Zwei-Kamera-System ein Mitschnitt angefertigt. Zusätzlich existiert ein Video mit einer kleinen Kamera. Moderator Robert Marschall von der Webseite „wien-konkret“ wurde ersucht, einen Trailer von der Veranstaltung in der Länge von fünf Minuten zu schneiden, damit dieser auf mehreren einschlägigen Webseiten eingebaut und die Botschaft einer im Familienrecht merklich hilflosen Justiz syndiziert werden kann.
Es sollen auch die daran teilhaben können, die zu Hause geblieben waren. Etwa Mag. Herwig Baumgartner, der schon einen ganzen, aus seiner Sicht inkompetenten, OLG-Wien-Senat aufgemischt hat. Er erschien persönlich nicht am 8. Jänner 2009. Das geschah in der Absicht, um das sanfte Hineingleiten des neuen Vereins „Vaterverbot“ in den Justizmarkt nicht zu gefährden. Baumgartner ist Protestkultur für Fortgeschrittene. Nach der Veranstaltung wurde ihm in einem Wiener Lokal, wo er wartete, ausführlich von den Hauptpunkten der Veranstaltung berichtet.
Ein anderer war da: Ernst-Peter Hauser. Er lud das „Blaulicht und Graulicht“-Magazin zu seiner nächsten Verhandlung ein: Sie steigt am 28. Jänner 2009 am Bezirksgericht Hietzing. Es ist dem Magazin eine große Freude, an dieser öffentlichen Verhandlung teilzunehmen. Die Maulhure des Wiener Feminismus, Anwältin Helene Klaar, klagt Ernst-Peter Hauser nach „Übler Nachrede“. Die Frauenhaus-Syndikatsanwältin aus der Kanzlei Klaar-Marschall fühlt sich im Rahmen eines Gerichtsverfahren beleidigt.
Komplett-Zusammenfassung der Kick-Off-Veranstaltung der Väterrechtler am 8. Jänner 2009 (19 bis 22 Uhr) kann erst folgen, wenn die technischen Möglichkeiten vorliegen. Ein erstes Klein-Video hier (Schnitt: Marcus J. Oswald, 17. Jänner 2009).
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Marcus J. Oswald (Ressort: Aus den Vereinen, Humanes Recht, Männerpartei, Vaterverbot, Väter ohne Rechte, Familienrecht, Männerpolitik, Scheidung, Väterrechte)
Justizrebell Mag. Herwig Baumgartner im Internetradio

Herwig Baumgartner (li.) deckt die Justiz mit Arbeit zu. Im Bild mit seiner rechten Hand, Gottfried Divos. (Foto: Oswald)
(Wien, im Jänner 2009) Der Tiroler Justizrebell, der in Wien gegen die Justiz einen wahrhaften Krieg führt, spricht heute im Internetradio „radioaktiv“. Live ab 20 Uhr.
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Blaulicht und Graulicht
Sozialarbeiter gegen Mag. Herwig Baumgartner – Vorschau Medienprozess (31. Oktober 2009)
Webforen-Exzesse (18. September 2009)
Herwig Baumgartner mit drittem Buch – Co-Autor Robert Böck (8. September 2009)
Herwig Baumgartner mit Buch: Mord an Luca-Elias – Die Annalen des Horrors (21. Juli 2009)
Mag. Herwig Baumgartner obsiegt am VwGH – In Nebenfrage (21. Juni 2009)
Hausverbot für Herwig Baumgartner am BG Wien 15 (12. Februar 2009)
Hausverbot für Herwig Baumgartner am BG Wien-Innere Stadt (11. Februar 2009)
Herwig Baumgartner – das Untier: 120 eröffnete Verfahren (3. Juli 2008)
Herwig Baumgartner – gesetzloses Landesgericht Innsbruck (28. Juni 2008)
Mag. Herwig B. erhält Hausverbot im Justizpalast (28. Mai 2008)
Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)
Fall Josef Branis – Anwälte um (eigene) Medienarbeit bemüht

Schütze Josef Branis - Vor Prozess.
(Wien, im Jänner 2009) Die Angehörigen des Josef Branis diskutieren derzeit viel. Auch heute, Sonntag, trifft die Großfamilie in Strasshof (NÖ) wieder zusammen. „Wir sind stark reduziert. Der Clan ist verkleinert“, so einer. Vier sind tot. Einer sitzt in Haft. Man bespricht das Vorgehen. In der Vorwoche war man noch fest entschlossen, den Staranwälten des Vierfachschützen zu kündigen. Werner Tomanek und Rudolf Mayer bringen keine Leistung, meinten einige.
Die Gründe lauteten:
Erster Grund: „Aussichtslosigkeit“. (sicheres Lebenslang)
Zweiter Grund: „Hohe Kosten“. (bisher: 15.000 Euro)
Dritter Grund: „Aussichtslosigkeit und hohe Kosten“. (15.000 Euro für sicheres Lebenslang)
Dann tagte der Familienrat. Es kam alles anders. Die drei Töchter setzten sich mit der Ansicht durch, noch an den Anwälten festzuhalten.
Am Mittwoch, 21. Jänner 2009 wurde den Anwälten in ihren unterschiedlichen Kanzleien ein Besuch abgestattet.
Anwälte suchen TV-Präsenz (in eigener Sache)
Um 16 Uhr war in der Kanzlei des Rudolf Mayer ein ORF-Team. Die Besprechung mit den Angehörigen war kurz. Bei ihm macht die Rechnung 15.000 Euro aus, die mit Tomanek brüderlich geteilt wird.
Um 17 Uhr war man in der Kanzlei des Werner Tomanek in der Esslinggasse (nicht in der ausgebrannten Ex-Kanzlei in der Börsegasse) zur kurzen Besprechung im 4. Stock. Danach ging es in ein Speiselokal an die Gasse, wo Christian May (Ex-“News“) dazu stieß, der nun für „ATV“ arbeitet. Tomanek wurde abgefilmt, sein Hund und eine der drei Branis-Töchter. ATV will im Herbst eine Dokumentation zum Fall bringen.
Kritische Worte blieben nicht ausgespart. Vor allem Werner Tomanek wurde vorgeworfen, warum er damals in „Österreich“ zwar die zugkräftigen Abschiedsbriefe des Josef Branis medial ausgebreitet hat, nicht aber die Droh- und Schmähbriefe, die der halbblinde Todesschütze lange vor der Tat erhalten hatte. Der Vorwurf lautete immer, dass er ein „Kinderschänder“ sei. Selbst in Strasshof blieben Autos neben ihm stehen und terrorisierten ihn mit diesem Vorwurf. Mit Publikation dieser Post hätte man einen anderen Schützen zeigen können.

Am 28. September 2008 bezeichnete der Anwalt Werner Tomanek seinen eigenen Mandanten medial als Mörder. Er müsste sich nun selbst klagen. Was er natürlich nicht tut. (Quelle: TZ Österreich/Archiv Blaulicht und Graulicht)
Bruder Johann Branis kritisiert bis heute, dass Tomanek zwar versprochen hatte, Medien zu klagen, die einseitige Berichterstattung machen, dieses bisher aber noch nicht gemacht hat. Der Gipfel der Ironie ist, dass es zwar Medien nicht gestattet ist, einen Todesschützen vor einem Urteil „Mörder“ zu nennen, aber dessen eigener Anwalt den Fall in „Österreich“ so publik machte: „So einen Mörder habe ich noch nie getroffen“. In diesem Fall hätte sich Werner Tomanek selbst klagen müssen, was naturgemäß unterblieben ist.
Werner Tomanek erntet Kritik, warum er in der Fallvorbereitung nie gegen den Wiener Anwalt Walter Lichal durch Strafanzeige vorgegangen ist. Laut Auskunft der verbleibenden Familienmitglieder, habe dieser keine Zurückhaltung in der Verbreitung der Vorwürfe „Kinderschänder“ an den Tag gelegt. Ein Angehöriger: „Herr Tomanek, ich muss Ihre Arbeit machen“. Sagte es und ging zur Staatsanwaltschaft Wien, um Anzeige zu erstatten. Warum Tomanek diese Schritte nicht machte, liegt daran, dass auch in Wiener Anwaltskreisen eine Krähe der anderen kein Auge auskratzt.
Hält Josef Branis an seinen „Staranwälten“ fest?
Am Montag, 26. Jänner 2009, wird Josef Branis selbst entschieden, ob er an seinen Anwälten festhalten will. Lehnt er am Montag die beiden Anwälte ab, von denen einer eine katastrophale Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld machte, muss der Prozess um zwei Monate verschoben werden. Dann erfolgt die Ablehnungserklärung zu Prozessbeginn und es wird vertagt. Lässt er die Anwälte über sich ergehen, findet es am 27. Jänner 2009 ab 9 Uhr 00 im Großen Saal des Landesgericht Korneuburg statt.
Zeugenliste erweitert
Der Prozess beginnt mit der Einvernahme des Beschuldigten. Dann kommt der Zweitbeschuldigte, der Mitwisser gewesen sein soll. Dann die Schwester Branis, die in die Streitigkeiten nie involviert war. Dann die Ehefrau vom Zweitbeschuldigten. Für 13 Uhr 30 wurde nun auch Bruder Johann Branis, 61, als Zeuge vorgeladen worden, nachdem er am 15. Jänner 2009 bei der Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige gegen den Anwalt Walter Lichal erhoben hatte. Walter Lichal beantragte nach Josef Branis Flucht am 1. Juli 2008 bekanntlich Polizeischutz.
Wie weit sich das Korneuburger Schwurgericht um tatsächliche Aufklärung der Hintergründe dieses Verbrechens bemüht, ist abzuwarten. Einige rechnen, dass auch der Wiener Anwalt Walter Lichal befragt wird, der über Jahre Vertrauensanwalt eines der Todesopfer war. Er betrieb die tödliche Mietrechtsklage an vorderster Front und in Alleinvertretung. Die später getötete Schwester des Josef Branis war beim Gerichtsstreit nie anwesend. Die Ursachenforschung, wie der Anwalt Walter Lichal mit „Kinderschänder“-Vorwürfen den Josef Branis so aufbringen konnte, wird vom Schwurgericht in Korneuburg zu erledigen sein.

Josef Branis - Jahreskarte bei ÖBB - Vermerk: Blind.
Zu Josef Branis, 67, wurde am 23. Jänner 2009 bekannt, dass er eine Jahreskarte bei den ÖBB hatte.
Darauf der Vermerk: „Blind“. Wie er seine vier Widersacher so gut treffen konnte, ist bis heute ein Rätsel.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle)
Eiger AG – Methoden im Schweizer Finanzbusiness

Wer der Finanzspekulant ist, wird aus dem Bild ersichtlich: Stefan Cavelti, Chef der Eiger Europe AG, genießt am 25. Juni 2008 seine Freizeit im Pferderennverein Zürich-Diehlsdorf, während am Handelsgericht Wien ein Niederösterreicher eine Schadenersatzklage in der Höhe von 92.627 Euro gegen seine Firma einbringt.
(Foto: nomen nescio, Digital-Archiv-Blaulicht und Graulicht)
(Wien/Schweiz, im Jänner 2009) Es begann alles harmlos – und doch nicht. Es wurde ein Gerichtsstreit, dessen Ausgang nach der 5. Tagsatzung am Wiener Handelsgericht noch nicht vorbei ist. Wie alles begann:
Ende März 2005 wurde ein Niederösterreicher im Verfahren des „cold calling“ angerufen und telefonisch gefragt, ob er sein Geld mehren will. Der Anruf kam unangemeldet. Die Firma „Eiger AG“ stellte sich als „seit 12 Jahren“ international agierendes Finanzunternehmen vor, das „Vermittler für Warenterminkontrakte“ ist. Der angerufene Niederösterreicher „wusste nicht, was das ist“, wie er am 29. Jänner 2009 erzählt. Im April 2005 kam die erste Imagemappe der „Eiger AG“ per Post. Der Niederösterreicher, Geschäftsführer eines Unternehmens, ließ folglich alle weiteren Anrufe durch seine Mitarbeiterinnen abwimmeln. Dennoch erreichte man ihn an einem Samstag und sprach ausführlicher. Dann kam ein zweites Mal Post, nun mit Vertragsunterlagen.
Warenterminkontrakte
Die Finanzkeiler ersuchten zu Beginn 7.900 Euro auf ein Konto der englischen AMT-Brokerfirma zu schicken. Zur damaligen Zeit stiegen Öl und Sprit. Der Niederösterreicher überwies sein Geld am 19. April 2005 und spekulierte mit kleinem Einsatz „auf steigenden Ölpreis“. Zu Beginn war kein großer Gewinn, aber auch kein Verlust am Konto zu verbuchen.

Eiger AG in Schweiz - Lockerer Umgang mit Geld der Anderen.
(Foto: Prospekt)
Dann setzte eine Zäsur ein. Er war als „Neukunde“ angeworben. Es wechselte sein Betreuer. Nun war die Schweizer Eiger Europe AG zuständig. Die Mutterfirma betreut Stammkunden, denen man das Weiße aus den Augen holen will. Nun begann die Anforderung zu steigen. Es begann das „Churning“, das heißt, der schnelldrehende, provisionslastige Ankauf und Verkauf von Terminpapieren mit dem Geld des Niederösterreichers. Dazu reichte natürlich der kleine Einsatz nicht aus. Denn „bei jedem globalen Wirbelsturm rief der Broker an und empfahl sofort auf Weizen zu setzen“.
Anstieg des Einsatzes
Der Niederösterreicher stand am Scheideweg. 7.900 Euro hatte er schon eingesetzt. Doch die Schweizer verlangten höheren Einsatz für höheren Gewinn. Es kam ein Karusell ins Laufen: Ende Mai 2005 riet man ihm, sein Konto aufzufetten, dass man für den Fall der Fälle schnell schießen kann und startklar ist. Der Niederösterreicher unterlag der Verkaufskunst der Schweizer. Er überwies am 2. Juni 2005 noch einmal 30.000 Euro auf das Konto in London. Am 8. Juli 2005 weitere 15.000 Euro und schließlich am 25. Juli 2005 noch einmal 40.000 Euro.
Alle „Trades“ (Handelsschritte) im Sommer 2005 schlug der Schweizer Broker vor. Der Niederösterreicher hat kein einziges Mal bei diesem Mann angerufen, sondern immer dieser bei ihm. Meist geschah dies drei Mal pro Woche. Der Niederösterreicher hatte „vollstes Vertrauen“ in die Fachkompetenz der Schweizer Broker in Zürich. Dieses Vertrauen sollte enttäuscht werden.
In Summe wurden 92.627 Euro der Schweizer Eiger AG (via englisches Konto der AMT) aus Niederösterreich überwiesen. Binnen weniger Monate war das Geld weg. Der Klagssatz am Handelgericht Wien (10 Cg 79/07h), gestützt auf das penible Gutachten des Wiener Börseexperten Christian Imo, spricht von einem Verlust von 99,71 Prozent. Dem Niederösterreicher blieben: 269,41 Euro.

Anwalt Ronald Rast spricht im Gerichtssaal gern und nicht mundfaul über das Golfen. Er vertritt die Finanzfirma Eiger AG vor dem Handelsgericht Wien. Er teilt die Kanzlei mit Thomas Rast und Christian Werner.
(Quelle: Akte 10 Cg 07/h, Digital-Archiv-Blaulicht und Graulicht)
In seinem umfassenden, 87 Seiten langen Gutachten für das Handelsgericht Wien regte Christian Imo am 11. April 2007 folgende Punkte zur Eiger Commodity GmbH und Eiger Europe AG an:
„Abschließend wird empfohlen, folgende Behörden vorliegend einzuschalten:
• Staatsanwaltschaften in Wien und Zürich
• Eidgenössische Bankenkommission in Zürich
• Finanzmarktaufsicht (FMA) in Wien
• FSA in London“
Man soll in diesem Ganzen nicht vorgreifen. Detailhandel und öffentliche Gutachtenserörterung auf dieser Seite folgen. Es ist nicht so, dass Stefan Cavelti im Finanzgeschäft ein gänzlich Unbekannter ist. Seine Finanzfirma „Commtrend“ ging in Konkurs. Seine Finanzfirma „IMS“ (Wien) ging in Konkurs. Aus ihr erwuchs die „Eiger AG“, die über die „Eiger Commodity Warengeschäftsvermittlung GmbH“ (Wien) und die „Eiger Europe AG“ (Zürich) organisiert ist. Sie wackelt vor allem in Wien und steht vor dem Konkurs.
Es ist auch nicht so, dass jeder jedem Finanzkeiler völlig ausgeliefert ist. Auch nicht der Eiger AG. Im Jahr 2006 legte nach gleicher Methode (wurde angerufen) ein Salzburger 18.000 USD an und stellte das Geld der Firma zur Verfügung. Es wurde verspielt. Darauf klagte der Mann die Firma und Anwalt Ronald Rast, der Stefan Cavelti schon länger vertritt, gab klein bei. Der gesamte Betrag, den die Firma verloren hatte, wurde rückerstattet.

2006 klagte ein Salzburger gegen die Eiger AG seinen Komplettverlust ein. Und er bekam alles zurück.
(Quelle: Digital-Archiv-Blaulicht und Graulicht, 1/2009)
Der Niederösterreicher brachte seine Klage am 4. Mai 2007 ein. Bis jetzt waren fünf Tagsatzungen. Noch in der letzten Tagsatzung am 24. November 2008 drängte der weise Richter Kulka im 19. Stock des Handelsgerichts mit prächtiger Aussicht auf den Wiener Prater auf einen Vergleich. Alles andere hätte keine Aussicht, so der Richter, weil dann ein Rattenschwanz von Klägern aus den Niederungen von Niederösterreich auftauchen werde, die die Firma Eiger in den Ruin klagen könnten. Wirklich?
Marcus J. Oswald (Ressort: Wirtschaft)
Aktenverlesung Islamistenprozess gegen Mohamed Mahmoud

Mona Salem, 22: Jüdische Wurzeln, Eltern aus Katar, geboren in Wien. Der Islamistenprozess gegen sie am Landesgericht Wien, findet ohne sie im Gerichtssaal statt, weil sie den Schleier nicht abnimmt.
(Foto: Marcus J. Oswald am 12. Februar 2009)
(Wien, im Februar 2009) Das wird zäh. Die Termine für die Aktenverlesung im Prozess gegen Mohamed Mahmoud im Wiener Islamistenprozess. Das erste Urteil lautete auf Nötigung der Republik Österreich durch Bereitstellen eines Drohvideos gegen Personen der Bundesregierung und vier Jahre Haft. Dieses Urteil wurde aufgehoben und der Prozess wird neu ausgetragen.
Richter entschieden, dass dem Antrag des Verteidigers Lennart Binder stattgegeben wird, und der gesamte Akt öffentlich verlesen wird. Das geschieht an diesen Terminen:
10. Februar 2009 (ab 9 Uhr 00) (Bericht hier)
11. Februar 2009 (ab 9 Uhr 00) (Verlesung um 12 Uhr abgebrochen)
12. Februar 2009 (ab 9 Uhr 00) (cancelled)
13. Februar 2009 (ab 9 Uhr 00) (cancelled)
16. Februar 2009 (ab 9 Uhr 00) (cancelled)
17. Februar 2009 (ab 9 Uhr 00) (cancelled)
20. Februar 2009 (ab 9 Uhr 00) (cancelled)
Jeweils im Saal 303 des Landesgericht Wien. Vortragende ist die vorsitzende Richterin Mag. Michaela Sanda.
Marcus J. Oswald (Ressort: Termindienst, Gericht)
Bekannte Straftäter und ihre OGH-Entscheidungen

Iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi. (Ulpian)
(Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie/Blaulicht und Graulicht)
Hier eine Liste bekannter österreichischer Straftäter und ihre OGH Entscheidungen. Liste ist nur für Strafrechtsspezialisten und Freaks geeignet und nicht jugendfrei. Liste wird laufend verlängert.
Herbert Petsch – genannt die „Bestie von Favoriten“
Zur OGH Entscheidung
Georg Brunnbauer – Tötung eines Gendarmen
Zur OGH Entscheidung
Tibor Foco – Auf Flucht
Zur OGH Entscheidung
Wolfgang Ott – Frauenmord
Zur OGH Entscheidung
Udo Rudolf Proksch – Lucona
Zur OGH-Entscheidung
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir – Postraub
Zur OGH Entscheidung
Mohamed Mahmoud – Islamistenprozess
Zur OGH Entscheidung
Helmut „the cutter“ Frodl – Blutrauschmord
Zur OGH-Entscheidung
Johann „Jack“ Unterweger – neunfacher Prostituiertenmord
Zur OGH-Entscheidung (post mortem)
Marcus J. Oswald (Ressort: OGH Entscheidungen)
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir wird heute gegen Adolf Schandl ausgetauscht

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir - JA Garsten
30 Jahre in Haft
(Wien, am 11. Februar 2009) Der 1978 verurteilte Wiener Bankräuber Juan Carlos Bresofsky-Chmelir ist seit 30 Jahren inhaftiert und lebte die letzten viereinhalb Jahre tadellos in der JA Garsten (OÖ). Heute wird er in die JA Graz Karlau (Stmk) verlegt.
Das ergab am 11. Februar 2009 um 10 Uhr 38 ein Anruf durch Bresofsky-Chmelir beim Journal B&G. Das Telefonat dauerte 6 Minunten und 18 Sekunden.
Abgejankert
„Ich wurde abgejankert“, erklärt der 61-Jährige. Das ist eine „Riesenschweinerei“. Ich „fahre heute in die Karlau und werde mit Adolf Schandl ausgetauscht. Vermutlich komme ich sogar in seine Zelle.“ Den Haftraum in Garsten auf Abteilung Gemeinschaft 3, Zelle 9 musste er schon räumen. Seine Effeken sind kartoniert, verschweißt und reisefertig gemacht.
„Familienbetrieb Garsten“
Abfahrt ist heute gegen Mittag. Er wurde von Anstaltsleiter Norbert Minkendorfer aus der JA Garsten hinausgeworfen, obwohl er in den letzten viereinhalb Jahren strukturangepasst in der Justizanstalt gelebt hatte. Auch der Garsten-Psychologe Dr. Wabra half nicht, dass er in der JA Garsten bleiben kann (wo ein liberales Vollzugsgericht Steyr ist).
Bresofsky-Chmelir, trocken: „Schauen Sie, die JA Garsten ist ein Familienbetrieb. Diesen leitet Norbert Minkendorfer. Da kann nicht ein kleiner Angestellter gegen den Chef etwas sagen. Sonst kann er selbst zusammenpacken.“
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir fährt heute mit dem „Krokodil“, dem weißen Justizbus, die Südroute nach Graz.
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Mehr zum Thema:
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir wird gegen Adolf Schandl ausgetauscht (11.02.09, B&G)
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir soll in JA Graz-Karlau verlegt werden (21.01.09, B&G)
Juan Carlos Bresofsky: „Ball wird hin und her geschoben“ (Brief) (8.10.08, B&G)
Juan Carlos Bresofsky wird nicht aus Haft entlassen (7.10.08, B&G)
Juan Carlos Bresofsky hat Haftprüfungstermin (5.10.08, B&G)
Die Vergessenen: Juan Carlos Bresofsky-Chmelir – Seit 30 Jahren durchgehend in Haft
(29.07.08, B&G)
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten, Justizkultur)
Wiener Islamistenprozess mit Urteilen

Herr Heinz, der erfahrene Gerichtskiebitz am Landesgericht Wien und Mona S.,
die 22-jährige Terrorismusverdächtige. (Foto: Marcus J. Oswald um 18 Uhr 40 in einer Prozesspause am 12. Februar 2009)

Mona S., Zweitangeklagte im Wiener Islamistenprozess - mit der Kamera des Herrn Oswald in einer Prozesspause. (Foto: Marcus J. Oswald)

Am dritten Tag sind die Mienen angespannt. Am Ende dieses Tages wird das Urteil gefällt. Im Bild die Wache der Justizanstalt Wien-Josefstadt und der Hauptangeklagte im Wiener Islamistenprozess Mohamed Mahmoud.
(Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien, am 12. Februar 2009) Der Prozess am dritten Tag im Wiener „Islamistenprozess“ dauert von 9 Uhr bis 20 Uhr 18. Nach einer mehr als siebenstündigen Beratung und langen Wartezeit für Zuseher fällt das Urteil durch acht Geschworene. Alle sieben Hauptfragen, die die Richter formulierten, werden mit 8:0 im Sinne der Anklagebehörde bejaht. Die Urteile: 4 Jahre Haft für Mohamed Mahmoud. 22 Monate Haft für Mona S.
Verteidiger Lennart Binder, Bruder der Präsidentengattin Margit Fischer (geborene Binder), meldet erneut Berufung und Nichtigkeit gegen Strafe und Schuld an.
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal)
Gerhard „Der Stalker“ Eichberger – Freispruch!

Gerhard Helmi Eichberger ist kein Stalker - das stellte ein Richter am Wiener Landesgericht rechtskräftig fest.
Er berichtet die frohe Kunde telefonisch sofort an Freunde in ganz Österreich. (Foto: Marcus J. Oswald im
Café Nadler im LG Wien, 13. Februar 2009 um 11 Uhr 20)
(Wien, am 13. Februar 2009) Alle da: Biggi, ihr neuer Stecher, ein wie ein Christbaum gepiercter rothaariger Punk-Lover, zehn Männer aus der Abteilung „Prozessbeobachtung“ der Männerrunde und Freunde, ein präsenter Strafverteidiger Roland Friis und natürlich in voller Leibesfülle (126 Kilo): Gerhard – „Der Stalker“ – Eichberger.
Es liegt Spannung in der Luft. Schon am Gang vor dem kleinen Saal 103. Unruhe, als die schwarzhaarige Indianerbraut Biggi, langjähriger Schwarm des Gerhard „Helmi“ Eichberger aus Tulln, mit einem gänzlich unbekannten und neuen bis unter die Ohren gepiercten Begleiter im Punk-Outfit die Stiegen hoch kommt. Sofort sagt einer aus alter „Drahdiwaberl“-Zeit zur Zeugin: „Is des notwendig? Des mit der Anzeige?“ Biggi, emotional wie immer: „I muass ma des net gfallen lassen. Das I da auf der Bühne mit Koks lieg.“ (Sie spielt auf Internetberichte an). Ihr Punkbegleiter mischt sich sofort ein: „Wir kennan sofurt an Harntest machen.“
Arschloch
Nein, im Verfahren rund um „Stalkingvorwurf“ geht es nicht um Drogenkonsum der Langzeitliebe. Eher um einen anderen Vorwurf: Der eine bezeichnete den anderen als „Arschloch“. Richter: „Warum haben Sie eine Rückgabe eines Darlehens im Mai 2008 gefordert?“ Eichberger: „Wenn man mich als Arschloch bezeichnet, muss ich mich wie ein Arschloch benehmen.“ Dann hat er Klage am BG Wien-Meidling über 1.300 Euro Darlehen eingebracht. Davor hatte ihn seine Lieblingsprojektion Biggi in einem Email als „Arschloch“ bezeichnet. Doch Eichberger schränkt, selbstkritisch (noch immer verliebt) vor dem Richter ein: „Es ist Ansichtssache, was man als Arschloch sieht.“
Richter Christian Gneist hat gute Aktenkenntnis und einen Einblick in 300 Emails. Er fasst zusammen: „Am 17. April 2008 traten sie dann in eine „heiße Phase“ ein. Sie haben eine USA-Reise vorgeschlagen.“ Eichberger, gut vorbereitet durch B&G und später durch seinen Verteidiger: „Ja, das stimmt.“ Richter setzt nach: „Doch sie wollte nicht.“ Eichberger: „Ja, das stimmt.“ Richter: „Sie sind dann härtere Bandagen aufgefahren?“ „Ich habe dann ein Email geschrieben: 1.300 Euro und keine Nachfrist.“ Richter: „Darauf folgte dann eine Klage am BG Meidling vom 14. Mai 2008?“ Eichberger, gut vorbereitet, denn eigentlich regt ihn das Ganze noch zu sehr auf: „Ja, das stimmt.“ Die Klage wurde am 17. Dezember 2008 am Bezirksgericht abgeschlossen. Urteil ergeht schriftlich. So weit Fakten. Das „Stalking“ besteht nun aus einigen Emails vor und nach der Klage.
Behandelt wie einen Hund
Verteidiger Friis hat im engen und voll besetzten Gerichtssaal konkrete Fragen: „Wie oft, Herr Eichberger, haben Sie sie nach der Arbeit nach Hause geführt?“ „300-400 Mal. 2004 bis 2006 und 2007.“ Friis: „Wie oft hat sie sich die Zeche in Lokalen zahlen lassen?“ „Drei bis vier Mal pro Woche.“ Friis: „Wie viel machte das aus?“ „50 bis 70 Euro. Manchmal auch 100 Euro.“ Friis: „Haben Sie Frau Biggi Jobs in Oben Ohne Bars verschaffen sollen?“ Eichberger: „Das stimmt. Sie wollte das. Aber ich habe ihr keine verschaffen können.“ Friis: „Hat Frau Biggi W. Sie jemals aufgefordert, sich wie ein Hund auf den Boden zu begeben und durch das Lokal zu kriechen?“ Eichberger: „Ja, in der „Unsagbar“ und in „Susis Espresso“. Friis: „Wie oft hat sie das gefordert?“ „50 Mal.“ „Und Sie haben es getan?“ „Ja.“ Friis: „Warum?“ Eichberger: „Ich wollte ihr einen Gefallen tun. Offenbar braucht die Frau das.“
Eiszeit
Der Richter mengt sich ein. „Gab es zwischen Ihnen einmal eine Eiszeit?“ Eichberger: „Zwischen November 2006 und März 2007.“ Sonst nicht. In dieser Zeit heiratete die heute 43-Jährige vom „Schöpfwerk“ das vierte Mal. Die Ehe war bald darauf wieder vorüber. Angeblich schon nach drei Wochen. Roland Friis hat noch zwei Fragen an den Angeklagten: „Sind Ihnen diese Lichtbilder bekannt?“ Friis holt die Geheimwaffe aus der Mappe. Sie zeigen Hardcore-Pornofotos mit weit gespreizten Schenkeln von der Bühne. Biggi war Akteurin der mittlerweile ruhenden Band Drahdiwaberl und machte diverse „Einlagen“. Eichberger sind diese Fotos bekannt: „Ja.“ Friis: „Haben Sie diese Fotos ins Internet gestellt?“ „Nein.“ Nachsatz, Eichberger: „Ich habe sie heruntergeladen.“ Der Richter will diese ungustiösen Fotos nicht zulassen, doch Friis setzt sich nach einigen Diskussionen durch. Sie dienen dazu, die Glaubwürdigkeit der Zeugin, die sich in ihrer „Lebensführung unzumutbar eingeschränkt“ fühlt, zu zertrümmern. Welche Lebensführung? Der Verteidigercoup gelingt. Letzte Frage von Friis: „Im März 2008, wieviele Emails haben Sie Frau Biggi W. geschrieben?“ Eichberger: „Eines.“
Biggi
Nun kommt Biggi. Aber nicht alleine und das ist die erste Kuriosität. Biggi in schwarzer Lederhose. Mitteltiefer Wiener Slang. Sie hat zwei Dinge mit. Eine Mappe, auf der in Blockbuchstaben steht: „Eichberger – Der Stalker“. Sie hat auch mit: Einen Begleiter. Punk, Anfang 40, Tonsur, sonst rote Haare, Piercings wie ein Christbaum bis unter die Ohrenspitzen, leicht glasiger Blick. Richter zur Zeugin: „Wer ist das?“ Zum Mann: „Sind Sie Zeuge oder Zuhörer? Wenn Zeuge, müssen Sie draußen warten, wenn Zuhörer, nehmen Sie hinten Platz.“ Biggi: „Nein, das ist mein Begleiter. (Streicht ihm über die Schultern). Der darf bei mir sitzen.“ Richter läßt sich erweichen.
Es ist 9 Uhr 40. Eigentlich hätte der Prozess schon aus sein müssen. Doch jetzt geht es erst mit der Vernehmung der Zeugin los. „Wann sind Sie geboren?“ „1966.“ „Was machen Sie beruflich?“ „Sozialarbeiterin.“ (Sie müsste sagen: Umschulung über AMS-Projekt nach Dauernotstand auf „Sozialbegleiter“.) Biggi erzählt ungefragt: „Ich habe ihn nicht angezeigt. Ich habe ihm nur einen Schuß vor den Bug gegeben.“
Rechtsbelehrung durch Richter an Frau: „Wer zur Polizei geht, leitet immer eine Anzeige ein und keinen Schuß vor den Bug.“ Zeugin kapiert. Richter Gneist will wissen, wie das mit der USA-Reise war. Biggi: „Mit Eichberger wollte ich nie wegfliegen.“ Aber sie war tatsächlich beim Indianerstamm der Cherokee. Und zwar von 21. Mai 2008 bis 9. Juni 2008. Somit ist auch das behandelt. Der Richter will ganz anderes wissen: „Waren Sie miteinander fort?“ Biggi: „Ja, er hat mir leid getan. Deswegen bin ich mit ihm fortgegangen.“ (Rund 400 Mal.) Richter Gneist, durch die Hintertür: „Wer hat bezahlt?“ Biggi: „Er.“
Geldnot
Richter bohrt weiter: „Waren Sie in Geldnot?“ „Geldnot?“ Der „Begleiter“ mischt sich ein, zeigt auf: „Darf ich auch etwas sagen?“ Richter: „Nein, sie dürfen nicht. Sie müssen still sein, denn sie sind kein Zeuge.“ Also wie war das mit der Geldnot? Biggi drückt herum. Richter: „Ich habe festgestellt, dass Exekutionen gegen Sie laufen.“ Biggi: „Ja, immer.“ Aber Geldnot ist das nicht. Sie will Zahlscheine, die sie mit hat, vorzeigen. Richter verzichtet.
Lieber erzählt die Zeugin, dass sie elf Mal im Jahr 2007 bei den Karl May-Festspielen auftrat. Und: „Sieben Mal ist er draußen in Gföhl gewesen mit seinem Aixam (Mopedauto).“ Den Richter beeindruckt das wenig. Er will wissen: „Kennen Sie eine Marina Mitrov?“ „Ja, die gab sich als meine beste Freundin aus. Aber sie hat, wie man sagt, einschlägige Professionalität.“ (Die serbische Prostituierte „borgte“ sich von Eichberger Ende 2006 1.600 Euro aus – und verschwand spurlos. Eine Strafanzeige nach Betrug bei der BPD Tulln wurde eingestellt.)
Drogenthema
Richter will wissen: „In einem Email wird eine Drogensucht angesprochen. Was hatte das für Auswirkungen?“ Biggi: „Ich habe keinen Job dadurch verloren, sondern ich habe keinen erhalten dadurch.“ Auf die näheren Hintergründe des Drogenmissbrauchs geht der Richter nicht ein. Alte Getreue und Drahdiwaberln erzählen hinter vorgehaltener Hand Deftiges. Richter fragt weiter und verliest ein Email von Biggi, das auch nicht Ohne ist: „Dann erfährt das der Arbeitgeber…“ Richter: „Wie ist das gemeint?“ Biggi: „Damit er aufhört mit dem Blödsinn.“ Richter, gereizt: „Haben Sie den Arbeitgeber kontaktiert (eine Bundesbehörde, bei der Eichberger seit 1983 durchgehend arbeitet)?“ „Nein.“

Gerhard Helmi Eichberger betrachtet um 0 Uhr 36 des 3. Februar 2009 die alten Bilder und schwelgt in Erinnerungen. Biggi hier, Biggi da, Biggi fröhlich, Biggi traurig. Das Gespräch dauert von 21 Uhr bis 3 Uhr morgens. Danach fährt er von Wien mit seinem Mopedauto Aixam nach Tulln nach Hause. Seine Bildmappen nimmt er mit. (Foto: Marcus J. Oswald, 3. Februar 2009, 0 Uhr 36)
Biggi bleibt bei Gericht dabei, dass sie ihm ab März 2008 gesagt hat, dass sie keine Emails mehr von ihm will. (Vorgängig war eine gescheiterte Geldleihe an den Drahdiwaberl-Bandmanager von 5.000 Euro, die Eichberger ablehnte.) Im März 2008 schrieb ihr Eichberger genau ein Email. Im Weiteren noch drei Emails. Davon waren zwei nur zwei Sätze lang, die sich auf die Rückzahlung des Darlehens beschränkten. Ein Email ging an Drahdiwaberl und eines an das Mulatschak-Team, das eine TV-Sendung auf „Okto“ machte. Biggi beharrt: „Als ich es nicht mehr aushielt im Mai 2008, ging ich zur Polizei.“ Sie zeigte ihn nach § 107 a StGB (Stalking) an. Diesen Floh setzen Frauenrechtsgruppen in Wien gerne jeder Frau ins Ohr. Freilich hatte kurz davor, im April 2008, Eichberger schon seine Klage auf Rückzahlung des 1.300 Euro-Darlehens eingebracht. Richter erkennt: „Hier liegt eine komplizierte Beziehung vor.“ Biggi ergänzt: „Ich sagte zu ihm: Ich mag Dich als Mensch, aber nicht als Mann.“
Ungelesene Emails
Roland Friis hat Fragen: „Haben Sie die Emails von Eichberger gelesen?“ „Ich habe bald aufgehört sie zu lesen.“ Friis: „Wie erhalten Sie Emails? Welchen Email-Client benutzen Sie?“ Zeugin versteht nicht. Friis konkretisiert: „Erhalten Sie die Emails in einer Adressezeile? Erhalten Sie die Emails im Volltext?“ „Ich erhalte eine Adressezeile und öffne sie dann?“ Sie öffnet also Emails von einem Empfänger, den sie nicht leiden kann. Friis zum Thema Sexfotos: „Wissen Sie, dass Fotos von Ihnen im Internet zu sehen waren?“ „Ja.“ „Handelt es sich um diese Fotos?“ Friis legt den Packen Bilder im DIN A4 Format, schön groß ausgedruckt, der Zeugin auf den Tisch. Diese schiebt sie sofort weg als wären es Tatortfotos von einem grausamen Mordfall. Vor allem ihr neuer Punklover mit den glasigen Augen soll diese Fotos nicht sehen. Friis nutzt den Moment: „Ist es richtig, dass ihr Manager Chris Bauer diese Fotos ins Internet eingestellt hat?“ Sie bejaht. Letzte Frage: „Halten Sie die Ermächtigung zur Strafverfolgung aufrecht?“ Keine konkrete Antwort. Nur das: „Ich will haben, dass er gestoppt wird. Nein, ich will keine Strafe für ihn, nur dass er aufhört.“ Vier Emails und keine Pornohaxn im Internet. Lokaltouren auf seine Kosten entfallen nun.
Neue Zeugen
Friis beantragt zwei Zeugen, die stellig gemacht wurden. Helmut Bibl, ein alter Freund und Wegbegleiter von Eichberger, und Erwin Leder, Schauspieler, der schon im „Boot“ und „Schindlers Liste“ mitwirkte. Zudem die Geschäftsführerin der „Unsagbar“ in der Wiener Kaiserstraße. Richter weist die Beweisanträge ab.
Staatsanwalt plädiert in drei Sätzen „wie schriftlich“ und „schuld- und tatangemessen“ und spricht die magische Formel, dass „die Würdigung der Ergebnisse des abgeschlossenen Beweisverfahrens dem Gericht überlassen wird“.
Verteidiger Friis: „Nützlicher Idiot“ (B&G)
Roland Friis im Schlußplädoyer – erster Satz: „Es sitzt hier ein nützlicher Idiot.“ (Das war die Formulierung, die B&G in den Vorberichten gebrauchte.) Satz zwei: „Gerhard Eichberger wurde auf das Gröbste und Schamloseste ausgenutzt.“ Friis: „Die Anzeigerin brauchte ihn als Taxi und forderte ihn sogar aus Tulln an.“ (40 KM von Wien.) „Er kam, wann sie rief. Gegenleistung dafür gab es nie. Wann sie rief, sprang er.“ Die Emails beziehen sich auf eine Geldforderung. Es ist eine Beziehung, in der der Angeklagte der Gebende und die Anzeigerin die Nehmende war.“
Richter: „Eichberger unter der Knute“
Der Richter hat genug gehört. Urteil: Freispruch vom Vorwurf des „Stalking“. „Man hat hier einen Eindruck erhalten. Es ist festzustellen: Hier müssen andere Maßstäbe angelegt werden. Man befindet sich im Künstlermilieu. Gerhard Eichberger stand unter der Knute der Frau Witte. Wer hier das Sagen hatte, wurde klar.“
Weiter Richter Christian Gneist: „Die Anzeigerin war nicht beeinträchtigt in ihrer Lebensführung. Sie war auch nicht unzumutbar beeinträchtigt in ihrer Lebensführung. Vielmehr sieht es aus, dass Frau Witte als Racheakt die Anzeige gegen Gerhard Eichberger erhob, weil dieser Klage wegen Gelddarlehen gegen sie einbrachte. Daher: Freispruch.“
Fazit:
- Freude im Publikum und in der Männerbewegung. Das Ergebnis dieses Verfahrens zirkuliert schon im Internet. Solche Verfahrensergebnisse sind ein Schlag gegen die Frauenbewegung, die Anzeigen solcher Qualität überhaupt ins Rollen bringt.
- Randnotiz: Am 29. Jänner 2009 rief Eichberger das erste Mal beim B&G-Journal an. Damals kam er vom Wiener „Staranwalt“ Rudolf Mayer. Dieser nahm Anzahlung von 1.200 Euro für das Erstgespräch von Eichberger und riet ihm umgehend, die Diversion des Staatsanwaltes mit weiteren 1.000 Euro anzunehmen. Begründung: Bei einer Verurteilung würde Jobverlust drohen. Das war eine glatte Falschberatung und Panikmache, da selbst ein Schuldspruch nach „Stalking“ unterhalb der 12-Monate-Grenze und damit das Beamtendienstrecht unberührt bleibt.
- Am 30. Jänner 2009 war um 19 Uhr erstes persönliches Treffen mit dem Herausgeber des Journals. Eichberger wechselte nach eigenständigen Recherchen im Internet zum Verteidiger Roland Friis, der mit Stalking-Verfahren gute Ergebnisse erzielt. Mit intensiver Vorbereitung wurde es kein 10-Minuten-Prozess mit kniefälligem Schuldgeständnis und Diversion. Sondern ein Freispruch. Die Männerbewegung dankt es diesem Verteidiger und verachtet die Geständnisanwälte.
- Herr Gerhard Eichberger ist 46 Jahre alt und noch immer solo. Er sucht noch immer die Frau seines Lebens. Er ist gut situiert, besitzt ein Grundstück, Sparbücher, hat seit 1983 einen soliden Job, lebt sparsam und fährt ein Mopedauto (4.5 PS). Er zieht gern durch die Lokale, trinkt keinen Alkohol und raucht nicht. Er schreibt Gedichte im Stile H. C. Artmanns und Songtexte. Künstlerinnen, Musikerinnen und Schlangenmenschinnen werden bevorzugt.
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal, Stalking)
Mag. Dr. Gabor Pesti, Ex-Frodl-Helfer – wieder in Freiheit

Der Komplize von Helmut Frodl, Gabor Pesti, wurde unbeachtet von der Öffentlichkeit im Sommer 2008 nach 16 Jahren in die Freiheit entlassen. Er firmiert nun offenbar als selbständiger Steuerberater in Wien. (Quelle: Herold, Abfragedatum 17.02.2009)
(Wien, im Februar 2009) Im Vorfeld des blutigen 22. Mai 1992 mietete der damals 44-jährige Mag. Dr. Gabor Pesti in der Visegradigasse 5 im Budapester Stadtteil Csepel eine Wohnung an.
Am 22. Mai 1992 gab sich Mag. Dr. Gabor Pesti als „Onkel Benes“ des 30-jährigen serbischen Lockvogels Biljana „Bica“ Novakova aus. Mit ihrem keuschen Charme brachte sie der Model-Agentur „Vienna People“ Aufträge und den 46-jährigen Fritz Köberl überhaupt erst dazu, in die Budapester Falle zu gehen.
Köberl, betäubt, erschossen, zersägt
Am 22. Mai 1992 wurde Fritz Köberl im komplizenhaften Zusammenwirken von Helmut Frodl, 34, und Gabor Pesti betäubt, durch vier Kugeln erschossen, in 17 Teilelemente zerlegt, verpackt und auf fünf Müllkontainer in Budapest verteilt. Danach wurden die Konten des Fritz Köberl behoben. Drei Wochen später wurden Helmut Frodl und Mag. Dr. Gabor Pesti verhaftet.
Frodl, zynisch
Helmut Frodl sitzt noch immer – und hoffentlich noch sehr lange – in der Justizanstalt Garsten. Er erhielt lebenslang. Davon sind 16 Jahre um. Er schweigt zu seinem Fall, scheißt auf das Opfer, drängt aber, hört man aus der oberösterreichischen Provinz, vehement in die Freiheit. In den USA gäbe es für seine hochgradige „first degree“-Tat (Vorsatztat) die Todesstrafe. Diese wurde in Österreich leider 1968 abgeschafft.
Pesti, geschäftig
Mag. Dr. Gabor Pesti, Doppelakademiker, Abgänger der Handelsakademie II der Wiener Kaufmannschaft, Hamerlingplatz 5-6 im 8. Wiener Bezirk des Jahrgangs 1969, war bis zu seinem Verkehrsunfall 1987 Mitarbeiter der Steuerkanzlei Hannes Androsch. Er erhielt im Strafverfahren beim Landesgericht Wien, das vom 6. Dezember bis 22. Dezember 1993 dauerte, als Beitragstäter 20 Jahre Haft. Dieses Strafmaß wurde vor dem OGH auf lebenslang erhöht. Er wurde ohne Aufsehen der Öffentlichkeit im Sommer 2008 vorzeitig entlassen und hat sich im Alter von 60 Jahren offenbar mit einer eigenen Steuerberatungskanzlei selbständig gemacht.
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Weil man immer wieder daran erinnern muss:
Helmut „the cutter“ Frodl – Blutrauschmord
Zur OGH-Entscheidung

Das war Fritz Köberl, nachdem er Helmut Frodl in einer Budapester Wohnung getroffen hatte: In 17 Teile zerschnitten und auf
5 Müllcontainer verteilt. (Foto: Archiv Oswald/B&G-Wien)
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers Helmut Frodl, Justizkultur, Lebenslang)
Helmut Elsner redet, dichtet und steht vor dritter Anklage

Helmut Elsner ist der gesprächigste Untersuchungshäftling Östereichs. Auf jeden Fall jener mit der meisten Medienpräsenz. Im Dezember 2008 gab er dem WIENER ein Wirtschaftsfachinterview - rechts im Bild. Im Februar 2009 veröffentlichte er in PROFIL seine Abrechnung mit der Justiz in Form einer Büttenrede.
(Fotoquelle/Montage: Blaulicht und Graulicht/Archiv Oswald 1090)
(Wien, im Februar 2009) Der Häftling Helmut Elsner, 73, ehemaliger Generaldirektor des Wiener Geldhauses „BAWAG“ beklagte sich kürzlich, dass er schon zwei Jahre in Untersuchungshaft sitzt. Das ist in der Tat lang. Er sitzt seit 13. Februar 2007 in der JA Wien-Josefstadt ein. Allerdings nicht unbeachtet im Verlies. Ab Mitte 2007 stand er 117 Verhandlungstage im Rampenlicht im größten Wirtschaftsprozess der Republik Österreich. Dieser endete am 4. Juli 2008 mit 35 Jahren Haft für die Wiener Hochfinanz (für neun Angeklagte).
Seither ist es ruhig geworden um den Egozentriker, der 1964 in der „Arbeiterbank“ (später BAWAG) begonnen hat, bis an die Direktionsspitze durchmarschiert ist und bis 2006 ein sozialdemokratisches Parteibuch hatte. Ganz ruhig aber wieder nicht. Er versuchte mit bisher zehn Enthaftungsanträgen aus der U-Haft zu entrinnen. Das gelang beim Strafmaß von 9,5 Jahren nicht. Die bisher letzte Haftprüfung scheiterte am 10. Februar 2009 im Saal 59 des Landesgericht Wien. Der langjährige Exponent des Wiener Geldadels blieb wegen „Fluchtgefahr“, wo er ist.
Interview im „WIENER“
Bemerkenswert ist sein Rededrang. Er gibt in Haft Interviews so als wäre nichts geschehen, und das Direktorium der Justizanstalt Josefstadt genehmigt das. Damit genießt der Häftling Helmut Elsner einen Sonderstatus. Im Magazin „WIENER“ erschien in der Dezember-Ausgabe 2008 (S. 40-46) ein Interview zur Weltwirtschaftslage, das Anfang November 2008 schriftlich durchgeführt wurde. Die Fragen wurden von einem WIFO-Experten formuliert und brieflich ins Gefängnis geschickt. Helmut Elsner nutzte das Recht auf Briefverkehr nach § 86 StVG und beantwortete die Fragen binnen drei Tagen. Die Fragen berühren den Bawag-Prozess nicht.
Dafür „Ninja-Kredite“, Finanzprodukte auf Basis dieser Kredite, Kredite für Häuslbauer. Elsner beantwortet die Fragen brav. Er beruhigt: „Angst ist an sich ein schlechter Ratgeber bei allen wirtschaftlichen Entscheidungen. Allerdings sollten sich Häuslbauer mit Fremdwährungskrediten mit ihrer Hausbank in Verbindung setzen, um einen für sie günstigen Konvertierungszeitpunkt zu finden.“ Auf die Frage: „Ist das Sparbuch noch immer die beste Anlageform“, antwortet er: „In der derzeitigen Situation ist das Sparbuch für den Normalverbraucher die beste Anlageform. Grundsätzlich sollte man immer Geld, das kurzfristig verfügbar sein soll, auf einem Sparbuch anlegen. Nur mit langfristig nicht benötigtem Geld kann man in Aktien o. Ä. investieren.“
Elsner werden Fragen gestellt wie „Brauchen wir eine Steuerreform?“ (Antwort: „Mittelfristig ist eine Steuerreform sicher notwendig, wobei auch der Spitzensteuersatz kein Tabu sein darf“), „Wie kann eine Steuerreform aussehen?“ oder „Was kann der Staat konkret tun?“ Elsner wird als „Wirtschaftsexperte“ hofiert, was dem geduldigen Leser aufstoßen könnte, ist er doch in zwei Strafverfahren zu insgesamt 12 Jahren Haft unter anderem nach Betrug, Untreue und Bilanzfälschung verurteilt worden. Das Interview hat die Relevanz wie wenn man Teresa Orlowski zum Wirken Mutter Teresas befragt. Der „WIENER“ fand es besonders originell, gerade ihn zur tristen Wirtschaftslage zu befragen. Ob er für vier Druckseiten ein „Informations- und Auskunftshonorar“ bezogen hat, ist nicht bekannt.
Gedicht im „PROFIL“
Das wahre Gesicht zeigt der Ex-General zwei Monate später mit einem Gedicht. Konkret am 16. Februar 2009. Am 10. Februar 2009 scheiterte die zehnte Haftprüfung. Daher übermittelte der rüstige Senior dem Magazin „Profil“ ein Poem in Versform. Das Gedicht wurde bereits im Dezember 2008 verfasst. Es ist übertitelt mit „Gratulation an Frau Magister Bandion!“ Das Magazin breitet es in Ausgabe 8/09 auf zwei Seiten (S. 46 ff.) aus.
Er reimt sich den Frust vom Leib. Der Schelm lacht wie er denkt. Auszüge wurden in zahlreichen Zeitungen zitiert. Die Poeterei bietet einen Schnelldurchlauf aus Sicht des Helmut Elsner auf sein Verfahren. Hier nur zwei Passagen:
„Jetzt heißt es rasch zu reagieren/und einen Sündenbock zu präsentieren./Denn ohne einen herzuheucheln/könnt man den Ex-Vorstand nicht meucheln./Am End musst man sich gar noch zieren,/überhaupt „Prozess“ zu führen!/Und Volkeszorn sich erst erschöpft,/wenn Elsner endlich wird geköpft!/Und so erklären wir jetzt zum Schluss,/warum der Elsner sitzen muss!/Schaun Sie, wir Sozialisten/müssen schon länger ein tristes Dasein fristen./Jetzt wär der Wahlkampf wirklich fad,/wenn Elsner aus Frankreich nicht kommen tat,/weil er am Herzen an Krampf grad hat!“ (…)
„Dass die beiden Damen Schöffen/sich von Frau Rat haben lassen blöffen/haben sie nach aktuellem Bankenzustand/sicher auch schon selbst erkannt./ Doch trösten Sie sich, meine Damen,/ich hab Verständnis, wie sie zum Urteil kamen:/nicht Sie waren die Philister, sondern die frischgfangte Frau Justizminister!/Nun wird der Elsner noch zum größten Lacher/auch verurteilt zum Ministermacher!/Zu all dem noch sein Senf dazu,/beati pauperes spiritu.“ (Glücklich sind die Armen im Geiste. Anm., B&G)

Stiefelkönig aus dem Bawag-Reich wird Justizfall. (Foto: Stiefelkönig)
Dritte Anklage in Aussicht
Doch das Lachen könnte Helmut Elsner noch vergehen. Im Februar 2009 war im Landesgericht Wien zu erfahren, dass die BAWAG-Causa noch nicht abgeschlossen ist und in eine dritte Runde geht. Auch hier könnte Helmut Elsner Ungemach drohen.
Die „BAWAG-Abteilung“ der Staatsanwaltschaft Wien (Georg Krakow nicht mehr, da er Kabinettschef wurde) arbeitet an der Anklage im Fall Stiefelkönig.
Schon im März 2007 wussten kundige Wirtschaftsblätter, dass die Kreditvergabe der BAWAG beim steirischen Schuhproduzenten rund 100 Millionen Euro Verluste einbrachte. Elsner unterstützte die Schuhkette durch Kredite, da zwischen Firmengründer Manfred Herzl und ihm eine Freundschaft aus Grazer Zeiten bestanden haben soll.
100 Millionen Euro versiebt
Ende 2001 betrugen die Schulden von „Stiefelkönig“ rund 100 Millionen Euro, obwohl Elsner für die Erhöhung der Kreditlinie laufend Grünes Licht gab. Unter Johann Zwettler erfolgte 2003 die Komplettübernahme der maroden Kette. Sie wurde BAWAG-Tochterfirma. Zur Anklage gebracht werden soll das persönliche Naheverhältnis von Helmut Elsner zu Manfred Herzl in den Jahren bis 2001 und das Einverleiben der Handelskette zum Schaden der Gewerkschaftsbank durch Elsner-Nachfolger Johann Zwettler.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizkultur, Wirtschaft)
Erstes Foto von Josef Fritzl aus Haft und viele Fragen

Auf der Webseite der SUN erscheint am 9. März 2009 das erste Foto von Josef Fritzl aus der Haft. Nun entstehen viele Fragen. Denn es wurde EINDEUTIG von der gegenüberliegenden Straßenseite aufgenommen. Somit wurde dieses Foto EINDEUTIG von österreichischem militärischem Gelände aus gemacht.
(Screenshot Webseite THE SUN, 10. März 2009, 6 Uhr 37 MEZ)
(Wien/St.Pölten, am 10. März 2009) Das „erste“ Fritzl-Foto aus dem Gefängnis ist da. Es ist ernüchternd: Fritzl sieht aus wie vor einem Jahr. Die Haare wurden etwas weniger. Die Implantate aus Ungarn flogen vom Kopf, es gibt kahle Stellen. Er trägt beim Spaziergang die österreichweit in Gerichtsgefängnissen ausgegebene dunkelgraue, hüftlange Ausgehjacke. Die Winterjacke hat Knöpfe und einen Kragen, den man aufstellen kann. Oberkleidung wie sie in allen Gefängnishöfen Österreichs getragen wird. Fritzl trägt Blue Jeans und schwarze Schuhe, die er aus der Wäschekammer der Justizanstalt beim Einzug am 27. April 2008 ausfasste. Das ist bei allen Untersuchungshäftlingen so der Fall. Also nicht wirklich Neues.
Foto entstand von militärischem Gelände
Interessanter ist die Frage: Woher stammt das Foto, das die britische SUN (dt. Sonne) sowie die deutsche BILD-Zeitung gegen Geld veröffentlichten? Das Bild, das Josef Fritzl beim 45-minütigen Rundendrehen im Gefängnishof der Justizanstalt St. Pölten zeigt, wurde EINDEUTIG aus der dem dritten Stock der HESSERKASERNE geschossen. Nur dieses Gebäude liegt direkt gegenüber und zwanzig Meter von der Außenmauer des durch Stacheldraht und engmaschigem Dachnetz gut gesichterten Gefängnishofes 2.
Das Foto wurde über die Gefängnismauer in flachem Winkel auf die metallene Eingangstür in den Gefängnishof geschossen. Da die Außenmauer des Gefängnisses zirka acht Meter hoch ist, muss der Fotograf auf über zwölf Meter Höhe gelauert haben. Dafür kommen nur die Büroräume der Hesserkaserne gegenüber in Frage. Denn sonst gibt es in diesem Blickfeld kein Gebäude. Das militärische Gebäude ist ein wuchtiges Gebäude aus der Habsburgerzeit mit drei Etagen und hohem Satteldach.
Guter Einblick nur aus Militärkommando
Nur aus dem dritten Stock aus Büroräumen hat man guten Einblick in die beiden Gefängnishöfe, die nach dem Ausbruch über die Gefängnismauer durch zwei Räuber im Jahr 2006 (mittels Hebebühne und eingeworfene Strickleiter durch Außenhelfer) mit grünen Netzen überspannt wurden.
Damit stellt sich die Frage: Wer hat die Fotos gemacht? Und mit welcher Genehmigung? Und gegen welche Gesetze hat der Fotograf verstoßen?
Ein Verwandter des Herausgebers dieses Journals arbeitet seit 31 Jahren beim niederösterreichischen Bundesheer und exakt in dieser Kaserne. Ein Telefonat mit ihm am vergangenen Wochenende thematisierte beiläufig auch, dass die internationale Presse nach wie vor Ausschau nach einem Fritzl-Foto hält. Der Verwandte, der in fünf Jahren in Pension geht, erklärte aus seiner langjährigen Berufserfahrung und seiner Sicht, dass „niemand in dieser Kaserne für Josef Fritzl den Job riskieren würde“. Der Verwandte erzählte, dass man gegen eine Fülle von Gesetzen verstoßen würde: Beamtendienstrecht, das komplizierte Disziplinarrecht, Militärstrafrecht, Bürgerliches Recht, Strafrecht.

Stadtplan zur Übersicht: Das Foto wurde definitiv von einem Militärgelände aus geschossen. Nämlich aus der Heßstraße.
Fakt ist aber, dass irgendjemand in eben diesem Militärgebäude („Hesserkaserne, NÖ. Militärkommando“) es in Kauf nahm, für viel Geld seinen Job zu riskieren. Aus dem Kamerawinkel des geschossenen Fotos lässt sich sehr leicht rekonstruieren, aus welchem Bürozimmer die Bilder aufgenommen wurden.
Die Bilder zeigen letztlich nicht viel. Einen Mann beim Spazieren. Ob es das Wert war, ist eine andere Sache.

Reale Ansicht der Umgebung: Folgt man dem Pfeil, folgt man dem Kameraobjektiv, das Josef Fritzl in der letzten Februar-Woche beim Rundendrehen im Gefängnishof kalt erwischt hat. Die Frage ist nun: Wer hatte den Finger am Auslöser? (Foto und Grafik: Marcus J. Oswald)
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Link zum dem Gefängnishof direkt benachbarten Militärkommando Niederösterreich
(Hesserkaserne, NÖ. Stellungskommission, Militärmusik Niederösterreich)
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers Josef Fritzl, Medien)
Nachlese Fritzl-Prozess – Medienstar Heinrich Schmatz

Ein Schnappschuss für die Ewigkeit und wie sie nicht mehr kommen wird. Heinrich Schmatz gibt nach seinem Rausschmiss aus dem Medienzelt Al Jazeera ein Interview und all den anderen Sendern, die etwas hören wollen. Der Herausgeber gab nach seinem (ungegründeten) Rausschmiss zehn Minuten davor nur ein Interview und machte dafür von Schmatz ein letztes Foto. (Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien, im März 2009) Möglicherweise fallen nach dem Mega-Hype des Fritzl-Prozesses nun einige in ein tiefes, emotionales Loch. Das geht Berichterstattern so, Gerichtsbeamten, Richtern, aber auch den Fritzl-Informanten. Die Medienkarawane zieht weiter.
Resümiert man, wer medial gut abgeschnitten hat, dann war es sicher Heinrich Schmatz. Er düpierte viele. Vor allem die ausländischen Medien waren von seiner Offensivkraft begeistert. Er machte es tagelang so: Er stellte sich hin, sagte: „Ich heiße Heinrich Schmatz. Ich habe 1.051 Bilder der Fritzl-Kinder.“ Und schon waren erst zwei, dann vier, dann sechs Kameras da. Das wird ihm nun fehlen. Die Medieneinträge bleiben.
Hier eine Sammlung (Auswahl):
Indien: www.buzz7.com
Fidschi Inseln: www.fijitimes.com.fj
Kroatien: www.ezadar.hr
Noch einmal Kroatien: www.tportal.hr
Noch einmal Kroatien (Lead): www.index.hr
Noch einmal Kroatien: www.index.hr
Schweden: www.expressen.se
Noch einmal Schweden: www.kvp.se
Dänemark: http://ekstrabladet.dk
England: www.dailystar.co.uk
Deutschland: www.frauenzimmer.de (mit Video)
Noch einmal Deutschland: http://mobil.rtl.de/info
Norwegen: www.dagbladet.no (mit Video)
Noch einmal Norwegen: www.dagbladet.no
Noch einmal Norwegen: www.vg.no
Österreich: www.oe24.at
Schweiz: www.tagesanzeiger.ch
Singapur: http://newpaper.asia1.com.sg
Thailand: www.thaindian.com
Spanien: www.elmundo.es
Tschechien: www.blesk.cz
(Internationale Beiträge erschienen alle zwischen 10. und 19. März 2009)
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Last, but not least, die drei Beiträge auf dieser Seite „Blaulicht und Graulicht“. Sie erschienen lange bevor noch jemand den Namen Heinrich Schmatz kannte (bis auf Zeitung „Österreich“):
Fritzl Freund Heinrich Schmatz macht Kasse (5. März 2009)
Das Schwein des Herrn Schmatz (2. März 2009) – Das Medium „Blaulicht und Graulicht“ berichtet WELTWEIT als erstes Medium, dass Heinrich Schmatz Josef Fritzl im Gefängnis besucht hatte.
Der aller erste Artikel zu Heinrich Schmatz war noch etwas undefiniert. Es war nicht ganz klar, ob er die 1.051 Bilder für 35.000 Euro nach England verkauft hatte oder nicht. Es stellte sich heraus: Hatte er nicht. Er blieb Ehrenmann. Der Beitrag wurde in der Folge – auf Wunsch von Schmatz, der stets „wahrheitsgemäße Berichterstattung“ wünscht – zwei Mal umgeschrieben und wurde in der Folge leicht unverständlich. Dennoch bleibt er online und wird angeführt. Heinrich Schmatz schützt die Fritzl-Kinder (und veröffentlicht deren Umrisse) (24. Februrar 2009)
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers Josef Fritzl)
Reiche haben ausgespielt – Julius Meinl V. in Haft

Diese Titelseite der Kronen Zeitung existierte am Mittwoch Abend des 18. Februar 2009 nur etwa drei Stunden im Handverkauf der Städte Österreichs für die Abendausgabe. In der Tagesausgabe des 19. Februar 2009 wurde die Titelseite mutiert und das Foto von Julius Meinl V. war verschwunden. Die Handbewegung ist symptomatisch, wie Reiche in Österreich auf Kritik reagieren. Nach ersten Informationen sitzt der Milliardär nun im Grauen Haus des Wiener Landesgerichts in Haft. (Fotoquelle: Kronen Zeitung, 19. Februar 2009, Abendausgabe)
(Wien, im April 2009) Welche Reichen, Neureichen und Superreichen können sich in Österreich noch auf die Straße wagen? Viele sind es nicht. Einige gehen im Gefängnishof ihre Runden.
- Helmut Elsner: Das Ex-Mitglied der Wiener Hochfinanz und Protegierbanker der SPÖ, Ex-BAWAG-Chef und Ex-Frankreich-Pensionist, sitzt derzeit seine 9.5 Jahre dauernde Haftstrafe ab. Er meint, bald frei zu sein. Dagegen spricht, dass elf Enthaftungsanträge abgeblitzt sind. Dagegen spricht, dass Staatsanwältin Sonja Herbst in der Stiefelkönig-Causa weiter forscht und alles unternehmen wird, dass eine dritte Anklage, in der es um hohe faule Gefälligkeitskredite geht, aufs Papier kommt. Dann droht dem roten Nadelstreifbanker Elsner, der bis 2006 ein SPÖ-Parteibuch hatte, zusammen mit seinem Vorgänger Zwettler eine dritte Anklage vor dem Landesgericht Wien.
- Dietmar Böhmer und Harald Loidl: Über die Herren Betrüger, die in Wien einen Finanzdienstleister mit Namen AMIS führten, wurde am 20. Dezember 2007 jeweils fünfeinhalb Jahre Haft nach gewerbsmäßigem Betrug verhängt. Der Prozess wurde – es wurden viele der 15.000 Geschädigten als Privatbeteiligte und Anwesende erwartet – im Austria Center Vienna („Konferenzzentrum“) durchgeführt. Doch die Reihen blieben leer, der neuntägige Prozess turbulent (der Sachverständige wurde abgesetzt). Die Urteile blieben wegen der Geständnisfreundigkeit der beiden Betrüger, die ein Leben in Saus und Braus führten, milde (5.5 Jahre). Nun wurden, laut „Kurier“ unter Berufung auf Kreise der Justiz in seiner Ausgabe vom 1. April 2009, bereits im Jänner 2009 die Urteile am OLG Wien nach oben geschraubt. Dieses Journal holte die Bestätigung bei einem Mithäftling am 1. April 2009 in der JA Hirtenberg ein, in der die beiden Betrüger Dietmar Böhmer und Harald Loidl ihre Strafe absitzen: Die Haftstrafe wurde vom OLG Wien für beide auf je sieben Jahre Haft erhöht. Sie sitzen seit Beginn ihrer Flucht Ende 2005 ein. Mit Halbstrafe, die am Vollzugsgericht Wiener Neustadt bei (vormals unbescholtenen) Betrügern immer gegeben wird, endet die Haft trotzdem Mitte 2009.
- Graf Mensdorff-Pouilly: Der „Graf“ Mensdorff machte bisher vor allem durch seinen feudalen Lebensstil und seine Jagden mit Kabinettsmitgliedern aus diversen Ministerien (Landwirtschaft, Inneres) Aufsehen. Diese fanden auf seinem malerischen Schloß Luising im Burgenland und in Schottland auf seinem Sitz in Dalnaglar statt. In Österreich machte sich der perfekte Netzwerker als „Waffenlobbyist“ einen Namen. Nun geht es um 13 Millionen Euro, die von der „British Aerospace“ auf sein Konto gelandet sind und die – laut Staatsanwaltschaft – als Schmiergeld eingesetzt wurden. Der Graf dementiert wortgewandt, legte aber gefälschte Belege vor. Daher geht er seit 27. Februar 2009 im „Grauen Haus“ in Untersuchungshaft im kleinen Kreis. Die U-Haft wurde kürzlich um ein weiteres Monat verlängert (bis 16. April 2009), endete aber überraschend am 3. April 2009.
- Andrè Martens Rettberg: Gegen ihn wurde bereits am LG Wiener Neustadt ein Urteil gesprochen. Drei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt. Das war ähnlich wie im zweistufigen BAWAG-Prozess aber nur das Vorspiel. Es ging im ersten Prozess nur um Gläubigervereitelung. Er hat ein Häuschen rechtzeitig an seine Frau „überschrieben“, um es vor dem Gläubigereinzug zu retten. Der richtig große „LIBRO“-Prozess folgt erst. Im April 2002 ging die „tainment company“ fürchterlich in Konkurs. Passiva: 349 Millionen Euro. Man hat den Überblick verloren, ob noch etwas dazu kam. Es ist trotzdem die viertgrößte Firmenpleite in Österreich. Der Prozess wird folgen und es wird ein Urteil geben, das unsanft werden wird. Andrè Martens Rhettberg ging mit Investorengeld um als wäre es Monopoly-Spielgeld aus der Puppenküche. Der einst begehrte Manager wird die entsprechende Rechnung präsentiert bekommen. Im Aufsichtsrat saßen übrigens andere honorige Personen: Boris Nemsic, Kurt Stiassny, Rudolf Fischer, Georg Wailand und andere.
- Werner Böhm: Der ehemalige Meister der Schachtelfirmen rund um die New Economy-Firma Y-Line läuft noch unbehelligt herum. Sein Firmengeflecht verschwand von der Bildfläche. Es bestach durch eine angebliche Exklusivzusammenarbeit mit IBM Österreich und durch Gratis-Heimcomputer für die aufstrebende NEWS-Gruppe des Wolfgang Fellner. Als Aktiengesellschaft organisiert, natürlich börsenotiert, holte man sich Anlegergeld. Wohin dieses Geld der Anderen verschwand und wer davon profitierte, weiß bis heute niemand. 2002 war Schluss mit der großen Sause. Werner Böhm, EDV-Fuzzi erster Y-Line-Stunde, stand bis heute nicht vor Gericht. Sein Fall lief parallel zum Krebsgang bei der anderen Company, LIBRO. Böhm tat sich später als neunmalkluger Buchautor hervor, der den Titel „Sklaven der Gier“ herausbrachte und später im August 2002 „Geld, Macht und Ehre“. Darin schreibt er mit keinem Wort über seine eigene Firmenpleite. Dafür den Satz: „Geld und Macht sind Triebfedern wirtschaftlicher Aktivitäten.“ Stimmt. Was er auch nicht schreibt, ist das US-amerikanische Sprichwort: „The higher they rise, the harder the fall.“ (Je höher sie steigen, desto härter fallen sie.)
- Karl Petrikovics: Der Manager der filletierten und verkauften Constantia-Bank verdiente laut eigenen Angaben 3 Millionen Euro im Jahr. Fixum. Er war nicht nur für die Constantia-Bank zuständig, sondern auch für die Immofinanz AG. Am 25. November 2008 fand in seinem Hietzinger Domizil eine Hausdurchsuchung statt. Die Immofinanz AG und die Tocherfirma Immoeast AG sind vielleicht die größten Seifenblasen der österreichischen Immobiliengeschichte. Abertausende Anleger verloren Gelder, doch der Manager der Bank und der Fonds hat derzeit nur kleine Verfahren zu bestreiten. Etwa am 17. März 2009 am Handelsgericht Wien, als er von Christian Niedermeyer auf 4 Millionen Euro geklagt wurde. Andere meinen, dass rechtliche Schritte unternommen werden müssen, die das beträchtliche Privatvermögen des Karl Petrikovics einziehen. Noch ist es nicht so weit, da sich die Geschehnisse rund um die Constantia, Immofinanz und Immoeast, gemessen an den Langzeitgeschehnissen rund um Libro und Y-Line erst im Anfangsstadium bewegen. Im Justizsektor braucht man vor allem: Die Geduld des Schachspielers.

Die beiden Vorsatzbetrüger, die 15.000 Anleger erleichtert und mehr als 60 Millionen Euro Schaden angerichtet haben, kamen - hier im Bild - beim Prozess milde davon. Das OLG Wien zeigte weniger Pardon und erhöhte im Jänner 2009 das Schmalz auf sieben Jahre Haft für Dietmar Böhmer und Harald Loidl.

Der Graf von Luising im Burgenland sitzt wegen des Verdachts auf Geldwäsche im großen Stil (13 Millionen Euro) seit 27. Februar 2009 in Wiener Untersuchungshaft. Mensdorff-Pouilly, dessen Einfluss stets große Kreise zog, dreht nun im betont engen Spazierhof der JA Josefstadt kleine Kreise. Mit ihm derzeit: Helmut Elsner, Julius Meinl V. und Doping-Spezialist Walter Mayer. (Fotoquelle: Profil 1/09, 22. Dezember 2008, Zeitschriftenarchiv Oswald)

Fast auf das Datum genau heute vor zehn Jahren überreichte Andrè Martens Rettberg dem Herausgeber dieses Journals im Kaufhaus Steffl in der Wiener Kärntnerstraße seine Visitenkarte. Er stand noch immer nicht vor Gericht, obwohl er den viertgrößten Firmenkonkurs Österreichs mit rund 350 Millionen Euro Passiva hingelegt hat. (Fotoquelle: Archiv Oswald)

Werner Böhm, der ehemalige Y-Line-Pleitier, ist bisher von der Justiz unbehelligt. Ermittlungen laufen seit Ewigkeiten, aber sie verlaufen offenbar im Sand. Daher wird nicht wirklich bekannt, wieviele Millionen Werner Böhm mit der Pleite seiner ominösen New-Economy-Firma Y-Line in
den Sand gesetzt hat. (Foto: Bucharchiv Oswald)

Am 5. Mai 2006 versprach die Immofinanz mit einem Inserat im Magazin FORMAT reichen Geldsegen. 2009 war die Aktie keinen halben Euro mehr Wert. Die Trägerbank wurde verkauft, tausende Schadenersatzforderungen sind im Laufen. (Bildquelle: Format, 18/06, 5. Mai 2006, S. 78, Archiv Oswald)
Marcus J. Oswald (Ressort: Betrug, Wirtschaft)
12. reichster Österreicher morgen für 100 Millionen Euro Kaution frei

Julius Meinl der Fünfte brachte es nicht nur zu beachtlichem Vermögen, sondern auch zur zweifelhaften Ehre, innerhalb von sechs Wochen zwei Mal mit dem gleichen Foto auf der Titelseite der größten Tageszeitung Österreichs zu stehen. Hier auf der Abendausgabe der Kronen Zeitung am Abend des 2. April 2009
(Foto: Andi Schiel, Bildquelle: Kronen Zeitung 3. April 2009)
(Wien, im April 2009) „Cash macht fesch“, pflegte der frühere Trafikant (1997-2001) des Herausgebers am Wiener Alsergrund immer zu sagen. Der jetzige Trafikant (2001-ff.) lässt das Geld auch ordentlich „zirkulieren“, wie er sagt. „Geld muss immer in Bewegung sein“, so der schlaue Kaufmann.
Jemand, der Geld immer für sich arbeiten ließ, ist Julius Meinl „der Fünfte“. Der Erbe des 150-jährigen Meinl-Imperiums begründete auch ein Sprichwort. Hat zum Beispiel ein Wiener eine Freundin, die zu anspruchsvoll wird, lautet die Antwort: „Ich heiße ja nicht Meinl“. Damit ist die Diskussion, ob der Hauch eines Kleidungsstückes mit dem diskreten, aber langen Preisschild gekauft wird, auch schon beigelegt.
Julius Meinl „der Fünfte“ ist nun auch Julius Meinl „der erste Häftling“ und vor allem eines: Reich, dass es weh tut.

Abstieg im Ranking, aber noch immer Platz 12:
Julius Meinl mit Familie im Juni 2008.
(Quelle: Trend, Juli 2008)
Der bald 50-Jährige ist das „Oberhaupt“ eines Clans, der laut Reichenranking im Magazin „Trend“ (Ausgabe: Mitte 2008) 2 Milliarden Euro schwer ist. Damit ist der Clan, bestehend aus Julius Meinl V., einem Sohn, der in der Schweiz lebt, seiner Ehefrau, die getrennt von ihm leben soll, und einigen erblich Begünstigten genauso wohlhabend wie der Swarovski-Clan (Rang 13), mit dem Unterschied, dass der Tiroler Clan aus über 150 zerstrittenen Mitgliedern besteht.
Doch der Trend weist abwärts: 2005 war die Meinl-Familie im Reichen-Ranking noch auf Platz acht, ein Treppchen vor Frank Stronach. Stronach entwischte 2008 mit 2.2 Milliarden Vermögen auf Platz 10, gefolgt vom Kahane-Clan (Platz 11) und den Meinls. An der Spitze veränderte sich freilich etwas: Friedrich Flick starb und sein Sarg ist noch immer verschwunden.
Annus horribile 2008
Schon im Juli 2008 meinte der „Trend“ über Julius Meinl: „Es war ein horribles Jahr für den 48-jährigen Banker, der mit 24 Jahren zum Chef der winzigen Meinl Bank (damals umgerechnet drei Millionen Euro Eigenkapital, zuletzt 180 Millionen) wurde. Noch im vergangenen Sommer (2007) war der Name Meinl untadelig, die Bank verfügte über 100.000 Kunden, verwaltete 15 Milliarden Euro Kundengelder und hatte drei Quellen, aus denen üppige Spesen flossen. Die Investmentvehikel MEL, MIP, und MIA: 160 Millionen Euro Spesen von der MEL, 280 Millionen Euro für die Abgeltung eines Vertrags, die MEL selbst wurde lukrativ um 800 Millionen Euro verkauft. Doch die Marke Meinl ist definitiv schwer beschädigt.“
Überflieger Lindberg
Julius Meinl übernahm 1983 den Vorstandsitz der Meinl Bank. Den Beinamen „Lindberg“ bekam der Investmentbanker, der von klein auf Ferrari fuhr, für seine Fliegerleidenschaft. Studiert hat er in Sankt Gallen Finanzwissenschaften und ist „lic. oec.“ (zu deutsch: Lizenziat). Seine Meinl Bank mit Sitz hinter der Staatsoper betrieb seit 1983 große und immer größere Emissionen von Wertpapieren für Industrieunternehmen, die auf den Markt wollten. Als die Lichtfirma Zumtobel an die Börse ging, führte die Meinl-Bank in den Markt ein. Ebenso wurde Radex-Heraklith Mitte der 80er Jahre ins Börsengeschehen eingeführt, Ottakringer Opitionsanleihen wurden über die Meinl-Bank begeben oder eine steuerbegünstigte Kapitalerhöhung bei Schlumberger. Vier Fonds hießen ab 1987 „Capitol I„, „Capitol II“ oder „Julius Meinl Investmentfonds“ oder der „Wall Street Capital Fonds“.
Hausbank eines Großgreißlers
Lange Zeit gab es in der Bank nur einfache Kreditnehmer: Sämtliche Lieferanten des Meinl Handelsimperiums waren zugleich Kreditkunden bei der hauseigenen Bank. Wer das Zahlziel von 90 Tagen als Lieferant überschritten hatte, musste sich mit der Idee anfreunden, bei der Meinl Bank einen kleinen „Überbrückungskredit“ zu nehmen.
Der kleine Sparer konnte auch einlegen. Denn die Wurzeln der Meinl Bank stammen aus 1922. Im „Sparverein der Freunde des Hauses Meinl“ konnten Käufer in Meinl-Geschäften Notgroschen anlegen. Bis zur Ära Julius Meinl V. war die „Bank“ eine klassische Sparkasse. In 400 Filialen legten jährlich rund 40.000 Kunden eine knappe Milliarde Schilling ein.
Bankkonzession ab 1969
Der heute gängige Name „Meinl Bank“ entstand erst mit dem Erwerb einer Bankkonzession im Jahr 1969, die Julius Meinl III. der „Brunner und Co. KG“ um damals 4,5 Millionen Schilling abkaufte. Im Handelsregister fand sich der Name „Meinl Bank“ erstmals im Jahr 1979 als GmbH. 1987 wandelte man die Bank in eine Aktiengesellschaft um.
Der Vorwurf, der heute, 2009 der Bank gemacht wird: Verdacht des Betrugs, der Untreue, Spesenschinderei, Verdacht des Insiderhandels, Verletzung der Prospektpflicht sowie Bilanzmanipulation. Wesentlich drehen sich die komplexen Vorwürfe um die Meinl European Land, die Zertifikate zurückgekauft hat. Im Zuge dieser Rückkäufe sind Spesen an die Meinl Bank geflossen. Daher untersuchen die Strafverfolgungsbehörden nun viele brisante Fragen. Unter anderem die Befehlskette innerhalb der mittlerweile teilweise aufgelösten Gesellschaften. Immer wieder hieß es laut Medienberichten: „Meinl war der Chef.“ Der „Chef“ war zwar vorsorglich aus dem Vorstand der Meinl Bank in den Aufsichtsrat zurückgetreten. Wie glaubhaft dieser Schritt in der langen Entwicklung seit 1983 ist, müssen Richter entscheiden.
Fundstücke – 70.000 Emails
Nun wird es eng. Bei der Hausdurchsuchung am 18. Februar 2009 in 13 Häusern wurden laut Medienberichten 70.000 „interne“ Emails und hunderttausende digitale Geschäftsunterlagen auf zahlreichen Rechnern beschlagnahmt. Daher stellt das Premium-Verteidigertriumvirat Herbert Eichenseder, Christian Hausmanninger (beide vertraten im Bawag-Prozess Wolfgang Flöttl) und Ernst Schillhammer einen Kautionsantrag in der Rekordhöhe von 100 Millionen Euro. Noch nie gab es in Österreich einen höheren Kautionsantrag.
Das Wiener Gericht ist dem sicher nicht abgeneigt, da im Falle eines Schuldspruches diese Kaution dem Ressort für Justiz zufällt. Da Geld kein Mascherl hat, kann es der Staat immer brauchen.
Nur Geld ohne Mascherl
Ob das Meinl-Geld ein Mascherl hat, wird in diesen Stunden noch geprüft. Es soll aus „privater Quelle“ und aus Liechtenstein stammen. Ist das Geld sauber, wird der Milliardär voraussichtlich zwischen acht und zehn Uhr entweder den Vorder- oder Hintereingang des Landesgerichtes Wien als vorläufig freier Mann verlassen. Die Cause ist damit aber nur aufgeschoben. Das finanztechnische Gutachten des Sachverständigen Thomas Havranek soll im Juni 2009 fertig sein. Dann steigt voraussichtlich noch 2009 ein großer Betrugsprozess am Landesgericht Wien.
[Begleitende Quellen: Printausgaben "Trend" März 1988 "Die Geschäfte der Meinl Bank - Der Mohr, der mehr sein will", S. 84-87; "Trend" Juli 2008 "Die einhundert Reichsten Österreichs", S. 58; "derstandard online" vom 2. April 2009, zugleich Printausgabe vom 3. April 2009: "100 Millionen für die Freiheit von Julius".]
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten, Wirtschaft)
JA Garsten-Flash – Zelle für Fritzl, Steinbauer bei Neymayer

Im Bild Harald Schmidt, nicht Helmut Frodl. (Foto: Wiki)

Helmut Frodl geht. Die Tageszeitung Österreich veröffentlichte ein Bild beim Haftausgang, auf dem er dem deutschen Fernsehmann Harald Schmidt täuschend ähnlich sieht.
(Wien/Steyr, im April 2009) News-Flash Garsten, Justizanstalt, Oberösterreich: Manche Lebenslange gehen, manche kommen bald, manche kommen zusammen.
TV-Mann
Helmut Frodl, 51, der aussieht wie Harald Schmidt, wird im Juli entlassen. Er verläßt Garsten nach fast 17 Jahren und mit einem akademischen Titel in der Tasche (Magister). Glaubt man Ankündigungen, glaubt Frodl an ein baldiges TV-Comeback.
Frischfleisch
Altfleisch könnte kommen. In der Krankenabteilung der JA Garsten wurde bereits für den Lustopa Josef Fritzl eine videoüberwachte Zelle hergerichtet, damit dieser in einem halben Jahr einziehen kann. Es ist nicht Oberlaa, aber für den 74-Jährigen wird gesorgt. Schmuggel-Handies wurden mit einem starken Scanner der Telekom aus der Justizanstalt geblasen, damit keine Minifotos von Fritzl in die Medien gelangen.
Axt und Sprengkraft
Der Ende 2008 am Landesgericht Wien verurteilte „Axtmörder“ Reinhard Steinbauer dreht seit einiger Zeit im Garstener Gefängnishof die Runden. Seine Philosophie war immer: „Nihilismus“. Tat-Motto: „Es gehörte getan.“
Nach vier Monaten Eingewöhnung in den Hausbrauch von Garsten wurde er vor einer Woche in einen anderen Haftraum verlegt. Reinhard Steinbauer teilt nun die Zelle mit „Stöpselkind“ Werner Neymayer, dem eine vorsätzlich herbeigeführte Explosion vorgeworfen wurde.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten, Lebenslang, Personalia)
Refco-Anklage voraussichtlich in sechs Wochen fertig

Wiedersehen im großen Saal des Landesgericht Wien. Bald startet der BAWAG III-Prozess um hohe Kredite an das amerikanische Brokerhaus Refco. (Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien, im April 2009) Wie gut informierte Kreise aus dem Landesgericht Wien wissen, wird in sechs Wochen die „Refco-Anklage“ fertig sein.
Damit wird bald der BAWAG III-Prozess eröffnet. Davon betroffen wird sein der im BAWAG I-Prozess zu fünf Jahren Haft verurteilte Nachfolger von Helmut Elsner, Generaldirektor Johann Zwettler.
Blitzkredit
Prozessinhalt wird der „Blitzkredit“ an das US-Brokerhaus Refco vom Oktober 2005 über mehrere hundert Millionen Euro sein. Kurz danach ging das Brokerhaus Refco, das zu den größten der Welt zählte, Ende 2005 mit Pauken und Trompeten in Konkurs. Der flüchtige Chef Phillip Bennett, 60, wurde gefasst, räumte – auf Drängen seiner Anwälte – ein, Investoren um rund 2.4 Milliarden Dollar „betrogen“ zu haben und erhielt einen Tag vor Ende des Wiener BAWAG-Großprozesses in New York 16 Jahre Haft.
Luxus
Bennett gehörte – laut internationalen Agenturberichten – zur Klasse der Reichen: Penthouse in der New Yorker Park Avenue, Landsitz in New Jersey, Privatflugzeug, 15 Sportwagen im Wert von 11 Mio. Dollar: Sechs Ferraris, drei Porsche, drei Jaguar, einen Audi, einen Bentley und einen McLaren.
In Wien wird Inhalt des neuen BAWAG-Prozesses sein, wer für die hochriskante Kreditvergabe verantwortlich war und das Leben der Gerwerkschaftsbank riskierte. Der Vorwurf lautet neuerlich auf „Untreue“.
BAWAG IV-Prozess in Aussicht
Noch keine Anklage gibt es in der „Stiefelkönig-Affäre“. Ob es einen BAWAG IV-Prozess geben wird, ist noch offen. Helmut Elsner pumpte in seiner Direktionszeit großzügige Kredite in die Schuhkette, da zwischen Firmengründer Manfred Herzl und ihm eine Freundschaft aus Grazer Zeiten bestanden haben soll. Ende 2001 betrugen die Schulden von „Stiefelkönig“ rund 100 Millionen Euro, obwohl Elsner für die Erhöhung der Kreditlinie laufend Grünes Licht gab. Unter Johann Zwettler erfolgte 2003 schließlich die Komplettübernahme der maroden Kette. Sie wurde BAWAG-Tochterfirma.
Die BAWAG-Cause ist noch lange nicht aufgearbeitet. Daher ist verständlich, dass für das Mastermind hinter dem System BAWAG, Helmut Elsner, weiterhin die Untersuchungshaft aufrecht bleibt. Sein elfter „Enthaftungsantrag“ wurde kürzlich abgewiesen. Seine Ehefrau Ruth Elsner jammert zwar stil- und mediengerecht mit einer Prise Vaterkomplex (der Gemahl ist 25 Jahre älter), dass sie von 1.200 Euro im Monat lebt und am Bettel geht.
Wer’s glaubt, wird selig.
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Zur Erinnerung:
BAWAG I-Prozess (Karibik- und Off-Shore-Geschäfte in Milliardenhöhe) – Helmut Elsner 9,5 Jahre Haft, Johann Zwettler 5 Jahre Haft sowie sieben weitere, eitle Managerpfauen, die unschuldig wie ein Baby gewesen sein wollen. In Summe: 35 Jahre Haft.
BAWAG II-Prozess („Plastiksackerlkredit an Freund Hermann Gerharter“) – Helmut Elsner 2,5 Jahre Haft, Gerharter 18 Monate teilbedingt (sechs unbedingt).
BAWAG III-Prozess (Refco-Kreditvergaben in dreistelliger Millionenhöhe) – Anklage demnächst, Ergebnis offen
BAWAG IV-Prozess (Verbindung zwischen den Grazern Manfred Herzl und Helmut Elsner und Kredite über knapp 100 Millionen Euro) – noch nicht angeklagt
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle, Wirtschaft)
Werner Tomanek machte Saalschutz bei Vortrag

Als am 26. November 1987 am Wiener Juridikum ein Gastreferent den Vortrag Österreich, die Weltrevolution und die Wiedervereinigung hielt, machte Anwalt Werner Tomanek für den Ring Freiheitlicher Studenten Saalwache. (Quelle: Buch Im Namen der Republik. Rechtsextremismus und Justiz in Österreich, S. 277. Bucharchiv Oswald.)
(Wien, im April 2009) Der Wiener Anwalt Werner Tomanek vertritt vornehmlich ausländische Kräfte der Kriminalität und er verdient ein gutes Geld damit. Ist es Kalkül, Berechnung, Geschäftssinn oder Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit?
Ring Freiheitlicher Studenten
Mag. Werner Tomanek aus Wien-Ottakring stammt aus dem politischen Umfeld des Ring Freiheitlicher Studenten. Das ist unbestritten.
Am 26. November 1987 hielt ein Gastreferent am Wiener Juridikum den Abendvortrag „Österreich, die Weltrevolution und die Wiedervereinigung“. Der Wiener Anwalt Werner Tomanek machte für den Ring Freiheitlicher Studenten die Saalwache. Er gehörte zu 13 Personen, darunter Martin Graf (von der deutschnationalen Burschenschaft Olympia), die zu schauen hatten, dass keine „linken Studenten“ den Saal betreten. Es wurde die Empfehlung gegeben, auf „paramilitärische Kleidung“ zu verzichten.
Saalschützer
Es war die Zeit, in der die nationalen Kräfte innerhalb der FPÖ die liberalen ablösten und die Linie für Jörg Haider freimachten. Es war die Zeit der radikalen Saalschlachten. Werner Tomanek war mittendrin. Und festzuhalten ist: Er hörte sich den Vortrag nicht nur freiwillig an, sondern er sorgte auch dafür, dass kein Gesinnungsfeind stört.
Marcus J. Oswald (Ressort: Anwalt, Justizkultur)
Seminar Lauschabwehr am Arbeitsplatz – Termin!

Schnüffler und Experte Diplomingenieur Markus Schwaiger: Gibt Auskunft, wie man systematische Wirtschaftsspionage zum eigenen Schaden abwehrt. (Foto: Verband EURODET)
(Wien, im Mai 2009) Jedermann ist von Wirtschaftsspionage betroffen, der Kundenkreise unterhält und ein Netzwerker ist. Werden Netzwerke von Außen unterbrochen, „angezapft“, Emails „mitgelesen“, Büroarbeitsplätze durch Fremde „überwacht“, wird ein Regelkreis der Information empfindlich unterbrochen. Man nennt das: Wirtschaftsspionage.
O’zapft is
Das Thema ist ein Tabuthema und wird kleingeredet, als ob nur die Ehefrau die SMS „mitliest“. In Wahrheit geht es um hart erarbeitete Firmenwerte und teilweise auch wichtige Geschäftsunterlagen, die durch Spionage an Außenstehende gelangen.
Von Datendiebstahl zur Produktpiraterie
Im ganz Kleinen nennt man das Datendiebstahl. Im größeren Zusammenhang nennt man es Plagiieren, im sehr Großen entsteht Produktpiraterie. Das Thema ist komplex und immer mehr Fortbildungsthema für jene, die sich mit gezielter Abwehr von Wirtschaftsspionage beschäftigen, um Wertverluste in Unternehmen zu verhindern.
Experten laden
Markus Schwaiger vom EURO-Detektivverband veranstaltet ein Seminar, das am 9. Juni 2009 ganztägig von 9 Uhr 00 bis 18 Uhr 00 im Salon Montleart im malerischen Schloß Wilhelminenberg (sehr schön, der Herausgeber machte dort 1994 ein EU-Seminar), Savoyenstraße 2, 1160 Wien stattfindet.
Größter Feind – im eigenen Bett!
Die Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern, die stark PC-basiert und auf mehreren Entscheidungsebenen arbeiten und die zahlreiche „Sicherheitslücken“ haben, von denen sie noch gar nichts wissen. Der größte Feind des Unternehmens liegt oft im eigenen Bett.
Behandelt werden folgende Themen:
- Das Wesen der Information (Einstufung von Know-how und Betriebsgeheimnissen und deren Geheimhaltung)
- Organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und Know-how
- Auswirkungen durch unerlaubte Informationsgewinnung / Verlust des firmeninternen Know-hows durch Dritte
- Möglichkeiten der unerlaubten Informationsgewinnung durch Indoor- und Outdoor-Täter
- Möglichkeiten eines Lauschangriffes und Abwehr
- Bearbeiten von klassifizierten Informationen in abhörgeschützten Bereichen
- State of the Art / COTS (Commercial off-the-shelf)
- Technische Informationsverarbeitung
- IT Safety / IT Security (Fallstudien / Irrtümer / Präventivmaßnahmen)
- Best Practices (Backup / E-Mails / Datenträger / Internet / Notebooks / Mobil Telefonie)
- Malware (Verbreitung / Entwicklung)
- Überwachung von Rechnern (Motivation / Möglichkeiten / Differenzierung legaler und illegaler Maßnahmen)
- Wirtschaftsspionage per Computer
- Erkennung von Angriffsversuchen und Prävention – Gegenmaßnahmen
- Abwehr von Spionageangriffen
Das Seminar kostet: 399 Euro (inkl. 20% Ust.). Inklusive: Alle Unterlagen. Gute Verpflegung: Begrüßungskaffee, 3-gängiges Business-Lunch zu Mittag, Mineralwasser dazwischen, Kaffeepause, noch einmal Kaffeepause und Kipferl.
Die Vortragenden sind Oberst iR. Reinhard Kohlweg vom BMLVT, Experte für IKT-Sicherheit und Lauschabwehr, nun gerichtlicher Sachverständiger für Geräte zur Lauschabwehr, Diplomingenieur Markus Schwaiger, seit 2000 Detektiv mit Schwerpunkt IT-Abwehr und Abwehr von Kommunikationseingriffen (je zwei Vorträge), sowie Max Burger-Scheidlin von der Internationalen Handeskammer.
Sie melden sich unter an:
E-Mail: anmeldung@tatort-firma.at
Fax.: 01 817 495 53 711
Homepage www.tatort-firma.at

Nirgendwo wird so viel gestohlen wie an Firmencomputern. (Foto: Flyer - Tatort Firma)
Flyer zum Download (pdf)
Marcus J. Oswald (Ressort: Termindienst, Seminar)
Helmut Osberger in JA Garsten angekommen
(Wien, im Mai 2009) Bei der Berufungsverhandlung im Wiener Justizpalast am 19. März 2009, die wegen des parallel stattfindenden Josef Fritzl-Prozesses thematisch und medial etwas unterging, hielt Helmut Osberger noch das Sachbuch „Unschuldig“ demonstrativ in der Hand und in die Kameras der sich verlaufenden Pressefotografen. Er saß dabei dem Irrtum auf, dem viele Straftäter aufsitzen, eine semantische Finesse (c/ Harald Zeilinger): „Unschuldig ist nur ein kleines Kind. Der erwachsene Mensch ist bestenfalls schuldlos.“ Osberger setzte also im Justizpalast nicht nur die falsche Geste, sondern auch auf das falsche Buch. Jedenfalls: Er ging mit 20 Jahren Haft im Gepäck in den Ring der Berufungsanhörung. Zu Beginn strahlte er noch siegessicher.
Lebenslang!
Nach dem kurzen Verfahren stieg ihm Blässe ins Gesicht: Der Senat erhöhte wegen besonderer Heimtücke auf „lebenslang“. Sein Anwalt Nikolaus Rast, der kein besonderes Talent für Öffentlichkeitsarbeit hat und der Typ Wiener Anwalt ist, der sich die Presse aussuchen will, die über einen Fall berichtet und welche nicht, sowie selten zurückruft und sich für freundliche Emails, die man ihm schickt, nicht bedankt, scheiterte auf voller Linie. Trotzdem ist der Advokat noch siegessicherer als sein Mandant: Er geht in Wiederaufnahme!
Opfer im Wachkoma
Die schreibende Öffentlichkeit bekommt von diesen Hintergründen so wenig mit, wie der vergiftete Bürgermeister von Spitz an der Donau Hirtzberger: Dieser liegt nämlich noch immer im Wachkoma und wurde ein schwerster Pflegefall. Laut Geschworenengericht am Landesgericht Krems ist Helmut Osberger der überführte Täter, der das „perfekte Verbrechen“ von langer Hand vorbereitet und umgesetzt hat. Laut Urteil ging es um alte Feindschaften und das Motiv Geld. Mehr ist zu diesem Fall – im Moment – nicht zu sagen. Denn mit einem Anwalt, der Informationen selektiv streut, an manche schon und manche nicht, ist nicht zusammenzuarbeiten.
Gute Ankunft
Was zu sagen ist: Helmut Osberger ist heute, 5. Mai 2009, mit der Justizbus, die „Westroute“ entlang, in der Justizanstalt Garsten gut angekommen und wird dort für die nächsten Jahre Quartier beziehen. Zunächst zwei Wochen im „Zugang“, danach „klassifiziert“ nach Delikt und Strafhöhe bei den rund weiteren 35 „Lebenslangen“ in der obersten Etage des Justizgebäudes: Auf der Galerie.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten, Lebenslang, Mord)
Sieben Jahre Haft für Vergewaltigung in JA Sonnberg

Staatsanwalt Ronald Schaffer will, dass auch im Gefängnis die sexuelle Integrität gewahrt bleibt. Er klagte einen Steirer an, der in der JA Sonnberg zwei Mithäftlinge vergewaltigt hatte: Sieben Jahre Haft! (Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien/Korneuburg, im Mai 2009) Die JA Sonnberg steht für Innovationen: Viel Ausbildungprogramm, einen Call Center, in dem Inbound- und Outbound-Telefonate für Firmen durch Häftlinge erledigt wurden (der Call Center wurde mittlerweile nach Ungereimtheiten wieder geschlossen). Häftlinge erhalten in Sonnberg einen PC in die Zelle, es gibt großzügige Ausgangsprogramme im fortgeschrittenen Strafvollzug ab Mitte der Haft. Kurz: Umgekommen ist in ein paar Jahren Haft in Sonnberg noch keiner. Gestandene Männer Mitte der 40 beklagen sich selten über „Sonnberg“. (Das Journal ist mit einigen in Kontakt.)
Nazipeckerl
Trotzdem muss Sonnberg immer wieder für Merkwürdigkeiten gerade stehen. Es betrifft meistens junge Männer. Zuständig ist dann das Landesgericht Korneuburg. Ende 2007 stand ein Mitte 20-jähriger Häftling, der wegen Raubes in Sonnberg einsaß, neuerlich in Korneuburg vor dem Gericht: Er hatte sich – trotz Tätowierverbotes – ein Hakenkreuz seitlich in den Nacken und über den Augenbrauen je die Wörter „White“ und „Power“ in Runenschrift tätowiert. Da er damit ein sichtbares Bekenntnis zum Nationalsozialismus illustriert hatte, bekam er zwei Jahre Zusatzhaftstrafe. „Zwa Joar für a Peckerl, i packs net!“, war damals der lakonische Kommentar des Häftlings, der uneinsichtig blieb.
Zellenstier
Nun haben sich in der JA Sonnberg Szenen zugetragen, die man manchmal noch erfährt (2008 wurde ein Häftling der JA Hirtenberg ebenso der sexuellen Nötigung eines Mithäftlings, mit dem er die JA Josefstadt teilte, angeklagt – und moderat zu einigen Monaten verurteilt), die sonst aber nur aus dem ersten Kapitel von Heinz Sobotas „Minusmann“ (1978) in Erinnerung sind. Sexuelle Frondienste, um den Haftraumfrieden am Leben zu halten.
Hierarchie der Gewalt
Die angespannte Situation in der Justizanstalt Sonnberg hat sich laut Staatsanwalt so zugetragen, dass ein 19-jähriger Niederösterreicher, der 26 Monate wegen Einbruchs und Raub absaß, in eine Viermannzelle kam, in der ein 23-jähriger Steirer strenges Regiment führte. Der körperlich Überlegene vergewaltigte zuerst den Neuen und zwang diesen dann auch bei der Vergewaltigung eines weiteren Zelleninsassen mitzumachen. Das ging eine Weile so und niemand erfuhr etwas. Viermannzellen in Justizanstalten haben eine selbstorganisierte Binnenstruktur, in der sich bald, da vier Personen genau eine zuviel für Basisdemokratie, eine Hierarchie ausbildet. Der Zellenanführer war der 23-jährige Steirer und er verordnete nach Außen hin Schweigen.
Strafanzeige
Erst mit der Zeit wandte sich das zweite Opfer an eine Vertrauensperson in der Justizwache, die schließlich den Zellenverband auflöste und gegen den 23-Jährigen und den 19-Jährigen im Frühjahr 2009 Strafanzeige einleitete. Das Justiz kam ins Bewegung und beide bekamen einen Geschworenenprozess.
Ziehender – Gezogener
Der Korneuburger Staatsanwalt Roland Schaffer klagte beide der Vergewaltigung, Schweren Nötigung, Sexuellen Nötigung und Schweren Drohung am Landesgericht Korneuburg an. Doch die acht Laienrichter und die drei Berufsrichter fällten in der Woche 18/2009 ein salomonisches Urteil: Der steirische Zellencapo als treibene Kraft (um eine alte Rudolf Mayer-Diktion aus einem anderen Fall zu verwenden: „Der Ziehende“) wurde zu sieben Jahren neuerlicher Haft verurteilt. Der Zweitangeklagte aus Niederösterreich (nochmals Rudolf Mayer: „Der Gezogene“) wurde von den Geschworenen wegen „entschuldigenden Notstands“ freigesprochen. Der 19-jährige Vater eines Kindes, so die Richter, musste mitmachen, da auf ihn selbst Gewalt ausgeübt wurde.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten, Gerichtssaal)
Wien ist Metropole des Einbruchs

Erst am 5. April 2009 wurden unbekannte Tätergruppen dabei gefilmt, wie sie an Wiener Bahnhöfen Fahrkartenautomaten mit Geißfuß (Gashaxn) und Schraubwerkzeug nächtens öffneten und Fahrscheine und Bargeld stahlen. Die Arbeit erfordert Konzentration. Die Profibande wurde überführt. Der Sachschaden ist beträchtlich.
(Foto: Ü-Kamera)
(Wien, im Mai 2009) Wie man es dreht und wendet, schönreden muss man es nicht: Wien ist die Hauptstadt der Einbruchskriminalität, gefolgt von Graz und Linz. Obwohl die Sommermonate, also die sensiblen Monate Juli und August, erst folgen, ergeben Tagesdeliktsstatistiken kein gutes Bild für die Bundeshauptstadt.
Laut Kronen Zeitung (7. Mai 2009, S. 15), die über solche Tabellen verfügt, fanden allein am 30. Jänner 2009, an einem Tag 974 Eigentumsdeilkte statt (davon meist Massendelikte wie Ladendiebstahl, Fahrraddiebstahl und ähnliches, aber immerhin auch rund 40 Wohnungseinbrüche). In Summe fanden an diesem isolierten Tag 1.541 Delikte statt, die den Polizeicomputer fütterten.
Maßnahmen dagegen gibt es nicht. Wer etwa Wohnungseinbruch verhindern will, muss zu Maßnahmen greifen. Zwar ist es verboten, einen Einbrecher zu erschießen, doch Gewalt gegen einen Eindringling anzuwenden, ist nach Maßgabe erlaubt und wird auch empfohlen, da es nicht sinnvoll ist, sich sein Eigentum stehlen zu lassen.
„Sicherheit kann man kaufen“ (Ernst W. Stummer)
Sinnvoll sind auch Sicherheitstüren. Die Förderprogramme des Landes Wien (Zuschuss von 400 Euro pro Eingangstüre, 800 Euro für Flügeltüre) gelten noch immer, vorausgesetzt die Wohnung ist älter als 20 Jahre und man ist Hauptmieter. Das Land Niederösterreich setzte seine Programme bis 2010 fort (gesonderter Artikel auf dieser Seite zu beiden Förderprogrammen) und macht es großzügiger als Wien. Man fördert auch Türen von Eigentumswohnungen und Mietwohnungen neueren Baujahrs und Türen in Eigenheime samt Seitenfenster und Garagenfenster (bis zu 2.000 Euro Zuschuss). „Sicherheit kann man kaufen“, hieß 1995 das selbstgedrehte „Sicherheitsvideo“ des Einbrechers Ernst Walter Stummer, und es stimmt. Sicherheitstüren der Klasse 3 (Aufbrechwiderstand bis zu 5 Minuten gegen Profigerät wie „Ziehfix„) kosten zwischen 3.000 und 6.000 Euro.
Aufklärungsquote 4 Prozent
Schon 2004 sagte ein pensionierter Oberst der Kripo Wien dem Herausgeber dieses Journals, dass die tatsächliche Aufklärungsquote bei Wohnungseinbruch in Wien nur mehr „vier Prozent“ ist. In der Öffentlichkeit wird das gerne auf 10 Prozent hochgespielt, weil vier Prozent sehr mager klingt. Tatsache ist aber: Nach einem Wohnungseinbruch ist das Eigentum in Wien auf immer weg.
Allrounder auf Einbruchsjagd
Tatsache ist auch: Nach der Ernst Strasserschen TEAM 04-Polizeireform wurden Fachgruppen in der Polizei aufgelöst und Allrounder auf Wohnungseinbruch angesetzt. Mit dem erschütternden Ergebnis der Aufklärung. Großflächige Bezirke wurden in einem Kommissariat erfasst, sodass nun zentralisiert und fern vom Schuss etwa das „Kriminalkommissariat West Wattgasse“ für die Wiener Bezirke 15, 16, 17, 18 und 19 zuständig ist.
Tatortbezirke versus Täterbezirke
Polizeiintern wird das als nicht gut bezeichnet, da gerade diese Bezirke klassische „Tatortbezirke“ sind und nicht „Täterbezirke“ (wie der 1. Bezirk). Der Unterschied liegt darin, dass in einem Tatortbezirk grundsätzlich die Polizei immer zwei Schritte hinter dem Täter ist, weil der Täter schon über alle Berge ist. Ist das zentrale Kommissariat dann noch Kilometer vom Tatort entfernt, ist eine Aufklärung fast hoffnungslos vergeigt.
Versicherer stöhnen
Mittlerweile macht die Versicherungslobby Druck. Die Schadensmeldungen bei der „Generali“ stiegen im ersten Quartal 2009 auf 7,4 Millionen Euro (plus 50% zum Vorjahr, Quelle: Kurier, 8. Mai 2009, S. 17). Lösungen stehen noch aus. Das traute Heim ist immer noch Sammelstelle für Bargeld und alle Wertgegenstände. Daher ist der unwiderbringliche Schaden pro Wohnungseinbruch groß.
Wohnung – Hort für Wertgegenstände
Laut Auskunft bei erfahrenen Kriminalbeamten liegt der Schaden zwischen 20.000 Euro bis oft weit über 50.000 Euro. Die Häufung der geleerten Wohnungen trifft die Haushaltsversicherungen, die sich winden zu zahlen. Einige Assekuranzen gehen bis zum Obersten Gerichtshof, um Judikatur zum Thema zu schaffen (gesonderter Artikel auf dieser Seite zur Judikatur), ob Gebrauchsgegenstände in Garagen oder Kellerabteilen voll oder mit Abstrichen („Wertminderung“) zu ersetzen sind, um Kosten zu sparen. Oder sie erhöhen nach dem ersten Einbruch die Polizzen. Die Möglichkeit, versteckte Safés in einer Wohnung einzubauen, wird allerorts angeregt, aber noch wenig genutzt. Wertgegenstände wie Schmuck oder Münzen in Banksafés auszulagern, noch weniger.
Polizeigeneral heimgesucht
Am Dienstag, 5. Mai 2009, brachen Einbrecher beim Wiener Landespolizeikommandanten Mag. Peter Mahrer ein. In seiner Wohnung wurden Schmuck, Geschmeide und Geld gestohlen. Wieviel wird nicht bekannt gemacht. Der General ist entsetzt. Und will Maßnahmen setzen. Vor allem der Streifendienst soll systematisch im sensiblen Zeitraum zwischen 23 Uhr und 4 Uhr morgens ausgebaut werden.
Julius Meinl Zentrale heimgesucht
Am Donnerstag, 7. Mai 2009, brachen Schränker in die Firmenzentrale der Julius Meinl AG in Wien-Ottakring in der „Julius Meinl Gasse“ ein und rissen den Bären, wie es fachsprachlich heißt. Die Spezialisten schweißten nach Angaben der Zeitung „Österreich“ (Ö, 8. Mai 2009, S. 16) den Tresor auf. Obwohl das Gelände sicherheitstechnisch durch Wachdienst und duzende Kameras erfasst ist, gelang das Eindringen und Öffnen des Geldschranks. Es soll ein namhafter Geldbetrag gestohlen worden sein. Man vermutet „Profis“. (Einbrüche fanden davor auch in die ebenfalls gesicherte Villa des Julius Meinl V. und in das Büro des Meinl-Mitarbeiters Karl-Heinz Grasser statt.)
Problemklientel – „Nicht Integrierte“

Kriminologe Christian Grafl weiß, dass die Mehrheit der Einbrecher Asylwerber sind. Daher plädiert er für eine Änderung des Niederlassungsrechts. (Foto: Marcus J. Oswald)
Am Juristentag in der Universität Wien stellte der Wiener Kriminologe Christian Grafl seine Studie (Co-Autorin: Susanne Reindl-Krauskopf) zum Einbruchsverhalten vor und kommt zum Schluss, dass es zwei Typen Kriminelle gibt: Jene die „integriert“ in Österreich leben und jene, die „nicht integriert“ leben. „Integrierte Ausländer“ fallen kaum mit Kriminalität auf, ihre Bedeutung sank zugunsten der Inländer sogar ab. „Nicht integrierte“ Ausländer, solche im Asylstatus, werden aber immer mehr „Problemklientel“. Daher regt der Wissenschafter eine Reform des Niederlassungsrechts an, die auch den Arbeitsmarkt für Asylwerber offener gestaltet.
Marcus J. Oswald (Ressort: Einbruch, Polizeikultur)
Stummer im Kurier (Doppelseite)

Medienwelt in Österreich sieht so aus: 2003, als ein Jahr Recherche zu Stummer vergangen waren, wurde diesen obengenannten Medien ein fundiertes Portrait zu Ernst Walter Stummers Leben angeboten. Alle lehnten entrüstet ab. Status 2009 haben sechs dieser acht Medien den Einbrecher Stummer thematisiert, teilweise auf mehreren Seiten. (Logoensemble: Marcus J. Oswald aus dem Archiv)
(Wien, im Mai 2009) Harte Medienwoche für Ernst Walter Stummer, Einbrecher in Ruhe. Er kommt nicht zur Ruhe und schläft viel am Tag. Denn das Leben ist anstrengend.
Vor zwei Tagen (Mittwoch) war der „Kurier“ bei ihm. Gestern Ö1-Hörfunk. Genauer, nicht bei ihm, sondern im Lokal „Brandauer“. Sonntag 17. Mai 2009 erscheint im „Kurier“ eine Doppelseite zu seinen Schandtaten und seinem bewegten Leben. Autorin: Conny Bischofberger. Die Ausstrahlung der Ö1-Sendung folgt am 19. Mai 2009 in der Reihe „Moment – Leben heute“ um 17 Uhr 09. Den Beitrag gestaltete Sonja Watzka.

Im Kurier darf Stummer plaudern als wäre er Doyen am Burgtheater. Im Alter sehen alle Herren aus wie Michael Heltau. Was Stummer in diesem Interview sagt, ist streckenweise keine Provokation, sondern eine undurchdachte Dummheit und ein Loblied auf Kriminalität. (Fotovorlage: KURIER, 17. Mai 2009)
2003 – Scheinheilige Zeitungen „Schreiben nicht über Einbrecher!“
Nun stellt sich auch der „Standard“ an und will ein Interview machen. Interessant ist das unter dem Blickwinkel, wie jemand mit 19 Vorstrafen plötzlich so groß in die Medien kommt. Wollte man die alten Emails vorlegen, die 2003 an die Medien gingen: An die „Wiener Zeitung“, an „Standard“, an „Presse“, an „Ganze Woche“, an „Kurier“, an „Krone Bunt“, an „Der Kriminalbeamte“ oder Seniorenzeitung „Samstag“. Überall schlug der Herausgeber dieses Journals damals den Redaktionen vor, dass man in den Wochenendbeilagen ein kritisches Portrait macht. Damals war ein Jahr Recherche über Stummer durch Oswald abgewickelt. Überall wurde abgelehnt: „Wir schreiben doch nicht über einen Einbrecher!“, hieß es unisono.

Im Juni 2003: Die Überlegung war - Stummer war noch bis Jänner 2004 in Haft - dem Einbrecher medial ein Gesicht zu geben, dieses zu veröffentlichen und weitere Einbrüche durch seine Hand unmöglich zu machen. Damals lag dem Herausgeber ein Autorenvertrag für ein Buch mit Sozialportraits über Kriminallegenden im Böhlau-Verlag vor, er sollte ein größeres Kapitel werden. Nach seiner Entlassung wurde er vielen Leuten vorgestellt. Mit ein Grund, warum er nicht mehr verurteilt wurde. Stummer war übrigens mit dem Beitrag nicht zufrieden, weil er sich Bewertungen erlaubte. Heute, 2009, macht Ernst Walter Stummer aus seiner realen Rolle als Einbrecher ein mediales Geschäft und das sollte so nicht unterstützt werden. (Fotovorlage: Augustin, Juni 2003)
2003 akzeptierte nur der „Augustin“ einen Überblicksartikel auf drei Druckseiten („Der Einbrecherkönig“, Autor: Marcus J. Oswald) zu Stummer, der für alle danach das Thema bekannt machte. 2003 folgt im „Augustin“ (wieder interessierte sich keine andere Zeitung dafür) ein Artikel zur ECHR-Pensionsklage des Stummer (zwei Druckseiten) (Autor: Marcus J. Oswald). Erst später, ab 2004, zogen Magazine wie „News“, Zeitungen wie „Heute“ („U-Express“), „Extradienst“, „Medianet“, „Falter“, „Furche“ und Fernsehmedien (ATV, ORF-Thema, ORF-Report, ORF-Heute, diverse Talkshows wie „Karlich-Schau“ und „Vera“) sowie Fachmessen replikativ nach.

Man kann sagen was man will. Erst wenn ein Thema im ORF war, ist es kein Wagnis für andere Medien mehr.
Replikativ deshalb, weil „Blaulicht und Graulicht“ im Besitz von zirka 20 Ordnern und einer Bananenschachtel Zettelarchiv ist, Fotos bis 1943 rückwärts besitzt, Geburtsurkunden, alte Pässe, alte Gerichtsakten. Trotzdem hat KEIN EINZIGER Redakteur aus Wien seit 2003 je einmal angefragt, ob er diese originalen Unterlagen zwecks Überprüfung der von Stummer erzählten und verbreiteten Legenden durchsehen darf. Ja und weiter: NICHT EINMAL der 2008 rasch angeworbene und gänzlich unbekannte „Biograf“ Mag. Czar aus Graz fragte ein einziges Mal an, ob er die Akten haben und einsehen darf (es gab keinen einzigen Kontakt zwischen dem Schmierfink aus Graz und dem Herausgeber).
Oral History
Der 43-Jährige tippte im Eilzugstempo ein Büchlein, das auf Legenden basiert, das der „Stocker Verlag“ auch herausbrachte. Nicht umsonst bezeichnet der Herausgeber dieses Journals den Stummer lieber als „Till Eulenspiegel der Kriminalität“, denn als „Einbrecherkönig“, was kein Vorwurf an ihn ist, sondern eine nötige Abgrenzung. Jeder darf sich sein Weltbild zurecht legen, auch ein Berufskrimineller. Der Journalist sollte, schreibt er darüber, dies und das aber, wenn auch nur ansatzweise, überprüfen und nicht bedingungslos „Oral History“ betreiben. Schon gar nicht bei jemandem, dessen Berufsgrundlage die Camouflage, das Tarnen und Täuschen war. Es gibt zudem auch diese Wahrheit, dass Leute, die lange „am Schmalz“ saßen, gern den lieben Tag lang abgedrehte Geschichterln erzählen, deren Realitätsgehalt leider nicht ganz so eindeutig ist.
Fortfolgende Replikationen
Medienbasis für alle Zeitungs- und TV-Beiträge durch Fremdautoren und Redakteure aus den Jahren 2004 bis 2009 waren die beiden aus staubigen Akten mühselig (plus zwei Monate drei Mal in der Woche „Kurier“-Archiv und Nationalbibliothek) aus dem Nichts erarbeiteten Ursprungsartikel im „Augustin“ (Autor zwei Mal: Oswald). Das ist glasklar zu belegen. Denn ab 2004 ist Stummer straffrei, kriminell ereignislos und kein „kriminelles Medienthema“ mehr. Die Einführungsvorlesung („Der Einbrecherkönig“, Juni 2003/Augustin) stellte ihn generell vor. Der zweite Artikel („Einbrecherkönig versus Republik Österreich“, Oktober 2003/Augustin) stellte die von der Kanzlei Armin Bammer ab 2002 entwickelte Pensionsklage vor dem ECHR vor (der Arbeitsrechtsprozess lief von 1999 – 2002 innerösterreichisch, danach ab 2002 europäisch). Exakter: Die Pensionsklage in drei Sprachen verfasste 2002 nicht Armin Bammer, sondern sein Konzipient Wolf Dietrich Mazakarini, heute Anwalt in Mödling.
Beide Themenläufe (Chronologische Vita; EU-Klage nach Gefängniskarriere – jeweils Autor: Oswald) gaben die wirklich interessanten Kernthemen zu Stummer vor (2003). Alles andere ist Wiener Schmäh. Fortlaufend wurde das Thema auf „B&G“ auf kleiner Flamme am Leben gehalten (Autor: Oswald), sonst hätte man den Anfang 2004 aus der Haft Entlassenen und seine wichtige ECHR-Klage rasch vergessen. So öffnete sich das „Thema Stummer“ für Medien in die Breite. Er lebt nun vom Mythos, den er selbst erzeugen ließ.
50 Berichte seit 2005 auf B&G
„Blaulicht und Graulicht“ berichtete laufend zu Ernst Walter Stummer über die Jahre (36 Berichte auf der alten Webseite „gerichtlive“ von Jänner 2005 bis Februar 2007; nur mehr im Offline-Daten-Archiv) und noch einmal 14 Berichte auf der Seite „diegalerie“. Das macht 50 Berichte aus dem offiziellen und privaten Leben des bald 71-jährigen Stummer. Zum Erbrechen und so viel, dass Leser per Email forderten: „Kein Stummer mehr!“. Doch „Google“ hat sich das gut gemerkt. So wurden spätere Medienehren möglich. Stummer war als Mensch greifbar gemacht. Technisch nennt man das: Mediendurchdringung.
Burgtheater
Damit beantwortet sich indirekt die Frage, wie jemand mit 19 Vorstrafen im Mai 2009 so groß in die Medien kommt? Warum ein nestroyanischer Laiendarsteller plötzlich im medialen Burgtheater auftritt? Er und es wurde gut vorbereitet. Von selbst wird das nicht. Selbstlob stinkt, aber es muss einmal gesagt werden.

Stummer meint, er gibt Interviews, weil er Stummer ist. Die Wahrheit ist: Vor 2002 war Ernst Walter Stummer seit 1965 konsequent nur auf Gerichtsseiten präsent. 2003 vermittelte ihm der Herausgeber dieser Seite eine Kolumne. Nach seiner Haftentlassung am 28. Jänner 2004 kam er in Medien an anderen Stellen vor, teilweise in Sonderbeilagen oder in Wochenendbeilagen. Wenn jemand nur oft genug das selbe aus seinem Leben erzählt, funktioniert das. Ein gewisses Ego braucht man dazu. Und Helfer. (Foto: Marcus J. Oswald)
Mai 2009 – Große Bühne
Ergebnis im Mai 2009 für den Einbrecherking: Auftritt in ORF „Im Zentrum„, Doppelseite in Österreichs größter Wochenzeitung „Ganze Woche“ (leider verwirrend nur in einen anderen Beitrag eingefügt), Doppelseite im „Kurier“ (größte Qualitätstageszeitung), „Ö1„-Sendung (Bildungsradio), vielleicht Artikel im nöblichen „Standard„.
Das ist eine Menge Holz in einem einzigen Monat für einen schwerst vorbestraften Fantasten, Nonkonformisten, Wanderprediger der Kriminalität und kleinen Mann aus dem Wiener Gemeindebau, der in einer 45-Quadratmeter-Wohnung lebt.
Chef legt Hand an
Den Schlußpunkt setzt der Herausgeber und wahre „Stummer-Experte“ (Stummer über Oswald) im übrigen diesmal selbst. Es legt der Chef Hand ans Thema an. Im Juli 2009 erscheint aus Anlaß des 30-jährigen Jubiläums eines altehrwürdigen WIENER Monatsmagazins eine dicke Nummer, die sich ausschließlich mit „Legenden“ beschäftigt.
In diesem Heft kommt ein großer Artikel zu Ernst Walter Stummer, den Marcus J. Oswald schreibt. Dann ist Schluß.
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Weiterblättern:
Stummer im ORF – Im Zentrum (9. Mai 2009)
Ernst Walter Stummer – Rein kommt man überall (11. Mai 2009)
Stummer im Kurier (Doppelseite) (15. Mai 2009) – plus zwei Leserbriefe
Einbruch in Golf Löwe (2007) – Verdacht lag auf Stummer (18. Mai 2009)
Macus J. Oswald (Ressort: Dossier Ernst W. Stummer, Intern)
Sankt Pölten – Väterrechtler machen Kinderfest

Unter der Federführung des Tullner Aktionsvereins Väter ohne Rechte findet am 13. Juni 2009 am Hauptplatz in Sankt Pölten ein Kinderfest statt. Teilnehmer mit Ständen sind die Väterrechteorganisationen, die sich im letzten Jahr exponiert hatten. (Fotografik: Veranstalter Martin Stiglmayr)
(Wien, im Juni 2009) Am 13. Juni 2009 richten mehrere Gruppierungen am Hauptplatz in St. Pölten ein Kinderfest aus. Dazu ist nun der Stellplan bekannt gemacht worden.

Das Programm teilt sich in einen politischen Teil am Vormittag mit Ansprachen der Vereine sowie in einen geselligen Teil am Nachmittag. (Fotografik: Veranstalter Martin Stiglmayr)
Auch das Rahmenprogramm, vor allem am Nachmittag steht. Der Vormittag ist von politischen Reden der Vereine geprägt. Es nehmen jene Organisationen Teil, die sich im letzten Jahr mit väterpolitischen Anliegen nach Außen gewagt haben und die von Behörden und Medien großteils belächelt oder ignoriert wurden.
Die Veranstaltung endet um 18 Uhr.
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Teilnehmer: Vaterverbot, Väter ohne Rechte, Die Christen, Luca, Kindergefühle, Männerpartei, Humanes Recht (interner Link zu B&G), DNA (Vaterschaftstest, externer Link zu Wien-Konkret), ISS (Sicherheit), Uschi Leitner.
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Vatertag 2009 – Rückschau und Filmrevue zu St. Pölten (19. Juni 2009)
Marcus J. Oswald (Ressort: Familienrecht, Männerpolitik, Väterrechte, Termindienst, Veranstaltung)
Österreich ist stocksauer auf Medienanwalt Michael Rami

Zu Zeiten als Jörg Haider seinen Justizminister Dieter Böhmdorfer installiert hatte, war Michael Rami besonders aktiv. Davon, dass er selbst einmal Medienpraxis gemacht hätte, ist nichts bekannt. Er ist wie der Turmrichter, der noch nie vom Zehnmeterbrett gesprungen ist. Also eigentlich nicht ernstzunehmen, aber immer mehr ein Problem für ein vitales Medienwesen. (Foto: TZ Österreich 4. Juni 2009, S. 4, Repro: Oswald)
(Wien, im Juni 2009) Manche „Medienanwälte“ verdienen sich an der Medienvielfalt ihre goldene Nase. Eine kleine Clique am Wiener Landesgericht hat es sich gemütlich eingerichtet. Die Gruppe ist überschaubar. Es ist nicht immer klar, wen die Medienanwälte eigentlich verteidigen. Den Bürger allgemein? Den Rechtsstaat? Das gesunde Volksempfinden? Sich selbst?
Eine Medienklage ist ein Antragsdelikt. Das Verfahren hat keinen Staatsanwalt (kein Hoheitsprinzip), sondern läuft nach Gleichrangigkeitsprinzip ab. Einer bringt eine Medienklage ein, ein anderer erwidert sie. Die Medienklagen wurden in der letzten Zeit, vor allem mit dem Aufkommen des Internets, zur Ausgeburt dessen, was man „Schriftsatzkultur“ nennt.
Profitable Schriftsatzkultur
Ein substanzloses Geschrieberl eines Anwalts, ein substanzloses Geschrieberl des anderen Anwalts. Wortreiche Erklärungen der Richterin (am LG Wien machen seit dem Weggang von Richter Forsthuber ans OLG Wien Medienrecht nur mehr Frauen). Am Ende: Hohe Rechnungen für die unterlegene Partei.
Man kann den meisten Beklagten nur raten, sich vor Medienanwälten einerseits zu hüten, ihnen scharf Konter zu geben, sie zu beschäftigen mit Dingen, mit denen sie nicht rechnen (etwa Recherchen zu ihrer Kanzlei, zu ihren Gebarungen, zu ihrem Klientenstock) und sie in diese Verantwortung zu nehmen, die sie von sauber arbeitenden Medien erwarten. Denn: Medienanwälten geht es einfach zu gut. Sie meinen, das Internet und die wenigen Printmedien sind ein Dorado und ein Schlaraffenland für sie, in dem die Trauben ewig nachwachsen.
Anwalt Rami vertritt Vorsatzvierfachmörder
So klagte nun der Wiener Anwalt Michael Rami erneut für einen Mehrfachmörder. Zuletzt tat er das für den Vierfachmörder Josef Branis. Hier schritt er gegen drei Medien ein. Damals bekam er die Rutsche von seinem ebenso FPÖ-nahen Anwaltskollegen Werner Tomanek gelegt. „Die Medienklagen macht Rami“, ließ Tomanek nach dem Branis-Prozess am 27. Jänner 2009 verlauten.
Rami, der sich für nichts zu schade ist, steigerte sich nun und klagte nun für einen Fünffachmörder. Wohlgemerkt, und hier hat die Zeitung „Österreich“ vollkommen Recht: Für einen, der vom ersten Tag, dem Tattag an geständig war und niemals seine Schandtaten (er erschlug Kind, Frau, drei Eltern mit ein- und derselben Axt) in Abrede stellte. Mehr noch: Er sagte „es musste einfach sein“.
Anwalt Rami vertritt Fünffachvorsatzmörder
Das Medienrecht kennt bei solchen Persönlichkeiten des Kriminalwesens bei vernünftiger Auslegung keine Verletzung der Unschuldsvermutung. Hier müssen Richter in Nachschulung geschickt werden, denn es ist widersinnig, Entscheidungen und Urteile herbeizuführen, die sogar gegen den Willen eines Beschuldigten laufen. Mehr noch: Man könnte, wollte man bei Steinbauer die Unschuldsvermutung philosophisch oder rhetorisch herbeiführen, sogar wegen absichtlich verzerrender Berichterstattung verklagt werden.
Steinbauer, und deshalb ist dieses Urteil, das diesem Journal noch nicht vorliegt (es wurde aber angefragt), so wichtig, hat IMMER gesagt: „Ja, ich wars“, „Ja, ich wollte es“, „Ja, ich habe es durchgeführt“. Hier versagt dem Journalisten jede Lust auf Verrenkung und jede Lust auf den Einsatz der schmückenden Beiwörter „mutmaßlich“, „vermutlich“, „tatverdächtig“, „es gilt die Unschuldsvermutung“. Was pickt, das liegt.
Schreibtischtäter Michael Rami
Michael Rami saß, dass kann gesagt werden, nicht im Prozess des Reinhard Steinbauer, der am 6. und 7. November 2008 im Großen Schwurgerichtssaal des LG Wien durchgeführt wurde. Das kann mit Sicherheit gesagt werden, denn der Herausgeber dieses Journals saß an beiden Prozesstagen zur vollen Zeit im Saal und er sah einige Leute, aber keinen Michael Rami. Daher kann Michael Rami, bei dem es Zeit wird, dass er etwas mehr Lebensnähe lernt, nicht wissen, wie eiskalt und berechnend sich Reinhard Steinbauer präsentiert hat. Diese eiskalte Berechnung hatte er schon am 13. Mai 2008 gehabt, als er die Taten umgesetzt hat. Diese Vorsätzlichkeit war auch am 15. Mai 2008 nicht verflogen, als die Zeitung „Österreich“ ihren ausführlichen Bericht, der nun eingeklagt wurde, veröffentlicht hat.
Im Urteil nach Medienrecht (§ 7 b MedienG) heißt es vom Landesgericht Wien (Abt. 111 vom 13. November 2008), dass „durch die Veröffentlichung die Unschuldsvermutung des Reinhard STEINBAUER verletzt (wurde), indem er der gerichtlich strafbaren Handlung des Mordes als überführt und schuldig hingestellt beziehungsweise als Täter dieser strafbaren Handlungen und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet wurde.“
Wiener Medienrichterin verhöhnt fünf Mordopfer
Wie gesagt: Der Bericht erschien am 15. Mai 2008. Am 13. Mai 2008 zerhackte Gerhard Steinbauer seine gesamte Familie und stellte sich am selben Tag der Polizei. Er war voll geständig und gab alles zu. Er machte in der Folge beim ersten Videolokalaugenschein der österreichischen Mordgeschichte mit. Sein Film erlebte am 7. November 2008 im Großen Schwurgerichtssaal Premiere. Er gab wieder alles zu. Doch am 13. November 2008 schreibt eine Medienrichterin ein Urteil zum soeben rechtskräftig verurteilten Fünffachmörder: „Für die dadurch erlittene Kränkung wurde die Mediengruppe Österreich GmbH als Medieninhaberin von Österreich gemäß § 7 b MedienG zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller und zur Urteilsveroffentlichung verurteilt.“
Die Zeitung „Österreich“ fordert in ihrem Kommentar zum Urteil am 4. Juni 2009 im Appellton: „Frau Justizministerin, stoppen Sie den Justiz-Missbrauch durch einen geldgierigen Anwalt!“ Denn so die Zeitung: „Rami hat aus dem – für Opferschutz bestimmten – Mediengesetz eine Geld-Quelle für Anwälte und Mörder gemacht.“
Maßnahmen gegen Michael Rami
Bei Michael Rami kommt hinzu, dass er die „Kronen Zeitung“ nie klagt. Angeblich aus „Kollision“, weil er die „Kronen Zeitung“ selbst vertritt. Daher wird es Zeit, dass sich Medien disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen Anwälte wie diesen überlegen. Er fühlt sich zu sehr auf der sicheren Seite.

Bonustrack für treue Leser: Mit welcher Art Medienrecht-Schriftsätze Michael Rami sein Geld verdient (man beachte die Kürze und Selbstreferenz) – aus dem Fall Vierfachmörder Josef Branis (2008):
Rami gegen „Österreich“ (Print) (29. Dezember 2008)
Rami gegen „Österreich“ (Online) (29. Dezember 2008)
Rami gegen „NÖN“ (Print) (30. Dezember 2008)
Der Revisor (Ressort: Der Revisor, Medien, Medienrecht)
Anwalt Lutz Moser hörte (offenbar) auf

Lutz Moser hörte auf.
(Wien, im Juni 2009) Der Wiener Anwalt Lutz Moser, mit Kanzlei zwei Etagen über einem Asien-Puff in der Rögergasse 12 a im 9. Wiener Bezirk, hat offenbar aufgehört und seine Tätigkeit beendet. Das Schild auf Tür 9 im zweiten Stock ist abmontiert. Im Briefkasten hängt ein Nachsendeauftrag unbestimmter Adresse bis Juni 2010.
In seiner „Biografie“ auf seiner bescheidenen Webseite nennt Lutz Moser seine Promotion zum Doctor juris in den 60er Jahren und die Gerichtspraxis von 1969 bis 1973. Danach machte er die Richteramtsprüfung und war Bezirksrichter am BG Wiener Neustadt ab 1973. Später war er Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ab 1975 und dann Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wien ab 1979. In dieser Phase machte er fünf Jahre Finanzstrafsachen. Offenbar war der Beamtenjob dann aber zu viel und er steig aus. Ab 1987 wurde er Geschäftsführer in der Immobilienbranche. Ab 2000 war er Rechtsanwaltsanwärter und Strafverteidiger und unterhielt ab 2004 eine kleine Einmannkanzlei. Er war auch Leser der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Hartnäckige Gerüchte
Nun scheint Schluss zu sein. Die Kanzlei ist verwaist, die Post wird nachgeschickt. Zu Lutz Moser hielten sich hartnäckige Gerüchte. Dass er in den 80er Jahren selbst gerichtliche Kalamitäten rund um Schmiergeld gehabt haben soll. Die schärfsten Hinweise gingen in diese Richtung, dass er zwei Jahre in Haft saß. Andere wollen das nicht bestätigen, meinen aber, dass er nicht grundlos von der Rechtsanwaltskammer keine Zulassung bekam („gesperrt“). Zuletzt erhielt er dann überraschenderweise doch die „Vollzulassung“. Die Kalamitäten sind aus heutiger Sicht nur mehr schwierig bis gar nicht zu belegen, da die Vorfälle in den 80er Jahren stattgefunden haben sollen. Die mündlichen Hinweise (leider ohne Aktenzahl) stammen von Wiener Anwälten, die nicht bloß bluffen. Sie wissen aber über solche Anwälte und Interna meist zutreffend Bescheid.
Halbgas
Wie auch immer: Wenn ein Rechtsanwalt in Schwierigkeiten geriet, verliert er meist die Vollzulassung und wird auf Halbgas gestellt. Er darf dann nur mehr „Verteidiger in Strafsachen“ sein. Es ist ja kein Rechtsanwalt freiwillig nur „Verteidiger in Strafsachen“. Der große Reibach liegt im Zivilrecht. Lutz Moser soll einst erhebliche Schwierigkeiten gehabt haben und erhielt 2004 dennoch die Vollzulassung. Über die Rechtsanwaltskammer Wien wundern sich einige.
Letzter Auftritt im Mai 2009
Kürzlich war er noch einmal am Landesgericht Wien in einem Betrugsfall als „Strafverteidiger“ dabei. Das Journal war nicht zugegen. Seither ist er weg. Seine Abwesenheit ist evident. Das Schild ist abmontiert (7. Juni 2009). Der Nachsendeauftrag läuft bis Juni 2010. Suchauftrag ist das keiner. Vielleicht ging es nur altersbedingt zu Ende.
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Querverweis auf alten Beitrag:
Das Sterben der Großen – Helmut Voska (1942-2007)
Marcus J. Oswald (Ressort: Anwalt, Justizkultur)
Erich Reder zahlt 150 Euro nicht

Erich Reder begutachtet, welches Mädchen für sein Geschäft am meisten Geld bringt. Die Dame im Vordergrund ist eine Anfängerin aus Rumänien, sie überzeugt ihn nicht. Bild von Fotoprobe im Boxraum der Peepshow.
(Foto: Marcus J. Oswald, am 12. Jänner 2007)
(Wien, im Juni 2009) Als sein Lokal „E/A-Cafe“ im Jahr 1996 in der Wiener Muhrengasse eröffnet wurde – es war ein Bordell -, gab es akkurat am Eröffnungstag eine Razzia. Gesucht wurde nach Waffen und Koks.
Einer der damals 40 Eröffnungsgäste hatte eine Waffe im Bund. Sie wurde beschlagnahmt. Koks hatten mehrere dabei. Darunter, wie er heute noch gerne im Rückblick erzählt, er selber. Weniger geschickt versteckte das Cola Werner Tomanek, der sofort verhaftet wurde. Die Meldung ging durch alle Medien. Er saß rund zwanzig Stunden im Polizeiarrest auf der „Liesl“. Und knüpfte dort angeblich Kontakt zu Tony Wegas.
Erich Reder ist heute 53 und sein „E/A-Cafe“ heißt nun gemütlicher „Stüberl“: Das Bordell in diesem Lokal ist weg, das Zimmer mit dem roten Riesenbett im ersten Stock wurde als Wohnung vermietet. Mittlerweile macht Reder Peepshows mit vornehmlich rumänischen Tänzerinnen. Zwei hat er noch in Betrieb, in der Zentrale hat er umgebaut und macht nun auch ein „Laufhaus“. Im ersten Stock sind zwei Liebeswohnungen. Der Unternehmer: „Warum soll ich 300 Euro im Monat durch Vermieten der Wohnung einnehmen, wenn ich so 300 Euro am Tag machen kann?“
Erich Reder sieht sich als Geschäftsmann. Laut eigenen Angaben nimmt er im Monat 4.000 Euro aus seiner Firma. „So viel brauche ich für meinen Lebensstil.“ Er unterhält drei Autos, eine Harley, ein Haus in Pachfurth und eine Fischerhütte. Dazu Caféhäuser, Büros und Wohnungen.
Er war in erster Ehe mit einer Chinesin verheiratet. Im Scheidungsverfahren war seine Prozessgegnerin Helene Klaar von „Klaar-Marschall“ (wie schon bei: Ernst-Peter Hauser, Dipl. Ing. Richard Kaiser, Gottfried Divos und Erich Subcik).
Der Mann, der in seinem Büro in der Davidgasse 20 eine Schrotflinte unter seinem Schreibtisch jederzeit griffbereit hat, und sich damit rühmt, dass er über 90 Boxkämpfe absolviert hat, sich vom Straßenraufer zum Taxifahrer in den 80er Jahren zum späteren „Stichgeldkassierer“ (mit dem Taxi) bei Straßenhuren hochgearbeitet hat und so in das Geschäft mit der Roten Laterne „hineingewachsen“ ist, hatte 2005 erhebliche Probleme mit der Finanz.
Das Finanzamt machte im Sommer des Jahres 2005 eine zehnstündige Hausdurchsuchung in der Davidgasse (Café Stüberl, Bürozentrale, Peepshow). Man suchte Schwarzgeld, Suchtgift und Waffen. Gefunden wurde wenig. Die Steuernachzahlung wurde 2006 auf 150.000 Euro festgelegt. Finanzbeamtin war eine Evalinde Dorner-Tazreiter vom Finanzamt Wien-Wieden. Reder erhob über seinen ÖVP-Anwalt Werner Suppan Einspruch. Nach dem Einspruch machte die Steuernachzahlung 380.000 Euro aus. Das ist immer noch in Schwebe. Bezahlt wurde nichts.
Es begannen dann Recherchen im Leben der Finanzbeamtin. Es kam heraus, dass diese mehrere Wohnungen in Wien unterhält, ein Eigenheim in Admont. Ihr Gatte ist mit vier Konkursen am Handelsgericht Wien zwischen 2001 und 2006 anhängig gewesen. Sie selbst war in den späten 90er Jahren seine Betriebsprüferin und heiratete ihn schließlich. Der Gatte Frank Dorner kündigte alle 80 Mitarbeiter und überschrieb ihr (1/2/3/4) kurz vor dem ersten (und größten) Konkurs zu Sylvester 2000 die Hälfte seines Hauses im Beisein eines Anwalts am Semmering.
Nach den Steuerfahnungen rüstete Reder auf. Er installierte mit einem von Conny Haupt (Detektivverband) vermittelten Sicherheitsunternehmen ein 16-Kamerasystem in seinen Büroräumlichkeiten das jeden Schritt visuell und akustisch aufnimmt. Als einmal die KIAB und einmal die BIA im Büro des Reder war, wurden alle Gespräche aufgezeichnet.
Ende 2006 spritzte sich Erich Reder so viele Anabolika in den Oberarm, dass er Magenprobleme bekam. Er lag im Frühjahr 2007 mehrere Wochen im Privatsanatorium Döbling auf Einzelbett, um die Ursachen für die Erkrankung herauszufinden. Es war wohl eine zu hohe Dosis des Testosteron-Präparats. Er spritzte es sich deshalb gleich direkt in den Muskel, weil es so schneller wirkt, wie er dem Spitalsbesucher (Herausgeber) sagte.
Mitte 2008 wurde ein Strafverfahren gegen Erich Reder eingestellt. Seinen Erzählungen nach habe jemand aus der Umgebung einer rivalisierenden Rotlichtgruppe in der Peepshow in der Nordwestbahnstraße „25 Prozent Anteil“ kassieren wollen. Fast war es ein Aufflackern alter Zeiten. Der Mann, der sagte, er sei „am Teil“, fiel am Gehsteig im 2. Bezirk ungeschickt auf die Nase, sodaß sie brach. Die Anzeige gegen Erich Reder nach Körperverletzung wurde Ende 2008 eingestellt.
2008: Die Firma Reder Liegenschafts- und Vermögensverwaltungs KEG, situiert in Davidgasse 20, 1100 Wien, machte im Jahr 2008 laut Jahresabschluss rund 70.000 Euro Reingewinn. Er lachte über die Unternehmer der benachbarten Peepshow, die Kessler-Brüder aus Glonn (D), die mit ihrer Unternehmung „Peepshow Raaberbahn“ laut öffentlich im Firmenbuch nachlesbaren Zahlen Null Euro Gewinn machen. Trotzdem suchte er wieder näheren Kontakt im Jahr 2008 mit der Konkurrenz und bahnt eventuell gemeinsame Projekte an.
Vor Weihnachten 2008 sperrte er seine beiden Peepshows drei Wochen zu und flog für zwei Wochen nach Australien in Urlaub. Warum? „Ich will einmal Kangaroos sehen.“
Anfang 2009 bauten ihm in der Nordwestbahnstraße Russen direkt neben seiner zweiten Peepshow drei „Massage-Studios“ und „Mikro-Bordelle“ vor die Nase. Seither trägt er sich mit dem Wunsch, seine Unternehmung, die ein Gemischtwarenladen aus Wohnungsvermietung, Gastronomie und Peepshow ist, „an die Russen zu verkaufen“.
Im Frühjahr 2009 besuchte Ernst Walter Stummer das Büro des Erich Reder, um ihn um ein kleines Inserat für seine Startnummer der Sicherheitszeitschrift „Öffentliche Unsicherheit“ zu ersuchen. Erich Reder zahlte ihm ein Bier und schickte ihn wieder weg. „Er ist ein alter Mann“, wird er später sagen.
Im Frühjahr 2009 ging er mit seinem Anwalt Werner Suppan das Ziel an, die Firma zu spalten. Er will eine „Liegenschaftsverwaltungsfirma“ und eine „Betriebsstättenfirma“ gründen und die zweitere verkaufen.
Im Herbst 2008 gründete Erich Reder, inspiriert durch „Blaulicht und Graulicht“, ein eigenes Internetmedium. Es ging im Oktober on air. Das Medium ist fachlich unbedeutend. Er gibt aber hohe Einschaltziffern an. „Bis zu 10.000 Zugriffe täglich“, tönt er. Im Februar 2009 kam doch glatt der ORF in sein Büro und filmte ihn für die Sendung „Hohes Haus“. Am Tag der Abstrahlung brachte das bis zu 35.000 Seitenzugriffe. Doch die Sache hatte einen Schönheitsfehler. Obwohl sich Erich Reder zur „Troika“ der drei gewichtigsten, einflussreichsten, aktiven Rotlichtunternehmer Wiens zählt, erwähnte der ORF in der Sendung mit keinem Wort, womit Erich Reder sein Geld verdient. Dass er seit 1996 drei (offene) Peepshows in Wien besitzt, so viel wie kein anderer in Wien, wurde nicht gesagt. Er wurde bloß als „Webmaster“ einer Webseite vorgestellt und durfte in der wichtigsten Parlamentssendung des ORF zu „Politik und Wirtschaft“ sprechen.
Nach dieser Sendung wurde er in einem Wiener Internetforum von Forumsschreibern scharf attackiert. Indirekt wurde der ORF scharf attackiert, weil es nichts mit sauberem Journalismus zu tun habe, dass man über einen exponierten Rotlichtunternehmer in der Parlamentssendung „Hohes Haus“ einen Bericht bringt und mit keinem Wort erwähnt, dass er „Rotlicht“-Unternehmer sei. Reder wurde „Möchtegernrotlichtimperator“ geschumpfen und „Glatzenschlumpf“, was sicher nicht fein war. Darauf reagierte Erich Reder, der keine Kritik gelten lassen will.
Er wollte das Forum dechiffrieren. Der Strafverteidiger Roland Friis wurde für 3. März 2009 um 16 Uhr in das Büro bestellt, damit man einen Schriftsatz – nach Anraten des Herausgebers – entweder nach Exekutionsordnung, nach ABGB oder nach StGB gegen die Urheber des Forums gerichtlich vom Stapel lässt. Der Herausgeber dieses Journals wurde in der Folge gezwungen, „alle Daten“ herauszugeben, wer in diesem Forum wer ist. Das geschah jedoch ausschließlich mit dem Hinblick, dass ein guter, sauberer gerichtlicher Schriftsatz entwickelt wird. Nach der Besprechung am 3. März 2009 verkündete Reder, dass er nach Einzug der gesamten Daten des Forums die Sache nicht gerichtlich, sondern „nach alter Milieuart“ lösen werde. Zeugen dieses Gespräches waren Strafverteidiger Mag. Roland Friis, Marcus J. Oswald und Heinrich Schmatz. Alle waren überrascht. Davor hatte er noch Richard Steiner am Mobiltelefon in Spanien angerufen und von diesem Vorhaben unterrichtet. Seither versucht der Herausgeber, bisher erfolglos, die Daten zu diesem Forum wieder zurückzubekommen, da auf gerichtliche Schritte bekanntlich verzichtet wurde. Erich Reders weitere Schritte, das besagte Forum durch einen gekauften „Hacker“ von Außen zu zerstören (im März 2009 gab er sich zwei Wochen Zeitrahmen) scheiterten.
Bereits im Februar 2009 wurde der Herausgeber dieser Seite, der bis zu 12 Stunden täglich im Internet ist, von Erich Reder gefragt, ob er ihm für seine Webseite täglich einen Beitrag schreiben könne. Die heißen Themen seien „Erstaunliches aus aller Welt“, Wien-Bezug solle es haben. Gesagt, getan. Erich Reder sagte, er zahlt 280 Euro pro Monat. Von 1. bis 13. März 2009 lieferte der Herausgeber dieses Journals dem Erich Reder per Email täglich einen sachlichen Beitrag, der nicht auf B&G erschienen war. Nach dem 13. März 2009 begannen leider die Vorkehrungen für den größten Gerichtsprozess Österreichs gegen eine Einzelperson: Josef Fritzl (16. März bis 19. März 2009). Der Herausgeber fuhr täglich nach St. Pölten. Die Arbeit für die Reder-Webseite musste abgebrochen werden und wurde eingestellt. Erich Reder sagte nach dem 13. März 2009 zu, dass er für die 14 gelieferten Beiträge 150 Euro zahlt. Das waren dann pro Beitrag: 10 Euro 71 Cent.
Heute ist: 10. Juni 2009. Erich Reder hat 14 Beiträge, die er erhalten hat, die vollinhaltlich für seine Webseite gestaltet waren (Überschrift, Fließtext, Zwischenüberschriften, Tiefenverlinkungen, teilweise Fotos) und die er zum Großteil zur Entlastung seiner eigenen Kreativität alle veröffentlicht hat, bis heute nicht bezahlt.
Erich Reder fährt täglich mit einem Mercedes Benz 320 CDI, der 65.000 Euro kostet, zur Arbeit. In seinem Tresor im Büro in der Davidgasse 20 liegen 35.000 Euro Bargeld! Er zahlt monatlich 20.000 Euro in Bar an Personal aus. Er trägt täglich 4.000 Euro Bargeld in seiner Brieftasche. Das ist das, was er sich für seinen „Lebensstil“ monatlich aus seiner Firma „herausnimmt“. Er nimmt sich viel heraus.
Zwei Zeigefinger, Kinderpässe und der lange Arm der USA

Wer verreisen will, braucht in Österreich neue Pässe, die mit biometrischen Daten bestückt sind. Unklar ist, warum: Weil es der inneren Sicherheit dient, weil es die EU will oder weil die USA Terroristen an der Grenze abfangen wollen? Tatsache ist: Auch die Kinder bekommen nun einen eigenen Pass. (Foto: Marcus J. Oswald am VIE)
(Wien, im Juni 2009) Das österreichische Passgesetz stammt aus dem Jahr 1992. Am 10. Dezember 2008 brachten die beiden Mitglieder der Großen Koalition im Parlament Günter Kößl von der ÖVP und Otto Pendl von der SPÖ einen Antrag ein. Dieser sollte das Passgesetz grundlegend reformieren. Die Debatten sind nicht neu. Sie bestehen seit der Jahrtausendwende, seit der Koalition Schüssel/Riess-Passer und sie griffen auf europäische Staaten nach den verheerenden Flugzeuganschlägen auf die „Twin Tower“ in New York am 11. September 2001 über. Die Passdebatte war seither immer eine des zivilen Flugverkehrs. Als die Luftfahrt in den USA nach den September-Ereignissen wochenlang beeinträchtigt war, ging Amerika den radikalen Schritt in der Neuausrichtung der Luftfahrtsicherheit. Die Flughäfen gelten seither als Hotspots in der Sicherheitsdebatte und die technologische Hochrüstung an diesen Terminals begann in den USA.
Digital Being
In Europa ging man zögerlicher vor, wollte aber nicht nachhinken. Die Solidaritätserklärungen mit den USA bestanden seit der Schaffung der „Achse der Guten“ und sie mussten weitere Konsequenzen zeigen. Nur wollte man keine Radikalkur. Der Datenschutz hat in zentraleuropäischen Ländern einen höheren Stellenwert. Man führt kein „Heimatschutzministerium“, sondern gewährt dem Bürger Rechte. Die Auswüchse, dass man an Flughäfen in den USA bei der Einreise zehn Fingerabdrücke abgeben muss („Klavier spielen“) wie vor Antritt der Untersuchungshaft beim polizeilichen Erkennungsdienst, gibt es in „old europe“ nicht. Da man in der EU nicht unsolidarisch erscheinen wollte, gelang es nur, die Debatte rund um Chips und Fingerabdrücke einige Jahre hinauszuzögern. 2004 war der Widerstand der EU-Politiker gebrochen: Die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Europäischen Rates vom 13. Dezember 2004 unter dem Druck der USA sah Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten für europäische Reisepässe verpflichtend vor.
Druck der USA
2006 wurde in Österreich in Abstimmung mit der EU auf nationaler Ebene beschlossen, dass neue Pässe nun einen Chip tragen. In Österreich beantragen 1 Million Personen jährlich einen neuen Pass. Seit 2006 haben diese Pässe einen Chip, der Daten enthält. Die Laufzeit dieser Pässe beträgt zehn Jahre. Kinder unter 12 Jahren behielten den Sonderstatus: Sie konnten im Pass der Eltern eingetragen werden. Das sparte Kosten, denn ein neuer Pass beläuft sich auf rund 70 Euro pro Person. Bis 2006 gab es eine lange Diskussion, welche Daten auf dem Chip gespeichert werden und wer sie verwaltet.
Fingerzeig im Pass
Siebeneinhalb Jahre nach den Anschlägen von New York wird das Passrecht um Biometrie in einer grundlegenden Form erweitert. Nun bekommen Pässe auch Fingerabdrücke. Die österreichischen Argumente, wie es dazu kommt, sind unterschiedlich. Sie reichen von Schutz vor Ostkriminalität, Asylbetrug, bessere Fälschungssicherheit, ja sogar der Kinderschutz wird ins Treffen geführt.
Fälschungssicher
Der Innenausschuss des Parlaments „beschloss“ das Gesetz zur Passgesetznovelle bereits am 14. Jänner 2009. Dann wurde am 21. Jänner 2009 in einer (10.) Plenarsitzung im Wiener „Hohen Haus“ bis in den späten Abend debattiert. Die Parteien vertreten durchaus unterschiedliche Sichtweisen, warum man noch „fälschungssichere“ Pässe braucht. Es ist eine Scheindebatte. Denn die EU-Verordnung ist zu vollziehen, ob es dem Parlament gefällt oder nicht.
FPÖ: EU ist Schuld
Mit großem Bedauern wird zwischen den Zeilen festgehalten, dass man als nationales Parlament in dieser Frage an die Vorgaben der EU gebunden ist. Die FPÖ ist zwar für eine Verschärfung der Pässe, übt aber auch gezielte Kritik. Der EU-Wahlkampf steht vor der Tür.
Afrikaner und Ostasiaten sind Schuld
Der Abgeordnete Harald Vilimsky (Generalsekretär FPÖ) sagt (er ist der, der sich vor einem halben Jahr für die ÖVP-nahe Zeitung „Kurier“ mit einem „Taser“ beschießen ließ; allerdings so, wie die reale Schusssituation in einer Haftanstalt nicht aussieht – er fiel weich, wurde durch zwei Helfer gestützt, war auf den Stromstoß vorbereitet; die FPÖ tritt offen für eine Liberalisierung des Waffenrechts ein; die ÖVP wiederum hat einen „Zivildienstsprecher“ im Parlament mit Namen Anton Wöginger, der das 15-jährige Waffenverbot bei Zivildienern abschaffen will, um über das trojanische Pferd „Sport- und Jagdschießen“ der Waffenlobby mehr Kundschaft zu bringen) – Harald Vilimsky meint also: „Wenn Sie irgendwo eine Gesetzesnovelle beschließen, müssen Sie auch immer die Motivlage erforschen, warum das so ist. Die Variante Nummer 1 wäre, dass die 8 Millionen Österreicher Schindluder mit ihren Pässen treiben. Ich glaube nicht, dass das die Motivlage dafür ist.“ Neben der EU macht er die Schwarzafrikaner als Verursacher dieser Mehrarbeit mit den neuen Pässen aus.
Identifikationsmerkmal
Vilimsky in der Plenarsitzung – laut stenografischem Protokoll: „Wie uns die Beamten des Innenressorts in einem Gespräch erläutert haben, ist der Grund, warum wir ein weiteres Identifikationsmerkmal zu schaffen haben, der Umstand, dass Personen aus dem afrikanischen und dem asiatischen Raum von den Grenzbehörden nur durch ein Bild möglicherweise nicht ausreichend identifiziert werden können, weil Personen, die eingebürgert wurden, die die österreichische Staatsbürgerschaft haben, den Reisepass nehmen und ihn mit der Post in die Heimat schicken.“
Gefährlicher Osten und Fernosten
In diesem Argument geht es also um den Blattschuß: Die Ost- und Fernostkriminalität! In der sehr vereinfachten Sichtweise, die der FPÖ-Abgeordnete hat, fügt er hinzu: „Dann braucht jemand, der nach Österreich nachziehen oder nachkommen will, nicht einmal einen Schlepper, sondern er reist ganz normal mit dem Pass mit dem Bild ein und schaut zufällig so ähnlich aus wie die Person, für die der Pass tatsächlich hergestellt und ausgegeben wurde.“
Wunde Schengen und neue Pässe?
Die Österreicher müssten nun, so der FPÖ-Abgeordnete im Parlament am 21. Jänner 2009 „die Zeche dafür zahlen“. Solche Aussagen sind die Vermischung der Umstände. Was der FPÖ-Redner anspricht, ist die Problematik rund um Schengen II. Jedoch nicht die Hauptursache, warum die Pässe neu gestaltet werden. In der selben Sitzung stellt es ÖVP-Mandatar Johann Maier richtig: „Diese europäische Verordnung, auf die wir uns jetzt berufen, die nun umgesetzt werden kann (besser wäre: muss, Anm. B&G!), geht auf einen Vorschlag der ICAO zurück – das ist die Internationale Zivilluftfahrtbehörde.“ Doch schon im nächsten Satz beschönigt der ÖVP-Mandatar wieder: „Und das erste Anliegen war, die Grenzkontrollen zu beschleunigen.“ Hier wäre richtigzustellen, so dieses Journal: „Und das erste Anliegen war, die Grenzkontrollen zu verfeinern.“ Die Zeiten, als Flugtickets noch auf Papier gedruckt wurden, neigen sich. Heute wird von jedem Passagier per Knopfdruck ein Volldatensatz angelegt und wohl auch gespeichert, wenngleich keiner der 183 österreichischen Parlamentarier sagen kann, wo und wie lange.
Problemfeld Fingerabdruckkunde
Der Grüne Parlamentarier Peter Pilz kritisiert in der Sitzung am 21. Jänner 2009 das neue Passgesetz rund um die biometrischen Pässe mit Chip und den Fingerprint: „Die Innenministerin ist in diesem Fall ausnahmsweise weitgehend unschuldig, weil es sich um eine EU-Verordnung handelt, die uns zwingt, Punkt für Punkt genau das in österreichisches Recht umzusetzen. Die Verordnung, die ich grundsätzlich für sehr problematisch halte, zwingt uns, ein Problem zu lösen, das nicht existiert hat. Hätten Sie die Vorgänger und Vorgängerinnen der amtierenden Innenministerin gefragt, ob der österreichische Pass fälschungssicher ist, hätte jeder von ihnen gesagt: Na selbstverständlich, einen fälschungssicheren Pass als diesen Pass gibt es nicht!“
Prints von Afghanen, Sudanesen und Pakistani gefragt
Pilz registriert einen „Fingerabdruckwahn, der in ganz Europa grassiert“. Er räumt ein, dass „man auf Grund der Fingerabdrücke Terroristen verfolgen kann“ und führt das Thema richtigerweise auf die internationale USA-Ebene, wo es in Wahrheit herkommt. Er ergänzt: „Die Kriminalpolizei und der Verfassungsschutz weisen uns darauf hin, dass wir zur Verfolgung etwa von Terroristen über die Fingerabdrücke der Staatsbürger und Staatsbürgerinnen von Afghanistan, Pakistan, dem Sudan und einigen anderen Ländern verfügen müssten.“ Und: „Wozu man von europäischen Bürgerinnen und Bürgern massenhaft Fingerabdrücke sammelt, konnte mir bis heute niemand erklären.“ Er sieht Verbündete in der Sicherheitsexekutive und „ein gewisses Kopfschütteln über eine leichtfertige Ressourcenverschwendung, die sich die österreichische Sicherheitspolitik nicht verdient hat.“
Nebendiskussionen in Wien
Die Debatte im Wiener Parlament am 21. Jänner 2009 hält sich in Grenzen. Die EU-Verordnung aus Brüssel ist zu vollziehen. Entbehrliche Ergänzungen folgen von den Hinterbänklern des Parlaments, von denen man nicht erwarten darf, dass sie den internationalen Durchblick haben. Einige Erfüllungsgehilfen ihrer Parteien machen skurille Vorschläge. Die SPÖ-Abgeordnete Gisela Wurm fordert etwa ein völlig nebensächliches Genderthema ein, nämlich, dass es bei der Beantragung des Reisepasses möglich sein muss, „die Abkürzung des akademischen Titels, zum Beispiel Mag.a iur., im Pass entsprechend vermerken“ zu lassen. Das hochgestellte „a“ sei aber technisch nicht möglich. Ein Orchideenthema eben und daher irrelevant. Doch damit beschäftigten sich Parlamentsabgeordnete.
Schachspiel der Weltpolitik
Warum die biometrischen Pässe wirklich kommen, wird nicht gesagt: Weil Österreich als Lastenesel an der internationalen Terrorismusbekämpfung mitziehen und mitzahlen soll und in die Verantwortung eingespannt wird, dass am 9/11 zwei Türme im Schachspiel der Weltpolitik fielen.
Aufgeklärt wird von österreichischen Heurigenparlamentariern auch nicht hinreichend, ob die USA oder NSA die Daten mitliest und in größere Sammelnetze einspeist.
Der Abgeordnete des BZÖ, Christoph Hagen, ist ein ganz Lustiger und Wohlinformierter. Er legt nach und fordert in der Parlamentarischen Scheindebatte am 21. Jänner 2009 rund um die biometrischen Reisepässe (laut stenografische Protokolle) gleich noch die „Fingerprints bei den E-Cards“!
Reflexionsleistung fehlt
Vielfach stört in dieser Diskussion im Parlament die Gottgläubigkeit der Wiener Abgeordneten in die Datensicherheit der Systeme und ihre mangelnde Reflexionsleistung darüber, was geschieht, wenn man die Dämme abzureißen beginnt. Vielleicht lenkt der Nationalrat erst dann ein, wenn erste Listen von personenbezogenen Flug- und Gesundheitsdaten mit Material von Chips auf Pässen und Ecards auf „google“ auftauchen.
Zwei Fingerabdrücke im Pass
Jedenfalls: Das Gesetz wird am 21. Jänner 2009 beschlossen. Ab nun können Erwachsene Pässe mit EU-Passbild und Fingerprints (je ein Zeigefinger, also zwei Zeigefinger) um 69 Euro lösen. Fünf Tage nach Antrag bei Gemeindeamt oder Magistrat sind die Pässe fertig. Bei Jugendlichen unter 16 habe der Pass eine andere Farbe, er sei ein „Personalausweis“ und enthält ebenso Fingerabdrucke. Bei Jugendlichen unter 12 enthält der Pass nur ein EU-Passbild und keine Fingerprints. Die Abgeordneten folgen einem „unselbständigen Entschließungsantrag“ (UEA), dass der Pass für Kinder billiger sein sollen: 26,30 Euro sollen die Kinderpässe kosten, wenn sie keine Fingerprints beinhalten. Diesem Antrag stimmen alle Parteien zu.
Miteintrag von Kindern fiel
Das neue österreichische Passgesetz, das nun innerhalb der letzten drei Jahre zwei Mal geändert wurde, erfuhr eine dritte Erweiterung. Am 19. Mai 2009 tagte erneut der Nationalrat und verhandelte eine Gesetzesvorlage aus dem „Budgetausschuss“. Man einigte sich im Plenum des Hohen Hauses, dass es nur mehr bis 15. Juni 2009 möglich ist, ein Kind in den Pass des Elternteiles einzutragen (zu den 26,90 Euro). Mit diesem Datum fällt die „Miteintragung von Minderjährigen“ endgültig weg. Nun muss jedes Kind einen Pass ziehen. Bis 12 Jahre mit Chip, darüber eine Art „Personalausweis“ mit Chip und Fingerprint und danach einen „Erwachsenenpass“ mit Chip und Fingerprint. Bestehende Pässe gelten noch drei Jahre, dann nicht mehr. Vorbehalt: „Sofern der Einreisestaat das akzeptiert.“ Für solche Fälle gibt es den „Ein-Tages-Expresspass“, der in dringlichen Fällen „beschleunigt ausgestellt“ wird.
„Sofern der Einreisestaat das akzeptiert“?
Einer Meldung in der Parlamentskorrepsondenz ist zu entnehmen, was der wahre Grund für die nunmehrige Beschleunigung bei der Passreform („Kinderpass“) ist. Es heißt, wörtlich (19. Mai 2009): „Damit reagieren die Abgeordneten auf eine demnächst in Kraft tretende Verordnung der EU sowie auf die Ankündigung der USA, ab dem 1. Juli die visumfreie Einreise mit chipfreien Notpässen nicht mehr zu erlauben. Im Klartext heißt das: Österreich ändert sein Passgesetz, weil die USA keine Einreise mehr für Kinder ohne Pässe oder Pässe ohne Chips erlauben. Der lange Arm der Terrorismusparanoia der USA erreicht demnach auch Österreich und die EU.
Fotografien fürs Album
Die Pässe für die Kleinen und Kleinsten haben unterschiedliche Laufzeiten: Reisepässe für Kinder unter zwei Jahren gelten zwei Jahre, für Kinder von zwei bis elf fünf Jahre, und Pässe für Kinder ab zwölf gelten – wie die für Erwachsene – zehn Jahre. Österreichische Eltern dieser Kinder müssen auf Grund der Tatsache, dass die USA keine Einreise mehr ohne Chippässe zuläßt und die EU in die Knie ging, nun von Einjährigen EU-Passbilder machen lassen. Viel Spaß! Und, wenn sie drei sind, neuerlich EU-Passbilder. Noch mehr Spaß! Und danach, wenn sie acht sind, noch einmal EU-Passbilder und dann mit 13 noch einmal EU-Passbilder. Die Realität ist manchmal grausam kleinlich.
Pass abgelaufen – Na und?

Oswalds Pass: Alt, aber gut und völlig egal. Er wird nicht erneuert, da er nicht ins Ausland fährt. Er hebt trotzdem damit bei seiner Bank Geld ab. Die USA meinen, vorschreiben zu können, dass man Fingerprints in den Pass setzt. Aber nur, wenn man einen Pass zieht. Was man ja nicht muss. (Fotodetail: Pass Oswald)
Der Herausgeber hat im übrigen auch einen Pass. Er ist am 1. Oktober 1997 auf der BPD Wien-Schmelz ausgestellt worden und am 30. September 2007 ausgelaufen. Er denkt nicht einmal im Traum daran, ihn verlängern zu lassen, geschweige denn in die USA einzureisen. Er wohnt in der Nähe der US-Amerikanischen Botschaft. Das reicht.
Marcus J. Oswald (Ressort: Datenschutz, Polizeikultur)
Erich Tremmel Junior im Pech – Auto in Slowakei weg!

Erich Tremmel junior (rechts im Bild mit Erich Tremmel senior): Nun ohne Auto. Er lieh es einem Kellnerkollegen, doch diesem wurde es in der Slowakei unter dubiosen Umständen geraubt. (Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien, im Juni 2009) Es war Gutmütigkeit, die kalt ausgenutzt wurde. Erich Tremmel junior, Sohn des Trafikanten des Herausgebers am Wiener Alsergrund, wurde am Freitag, 12. Juni 2009 schwer bedient!
Hintergrund: Tremmel junior, 24, ist Kellner im wenig gut beleumundeten Café Legende in Wien 2 nahe Stuwerviertel. Im Café verkehren Straßenhuren, aber auch Zuhälter und solche, die sich dafür halten.
In Prostituierte „verliebt“
Jedenfalls: Der Zweitkellner des Cafés hat sich in eine Slowakin „verliebt“, die im Stuwerviertel (2. Wiener Bezirk) auf den Straßenstrich geht. Da junge Liebe einen Urlaub braucht, plante das Rotlicht-Pärchen über das Wochenende in die Slowakei zu fahren. Es mangelte jedoch am eigenen Fahrzeug.
Erich Tremmel junior half aus und lieh dem Arbeitskollegen sein Auto. Den Peugeot hatte er erst kürzlich erstanden. Damit fuhren der Kellner und dessen slowakische Flamme in die Slowakei. Ursprünglich wollten sie zu deren Eltern, doch sie übernachteten in einem kleinen Hotel. Am Freitag, 12. Juni 2009, dann dies: Sie wurden überfallen!
Raubüberfall
Der Kellner wurde dort mit „K.O.“-Tropfen schachmatt gesetzt, bekam im Hotel von unbekannten Räubern eins übergezogen. Er kann sich an nichts mehr erinnern. Das Auto, das eigentlich Erich Tremmel junior gehört, wurde gestohlen! Die slowakische Straßenprostituierte verschwand ebenso, sie kehrte nicht mehr nach Wien zurück. Der Kellner aus dem Café Legende kam mit dem Zug retour nach Österreich.
Erich Tremmel junior ist sauer. Sein Auto ist weg! Es wurde in der Slowakei Anzeige erstattet. Ob es etwas bringt, steht in den Sternen. Tremmel junior fordert nun vom Arbeitskollegen im „Café Legende“ den finanziellen Ersatz seines Gebrauchtwagens: 3.000 Euro. „Denn so geht’s auch nicht“, meint er.
Steckte slowakische Hackenbraut mit Räubern unter Decke?
Nun kursieren Gerüchte, ob die slowakische Straßenprostituierte, die im Stuwerviertel „auf den Strich“ ging, vielleicht mit den Räubern unter einer Decke steckte? Möglicherweise war der Autodiebstahl (besser: Raub) von langer Hand geplant.
Das Journal sieht Erich Tremmel junior wieder am 24. Juni 2009 am Bezirksgericht Wien 2. Dann vertritt der Floridsdorfer Strafverteidiger Roland Friis im Finale einer anderen langen Geschichte, wo um ein großes Durcheinander rund um eine Parkauseinandersetzung geht. Alles wartet auf einen Freispruch!
Weiterlesen:
Roland Friis am Bezirksgericht – Thema Raufhandel (10. Dezember 2008)
Fürst-Pfeifer gegen Oswald – Gerichtlicher Vergleich

Landesgericht Wien
(Wien, im Juni 2009) Große Solidarität der Väterrechtebewegung beim Kleinprozess Fürst-Pfeifer gegen Oswald: Richard, Edgar, Samir, Sepp und Herwig sind da. Alfred Nechvatal kommt auch kurz vorbei. Er will „Ganzger-Schauen“ und ihm vermutlich einige Nettigkeiten sagen (er trägt zahlreiche Medienprozesse mit ihm aus). Doch Rechtsanwalt Gerald Ganzger kommt nicht, sondern schickt eine weibliche Vertretung.
Anträge aus dem Publikum
Der Beginn ab 9 Uhr 00 etwas tumulthaft: Das Publikum nimmt Platz. Herwig Baumgartner, im orangen Te-Shirt, stellt aus dem Publikum heraus Anträge und mischt fest mit. Die Richterin Birgit Schneider, eine von fünf Medienrichtern am LG Wien, darunter kein Mann, lässt es geduldig gewähren, will das aber nicht. Es geht um den von der Fürst-Pfeifer-Seite beantragten Ausschluss der Öffentlichkeit wegen der „höchstpersönlichen Inhalte“ dieses Prozesses. Der Herausgeber hat das prognostiziert, da schon bei den zahlreichen Medienprozessen Fritzl-Angehörige gegen diverse Medien immer die Öffentlichkeit wegen der Behandlung des „höchstpersönlichen Lebensbereiches“ ausgeschlossen wurde. Baumgartner versucht aus dem Publikum zu intervenieren und das Heft an sich zu ziehen. Der Herausgeber versucht dann drei Vertrauensleute zu benennen, wie das in Scheidungsverfahren durch den OGH mittlerweile zugelassen ist. Er reduziert dann auf einen und will Diplomingenieur Richard Kaiser, den fröhlichen Rheinländer und Sohn alttschechischer Deutschlandeinwanderer aus Budweis. Dieser ist seit 2001 in Wien mit drei hierorts geborenen Kindern wohnhaft und wurde im Wiener Scheidungsverfahren schwer benachteiligt. Er soll als einzige Vertrauensperson im Saal belassen werden.
Vertrauenspersonen
Der Bosniake Samir Kesetovic, Kammerrat, Gemeinderat und grüner Gewerkschaftsboss Niederösterreichs, ein großer väterrechtlicher Kämpfer vor dem Herrn und ehemaliger Anhänger des Fußballclubs „Roter Stern Belgrad„, bietet sich aus dem Publikum dann ebenso als Vertrauensperson an. Er scheint tatsächlich ausreichend legitimiert. Er hat einige Strafanzeigen am Landesgericht Sankt Pölten gegen die Gerichtsgutachterin und gegen Richter am Landesgericht Sankt Pölten eingebracht, die diesem Journal alle vorliegen. Er brachte auch eine „Opfererklärung“ am Landesgericht Sankt Pölten ein, was die Sache verkompliziert. Außerdem hat er das Ziel einer Parlamentarischen Anfrage zu Fürst-Pfeifer ins Auge gefasst. Er kennt die Gutachterin aus seinem Fall. Sepp, Hälfte-Steirer, hatte die Gutacherin ebenso und will auch hören, was gesprochen wird.
Intensive Gespräche
Doch die Richterin lehnt ab, da „in Mediensachen keine Vertrauensleute zugelassen“ sind. Das bringt Herwig Baumgartner, zuletzt live beim Innsbrucker Luca-Prozess am Posten und Bernhard Haaser-Vertrauter, im Publikum durchaus auf (die Palme). Er sucht den direkten Disput mit der Richterin. Diese hat aber entschieden und droht andeutungsweise mit dem „Sicherheitsdienst“. Dazu kommt es dann nicht. Das Publikum erhebt sich gesittet und wartet draußen. Alle bieten sich beim Hinausgehen „als Zeuge“ an. Der Herausgeber registriert es. Jedoch: Das Verhandlungsgespräch geht in Richtung „Vergleich“. Daher wird dieses Mal das Beweisverfahren gar nicht eröffnet. Die juristische Untergrundarmee kommt nicht zum Zug.

Kammerrat Samir Kesetovic, großer Wahlsieger der Arbeiterkammerwahlen in Niederösterreich, Mandate verdoppelt, war beim Medienprozess Fürst-Pfeifer gegen Oswald dabei. (Foto: Visitenkarte des Kammerrates Samir Kesetovic)
Zur Sache: Im Wesentlichen wird nur ein Artikel vom 24. Dezember 2008 beklagt, der im Ausdruck vorliegt, im Online-Archiv dieser Seite aber nicht mehr verfügbar gestellt wird. Darin wurde das Gutachten zur Gutachterin in denkbar knappen Auszügen bekannt gemacht. Im Bericht wurde unter dem Titel „Gutachterin scharf attackiert“ zusammen gefasst, was die Zeitungen „Presse“ (4. Dezember 2008), „Österreich“ (22. Dezember 2008) und das „Neunkirchner Bezirksblatt“ (23. Dezember 2008) geschrieben hatten. Nur: Es dürften sich in diesen drei Zeitungen bei den Berichten einige Fehler eingeschlichen haben.
Novum: Zertifizierung erst 2000
Beim Medienprozess Gutachterin gegen Oswald am 18. Juni 2009 im Saal 202 des LG Wien klären sich zwei Dinge. Das Gutachten datiert von 1992 und das Wichtigere: Die Gutachterin wurde nicht 1996 zertifiziert, wie „Presse“, „Österreich“ und „Neunkirchner Bezirksblatt“ schrieben, sondern, wie die nunmehrige Anwältin der Gutachterin feststellt, erst 2000. Damit entsteht eine neue Situation: Die Zeitspanne zwischen dem Gutachten und dem Beginn der Gutachtertätigkeit beträgt nicht drei Jahre, sondern, wenn das behauptete Datum der „Zertifizierung 2000″ stimmt, mehr als sieben Jahre.
Acht Jahre Gutachtertätigkeit
Vorausgesetzt die Angaben bei Gericht am 18. Juni 2009 stimmen und sind nicht Stimmungsmache, dann erstreckt sich der tatsächliche Zeitraum der aktiven Gutachtertätigkeit der Dr. Gabriele Fürst-Pfeifer, die in einer Doppelpraxis mit einer Dr. Kern in Mödling ordiniert und in Familien- und Obsorgesachen als „gerichtliche Hilfskraft“ gerichtstaugliche Gutachten erstellen soll, auf insgesamt acht Jahre.
Schlechte Basisdaten
Trotzdem schreiben die Zeitungen „Die Presse“ (4. Dezember 2008), „Österreich“ (22. Dezember 2008) und das „Neunkrichner Bezirksblatt“ (23. Dezember 2008), die der „Blaulicht und Graulicht“-Artikel inhaltlich zusammen fasste und mit kleinen Erweiterungen versah, dass die Gutachterin Fürst-Pfeifer „3.000 Gutachten“ erstellt hatte. Das kann sich aber niemals ausgehen. Acht Jahre haben nur 2.928 Tage, das wäre jeden Tag ein Vollgutachten. Der Herausgeber merkt im Prozess, dass mit den Basisdaten etwas nicht stimmt.
Kernöl
Die Veröffentlichung des Gutachtens aus 1992 erfolgte im eingeklagten Artikel aus Rücksicht auf den § 7 MedienG ohnehin nicht im Volltext. Es wurden drei Zeilen destiliert, im Kernöl wesentliche technisch-wissenschaftliche Begriffe, die solche Gutachten, die viele Menschen bewundern, enthalten. Nur, dass sie diesmal eine Gutachterin betreffen. Mehr nicht. Das alles geschah auf der Grundlage, da ein enger Zusammenhang zwischen damaligen eigenen Problemen und dem Eintauchen in die Welt der großen Probleme (Gerichtsgutachtertätigkeit) angenommen war. Am 18. Juni 2009 am LG Wien stellt sich aber heraus, dass die Zertifizierung erst 2000 erfolgte. Somit fehlt nach Ansicht des Herausgebers die enge zeitliche Kontextualität. Zudem ist es ein Krankheitsgutachten. Die in diesem Punkt sehr rigorose Auslegung des Medienrechts verbietet einheitlich für alle Medien in Österreich die Veröffentlichung solcher Bulletins, wenn keine Zustimmung vorliegt (anders: Helmut Zilk 1993).
Schweigsam
Gabriele Fürst-Pfeifer schweigt im gesamten Vergleichsgespräch. Die Mödlingerin, die in zehn Tagen 45. Geburtstag begeht, sieht mitgenommen aus. Ihre Anwältin sagt, dass sie seit Dezember 2008 sehr leidet, die Berichte setzten ihr zu, so die Anwältin.
Der Herausgeber lenkte bereits am 21. April 2009 ein. Er stellte den Beitrag in die Hintergrundmaske dieser Webseite und damit für Leser unerreichbar offline. Er ist verpflichtet, Geheimnisträger zu bleiben. Er kennt das Gutachten aus 1992, publiziert es aber nicht.
Celebrity-Faktor fehlt
Der Herausgeber meint zwar, dass der § 7 Abs 2 Z 2 MedienG durchaus zum Tragen kommen könnte, da „eine Gerichtsgutachterin, die tausende, aber jedenfalls hunderte gerichtstaugliche Gutachten erstellt hat, einen höheren Bekanntheitsgrad hat als ein Normalbürger“. Doch das ist nicht wirklich zu gewinnen. Wäre Fürst-Pfeifer in den Celebrity-Gazetten, wucherte sie mit ihrem Pfund der Bekanntheit, um das Geschäft anzukurbeln, wäre (vielleicht) etwas zu holen. Doch auch das scheiterte am stets rigorosen LG Wien zuletzt 2006 im bekannten Medienverfahren „Bild-Zeitung gegen Heinz Grasser“, wo Unterhosen- und Schmusefotos veröffentlicht wurden und Grasser, der mit seinem Pfund stets gehörig wuchert und seinen Promifaktor auch im Geschäft einzusetzen weiß, trotzdem siegreich gegen die Zeitung blieb und die Goldmedaille beim Schadensersatz (2×20.000 Euro) ergriff. Letztlich ist der „höchstpersönliche Lebensbereich“ in Österreich weit definiert. Vereinfacht: Alles, was unter die Haut geht, ist verboten. Auch ein Textgutachten brisanten Inhalts. Soll sein.
Somit ging man auf den Vergleich hin. Der Herausgeber lobt noch einmal die Väterrechtebewegung, „die in ihren unterschiedlichen Ausrichtungen und Schwerpunkten Großes leistet“. Man müsse die Kritik an der Gutachterin durch die Väterrechtebewegung, „die ich 2006 mitbegründet habe und deren Sprachrohr ich immer gerne war und bin“, als Teil des Ganzen sehen, so der Herausgeber im Gerichtssaal 202. „Auf Grund unserer Anfänge 2006 gründeten sich in den letzten zwei Jahren in vier Bundesländern sieben, acht Vereine, die den Justizmarkt ins Auge fassen. Es wird nun wieder das Zentrum auf die Gutachter Egon Bachler, Rotraut Erhard, Heinz Pfolz und Max Friedrich gelegt“, so der Herausgeber. Daher wird versprochen, dass auf der „Blaulicht und Graulicht“-Webseite das Gutachten „der breiteren Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich gemacht“ wird. „Was die anderen aus der Bewegung tun, entzieht sich aber meiner Kontrolle“, fügt der Herausgeber hinzu.
Vergleich Nummer 3 im 13. Prozess des Herausgebers ist besiegelt.
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Auf Konfrontation geht weiterhin die Politik. Für sie gelten andere Spielregeln wie für Journalismus. Samir Kesetovic mit seiner Rede zu Fürst-Pfeifer am Hauptplatz von Sankt Pölten am Vatertag 2009 (13. Juni 2009). [Source: www.wien-konkret.at_unit_video]

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Die Webseite „Blaulicht und Graulicht“ erscheint in Wien und besteht seit 28. April 2008. Sie ist – für Neueinsteiger – die Wiedergeburt der damals radikaleren „Blaulicht und Graulicht“ (alt), die aus innerer Unzufriedenheit mit dem Wiener Medienmarkt entstand. Die Version 0.1 bestand von 15. Jänner 2005 bis 27. Februar 2007.
Die verbesserte, vorliegende Version 0.2 besteht seit 28. April 2008, am Tag nach dem Josef Fritzl verhaftet wurde. Seit Bestand der „Blaulicht und Graulicht„, die grundlegend analytische Töne anschlägt und sich als politischer Arm mehrerer Gesellschaftsbewegungen sieht, wurden mit dem heutigem Stichtag 583 Beiträge und 1.255 Fotos veröffentlicht. Die am 18. Juni 2009 verhandelte Medienklage (Gegner: Kanzlei Ganzky) ist die erste Medienklage seit Bestand der Seite seit 28. April 2008.
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Zum Grünen „Gewerkschaftsboss“ in Niederösterreich: Samir Kesetovic.
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal, Intern) – LG Wien, Saal 202, 9 Uhr 00 – 9 Uhr 40
Mag. Herwig Baumgartner obsiegt am VwGH – In Nebenfrage

Kann zufrieden sein: Herwig Baumgartner. (Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien, im Juni 2009) Das Mastermind hinter zahlreichen Väterrechtegruppierungen, Herwig Baumgartner, obsiegte vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Allerdings nur in einer kleinen Nebenfrage. Er hofft trotzdem, dass nun weitere große Siege kommen werden und auf sieben magere sieben fette Jahre folgen.
Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof unter der Aktenzahl 2007/05/0266-15 betrifft eine ältere Sache und im Wesentlichen die Vorgeschichte zu seiner Ausforschung im Jahr 2004. Die Polizei spannte damals den Provider „Chello“ in die Ermittlungen ein, um einen offenen Haftbefehl zu exekutieren. Baumgartner war auf Grund von „harten Emails“ an diverse Politiker seit 2003 behördlich „ausgeschrieben“.
Die Verwaltungsbehörde BPD Wien konnte diesen Haftbefehl, der vom 5. Februar 2004 datiert hatte, jedoch nicht vollstrecken, da der Gesuchte eben nicht da war. Da am 10. August 2004 weitere Emails eintrafen, zwang die Polizei den Provider „Chello“ zur Bekanntgabe der IP-Adresse, um an den Computerstandort zu gelangen. Man rechtfertigte es damit, dass man den Haftbefehl nach § 107 StGB vollziehen wolle. „Chello“ spielte mit.
Polizei hat kein „gelinderes Mittel“ angewandt
Die Datenschutzkommission wies die Beschwerde gegen diese Vorgangsweise ab. Eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wurde mit Beschluss vom 13. Oktober 2007 unter der Zahl B 742/05-13 so behandelt, dass die Sache an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten wurde. Der Verwaltungsgerichthof entschied am 30. April 2009 in nichtöffentlicher Verhandlung (any hearing at all), dass die Ausforschung der Daten beim Provider „Chello“ unrechtmäßig war und kein „gelinderes Mittel“ darstellte. Man hätte die Adresse des Rechners auch im „Herold“ finden können, so sinngemäß der VwGH. Dort sei die Firma des Baumgartner auch registriert gewesen.
Es ist nur ein kleiner Happen. Herwig Baumgartner hofft, dass auch weitere Höchstgerichtsentscheide für ihn ausfallen werden. Sieben Jahre hat er so gut wie nichts gewonnen. Aber sehr viele Einsichten in den Staat. Zu ergänzen ist, dass gegen den Mann, der serienweise Richter und Staatsanwälte strafanzeigt, natürlich auch jede Menge Strafanzeigen laufen. Analysten des Landesgerichts Wien meinen, dass ihm ein Schicksal wie dem ehemaligen FPÖ-Bezirksrat Wolfgang Fröhlich droht, der seine Institutionenkritik auch etwas zu bunt trieb und mittlerweile nach Verbotgesetz zwei Vorstrafen (4 Jahre und 5 Jahre unbedingte Haft) einfing.
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Volltext: VwGH-Erkenntnis Herwig Baumgartner (30. April 2009) – Ausforschung + Festnahme 2004 (11 pages)
Weiterlesen nur für Interessierte:
Mag. Herwig Baumgartner im Internetradio und acht weitere Beiträge (20. Jänner 2009)
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichte)
Bruderliebe – Name des Vierfachschützen Josef Branis bald geschützt

Novum in Österreich - Häftling will seinen Namen schützen. Der Vierfachschütze Josef Branis ist bald vierfach geschützt. (Foto: Marcus J. Oswald, am 27. Jänner 2009, 21 Uhr 01, LG Korneuburg, nach dem Prozess)
(Wien, im Juni 2009) Das ist Bruderliebe wie sie im Buch steht: Während der Vierfachschütze von Strasshof Josef Branis seine Haft für eine Vierfachtötung am 1. Juli 2008 in der JA Korneuburg (20 Jahre) absitzt (nicht rechtskräftig), läßt sein Bruder Johann Branis den Namen „Branis“ am Österreichischen Patentamt schützen. Er stellte einen entsprechenden Antrag und will damit verhindern, dass der Name widerrechtlich verwendet wird und Personen damit ein Geschäft machen. Solches geschieht immer wieder mit großen Kriminalfällen, etwa beim Fall Proksch, Fall Unterweger oder Fall Fritzl. Der Fall Fritzl war denn auch der Auslöser für die ungewöhnliche Aktion. Der Akteur Kramar entwickelte ein Schauspiel und nannte es „Pension Fritzl“. Aber auch andere Autoren nehmen dunkle Kultnamen als Absprungbrett für eignen Ruhm. Der Dichter Franzobel schrieb 2003 das Stück „Black Jack“, das sich um Jack Unterweger dreht. Wäre „Jack“ von Unterwegers Erben als Marke geschützt, ginge das nicht.

Im österreichischen Patentamt arbeiten mehr als 120 Richter, die Patente und Marken zulassen.
(Foto: Logo Patentamt 06/2009)
Vierfachschutz für Vierfachschützen
So denkt zumindest Johann Branis. Und er machte sich im Mai 2009 in die Dresdner Straße in den 20. Wiener Bezirk auf, um einen Antrag abzugeben. Im Patentamt arbeiten über 120 Richter, die marken- und patentrechtliche Dinge mit Antragstellern zuerst beraten und dann in einen Antrag gießen. Der Antrag, BRANIS als Wortmarke zu schützen, wurde am 26. Mai 2009 gestellt. Der Antrag wurde am 2. Juni 2009 bezahlt (354 Euro, s. Zahlschein). Der Sicherungswunsch besteht in vier Klassen, die sich vor allem rund um mediale Verwertung drehen (Theater, Video, Tonaufzeichnung, Film) und dauert vorerst einmal fünf Jahre.
Nun ist der Antrag erst eingebracht. Aber die Beratungsgespräche liefen vor Ort im Patentamt durch eine Fachkraft, die die „Klassen“ so empfohlen hat, dass der Antrag auch „durchgeht“. Denn es hat niemand etwas davon, wenn man 354 Euro bezahlt und der Antrag abgewiesen wird.
Alleinerziehender Vater
Johann Branis erweist damit seinem Bruder Josef „Pepe“ Branis, der in den 70er Jahren alleinerziehender Vater von drei Töchtern war, einen neuerlichen Hilfsdienst. Dieser befürchtet, dass mit seinem Namen und Fall während seiner Haft künstlerisches Schindluder getrieben wird, gegen das er sich nicht wehren kann. Ein Wortmarkenschutz bietet zumindest einige Abwehrmöglichkeiten wie „Einstweilige Verfügungen“. Ob Wortmarkenschutz eine Berichterstattung oder künstlerische Arbeit über den Mordfall oder die Person tatsächlich in die Schranken weisen kann, müssten dann aber Fachjuristen klären.
Interessant im Zusammenhang ist, dass manche Worte beim Patentamt angemeldet werden, um sie durch später einsetzendes professionelles Marketing konzentriert zu verbreiten. In diesem Fall ist die Idee, einen Namen als Marke anzumelden, um eine übermäßige Verbreitung als Marke zu verhindern.

Am 25. Mai brachte der Bruder einen Antrag auf Registrierung der Marke BRANIS beim Patentamt ein.
(Fotoquelle: Antrag AM 3148/2009)

Das Entgelt für den Antrag auf Schutz der Wortmarke BRANIS wurde pünktlich bezahlt.
(Fotoquelle: Antrag AM 3148/2009)
Der Fall BRANIS – kompakt (zahlreiche Beiträge)
Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)
Martin Graf – Außergerichtliche Einigung mit „Presse“
(LG Wien, am 24. Juni 2009) Wie es aussieht, ist die Neue Rechte in Österreich auf geordnetem Rückzug. Die Webseiten großer Burschenschaften, etwa der Olympia, sind unter Angabe „fauler Ausreden“ offline geschalten. Man setzt wieder auf Diskretion und Geheimhaltung, da der Druck auf diese Geheimgesellschaften größer wird.
Auch Klagen gegen Medien zieht man wegen Aussichtslosigkeit nicht mehr so ohne Weiteres durch. Man sieht, dass Haiders Zeiten vorbei sind, wo sich seine Rechtsanwälte mit Medienklagen dumm und dämlich verdient haben. Medien lassen sich auch nicht mehr alles gefallen.
Jedenfalls: Der Medienprozess des Martin Graf, Abgeordneter zum Nationalrat und derzeit 3. Präsident des Nationalrates, gegen die Tageszeitung „Die Presse“ wurde abgesagt. Er hätte am 24. Juni 2009 um 11 Uhr 30 stattfinden sollen. Doch die Richterin Karin Burtscher wusste bereits um 11 Uhr, dass niemand kommt. Auf Nachfrage sagte sie, dass beide Parteien ihr Kommen bereits am Vormittag abgesagt hatten. Man habe sich außergerichtlich geeinigt, so die Richtern zu B&G.
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Darauf hätte man gewartet, Martin Graf, klagsfreudig. Die Presse, aus Graz vertreten.
- 24. Juni 2009, 11 Uhr 30, Saal 308.
Gegenstand: Mediengesetz (Aktenzahl: 095 Hv 27/09 z)
Richterin: Mag. Karin BURTSCHER
ASt: Mag. Dr. Martin GRAF (3. Präsident zum Nationalrat/FPÖ)
AStV: Dr. WITT & Partner (auch: Inhaber der Domain: www.scheidung.at)
AG: Tageszeitung Die Presse – Teil des zweitgrößten österreichischen Medienkonzerns Styria.
AGV: Dr. Stefan LAUSEGGER (aus Graz)
Marcus J. Oswald (Gerichtssaal)
Kriminallegende Alfred Nejedly am 30. Juni mit Mordvorwurf vor Gericht
„Die Polizei nannte den Namen des Täters von der Imbissbude vorerst nicht. Seit Donnerstag ist er voll geständig und gibt an, dass er geschossen hat, weil ihm das Gegenüber „nicht zu Gesicht“ stand. Die Behörde deutete an, dass der Pistolenmann einer der drei historischen Stein-Ausbrecher sei. Und tatsächlich ist er jene Legende unter den österreichischen Gefängnisausbrechern, der von Donnerstag 4. November 1971 bis Samstag 6. November 1971 mit den Stein-Komplizen Adolf Schandl und Walter Schubirsch den größten All-Time-Coup hingelegt hatte, der in Österreich je vollzogen wurde. Ein Ausbruch wie aus dem Film: Ein Untersuchungsrichter als Geisel, der in Stein Vernehmungen im Kultursaal durchführen sollte, eine weibliche Schreibkraft als Geisel, die später gegen einen Polizeimajor ausgetauscht wurde. In Wien wurden Autos gekapert, darunter ein Polizeiwagen samt Besatzung.“
(Wien, im Juni 2009) Das obige Zitat schrieb „Blaulicht und Graulicht“ am 21. November 2008.
Nun ist Gerichtstag für Alfred Nejedly, der einem Kontrahenten einen Bauchschuss verpasst hat.
Versöhnlicher Ausklang im Juni
Es wird ein versöhnlicher und würdiger Ausklang und Höhepunkt im Gerichtsmonat Juni 2009 für die Kiebitze. Es wird, das steht fest, der beste Prozess des Monats Juni, der beste Mordprozess sowieso. Es gab im Juni 2009 am LG Wien sieben Mordprozesse, darunter leider viele schwache Geschichten mit Personen ohne Persönlichkeit.
Der Prozess gegen Alfred Nejedly wird ein „Schmankerl“ werden, ein Eintauchen in eine alte Wienerische Zeit und eine Art der humanen Prozessführung, die heute nur mehr wenige beherrschen. Das liegt auch am Richter: Sprechenden Vorsitz hat Hofrat Walter Stockhammer, seit 35 Jahren Strafrichter am Straflandesgericht Wien. Er hat alles erlebt, was man im grauesten aller Häuser erleben kann. Er hat sich eines bewahrt: Humor und Güte.
Schmähbrüder
Ein Schmähbruder ist auch Anwalt Michael Bereis. Er lebt eigentlich, das muss man kritisch anmerken, nur mehr vom Schmäh. Das Journal erlebte ihn einmal am Oberlandesgericht in einer Berufungsverhandlung – die reinste Katastrophe. Er hatte keine Argumentationslinie. Mit Nejedly gemeinsam hat Bereis, dass auch er schon einmal vor Gericht saß. Das hartnäckigste aller Gerüchte im Wiener Landesgericht besagt, dass er vor gut zwanzig Jahren von Rudolf Mayer persönlich durch Anzeige vor die Schöffenrichter gebracht wurde. Dr. Bereis wurde freigesprochen. Aber die Demütigung durch Anwaltskollegen saß.
Bereis machte sich fortan am Landesgericht Wien dünn und heute bestenfalls noch einen Straffall alle zwei Monate. Er verlegte sich auf die diskreteren, ebenso lukrativen, aber nicht öffentlichen Bezirksgerichte. Warum gerade er die alte Wiener Kriminallegende Nejedly vertritt, weiß man nicht. Es ist aber so. Zur ersten Garnitur gehört er am Landesgericht Wien schon lange nicht mehr.
Bauchschuss beim Würstelstand
Der Prozess gegen Alfred Nejedly rund um einen Bauschschuss am Würstelstand ist ein Muss und Pflichttermin für alle kriminalhistorisch Interessierten.
Es treten mehrere Legenden in der Wiener Strafgerichtsbarkeit auf: Eine Richterlegende, ein Schießgutachter, der kaum mehr in Erscheinung tritt, ein pensionierter Primararzt der Baumgartner Höhe, der nun Gerichtsgutachter ist. Ein bekannter Gerichtsmediziner, der bei fast jedem Mordprozess ordiniert. Ein Anwalt, der abgewrackt ist und den Rotwein liebt. Ein Angeklagter, der schon in Stein saß, als einige der Internetgeneration noch gar nicht geboren waren oder in die Windeln machten.
Daher richtet sich die Einladung auch an die Veteranen der Kripo. Es wird ein sehr „Wienerischer Prozess“, bei dem es allerdings für den, der im Buch „Schubirsch, Schandl und Co.“ immer nur der „Co“ war, wohl Haft geben wird.
Die Eckdaten:
- 30. Juni 2009, 9 Uhr 00, Saal 303. §§ 15, 75 STGB (Strafbarkeit des Versuches, Mord)
Geschäftszahl: 404 Hv 2/09 w
Vorsitzender Richter: Hofrat Mag. Walter STOCKHAMMER
Angeklagter: Alfred NEJEDLY
Verteidigung: Dr. Michael BEREIS
SV 1 (Schuss): Hofrat Ingo WIESER
SV 2 (Gerichtsmedizin): Prof. Dr. Christian REITER
SV 3 (Psyche): Prim. Dr. Heinz PFOLZ
5 Zeugen – Die Personen vom Würstelstand: Herbert S., Bernhard G., Martha S., Richard D., Rudolf W.

Marcus J. Oswald (Ressort: Termindienst, Gericht)
Hubsi Kramar: „Habe nicht Pimmel, Pimmel geschrien!“

Fritzl Case hat gerichtliches Nachspiel für Zeitung HEUTE. Im Bild Hubsi Kramar, der sich verwahrt, dass er Pimmel, Pimmel! geschrien haben soll. (Foto: Web)
(Wien, im Juni 2009) Der Wiener Schauspieler Hubsi Kramar, 60, ist auf sein morgiges Verfahren gegen die Zeitung „Heute“ eingestimmt. Besondere Vorbereitung braucht es nicht: „Ich mache es aus dem Stand“, wie er dem Herausgeber am Sonntag am Telefon erzählt.
Vorwurf des Subventionsmissbrauchs nicht eingeklagt
Ursprünglich vermutete B&G, dass die Zeitung „Heute“ von ihm geklagt wird, weil sie im Vorfeld des Fritzl-Prozesses, als sich die Zeitung rund um die Amstettner Inzest-Affäre gegen Außenangriffe durch ausländische Medien auf Österreich verwehrte, dem Schauspieler vorwarf, dass er mit Steuergeld Nestbeschmutzung betreibe. Konkret warf ihm die Wiener Boulevardzeitung vor, dass sein Theater 150.000 Euro Subvention bezieht.
Was man dem schnellen Leser in der Wiener U-Bahn (die Zeitung „Heute“ ist das Folgeprodukt des „U-Express“) verschwieg, war, dass Kramar diese Subvention von der sozialdemokratischen Stadtregierung (MA 7 – Kunst und Wissenschaft) für das ganze Kalenderjahr ausgesprochen bekam und damit unterschiedliche Theaterprojekte disponieren muss. Was auch nicht gesagt wurde, war, dass 130.000 Euro im Jahr für den Erhalt des Theaters (Strom, Heizung, Personal, Gagen) abfließen – auch ohne ein Fritzl-Stück.
Vorwurf „Pimmel, Pimmel!“ eingeklagt
Um diese politischen Angriffe geht es aber am Montag um 9 Uhr 30 vor dem Landesgericht Wien ohnehin nicht. Sondern darum, wie Kramar sagt, dass ihm die Zeitung unterstellt hat, dass er am Vorplatz des Landesgerichtes St. Pölten während der Performance „Pimmel, Pimmel!“ geschrien haben soll. „Das ist unwahr und dagegen wehre ich mich mit der Klage“, so der Theaterimpressario am Sonntag vor dem Medienprozess.
Kramar weiter: „Ich habe den Schmitt (Chefredakteur, Anm.) getroffen und ihm das gesagt. Es hat nicht geholfen. Sie haben weiter geschrieben, ich verhöhne die Opfer. Was ich machte, war eine Mediensatire. Ich wollte zeigen, was der Endpunkt dieser Geschichte ist. Daher spielte ich den Hollywoodstar, der in drei Jahren in Cannes mit der weißen Limousine vorfährt und Fritzl in einem Film gespielt hat. So endet das dann. Das wollte ich zeigen.“ Der Performer: „Ich traf dann noch einmal den Schmitt (Chefredakteur, Anm.) und erklärte ihm das, aber der verfolgt halt seine politische Linie.“
Rivalität mit „Krone-Konzern“
Kramar ist enttäuscht, dass vieles in Österreich nicht geht. Er habe sich immer mit den breitenwirksamen, kunstfeindlich auftretenden Boulevardzeitungen und dem „Krone-Konzern“ angelegt. „Nun bekomme ich die Rechnung präsentiert.“ Der Akteur: „Es ist halt eine gewisse Hetzkampagne gegen mich im Laufen. Es ist traurig, dass man so angefeindet wird.“ Einen Effekt hatte die Berichterstattung: Kurz vor dem Fritzl-Stück, das eher ein Diskursabend und Seminar war, denn ein abgerundetes Drama im Keller von Amstetten, haben „durch solche Zeitungen aufgescheuchte Wirrköpfe alle Schlösser bei unserem Theater verschweißt, sodass wie alle austauschen mussten. Das hat auch die Polizei als Sachbeschädigung aufgenommen“, berichtet der Impressario am Telefon.
Zum Abschluss die Frage zur Beseitigung jeder Missverständnisse, ob es beim Medienverfahren um die kritisierten Subventionen für das Wiener Theater geht oder um seinen Auftritt in St. Pölten: „Die Zeitung sagt: Ich hätte am Vorplatz von St. Pölten ‘Pimmel, Pimmel!’ geschrien. Darum geht’s morgen!“, konkretisiert der Performancekünstler.
Sein Gegner ist übrigens Anwalt Michael Rami. Ihm ein FPÖ-Naheverhältnis nicht nachzusagen, wäre eine mediale Unwahrheit. Rami vertritt die Zeitung „Heute“, die Eva Dichand gehört, ebenso wie die „Kronen Zeitung“, die Hans Dichand gehört. Beide Zeitungen verteidigen in letzter Zeit auffällig oft die Töne eines gewissen 40-jährigen, Politsprechers mit Namen Strache. Beide Revolverblätter druckten auch alle Wahlkampf-Inserate der FPÖ ab, während sich andere Zeitungen (wie News, Format und teilweise auch Österreich) weigerten.
Termin Medienverhandlung Kramar gegen HEUTE
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossier Josef Fritzl, Justizfälle, Medienrecht)
Knalleffekt – Kramars Klage gegen „HEUTE“ abgewiesen – Aus Formalgründen

Hubert Kramar, 60, ist über den Ausgang des Verfahrens enttäuscht.
(Foto: Marcus J. Oswald am 29. Juni 2009 im Landesgericht Wien)

Der Chefredakteur der Wiener Gratiszeitung HEUTE (Auflage: 250.000) schrieb nach dem ersten Tag des Fritzl-Prozesses, Hubsi Kramar habe Pimmel, Pimmel geschrien. (Fotoquelle: Tageszeitung HEUTE, 17. März 2009, S. 5. Source: Zeitschriftenarchiv Oswald 1090)
(LG Wien, am 29. Juni 2009) Der von Hubert „Hubsi“ Kramar angestrengte Medienprozess gegen die Wiener Tageszeitung „Heute“ verläuft ohne Medienbegleitung, da zur gleichen Zeit der Prozess gegen den Wiener „U-Bahn-Schubser“ Walter Werner in einem anderen Saal startet und die bescheidenen Wiener Medienressourcen im „3-er Saal“ des zweiten Stockes (203) bindet. Immerhin wurde im Vorfeld dieses Kriminalfalls einem Mann von der einfahrenden U-Bahn ein Zeh abgeschnitten. Das interessiert die Leser und Fernsehkonsumenten.
Im Vorfeld des Medienprozesses Kramar gegen Heute wurde einem Schauspieler von einer Wiener Boulevardzeitung die Ehre abgeschnitten. Das interessiert nur wenige.
Nur ein Zuhörer
Im Saal 311 sitzt – wie so oft – nur ein Zuhörer. Dieses Journal rechnete schon damit, dass die lange Anreise zum Gericht mit einem Beweisverfahren belohnt wird. Kann sich ein Medienjunki doch noch gut erinnern, wie in den englischen Fritzl-Wochen Medien und Politiker unter Drogen standen. Daran, dass Hubsi Kramar, der das Thema Fritzl als einziger Künstler direkt und konfrontativ anging, im Februar 2009 von der FPÖ via Presseaussendung mit politischen Angriffen als Theaterdirektor bedacht wurde. Und, dass im März 2009 dann die Tageszeitung „Heute“ Charakterangriffe gegen den Schauspieler startete. Die Angriffe der Zeitung sind in vier Ausgaben in den Archiven dieser Welt dokumentiert: 17. März 2009 (S. 5), 20. März 2009 (S. 9), 1. April 2009 und 6. April 2009.
Mediale Falschbehauptungen
Vor allem die harsche Bemerkung aus der Ferne, Hubsi Kramar habe „Pimmel, Pimmel“ am Vorplatz des Landesgerichtes St. Pölten im Rahmen seiner Performance geschrien, wurde eingeklagt. Denn er hat es nicht geschrien. Die gesamte Performance wurde mit einer Kamera aufgezeichnet. Nirgendwo ist dieser Ausspruch zu hören.
Von Kramars Anwalt Andreas Kleiber (aus der Kanzlei Markus Freund) wird daher der Wahrheitsbeweis angepeilt. Prozessziel ist, dass sich die Zeitung von der Behauptung „Pimmel, Pimmel“ distanziert und eine Gegendarstellung veröffentlicht. Allein, dazu kommt es nicht.
Blitzverhandlung
Das Verfahren unter dem Vorsitz der Medienrichterin Birgit Schneider, die den Akt von der vor einer Woche karenzierten Richterin Bettina Körber geerbt hat, dauert genau acht Minuten. Draußen wartet nur der Zeuge der Zeitung „Heute“, Journalist Robert Loy. „Heute“-Redakteurin Karin Strobl ist nicht gekommen. Hubsi Kramar sitzt im Saal. Kläger Hubsi Kramar hat die vier Zeitungsstücke (17.03., 20.03., 1.04., 6.04.) zum Klagsinhalt gemacht. Dazu wird ein weiterer Zeuge „zum Beweis für die Unwahrheit des Vorbringens“ beantragt: Peter Rosenauer.
Zeuge wird abgelehnt
Der Klagswerber hätte noch eine Menge Leute mehr als Zeugen beantragen können. Nämlich alle, die damals am ersten Prozesstag am Vorplatz des Landesgerichtes St. Pölten waren. Darunter auch der Herausgeber dieses Journals, Mag. Herwig Baumgartner, Diplomingenieur Richard Kaiser, Diplomingenieur Gerald Zeiner, Kurt Essmann und viele andere. Doch der Kläger belässt es bei Peter Rosenauer, der damals auch mit seiner Aktionsgruppe „Resistance for Peace“ vor Ort war.

Peter Rosenauer wäre im Pimmel-Verfahren als Zeuge für Hubsi Kramar sicher gerne gekommen. (Foto: Marcus J. Oswald)
Jedoch: Die Richterin, und damit nähert man sich schon dem Ende des achtminütigen Verfahrens, lehnt den Zeugen Peter Rosenauer zum „Beweis der Wahrheit“ ab. Auf die Zeugin Strobl wird seitens des Gerichtes verzichtet. Der Zeuge Robert Loy wird nach Hause geschickt. Dann beendet die Richterin diesen Prozess kurz und bündig: „Das Gegendarstellungsbegehren ist abzuweisen. Und zwar aus formalen Gründen.“
Punkt und Beistrich nicht eingehalten
Was sind die „formalen Gründe“? Die Richterin sagt: „Für ein Gegendarstellungsbegehren ist notwendig, so die ständige Rechtssprechung, dass der Text der Zeitung formgenau im Antrag formuliert wird.“
Richterin sucht Wimmerl am Pimmerl
Richterin Birgit Schneider listet sechs Punkte auf, in denen das Klagsbegehren von den Zeitungsausschnitten „divergiert“. Und zwar so, Richterin: „Einmal heißt es im Klagsantrag Pimmel, Pimmel!. [Pimmel, Beistrich, Pimmel, Rufzeichen, Punkt], das ist falsch. Im Zeitungstext heißt es Pimmel, Pimmel. [Pimmel, Beistrich, Pimmel, Punkt].“
Weiter, die Richterin: Einmal ist „Folgendes“ groß geschrieben, im Zeitungstext ist „folgendes“ klein geschrieben.
„Divergierende Schreibweise“
Sie nennt vier weitere Wörter, wo die Schreibweise im Klagsbegehren minimal vom Zeitungstext divergiert. Und da, so die Richterin, „die Instanz das sofort zurück schmeißt, ist die Klage auf Gegendarstellung abzuweisen.“
Die Kostennoten der Anwälte Andreas Kleiber und Michael Rami werden eingesammelt und das Verfahren ist geschlossen. Hubsi Kramar kommt während des Kurzprozesses nicht zu Wort. Klägeranwalt Kleiber nimmt „drei Tage Bedenkzeit“. Daher: Nicht rechtskräftig.
„Zum Falter gehen“
Hubsi Kramar ist nachher im Caféhaus empört. Er vermutet höhere Kräfte dahinter und eine politische Sache im Hintergrund. Er will nun eine Pressekonferenz organisieren und „zum Falter gehen“.
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Die Wiener Gratiszeitung HEUTE (Auflage: 250.000) schrieb nach dem vierten und letzten Tag des Fritzl-Prozesses, Hubsi Kramar habe Obszönitäten herumgeschrien. Ihm hätte Platzverbot gebührt. Auch dieses Textstück wurde wegen vermuteter falscher Tatsachenbehauptung eingeklagt. Es scheiterte an formalen Hürden. (Fotoquelle: Tageszeitung HEUTE, 20. März 2009, S. 9, in Höhe leicht komprimierte Version der Kolumne. Source: Zeitschriftenarchiv Oswald 1090)
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Rückschau auf den Rahmen des Prozesses und „Fall Fritzl“ – aus Sicht von „Heute“ (Tageszeitung, Wien):

Nach dem ersten Prozesstag im weltweit beachteten Fritzl Case war die Medienstimmung so glutheiß wie nie zuvor bei einem Gerichtsprozess.
(Foto: Heute, 17. März 2009. Source: Titelseitenarchiv Oswald 1090)

Noch am letzten Gerichtstag war die Stimmung so aufgeschaukelt, dass Bibelzitate und Bibelinterpretationen herhalten mussten. Der Fritzl-Prozess hatte die Funktion eines Blitzableiters und läßt vergessen, dass erst am 25. Juni am Landesgericht Wien ein Mann wegen Kinderpornografie vor Gericht saß und das Leben weitergeht. Lebenslang. Gut so! (Foto: Heute, 20. März 2009. Source: Titelseitenarchiv Oswald 1090)
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossier Josef Fritzl, Medienrecht, Gerichtssaal, Kurzer Prozess) – 29. Juni 2009, Saal 311, 9 Uhr 30 – 9 Uhr 38
Fokus Steirer in Wien – 2. Landeshauptmannstellervertreter Kurt Flecker klagt KRONE
Sein Motto lautet: „Jeder Mensch hat ein Recht auf seine persönliche Würde.“ Kurt Flecker ist Kulturreferent des Landes Steiermark, daneben für Arbeit und Soziales zuständig. Nun klagte er die „Kronen Zeitung“. Entweder es ist wieder einer dieser politischen Prozesse, für die das Medienrecht herhalten muss, oder es ist mehr. Am kommenden Freitag weiß man, die Leser und die diversen Ausbildungsstätten, die die Berichte verwenden, alles. Da die Kanzlei Lansky (Lansky/Ganzger) gute Kontakte in die steiermärkische Landesregierung hat, vertritt die Klägerseite Lansky-Ganzger. Den Multimillionär und „Krone“-Eigner Hans Dichand, der ein Monatsgehalt von bis zu 800.000 Euro bezieht (inklusive Gewinnbeteiligung), vertritt der, der mit der Vertretung der expliziten Boulevardzeitungen „Kronen Zeitung“ und „Heute“ den guten Schnitt macht: Michael Rami. Geklärt ist noch immer nicht, wozu es im politischen Leben Medienprozesse gibt. Das ein andernmal. Wahrscheinlich geht es diesmal um Kunst. Auch schön. Lex mihi ars.
- 10. Juli 2009, 9 Uhr 00, Saal 304. §§ 9 ff MedienG (Gegendarstellung) – VERTAGT!
Geschäftszahl: 092 Hv 44/09b
Richterin: Mag. Katja BRUZEK
Ast: Kulturlandesrat Dr. Kurt FLECKER
AstV: LANSKY/GANZGER
AG: Kronen Zeitung
AGV: Dr. Michael RAMI

Kurt Flecker, 62, seit vier Jahren Landesrat für Kultur in der Steiermark klagt in Wien die Krone.
Einige Zeugen kündigen Kommen an, es ist großer Akademikertag (elf Titel):
Dr. Kurt FLECKER (Landesrat für Kultur, Arbeit, Soziales)
Mag. DDr. Gabriele RUSS (ist Leiterin der Kulturabteilung des Landes Steiermark)
Hofrat Dr. Wolfgang MUCHITSCH (Geschäftsführer und Leiter Museum Joanneum)
MMMAg. Markus Enzinger (der Mann mit den vielen Magistern ist Prokurist im Museum Joanneum)
Erika THÜMMEL (ist Restauratorin)
Univ. Doz. Dr. Karl STOCKER (Unilehrer am Joanneum)
Marcus J. Oswald (Ressort: Termindienst, Gericht, Medienrecht-Auf Kalender)
AWD und Advofin haben gleiche Konzernmutter

Interessante Wende: Jene, die Saubermänner sein und AWD klagen wollen, sind selbst Teil des Mutterkonzerns.
Das deckte ein Leser der Nachrichtenillustrierten NEWS auf. (Foto/Grafik: NEWS, 26-09, S. 54)
(Wien, im Juli 2009) War es Christian Neuwirth oder Ossi Hicker, die einmal dem Herausgeber folgendes sagten: „Wir bei NEWS werden zwar sehr gut bezahlt, aber wir müssen jede Woche Sensationen präsentieren. Das geht kaum.“ War das Christian Neuwirth, wäre es denkbar. Er ging weg und ist heute Pressesprecher im Verfassungsgerichtshof. (Davor schrieb er noch mit diesem Andreas Kuba ein eher merkwürdiges Buch zu Franz Fuchs mit Titel „Totort“.) Ossi Hicker ging in die Einschicht nach Sankt Pölten und macht dort Höllenjournalismus für Eva Dichands „Heute“, ein Gratisblatt für multitaskingfähige Leser zwischen Handytelefonat und Brotjause.
Käseblatt „News“ deckt auf
„News“ wurde ein komplettes Käseblatt. Zum Käsebrot im Café liest es der Herausgeber noch immer, wegen der schönen Bildchen. Es ist nett zum Durchblättern und Fernsehersatz. Publizistisch ist es Häppchenjournalismus und gänzlich wertlos. Wenn man sich ansieht, welche Leute dort Chronik-Journalismus nahe an der strizzihaften Käuflichkeit machten (Andreas Zeppelzauer, Christian Mey und andere), darf man dieses „Magazin“ eigentlich nicht einmal mit der Mistzange angreifen, um den Hautausschlag zu vermeiden. Inhaltlich ist das Heftl keine 10 Cent Wert. Aber wie gesagt: Zum Käsebrot im Café wird es gelesen. Kürzlich wurde eine Seite sofort geschlitzt. „News“ brachte es zustande zu überraschen.
Leserreporter
Fühlt man der Quelle auf den Grund, ist es aber wiederum nicht die ach so tolle Rechercheleistung der Medien-Schraubenfabrik eines Ruhrpottdeutschen, sondern es war ein Leser, der auf etwas aufmerksam machte. Der Leser hatte 8.000 Euro bei AWD verloren und ist einer dieser „Kleinanleger“, die nun Recherchen zur AWD-Organisation anstellen. Dieser Leser macht es gescheit: Er vertraut Anwälten nicht. Das ist eine gesunde Einstellung. Traue nie einem Anwalt!
„Sammelkläger“ klagen eigenen Konzern?
Der Leser machte „News“ darauf aufmerksam, dass die Prozessfinanzierer-Firma mit Namen „AdvoFIN“, die damit prahlt, dass sie AWD mit einer „Sammelklage“ bearbeiten werde, selbst Teil des Konzerns ist. Das ergibt sich aus den neuen Eigentümerverhältnissen. Als AWD-Gründer Carsten Maschmeyer die Firma 2008 an die Schweizer Lebensversicherungsgesellschaft „Swiss Life“ verkaufte, ergab sich die neue Struktur. Denn die Firma „Swiss Life AG“ kaufte bereits im März 2007 die in Liechtenstein ansässige Firma „Capital Leben AG“. Die „Capital Leben“ ist der größte Aktionär (47,08%) von „AdvoFIN“, jener Prozessfinanzierer, der nun tausende Klagen gegen AWD sammelt.
Geht’s AdvoFIN nur um 34% Provisionen?
Hier kommen viele Zweifel auf, ob die „AdvoFIN“ wirklich die richtige Adresse ist, um den Finanzhaien rund um Maschmeyer die Zähne zu ziehen. Oder ob nicht alle verarscht werden. Steht nicht die „Erfolgsbeteiligung von 34%“ im Mittelpunkt? Der „News-Leser“ bleibt bei seiner Strategie: „Traue nie einem Anwalt. Die halten alle zusammen.“ Die Glaubwürdigkeit der AdvoFIN in der Sache AWD ist am Boden.
Marcus J. Oswald (Ressort: Wirtschaft)
In Wels startet die Ordnungswache

Anfang Juli 2009 startete in Wels die Ordnungswache. Sie schaut nach der Ordnung. Im Bild mit Bürgermeister Peter Koits von der SPÖ. (Foto: Stadt Wels)
(Wels/Wien, im Juli 2009) Wels ist mit 62.000 Einwohnern die siebtgrößte Stadt Österreichs. Die Kriminalität ufert nicht aus – trotz „Ausländeranteil“ in der Bevölkerung von fast 20%. Die Aufklärungsquote liegt über der von Linz. Die Jugendkriminalität mit Delikten wie Vandalismus, Sachbeschädigung, Körperverletzung liegt unter dem oberösterreichischen Landesschnitt (OÖ 17%) bei knapp 15% am Gesamtdeliktsstand. Die Aufklärungsquote der Jugendkriminalität liegt in der Messestadt Wels bei über 50% (Linz knapp: 40% bei Jugendkriminalität). Insgesamt ist Wels keine „kriminelle Hochburg“, aber die kleinen Delikte wollen reduziert werden.
Sparstift bei Polizei
Die Welser Polizei wurde sukkzessive eingespart. Der Personalstand schrumpfte gegenläufig zum steigenden Einwohnerstand von 213 auf derzeit 174. In der siebtgrößten Stadt Österreichs ist die Stadtregierung nun der Meinung, dass beim engen Personalstand die Polizei nicht mehr sichtbar auf den Straßen sein und keine Fußstreifen mehr durch die innere Stadt machen kann. Daher hat der Bürgermeister eine „Ordnungswache“ ins Leben gerufen. Der Beschluss erfolgte im November 2008, der Startschuss im Juli 2009.
Magistratsangestellte
Die „Ordnungswache“ ist dem Ressort „Bürgerdienst“ des Magistrates unterstellt und es handelt sich um Magistratbedienstete. Der SPÖ-Bürgermeister Peter Koits sagt, dass man die neunköpfige „Ordnungswache“ nicht als „Stadtwache“ sieht und auch nicht als Polizeiersatz. Die Kompetenzen sind schmal, sie Ordnungswache darf nur die Exekutive informieren und abmahnen. „Sie dient der Prävention“, heißt es.
Kleine Ordnung erhalten
Vorrangiges Ziel der Wache ist es, das subjektive Sicherheitsgefühl zu heben. Denn die „Ordnungswache“ trägt Uniform, blaue Hose, hellblaue Hemden und rote Tellermütze. Es sind acht Männer und eine Frau. Von der Welser Stadtpolizei wird das nun umgesetzte Vorhaben begrüßt. Stadtpolizeikommandant Klaus Hübner sieht eine Ergänzung zum Polizeidienst, aber keinen Ersatz. Die „Ordnungswache“ könne nicht gemeinsam mit der Exekutive „auf Streife“ gehen. Das sei aus Datenschutzgründen ausgeschlossen. Außerdem darf die „Ordnungswache“ den Polizeifunk nicht mithören. Sie darf aber kleine Dinge erledigen, wünscht die Polizei: Etwa in Fußgängerzonen dafür sorgen, dass nicht Rad gefahren wird, im Vergnügungsviertel nächtens kontrollieren, dass die Nachtruhe eingehalten wird oder mithelfen, dass die Bettlerverordnung eingehalten wird.
Schwerpunkt Wochenende
Die Einsatzzeiten der „Ordnungswache Wels“, die sich hauptsächlich in der Innenstadt bewegt (und vom Herausgeber schon auf Patroullie gesehen wurde): Montag von 9 bis 17 Uhr 30, Dienstag und Mittwoch von 9 bis 24 Uhr, Donnerstag und Freitag von 9 Uhr bis 6 Uhr früh des nächsten Tages, Samstag von 13 Uhr 30 Uhr bis Sonntag 6 Uhr und Sonntag von 13 Uhr 30 bis 23 Uhr.
Kosten: 300.000 Euro pro Jahr
Angrenzende Gemeinden hatten dieses System angedacht, aber nicht verwirklicht. Als sie gehört haben, was es kostet, war die Überlegung rasch schubladiert. Die Messe- und Sportstadt Wels (Staatsmeister Herrenbasketball; Staatsmeister Frauenlandhockey, derzeit wird um 23 Millionen Euro ein Fußballstadion sowie eine Basketballhalle für 4.000 Sitzplätze gebaut) gibt 300.000 Euro Steuergeld im Jahr für neun Mitarbeiter der „Ordnungswache“ aus.
Marcus J. Oswald (Ressort: Polizeikultur)
Marcus J. Oswald macht Sommerfrische!

Mach mal Pause. (Foto: B&G)
(Salzkammergut/Wien, im Juli 2009) „Knie kaputt, Wirbelsäule im Arsch.“ So könnte man das Fazit nach dem letzten, schweren Arbeitsjahr beschreiben. Ein Arzt sah das genau und er sagte: „Fahr aufs Land! Erhole Dich ein paar Wochen.“ Daher macht der Herausgeber nun ungefähr bis Ende August in Oberösterreich einmal Urlaub bei Kühen, Wildenten, freilaufenden Hasen und Rehen und viel, viel, viel guter Luft. Dort kann man Spazieren zwischen Weizenfeld und Kukurutz und drei Kilometer kommt kein Auto. Das ist gut. Man muss nicht immer täglich fünf Tageszeitungen lesen und sich mit Gedankenmüll aus den Parteizentralen auseinandersetzen. Man muss auch nicht jeden Tag online sein. (Das Handy ging dieser Tage verloren, welch Zufall!) Es ist ein Unterschied, in Gmunden am klaren Traunsee zu sitzen oder in der verdreckten Untergrundlinie 4 in Wien-Heiligenstadt.
Rad
Der Herausgeber streckt natürlich weiterhin seine Fühler aus und beobachtet die Sicherheitslage. Aber dezent. Ab und an ein Bericht, das wird in den nächsten fünf, sechs Wochen so sein. Dem passionierten Radfahrer gefällt der Radweg entlang der kalten Traun von Wels nach Gmunden (42 Kilometer) einfach besser als die Tour zwei Mal die Donauinsel hoch und nieder im Slalom zwischen Kampffahrern.
Kino und Theater
Das „Sommerkino“ am Welser Stadtplatz ist gut besucht, aber nicht überlaufen. Im Stadtcafé zu Gmunden saß schon Thomas Bernhard. Altmüster ist sowieso schön. Heuer sponsert jemand eine Karte für die Salzburger Festspiele. Von Chekhov steht ein Stück aus der Trilogie „Kirschgarten-Drei Schwestern-Die Möwe“ am Programm, nämlich: „Die Möwe“. Im August 2009 legt dann die deutsche Regisseurin Andrea Breth im Rahmen der Festspiele „Schuld und Sühne“ (neuere Übersetzung: „Verbrechen und Strafe“) von Fidior Dostojewskij neu auf. Das Salzburger „Café Bazar“ ist sowieso schön. Diese Dinge sind im Sommer wichtig.
Regeneration
Der bildungshungrige Städter fährt aufs naturbelassene Land zur Regeneration. Letztlich bietet die Kleinstadt hundert Mal mehr Lebensqualität. Ende Juli kommt eine Reise nach Ischl. Im „Bayrischen Hof“ lässt es sich gut Essen, im Café Zauner an der Esplanade sind die Torten wohl die Besten der Welt. Das Salzkammergut ist „das zehnte Bundesland“, sagte Alfred Komarek in seinem gleichnamigen Buch. Er hat Recht.
Daumenkino
In den nächsten sechs Wochen wird unwichtig, ob in Wien-Kaisermühlen wieder einmal ein orientierungsloser Junki einem Geldbriefträger die Eisenstange auf den Kopf schlägt oder wieder einmal irgendein übergeschnappter, politisierender Scheidungsvater in Maßlosigkeit die Justizministerin anzeigt, weil er sein Kind nicht sehen darf. Man muss sagen: Das sind deren Probleme. Es ist Daumenkino. Nun ist Sommer. Das Leben besteht aus Phasen der Anstrengung und der Erholung. Sommer ist Lesezeit, Erholungszeit, irgendwann muss auch einmal Pause sein von den Wahnsinnigen auf der Welt. Man braucht Erholung von den abseitigen Dingen, sonst wird man krank im Kopf.
Sommerfrische nun, bis der Sommer aus ist. Wie es jeder vernünftige Mensch tut. Danach geht es im Oktober online weiter. Wer will, bekommt eine Postkarte!
Marcus J. Oswald (Ressort: Das ist)
Mord an LUCA ELIAS: Die Annalen des Horrors (Buch)

Fall Luca, erörtert von Herwig Baumgartner.
(Foto: BOD Verlag)
(Wels/Wien, im Juli 2009) Der Tiroler und Wiener Mag. Herwig Baumgartner ging unter die Buchschreiber. Nach ungefähr 200 Anzeigen gegen irgendwelche Staatsanwälte und Richter wollte er einmal Sinnvolles machen und gab am 6. Juli 2009 Gebundenes zum Fall Luca-Elias heraus. Er spickte es mit Analysen zum Kriminalfall.
Aus dem (von ihm verfassten) Klappentext: „Ziel dieses Werkes ist es, die dokumentierten Fakten zum bestialischen Mord und zu dessen Vorgeschichte aufzuzeigen, dies anhand der vom Autor eigenhändig, handschriftlich erstellten Protokolle der Gerichtsverhandlungen in Innsbruck, allen dem Autor zusätzlich verfügbar gemachten Dokumenten und Medienberichten, sowie dem persönlichen Eindruck aus allen Zeugenaussagen der vier Prozesstage mit etwa vierunddreißig Stunden Verhandlungszeit.“
Baumgartner-Analyse
Weiter Baumgartner, Klappentext: „Die Darstellung des Strafverfahrens am Landesgericht Innsbruck erfolgt als Nachbereitung der Ergebnisse, mit einer Analyse des Vorgehens des Richters, aller Anwälte und der daraus ableitbaren Erkenntnisse insbesondere aus den Beweisaufnahmen in den vier Prozesstagen durch die Zeugenbefragungen. Das Vorgehen erfolgte nach einer analytischen Methode des Autors, welche verschiedene Aspekte des Verfahrensrechts aus der Strafprozessordnung in der geltenden Fassung mit jenen der eigenen inhaltlichen Fokussierung mit subjektiver Bewertung mischt.“
Autorenp
























