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HEUTE zahlt 3.250 Euro an Gewalttäter Robert Ackermann

Veröffentlicht in Justizfälle, Medien by marcusjoswald am Juli 30th, 2008
Archiv Oswald 1090)

Robert Ackermann in HEUTE einmal anders: Nach dem Blutrausch mit gewonnener Klage. Mit 3.250 Euro finanzierte ihm die Wiener Tageszeitung wöchentlichen Einkauf in den Haftanstalten für 92 Monate. Das sind nur 7.7 Jahre. Und wird das Strafmaß nicht zur Gänze abdecken. (Bildquelle: HEUTE, 14.07.08, S. 12 - Zeitschriftenausschnittarchiv Oswald 1090)

(Wien, im Juli 2008) Wie Medien über Kriminalität, speziell über Schwerkriminalität berichten, ist Stil- und Geschmacksfrage. Die einen tun es ohne Fotos (FAZ, NZZ), mit viel Textanalyse. Die bildlastigen Medien zeigen die Blutlache (Bild, Heute, Krone) und bieten dem Leser die täglichen “10 Minuten Hass”, die der Mensch auch braucht. Beides, die Rationalität, aber auch die Emotionalität haben ihre Berechtigung. Da wir im Medienzeitalter leben, das auf allen Tasten bis hin zur You Tuba spielt, ist das zu akzeptieren. Es gibt schon lange kein Zurück mehr, weil das Internet rund um die Uhr veröffentlicht und die Umschlagwalze an Informationen nicht mehr aufzuhalten ist. Es ist der Gang der Zeit und man sollte damit umgehen lernen.

Umso überraschender ist, dass Robert Ackermann über seinen Verteidiger Philipp Winkler (Kanzleipartner von Rudolf Mayer seit 8 Jahren) eine Medienklage gegen die Tageszeitung “Heute” einbrachte. Ackermann ist ein armer kleiner Bub Anfang 20, der in der Spätpubertät steckt und dem die Anwälte diese Klage eingeredet haben.

Dringendster Tatverdacht

Übersehen wird dabei eines: Er steht im dringendsten Verdacht, einen Mann auf bestialische Weise umgebracht zu haben. Da es keinen anderen Tatverdächtigen gibt, steht das außer Zweifel. Woher er das Selbstbewußtsein nimmt, nun Medien zu klagen, die das schreiben, erklärt sich mit der Mediengeilheit der Kanzlei Rudolf Mayer und Philipp Winkler. Rudolf Mayer sucht seine Fälle am Ende seiner Verteidigerlaufbahn nur mehr nach Medienrelevanz aus. Das steht ihm frei. Doch er muss akzeptieren, dass nicht alle Medien nach seiner Vorgabe mittun.

Abscheulichster Fall seit Lainz-Schwestern

Der “Fall Ackermann” ist das Abscheulichste, was in Wien seit Josef Weinwurm (1963, Mord in der Wiener Staatsoper an Balettelevin) und den Lainzmorden (1986) passiert ist. Die Zeitung “Heute” nannte einige Dinge sehr direkt “beim Namen”. Manchmal übertrieb man eine Spur.

Im Wesentlichen ging es aber um das Faktum, ob Ackermann ein “Kannibale” sei oder keiner. Hat er die Leber gekostet oder den Schweif des Opfers gebraten - oder nicht. Im Zuge der Aussagen (gegenüber seinem Anwalt Winkler, wohlgemerkt!), soll der Angeklagte abgeschwächt haben. Freilich muss die Frage erlaubt sein, was die Medienrichterin an der Formulierung wie “es bleibt offen, in welchem Umfang er Teile seines Opfers verspeist hat” gar so schädlich findet? Man kann den Gesamtzusammenhang auch aus den Augen verlieren.

Benamsung “Mörder” kostet 3.250 Euro

Es kommt am LG Wien zunehmend ein Phänomen zum Tragen: Medienrichter sind keine Fachrichter, sondern zugleich Strafrichter (etwa Sonja Weiss). Sie schützen ihre Freunde in der Richterschaft und schränken das Informationswesen auf eine Weise ein, die kostspielig wird.

Umgekehrt: Man lernt daraus, dass die Formulierung, dass Robert Ackermann ein “Kannibale” und “Mörder” sei, exakt 3.250 Euro kostet. Das kann und soll man sich in manchem Fall durchaus leisten.

Schönrednerclique Mayer und Co.

Im Übrigen vertritt der Herausgeber die Meinung, dass die Unsitte der Medienklagen vor einem Mordprozess aufhören soll. Denn was medienrechtlich zwar für den Augenblick abgesichert ist, klingt hinterher tief unlogisch. Was, wenn Ackermann tatsächlich lebenslang und die Zusatzmaßnahme bekommt, also 35 Jahre Haft? (Das sind keine wüsten Spekulationen, sondern ganz normale Richtwerte aus Insiderkreisen.) Dann hat “Heute” eine Strafe für etwas bezahlt, was am Ende sich bewahrheitet hat?

Die Wiener Staranwaltschaft und Schönrednerclique muss ihre Grenzen erkennen. Man kann nicht aus einem Blutrauschtäter einen Ministranten machen. Das geht nicht. Fakten bleiben Fakten: Ein Mann ist abgeschlachtet worden wie im Horrorfilm.

Einst gab es am Landesgericht Wien einen Spruch: “Wo ein Toter, dann kommt lebenslang.” Das sind die Fakten. Ordentliche Gerichtsbarkeit, schwebendes Verfahren hin oder her. Alles andere ist weltfremde Schönrederei.

Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)

Herr Marcus J. Oswald war heute beim Röntgen

Veröffentlicht in Intern by marcusjoswald am Juli 30th, 2008
Linker und Rechter Fuß des Marcus J. Oswald - Röntgen 30.07.2008

Beide Füße des Marcus J. Oswald - Röntgen 30.07.2008

Die rechte Achillesferse ist nicht zu sehen, aber zu spüren. Die Sehne kann spröde werden, verkalken - und reißt irgendwann ab. (Foto: Schludermann. Repro: Oswald)

(Wien, im Juli 2008) Der Herausgeber ist derzeit fußmarod und war beim Röntgen. Das Radio-Studio am Wiener Alsergrund ist freundlich, beherrscht von einer Klimaanlage, die den Warteraum kühlt, wie es in Venezuela im Sommer nicht anders ist. Wenn es draußen schwüle 32 Grad, wirken 23 Grad Raumtemperatur angenehm kühl.

Studio Grundlgasse 3

Das Studio Schludermann ist neu an diesem Ort: Grundlgasse 3. Davor war man im Keller der Glasergasse 27, direkt unter dem Evangelischen Krankenhaus. Das Krankenhaus der Diakonie ist schon lange weg, 2001 kam ein Asylheim mit Weißrussen, Afrikanern und Tschetschenen.

Das Radio-Labor wanderte dann in den freigewordenen Geschäftsraum der Firma ADEG, die geschlossen hatte.
In den 60er Jahren, wissen Alt-Alsergrunder, war in der Grundlgasse 3 neben dem Café Rundfunk ein Kino.

Schuhe aus, rauf auf Bank

Der Herausgeber musste am 30. Juli 2008 nur kurz Warten. Er hatte Termin. Gleich hieß es: Schuhe ausziehen. Hosen hochkrempeln. Rauf auf die Bank. Bilder machen. Da Hodenkrebs nicht nur von Rennradsatteln kommt
(sagt eine TV-Doku), sondern auch von Hochfrequenzstrahlen, nur mit Schutz. Die Bilder zeigen leider nicht das gewünschte Ergebnis.

Befund zu beiden Füßen des Herausgebers (30. Juli 2008): “Normaler, unauffälliger Skelettbefund, keine pathologischen Weichteilerkrankungen.” Das überrascht, da der Herausgeber ohne Schmerztabletten kaum
20 Meter gehen kann.

Linkes Knie von Marcus J. Oswald - Röntgen 30.07.2008

Linkes Knie von Marcus J. Oswald - Röntgen 30.07.2008

Zweites Schaubild (oben) zeigt das linke Knie des Herausgebers. Er verunfallte am 12. Juni 2008 auf einer Stiege am Westbahnhof durch Blödheit. Beide Hände im Hosensack rutschte er mit dem rechten Fuß ab und stürzte mit der linken Kniescheibe auf die Stiegenkante. Bis heute schmerzt das linke Knie. Es gab zwei Alternativen: Entweder war die Kniescheibe angebrochen oder die darunterliegende Sehne wurde eingerissen. Seither steht die linke Kniescheibe spitz weg.

Ernüchternder Röntgenbefund (30. Juli 2008): “Der Kniespalt normal weit. Gelenkflächen scharf begrenzt. Keine deg. Veränderungen, keine pathologische Weichteilverkaltungen. Normale Knochenstruktur. Keine Fraktur.”

Warum die linke Kniescheibe dennoch “schief steht”, konnte der Radio-Spezialist nicht sagen.

Nun mussen Sportmediziner im “Fusszentrum” ran.

Auf die Tage.

Ärzte-Links:
Labor Schludermann
Fusszentrum (Privatklinik)
Orthopädisches Spital Speising

Marcus J. Oswald (Ressort: Intern)

Herr Marcus J. Oswald hat heute Geburtstag

Veröffentlicht in Intern by marcusjoswald am Juli 29th, 2008
Oswald

Oswalds Freunde - Die Männerrunde zu Wien. Foto: Oswald

Heute wird getrommelt und gefeiert mit Freunden. (Foto: Marcus J. Oswald)

(Wien, am 29. Juli 2008) Heute, Dienstag, der 29. Juli, ist Geburtstag des Mannes an den Knöpfen dieser Webseite. Daher stehen die Räder still. Herr Oswald genießt das schöne Wetter, geht trommeln und singen mit seinen männerpolitischen Freunden und wird warten, was kommt.

Er wurde um 18 Uhr 01 des Tages geboren. Das wird ihm seine Mutter heute telefonisch sagen. Um 18 Uhr 01.

Marcus J. Oswald (Ressort: Intern)

LG Wien - 28.07.2008 - 1.08.2008 (Leading Ladies)

Veröffentlicht in Gericht, Leading Ladies, Termindienst by marcusjoswald am Juli 27th, 2008

Für Presse, bei Interesse: Die Termine von 28. Juli 2008 - 1. August 2008, am Landesgericht für Strafsachen Wien, Landesgerichtsstraße 11, AT-1082 Wien.

Marcus J. Oswald (Ressort: Termindienst)

Arschküssen und Gesichtsverlust - Horngachers Schuld vom OGH zementiert

Veröffentlicht in Polizeikultur by marcusjoswald am Juli 27th, 2008
Roland Horngacher 2006

Roland Horngacher 2006

Ehemaliger “General” Horngacher (2006): Die Arschküsser der Vergangenheit sind weg.
Der Allerwerteste wurde “aufgerissen”. Ein Gesichtsverlust droht. Diesen wird das OLG Wien abwenden und Hauptmann Horngacher weiter im Dienst belassen. (Foto: Oswald)

(Wien, im Juli 2008) Gibt man auf “Google” das Wort “Arschküsser” ein, findet man an Position sieben (weltweite Suche, Status 27. Juli 2008) rustikale Beiträge zum einigen verhassten Wiener Richter Ernest Maurer (Senat 17/OLG).

“Arschküsser”

“Arschküsser” des Richters Maurer seien einige im Oberlandesgericht Wien, steht dort (B&G distanziert sich von solch derben Feststellungen). Dann liest man, dass auch ein gewisser Dr. Anton Sumerauer, Präsident am OLG Wien, “Arschküsser des Ernest Maurer” sei. Fasnachtsstil im Internetforum.

Die Frage ist: Was ist ein “Arschküsser”? Der Begriff ist wenig in Mode. Er meint “bedingungslose Loyalität” zueinander mit dem Effekt, dass Seilschaften entstehen. Loyalität unter Beamten etwa.

Fein gesponnene Amtshierarchie

So wird “Arschküssen” zum Synonym für fein gesponnene Amtshierarchie. Der Niedere dient dem Höherrangigen. Folgt man der volksnahen Diktion, wäre auch Oberst Frühwirth aus der Wiener Kriminaldirektion ein “Arschküsser” des Ex-Kriminaldirektors Horngacher. Er schwor in einem gerichtspublik gewordenen Email “Treue bis zuletzt”. Gleichwohl: Den Arsch des Roland Horngacher haben zwischen 2003 und 2006, als er Wiener Polizeigeneral war (mittlerweile suspendiert), viele geküsst - auch Gunstgewerblerinnen. Das hat sich aufgehört.
Denn er wurde ihm “aufgerissen” und konnte ihn nicht mehr retten.

Gesichtsverlust

Im November 2007 wurde “General” Horngacher am Landesgericht Wien wegen vier Tateinheiten nach Amtsmissbrauch (§ 302 StGB) und “Weitergabe von Amtsgeheimnissen” (§ 310 StGB) zu einer bedingten Strafe von 15 Monaten verurteilt. Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch wurde in KW 30/2008 vom Obersten Gerichtshof (OGH) mit Engelsposaunen abgeschmettert. (Das Urteil ist im RIS noch nicht publiziert.)

Damit ist die Schuld fixiert. Für die Strafhöhe ist das OLG Wien zuständig. Ob Horngacher dort noch Verbündete hat, wird sich zeigen. Er wolle “bis zur letzten Patrone kämpfen”, war 2006 seine legendäre Ansage. Wird er im Polizeidienst bleiben können? Das ist gut möglich. Dienststufe vier, “Hauptmann Horngacher”, klingt nicht schlecht. Bankräuber allerortens, die Jugendkriminalität wächst - und ein Hauptmann Köpenick brachte es auch zu Ruhm. Gänzliches Ausscheiden aus dem Bundesdienst ist in Österreich nach dem Beamtendienstrecht nur bei einer Strafe von über 12 Monaten bedingt möglich.

Objektive Einschätzung: Strafe geht runter

Seriös gesagt: Er war Ex-Chef einer großen Polizeieinheit und damit hoher Geheimnisträger im Staat. Ist es ratsam, solche Leute, die im Apparat groß wurden, auf die Straße zu setzen und in “die Privatwirtschaft” ziehen zu lassen? Klare Antwort: Nein. Denn dort können sie durch fortgesetztes Treiben in den Arschküsser-Seilschaften weit mehr Schaden anrichten als im Beamtenstatus auf niederem Rang. Im Amt belassen ist er an die Schweigepflicht mehr gebunden als anderswo. Die Bewährungsstrafe ist für drei Jahre “offen”.

Sohin wird das OLG das Strafmaß auf mutmaßlich 10 Monate herabsetzen und den “tadellosen Lebenswandel” signalhaft ins Treffen führen. Roland Horngacher, 45, verliert keine Pensionsrechte, wird aber auf Sicht freiwillig aus dem Polizeidienst ausscheiden. “Krankheitsbedingt” und mit vollem Pensionsanspruch aus den bisherigen Dienstjahren. Weil ein ehemaliger Chef nicht gerne als kleiner Angestellter “seines Unternehmens” arbeitet.
Eine “Wiener Lösung” also.

Letztlich steigt Roland Horngacher doch noch ohne Gesichtsverlust aus.

Marcus J. Oswald (Ressort: Polizeikultur)

IP-Nummern 80.120.179.0 - 80.120.179.63 gehören Polizei

Veröffentlicht in Polizeikultur by marcusjoswald am Juli 25th, 2008
Marcus J. Oswald

IP-Nummern 80.120.179.0 - 80.120.179.63 gehören der österreichischen Polizei. Quelle: www.schatzkammer.at, Repro: Oswald

Eine Who is-Abfrage ergab, dass die IP-Nummern 80.120.179.0 - 80.120.179.63 der Polizei gehören. Genauer dem BMI. Standort der Rechner ist das Wiener Sicherheitsbüro mit Anschlussgefängnis “Liesl” - Berggasse 43, 1090 - in der Wohnnähe des Marcus J. Oswald.
Wir sind fast Nachbarn. (Fotoquelle: www.schatzkammer.at, Repro: Oswald)

(Wien, im Juli 2008) Webseitenbetreiber sind naiv. Sie freuen sich, wenn sie Zulauf haben. Doch sie sollten misstrauisch sein. Nicht jeder Gast hat freundliche Absichten. Wie in jedem guten Clublokal geht es nicht darum, wieviele Gäste kommen, sondern welche.

Türsteher

Man freut sich nie, wenn Polizisten mit Straßenschuhen in die eigene Wohnung kommen. Daher sollte man sich nicht freuen, wenn die Polizei “mitliest”. Manche naive Webseitenbetreiber triumphieren geradezu, weil sie hohe Behörden-Clickraten haben.

Sie vergessen dabei, dass der Beamtenstaat schon im Alten Rom eine eigene Kaste war (in Österreich aktuell: 900.000 Beamte), die vornehmlich sich selbst und ihre Privilegien schützt und daher überhaupt nicht an Ihren Ideen im positiven Sinn interessiert ist. Das Interesse an Ihren Ideen besteht bestenfalls in einer “Abwehrhaltung” und “Defensivstrategie”. Freude über “hohe Polizei- oder Ministerien-Clicks” ist also einfach nur dumm.

www.fehlurteil.at am Server in Asien

In dem Zusammenhang kann man einem guten EDV-Experten gedenken. Er ist noch am Leben, aber derzeit
nicht da. Daher gingen wir wieder einmal in freundschaftlicher Absicht auf seiner Seite www.fehlurteil.at
und stöberten auf der Subseite “Schatzkammer”, die er neben anderen auch betreibt.

Privat)

Norbert Bisko mit Son - 80er Jahre (Foto: Privat)

Auf dem Link http://www.schatzkammer.at/einbruch/IP-Innenministerium.htm analysiert er die Zugriffsstatistiken zu seiner Webseite “Fehlurteil”.

IP 80.120.179.10 - BMI - Anschluß

Er kommt zum Schluß, dass die IP 80.120.179.10 dem BMI (Bundesministerium für Inneres) gehört und die höchsten Zugriffsdaten und “Lesevolumen” verzeichnete.

Jedoch glaubte Norbert Bisko, dass ihm von dieser Polizei-Seite jemand hilft. In Wahrheit war es ganz anders. Man studierte ihn nur, wie das immer bei der diskursfeindlichen Polizei der Fall ist. Dann kassierten ihn Zielfahnder im März (http://diegalerie.wordpress.com/2008/04/29/justizfluchtling-norbert-bisko-seit-10-marz-2008-in-haft/) für eine Sache, die er auf www.fehlurteil.at hochpersönlich und ohne sich zu tarnen öffentlich darstellt.

Nicht jeder “Leser” ist Neigungsleser!

Fazit an jeden Webseitenbetreiber: Beachten Sie auf Ihren Zählmaschinen, welche IPs zugreifen. Prüfen Sie, ob das BMI (Innenministerum) durch tägliches Besuchen auf Ihrer Webseite schon “wohnt”. Nicht jeder Stammgast ist ein Hausfreund. Die IP-Nummern IP-Nummern 80.120.179.0 - 80.120.179.63 gehören definitiv der Polizei.
Gleichen Sie diese Nummern mit Ihren Zähleranalysen einmal ab!

Sollten Sie diese Nummern in Ihren Zählern gehäuft vorfinden, können Sie sicher sein, dass man Sie studiert.
Dann geht es Ihnen so wie den Drogendealern. Ungefähr zwei Jahre lässt man sie “checken”. Dann wird eine “Häufung” hochgerechnet - und Ihr Kragen ist dran. Bis es soweit ist, sollten sie ein gutes Backup ziehen, sich einen Schurkenstaat suchen, bei dem sie ihre Seite “unterstellen”. Für den Fall, dass man Ihnen mit Polizeistaatmethoden lästig wird, weil irgendeine Buberlpartie in den Behörden gewisse Wahrheiten nicht erträgt.

Marcus J. Oswald (Ressort: Polizeikultur)

Trotz acht Vorstrafen - Therapie statt Strafe

Veröffentlicht in Gerichtssaal, Justizfälle by marcusjoswald am Juli 25th, 2008
Landesgericht Wien

Landesgericht Wien

(LG Wien, am 25. Juli 2008) Der Angeklagte (Verteidigung: Roland Friis) ist acht Mal einschlägig nach Suchtmittelgesetz vorbestraft. Richter Mende entscheidet um 11 Uhr 45 aber: Fünf Monate U-Haft genügen -
und schreibt eine Enthaftung.

Der Angeklagte saß schon einmal vier Jahre wegen einer größeren “Heroin-Geschichte”. Diesmal geht es nur um eine “kleine Shit-Geschichte”, also Haschisch in Besitz und “Weitergabe” (Verkauf). Er ist diesmal voll geständig.
Das “Reumütige” fehlt ein wenig, gut, aber das Geständnis ist umfassend.

Dealer

Die gesamte Familie des knapp 40-jährigen Wieners (Vater, Mutter, Bruder, Schwestern) sitzt im Publikum und fiebert zum Ausgang mit. Der Angeklagte demonstriert damit “bürgerlichen Hintergrund” und zeigt, dass er kein schnöder Straßendealer ist, sondern besserungsfähig.

So geht alles sehr milde aus: 10 Monate teilbedingt. Fünf Monate sind mit der U-Haft abgetan, fünf weitere Monate werden zur Bewährung ausgesetzt (auf drei Jahre).

Süchtiger

Da in der U-Haft ein § 39 SMG-Gutachten verfasst wurde, steht “Sucht nach Drogen” als Krankheit schwarz auf weiß im Akt. Der Wiener Angeklagte muss nun in eine ambulante Therapie gehen - und alles ist pomale.

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle)

Mehr zu Roland Friis:
http://diegalerie.wordpress.com/2008/07/11/roland-friis-schafft-afrikaner-freispruch-im-taxlerstreit/
http://diegalerie.wordpress.com/2008/07/11/roland-friis-rettet-musiker-nazar-vor-knast/
http://diegalerie.wordpress.com/2008/07/09/musiker-nazar-hat-gute-chancen-bei-gericht/

Fachartikel im Ressort:
Gastautoren/ Mag. Roland Friis (dzt. 4 Artikel)

Wenn ein Rotlichtbarkellner Zuhälter sein will - Prozess!

Veröffentlicht in Gerichtssaal, Justizfälle, Rotlicht by marcusjoswald am Juli 21st, 2008
Landesgericht Wien

Landesgericht Wien

(Wien, am 21. Juli 2008) Die Geschäfte gehen schlecht. Die dünnen Haare hängen hinten wie Federn, vorn sind sie kurz. Das grobkarierte Sakko hängt ebenfalls an den Schultern. Die Turnschuhe passen nicht zur Blue Jeans, die um die mageren Beine hängt. Alles hängt. Er hat keinen Anwalt, kommt unvertreten.

Roland Schäffer, etwa 60, hat schon bessere Zeiten gesehen. Er war Nachtbarkellner. Seine jetzige Lebensgefährtin war damals “Vorstellen” in der Bar. “Welche?”, will Richter Roland Weber im Saal 207
des LG Wien wissen.

“Das Flamingo. Ich war dort Kellner.” Das “Flamingo” liegt am Wiener Gürtel. “Wann war das?” “Vor zehn Jahren.” “Wer war dort Besitzer?” “Ein Norbert, Nachnamen weiß ich jetzt nicht mehr. Herr Norbert”, so der Angeklagte. Der Herr Norbert hat jedenfalls “dann aufgehört mit dem Lokal”, erzählt Roland Schäffer, “es brachte nicht mehr genug Gewinn.” Es gab einen Besitzerwechsel, mit der Folge: “Ich hörte auch auf”, so Schäffer.

Neubeginn: Selbständigkeit

Er hörte als Rotlichtbarkellner auf. Aber gewissermaßen machte er sich dann selbständig. Die Frau, die sich vor mehr als zehn Jahren in der Bar “vorgestellt” hatte und auch ein halbes Jahr dort arbeitete, ist seit zehn Jahren
seine Lebensgefährtin. Sie wohnt bei ihm in der Wehligasse und teilt den Haushalt.

Der Staatsanwalt wirft Roland Schäffer jedoch vor, dass sie auch die Einkünfte abteilen muss.

Dazu existiert eine Aussage vor der Polizei. Schriftlich liegt auch vor, dass sie im Dezember 2007 eine Gehirnerschütterung hatte. “Da war sie im Wiener AKH?”, fragt der Richter. “Sie war auch im SMZ Ost”, erwidert Herr Roland. Wie das war, mit der Gehirnerschütterung. Roland erklärt: “Herr Rat, Sie ist ausgerutscht auf den Fliesen und gegen den Eiskasten gefallen.” Ganz glauben will das der Richter nicht. Er will Grundlegendes wissen: “Warum belastet sie Sie?” Schäffer: “Weil sie an dieser Krankheit leidet - Borderline-Syndrom. Das ist angeblich nicht heilbar.” Richter: “Sie haben sie also nicht geschlagen?”. Angeklagter: “Nein.”
(Die Lebensgefährtin trug danach einige Tage einen Turban am Kopf.)

Borderline-Syndrom

Roland Schäffer hat keine Verteidigungslinie, da keinen strafrechtlichen Fachmann an der Seite. Er sagt einfach aus. So sagt er: “Herr Rat, sie schneidet sich oft selbst an den Armen auf, geht dann ins Krankenhaus und sagt, ich wars.” Richter, irritiert: “Ja, das hat sie mir auch gesagt, dass sie sich selbst verletzt.” Der Richter telefonierte mit ihr.

Karrolina H. geht schon lange der Prostitution mit “grüner Karte” (Deckel) nach. Richter Weber will wissen,
seit wann: “Sie ist seit 20 Jahren in diesem Geschäft”, weiß Roland Schäffer. “Und seitdem rennt des so?”, fragt
der Richter. “Hm…hm”, antwortet der Angeklagte.

Schandlohn

Wie ist das mit Lohn und Verdienst? Es geht bei dieser Frage zu ergründen, ob Schäffer mitschneidet und seinen Lebensunterhalt davon bestreitet. Richter: “Was verdient die Karrolina H. so pro Kunden?” “30 Euro”, sagt der Angeklagte. “Aber geeeh, hearns auf”, schüttelt der Richter den Kopf, “dann kann ich ja auch Putzen gehn.”
Schäffer bleibt bei den “30 Euro”.

Dass sie dieses Geld täglich zu Hause abliefern musste, bestreitet er. Hier steht jedoch Aussage gegen Aussage, denn Karrolina H. behautet das. Der Richter zitiert aus der Polizeiaussage: “Sie sagt, Sie warten jeden Tag, dass sie das Geld abliefert.” Stimme nicht, so der Angeklagte. “Und warum sagt sie das?” “Es ist diese Krankheit (siehe oben bei der Turbangeschichte) - das “Borderline-Syndrom”, so Schäffer.

Auszug

Wie geht es weiter? Angeklagter: “Sie sagt, sie zieht aus”. Richter: “Und?” Angeklagter: “Sie kann ausziehen.” Freilich ist das noch nicht so geklärt, denn die Einkommensquelle wäre weg. Der gemeinsame Haushalt war bisher die beste Tarnung, den Erwerb aus der Prostitition als Gemeinschaftskassa oder Haushaltskassa, wie auch immer, zu deklarieren.

Richter: “Wann haben Sie sie das letzte Mal gesehen?” Schäffer: “Heute vormittag, als sie nach Hause gekommen ist.” Das erstaunt den Richter: “Sie sagten doch, sie arbeitet nur von 9 bis 12 Uhr?” Schäffer:
“Ich habe ja nicht gesagt, dass sie arbeiten war. Sie war auf Lokaltour und kam betrunken in der Früh nach Hause.”

Belastungszeugin hatte Kater

Die Belastungszeugin zog es am 21. Juli 2008 vor, nicht zum Gericht zu kommen. Sie rief den Richter an
und sagte “ihr geht es so schlecht” (Roland Weber). Freilich ist nicht klar, ob es ihr schlecht geht, weil sie getrunken und einen Kater hat oder weil häusliche Spannungen vorliegen. Wahrscheinlich ergibt eins das andere. Und da sie schon bei der “Interventionsstelle Wien” eine Kundenkarte gezogen hat, schickte sie im Telefonat noch das magische Zauberwort hinterher: “Ich habe Angst.”

Sie hat also Angst vor einer Zeugenaussage und daher erschien sie nicht. Der Richter vertagte die Verhandlung,
die keine Zuhörer und keine besetzte Verteidigerbank hatte, nach 25 Minuten auf die Zeit “nach meinem Urlaub”. Daher auf: 26. August 2008, 10 Uhr 30 bis 11 Uhr, Saal 104.

Der Zeugin hat der Richter im vormittäglichen Telefonat nahegelegt, “erneut mit der Wiener Interventionsstelle
in Kontakt zu treten.”

Der Angeklagte verließ den Saal auf freiem Fuß und ging wieder zurück in die gemeinsame Wohnung.

Randnote zum Schluß: Das ist insoweit interessant, da die Wiener Richterin Karin Bruzek (die während ihrer Studienzeit Kellnerin war) kürzlich (”Blaulicht und Graulicht” berichtete: Angeklagter Markus Michael Rapp nicht erschienen - Haftbefehl!) einen, der mit weitaus weniger Verdachtsmomenten als “Zuhälterei” (§ 216 StGB) und “Körperverletzung” (§ 83) belastet ist, nämlich nach dem Mimosen-Delikt “Stalking” (§ 107 a StGB - was dieser jedoch mit guten Argumenten bestreitet) mit der Begründung zur Festnahme “ausschreiben” ließ, weil er wegen Zahnweh nicht zu Gericht erschienen ist.

Die absurden Haftgründe neben der nicht-existenten “Fluchtgefahr” waren “Tatbegehungsgefahr” und “Verdunkelungsgefahr”. DJ Markus Michael Rapp lebt im Gegensatz zu Roland Schäffer nicht mit seiner Belastungszeugin unter einem Dach, hat nicht einmal mehr ihre Telefonnummer und steht auch nicht im Verdacht, ihr im AKH einen Turban verpaßt oder sie geschlagen zu haben - im Gegenteil:

Im April 2008 saß er noch an ihrem Krankenbett im Wilheminen-KH, da seine Belastungszeugin eine Gebärmutterzyste hatte. So unterschiedlich kann die Rechtsauslegung rund um die U-Haft sein: Der eine - schwer belastet - geht heim zur Zeugin und hat Prozessfortsetzung in einem Monat (Verdacht: Zuhälterei, Körperverletzung).

Der andere darf untertauchen bis zum Prozess (Verdacht: Stalking), weil sich eine Richtern in feministischer Redensweise im Gerichtssaal selbstverwirklicht. Gelebtes Recht nennt man das. Gemeinsam ist den Fällen übrigens, dass beide ohne Rechtsfreund sind und beide Belastungszeuginnen jeweils von der “Interventionsstelle Wien” vertreten werden.

(Ressort: Rotlicht)