Fall Fritzl – Delikt Sklavenhandel am LG St. Pölten in Debatte

In diesem düsteren Gericht soll Sklaverei angeklagt werden: Das LG St. Pölten in der gleichnamigen Kleinstadt. Foto: Oswald 05/2008
(Wien, im August 2008) Der Mediendienst ORF Online berichtet heute (3. August 2008), dass der leitende Staatsanwalt Gerhard Sedlacek im Fall Josef Fritzl eine Anklage nach § 104 StGB (Sklavenhandel) erwägt.
Der Nachrichtendienst schreibt: „Eine Anklage nach diesem Paragraf wäre einzigartig. Den Tatbestand des Sklavenhandels und der Herstellung sklavenähnlicher Zustände gibt es im Strafgesetzbuch seit 1975. In der österreichischen Geschichte ist aber noch nie jemand wegen Sklaverei angeklagt worden.“
Laut Informationen von „Blaulicht und Graulicht“ ist das nicht ganz richtig. Es war genau die Staatsanwaltschaft
St. Pölten, die vor Jahren den Anklagepunkt des § 104 StGB (Sklavenhandel) in einem anderen Fall schon einmal versucht hat. Der Beschuldigte wurde jedoch nicht nach diesem Punkt verurteilt.
Schon einmal Anklage nach „Sklavenhandel“ in St. Pölten
In St. Pölten befindet sich nicht nur die schlechteste, altertümlichste Justizanstalt (das Haus ist im grottenhaften Zustand), sondern im Landesgericht dürften sich Hardcore-Juristen aus ganz Österreich gut aufgehoben fühlen.
Die Überlegung, warum man es mit „Sklavenhandel“ (Rahmen bis 20 Jahre Haft) im Fall Josef Fritzl versucht, liegt auf der Hand: Offenbar geht es mit der „Mordanklage“ zum Zwillingskind, das im Alter von drei Tagen starb, nicht so einfach voran wie man glaubte. Daran hat jedoch die schlecht ausgebildete Exekutive Schuld.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle, Dossiers Josef Fritzl)

Eigentlich sollte die Staatsanwaltschaft einmal generell den § 104 StGB an diversen Sozialarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt ausprobieren, die sich erlauben, Kinder illegal im Ausland unterzubringen. Das scheitert wohl am Willen zum Tun.
Die Thematik der Pflegefamilien und des transnationalen Kinderhandels ist hier angesprochen. Nun ja, das hat mit dem Fritzl-Fall nicht direkt etwas zu tun. Sie haben aber Recht, dass auch hier viel Bemerkenswertes geschieht. Beispiel kürzlich in Afrika, als französische NGO-Mitarbeiter festgenommen wurden, weil sie über 100 „Waisenkinder“ nach Europa bringen wollten – obwohl deren Eltern noch am Leben waren. Über den Kinderhandel in Osteuropa wissen wir wenig. Das heißt sicher: Er gedeiht.
Zum „Sklavenhandel“ in Amstetten – oder wie es die Staatsanwaltschaft der 50.000 Einwohner-Kleinstadt St. Pölten sieht. Das Problem ist, dass dazu keine höchstgerichtliche Rechtssprechung existiert, weil es keine einzige Verurteilung und daher kein einziges Rechtsmittel gibt. Man will halt in St. Pölten einen Luftballon steigen lassen.
Sklavenhandel, wie man es landläufig versteht, ist aber Feldarbeit unter Hitze oder Frondienst. Ob das alles der Fall war? Ich meine, man sollte sich auf die ganzen anderen Dinge beschränken, die im Fall Fritzl auflaufen: Freiheitsberaubung, Schwere Nötigung, Inzest, Schwere Vergewaltigung (in mehrfacher Tateinheit), Ausnutzung der Autoritätsstellung, etc. Vielleicht kommt die Mordanklage. Dann ist es sowieso besprochen.
Oberlandesgericht Wien,Freispruch Dr.Heinrich Gross :
Wenn die Justiz über Dezennien Kindermörder deckt und diese Mörder
als Gutachter in 30000 Fällen mit einem Jahresverdienst von EURO 70,000,-
beschäftigt, dem Mörder Gross eine Pension Pension bezahlt wird……..,
Wie soll das Volk solche Ungerechtigkeiten bewerten ?