Arschküssen und Gesichtsverlust – Horngachers Schuld vom OGH zementiert
Ehemaliger „General“ Horngacher (2006): Die Arschküsser der Vergangenheit sind weg.
Der Allerwerteste wurde „aufgerissen“. Ein Gesichtsverlust droht. Diesen wird das OLG Wien abwenden und Hauptmann Horngacher weiter im Dienst belassen. (Foto: Oswald)
(Wien, im Juli 2008) Gibt man auf „Google“ das Wort „Arschküsser“ ein, findet man an Position sieben (weltweite Suche, Status 27. Juli 2008) rustikale Beiträge zum einigen verhassten Wiener Richter Ernest Maurer (Senat 17/OLG).
„Arschküsser“
„Arschküsser“ des Richters Maurer seien einige im Oberlandesgericht Wien, steht dort (B&G distanziert sich von solch derben Feststellungen). Dann liest man, dass auch ein gewisser Dr. Anton Sumerauer, Präsident am OLG Wien, „Arschküsser des Ernest Maurer“ sei. Fasnachtsstil im Internetforum.
Die Frage ist: Was ist ein „Arschküsser“? Der Begriff ist wenig in Mode. Er meint „bedingungslose Loyalität“ zueinander mit dem Effekt, dass Seilschaften entstehen. Loyalität unter Beamten etwa.
Fein gesponnene Amtshierarchie
So wird „Arschküssen“ zum Synonym für fein gesponnene Amtshierarchie. Der Niedere dient dem Höherrangigen. Folgt man der volksnahen Diktion, wäre auch Oberst Frühwirth aus der Wiener Kriminaldirektion ein „Arschküsser“ des Ex-Kriminaldirektors Horngacher. Er schwor in einem gerichtspublik gewordenen Email „Treue bis zuletzt“. Gleichwohl: Den Arsch des Roland Horngacher haben zwischen 2003 und 2006, als er Wiener Polizeigeneral war (mittlerweile suspendiert), viele geküsst – auch Gunstgewerblerinnen. Das hat sich aufgehört.
Denn er wurde ihm „aufgerissen“ und konnte ihn nicht mehr retten.
Gesichtsverlust
Im November 2007 wurde „General“ Horngacher am Landesgericht Wien wegen vier Tateinheiten nach Amtsmissbrauch (§ 302 StGB) und „Weitergabe von Amtsgeheimnissen“ (§ 310 StGB) zu einer bedingten Strafe von 15 Monaten verurteilt. Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch wurde in KW 30/2008 vom Obersten Gerichtshof (OGH) mit Engelsposaunen abgeschmettert. (Das Urteil ist im RIS noch nicht publiziert.)
Damit ist die Schuld fixiert. Für die Strafhöhe ist das OLG Wien zuständig. Ob Horngacher dort noch Verbündete hat, wird sich zeigen. Er wolle „bis zur letzten Patrone kämpfen“, war 2006 seine legendäre Ansage. Wird er im Polizeidienst bleiben können? Das ist gut möglich. Dienststufe vier, „Hauptmann Horngacher“, klingt nicht schlecht. Bankräuber allerortens, die Jugendkriminalität wächst – und ein Hauptmann Köpenick brachte es auch zu Ruhm. Gänzliches Ausscheiden aus dem Bundesdienst ist in Österreich nach dem Beamtendienstrecht nur bei einer Strafe von über 12 Monaten bedingt möglich.
Objektive Einschätzung: Strafe geht runter
Seriös gesagt: Er war Ex-Chef einer großen Polizeieinheit und damit hoher Geheimnisträger im Staat. Ist es ratsam, solche Leute, die im Apparat groß wurden, auf die Straße zu setzen und in „die Privatwirtschaft“ ziehen zu lassen? Klare Antwort: Nein. Denn dort können sie durch fortgesetztes Treiben in den Arschküsser-Seilschaften weit mehr Schaden anrichten als im Beamtenstatus auf niederem Rang. Im Amt belassen ist er an die Schweigepflicht mehr gebunden als anderswo. Die Bewährungsstrafe ist für drei Jahre „offen“.
Sohin wird das OLG das Strafmaß auf mutmaßlich 10 Monate herabsetzen und den „tadellosen Lebenswandel“ signalhaft ins Treffen führen. Roland Horngacher, 45, verliert keine Pensionsrechte, wird aber auf Sicht freiwillig aus dem Polizeidienst ausscheiden. „Krankheitsbedingt“ und mit vollem Pensionsanspruch aus den bisherigen Dienstjahren. Weil ein ehemaliger Chef nicht gerne als kleiner Angestellter „seines Unternehmens“ arbeitet.
Eine „Wiener Lösung“ also.
Letztlich steigt Roland Horngacher doch noch ohne Gesichtsverlust aus.
Marcus J. Oswald (Ressort: Polizeikultur)


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