Justizflüchtling Norbert Bisko seit 10. März 2008 in Haft

Norbert Bisko und Ernst Walter Stummer. (Foto: Oswald)
Norbert „Bertl“ Bisko (li.) und Ernst Walter Stummer bei der Lösung von EDV-spefizischen Fragen. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie/Blaulicht und Graulicht)
(Wien, im April 2008) Nun hat es ihn doch erwischt: Norbert Bisko ist seit 10. März 2008 in Haft.
Er muss noch eine zweijährige Strafe absitzen.
Eigentlich hätte der 48-jährige Wiener die eisernen Tore einer Justizanstalt schon früher passieren sollen.
Den Bescheid für den Strafantritt erhielt er im November 2006 vom LG Krems zugestellt. Nachdem die Nichtigkeitsbeschwerde am OGH zu seinem Fall (Urteil: Landesgericht Krems 2005, 24 Monate Haft, § 148 StGB) ausgeschöpft war (Vertretung: Soyer/Embacher, Wien) und das Urteil nicht aufgehoben wurde, ging Bisko aufs Ganze. Er strebte eine Wiederaufnahme an. Allein: Den Ausgang dieses Antrags, den Strafverteidiger Wolfgang Haas aus Wien erledigte, wollte er unbedingt auf freiem Fuß abwarten. Er wollte der Justiz keine Atempause geben und sie zwingen, seinen Fall rund um einen Hauseinbruch in Raabs (NÖ) noch einmal genauer anzusehen.
Fluchtpunkte: Ungarn – Spanien – Ungarn
Im Spätherbst 2006 packte er seine sieben Sachen (in rund zwanzig Autofuhren) und setzte sich ins Ausland ab. Zuerst nach Ungarn, danach ein paar Monate nach Spanien auf eine 70.000 QM-Finca zu einem dubiosen Deutschen (mit Wiener Geliebten), dann wieder nach Ungarn, wo das Haus bezugsfertig war. Österreichischen Boden betrat er seither nicht mehr.
In Ungarn, wo ihn der Autor dieser Seite im Februar 2007 für eine Woche besuchte und seine Gastfreundschaft genoß, richtete er es sich in einem Haus multimedial ein. Der EDV-Techniker, der für wichtige Einrichtungen in diesem Land als Datenbankprogrammierer arbeitete, brauchte seine sechs externen Festplatten und seine drei gleichzeitig laufenden Flachbildschirme. In Ungarn „überstand“ er im Frühjahr 2007 sogar eine Verkehrskontrolle wegen Schnellfahrens.
Vom ungarischen Haus gab er diversen österreichischen Medien auch Interviews – wohl eine Spur zu viel für einen Justizflüchtling. Er konnte sich nicht entscheiden: Ist er auf Flucht oder sucht er die österreichische Medienöffentlichkeit in seinem kleinen Fall. Der Fall ist für ihn ein Justizirrtum. Freilich gab es Ermittlungspannen. Jedoch gab es auch Ungereimtheiten auf der anderen Seite. Und: Fälle nach Betrug sind meist definiert durch viel Beharrungsvermögen auf beiden Seiten.
Festnahme durch neun Polizisten
Jedenfalls: Am 10. März 2008 nahmen ihn dann vier ungarische Polizisten und fünf österreichische Beamte der Zielfahndung des Bundeskriminalamts (BK) in seinem ungarischen Haus, 100 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt, fest. Er war mit Internationalem Haftbefehl gesucht. Das kritisiert er auf seiner Webseite, weil es „nur“ um einen Haftantritt ging. Rechtlich ist aber klar, dass nicht jeder hundert Jahre unbehelligt im Ausland bleiben kann. Ein wenig Einsicht muss man auch von Bisko erwarten. Er kam dann zehn Tag in ein Gefängnis in Budapest, wurde in die JA Wien-Josefstadt überstellt und ist seit Ende März 2008 in der JA Wien-Simmering zum überfälligen Strafantritt „heimgeholt“.
Am 3. Mai 2008 besucht in der „Blaulicht und Graulicht“-Herausgeber, um nach seiner Stimmung zu fragen. Dort wird dann auch besprochen, was die Fehler in seiner gesamten Verteidigungslinie waren. Die gab es nämlich auch. Auch wenn Bisko sie nicht sehen will.
Biskos Webseite: www.fehlurteil.at
Marcus J. Oswald (Ressort: Justiz und Flucht)

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