Was ist organisierte Kriminalität?
Der VGT demonstriert in Wien immer wieder: Hier gegen “Kleider Bauer”. (Foto: diegalerie)
Aus Anlaß, dass in der Wiener Neustädter Justizanstalt einige Vertreter einer Tierschutzorganisation in Haft sitzen, denen vom Staatsanwalt der Kleinstadt Wiener Neustadt unter anderem “Bildung einer kriminellen Organisation” vorgeworfen wird, blättert “Blaulicht und Graulicht” in Büchern, die den Begriff definieren. Denn der Begriff ist nicht so eindeutig, wie ihn die Polizeibehörde und ihre dienenden Polizeijuristen definieren.
+++
Vorerst das Österreichisches Strafrecht: Kriminelle Organisation § 278a StGB.
“Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs. 3),
- Abs 1. die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist,
- Abs 2. die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und
- Abs 3. die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht,
ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.”
+++
Polizeijuristen haben in Österreich die Freiheit der Narren. Würde man einmal in einem Buch zusammenfassen, was die Räte und Oberräte in Diensten der Kriminalpolizei in ihren dargebotenen “angewandten Analysen” des Strafgesetzes so alles verbrechen, könnte man ein grelles Bild von der Hofratsmentatlität dieses Berufsstandes zeichnen. Das Buch würde natürlich auch die hunderten Freisprüche bei Gericht umfassen und in Kontrast stellen zu den teilweise wirren Gesetzesauslegungen, die die Polizeijuristen fabrizieren. Faktoren wie politische Denk- und Handelsfreiheit, zivilen Ungehorsam als Grundprinzip der Demokratie und auch der Griff zu radikalen Mitteln um eine Debatte anzustoßen, scheint in den Köpfen der Räte, Oberräte und Hofräte der österreichischen Polizei, die an Biederkeit und gedanklicher Schlichtheit nicht zu überbieten sind, keinen Platz zu haben. Und genau jene Polizeijuristen warfen nun eine Kommandoaktion (23 Hausdurchsuchungen) gegen eine radikale und - das muss in einer offenen Demokratie, in der eben nicht das Geschäft und das Kapital regieren, ausdrücklich betont werden - radikal-zulässige Anti-Tierfabriken-Gruppe an. Und werfen medienwirksam mit monströsen Begriffen wie “Organisierte Kriminalität” herum. Und stellen damit Civil-Society-Aktivisten auf die gleiche Stufe wie rumänische Gauner und bulgarische Geldfälscher. Es wird sich weisen, was die Umnachtung der realitäts- und diskursfeindlichen Polizeijuristen, die diesmal die Finger im Spiel hatten, am Ende für ein Ergebnis bringt. Wie gesagt: Das Buch über die Schlappen und Niederlagen der Polizeijuristen wird noch zu schreiben sein. Damit diese Branche, die die Freiheit der Narren genießt und damit so oft bei Gericht scheitert, vom Sockel geholt wird.
Und nicht mit halbgarem Wissen den Polizeinachwuchs auf der SIAK (Sicherheitsakademie) ausbildet.
Unabhängig davon, zu welchen “radikalen” Mitteln die Anti-Tierfabriken-Organisation gegriffen hat, haben sich die WEGA-Aktivisten und Polizeijuristenhofräte in der “überschießenden Innenenergie” etwas zurückzuhalten. Denn der aktuelle Platter-Aktionismus würde Fragen erlauben, die unangenehm wären und sofort andere Aktionsfelder zur Bekämpfung der “OK” (Organisierte Kriminalität) erschließen:
Greenpeace, Burschenschaften, Frauenhäuser, Interventionsstellen, Genderwahn.com OK?
Dreht man als nächstes Greenpeace den Hahn zu, weil die Organisation in irgendeinem Ozean, sehr medienwirksam, sehr organisiert, sehr konspirativ, sehr fremdfinanziert einen Bohrturm kippt oder ein Schiff kapert (Achtung: § 278b - Terroristische Vereinigung und § 278c Abs 4 Schwere Nötigung, Abs 5 Gefährliche Drohung, Abs 6 Sachbeschädigung und § 278d - Terrorismusfinanzierung anwenden!)? Obergendarm und Noch-Innenminister “In-meiner-Brust-schlagen-drei-Herzen(a. Tiroler, b. ÖVP, c. Innenministerium)-Platter würde wohl auch das als “denkmöglich” sehen. Räuchert man bald unter dem Vorwand “Organisierte Kriminalität” einige Buden der Burschenschaften aus, weil diese auch medienwirksam, politisch und konspirativ eine politische Unterwanderung des Staates im Auge haben? Sperrt man unter dem Vorwand der “Organisierten Kriminalität” mit einem Schlag alle Frauenhäuser zu, weil Männergruppen der Ansicht sind, dass diese Kindesentführungsorganisationen sind, die konspirativ, medienwirksam und politisch arbeiten? Dreht man gar dem Verein Interventionsstellen unter dem Vorwand “Organisierte Kriminalität” die Glühbirnen heraus, macht Hausdurchsuchungen bei den Vereinsmitgliedern, um festzustellen, dass dieser Verein laut eigenen Aussagen im ORF-Mittagsjournal von der Polizei “alle Akten” zu Stalking und häusliche Gewalt “bekommt” und sich als Privatverein ein feines, nicht datenschutzgerechtes Privatarchiv zu Bürgern dieses Landes aufbaut? Wieviele dieser Akten in den Wohnungen der Vereinsmitglieder liegen, könnten solche Hausdurchsuchungen klären.
Klagt man danach unter dem Vorwand der “Organisierten Kriminalität” die p.t. Diskutanten des Internetforums www.genderwahn.com an, macht Hausdurchsuchungen und Telefonbespitzelungen, unter dem Vorwand, dass sich diese Querdenker konspirativ treffen und mit Oppositionsdenkarbeit eine Aushöhlung der Regierungspolitik betreiben und eine Neuordnung der Familienpolitik fordern?
Organisationen, Seilschaften, Netzwerke alle OK?
Das alles könnte man tun, denn all diese “Organisationen”, “Seilschaften” und “Netzwerke” arbeiten verschworen, konspirativ, planerisch, zielgerichtet, vektoriell ansteigend, wollen Einfluß mehren und Macht im Staat gewinnen. Und teilweise alle oben genannten Organisationen, Seilschaften, Netzwerke arbeiten mit Wahrheiten, Teilwahrheiten, Polemiken, eigenen und fremden Medien, Dokumentationen und Kommentaren und spielen auf der gesamten Klaviatur der politischen Außenkommunikation. Und nebenbei haben alle diese Organisationen, Seilschaften und Netzwerke mehr als 10 Mitglieder, gingen also als “kriminelle Organisation” durch. Wie auch nun die Aktivisten der “Tierfarbikengegner”. Ein Leserbrief in der Tageszeitung “Heute” von einer Sypathisantin (Typ: Schläferin) wies auf diesen Umstand hin: Man hat genau 10 Personen festgenommen, weil das die magische Personengrenze für die “Organisierte Kriminalität” ist (§ 278a StGB).
Definitionen
Was ist nun in der Analyse die “Organisierte Kriminalität”? Die Literatur hat in den letzten Jahren etwas nachgelassen. Den Zenit erreichte die Diskussionen Mitte der 90er Jahre als Alois Mock den “Eisernen Vorhang” mit dem Bolzenschneider durchschnitt. Damals und im Vorfeld war viel von “Organisierter Kriminalität” aus dem Ostblock die Rede. Es wurden Enqueten abgehalten und Begriffsdefinitionen gesucht, an denen sich bis heute in der Klarheit nichts geändert hat.
(…)
Verwendete Buchquellen (aus dem B&G-Archiv):
Organisierte Kriminalität in Europa. Die Bekämpfung der Korruption und organisierten Kriminalität.
Max Edelbacher (Hrsg.), Wien (Linde), 1998.
Organisierte Kriminalität - Professionelle Ermittlungsarbeit - Neue Herausgforderungen. Schriftenreihe des BM für Justiz Band 77. Wien, 1996.
Strafrecht und Organisierte Kriminalität. Grundsatzfragen und Lösungsansätze. Hrsg. AIDP - Landesgruppe Österreich der internationalen Strafrechtsgesellschaft.
Udo Ulfkotte: Grenzenlos Kriminell. Die Risken der EU-Osterweiterung. Was Politiker verschweigen. Gütersloh (Bertelsmann), 2004.
Marcus J. Oswald (Ressort: Fakten)

