Roland Friis rettet Musiker NAZAR vor Knast
Gut ausgegangen: Verteidiger Roland Friis (hinten) bewahrte den Favoritner Rapper Nazar
vor dem Gefängnis. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie/Blaulicht und Graulicht)
(Wien, im Juli 2008) Der Angeklagte kam, wie zwei Tage zuvor ausgemacht: In weißem Sakko, Blue Jeans und schwarzen Schuhen. Der 24-Jährige wirkte etwas angespannter als bei der Vorbesprechung in der Kanzlei seines Verteidigers. Doch er musste nicht lange zittern.
Nur 15 Minuten dauerte die Verhandlung vor Richter Kräuter. Als die letzten Journalisten eintrudelten und Platz nahmen, war der Prozess schon am Ende. Der Sachverhalt war geklärt. Das Urteil lautete: 12 Monate bedingt für „Schwere Nötigung“ (§ 106 StGB) in Kombination mit Körperverletzung für einen Faustschlag und einen Fußtritt. Die Strafe wurde zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Der Richter lobte das „umfassende reumütige Geständnis“. NAZAR nahm sich nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Roland Friis drei Tage Bedenkzeit.
Prozess ohne „Opfer“
Interessant war, dass Sasa Bauer, das „Opfer“, es nicht der Mühe Wert fand, als Zeuge bei Gericht zu erscheinen.
Der bosnische Junki blieb unentschuldigt fern.
Dabei hätte er profitable Schadenersatzforderungen für den körperlichen Schaden („blaues Auge“) geltend machen können. Vielleicht lag der Grund für sein Fernbleiben auch darin, dass seine fingierte Geschichte um den „Raubvorwurf“ gegen Nazar einen Schönheitsfehler hatte.
10.000 EUR für Rücknahme der Raub-Anzeige?
Ist es erlaubt im Ermittlungsakt (13 St 58/08b-17) zu blättern? Ist es. Auf Seiten 9 bis 17 findet sich ein mitgeschnittenes Telefonat, ausgewertet vom KK Süd (Van-der-Nüll Gasse), in dem sich „Opfer“ Sasa Bauer mit einem anderen bespricht.
Der Andere: „Verstehst. Probier das bitte morgen und frag diesen Anwalt, ob das jetzt geht bezüglich Falschaussage, damit wenigstens der Raub wegfällt. Verstehst, weil Körperverletzung ist das, was Geld bringt und das zählt doch, oder?“ Bauer: „Das mit dem Geld hab ich Dir gesagt, wie viel. Ich hab zuerst gesagt, 10 (10.000 EUR, Anm. B&G) will ich von ihm, verstehst Du.“ Der andere: „10 willst Du von ihm. Ja, ist schon klar. Verstehst, dass Du mich morgen anrufst, vielleicht, wenn der Anwalt Dir sagen kann, ob das normal ist, wenn Du das machst und was dabei rausspringt. Und wenn das mal erledigt ist, ist die Körperverletzung noch immer offen.“
Schutzgeld
Das gesamte Gespräch hat eine komplexe Logik. Im Durchlauf des Telefonats zwischen „Raubopfer“ Sasa Bauer und seinem Bekannten, ergibt sich eine klare Linie: Hier hat jemand eine Raubanzeige inszeniert (mit dem Lugzeugen Dragan Grujic, der nicht am Tatort Wien 10, sondern zum Tatzeitpunkt in Wien 16 war), um später beim
Anwalt des Gegenübers Geld, 10.000 EUR, für die Rücknahme der fingierten Anzeige abzustauben.
Im Milieu hat diese Methode einen einfachen Namen: Schutzgelderpressung. Die tiefe Logik des Schutzgeldes ist, jemandem Schutz vor Ärger anzubieten, den man selbst inszeniert.
Methoden aus dem Jugendstrafvollzug
Zum Zeitpunkt schmorte der mutmaßliche „Räuber“ bereits einen Monat in U-Haft. Er saß als Unbescholtener
nur wegen des fingierten „Raubvorwurfs“. Seine Anzeiger aus Ex-Bosnien und Ex-Serbien, beide nach Betrug und Einbruch vorbestraft, wussten um die Tragweite eines solchen Vorwurfs. Sie sahen ihre Chance, Kassa zu machen und den Beschuldigten etwas an der Leine zappeln zu lassen. Gnädigerweise wollte man ihn nur wegen Körper-verletzung (leichter Fall) verurteilt sehen (Telefonprotokoll). Das Haftübel wollte man ihn aber „spüren“ lassen.
Dazu kam es nicht. Nazar wurde enthaftet, seine Mutter zahlte keine 10.000 EUR „Schweigegeld“ an durchsichtig agierende Belastungszeugen und Verteidiger Friis ließ mittels bei der STA Wien beantragtem Lokalaugenschein am 16. Juni 2008 durch Kriminalbeamte aufdecken, dass sowohl Sasa Bauer als auch Dragan Drujic die Behörden mit einer erfundenen „Raubanzeige“ zum Tattag 4. April 2008 in die Irre führten. Und der frühere Verfahrenshelfer, Dr. Stefan Stoiber, fertigte eine Aktennotiz zu den fernmündlich eingelangten „finanziellen Begehrlichkeiten“ von Sasa Bauer für die plötzliche „Rücknahme des Raubvorwurfs“ an.
Hauptbelastungszeuge blieb aus gutem Grund fern
Vor diesem Höhepunkt moralischer Untiefe ist klar, dass ein „Opfer“ einer Körperverletzung als Zeuge zu einem Prozess nicht erscheint – selbst wenn „seine Sache verhandelt“ wird.
Die Frage ist: Wie weit duldet ein Rechtsstaat Leute, die mit Balkanmethoden ihr eigenes Spiel treiben? Die Polizeiaufwand erzeugen, Ermittlungsarbeit in Gang bringen, jemanden aus Rache mit dem zweitschwersten Vorwurf überhaupt, schwerem Raub, in U-Haft bringen?
Der § 288 StGB („Falsche Beweisaussage vor Gericht“) regelt das. Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre.
Die Anklagebehörde muss den Ball nur aufgreifen. Weil alles seine Grenzen der Erträglichkeit hat. Und eine strafrechtliche Nichtverfolgung dieser beiden Herren eine Zumutung für den Rechtsstaat wäre.
Marcus J. Oswald (Ressort: Körperverletzung)


es wäre eine bodenlose frechheit gewesen, ihn wegen schweren raubes zu verurteilen!!!
Wirklich ziemlich arrogant das Geschreibsel hier.
Sie sollten aufpassen, nicht selbst wegen Verleumdung angeklagt zu werden (…der bosnische Junkie).
Und was soll das bitte heißen, „…im Milieu“ wenn es um die österreichische Hip Hop-Szene geht?
Man sieht sehr schön Ihre wahren Gedanken allem nichtvertrautem gegenüber.
Sind Sie mit Ihren Gedanken noch hier, oder haben Sie zuviel Polizeifernsehen genossen?
Und nochwas, verklagen Sie mich doch, aber: Ihr feiner Herr Nazar ist doch wohl kein Klosterschüler.
Absolut lächerlich und peinlich Ihr gezeigtes Niveau.
NAZAR IST DER GRÖSSTE !!
nazar steckt mit diesen junkies doch unter einer decke!
sie hätten alle 3 von der straße holen müssen inkl. geldstrafe für ADALAN,
diesen bauern
das ist also österreichs Gangsta Rapper!
BEHINDERT
nazar beste
Nazar beste