Scheidungsvater mit Klage gegen Dr. Regina Mayrhauser gescheitert
(Wien, im Juni 2008) Dicke Luft herrschte im Saal 5 des Bezirksgerichts Donaustadt. Ein Scheidungsvater klagte die Scheidungsanwältin seiner Noch-Ehefrau und scheiterte damit. Aber ein Anfang ist getan. Schuld für das Scheitern der Anklage war die schlechte Beweislage und eine Kultur der Bindungswirkungen im Rechtssystem.
Grundsätzlich: Darf ein Scheidungsvater, der vor zwei Jahren in einem Strafverfahren freigesprochen wurde, das seine Noch-Ehefrau betrieben hatte, eine Privatanklage gegen die Scheidungsanwältin der Noch-Ehefrau führen, wenn diese die Vorwürfe ein Jahr nach dem rechtskräftigen Freispruch in einem Schriftsatz der Scheidungsberufung wortreich wiederholt? Ja, er darf. Sollte er sich darauf gut vorbereiten? Ja, er sollte.
Acht Kiebitze um 9 Uhr morgen
Vor allem dann, wenn er gleich zwei Anwälte aus der Kanzlei (Dr. Regina Mayrhauser und Dr. Johannes Wolf als Beklagtenvertreter) als Gegner hat, die seine Noch-Frau seit 30. März 2006 im Scheidungsverfahren vertritt.
Im Saal 5 des BG Donaustadt waren um 9 Uhr vormittag des 30. Juni 2008 immerhin acht Personen im Publikum. (Nicht dabei die Noch-Frau, die Richard K. 2001 über das Internet kennengelernt hatte und die aus Peru stammt. Sie sitzt in der 300.000-EUR-Eigentumswohnung am Wienerberg, die Richard K. bezahlt hat und seit Februar 2006 nicht mehr betreten darf.) Die Kiebitze waren keine bezahlten Demonstranten, sondern Interessierte.
Dr. Johannes Wolf, der sich im Ton vergreift
Sie wurden Zeugen von skurillen Wortspenden des Beklagtenverteidigers Dr. Wolf, der vor allem darauf bedacht war, die Verhandlungsführung zu übernehmen und stets hörbar zu argumentieren. So als hätte Sigmund Freud nie gesagt, dass sie “Stimme der Vernunft leise” ist. Schreiduelle des Beklagtenvertreters mit dem Kläger waren die Folge, die Richterin Susanne Kleindienst-Passweg veranlassten, ihre mediatorische Kunst (sie schrieb Buch über “Mediation”) einzusetzen und in zwei Stunden Wortgefecht zumindest vier Mal die Streitgegner “zum tiefen Durchatmen, Innehalten und In-sich-gehen” zu motivieren. Zwei Mal unterbrach sie für jeweils fünf Minuten sogar die Verhandlung - Füßevertreten am Gang.
Tabubruch - Klage im schwebenden Scheidungsverfahren
Es war keine normale bezirksgerichtliche Verhandlung und schon gar kein viel beschworenes “Heiteres Bezirksgericht”. Hier klagte ein Scheidungsvater ein Recht ein, besser, die Wiederherstellung seines Bürgerrechts, das ihm zum einen die Rechtsordnung, zweitens seine hochintrigante Noch-Frau und zu unguterletzt die Scheidungsanwältin Dr. Regina Mayrhauer nicht gewähren wollen.
Am 4. Dezember 2007 brachte der selbstvertretene Dipl. Ing. Richard K. am BG Wien-Donaustadt einen
“Antrag auf Bestrafung” gegen Dr. Regina Mayrhauser ein. Auszug (Seite 2, Privatanklage):
“Vorhalt eines strafrechtlich bereits rechtswirksam und endgültig abgehandelten Strafverfahrens, fortgesetzte Üble Nachrede und Behauptung unrichtiger Tatsachen hinsichtlich der Behauptung von sexuellen Missbrauchshandlungen gegenüber der Tochter und dadurch vorsätzlich bewusste Schädigung und Gefährdung von Kredit, Erwerb und beruflichem Fortkommen des Anklägers.
Insbesondere ist dies jedoch auch bezeichnend, dass aufgrund des jetzt noch anhängigen Obsorge- und Scheidungsverfahrens, wo die Rückkehr des Anklägers in die gemeinsame Eigentumswohnung damit vermutlich verhindert werden soll, diese bewusst unrichtigen Beschuldigungen in Form von, insbesondere durch § 111 und
113 StGB, indizierten Vorhaltungen erfolgen.”
Reaktion auf fortwährende Anschuldigungen
Die Genese eines langen Gerichtsstreits: Am 30. März 2006 beantragte Noch-Gattin des Richard K. die Scheidung am BG Favoriten. Vorsorglich ließ sie ihn aus seinem Heim “wegweisen” und bedachte ihn mit EV 386b (derzeit beim EMGR). Es folgten zahlreiche Einsprüche des Gatten. Am 27. September 2007 erfolgte durch das BG Favoriten die Klagsabweisung durch Richterin Andrea Popp. Am gleichen Gericht erfolgte am 29. Oktober 2007 die Berufung gegen Klagsabweisung durch die Anwältin der Gattin, Dr. Regina Mayrhauser. Gegen diese Klagsberufung vom
29. Oktober 2007 richtete sich nun eine Privatanklage, da sie laut Kläger relevante, massive Passagen enthielt.
Woher stammten die in einer Besessenheit vorgetragenen Darstellungen der Scheidungsanwältin, die sich in einer Massiertheit über Seiten ziehen, dass einem der Drehschwindel in den Kopf schießt? Die Anwältin in ihrer Zeugeneinvernahme (30. Juni 2008): “Von den Aussagen der Kindmutter.” Diese diskreditiert unbeeindruckt von rechtskräftigen Gerichtsurteilen weiter den Noch-Gatten als hätte es 2006 ein über zwei Verhandlungstage dauerndes Schöffenverfahren am Landesgericht Wien (10. August 2006 und 18. Oktober 2006) mit freisprechendem Urteil nie gegeben!
Unklar ist, wie weit Erziehungsmängel der Migrantin, die in Österreich laut Angaben des Noch-Gatten die Staatsbürgerschaft durch eine Scheinehe erlangte, in ihrer lateinamerikanischen Heimat dafür verantwortlich sind. Zu begreifen scheint sie nicht, dass in Österreich nach einem Freispruch Schluß mit Vorwürfen ist. In diesem Fall ist wohl so lange nicht Schluß, bis die 300.000 EUR-Eigentumswohnung endgültig an sie gefallen ist.
(1.200 EUR Alimente bekommt sie jetzt schon vom Kindvater Monat für Monat.)
Kernfrage der Privatanklage vom 30. Juni 2008 gegen die Rechtsanwältin war jedoch eine andere. Wo liegt die Letztverantwortung und moralische Grenze für den Rechtsfreund beim Abfassen eines in einer menschenunwürdigen Gehässigkeit und Hetzsprache formulierten Schriftsatzes?
Dr. Regina Mayrhauser, die sich im Ton vergriff
Den Gipfel der freihändigen Interpretation und anmaßenden Ferndiagnose erreichte der Text der Scheidungsberufung, als die Anwältin versucht, die ausführliche Beweiswürdigung eines Schöffensenats
im Jahr 2006 am LG Wien (Vorsitz: Dr. Thomas Schrammel) mit folgenden Worten auszuhebeln:
“Bei richtiger Würdigung aller Umstände (!!!, sic) hätte das Erstgericht daher die somit begehrte Feststellung treffen müssen, dass Elisabeth vom Beklagten im August und im Dezember 2005 zu nicht mehr näher feststellbaren Zeitpunkten missbraucht wurde.”
Ob dieser Satz für eine Anzeige bei der Rechtsanwaltskammer reicht, wird abzuwägen sein. Bei allem Kampf ums Geld und drei Kinder steht es gewiß keiner Scheidungsanwältin zu, ordentliche Rechtssprechung einer Strafgerichtsbarkeit in Österreich auf diese untergriffige Weise in einer solchen Tonlage zu desavouieren.
Grundsätzlich zur Quellenfindung für Schriftsätze: Liegt die Grundlage von Thesen einer Scheidungsanwältin bei banalen, sich redundant perpetuierenden Aussagen einer Einwanderin aus Peru, die schlecht deutsch spricht, oder bei ausgewiesenen Landesgerichts-Fachleuten, die ihre Expertisen in wohlüberlegten Schriftgutachten in diversen rechtlichen Ebenen zur Sachlage formuliert haben?
Diese Frage sachlich zu beantworten, nimmt sich dieser Beitrag vor - Fertigstellung folgt.
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Einige Zitate aus dem Verfahren:
“Sie müssen wissentlichen Missbrauch der Kanzlei nachweisen.” (Richterin zum Kläger)
Zwischenruf aus Publikum (Oswald): “Es wird nicht funktionieren, das nachzuweisen. Da müsste man die Kanzlei abhören - aber das ist illegal.”
Anwalt Wolf (entrüstet): “Sie wollen die Anwältin aus einem Verfahren hinausschießen!”
Oswald: “Es geht um feministische Politik im Gerichtssaal.”
“Das Ganze verfolgt ja ein bestimmtes Schema.” (Anwalt Wolf, warum der Kläger eine Klage gegen die Scheidungsanwältin seiner Noch-Frau eingebracht hat). “Wenn ich mir anschaue (Blick zum Publikum) welche Internetbetreiber hier im Publikum sitzen.”
“Das, was Sie wollen, ist einen anwaltlichen Vertreter hinausschießen. Sie greifen grundsätzlich in anwaltliche Tätigkeit ein!” (Anwalt Wolf schreiend zum Kläger)
“Damit wird eine rechtspolitische Säule weggeschossen!” (Anwalt Wolf schreiend zum Kläger)
“Wir können unseren Job aufgeben, wenn das jeder macht! Wir können unsere Kanzlei zusperren und alle Leut’ z’Haus schicken, wenn das jeder macht!” (Anwalt Wolf schreiend zum Kläger, der die Scheidungsanwältin der Exfrau im laufenden Scheidungsverfahren klagte)
“Darf ich um Ruhe und Disziplin bitten?” (Richterin)
“Wir brauchen eine Publizitätswirkung, dass sie nichts Besseres gewusst hat.” (Richterin zu Anwalt Wolf, dass die Scheidungsanwältin gem § 9 RAO gehandelt hat)
“Sie werden uns nicht an der Ausübung eines Jobs hindern. Hier gilt es den Anfängen zu wehren.” (Anwalt Wolf zum Kläger, der die Scheidungsanwältin klagte).
“Ich glaube, dass Sie mit dem Verfahren Geld verdienen wollen.” (Kläger zu Anwalt der beklagten Partei Johannes Wolf, der rechtfertigt, dass Scheidungsanwältin Dr. Mayrhauser strafgerichtlich freigesprochene Vorwürfe gegen den Kläger weiterhin in Scheidungsberufungen als Vorhalte verwertet)
“Sie unterstellen mir Geldgier?” (Anwalt Wolf, Vertreter der Beklagtenseite zum Kläger)
“Es gibt Verärgerung auf beiden Seiten. Zur Deeskalation der Gesamtsituation atmen wir nun alle aus, gehen in uns und machen nun 5 Minuten Pause.” (Richterin zu allen)
“A Viecherl oder a Kinderl…” (Anwalt Wolf in kinderabwehrender Rhethorik auf die in den Raum gestellte Frage der Richterin, welchem Kinderhilfsverein die Spende des Klägers von 175 EUR zufallen soll.)
Literatur und Quellenlage zur freien Verwertung:
SV-Gutachten (LG Wien) Dr. Angelika Göttling (8. April 2006)
LG Wien 24 HV 89/06s (Freispruch, Richter Thomas Schrammel, 18. Oktober 2006)
BG Favoriten 2 C 273/06d (Scheidung durch Frau, Klagsabweisung Richterin Andrea Popp, 27. September 2007)
BG Favoriten (Berufung gegen Klagsabweisung durch Dr. Regina Mayrhauser - für Privatanklage relevante, massiert anfallende und inkriminierte Passagen, 29. Oktober 2007)
Antrag auf Bestrafung der Dr. Regina Mayrhauser (Privatanklage) - 4. Dezember 2007
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle)
Peter Römers Charta 97 verstummte
Peter Römer, ehemaliger Aktivist und Journalist. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie)
(Wien, im Juni 2008) Früher war das anders. Da war der Oberösterreicher ein kontaktfreudiger Mann. Er fuhr schon einmmal nach Wien, um Leute zu treffen, die von der Justiz benachteiligt wurden.
Bei zwei Treffen war der Herausgeber dabei. Einmal Peter L., ein Mann, der aus seinem Fall Ende der 80er Jahre ein Archivbollwerk machte, rund 100 Anzeigen gegen Richter, Sachverständige, Polizeibeamte und Zeugen machte. Sein Fall war klein, er saß nur zwei Monate in Untersuchungshaft in Vorarlberg. Doch die Nachwirkungen waren für ihn enorm. Fast 15 Jahre zog sich das Verfahren und die Nebenverfahren bis heute hin. Römer hörte aufmerksam zu, ließ sich alles erklären. Er besuchte ihn in seiner Wiener Wohnung. Als die Justiz L. ein Sachwalterverfahren androht, wollte Römer zum Gutachtergespräch als Vertrauensperson mitgehen. Und dafür extra von Linz nach Wien reisen. Das war 2005.
Dann ein gewisser P., Gastronom. Er streitet seit Jahren in einem Zivilverfahren und fühlt sich krass durch das System der Justiz benachteiligt. Viel Geld ging für Anwälte und Gutachten auf. Die Rede ist von 100.000 Euro. Auch hier hörte Römer aufmerksam zu, fuhr dafür nach Wien, traf den Mann, nahm sich Zeit. Das war 2006.
Es war die gute Zeit. Wenn man Peter Römer heute anruft, erreicht man ihn meist in Griechenland, wo er mit seinem Motorrad herumkurvt. Auch eine Art der Flucht vor einer Welt, die keine gute ist.
Wurzeln im Fall Foco
Peter Römer, 61, hat seine Wurzeln im “Fall Foco”. Der Linzer Mordfall, bei dem ein Falscher sieben Jahre saß (und nach dem Wiederaufnahmeverfahren entschädigt wurde) und ein angeblicher Täter nach acht Jahren Justizanstalt floh, hat seine Aufmerksamkeit auf das unrunde Räderwerk der Justiz geschärft. So sehr, dass er genau hinsah.
Und Dinge merkte, die anderen in der oberflächlichen Betrachtung entgehen.
Beim Fall Foco, im Jahr 1986, war er Journalist beim “Linzer Anzeiger”. Ein Offertenblatt, das hauptsächlich aus Kleinanzeigen bestand. Römer lenkte die Redaktion und machte daraus ein scharfes, angriffsfreudiges Blatt. In der Foco-Zeit machte er ein Heft schon einmal mit dem keimfreien Titel auf: “Foco unschuldig - Wahrer Täter läuft frei herum!” Diese Zeit war turbulent.
Gern erzählt er, wie ihm der “alte Stern” (DDr. Michael Stern, Anm B&G) im weißen Rolls Royce die Foco-Akten nach Linz brachte. Stern ließ sich chauffieren und drückte Römer mehrere tausend Seiten Akte in die Hand:
“Sie sind doch der Journalist, der von Focos Unschuld überzeugt ist”, so Stern damals.
Kein Mann in Österreich kennt den Fall Foco besser als Peter Römer. Aus ihm leitete Römer auch immer wieder Grundpfeiler der Justiz ab. Wenn bei einem Fall so viel schief laufen konnte, dann braucht die Justiz und ihre Organe eine scharfe Kontrolle. Römer wollte wissen, wie viele Fälle Foco abseits der Öffentlichkeit es in Österreich in den letzten zwanzig Jahren gab.
Verzwickte Fälle
Danach sammelte er, vornehmlich aus dem oberösterreichischen Raum, verzwickte Fälle. Legte sie ab, studierte sie, zerlegte sie in Bestandteile. Immer wieder stieß er auf die Grundlogik: “Fehlurteile in Strafverfahren gefährden die Sicherheit der Allgemeinheit: Die wahren Täter können ihre Verbrechen ungehindert weiter begehen. Jede Fehlentscheidung schädigt und verringert die objektiv für ein funktionierendes, florierendes, lebenswertes Gemeinwesen unverzichtbare Rechtssicherheit.”
1997 gründete er in Linz mit einigen Rechtsanwälten und Geschädigten die Charta 97. “Dieser Verein wurde nötig, damit nicht nur der Peter Römer etwas sagt”, sondern das abgestimmt ist. Immer wieder organisierte der kleine Aktivistenverein Pressegespräche, um auf Justizmissstände hinzuweisen.
Das letzte große lief am 28. April 2006 in Wien, bei dem immerhin einige prominente Anwälte teilnahmen (Wegscheider/Linz, Soyer/Wien) und Medienvertreter der Qualitätszeitungen die Botschaft gut platzierten.
Römer brachte sogar zu Stande, ein Kamerateam der “Zeit im Bild 1″ anzulocken. Der Bericht wurde dann jedoch nicht ausgestrahlt, weil an diesem Tag der Nahostkonflikt dazwischen kam.
Systemkritik
Peter Römer wollte grundsätzliche Kritik üben. Er sah zwei Hauptursachen für Fehler im Strafrechtssystem:
“Der völlige Mangel an effizienter Kontrolle der Tätigkeit oder Untätigkeit der Staatsanwälte, ja sogar
an jeder Möglichkeit dazu”. Insbesondere der § 90 StPO gehöre einer Reform unterzogen, so Römer.
Zweitens trat er für eine Reform des Geschworenenwesens ein. “Die nur in Österreich gegebene, unkontrollierte Einflussmöglichkeit der Berufsrichter auf die Laienrichter” macht es in vielen Fällen schwer.
Daneben setzte er sich weiter mit Fällen auseinander. Der Erfinder-Mordprozess ist ein Fall, der ihn nicht losließ. Das ist ein Fall, in dem ein Welser 17 Jahre sitzen muss. Er soll einen Bad Haller Tüftler mit zwei Schüssen ermordet haben. Weder gab es Zeugen, noch Spuren. Vorerst waren es 2003 am LG Steyr 7 Jahre Haft wegen Anstiftung zum Mord. Das hob der Wiener OGH auf. Im neuerlichen Prozess am LG Steyr erhielt der Welser 8 weitere Jahre - nun für Mord. Neuerlich Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Wiener OGH. Das Verfahren startete ein drittes Mal und nun gab es im Juni 2006 am LG Wels gar 17 Jahre Haft. Neuerliche Nichtigkeitsbeschwerde läuft.
Große Fälle, wo es kaum Beweise und schwache Indizien gab, regten Peter Römer auf.
Amnesty International kein Verbündeter
Verbündete zu finden, war nicht einfach. Das zeigte eine Zuschrift von Amnesty International an die Charta 97 vom 12. Juni 2006, die Römer sehr ärgerte: “Da im Fall Österreich grundsätzlich von der Verwirklichung der justiziellen Verfahrensgarantien auszugehen ist, urgiert amnesty international zwar die unverzügliche Einleitung unabhängiger und umfassender Untersuchungen von Misshandlungsvorfällen und beobachtet in Einzelfällen die Einhaltung der Standards eines fairen Verfahrens, kommentiert aber grundsätzlich nicht Entscheidungen unabhängiger Gerichte. Was die Vorgehensweisen der Strafverfolgungsbehörden, darunter die Staatsanwaltschaft anlangt, beschränkt sich amnesty international auf die Analyse und allenfalls Kritik der zugrundeliegenden Organisations- und Verfahrensvorschriften (zB. Kritik an Weisungsbefugnis des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft)”.
Solche Emails machten Römer missmutig. Weiter Amnesty (12. Juni 2006) an die Charta 97 zur Selektions-Philosophie: “Betreffend die von Ihnen angesprochenen Fälle müssen wir mitteilen, dass es uns als ausschließlich spendenorientierte Organisation mit immer knappen Ressourcen nicht möglich ist, alle uns gemeldeten Einzelfälle aufzugreifen, sondern wir zu einer strikten Prioritätensetzung gezwungen sind. amnesty international Österreich bearbeitet im Rahmen dieser Prioritätensetzung überwiegend Fälle von Misshandlung in Polizeigewahrsam, während wir den Bereich von potentiellen Misshandlungen in Justizanstalten derzeit nur in äußerst eingeschränktem Ausmaß bearbeiten können. Recherchen und Dokumentation von Einzelfällen ist eine höchst aufwändige Arbeit, sodass wir nur wenige Fälle aufgreifen und stellvertretend für andere, gleich gelagerte Fälle bearbeiten. Wir wählen einzelne Fälle gezielt aus, die in unser Mandat und unsere Schwerpunkte fallen und anhand derer sich ein strukturelles Problem schwerwiegender menschenrechtlicher Defizite veranschaulichen lässt.”
Das Land der Griechen mit der Seele suchen
Das hatte sich Peter Römer anders erwartet. Es zeigte ihm aber, dass trotz Amnesty der Ansatz, verfahrensinterne Missstände zu analysieren und in Pressegesprächen aufzuzeigen, umso nötiger ist. Das war 2006. Mittlerweile hat man nichts mehr von der Charta 97 gehört.
Wenn man ihn heute anruft, erreicht man ihn meist in Griechenland, wo er mit seinem Motorrad herumkurvt.
Auch eine Art der Flucht vor der Welt, die eben keine gute ist.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizkultur)
Der Strafexperte - Mag. Roland Friis - Teil 4
Rechtsexperte Mag. Roland Friis, Strafverteidiger in Wien, legt in seinem Gastbeitrag die Grundzüge im Umgang mit der Unschuldvermutung dar. Er plädiert auch in kleinen Verfahren für aktives Arbeiten am Fall und gute Vorbereitung gegen Belastungszeugen. Notfalls muss auch eine neutrale Stelle, etwa ein Privatdetektiv, eingeschalten werden, der mit Gewerbelizenz das Leben der Belastungszeugin durchleuchtet. Denn, so die Essenz: Ohne Verteidigung gilt die Unschuldsvermutung in Österreich nur auf dem Papier und man riskiert eine empfindliche Verurteilung. (mjo)
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Unschuldsvermutung und Beweislast im österreichischen Strafverfahren
Unter Unschuldsvermutung versteht man, dass jedermann so lange als unschuldig anzusehen ist,
als er nicht rechtskräftig bezüglich einer bestimmten Straftat verurteilt wurde. Dieses Grundprinzip des österreichischen Strafprozessrechts hindert jedoch nicht, dass jemand vielleicht sogar einige Monate in Untersuchungshaft verbringen muss, bis sich letztendlich seine Unschuld in einem Hauptverfahren herausstellt. Im Zweifel ist ein Angeklagter freizusprechen (”Zweifelsgrundsatz”). So weit Theorie und Lehre: Wie sieht dies in der Praxis aus?
Es lässt sich am konkreten Beispiel veranschaulichen: Herr Anton ist beschuldigt, seine ehemalige Lebensgefährtin bedroht zu haben (§ 107 StGB). Als einziges Beweismittel existiert die Aussage von Frau Berta, welche bei der Polizei angegeben hat, unter vier Augen mehrmals im direkten Gespräch von Herrn Anton ernsthaft mit dem Umbringen bedroht worden zu sein. Tatsächlich stimmen die Vorwürfe aber nicht.
Die Schilderung von Frau Berta scheint aber auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar und glaubwürdig. Nunmehr muss der Staatsanwalt entscheiden, ob die vorhandenen Beweise (Zeugenaussage der Frau Berta)
für einen Strafantrag ausreichen. Im Regelfall wird man davon ausgehen können, dass der Staatsanwalt einen Strafantrag einbringen wird, da aus seiner Sicht die Aussage einer Zeugin grundsätzlich als ausreichend anzusehen ist.
Berta bezichtigt Anton der Gefährlichen Drohung
Herr Anton bekommt also ein Einschreiben vom Gericht, wonach er sich zu einem bestimmten Termin zur Hauptverhandlung einzufinden hat. In diesem Schreiben ist meist auch schon der schriftliche Strafantrag enthalten.
Wie kann oder soll sich Herr Anton nun verteidigen? Reicht es, wenn er zur Verhandlung kommt und die Wahrheit erzählt? Wird ihm seitens des Gerichts geglaubt werden?
Im Regelfall wird folgendes eintreten: Der Richter wird sich die Version des Herrn Anton anhören, danach die Darstellung des “Opfers” Frau Berta. Wenn keine Beweisanträge gestellt werden, wird der Richter zwangsläufig unter Zugrundelegung der vorhandenen Beweismittel (zwei widersprechende Aussagen) zu entscheiden haben.
Aussage gegen Aussage
Wie wird der Richter diese Aussagen nun bewerten? Für welche Version wird er sich entscheiden?
Wenn Frau Berta vor Gericht keinen unglaubwürdigen Eindruck macht, wird der Richter aller Voraussicht
nach ihrer Darstellung glauben.
Dafür sprechen nämlich zwei wichtige Gründe: Als Zeugin unterliegt Frau Berta der so genannten Wahrheitspflicht und im Falle einer falschen Beweisaussage vor Gericht würde sie eine unbedingte Gefängnisstrafe riskieren. In der vorliegenden Sachverhaltskonstellation spricht also aus der Sicht
des Gerichts nichts gegen die Glaubwürdigkeit der Zeugin Berta.
Angeklagter hat zwei Möglichkeiten, die Lüge zu nutzen
Wie schaut es nun mit der Glaubwürdigkeit des Herrn Anton aus? Selbst wenn Herr Anton
sich in keinerlei Widersprüche verwickelt und auch sonst keinen “verlogenen” Eindruck macht, sprechen
zwei wesentliche Argumente gegen ihn:
- 1. Als Beschuldigter vor Gericht darf Herr Anton straffrei lügen, solange er niemanden fälschlich belastet. Es besteht also die potenzielle Möglichkeit, dass Herr Anton von seinem Recht zur Lüge Gebrauch gemacht hat. Ob Herr Anton tatsächlich gelogen hat oder nicht, kann der Richter unter den gegebenen Umständen schwer beurteilen. Dennoch muss er eine Entscheidung treffen.
- 2. Ein zweiter erschwerender Umstand kommt zum Tragen: Herr Anton hat – abgesehen von seinem Recht zur Lüge - auch potenziell ein Motiv, die Tat fälschlich abzustreiten. Er möchte natürlich nicht verurteilt werden und wird daher nach der allgemeinen Logik alles Mögliche unternehmen, um seine Verurteilung zu verhindern. Die Wahrscheinlichkeit, dass er lügt, steht also im Raum.
Unter Abwägung der Aussagen und der aussagenden Personen besteht daher eine extrem hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht keine Zweifel an der Aussage des “Opfers” Frau Berta haben wird und Herrn Anton verurteilen wird. (Dies geschieht beim § 107 StGB in Österreich 1.600 Mal im Jahr, Anm. B&G.)
Ist deshalb Herr Anton der Verleumdung der Frau Berta schutzlos ausgeliefert? Nein, mit Sicherheit nicht! Im Rahmen einer sorgfältigen Vorbereitung der Verteidigung wird zunächst untersucht, ob die Zeugin die Drohungen einem konkreten Tag und einer konkreten Zeit zugeordnet hat. Hat sie sich solcherart bei ihrer Aussage vor der Polizei festgelegt, gilt es, ein allfälliges Alibi des Herrn Anton zu prüfen. Wenn Herr Anton nun tatsächlich beweisen kann, dass er am Tag einer bestimmten Drohung an einem ganz anderen Ort war, ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Freispruch geschafft.
Damit ist es aber noch nicht getan: Schließlich hat Frau Berta auch noch andere Zeitpunkte für die Ausstoßung von Drohungen genannt, die optimalerweise ebenfalls widerlegt werden sollten. Nun hat Herr Anton aber für die anderen angeblichen Drohungen leider kein Alibi. Die Glaubwürdigkeit der Frau Berta hat zwar durch das Alibi für eine bestimmte Drohung eine gewaltige “Schramme” erlitten, dies muss aber nicht zwangsläufig zum Freispruch des Herrn Anton führen. Schließlich könnte Frau Berta, wenn sie mit vom Gericht mit dem Alibi konfrontiert wird, auf eine Verwechslung oder Erinnerungslücke berufen.
Gibt es weitere Möglichkeiten, die Glaubwürdigkeit der Frau Berta kritisch zu hinterfragen?
Ja, so besteht z.B. die Möglichkeit, einen Berufdetektiv einzuschalten, der die Vergangenheit der der Frau Berta
und ihr persönliches Umfeld durchleuchtet. Im Zuge diese Ermittlungen tritt auf einmal eine alte Verurteilung
der Frau Berta wegen falscher Beweisaussage vor Gericht zu Tage!
Wie das der Detektiv herausgefunden hat? Er wird es nicht verraten, da die Art der Informationsbeschaffung zu seinem Geschäftsgeheimnis gehört. Von einem kann man mit 100%-iger Sicherheit ausgehen: Der Detektiv hat seine Informationen völlig legal besorgt, da er wohl kaum seine Zulassung aufs Spiel setzen wird. Auch wird sich ein Verteidiger hüten, einen Detektiv mit fragwürdigen
oder gar rechtswidrigen Arbeitsmethoden zu beauftragen!
Warum weiß das Gericht bis zum Vorliegen des entsprechenden Detektivberichts nichts von der Verurteilung der Frau Berta? Als Opfer einer Straftat besteht weder für die Polizei noch das Gericht eine Veranlassung, einen Ausdruck des Vorstrafenregisters der Frau Berta beizuschaffen. Mit der nun aufgezeigten Verurteilung der Frau Berta hat die Verteidigung einen weiteren “Pluspunkt” gesammelt.
Reichen die vorliegenden Entlastungsbeweise jetzt endlich aus, um den Richter von einem Freispruch zu überzeugen? Nicht unbedingt, schließlich kann ja auch eine wegen Falschaussage verurteilte Person im konkreten Fall die Wahrheit gesagt haben. Gott sei Dank hat der Detektiv aber nicht nur die Vorstrafe ermittelt, er hat auch eine Arbeitskollegin der Frau Berta ausgeforscht und unter Legende befragt. Diese Arbeitskollegin verriet dem Detektiv, dass Frau Berta ihr gegenüber angekündigt habe, den Herrn Anton mit ein paar “Märchengeschichten” vor Gericht zu zerren.
Die Verteidigung wird diese Zeugin sowie den Detektiv natürlich zur Einvernahme beantragen, damit das Gericht sich einen persönlichen Eindruck von diesen Personen machen kann. Wenn diese Personen nun widerspruchsfrei aussagen, ist ein Freispruch zu erwarten. Frau Berta hingegen wird mit einer neuerlichen Anzeigen wegen falscher Beweisaussage vor Gericht rechnen müssen.
Aus diesem Fallbeispiel kann man ersehen, dass es in der Praxis durchaus erforderlich sein kann, aktiv seine Unschuld unter Beweis stellen zu müssen und sich keinesfalls auf den Zweifelsgrundsatz zu verlassen. Im Gerichtsalltag kommt es immer wieder zu ähnlichen Konstellationen, wo sich das “Blatt erst dann gewendet hat”, wenn entsprechende Entlastungsbeweise durch den Beschuldigen vorgelegt wurden.
Ist dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft deshalb ein Vorwurf zu machen? Meines Erachtens nein, denn woher sollen die Strafverfolgungsbehörden wissen, dass Frau Berta eiskalt lügt und sogar ein Strafverfahren wegen falscher Beweisaussage riskiert? Allerdings wäre es begrüßenswert, routinemäßig zumindest einen Blick in das Strafregister von Belastungszeugen zu werfen. Dies ist aber derzeit gesetzlich nicht zwingend vorgesehen.
Lässt sich ein Vorfall wie bei Herrn Anton grundsätzlich vermeiden? Nein, so etwas könnte jedem passieren. Sollte also jemand aufgrund einer Verleumdung verdächtigt werden, kann man ihm nur empfehlen, rasch professionelle Hilfe zu organisieren.
Mag. Roland Friis ist Verteidiger in Strafsachen in Wien.

(Ediert von Marcus J. Oswald in Gastautoren, Mag. Roland Friis)
Präsentation Stalking-Gesetz - Wien - 17. Februar 2006

Galerie der Opferschutzbewegten (v.l.n.r., 17. Februar 2006, BM f Justiz: Ltd. Staatsanwalt und Frauenversteher Christian Manquet, Kurzzeit-Justizministerin Karin Gastinger, Langzeit-Hardcore-Feministin Rosa Logar: Dieses Trio Infernal schuf das Stalking Gesetz. Foto für - ehedem gerichtlive: nun - diegalerie/Blaulicht und Graulicht: Marcus J. Oswald)
Die Freude im Bundesministerium für Justiz ist groß: Man hat endlich ein “Stalking” Gesetz.
Man hat zwar keine Fälle, aber ein Gesetz. V.l.n.r: Leitender Staatsanwalt Christian Manquet, Bundesjustizministerin Karin Gastinger, Leiterin der durch das BMI finanzierten Interventionsstellen Rosa Logar. (Foto: Marcus J. Oswald am 17. Februar 2006)
(AUS DEM B&G ARCHIV - Wien, im Februar 2006) Alle sind happy. Alle? Ein ganz normaler Pressetermin an einem Freitag vormittag. Im Bundesministerium für Justiz - Palais Trautson. Ein kleines Buffet steht bereit, ein paar Journalisten. Happy ist man, dass die Bundesministerin überhaupt kommt. Der Termin war für 11 Uhr angesetzt, dann auf 12 Uhr verschoben, da Justizministerin Karin Gastinger Flugverzögerungen hatte. Sie kam aus Innsbruck (Tirol). Um Punkt 12 Uhr trifft sie dann ein. Gutgelaunt, wie immer. Es ist schwer etwas gegen eine Justizministerin zu sagen, die beim Eintreten in einen Raum jedem einzeln zur Begrüßung die Hand schüttelt.
Gegen Freundlichkeit kann man sich nicht wehren. Und man muss auch nicht die Ministerin kritisieren, dass Österreich nun ein Gesetz mit männerfeindlicher Schlagseite hat. Sie kann nichts dafür. Sie wurde in die Sache hinein geritten. Doch nun ist es fix. Nach einem ersten Entwurf des Gesetzes im Dezember 2005 schrillten bei einigen die Alarmglocken. Vor allem die Innenministerin Elisabeth Prokop ließ bald wissen, dass das Gesetz in dieser Fassung so nicht kommt und möglich ist. Das Gesetz im Erstentwurf bestand auf kühnsten Fantasien von Frauenrechtsgruppen. Darin war formuliert (gewünscht), dass jedes unerwünschte SMS, jede unerwünschte Rose, jedes unerwünschte Telefonat sofort zu einer Anzeige und im schlechtesten Fall zu einem Jahr Haft geführt hätte. Die Rosenhändler und die Telefongesellschaften hätten sich in den Arsch gebissen.
Die Pressekonferenz. Ein Blick in den Raum zeigt: Das Thema interessiert nur Frauen. Neun Journalistinnen, einige von alternativen Medien wurden vorgeschickt, um ihre Sache zu suchen und zu vertreten. Nur zwei Männer in den Reihen. Das Thema zieht vor allem bei Frauen. Männer interessiert es bislang noch überhaupt nicht, sich als Stalking-Opfer zu sehen. Vielleicht haben Männer eine dickere Haut, sind weniger hysterisch.
Es wurde später kurz thematisiert - von Oswald.
Ministerin Gastinger stellt das Gesetz in knappen Worten vor, ehe sie ihrem leitenden Staatsanwalt, der den legistischen Text in den Feinschliff brachte, das Wort gibt. Die Ministerin lobt, wie immer sehr charmant und schwungvoll, die Arbeit aller Stellen. Sie verbreitet immer gute Laune. Es habe gedauert, der zweite Entwurf
sei nun solide. Sie sei froh, dass die Arbeit zu einem guten Ergebnis geführt habe.
Der Legist: Der Leitende Staatsanwalt im Justizministerium Dr. Manquet. Bezog Studien aus
den USA (!) und schrieb auf dieser Basis das österreichweit ab 30. Juni 2006 gültige “Stalking-Gesetz”. Warum bezog er Studien nicht auch aus Russland? (Foto: Marcus J. Oswald am
17. Februar 2006)
Dann Staatsanwalt Manquet: Der Mann um die 45 spricht in seinem Kurzvortrag davon, dass 80 Prozent der Betroffenen von “Stalking” Frauen sind. Der Herausgeber beginnt Notizen auf seinem Block. Diese Zahl ist definitiv falsch. Oswald hat sämtliche Fachzeitschriften der letzten drei Jahre minutiös durchgekämmt, deutschsprachige, englischsprachige. Das Verhältnis in der Deliktbereitschaft, aufgegliedert zwischen Mann und Frau, liegt bei 60 (bis 65) zu 40 (bis 35)%. Wobei auf Seiten der Männer als Opfer eine hohe Dunkelziffer liegt, da ein Mann sich dazu öffentlich meist nicht äußert.
Ein Punkt : Ermächtigungsdelikt
Im Wesentlichen, streicht der Leitende Staatsanwalt heraus, sei der zweite Entwurf des Gesetzes in vier Punkten nun klarer geregelt. § 107a StGB unterscheidet nun auch (entgegen dem ersten Entwurf) in “Offizialdelikt” und “Ermächtigungsdelikt”. Das ist neu. Agitierten Frauenrechtsgruppen, die das Gesetz für sich und ihre Opferschutzziele gänzlich urspurpieren und vereinnahmen wollten, ursprünglich in jene Richtung, dass
schon das Verschicken von Rosen, SMS und Anrufen als Offizialdelikt gesehen wird, wurde dieser Punkt
in Abschwächung des ersten Anlaufs vom Herbst 2005 zu einem Ermächtigungsdelikt (§ 107 a, Abs. 2). Ermächtigungsdelikt heißt: Die Strafverfolgung liegt in der Ermächtigung des betroffenen Mannes oder der betroffenen Frau.
Drei Punkte: Offizialdelikt
Offizialdelikt blieb nur die “unzumutbare Beeinträchtigung der Lebensführung” durch Aufsuchen “räumlicher Nähe” (§ 107 a, Abs. 1), die Verwendung “personenbezogener Daten zur Bestellung von Waren oder Dienstleistungen” (§ 107 a, Abs. 3) und der diffus formulierte § 107 a, Abs. 4, in dem “unter Verwendung personenbezogener Daten Dritte veranlasst werden”, mit dem betroffenen Mann oder der betroffenen Frau “Kontakt aufzunehmen”.
Das Gesetz wird ab Ende Juni 2006 in Kraft treten. Verabschiedet wurde es im Ministerrat am 16. Februrar 2006. Dann wechselt das Wort weiter zur Leiterin der vom Bundesministerium des Inneren (BMI) finanzierten “Interventionsstelle”. Diese Stelle ist, wenn man so will, eine halbexektuive Einmischungssstelle in Bürgerrechte der Menschen. Die Stelle ist vorgelagert, nicht Teil des Ministeriums, aber in engem Kontakt
mit dem Innenministerium. Kritiker dieser “Interventionsstelle” meinen, dass dieser Verein vor allem Gesellschaftspolitik macht. Die “Interventionsstelle” hat vor allem im “roten Wien” einen starken Stand.
Die gesamte Bewegung rund um das im Moment kaum nachvollziehbare neue Gesetz § 107a StGB nahm seinen Anfang in den politischen Agitationen der 35-jährigen Wiener Frauenstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ).
Umstrittene Vorfeldorganisation des BMI -
die anzeigenfreudige “Interventionsstelle”
Die “Interventionsstelle” ist durch Bundesmittel finanziert. Doch in den restlichen acht Bundesländern Österreichs hat die “Interventionsstelle” so gut wie keinen Einfluß. Das ideologische Hauptstandbein der vom BMI finanzierten Stelle steht in Wien. Hier wurde in enger Kooperation mit der Wiener SPÖ das bundesweite “Stalking Gesetz” entwickelt - und manche in den Bundesländern werden sich noch wundern, mit welchen großartigen “Fällen” aus den Beziehungskisten der Bürger nun die Landesgerichte konfrontiert werden.
Jedenfalls: Obfrau Rosa Logar sitzt am Podium und verbreitet gut geölte Opferschutzmythen. “25 Jahre” arbeite sie nun hauptberuflich in Frauenhäusern und habe viel erlebt. Selektive Wahrnehmung nennt man das auch. Logar versprüht Lob in Richtung Ministerin: Karin Gastinger sei die erste Justizministerin, die sich für ein solches Thema auf Bundesgesetzebene erwärmte. Dank an alle Seiten: “Wir dachten schon, das kippt und wird nichts mehr”. Nochmals Dank. Im übrigen, fügt sie hinzu, wolle die “Interventionsstelle” “keine strenge Bestrafung”, sondern ein Bewußtsein schaffen.
15 Minuten kein einziges Mal das Wort Mann
Nun sind die ersten 15 Minuten um und in diesen 15 Minuten fällt kein einziges Mal das Wort Mann.
Dann kommt Pressesprecher Pöchinger und fragt: “Noch Fragen?” Aber, klar doch!
Oswald meldet sich als Zweiter zu Wort. Er kritisiert, dass am Podium wohl eine Vertreterin der Frauenhäuser sitzt, aber kein Vertreter von Männerrechtsorganisationen. Man nimmt diese Anmerkung mit Bedauern zur Kenntnis. Dann bringt Oswald den Begriff der “positiven Diskriminierung” vor. Das Gesetz sei positive Diskriminierung, da es zwar Opfer schützen will, aber implizit meint, dass Männer die ausnahmslosen Täter sind. Oswald bringt vor, dass die vom Ministerium gehandelten Zahlen in der geschlechtergefilterten Täterquote “falsch” sind. “Die internationalen Studien - und ich kenne alle aus den letzten drei Jahren - sprechen immer von einem Verhältnis von 60:40 und nicht von 80:20, die von Frauenrechtsgruppen gerne präsentiert werden.”
Gesetz als “positive Diskriminierung” von Männern
Außerdem dürfe man eine “hohe Dunkelziffer bei Männern als Betroffenen” nicht vergessen. “Männer sind nicht so anzeigefreudig wie Frauen, sie rufen seltener die Polizei und gehen auch nicht ins Frauenhaus.” Dann will Oswald wissen, wie denn nun der rechtliche Unterschied zwischen den bisherigen Bestimmungen aus dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und dem neu aus dem Hut gezauberten § 107a StGB sei. Beide Paragrafen geben
nun Beamten das Recht zur temporären Wegweisung in die Hand.
Der Leitende Staatsanwalt Manquet greift den Ball mit der “positiven Diskriminierung” auf. Er habe, sagt er, das Gesetz so formuliert, dass Männer und Frauen gleichermassen als Betroffene vorkommen. Sie werden im Gesetzestext “Person” genannt. Das mag schon stimmen, grübelt der Herausgeber und fischt aus seinen mitgebrachten Unterlagen einen Artikel aus der Wiener Tageszeitung “Die Presse”, den er dem Leitenden Staatsanwalt dann doch nicht zeigt. Der Rahmen ist zu klein.
Allein der Einleitungssatz ist “positive Diskriminierung” von Männern. An diesem Artikel
(26. November 2004) sieht man offen die Propaganda, die (auch) von angeblich seriösen Medien mit diesem Gesetz betrieben wurde und wird. Der erste Satz lautet: “Stalking, eine Form psychischer Gewalt gegen Frauen”. Der Artikel aus der Tageszeitung “Die Presse” zeigt nicht mehr und nicht weniger, wie die Mitarbeiter der Frauenrechtsgruppen ticken.
Der Begriff “positive Diskriminierung” meint: Hier versucht jemand Frauen zu schützen (guter Ansatz)
und zugleich Männer zu kriminalisieren (schlechter Ansatz). Im Artikel geht Andrea Brem, Koordinatorin der Wiener Frauenhäuser (vier Gebäude), die auch im Fernsehen gerne als Lobbyistin auftritt, mit Eifer und ebenso großer Betriebsblindheit davon aus, dass ein österreichweites Gesetz offenbar nur Frauen schützen soll.
Oft kommen einem Frauenaktivisten so vor, wie Ärzte in einer onkologischen Station: Gehen sie beim Krankenhaus hinaus an die frische Luft, sehen sie nur eine Art Mensch: Alle haben Krebs!
Das Zeitungswesen ist in Österreich - inklusive “Die Presse” - leider qualitativ unterentwickelt, dass man
alles bedingungslos nachbetet und davor scheut, Fragen zu stellen und eine Gegenmeinung zur selektiven Wahrnehmung der Frauenrechtsaktivitsten herauszuschälen. Es ist eben gemütlicher, zu schreiben “Stalking, eine Form psychischer Gewalt gegen Frauen” statt darüber nachzudenken, ob das empirisch überhaupt haltbar ist oder ob man nicht mit dem Herrn Doktor von der Onkologie spricht.
Es gibt keine eigenen Zahlen, nur “Studien” aus den USA als Malvorlage
Zurück zur Pressekonferenz. Der Leitende Staatsanwalt Manquet hält also fest, dass das Gesetz für alle sei.
Er erwähnt zugleich, selbstentlarvend: “Es gibt keine Studien, wir bezogen die Studien aus den USA.” Der Kernsatz des Tages ist gefallen. Da muss man den Leitenden Staatsanwalt und Legisten dieser Gesetzesübung nicht korrigieren: Es gibt in Österreich tatsächlich keine einzige Studie, also keine einzige bundesweite Erhebung, ob für ein solches Gesetz überhaupt ein Bedarf ist. Das Gesetz schwirrt also im völlig leeren Raum der Argumente. Staatsanwalt Manquet gibt zu: Wir wissen nichts, haben keine Zahlen.
“Es gibt keine repräsentative Umfrage.” (Manquet). Daher griff er sich mit seinem langen Arm des Gesetzes
Studien aus den USA. Doch dort ist die Falllage eine komplett andere.
Wenn aus den USA “Stalking-Fälle” in die Mickey Maus-Republik Österreich und seine kleinen Medien vordringen, sind das vornehmlich Fälle von “Prominentenstalking”. Da geht es um Nicole Kidman, Caterine Zeta Jones, Jodie Foster oder Cher, also Leute, die uns im fortgeschrittenen Alter im mitteleuropäischen Kulturraum nur dann interessieren, wenn man Filmkritiker ist. Dann hörte man noch etwas von “Madonna und Stalking”, doch zugleich hört man, dass sie bestens gelaunt, wohlauf ist und soeben einen Riesenerfolg nach dem anderen feiert. So schlimm? Diese Fälle sind uns aus den USA bekannt. Zu dieser Falllage bezog das österreichische Justizministerium also amerikanische Studien und legte sie auf Österreich um.
Leitender Staatsanwalt zu Oswald: “Wer soll eine Studie bezahlen?”
Oswald frägt den Leitenden Staatsanwalt, mit dem er nach der Präsentation noch bei einem Faschingskrapfen beisammen steht, ob das Österreichische Justizministerium demnächst eine österreichweite Studie plant.
Dr. Manquet verneint: “Wer soll das bezahlen?”
Kein Methodenstreit, ja nicht einmal empirische Daten zum eigenen Land - aber ein Gesetz machen wir. Das ist Österreich! Der typische Fall von Politik mit Emotionen, nicht mit dem Kopf. Rechts im Bild Rosa Logar von der staatlich geförderten (Innenministerium) “Interventionsstelle gegen Gewalt”. Zugleich seit 25 Jahren hauptberufliche Frauenrechtsaktivistin. (Foto: Marcus J. Oswald am 17. Februar 2006)
Noch einmal im Klartext: Man stützte ein Gesetz auf keine Machbarkeitsstudie, auf keine Bedarfsanalyse, auf keine sozialwissenschaftliche Studie, auf rein gar nichts. Aber auf viel Lobbying. Die Leiterin der vom BMI finanzierten “Interventionsstelle” Logar tut sich schwer zu erklären, warum das Gesetz auch Männer vor angriffslustigen Frauen schützen soll. Sie eiert herum, naja, Männer haben auch keine Männerhäuser und so weiter. Doch selbstverständlich berät die “Interventionsstelle” auch Männer. Es klingt irgendwie durch: Das Gesetz ist doch eher für Frauen. Weil ihr dann nichts mehr einfällt, lehnt sie die geschlechterspezifische Unterscheidung der Betroffenen ab.
Merke: Versuche im Disput eine Frau nie mit den Waffen einer Frau zu schlagen! Zuerst machen die Frauenhäuser und die Interventionsstelle des BMI zwei Jahre lang geballten Mediendruck in der Fach- und Popularpresse, um ein Gesetz zum “Schutz von Frauen” zu machen - und wenn man die Vereinsleiter und Lobbyisten dann fragt, warum ein Bundesgesetz “nur Frauen schützen” soll, reagieren sie pikiert. Nein, eh alles nicht war. Das Gesetz ist eh für alle. Auch Männer dürften sich beim “Weißen Ring” melden, so die Lobbyistin für die Frauensache, Rosa Logar. Wirklich? Man vernimmt Worte, allein es fehlt der Glaube.
Gastinger-Story: the son of a preacherman
Justizministerin Karin Gastinger nimmt die Kurve im Argumentationsnotstand elegant und auf ihre charmante Art. Sie erzählt ein Beispiel aus dem Leben gegriffen, das wir ihr glauben. Ein Pfarrer, den sie kennt, wurde jahrlang von einer Frau sekkiert. Das ging soweit, dass er nicht nur das Zölibat, sondern auch Pfarramt aufgeben wollte. Hier hätte das neue Gesetz gegriffen, so die Justizministerin.
In einer zweiten Fragenrunde, meldet sich Oswald noch einmal zu Wort. Er will nun wissen, was eine “unzumutbare Beeinträchtigung” des Lebensumstandes ist, von dem das Gesetz spricht. “Erklären Sie mir
das einmal, dass ich es verstehe?” Nun, sagt der Staatsanwalt, zum Beispiel “wenn jemand den Arbeitsplatz wechseln muss oder die Wohnung oder seine Telefonnummer ändern”. Gut, dann wollen wir hoffen, dass derjenige oder diejenige seinen oder ihren Arbeitsplatz nicht wegen generell schwacher Leistungen im Job verliert, die Wohnung nicht wegen notorischem Zinsrückstand abgeben muss und seine Telefonrechnung
nicht aussteht, weil er den Tarif grundsätzlich nicht mehr begleichen kann.
Ein Gesetz fördert Sündenbockdenken und Rechtsmissbrauch
Was Juristen in ihrer mitunter klaren Analysefähigkeit oft unterlassen, ist klare Ursachenforschung. Es gibt
wie immer im Leben multikausale Ursachen. Dieses Gesetz fördet Sündenbockdenken. Es legt zu allem Überdruß die Bewertung von Ursachen für Lebensabstürze in die Hände junger, selbst lebensunerfahrener Richter und man darf erstaunt sein, was am Ende heraus kommt.
Die Pressekonferenz endet. Eine Journalistin stellt noch Fragen. Eine Frau von den “Salzburger Nachrichten” will nur wissen, warum eine Forderung der “Grünen” nicht in das Gesetz gepackt wurde und, was die Ministerin dazu sagt. Mächtig interessante Frage. Damit auch die Parteisekretariate etwas für die Kopiermaschine haben. Es neigt sich zu Ende. Der zweite männliche Kollege stellt keine einzige Frage. Ihm ist das Thema zu steil.
Andrea Brem, hauptberufliche, subventionierte Feministin, Leiterin der Wiener Frauenhäuser: Macht einen eher gequälten, denn entspannten Eindruck. So klingen auch ihre Aussagen, mit denen sie den Zuhörern im Ohr liegt. (Foto: Marcus J. Oswald, 5. Oktober 2005, 22 h 10, ZIB 2)
Eine Frage bringt Oswald nicht an. Ein drittes Mal meldet er sich nicht zu Wort. Er wollte eigentlich wissen,
was es mit der Forderung der öffentlich im ORF-Fernsehen geäußerten Meinung von Andrea Brem auf sich hat, die diese im Oktober 2005 in der ZIB 2 Kund tat. Auch Detektive dürften (ihrer Ansicht) keine Oberservationen mehr an Frauen und Männern durchführen. Auch das sei “Stalking”. Oswald fragte vorab bei der Berufsdetektivin Cornelia Haupt nach, die diesen Job seit 15 Jahren macht. Er wollte wissen, ob diese Frage sinnvoll ist. Sie verneinte per Email:
“Danke fürs Nachfragen. Ich habe auch nochmals mit einem Autor bzgl. Rechtsthemen telefoniert, der schon einen Artikel darüber gebracht hat, aber uns fällt nichts ein. Unsere Rechte werden dahingehend nicht geschmälert, weil das eh genau in der Gewerbeordnung verankert ist und im Privatsphärenschutz sind wir
auch ausgenommen, da da festgestellt wird, dass ein Detektiv sowieso nur tätig wird, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Rechtlich betrifft es uns 0. Im Gegenteil haben sogar einige Kollegen darin schon ein neues Betätigungsfeld für sich gefunden, da die Polizei ja immer erst zu spät tätig wird.”
Seitenarm Detektive - Null betroffen
Die Tätigkeiten der Detektive gehen also in konkret zwei Richtungen: Im alten Modell Ausspähungen und Observationen bei Seitensprunggeschichten und Ehebruch. Nun planen sie ein neues Geschäftsfeld ein, so es einen Auftrag gibt: Beschattung des eigenen Lebensumfeldes des betroffenen Mannes oder der betroffenen Frau, wenn es einen Verdacht auf beharrlicher Verfolgung durch eine Frau oder einen Mann gäbe. So zu sagen: Verstärkung des eigenen Lebenspanzers durch Außenüberwachung eines Verfolgers. Oder mit Friedrich Dürrenmatt gesprochen, der einmal ein interessantes Prosabuch geschrieben hat, das sich dadurch auszeichnet, dass es zwar 132 Seiten hat, aber nur aus 24 Sätzen besteht: “Der Auftrag oder Vom Beobachten des Beobachters der Beobachter”.
Die Detektive sehen das also rein geschäftlich. Auch wenn es Frauenrechtsgruppen nicht gefällt: Detektiv Mag. Bernhard Maier beschreibt es in seinem Buch “Detektiv Report” sehr erhellend, wie ein Wiener seiner Gattin in den Urlaub einen Detektiv bis nach Nordafrika (!) nachschickte und dort massivsten Ehebruch dokumentieren ließ. “Stalking” würden die einen schreien (Feministen), massiv-rationale Beweissicherung meinen die anderen (Antifeministen). Das Paar wurde auf Grund der Beweise so geschieden, dass die Ex-Frau des Anwaltes alle Unterhaltsansprüche verlor. Die so zu Stande gekommenen Beweise waren erdrückend.
Small Talk beim Buffet
Die Pressekonferenz im Justizministerium endet. Es geht zum kleinen Buffet. Alle Journalisten haben es eilig und gehen zu ihren Zeitungen. Die Brötchen interessieren nicht. Sie bleiben liegen. Der Saal leert sich rasch. Oswald bleibt beim Häppchenbuffet noch ein wenig stehen. Er hat Zeit. Neben ihm der Leitende Staatsanwalt Manquet und Frau Logar, die aus dem Bedanken gar nicht mehr heraus kommt. Small Talk beginnt.
Oswald: “Das ist ein etwas linkes Gesetz”. Manquet: “Das ist überhaupt kein linkes Gesetz. Wir haben in Wien eine Vierparteieneinigung. Alle Parteien haben zugestimmt. Und auch im Parlament haben wir eine Vierparteieneinigung. Und wenn Sie nach Deutschland schauen, dort hat die konservative Regierung ähnliche Vorhaben gefasst und die sind weitaus radikaler. Das ist ein unpolitische Gesetz.” Oswald: “Wie bitte? Das ist ein hochpolitisches Gesetz. Sie wissen doch, wer die treibende Kraft in Wien war: Die 35-jährige Frauenstadträtin Wehsely, die zwei Jahre politisch agitiert hat. Sie präsentieren das hier ausschließlich mit subventionierten Frauenrechtsgruppen. Sie präsentieren sogar Zahlen, sprechen immer von 80 % Täter unter Männern und nur 20 % Täterinnern durch Frauen, obwohl Sie im gleichen Atemzug sagen, sie haben gar keine Zahlen und müssen diese aus den USA beiholen. Ihre Zahlen sind auf Österreich umgelegt völlig falsch. Ich kenne das Material samt und sonders. Das Gesetz ist ein hochpolitisches Gesetz, da es gesellschaftpolitisch tief in die Privatleben der Bürger eingreift und die Eigenverantwortung unter den Beziehungspartnern drosselt.”
Linksideologisches Gesetz
Oswald nippt am Glas. “Zudem gab es ja auch Kritiker. Nehmen Sie zum Beispiel den Univ. Prof. Dr. Venier aus Innsbruck, der ja immerhin einen Kommentar zur Strafprozessordnung verfasst hat.” Manquet fällt ins Wort: “Ja, dem haben wir von uns (Ministerium, Anm B&G) dann geschrieben und ihn aufgeklärt.” Oswald,
fällt ins Wort: “Aha, Sie haben ihn auf Linie gebracht?”
Staatsanwalt Manquet, wechselt das Thema: “Wissen Sie, ich wurde von einer Frau angerufen, die gesagt hat: Der Paragraf der Gefährlichen Drohung (§ 107 StGB) ist in Österreich totes Recht. Das stimmt überhaupt nicht. Es ist nicht totes Recht. Wir hatten im Vorjahr 1.600 Verurteilungen nach Gefährliche Drohung.” Oswald fällt ins Wort: “Das ist der Paragraf mit den schlampigsten Prozessen hart an der Grenze zur Verleumdung.
Das sind jene Prozesse mit den dünnsten Beweisen, mit keinerlei Ermittlung und den meisten Fehlurteilen.
Setzen Sie sich einmal in einen solchen Prozess.” Manquet: “Bei der Gefährlichen Drohung haben wir beste Beweislagen: Es sind meist SMS oder Emails. Auch auch beim Stalking Gesetz können wir am besten mit Rufdatenauswertungen arbeiten.” Oswald wendet ein: “Wie bitte? Bei einem Strafmaß bis zu maximal einem Jahr? Das Stalking Gesetz ist jetzt schon das Unbeliebteste bei der Polizei. Mir sagte kürzlich ein Kriminalbeamter in einer anderen Sache: “Rufdatenauswertung? Wozu, ist ja kein Mordfall!” Sie wollen mir doch nicht glaubhaft darstellen, dass bei einem Strafmaß von maximal einem Jahr ein so großer Aufwand betrieben wird. Und noch was: Was helfen Ihnen denn Rufdatenauswertungen, Zahlentabellen? Wenn Sie nicht hören können, was gesprochen wurde.” Manquet weicht aus: “Gefährliche Drohung rangiert unter den Top 10 der Verurteilungen.”
Mann und Frau bei Sicherheitswache nicht gleich behandelt
Oswald: “Es ist schön, dass Sie ein privates Deliktranking führen, das macht es nicht besser. Ich will Ihnen eine andere Geschichte erzählen: Ich rief kürzlich probehalber bei der Sicherheitswache an. Ich sagte: Lieber Herr, wie ist das, wenn ein Mann zu einer Frau sagt - “Du wirst es noch bereuen, dass Du mich kennen gelernt hast.” - Darauf der Beamte am Ende der Leitung: Dann ist das eine Straftat, eine Gefährliche Drohung. - Danke für die Auskunft. Ah, ich hätte noch eine Frage: Wie ist das, wenn eine Frau zu einem Mann sagt: “Du wirst es noch bereuen, dass Du mich kennen gelernt hast.” - Der Beamte am anderen Ende gerät ins Stottern, eiert herum: Dann…dann müsste man sich das anschauen, wie sie das gemeint hat…wann sie es gesagt hat, was sie darunter versteht. - Sehen Sie, Herr Doktor Manquet und genau so wird es beim Stalking Gesetz auch laufen. Der Frau ist es zugestanden, sich zu fürchten, dem Mann nicht.”
Oswald nippt am Glas. Der Staatsanwalt geht ein paar Meter auf und ab. Oswald: “Sie wissen doch, Frauen sind anzeigenfreudig, Männer eher nicht. Wir wissen, dass Frauen Anzeigen statistisch wortreicher, aber unpräziser formulieren, Männer eher wortkarger sind. Daher werden sie bei Anzeigenlegungen auch kaum ernst genommen. Statistisch sind Frauen auch die schlechteren Augenzeugen, weil sie zu assoziativ denken.
Was wollen Sie also mit dem Stalking-Gesetz: Eine neue Anzeigenflut durch Frauen herauf beschwören,
die sich fürchten, mitunter grundlos? Das Gesetz öffnet Missbrauch Tür und Tor.
Im übrigen: Die Dunkelziffer, wie viele Männer im Land von Frauen verfolgt werden, ist groß. Wissen Sie, was dieses Gesetz bewirkt: Die Dunkelziffer wird heller werden. Was tun Sie dann, wenn nur Männer Anzeigen machen und das Verhältnis in einem Jahr, wenn wir uns wieder sehen, plötzlich 80 zu 20 bei Falllagen zu Ungunsten der Frau steht? Möglich ist alles.”
Oswald trinkt aus und geht. Bei Hinausgehen geht er mit dem Leitenden Staatsanwalt noch einen langen Gang entlang. Er erkundigt sich, wer der neue Leitende Staatsanwalt in St. Pölten wurde. Oswald: “Ich bin da an etwas dran, wo nicht ordnungsgemäß ermittelt wurde. Dort wurde ein Mann mit 30 Messerstichen getötet und der Staatsanwalt stellte das Verfahren gegen die Frau ein. Dort (Petzenkirchen) sollten Sie Ordnung schaffen.”
Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)
Profiteure der Frauenhauskampagne: “Kronen Zeitung”
Die Titelseite der “Kronen Zeitung” vom 4. Juni 2008. Darauf enthalten: Ein Inserat der Geheimorganisation “Autonome Österreichische Frauenhäuser”, die mit Steuergeld während der Fußball-Euro 2008 ihre “Helpline” pushen will. Wir haben die Telefonnummer retouchiert, weil wir den Unfug der Frauenhäuser nicht medial verstärken. (Bildquelle: Kronen Zeitung, Bildausschnittarchiv Oswald 1090)
Wenn die geschlechterdiskriminierende Frauenhauskampagne 2008 - “Verliebt.verlobt.verprügelt.” - läuft (verantwortlich: Frauenministerin Doris Bures, Frauenhaus-Chefin Andrea Brem und Y&R-Agenturchef Alois Schober sowie sein Creativdirektor), gibt es auch Profiteure in den Medien.
“Blaulicht und Graulicht” sucht die wirtschaftlichen Profiteure nun heraus und präsentiert sie der Öffentlichkeit. Ein Nutznießer der gegen Männer hetzenden Inseratenkampagne, die mit 965.000 Euro Steuergeld finanziert wird, ist die “Kronen Zeitung”. Sie geniert sich nicht, die ohnehin schon mit Steuergeld schwer subventionierte “Helpline” (299.900 Euro jährlich) der Geheimorganisation “Frauenhäuser” zu bewerben.
Die Krone nahm mit einem Inserat (4,5 mal 4,5 Zentimeter) auf der Titelseite am 4. Juni 2008 3.978 Euro plus
20 Prozent Umsatzsteuer ein. Dazu fünf Prozent Werbesteuer. Macht - einfache Rechnung: 4.773,60 Euro.
Wie schon Gaius Julius Caesar sagte: Non olet. (Geld stinkt nicht).
Non olet
Dass man von der “Kronen Zeitung” einen frauenhauskritischen Beitrag im Jahr 2008 erwarten kann, ist nicht zu erwarten. So wurde die Zeitung eingekauft. Mit dem Geld der anderen (Steuergeld).
Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)
LG Wien - 30.06.2008 - 4.07.2008
Für Presse, bei Interesse: Die Termine von 30. Juni 2008 - 4. Juli 2008, am Landesgericht für Strafsachen Wien, Landesgerichtsstraße 11, AT-1082 Wien.
- 30. Juni 2008, 10 Uhr 15, Saal 311. § 111 StGB (Üble Nachrede, Privatanklage)
Richterin: Mag. Birgit SCHNEIDER
Angeklagte: Doris L.
Verteidigung: Dr. Hans KORTSCHAK & Mag. Claudia Höfler-STAUDINGER (Leibnitz/STMK.)
2 Privatankläger - 1. Juli 2008, 10 Uhr 00, Saal 308. § 146 ff StGB (Betrug)
Richterin: Mag. Claudia GREILER
Angeklagte: Ogodo Josephine F.
1 Zeuge - 2. Juli 2008, 11 Uhr 30, Saal 308. §§ 127 u.a. StGB (Diebstahl)
Richterin: Mag. Karin BURTSCHER
Angeklagte: Petra M.
1 Privatbeteiligter
1 Zeuge - 3. Juli 2008, 11 Uhr 00, Saal 208. § 27 SMG (Unerlaubter Umgang mit Suchtgiften)
Richterin: Dr. Daniela VETTER
Angeklagte: Regina Z.
Verteidigung: Dr. Johannes HÜBNER
4 Zeugen - 4. Juli 2008, 10 Uhr 00, Saal 102. § 91 UrhG (Eingriff in das Urheberrecht, Antragsdelikt)
Richterin: Mag. Helene GNIDA
Angeklagte: Vanessa M., Katarina M.
Dolmetsch: Helmut LAGOR
2 ZeugenAnm.: § 91 UrhG
(1) Wer einen Eingriff der im § 86 Abs. 1, § 90b, § 90c Abs. 1 oder § 90d Abs. 1 bezeichneten Art begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Der Eingriff ist jedoch dann nicht strafbar, wenn es sich nur um eine unbefugte Vervielfältigung oder um ein unbefugtes Festhalten eines Vortrags oder einer Aufführung jeweils zum eigenen Gebrauch oder unentgeltlich auf Bestellung zum eigenen Gebrauch eines anderen handelt.
(1a) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 32/2003)
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer als Inhaber oder Leiter eines Unternehmens einen im Betrieb des Unternehmens von einem Bediensteten oder Beauftragten begangenen Eingriff dieser Art (Abs. 1 und 1a)
nicht verhindert.
(2a) Wer eine nach den Abs. 1, 1a oder 2 strafbare Handlung gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(3) Der Täter ist nur auf Verlangen des in seinem Recht Verletzten zu verfolgen.
(4) § 85 Abs. 1, 3 und 4 über die Urteilsveröffentlichung gilt entsprechend.
(5) Das Strafverfahren obliegt dem Einzelrichter des Gerichtshofes erster Instanz.
Ressort: Termindienst
Fall Herwig B. - Gesetzloses Landesgericht Innsbruck
Das Landesgericht Innsbruck schickte Herwig B. eine Kostennote (Ordnungsgeld) für schriftliche Eingaben bei diesem Gericht. Diesem Gericht wirft er seit einigen Jahren Rechtsunkenntnis vor. Und genau in dieser kurzen Kostennote verbirgt sich die Rechtsunkenntnis des Richters
Dr. Klaus-Dieter Gosch und seiner Kostenbeamtin, die schon länger keinen guten Eindruck auf den Normunterworfenen Mag. Herwig B. machen. (Quelle: Kostennote, 26. Mai 2008)
Im Beiblatt steckt der Teufel im Detail. B. wird in staatsmännischer Manier, also im Befehlston, aufgefordert die 500 EUR zu brennen, sonst schickt man ihm Tiroler Geldeintreiber. Oder, noch bedrohlicher: Man läßt ihn in der Zelle dunsten. Doch ist das vom Landesgericht und seinen “Experten” auch korrekt so formuliert? (Quelle: Kostennote, 26. Mai 2008, Archiv B&G)
(Wien, im Juni 2008) Die Kernfrage ist: Was macht man im Staat Österreich mit den inkompetenten Richtern, Rechtspflegern, gerichtlichen Hilfskräften, Gutachtern und Polizeijuristen, die die eigenen Bücher und Gesetze nicht kennen. Einfache Antwort: Man kann gar nichts machen. Man ist dem behördlichen Wahnsinn ausgeliefert.
Im gegenständlichen Fall geht es um einen winzigen Paragrafen der Zivilprozessordnung (ZPO). Die ZPO an sich ist kompliziert, weil sehr umfänglich. Doch der § 220 ist ein Anfängerparagraf. Überschaubar und simpel. Er regelt das Ordnungsgeld-Thema, das zum Tragen kommt, wenn dem Bürger ob der Bequemlichkeit, Arroganz und Anmaßung des Beamtenstandes die Hutschnur platzt. Dann wird ins Volle gegriffen, es geschehen Insultierungen oder, wie man in Wien sagt: Man “spürt sich”.
Die Konsequenz ist meist der § 220 ZPO. Es wird ein “Ordnungsgeld” nach Belastbarkeit beider Seiten gegeben. Höchststrafe: 1.450 EUR (in alter Währung war die Höchstgrenze: 20.000 Schilling). Das regelt der § 220 ZPO.
In vier Absätzen. Halt, in vier? Oder doch nicht in drei?
Die Kernfrage im Umgang mit Behörden ist, was dem Bürger zumutbar ist. Ist zum Beispiel eine Kostenbeamtin Elisabeth Wurzer (ja: Blaulicht und Graulicht nennt Ross und Reiter!) am Landesgericht Innsbruck zumutbar, die das Gesetz, das sie anwendet, nicht kennt? Wohl kaum. Ist es zumutbar, dass sie “ihren” Paragrafen kennt, den sie in der täglicher Arbeit anwendet, wenn anzunehmen ist, dass sie nicht nur ein Mal im Jahr ein Ordnungsgeld ausstellt? Es wäre zumutbar.
Dann bleibt nur mehr eine letzte Frage: Warum schreiben Richter Klaus-Dieter Gosch und seine Kostenbeamtin Elisabeth Wurzer, die die Ordnungsstrafe von 500 EUR eintreiben, dass, falls dies missglückt, die “Haftstrafe vollzogen wird”? Solch grober Unsinn eines Gespanns am Landesgericht Innsbruck bezeugt große Inkompetenz, die auf den Bürger losgelassen wird. Das ist ärgerlich, weil es den gesamten Stand der Juristen als unpräzise Vollidioten hinstellt.
Der § 220 ZPO wurde 1914 in die Zivilprozessordnung eingebaut. Er bestand aus vier Absätzen und regelt das Ordnungsgeldthema. In Absatz 3 wurde geregelt, dass bei mittellosen Rohrspatzen eine Ersatzhaft zu vollziehen ist und, dass diese nicht länger als zehn Tage dauern darf.
(Quelle: Kodex Zivilgerichtsverfahren 1993, Orac Verlag, Archiv B&G)
Jedoch wurde der § 220 ZPO im Jahr 2001 novelliert und der Absatz 3 rund um die Ersatzfreiheitsstrafe wurde ersatzlos gestrichen. (Quelle: Jusline.at)
Ein Richter und seine Kostenbeamtin müssten wissen, dass sie in einem Beschluss nicht schreiben dürfen, dass eine Haftstrafe bei Nichtzahlung folgt, wenn es das entsprechende Gesetz mit Wirkung 1. Jänner 2002 anders sieht.
Es steht weder Gerichtspersonen (noch Polizeijuristen, die das viel öfter probieren) zu, im rechtlosen Raum mit Gefängnis zu drohen. Daher hat Herwig B. korrekt den Richter und seine Kostenbeamtin nach § 107 StGB (Gefährliche Drohung) angezeigt.
Austria est in orbis ultima (zu deutsch, frei übersetzt: Österreich ist wirklich das Letzte). Mit tiefer Erschütterung nimmt man zur Kenntnis, dass selbst Richter auf unordentliche Weise ihre eigenen Gesetze nicht kennen, nach denen sie über die Ordnung wachen sollen. Dabei ist der § 220 ZPO eine so simple Sache.
Behördenwillkür
Wie sieht es dann bei komplexeren Materien aus? Die Kritiker haben Recht: Man muss wachsam bleiben bei den Richtern, Rechtspflegern, gerichtlichen Hilfskräften, Gutachtern und Polizeijuristen, die die eigenen Bücher und Gesetze nicht kennen. Solche Leute sind brandgefährlich.
Der Staat Österreich wird nicht von Außen bedroht. Es wird gerne übersehen: Der Feind sitzt in den eigenen Reihen.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizkultur)
Christian Huber vom Verdacht der Untreue entlastet
(Wien, im Juni 2008) Im Immogewerbe wird mit harten Bandagen gekämpft. Die so genannten Hausherrn sind keine Herren mehr, sondern Profitgeier, die Stammgäste bei den Gerichten sind, wenn sie Mieter auf die Straße setzen wollen. Noch schärfer wird der Ton, wenn Bauspekulanten auf sozial engagierte Hausherren treffen. Dann wird mit Haifischzähnen gebissen.
Doch nicht immer folgt die Wiener Staatsanwaltschaft konkurrenzbezogenen Strafanzeigen. Nun wurde ein Verfahren gegen einen Hausverwalter (Vorwurf der “Untreue”, § 153 Abs 2 StGB) von der STA Wien eingestellt.
WOBES - Vorstand Christian Huber im Fadenkreuz eines Immohais
Dr. Christian Huber ist Geschäftsführer der Gustav Petri & Co Immobilien-Treuhand GesmbH im 1. Wiener Bezirk.
Christian Huber ist zugleich im Vorstand des Verein WOBES, der sich seit 20 Jahren mit Wohnraumbeschaffung für Haftentlassene und Obdachsuchende beschäftigt.
Streitpunkt der Anzeige gegen ihn war das Objekt Schopenhauerstraße 65, 1180 Wien. Huber war mit der Petri-Hausverwaltung für dieses Haus zuständig. Er hatte von der Hauseigentümerin Eleonore Steiner den Auftrag, das Objekt zu verkaufen. Das geschah am 9. Februar 2007. Den Zuschlag erhielt die weder sonderlich bekannte noch transparente “Neopolitan Planung und Bau GmbH“. Sie erwarb das Zinshaus, das in einem sehr schlechten Gesamtzustand ist, offenbar als reines Spekulationsobjekt. Nach dem Verkauf begannen für den treuhändischen Verkäufer Christian Huber die Probleme.
“Mietzinsminderungen” durch Sozialwohnungen
Die “Neopolitain” will erst nach dem Kaufabschluß festgestellt haben, dass sich in diesem Haus auch drei Wohnungen der WOBES befinden, die Langzeitverträge mit (für Mieter) leistbarem Sozialtarif haben. Die Verträge zwischen der WOBES und der Hausverwaltung PETRI wurden vor dem Verkauf (10. November 2006 und 2. Jänner 2007) abgeschlossen. Zudem stellte der Käufer “Neopolitain” fest, dass auch die Reinigungsfirma “Quorum Reinigungs- und Dienstleistungs GmbH”, in der Dr. Christian Huber Geschäftsführer ist, am 5. Oktober 2006 ein kleines Büro mit Langzeitvertrag gemietet hat.
Der Käufer der Bruchbude, der meinte, ein gut “verwertbares” Schnäppchen erworben zu haben mit dem sich ein schneller Schnitt machen lasse, unterstellte in der Folge, dass ihm Verkäufer Dr. Christian Huber einen “treuewidrigen Vertragsabschluss” untergejubelt habe, da sämtliche vier Wohnungen “unter dem üblichen Zins” (Sozialzins) vermietet seien.
Ein “Schaden” von über 50.000 EUR sei entstanden, wurde in der Strafanzeige nach “Untreue” geltend gemacht.
Staatsanwaltschaft mit Weitblick negierte
Die Staatsanwaltschaft Wien stellte das Verfahren gem § 90 Abs 1 StPO am 27. Mai 2008 ein. Dann forderte der um den Profit kämpfende Immohai “Neopolitan” mit Eingabe vom 13. Juni 2008 eine “Fortführung des Ermittlungsverfahrens”.
In einem Detailbericht vom 19. Juni 2008 an die Oberstaatsanwaltschaft Wien legt die STA Wien noch noch einmal dar, warum der Tatbestand der “Untreue” für einen erfolgreichen Gerichtsgang nicht ausreichend erfüllt sei. Es wird - zwischen den Zeilen - angedeutet, dass es sich bei der Firma “Neopolitan Planung und Bau GmbH” offenbar um einen aggressiven Spekulanten handle, der aktuell zu diesen vier Wohnungen Prozesse am BG Döbling gegen Christian Huber führt. Die Strafanzeige sei auch deswegen lanciert worden, um Munition in den vier Kündigungsverfahren der Sozialwohnungen zu sammeln.
Die inszenierte Anzeige gegen Wobes-Vorstand Christian Huber nach “Untreue” war nur ein Versuch, das zivilrechtliche Verfahren (Räumungsklagen) strafrechtlich aufzuwerten, urteilt die Staatsanwaltschaft Wien (23 St 14/08f) am 19. Juni 2008. (Quelle: Archiv B&G)
Damit hat die Staatsanwaltschaft tatsächlich mit sozialem Engagement reagiert. Denn wie wichtig für Resozialisier-ungsschritte güngstige Sozialwohnungen sind, in denen Haftentlassene eine Übergangswohnung haben, hat die Wiener Behörde mit der Einstellung der Anzeige eines zynischen Immobilienspekulanten erkannt.
Es dreht sich im Leben eben nicht nur alles ums schnelle Geschäft.
Der Miethai wollte Kasse machen. Das hat die Staatanwaltschaft unterbunden. Nun bleibt abzuwarten, ob der Bezirksrichter am BG Döbling so ohne weiters der Kündigung der drei Sozialwohnungen der WOBES stattgibt. “Blaulicht und Graulicht” bleibt am Ball.
Marcus J. Oswald (Ressort: Wirtschaft)










