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Zur Entstehung des Stalking-Gesetzes

Veröffentlicht in Stalking by marcusjoswald am Mai 31st, 2008

Hörspiel CD Stalking-Tango Marianne D. Kintaert

(Wien, im Mai 2008) Das Thema “Stalking” geistert seit der Jahrtausendwende durch diverse, meist frauenrechtlich orientierte Debattenzirkel. Zu Beginn des 3. Jahrtausendes rückte es aus dem öffentlichen in das juristische Blickfeld. In kürzester Zusammenfassung eine Chronologie der Erforschung des Phänomens und der Gesetzeswerdung in Deutschland und Österreich.

2001 und 2002 - Deutsche “Regionalstudien”

Eine Studie, schwach an empirischer Methodik, aber kraftvoll im Pioniergeist, machte im deutschsprachigen Raum den Anfang an der Technischen Universität Darmstadt. Sie lief im Internet zwischen Juli 2002 und Mai 2004 und sammelte anonymisierte (die Fachwelt kritisierte diese Methodik scharf) Fragebögen von Stalkingopfern ein. Ausgewertet wurden 551 Bögen.

Diesem Start in der Erforschung der Thematik folgte das so genannte Bremer Stalking Projekt. Von Jänner 2001
bis Oktober 2005 wurden 1.009 Fälle, die man weit hergeholt als “Stalking” bezeichnen kann, gesammelt und ausgewertet.

Auch dieses “Projekt” war kein wirklicher Durchbruch, aber wie das in Polizeikreisen und den nahen Wissenschaftsbereichen der juristischen Sozialwissenschaft (”Habenswissenschaft”) so ist, gab man sich nach
dem Motto “Besser den Spatz in der Hand statt die Taube auf dem Dach” mit dem Wenigen zufrieden.

Nach diesen “Feldforschungen” und Praxistests in Deutschland ging man Mitte 2005 auch in Österreich mit beträchtlichem Aufwand an Öffentlichkeitsarbeit in den Medien daran, die politische Öffentlichkeit auf ein
“Stalking Gesetz” einzuschwören.

Ab 2005 “mediale” Vorbereitung in Österreich

Die mediale Vorbereitung geschah in Österreich gleichermaßen planmäßig wie in Deutschland. Zitiert wird die damalige österreichische Bundesministerin Karin Gastinger, die in einem Zeitungsinterview mit der Tageszeitung “Der Standard” am 9. Dezember 2006 sagte, dass “das Gesetz mit Hilfe der Medien vorbereitet” wurde.

Bestimmende Medien in Österreich, die die Entscheidungsträger lesen, hielten im gesamten Jahr 2005 und 2006 den Leser mit stets neuen Geschichten rund um “Stalking” bei der Stange. In diesen Medien gab es eine beachtliche Artikelhäufung: “Kronen Zeitung”, “Standard”, “Profil”, “News”, Medien aus dem Umfeld des Presseinformationsdienstes (PID) des Wiener Rathauses, sowie einschlägige Frauenzeitschriften wie “Woman”.
Wie weit an diese Medien von Ministerien Geld für Berichterstattung geflossen ist, wurde nie nachgewiesen.

Dass die meisten Fallbeispiele aus den USA kamen, schien niemanden zu stören. Eine empirische Studie (”Bedarfsstudie”) zu Österreich gab es nicht, das bestätigte der Legist im Justizministerium, Dr. Christian Manquet in einem privaten Gespräch während einer Veranstaltung, bei der das Stalking-Gesetz präsentiert wurde
(19. Februar 2006). Er sagte auch, dass eine solche Studie in Österreich nie kommen wird, da das Geld dazu fehlt.

In Österreich war die Stalking-Debatte im Vorfeld der Gesetzeswerdung fest in Frauenhand. Und ist es bis heute.
Das überrascht Männer immer wieder. Doch die Lobby der Opferschutzbewegung und Opferschutzindustrie, die einen Frauennotruf nach dem anderen ins Leben ruft (zuletzt der “Opferschutznotruf” der Elisabeth Rech im Justizministerium), aber Initiativen bei Männernotrufen missen lässt, ist eine mächtige Bewegung im Land geworden. Man kann von einer “Schattengesellschaft” sprechen.

Debatte in Hand der Opferschutzindustrie

Bereits im Oktober 2005, ventiliert von subventionierten Frauenrechtsgruppen und deren starken, politiknahen Vereinszentralen in Wien (”Interventionsstelle”, “Frauenhausbewegung”, “Wiener Magistratsabteilung 57″) rund um die damalige Wiener Frauenstadträtin Mag. Sonja Wehsely als politische Speerspitze, wurde auf bundesweite Gesetzesbestimmung gedrängt. Begleitet durch Wiener Lobbying in duzenden Medien lag relativ rasch ein Ministerialentwurf vor.

Dieser Entwurf wurde im Zuge von Debatten noch einmal abgeändert und stand am 29. März 2006 in der 142. Sitzung des Nationalrates der 22. Regierungsperiode im Plenum des Hohen Hauses zur Debatte. Dort wurde das Gesetz in dritter Lesung beschlossen. Es trat am 1. Juli 2006 in Kraft.

Am 29. März 2006 sagte AbgNR DI Elke Achleitner im Österreichischen Parlament: “Sehr geehrte Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich mich einer Aussage der Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser anschließen, die sicher tagtäglich mit Schicksalen von Frauen zu tun hat und die sich bei der Justizministerin Karin Gastinger bedankt, denn sie meint: Karin Gastinger ist die erste Justizministerin, die
sich so aktiv eingesetzt hat für ein Gesetz, das vor allem Frauen helfen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)”
(Quelle: AbgzNR Elke Achleitner vom 29.03.2006, StenProtNR 22. GP 142. Sitzung 66)

Damit lag man im Trend der Zeit. Auch in Deutschland, wo die Anti-Stalking-Bewegung durch eine starke Frauenbewegung noch mehr Befürworter hatte, aber auch mehr Gegner aus der politischen Väterrechtsbewegung, goss man fast zeitgleich Bestimmungen in zwei Entwürfe. Diese gerieten bedingt durch politische Neuwahlen nach Vorbereitungen ab Herbst 2005 kurz etwas ins Stocken, gelangten aber am 11. Mai 2006 in die Ausschüsse.
Das deutsche “Stalkingbekämpfungsgesetz” trat am 30. November 2006 in Kraft.

Regelkreise der beharrlichen Verfolgung

Das österreichische Stalking-Gesetz regelt im Wesentlichen nachgewiesene, sozial inadäquate Verhaltensweisen,
die in Wiederholung und Kombination für den Gegner einen subtil zermürbenden Charakter annehmen.

Sie müssen dem Betroffenen die freie Gestaltung des persönlichen Lebensraumes hemmen. Die Hemmung des Rechtsgutes der persönlichen Freiheit muss als Gefährdung und Beeinträchtigung schlüssig nachgewiesen werden.

Das “Stalking”-Gesetz besteht aus drei Offizialdelikten und einem Ermächtigungsdelikt und füllt die Gesetzeslücke, die nicht durch bisher übliche pönalisierte Tatbilder wie Nötigung (§ 105 StGB, § 240 StGB), Gefährliche Drohung (§ 107 StGB), Sachbeschädigung (§ 125 StGB, § 303 StGB), Körperverletzung mit sexuellem Bezug (§ 83 StGB, 201 StGB, §§ 223 StGB, § 174 StGB) abgedeckt sind.

Drei Offizialdelikte, ein Ermächtigunsdelikt

Oder wie es im Bericht des Justizausschusses vom 23. März 2006 hieß, der sechs Tage vor der Beschlussfassung des Parlaments tagte (Quelle: 1383 BlgNR22. GP): “Durch die Schaffung des neuen Straftatbestandes der beharrlichen Verfolgung nach § 107a StGB sollen bestimmte über eine längere Zeit hindurch fortgesetzte widerrechtliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Opfer in seiner Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, pönalisiert werden, womit der politischen Forderung nach vermehrtem Schutz vor psychischer Gewalt entsprochen wird.”

Bereits in den “Erläuterungen zum Regierungsentwurf des Anti-Stalking-Gesetzes” (1383 BlgNR22. GP) wird konkretisiert: “Die durch die beharrliche Verfolgung bewirkte unmittelbare oder mittelbare Konfrontation mit dem Täter muss zudem in einer Weise geschehen, die geeignet ist, Änderungen der bisherigen Lebensgestaltung des Opfers herbeizuführen und dieses dadurch in seiner Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen.”

Auf negative Konsequenzen wird in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (1383 BlgNR22. GP) hingewiesen: “Diese spezielle Eignung des Verhaltens des Täters liegt auch dann vor, wenn es Veranlassung dazu geben kann, dass das Opfer seine Wohnung nur unter Schutzvorkehrungen und schließlich nur noch selten verlässt, bestimmte Orte meidet, seine sozialen Kontakte einschränkt und sich im Extremfall zu einem Wohnungs- und/oder Arbeitsplatzwechsel gezwungen sieht. Ob das Opfer tatsächlich derartig reagiert oder nicht, ist unerheblich.”

Gelebte Praxis meist § 107 a StGB Abs. 2 Z. 2 - Post, Emails, Telefon

Am öftesten zur Anwendung kommt in der aktuellen Gerichtspraxis der § 107 a Abs 2 Z 2 StGB. Absatz 2 regelt die Beeinträchtigung der Lebensführung und den Verlust der Unbefangenheit durch die so genannte “mittelbare” Kontaktaufnahme des/der Täters/Täterin mit dem Opfer. Zu verstehen sind darin die Herstellung des unerwünschten Kontakts durch Anrufe, E-Mails, Briefpost, SMS oder MMS.

Mag. Ingrid Mitgutsch führt in ihrem fachwissenschaftlichen Aufsatz “Strafrechtliche Aspekte des Anti-Stalking-Pakets 2006″ (Richterzeitung 9/06, S. 186-194), die Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung auf einen Wesensmoment hin: “Nur schwerwiegende Fälle sollen eine Strafbarkeit gem 107 a StGB nach sich ziehen. (…), welche eine hohe Intensität iS besondere Hartnäckigkeit und gesteigerter Gleichgültigkeit des/der Täters/Täterin gegenüber der Selbstbestimmungsfreiheit des Opfers impliziert.” (RZ 9/2006, S. 189)

Zum komplizierten “Vorsatzthema”, der heikelsten Materie in der Rechtswissenschaft, sprechen die umfassenden Erläuterungen zur Regierungsvorlage (1383 BlgNR22. GP) eine eindeutige Sprache: “Dolus eventualis des Täters wird hingegen regelmäßig bereits aus der Tatsache, dass die Tathandlungen beharrlich gesetzt werden müssen, abgeleitet werden können.”

Somit reicht in Österreich für das Tatbild “Stalking” in der Praxis bereits der bedingte Vorsatz gem § 5 Abs 1 StGB, um die Eignung des Täterverhaltens als eine untragbare Einschränkung der Lebensführung des Gegeners zu werten. Die nachgewiesene Tathandlung braucht kein Erfolgserlebnis, um in den strafbaren Bereich einzurücken, da es sich um ein potentielles Gefährdungsdelikt handelt.

Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)

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(Editorennotiz: Dieser Beitrag ist eine Erstveröffentlichung. Er war - im Wortlaut - Teil einer umfassenden Strafanzeige nach § 107a StGB gegen Marianne D. Kintaert im Jahr 2007. Die Anzeige wurde von der willfährigen Staatsanwaltschaft Wien eingestellt. Es muss noch viel politische Vorfeldarbeit geleistet werden, dass in der STA Wien der “Opferbegriff” gem § 65 StPO auch für Männer gilt.)

Hot or Flop (1) - Justizanstalt Wien-Simmering

Veröffentlicht in Justizanstalten by marcusjoswald am Mai 31st, 2008

JA-Wien-Simmering-Foto-Marcus J. Oswald

JA Wien-Simmering: Straf- und Untersuchungsgefängnis am Südostrand Wiens.
Im Bild der 1998 eröffnete “Neubau”. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie)

Hot or Flop - Österreichische Justizanstalten (1) - Simmering (W)

BLAULICHT und GRAULICHT-Wertung: Zwei bis drei Sterne (**/*)

(Wien, im Mai 2008) Aktueller Stand: Knapp 530 Gefangene – gut 200 davon in U-Haft.

Historisches:

1250 bildeten Seitenarme der Schwechat im Osten außerhalb Wiens eine Insel, auf der sich die Burg Ebersdorf, getrennt vom gleichnamigen Ort, befand.

1269 und 1401 sind Wassergräben und Mauern der Burg in einem Testament einer Ministerialenfamilie erwähnt. Die Stadtarchäologin Karin Fischer-Ausserer legte unter anderem eine Quaderecke aus dem 13. Jahrhundert frei. Von der mitteralterlichen Burg zum Renaissance-Jagdschloß bis zur Justizanstalt, gab es acht Hauptbauphasen.

1493-1519 übernehmen die Habsburger unter Kaiser Maximilian I. die Burg und erweiteren sie zum Jagd- und Lustschloß.

1745 erklärt Doppelkönigin und Erzherzogin Maria Theresia (”Kaiserin” war sie nie), das Schloß zur Unterkunft und zum Arbeitshaus für Arme und Bettler.

1773 quartiert ihr Sohn Josef II. das Militär ein.

1920 adaptiert der Bund den leer stehenden Komplex als Jugendstrafanstalt.

1945 erfolgt die Umbenennung in “Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige”. Ab nun gründete sich der Ruf des “schlechtesten” Erziehungsheims, einer “Hochschule für Kriminelle”.

Unter den 10-14 Gruppen gab es zwei Strafgruppen (die 3er und 5er-Gruppen), wo Jugendliche (14-21 Jahre alt) bei Vergehen wie Fluchtversuchen und ähnlichem inhaftiert und oft grausam bestraft wurden. Co-Autor dieser Zeilen, Fritz Olejak, befand sich 1964 in einer dieser Strafgruppen.

Anfang der 50er Jahre wurde ein Bezirksgericht mit Gefängnis in Kirchberg am Wagram (NÖ) zur Außenstelle der Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige umfunktioniert. Dies war die Non-Plus-Ultra-Strafgruppe von Kaiserebersdorf. Sicher gab es keine Erhebungen in diese Richtung - trotzdem ist anzunehmen, dass dort “behandelte” Probanden gewiß zu über 90% Kriminelle wurden oder blieben.

Etwa so: Heizkohle nach Betragen, Nichtrauchen, Schweigegefängnis, einfache (vergitterte) Fenster, Hiebe und Sport als Disziplinierung: “Und 100 Liegestütze!”, “Zwölfte und unten bleiben!”, “Hoch und 13te und unten bleiben…”

In den 60-er Jahren gab es nach Arbeitsleistung (Splinten zupfen und Ähnliches) Belohnung. Die Wärme mit der Stückzahl der Briketts, ab 16 Jahren ein paar Zigaretten (Dreier) pro Tag. Die Hiebe und Sportdisziplinierung blieben. Diese damalige Außenstelle stand für Sadismus/Masochismus in Reinkultur.

1975 wurde dieses dunkle Kapitel und die Bundeserziehungsanstalt geschlossen. Ab da wurde es ein staatliches Gefängnis für Erwachsene.

Simmering Heute:

Wegen Überbelegung der JA Wien-Josefstadt wurde 1995-1998 ein Sicherheitstrakt in fünf Etagen für U-Häftlinge errichtet (Bild oben: B&G).

In diesem Neubau befinden sich heute 330 Mann (dabei auch Strafhäftlinge für diese ab 16 Uhr 30 Einschluß - die drogenfreie Zone auf der gleichen Abteilung hat bis 20 Uhr offen). Helle, reine Zellen. Fast alles 2-Mann-Zellen, sehr eng. 1 Stunde Hofgang pro Tag. Pro Woche 2 x 1/2 Stunde Besuch in einer Besucherzone, die als eine der besten in ganz Österreich gilt.

Das Essen ist jedoch fast gleich schlecht wie in der JA Wien-Josefstadt. Die ärztliche Versorgung extrem gut. Schwester Inge gehört ein Vorhang!

Zahnarzt Dr. Augustin tritt seinen Dienst im Sommer in kurzen Hosen und im Hawaii-Hemd an. Er neigt dazu, Patienten auf seine Ordination gleich neben der Anstalt hinzuweisen. Sein Schmäh ist herb, seine Behandlung kurz, aber effektiv. Schmerzfrei. Viele gehen in Simmering wegen seiner ausgesucht zierlichen philippinischen Assistentinnen zum Zahnarzt.

Die Beamten in Simmering sind nett, freundlich, verhalten sich auch Ausländern gegenüber normal. Diffenrenzierter: Das vermutlich am besten ausgebildete Wiener Wachpersonal arbeitet in Simmering. Eine junge Generation von Beamten reagiert konstruktiv auf Kritikpunkte. Das Simmeringer Wachpersonal gilt in der Qualität um eine Stufe besser ausgebildet als etwa in der JA Josefstadt, weil es durch die zahlreichen 15 Kilometer langen Ausfahrten ins Landesgericht Innen- und Außendienst leisten muss und somit nicht versumpft.

Service

Der Wocheneinkauf (”Ausspeise”, “Shopping”) für alle rund 500 Einsitzenden ist teuer, aber gut. Der Kaufmann kommt aus Schwechat (NÖ) und bietet rund 400 Produkte an.

Ursprünglich war diese Anstalt für Strafgefangene mit kürzeren Reststrafen ausgelegt. Halboffen bis offen geführt. Inzwischen werden von diesen Strafgefangenen auch viele nach Stein (oder in andere Häuser) verlegt.

Lehrausbildung versucht man in verschiedenen Berufen: Tischlerei, Schlosserei, Spenglerei, Malerei, Maurer, Bäcker (Zuckerbäcker). A- und B- Küche mit kleinem Kellner-Kurs. Sonst gibt es die üblichen Innen-Betriebe: Wäscherei, Haus-Installateur, Hausarbeiter, zwei große U-Betriebe, die für Masterfoods, Nestle und Cretacolor im Verpackungsbereich zuarbeiten.

Freizeitgestaltung (zwei Stunden pro Tag im Neubau): Billard, TT, Darts, Kraftkammer (auf jedem der fünf Stöcke) und Wuzzler. Im Altbau (Strafhaft) mehr Freizeit, im Sommer bis zu drei Mal in der Woche Fußball am Hartplatz ohne Beamtenbewachung.

Fernseher gibt es im Neubau nur einen pro Haftraum. Im Altbau einen Fernseher pro Person.

PCs gibt es im Ankauf in Simmering derzeit nicht. Mitgebrachte PCs aus anderen JAs werden toleriert. Man geht davon aus, dass derzeit fünf Insassen (von 530) über einen Offline-PC verfügen. PCs werden erst nach Ablegung eines ECDL-Scheins (EU-Computerführerschein), der im Haus zu machen ist, genehmigt.

Speisesaal JA Simmering - Albin Egger Lienz - Archiv Blaulicht und Graulicht

Der Speisesaal der JA Simmering für die beschäftigten Insassen im Verbindungstrakt zwischen Neubau und Altbau. Hier essen die Häftlinge zwischen 10 Uhr 30 und 11 Uhr wochentags zu Mittag. An der Wand hängt eine Kopistenarbeit eines Werks des Nazi-Malers Albin Egger-Lienz, mit Titel: “Das Mittagessen” (1908/10) (Foto: Archiv Blaulicht und Graulicht)

Im linken Trakt des Altbaus (Strafhaft) wurden die früheren Gruppenräume verkleinert und Wohngruppen eingerichtet. Die Fenster inzwischen vergittert, mit Schloß gesichert. Diese Gruppen werden um 18 Uhr 30 gesperrt, sind innerhalb offen.

Im rechten Teil des Altbaus (Strafhaft) befinden sich die Freigängerwohnräume. Ausgänge bis zu 3 x pro Monat
(zu je 48 Stunden), ein Wochenende Anwesenheitspflicht auch für Freigänger (”Putzwochenende”). In der “Freigängerabteilung” ist alles komplett offen (Abschluß um 19 Uhr 30).

Hierarchien

Beim Anstaltsleiter Christian Timm (bis 2007 tätig, danach JA Stein, Anm. Red.) erreichte man zuletzt immer schwerer einen Rapport. Nach dessen Abgang ist die Anstaltsdirektion bis heute offiziell nicht nachbesetzt.
Es gibt einen Interimsdirektor aus den eigenen Reihen.

Viel Einfluß hat der ehemalige Freizeitreferent der JA Stein und heutige Traktkommandant des gesamten Neubaus (Straf- und U-Haft): Oberstltd. Kolm. Er unterhält sein Büro in Abteilung 11.

Inzuchtbetrieb

In der JA Simmering hat sich auch eine Art Inzucht breit gemacht. Gewisse Namen sind auf drei Büros aufgeteilt (Vize-Stockchef, Stockbeamtin, Ordnungsstrafreferent). Es sind (in gerader und ungerader Linie) Verwandte.

In der JA Simmering riß ein, dass Justizwachebeamte Sträflinge heiraten. Oder, dass zwischen den Anstalten quergeheiratet wird. So ist eine Beamtin der JA Simmering mit einem Wachebeamten der JA Josefstadt verheiratet. Eine andere heiratete einen schwer tätowierten, exjugoslwaischen Häftling, ist aber mittlerweile nach vier Jahren Ehe wieder geschieden. Eine andere versteckte einen geflohenen Häftling bei sich sieben Monate zu Hause - sie wurde fristlos gekündigt. Auch diese Ehe ging in die Brüche - und sie wurde in Wien ein Musicaltheaterstück. Viele weibliche und männliche Justizwachebeamte unterhalten untereinander ein “Panscherl”, wie man in Wien sagt.

Goldene und Nicht-Goldene

Die “Goldenen” (Offiziere - goldene Sterne) und die “Nicht-Goldenen” (untere Dienste - weiße Sterne) sind in der
JA Simmering nicht immer einer Meinung.

Bei den Nicht-Goldenen hat BzI Natowetz wohl am meisten Einfluss (ehedem Initiator des mittlerweile aufgelösten Vereins “KultoKnast” in der JA Wien-Josefstadt). Ihm wird ein heißer Draht ins BM f. Justiz nachgesagt, was den “Goldenen” nicht paßt. So gelang es ihm aber, die beste Anstaltsbibliothek in ganz Österreich mit vielen Sonderbudgets aufzubauen. Die JA Simmering hat im Verleih DVDs, X-Box-Spiele, Gitarren, Notenhefte, Sprachkurse und gut 13.000 Bücher, die über ein Linux-System verwaltet werden und alle barcodiert sind.
Größer ist nur noch die zentrale Leihbibliothek der JA Wien-Josefstadt (knapp: 16.000 Bücher).

Stern im Sinken

Aktuell ist Simmering gekennzeichnet, dass sich eine Drogensubkultur breit macht. Ein Kenner der Wiener “Giftszene”: “Derzeit sitzt der halbe Karlsplatz in Simmering.” Gewisse Leute kennen sich (”sind Habschis”) vom größten Drogenumschlagplatz Wiens seit Jahren und teilen einige Monate die Zellen. “Drinnen” und “draußen” - kein Unterschied. Jegliche sozialtherapeutische Wirkung des Strafvollzugs verpufft.

Diese für Österreich - teilweise - vorbildliche Anstalt, wurde durch die Hereinnahme von U-Häftlingen nicht nur für die Strafgefangenen verschlechtert. Man denke dabei nur an die vielen täglichen Ausführungen zum Gericht.

Ein maßgebender Beamter: “Wenn ich nur Auf- und Zusperren wollte, hätte ich meinen Dienst gleich in der
JA Wien-Josefstadt antreten können!“

JA Simmering U-Haft: Knapp zwei Sterne.
JA Simmering Strafhaft: Drei Sterne.

Adresse Simmering: JA Simmering - Kaiserebersdorferstraße 297 - 1100 Wien.
Sachbearbeiter, B&G-Korrespondent: Friedrich Olejak (Insasse JA Stein)
Ergänzungen, Aktualisierungen (Status: 31. Mai 2008): Leitung Redaktion B&G (Wien 9)

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten)

LG Wien - 02.06.2008 - 06.06.2008

Veröffentlicht in Gericht, Leading Ladies, Termindienst by marcusjoswald am Mai 30th, 2008

Für Presse, bei Interesse: Die Termine von 2. Juni 2008 - 6. Juni 2008, am Landesgericht für Strafsachen Wien, Landesgerichtsstraße 11, AT-1082 Wien.

  • 2. Juni 2008, 10 Uhr 00, Saal 102. §§ 83 (1), 84 (1) StGB (Körperverletzung, Schwere Körperverletzung)
    Richter: Dr. Norbert GERSTBERGER
    Angeklagte: Jennifer S.
    Verteidigung: Dr. Bernhard Müller
    1 Zeuge
  • 3. Juni 2008, 9 Uhr 00, Saal 208. §§ 159 ua. StGB (Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen)
    Richterin: Mag. Bettina NEUBAUER
    Angeklagte: Christine T.
    Sachverständiger: DDr. Gerhard ALTENBERGER,
    1 Opfer und 1 Zeuge
  • 4. Juni 2008, 9 Uhr 15, Saal 311. § 133 StGB (Veruntreuung)
    Richter: Mag. Thomas KREUTER
    Angeklagte: Rosa S.
    Verteidigung: Mag. Roland SCHLEGEL
    Sachverständiger: Dr. Florian GEHMACHER
    4 Zeugen
  • 5. Juni 2008, 12 Uhr 00, Saal 310. §§ 15, 146 ff StGB (Strafbarkeit des Versuches, Betrug).
    Richter: Mag. Roland WEBER
    Angeklagte: Anschelika L.
    Verteidigung: Mag. Britta SCHÖNHART
    1 Zeuge
  • 6. Juni 2008, 13 Uhr 30, Saal 307. §§ 107 StGB (Gefährliche Drohung)
    Richter: Mag. Thomas KREUTER
    Angeklagte: Ingrid B.
    3 Zeugen

(Ressort: Termindienst)

Sexualrecht-Diskussion im Wiener Juridicum - 2-06-2008

Veröffentlicht in Termindienst, Veranstaltung by marcusjoswald am Mai 30th, 2008

(Wien, im Mai 2008) Das Wiener Juridicum in Kooperation mit der Tageszeitung “Die Presse” laden am Montag, 2. Juni 2006 zu einer Diskussion in das Dachgeschoß des Juridicums die Presse und alle Interessierten zur Podiumsdiskussion über eine Verschärfung des Sexualrechts aus aktuellem Anlaß ein. Beginn ist um 18 Uhr. Eintritt frei.

Es diskutieren:

Richter Andreas Böhm

Mitdiskutant Wiener Strafrichter Andreas Böhm (Foto: Archiv)

Andreas Böhm, Richter am Landesgericht für Strafsachen Wien
Christian Grafl, Institut für Strafrecht und Kriminologie, Univ. Wien
Robert Kert, Institut für Strafrecht und Kriminologie, Universität Wien
Michael Lepuschitz, Polizei Wien, Stadthauptmann Wien-Favoriten
Hedwig Wölfl, Leiterin der Möwe-Kinderschutzzentren
Moderation: Benedikt Kommenda, “Die Presse”

Einlass nur gegen Voranmeldung bis 2. Juni 2008 unter www.diepresse.com/juridicum oder leservorteile@diepresse.com

Marcus J. Oswald (Ressort: Termindienst)

Väter-Demonstration in Tulln - 31-05-2008

Veröffentlicht in Termindienst, Veranstaltung by marcusjoswald am Mai 30th, 2008

(Wien, im Mai 2008) Der männerrechtlich orientierte Verein “Väter ohne Rechte” lädt am Samstag,
31. Mai 2008 zu einer Demonstration auf den Hauptplatz in Tulln (NÖ) die Presse und alle Interessierten zum Gedankenaustausch über Familienrecht ein. Beginn ist um 11 Uhr.

Marcus J. Oswald (Ressort: Termindienst)

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Sparmeister Stummer im Soma-Markt

Veröffentlicht in Ernst Walter Stummer, Gastautoren, Wirtschaft by marcusjoswald am Mai 29th, 2008

Ernst Walter Stummer - Leere Taschen - Foto Oswald

Stummers Taschen sind leer. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie)

Ernst Walter Stummer lebt von einer schmalen Notstandshilfe vom AMS. Daher besuchte er am 29. Mai 2008 den ersten SOMA-Markt Wiens, in dem es Lebensmittel für Arbeitslose zu günstigen Preisen gibt. Danach schrieb er einen kurzen Bericht, dessen Veröffentlichung er wünscht. (mjo)

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Expedition zum ersten Wiener Soma-Markt

Meine Bekannte Frau Eva Hofmann erzählte mir vorgestern am Telefon, sie hätte im Fernsehen einen Bericht über den ersten Wiener Soma-Markt gesehen, der in der Braunspergengasse 30 im 10. Bezirk etabliert ist.

Heute am 29. Mai 2008 fragte ich zu Mittag im Internet die Wiener Linien, wie ich vom Döblinger Gürtel 21 in die Braunsbergengasse 30 komme. Das Programm der Wiener Linien verbesserte auf Grasberggasse und das, so oft ich es eingab. Also sah ich im papierenen Stadtplan nach und kam im Schlagwortverzeichnis drauf, das sich diese Gasse Braunspergengasse schreibt, die in der Nähe der Spinnerin am Kreuz ist. Also gab ich ins Programm der Wiener Linien Spittelau nach Spinnerin am Kreuz ein und erhielt die Auskunft, ich muß mit der U6 zur U-Bahnstadtion Gumpendorferstrasse, von dort mit dem 18er zum Matzleinsdorferplatz und von dort mit dem ÖBB-Bus 265 zur Spinnerin am Kreuz.

Anreise

Im Labyrinth Matzleinsdorferplatz kam ich zu Busstationen auf der Triesterstrasse, die aber nicht zur Spinnerin am Kreuz fuhren. Ein Eingeborener verriet mir, dass ich zu Fuß sehr schnell bei der Spinnerin am Kreuz wäre und die Braunspergengasse noch etwas davor ist. Also marschierte ich die Triesterstraße entlang. Junge Schülerinnen fragte ich um die Braunspergenstraße. Die gingen gleich um 3 Schritte zurück, denn ich könnte ja der Zwillingsbruder vom Fritzlonkel sein, und sie verrieten mir, dass sie nicht von da sind. Über mehrere Irrwege erreichte ich die Braunspergengasse, war aber zu hoch gegangen und musste wieder zurück.

Markt im Kellerlokal

Dabei ging ich beim unscheinbaren Soutterainlokal Soma, dessen Papierschild ein PKW verdeckt hatte, vorbei. Einige Häuser waren abgerissen und das nächste Haus war Nr. 18. Also wieder zurück. Etwa 3 Stufen führen ins Lokal abwärts und es gibt schätzungsweise 30 Artikeln zu kaufen. Ich zeige meine Mitteilung über den
AMS Leistungsanspruch vor, meinen Ausweis und fülle ein Anmeldeformular aus. Auf diesem steht unten, dass ich Meldezettel (den ich nächstes Mal mitbringen muß), Lichtbildausweis und Gehaltsnachweis vorweisen muß.

AMS-Papiere

Dann bekomme ich einen kleinen Zettel in Größe einer halben Postkarte auf dem auf der einen Seite
“SMW Sozialmarkt Wien” steht. Auf der anderen Seite schreibt der Mann, der den Sozialmarkt betreut: “1040″.
Nun habe ich meine Lebensmittelkarte.

Dann darf ich um 30 Euro oder etwa in dieser Größenordnung einkaufen. Ich kaufe: 6 Cappy Brunch (Marille,
Karotte Apfel) je ein Liter, 4 Fanta Annanas Grapfruit je 2 Liter, 2 Fixmilch Magermilchpulver, 500 Gramm Bäckerbrotwecken um 55 Cent, 500 Gramm Bäckersandwich um 65 Cent, 1 Toblerone 100 Gramm, 1 Shampoo Nivea Hair Care plus gratis Haarspray um 1 Euro, 1 Packung Teekanne-Frühlingskräuter zu 20 Beutel, 1 Teekanne power, 1 Teekanne glühfix 20 Beutel und bezahle 11,40 Euro.

Sicher haben die anderen durchwegs ausländischen Kunden schon in der Früh alles andere weggekauft. Vom Übriggebliebenen schreibe ich mir die Preise auf: Osterlamperl aus Schokolade 0,15 Euro, Mannerschnitten
zu je 5 Packerln 0,75 Euro, Milchpulver 0,20 Euro, Teepackungen zu 20 Beutel 0,80 Euro, Krenn 0,30 Euro.

Der Markt hat sicher Zukunft, aber die Produktpalette könnte etwas größer sein.

Gastautor Ernst Walter Stummer ist 69 Jahre alt und lebt in Wien.

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Anmerkung der Redaktion: Der SOMA-Markt in Wien 10 schließt täglich um 14 Uhr 30. Pro Woche darf eine Person um maximal 30 Euro einkaufen. Oder: Drei Mal um je 10 Euro. Die SOMA Markt-Idee in Österreich nahm 1999 in Linz in einer Privatinitiative seinen Ausgang. Info: www.sozialmarkt.at. In der Folge übernahm die
SPÖ-Volkshilfe das Konzept und eröffnete in Wiener Neustadt einen SOMA. Die Gründungsidee des “sozialen Wertstofftransfers” stammt aus einer kleinen Suppenküche in Phoenix (USA), wo 1967 Lebensmittel gesammelt wurden, die von anderen Restaurants weggeworfen wurden. Man gründete die erste “Lebensmittelbank” und machte einwandfreie Produkte durch die Weitergabe an soziale Einrichtungen Unterprivelegierten zugänglich. (mjo)

JA Hirtenberg verlor Häftling - Markus D. auf Flucht

Veröffentlicht in Justiz und Flucht, Justizanstalten, Wanted by marcusjoswald am Mai 29th, 2008

(Wien, im Mai 2008) Die JA Hirtenberg (NÖ), Hafthaus mittellanger Strafen mit 400 Insassen, verlor
einen Häftling. Markus D., seit 5. Dezember 2007 in Hirtenberger Haft, zog es vor, in der Kalenderwoche 21/2008 (23. Mai 2008) von einem 24-Stunden-Ausgang nicht mehr nach Hirtenberg zurückzukehren.

D. ist seit Anfang November 2007 im freiwilligen Strafantritt. Davor wurde er am LG Wiener Neustadt wegen “Kupferkabeldiebstahl” kleinen Ausmaßes zu drei Jahren Haft verurteilt. Den Schaden von knapp 13.000 Euro machte er bei der Gerichtsverhandlung zur Gänze wieder gut. Er verblieb auf freiem Fuß und trat in der
JA Wiener Neustadt die Haft an. Am 5. Dezember 2007 wurde er in die JA Hirtenberg verlegt.

Von 39 Monaten erst sieben “erledigt”

Insgesamt beträgt sein Strafmaß 39 Monate (inklusive 3 Monate Widerruf aus früherer Sache), reguläre Entlassung wäre 2011. Der 38-jährige war zuletzt im ersten Stock des Hirtenberger Neutrakts untergebracht. In der Anstalt war er als Hauselektriker tätig.

Da sämtliche Gnadengesuche an den Bundespräsidenten, die D. seit Dezember 2007 einbrachte, negativ ausgingen, macht er nun einen schönen Urlaub im Ausland.

Interner Konflikt mit Vollzugsdirektor

Hintergrund für den Entschluss auf Flucht zu gehen dürfte auch ein anstaltsinterner Konflikt sein: Vollzugsdirektor Oberst Posch-Fahrnleitner verwehrte ihm die Übernahme in das Freigängerhaus Münchendorf. Degner sah sich im Vergleich zu anderen Häftlingen benachteiligt (er machte volle Schadenswiedergutmachung, trat die Haft freiwillig an, hatte gute Arbeitsleistung als Elektriker).

Fluchten “halten” meist fünf bis sieben Monate. Erfahrungsgemäß stellen sich dann Haftflüchtige entweder selber oder werden bei einer Verkehrskontrolle wieder rückgeführt.

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten)

Bilderbuch-Strafvollzug - Schweizer Anstalten im Innenwinkel

Veröffentlicht in Buch, Justizanstalten, Medien by marcusjoswald am Mai 28th, 2008

Schweizer Gefängnisse in Innenansicht - Schulthess

Die Zelle als kleinste Einheit des Lebens. (Foto: Peter Schulthess, Repro: Oswald für diegalerie)

(Wien, im Mai 2008) Am 7. Juni 2008 beginnt die EURO 2008, Kommerzshow des Fussballverbandes UEFA,
in Österreich und der Schweiz.

In Österreich zeigt die Polizei demonstrativ Muskeln und rechnet mit 400 (!) Verhaftungen täglich. Im März und April 2008 wurden Häftlinge “umgeschichtet”, um in den Hotspot-Gefängnissen der Austragungsorte Innsbruck, Klagenfurt, Salzburg und Wien Freibetten zu haben.

In der Schweiz sind keine solche Zahlen bekannt. Die Herausgeber-Schwester ist für den spanischen Konzern NH-Hoteles Direktorin eines 4-Sterne-Hotels in Fribourg (französischsprachige Schweiz). Sie beschreibt die Schweizer als friedliebend. Sie machen teure Uhren, gute Schokolade, sind UNO-Sitz und in 27 Kantonen Urdemokraten.

Offene Demokratie Schweiz

Die Eidgenossen zeigen auch Transparenz: Sie erlaubten die Veröffentlichung eines Bildbandes
“Hinter Gittern - Gefängnisse und Justizvollzug in der Schweiz”.

Damit sind die Schweizer die Guten. Österreich kann hier nicht mithalten. Es gibt Gefängnisse nicht zu knapp.
28 Stück und eines im Neubau (Wien). Knapp sind Bildbände zu den weißen Flecken der Architekturgeschichte.
Im Regal findet sich gerade einmal ein Fotobuch zur Justizanstalt Leoben, ein Feigenblattprojekt der
BIG (Bundesimmobiliengesellschaft), das zeigen soll, was man herzeigen darf - weil es nagelneu (2005) ist.
Einen Bildband gibt es zur Justizanstalt Wels (Titel: “Alltag im Gefängnis”). Das nur, weil in Wels ein Fotograf lebt, der auf das Projekt im Jahr 2000 bestand. Christian Graf machte Schwarzweißfotos in grobem Korn.
Sonst liegen keine Innenweltfotobände aus Österreich vor.

Reise durch 24 Gefängnisse

In der Schweiz begab sich der Fotograf Peter Schulthess auf Reisen und machte Fotos. Er kam durch sieben Strafhäuser (Pöschwies, Lenzburg/ältestes Gefängnis der Schweiz seit 1864, Thorberg, Bostadel, Hindelbank,
La Stampa und eines mit Namen Etablissements de la Plaine de l’ Orbe). Er zog durch vier offene Anstalten (Witzwill, Bellechasse, Saxerriet, Realta) und durch drei Maßnahmenanstalten (St. Johannsen, Kalchrain, Basel) sowie fünf Polizei- und Untersuchungsgefängnisse und fünf Bezirksgefängnisse.

Grundriss mal Aufriss = Kubikmeter Luft

Seine Technik: Schulthess fotografierte mit einer Spezialkamera die engen Zellen aus der Vogelperspektive
und zeigte, was der Frosch erlebt. Der Grundriss ist nichts für große Füße: Acht Schritte vor, drei zur Seite.
Grundriss mal Aufriss ist Volumen: 48 Kubikmeter Luft zum Überleben.

Justizanstalten sind keine öffentlichen Orte, haben keinen Parteienverkehr und brauchen keine Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit. Die Kernfrage bleibt: Wozu soll man sie bewerben? Warum sollten Gefängnisse in einem Bildband sichtbar sein?

Reformgeist der kleinen Schritte

Dem Schweizer Buch geht es nicht um Werbung, sondern um den Grundsatz, dass jedes Jahrhundert seine Gefängnisreformen hatte. Die Form des “staatlich organisierten Zwangs” (korrekte Definition von “Strafe”)
ist Spiegelbild der Zeit.

Im 18. Jahrhundert war Strafen Blutspektakel für den kleinen Mann am Jahrmarkt zur Stützung der Autorität
des Fürsten. Die Gefängnisse waren in katastrophalem Zustand. Viele Häftlinge überlebten zwei Jahre Haft nicht.

Im 19. Jahrhundert diskutierten gebildete, philanthropische Kreise in Angloamerika über die Abschaffung der Todesstrafe als Frage der Zeit. Man richtete Gefängnisse auf längere Haftstrafen ein.

Im technologischen 20. Jahrhundert kamen ausgeklügelte Neubauten hinzu, die Verwahr- und Kontrollsysteme verfeinerten und unsichtbar machten. Gleich blieb, dass Gefängnisse in ihrer uniformen Klarheit den steingewordenen Staat repräsentieren. Im 21. Jahrhundert wird Diskussion werden, wie man den Staat auflöst und mit Fußfesseln, sozialer Arbeit und Vollzugslockerungen dem Haftübel den Schrecken nimmt.

All das ist in funktionelle Raumgestaltung und Architektur gegossen. Die anzusehen lohnt. Darum gibt es Bildbände.

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Peter Schulthess. Hinter Gittern - Gefängnisse und Justizvollzug in der Schweiz. 88 Franken
(56 Euro). Bildband, 208 Seiten, 2006.

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten)