Josef Fritzl bleibt in St. Pöltner Haft
Österreichischer Zeitungszar Hans Dichand, 81, wußte es immer schon: Das Böse existiert.
In Person des Übelsten der Üblen: Josef Fritzl. (Bildquelle: FF ZeitschriftsverlagsgesmbH [Tageszeitung "HEUTE"], Zeitschrift LIVE, 16/2008, 9.05.2008, S. 74)
(Wien/St. Pölten, im Mai 2008) Der Kriminalfall aus Amstetten rund um den Inzest-Täter Josef Fritzl, 73, geht seinen normalen Weg. Am 9. Mai 2008 hatte der von Medien als “Sexmonster” bezeichnete ehemalige Unterwäscheverkäufer seinen ersten, obligatorischen Haftprüfungstermin (”Kleine Haftprüfung”).
Wie jeder der 250 Haftinsassen im Gerichtsgefängnis Justizanstalt St. Pölten hatte auch er nach zwei Wochen Aufenthalt einen Termin beim Haftrichter. Der rüstige Fritzl ist seit 28. April 2008 inhaftiert und muss ohne seine Großfamilie auskommen.
“Kleine Haftprüfung” - Keine Enthaftungsgründe
Fritzl wurde vom Stockchef zu Fuß die Steinstiegen hinunter in den Vorhof eskortiert - in der JA St. Pölten gibt es keinen Lift. Von dort ging es unter freiem Himmel am Verwaltungsgebäude des Direktors vorbei, durch eine Eisentür und einen mit einer hohen Mauer vom Gehsteig abgetrennten Gang direkt ins Gebäude des Landesgerichts.
Der Haftrichter fand keine Gründe, die eine Enthaftung Josef Fritzls aus der U-Haft rechtfertigen. Von allen vier möglichen Haftgründen bei einem Untersuchungshäftling, musste nur ein Argument zur Sprache kommen: Ab einer Strafandrohung von über 10 Jahren Haft ist die Untersuchungshaft wegen “Fluchtgefahr” bedingt-obligatorisch
(§ 180 Abs 7 STPO). Jedes Gericht in Österreich hält sich an dieses Prinzip.
Kein Entkommen
Dass bei Fritzl die “Wiederholungsgefahr” (gegen das selbe Rechtsgut wegen pädophiler Geneigtheit) und die “Verdunkelungsgefahr” (Beiseiteschaffen von Beweismitteln) hinzukämen, ist erschwerend. Dass die einfache “Tatbegehungsgefahr” ausfällt, weil die Missbrauchsopfer in der Landesnervenklinik Mauer bei Amstetten wohnen, ist ein schwacher Trost.
Und überhaupt: Wo sollte ein entlassener Untersuchungshäftling Fritzl leben? Sein Haus in der Ybbsstraße 40 gleicht einem Militärcamp. Männerwohnheim gibt es in Amstetten keines.
Die Verhandlung dauerte zehn Minuten. Josef Fritzl sprach kein Wort. Sein Verteidiger Rudolf Maier verzichtete auf Rechtsmittel.
Voraussichtlich am 6. Juni 2008 (vier Wochen nach erster Haftprüfung) ist die nächste Haftprüfung
(”Große Haftprüfung”). Dann geht es im Intervall alle zwei Monate so weiter.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle)

