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HEUTE zahlt 3.250 Euro an Gewalttäter Robert Ackermann

Veröffentlicht in Justizfälle, Medien von marcusjoswald am 30. Juli 2008
Robert Ackermann in "Heute" (14.07.08) einmal anders: Nach dem Blutrausch mit gewonnener Klage. Mit 3.250 Euro finanzierte ihm die Wiener Tageszeitung wöchentlichen Einkauf in den Haftanstalten für 92 Monate. Das sind nur 7.7 Jahre. Und wird das Strafmaß nicht zur Gänze abdecken. (Bildquelle: Archiv Oswald 1090)

Robert Ackermann in HEUTE einmal anders: Nach dem Blutrausch mit gewonnener Klage. Mit 3.250 Euro finanzierte ihm die Wiener Tageszeitung wöchentlichen Einkauf in den Haftanstalten für 92 Monate. Das sind nur 7.7 Jahre. Und wird das Strafmaß nicht zur Gänze abdecken. (Bildquelle: HEUTE, 14.07.08, S. 12 - Zeitschriftenausschnittarchiv Oswald 1090)

(Wien, im Juli 2008) Wie Medien über Kriminalität, speziell über Schwerkriminalität berichten, ist Stil- und Geschmacksfrage. Die einen tun es ohne Fotos (FAZ, NZZ), mit viel Textanalyse. Die bildlastigen Medien zeigen die Blutlache (Bild, Heute, Krone) und bieten dem Leser die täglichen „10 Minuten Hass“, die der Mensch auch braucht. Beides, die Rationalität, aber auch die Emotionalität haben ihre Berechtigung. Da wir im Medienzeitalter leben, das auf allen Tasten bis hin zur You Tuba spielt, ist das zu akzeptieren. Es gibt schon lange kein Zurück mehr, weil das Internet rund um die Uhr veröffentlicht und die Umschlagwalze an Informationen nicht mehr aufzuhalten ist. Es ist der Gang der Zeit und man sollte damit umgehen lernen.

Umso überraschender ist, dass Robert Ackermann über seinen Verteidiger Philipp Winkler (Kanzleipartner von Rudolf Mayer seit 8 Jahren) eine Medienklage gegen die Tageszeitung „Heute“ einbrachte. Ackermann ist ein armer kleiner Bub Anfang 20, der in der Spätpubertät steckt und dem die Anwälte diese Klage eingeredet haben.

Dringendster Tatverdacht

Übersehen wird dabei eines: Er steht im dringendsten Verdacht, einen Mann auf bestialische Weise umgebracht zu haben. Da es keinen anderen Tatverdächtigen gibt, steht das außer Zweifel. Woher er das Selbstbewußtsein nimmt, nun Medien zu klagen, die das schreiben, erklärt sich mit der Mediengeilheit der Kanzlei Rudolf Mayer und Philipp Winkler. Rudolf Mayer sucht seine Fälle am Ende seiner Verteidigerlaufbahn nur mehr nach Medienrelevanz aus. Das steht ihm frei. Doch er muss akzeptieren, dass nicht alle Medien nach seiner Vorgabe mittun.

Abscheulichster Fall seit Lainz-Schwestern

Der „Fall Ackermann“ ist das Abscheulichste, was in Wien seit Josef Weinwurm (1963, Mord in der Wiener Staatsoper an Balettelevin) und den Lainzmorden (1986) passiert ist. Die Zeitung „Heute“ nannte einige Dinge sehr direkt „beim Namen“. Manchmal übertrieb man eine Spur.

Im Wesentlichen ging es aber um das Faktum, ob Ackermann ein „Kannibale“ sei oder keiner. Hat er die Leber gekostet oder den Schweif des Opfers gebraten – oder nicht. Im Zuge der Aussagen (gegenüber seinem Anwalt Winkler, wohlgemerkt!), soll der Angeklagte abgeschwächt haben. Freilich muss die Frage erlaubt sein, was die Medienrichterin an der Formulierung wie „es bleibt offen, in welchem Umfang er Teile seines Opfers verspeist hat“ gar so schädlich findet? Man kann den Gesamtzusammenhang auch aus den Augen verlieren.

Benamsung „Mörder“ kostet 3.250 Euro

Es kommt am LG Wien zunehmend ein Phänomen zum Tragen: Medienrichter sind keine Fachrichter, sondern zugleich Strafrichter (etwa Sonja Weiss). Sie schützen ihre Freunde in der Richterschaft und schränken das Informationswesen auf eine Weise ein, die kostspielig wird.

Umgekehrt: Man lernt daraus, dass die Formulierung, dass Robert Ackermann ein „Kannibale“ und „Mörder“ sei, exakt 3.250 Euro kostet. Das kann und soll man sich in manchem Fall durchaus leisten.

Schönrednerclique Mayer und Co.

Im Übrigen vertritt der Herausgeber die Meinung, dass die Unsitte der Medienklagen vor einem Mordprozess aufhören soll. Denn was medienrechtlich zwar für den Augenblick abgesichert ist, klingt hinterher tief unlogisch. Was, wenn Ackermann tatsächlich lebenslang und die Zusatzmaßnahme bekommt, also 35 Jahre Haft? (Das sind keine wüsten Spekulationen, sondern ganz normale Richtwerte aus Insiderkreisen.) Dann hat „Heute“ eine Strafe für etwas bezahlt, was am Ende sich bewahrheitet hat?

Die Wiener Staranwaltschaft und Schönrednerclique muss ihre Grenzen erkennen. Man kann nicht aus einem Blutrauschtäter einen Ministranten machen. Das geht nicht. Fakten bleiben Fakten: Ein Mann ist abgeschlachtet worden wie im Horrorfilm.

Einst gab es am Landesgericht Wien einen Spruch: „Wo ein Toter, dann kommt lebenslang.“ Das sind die Fakten. Ordentliche Gerichtsbarkeit, schwebendes Verfahren hin oder her. Alles andere ist weltfremde Schönrederei.

Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)