Elektronische Fussfessel - Seit 30 Tagen auch in Österreich!
(Wien, im Februar 2006) Im Jänner 2006 kannte Österreich zwei Schlagzeilen: Saliera und Klimt.
In beiden Fällen kamen die Kunstwerke wieder zu ihrem Eigentümer zurück. Dann gibt es noch das
Mozart-Jahr und die EU-Präsidentschaft.
Dass sich Medien diesen vier Themen zuwandten, war für den gedeihlichen Start der anderen Sache dienlich:
Der Fussfessel.
Hafthäuser: Reich an Ideen - Schwach an Taten
Die elektronische Fussfessel ist Neuland in einem Sektor des nichtöffentlichen Lebens, der traditionell immer reich an Ideen, aber schwach an Taten gewesen ist: Die Justizanstalten. Nicht sagen könnte man, dass in Justizanstalten keine Idealisten arbeiten. Doch scheitern sie an der Monströsität des Apparates und am Desinteresse der Ministerialbürokratie, die sie steuert.
Nun setzte die österreichische Justizministerin Karin Gastinger eine Initiative ohne Schnörkel und Arbeitskreise durch. Wenn nichts mehr von der BZÖ-Justizministerin übrig bleiben wird, weil sie am Ende zu kurz im Amt gewesen sein und bei der kleinsten Regierungspartei (”Pünktchenpartei”) in der 2. Republik gesessen haben wird, bleibt von ihr, dass sie am 9. Jänner 2006 offiziell die elektronische Fussfessel einführte.
Keine große Justizministerin - aber eine Glanztat
Das Meisterstück der Karin Gastinger, die auch schwanger ist und knapp vor der Nationalratswahl 2006 im Herbst nieder kommen wird: Die E-Fussfessel. Vielleicht reicht es für einen Minister, eine einzige große Tat zu hinterlassen. Die Fussfessel ist der Kulturbruch in der Geschichte der Gefängnisse. Es beginnt in Österreich die systematische und Technik gestützte Anhaltung von Häftlingen außerhalb der Justizanstalten.
Geprobt wurde der Aufstand lange Jahre in den Aussenstellen der Justizanstalten. “Freigänger” gab es schon lange. Diesmal geht es einen Ausfallsschritt weiter. Ziel des Modellversuches ist: Hausarrest im Eigenheim.
Politik der kleinen Schritte zum Hausarrest
Freilich ist es noch nicht so weit. Seit 9. Jänner 2006 läuft der “Modellversuch” in der “Phase 1″. Zum Zug kam
ein Mann in der Männeranstalt JA Garsten (OÖ). Der Musterhäftling mit mehrjähriger Haftstrafe darf sich nun
300 Meter im Umkreis der Justizanstalt frei bewegen, muss aber wieder in der Justizanstalt zurück kommen. Das Versuchskaninchen der Sicherheitsindustrie hat also einen “Freigänger-Status”. Entlassen ist er noch nicht.
Auf Sicht ist die Fussfessel im Endstadium dafür gedacht, dass ein Insasse einer Justizanstalt eine Reststrafzeit
zu Hause verbringt und begrenzte Bewegungsmöglichkeiten hat. Um die Ziele zu verstehen, lohnt es die Minister.info des Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) zu lesen, Ausgabe 2/2006.
Darin werden die Ziele umrissen:
- 1. Ausweitung der bedingten Entlassung.
- 2. Erprobung der Abläufe zwischen Gerichten, Justizanstalten und dem Verein Neustart, der als justiznaher Verein aktiv begleitet.
- 3. Erprobung des Electronic Monitoring.
Fünf Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Die Minister.info beschreibt auch fünf Kriterien, um in den Genuß der Fussfessel zu kommen: Man muss
- 1. Strafgefangener sein,
- 2. im bedingten Entlassungsvollzug (oder gelockerten Vollzug, Anm. B&G),
- 3. eine geeignete Unterkunft haben (mit Festnetz-Telefon-Anschluss, Anm. B&G)
- 4. eine “sinnvolle Tagesbeschäftigung” im Ausmaß von “mindestens 20 Stunden in der Woche” (BZÖ)
haben und schließlich - 5. seine Zustimmung zum Tragen der E-Fussfessel geben.
Funktion der elektronischen Fussfessel
Technisch braucht es viel, um eine elektronische Fussfessel in Gang zu bringen. Man braucht das
amerikanische Militär, das eine Reihe von Satelliten ins Weltall schoß. Mit diesen Satelliten
bauten sie das GPS (Global Positioning System) auf.
Am 21. Februar 1978 wurde der erste GPS Satellit an Bord einer Delta IV-Rakete in den Weltraum befördert. Intensive Nutzung erfuhr GPS im zweiten Golfkrieg im Jahr 1991. Volle Reife hatte das System 1995.
“NAVSTAR GPS” (so der vollständige Name von GPS) wird ausschließlich von der US-Militäreinheit US Space Command entwickelt und betrieben. Seit 2002 ist die US Space Command in die US Strat Command integriert, eine militärische Dacheinheit, die sich mit Dingen im Weltall befasst.
Noch ist das europäische “Galileo”-Programm (EU-Seite), das ab 2010 mit rund 30 Satelliten dem US-System GPS mit GNSS scharfe Konkurrenz machen will, nicht so weit. Der erste Satellit hob am 28. Dezember 2005 aus Kasachstan ab, um ein europäisches Satelliten-Netz zu spannen.
Ordinäre Fessel - viel technischer Schnickschnack!
Zurück auf sicheren Boden: Die ordinäre Fussfessel wird bis Ende 2010 über amerikanische Militär-Satelliten überwacht. In den USA gibt es rund 100.000 Fussfesselträger, also jeder Zwanzigste der gesamten Haftbelegschaft der Vereinigten Staaten.
Die Fussfessel ist ein Sender. Der Minisender am Bein hat 300 Meter Reichweite. Damit man ihn nicht sieht, wird er am Bein über den Stutzen unter den Hosen angebracht. Er ist widerstandsfähig und angeblich auch saunatauglich (wobei es sicher keinen schlanken Fuss macht, mit der Fussfessel in der Sauna zu sitzen). In der Wohnung hat er (Ex)-Insasse ein Zusatzgerät in Telefonnähe stehen. Dieser fängt das Signal der Fessel auf.
So sich der Fesselträger weiter als 300 Meter von der terrestischen Station entfernt, schlägt das Gerät an und gibt ein Signal an die Station. Das Signal wird via Satellit an die Sicherheitsfirma weiter geleitet. Der Satellit kommt also nur bei einem Vergehen (Wegbewegen) zum Einsatz.
Der Mini-Sender am Bein kann mit einem Nahfeldpeilgerät geortet werden. Es kann festgestellt werden, ob sich eine Zielperson in einem bestimmten Gebäudekomplex oder Arbeitsplatz aufhält. Oder auf Flucht ist.
3-Phasen des “Modellversuchs” in Österreich
Das Justizministerium beschloss nun drei Phasen für Häftlinge in Österreich:
- Phase 1 läuft von 9. Jänner bis 31. Mai 2006 in Oberösterreich, vornehmlich in der JA Garsten und in der kleinen JA Steyr.
- Phase 2 läuft von 1. Juni 2006 bis 30. September 2007 in den Städten Wien und Graz und in Oberösterreich.
- Phase 3 läuft von 1. Oktober 2007 bis 31. Dezember 2007. Danach soll alles abgeschlossen sein.
Dann wird evaluiert, ob man das will oder nicht.
Justizsystem besteht aus strenger Kosten-Nutzen-Rechnung
Vorerst überzeugte das Justizministerium der Rechenstift. Man erhob die Kosten für das System. Das Ergebnis stellte man dem bekannten Grundwert gegenüber. Ein normaler Hafttag im Staatshotel einer Justizanstalt
kostet die Republik Östereich 80 Euro pro Person und Tag. Dieser Kennwert lag in alter Währung lange bei
800 bis 1000 ATS (Vergleich: Ein Tag im Maßnahmenvollzug kostet 3.500 ATS pro Tag, Anm B&G).
Das Justizministerium sieht eine Nutzenseite: Mit Fussfessel kostet der Häftling den Staat pro Tag 20,97 Euro. 15,64 Euro pro Tag für Neustart (ehemals Bewährungshilfe) und 5,33 Euro für Sicherheitstechnik.
Aufwertung der Sozialarbeiter von Neustart
In die Kontrolle soll der Verein Neustart eingebunden sein. Der Verein, der mit rund 45 Mio Euro jährlich bundessubventioniert wird und großteils aus Sozialarbeitern besteht, soll das Projekt aktiv begleiten. Im Zukunftprojekt “Fussfessel” ist der “Kümmerer” (Sozialarbeiter im Jargon) die zentrale Schnittstelle zwischen
dem (Ex)-Insassen und dem Sicherheitsunternehmen, das die Überwachung koordiniert. Der Sozialarbeiter legt
zu Beginn der Fussfesselphase mit dem Klienten die Kenndaten fest und er legt den Endpunkt der Aktion fest.
Er übermittelt die Daten an das Sicherheitsunternehmen. Der Sozialarbeiter muss auch dem Gericht binnen
einer Woche Bericht legen, wenn Probleme auftauchen.
Der Sozialarbeiter legt mit dem Klienten einen Wochenplan fest. Bei Abweichungen vom Wochenplan (Flucht, Ablegen der Fessel) muss der Sozialarbeiter binnen 24 Stunden das Sicherheitsunternehmen informieren und sich auf die detektivische Suche machen. Wenn er seinen Klienten “verliert”, ist er dran. Er muss binnen einer Woche das Gericht informieren. Außerdem muss der Sozialarbeiter einmal im Monat einen Bericht über den Verlauf und die weitere Notwendigkeit der elektronischen Aufsicht an das Gericht schicken.
Modellland Schweden - 3.800 Träger (1997)
Vergleichszahlen aus Europa sind noch wenige bekannt. Nur eine Zahl kursiert immer wieder: In Schweden trugen schon 1997 rund 3.800 Personen die E-Fessel, wobei sich der Staat rund 15 Millionen Euro in der Vollzugspraxis ersparte. In Deutschland ist im Bundesland Hessen seit 1999 die Fessel in Feldversuchen und in der Praxis im Einsatz - durchwegs mit gutem Erfolg. Insgesamt will man in Österreich offenbar den Anlauf unternehmen, noch mehr Ersatzmöglichkeiten für Haft zu suchen. Alternativ-Maßnahmen wie “gemeinnützige” Arbeit, wie sie in Deutschland bekannt ist, sieht die österreichische Rechtssprechung nicht vor. Die Justizministerin setzte auch hier Vorstöße. Noch ohne Ergebnis.
Kritik von vielen Seiten
Es gibt auch Kritik. Überzeugend dachte es Umberto Eco vor Jahren in einem seiner Bücher. Er meinte, ganz
in der Tradition sozialer Kriminalitätsanalyse, dass Kriminalität nicht aus der Luft fällt, sondern im sozialen Umfeld des Delinquenten entsteht. Es gibt treibende Kräfte: Die nervende Ehefrau, die Schwiegermutter, fehlende Rahmenbedingungen mangels Bildung und des beruflichen und sozialen Erfolges, die dazu führen, dass Personen gegen das Gesetz verstoßen.
Für manche sei es reinigendes Schaumbad der Entsagung, einmal zwei Jahre nichts mit seinem Umfeld der Herkunft zu tun haben zu müssen. Er kann in einer Justizanstalt mehr in Klausur und in sich gehen,
als mit der Fussfessel zu Hause, wo er wieder die Schwiegermutter und die “guten Freunde” um sich hat.
Soziologen bringen den anderen Aspekt ein: Sie kritisieren, dass eine “Zwei-Klassen-Gesellschaft” unter Häftlingen entsteht. Die Zuweisung einer Fussfessel ist an Kriterien gebunden: Eigene Wohnung, Telefon und ein Arbeitsplatz sollen vorhanden sein. Bleibt die Frage: Was ist mit Personen, die durch ihre soziale Stellung nicht über diese Voraussetzung verfügen? Antwort: Sie bleiben in den Gefängnissen.
Wodurch man die soziale Kluft nur tiefer gräbt, als die zuschüttet.
Marcus J. Oswald (Ressort: Fussfessel)

