Musiker NAZAR hat gute Chancen bei Gericht
Verteidiger Roland Friis und Rapper NAZAR sind zuversichtlich für das Strafverfahren am Freitag. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie/Blaulicht und Graulicht)
(Wien, im Juli 2008) Nächste Woche wird der Hiphop-Musiker NAZAR seinen dritten Videoclip bei der Wiener Tale Film des Gert Winkler drehen. Davor hat er noch ein Strafverfahren abzuwickeln, über dessen Ausgang Ungewissheit hängt. Doch sein Wiener Strafverteidiger Roland Friis und auch der 24-jähriger Musiker sind sehr zuversichtlich.
Raub eingestellt
Die gute Nachricht lieferte die Staatsanwaltschaft Wien am 26. Juni 2008: Der Vorwurf nach §§ 142 und 143
wurde zurückgezogen (13 St 58/08b-17). „Schwerer Raub“ ist damit vom Tisch. Der Künstler NAZAR ist damit nicht von fünf bis 15 Jahre angeklagt.
Was bleiben wird, ist der Vorwurf der Körperverletzung. NAZAR hat einem mehrfach vorbestraften Junkie bosnischer Herkunft namens Sasa Bauer, 25, der ihn beleidigt hatte, eine Gaspistole an den Kopf gesetzt, um eine Entschuldigung zu fordern. Bauer erhielt außerdem – hier ist NAZAR voll geständig – ein blaues Auge und einen Tritt. Bauer organisierte sich einen Zeugen, einen gewissen Dragan Grujic serbischer Herkunft, ebenso vorbestrafter Junkie, 25, um einen Raub anzuzeigen. Grujic sagte tatsächlich vor der Polizei aus, dass er den „Raub“ von 30 EUR gesehen hätte.
Antragskunst schaffte Klarheit
Mittels geschickten Anträgen und Handy-Standorterfassungen „zerlegte“ Verteidiger Friis im letzten Monat diesen Zeugen. Es wurde auf Antrag des Verteidigers am 14. Juni 2008 ein „Lokalaugenschein“ gemacht, der zeigte, dass „Zeuge“ Grujic nicht einmal wußte, wie man zum Tatort des Geschehens kommt! Rasch entblätterte sich die Lugbehauptung und erwies sich, dass er zum Tatzeitpunkt gar nicht am Otto Probst Platz in Wien-Favoriten war.
Was unter dem Strich bleibt, ist der Vorwurf gegen den Musiker NAZAR, dass er auf Grund von persönlichen Beleidigungen einem anderen körperlich zugesetzt hat. Welcher Art waren die Beleidigungen?
Sasa Bauer äußerte sich abschätzig über ein verstorbenes Familienmitglied und Teile seiner Familie. Dieser verdankte der Musiker viel, als er mit ihr aus dem Iran nach Österreich flüchtete. In den ersten Jahren durchlebte man harte Jahre der Armut in Traiskirchen.
Hiphopper NAZAR: Persien als Herkunft, zweite Heimat Wien. (Foto: Oswald für diegalerie)
Eine Kinderkrankheit durch eine falsch gesetzte Spritze tat das Ihrige. Der Musiker ist heute zu 80 Prozent „behindert“ eingestuft, erhält vom Magistrat Wien auf dem Weg der Gesundung Unterstützung. Er hatte vor zwei Jahren am Speisinger Spital eine komplizierte Oberschenkelknochenverlängerung und mehrere Fußoperationen. Nun ist er wieder gesund. Doch Bauer nannte ihn am 4. April 2008 abschätzig „Krüppel“. Dann schlug er zu. Und forderte mit einer Gaspistole eine Entschuldigung. Dafür saß er vier Wochen in U-Haft – bis Roland Friis das Mandat übernahm.
Musikerkarriere hat Vorrang
Es wird eine Strafe zu setzen sein, die das Milieu von Ex-Häftlingen miteinrechnet, in dem Verleumdungen mit schweren Straftaten wie Raub gang und gäbe sind. Da sich die Schwere der Verletzungen im Rahmen hält, rechnen Verteidiger Friis und NAZAR damit, dass Richter Kräuter am Freitag, 10 Uhr, im Saal 307 ein mildes Urteil spricht. Man rechnet mit einer „Bedingten“, da der Musiker unbescholten ist.
Der Vollblut-Musiker arbeitet seit einem Jahr energisch an seiner Karriere. In Webforen zu „Hiphop“ wird ihm eine Laufbahn prognostiziert. Über seine österreichischen und deutschen Manager sucht er derzeit den schweizer und deutschen Markt zu erobern. Ende Juni 2008 erschien sein Album „Kinder des Himmels“. Seine Videoclips wurden in Teheran TV und auf MTV ausgestrahlt.
Der dritte Videoclip, der nächste Woche produziert wird, verfilmt das Lied: „Fremd im eigenen Land“.
NAZAR im Internet:
Musiker NAZAR (biografische Webseite mit Hörproben)
NAZAR und Band (mySpace-Seite)
Im Forum des Labels Assphalt Muzik
Marcus J. Oswald (Ressort: Körperverletzung)


