Blaulicht und Graulicht – Das Online Magazin

Wenn ein Rotlichtbarkellner Zuhälter sein will – Prozess!

Veröffentlicht in Gerichtssaal, Justizfälle, Rotlicht von marcusjoswald am 21. Juli 2008
Landesgericht Wien

Landesgericht Wien

(Wien, am 21. Juli 2008) Die Geschäfte gehen schlecht. Die dünnen Haare hängen hinten wie Federn, vorn sind sie kurz. Das grobkarierte Sakko hängt ebenfalls an den Schultern. Die Turnschuhe passen nicht zur Blue Jeans, die um die mageren Beine hängt. Alles hängt. Er hat keinen Anwalt, kommt unvertreten.

Roland Schäffer, etwa 60, hat schon bessere Zeiten gesehen. Er war Nachtbarkellner. Seine jetzige Lebensgefährtin war damals „Vorstellen“ in der Bar. „Welche?“, will Richter Roland Weber im Saal 207
des LG Wien wissen.

„Das Flamingo. Ich war dort Kellner.“ Das „Flamingo“ liegt am Wiener Gürtel. „Wann war das?“ „Vor zehn Jahren.“ „Wer war dort Besitzer?“ „Ein Norbert, Nachnamen weiß ich jetzt nicht mehr. Herr Norbert“, so der Angeklagte. Der Herr Norbert hat jedenfalls „dann aufgehört mit dem Lokal“, erzählt Roland Schäffer, „es brachte nicht mehr genug Gewinn.“ Es gab einen Besitzerwechsel, mit der Folge: „Ich hörte auch auf“, so Schäffer.

Neubeginn: Selbständigkeit

Er hörte als Rotlichtbarkellner auf. Aber gewissermaßen machte er sich dann selbständig. Die Frau, die sich vor mehr als zehn Jahren in der Bar „vorgestellt“ hatte und auch ein halbes Jahr dort arbeitete, ist seit zehn Jahren
seine Lebensgefährtin. Sie wohnt bei ihm in der Wehligasse und teilt den Haushalt.

Der Staatsanwalt wirft Roland Schäffer jedoch vor, dass sie auch die Einkünfte abteilen muss.

Dazu existiert eine Aussage vor der Polizei. Schriftlich liegt auch vor, dass sie im Dezember 2007 eine Gehirnerschütterung hatte. „Da war sie im Wiener AKH?“, fragt der Richter. „Sie war auch im SMZ Ost“, erwidert Herr Roland. Wie das war, mit der Gehirnerschütterung. Roland erklärt: „Herr Rat, Sie ist ausgerutscht auf den Fliesen und gegen den Eiskasten gefallen.“ Ganz glauben will das der Richter nicht. Er will Grundlegendes wissen: „Warum belastet sie Sie?“ Schäffer: „Weil sie an dieser Krankheit leidet – Borderline-Syndrom. Das ist angeblich nicht heilbar.“ Richter: „Sie haben sie also nicht geschlagen?“. Angeklagter: „Nein.“
(Die Lebensgefährtin trug danach einige Tage einen Turban am Kopf.)

Borderline-Syndrom

Roland Schäffer hat keine Verteidigungslinie, da keinen strafrechtlichen Fachmann an der Seite. Er sagt einfach aus. So sagt er: „Herr Rat, sie schneidet sich oft selbst an den Armen auf, geht dann ins Krankenhaus und sagt, ich wars.“ Richter, irritiert: „Ja, das hat sie mir auch gesagt, dass sie sich selbst verletzt.“ Der Richter telefonierte mit ihr.

Karrolina H. geht schon lange der Prostitution mit „grüner Karte“ (Deckel) nach. Richter Weber will wissen,
seit wann: „Sie ist seit 20 Jahren in diesem Geschäft“, weiß Roland Schäffer. „Und seitdem rennt des so?“, fragt
der Richter. „Hm…hm“, antwortet der Angeklagte.

Schandlohn

Wie ist das mit Lohn und Verdienst? Es geht bei dieser Frage zu ergründen, ob Schäffer mitschneidet und seinen Lebensunterhalt davon bestreitet. Richter: „Was verdient die Karrolina H. so pro Kunden?“ „30 Euro“, sagt der Angeklagte. „Aber geeeh, hearns auf“, schüttelt der Richter den Kopf, „dann kann ich ja auch Putzen gehn.“
Schäffer bleibt bei den „30 Euro“.

Dass sie dieses Geld täglich zu Hause abliefern musste, bestreitet er. Hier steht jedoch Aussage gegen Aussage, denn Karrolina H. behautet das. Der Richter zitiert aus der Polizeiaussage: „Sie sagt, Sie warten jeden Tag, dass sie das Geld abliefert.“ Stimme nicht, so der Angeklagte. „Und warum sagt sie das?“ „Es ist diese Krankheit (siehe oben bei der Turbangeschichte) – das „Borderline-Syndrom“, so Schäffer.

Auszug

Wie geht es weiter? Angeklagter: „Sie sagt, sie zieht aus“. Richter: „Und?“ Angeklagter: „Sie kann ausziehen.“ Freilich ist das noch nicht so geklärt, denn die Einkommensquelle wäre weg. Der gemeinsame Haushalt war bisher die beste Tarnung, den Erwerb aus der Prostitition als Gemeinschaftskassa oder Haushaltskassa, wie auch immer, zu deklarieren.

Richter: „Wann haben Sie sie das letzte Mal gesehen?“ Schäffer: „Heute vormittag, als sie nach Hause gekommen ist.“ Das erstaunt den Richter: „Sie sagten doch, sie arbeitet nur von 9 bis 12 Uhr?“ Schäffer:
„Ich habe ja nicht gesagt, dass sie arbeiten war. Sie war auf Lokaltour und kam betrunken in der Früh nach Hause.“

Belastungszeugin hatte Kater

Die Belastungszeugin zog es am 21. Juli 2008 vor, nicht zum Gericht zu kommen. Sie rief den Richter an
und sagte „ihr geht es so schlecht“ (Roland Weber). Freilich ist nicht klar, ob es ihr schlecht geht, weil sie getrunken und einen Kater hat oder weil häusliche Spannungen vorliegen. Wahrscheinlich ergibt eins das andere. Und da sie schon bei der „Interventionsstelle Wien“ eine Kundenkarte gezogen hat, schickte sie im Telefonat noch das magische Zauberwort hinterher: „Ich habe Angst.“

Sie hat also Angst vor einer Zeugenaussage und daher erschien sie nicht. Der Richter vertagte die Verhandlung,
die keine Zuhörer und keine besetzte Verteidigerbank hatte, nach 25 Minuten auf die Zeit „nach meinem Urlaub“. Daher auf: 26. August 2008, 10 Uhr 30 bis 11 Uhr, Saal 104.

Der Zeugin hat der Richter im vormittäglichen Telefonat nahegelegt, „erneut mit der Wiener Interventionsstelle
in Kontakt zu treten.“

Der Angeklagte verließ den Saal auf freiem Fuß und ging wieder zurück in die gemeinsame Wohnung.

Randnote zum Schluß: Das ist insoweit interessant, da die Wiener Richterin Karin Bruzek (die während ihrer Studienzeit Kellnerin war) kürzlich („Blaulicht und Graulicht“ berichtete: Angeklagter Markus Michael Rapp nicht erschienen – Haftbefehl!) einen, der mit weitaus weniger Verdachtsmomenten als „Zuhälterei“ (§ 216 StGB) und „Körperverletzung“ (§ 83) belastet ist, nämlich nach dem Mimosen-Delikt „Stalking“ (§ 107 a StGB – was dieser jedoch mit guten Argumenten bestreitet) mit der Begründung zur Festnahme „ausschreiben“ ließ, weil er wegen Zahnweh nicht zu Gericht erschienen ist.

Die absurden Haftgründe neben der nicht-existenten „Fluchtgefahr“ waren „Tatbegehungsgefahr“ und „Verdunkelungsgefahr“. DJ Markus Michael Rapp lebt im Gegensatz zu Roland Schäffer nicht mit seiner Belastungszeugin unter einem Dach, hat nicht einmal mehr ihre Telefonnummer und steht auch nicht im Verdacht, ihr im AKH einen Turban verpaßt oder sie geschlagen zu haben – im Gegenteil:

Im April 2008 saß er noch an ihrem Krankenbett im Wilheminen-KH, da seine Belastungszeugin eine Gebärmutterzyste hatte. So unterschiedlich kann die Rechtsauslegung rund um die U-Haft sein: Der eine – schwer belastet – geht heim zur Zeugin und hat Prozessfortsetzung in einem Monat (Verdacht: Zuhälterei, Körperverletzung).

Der andere darf untertauchen bis zum Prozess (Verdacht: Stalking), weil sich eine Richtern in feministischer Redensweise im Gerichtssaal selbstverwirklicht. Gelebtes Recht nennt man das. Gemeinsam ist den Fällen übrigens, dass beide ohne Rechtsfreund sind und beide Belastungszeuginnen jeweils von der „Interventionsstelle Wien“ vertreten werden.

Marcus J. Oswald (Ressort: Rotlicht)