Josef Fritzl Prozess – Landesgericht St. Pölten will privat verhandeln

Josef Keller-Fritzl - Gesehen von TITANIC - Der ehemalige Herrenreiter (Thailand, Mercedes Benz) ist potent bis ins hohe Alter. Er hat sieben Kinder mit seiner eigenen Tochter gezeugt und daher mächtig Dreck am Stecken. ABER: Er hat ein Recht auf ein öffentliches Verfahren.
(Wien, im August 2008) Wie heute zu vernehmen, plant das Landesgericht St. Pölten den Josef Fritzl-Prozess unter „Ausschluss der Öffentlichkeit“ abzuwickeln. Das ist ein großes Problem. Denn das Landesgericht St. Pölten ist das Problem.
In diesem Gericht wurden in den letzten Jahren zu viele dubiose Untersuchungshaften „unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ verhängt. In diesem Gericht wurden in den letzten Jahren zu viele absurde Urteile „unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ gefällt. In diesem Landesgericht wurde sogar ein Tötungsdelikt nicht weiter verfolgt (2005, bei dem eine Frau einen Mann mit 30 Messerstichen abgeschlachtet hat).
Gerügtes Landesgericht St. Pölten
Das Landesgericht St. Pölten gilt als das Skandalgericht von Österreich. Erst Ende 2007 senkte das OLG Wien ein schöffengerichtliches Urteil aus dem LG St. Pölten im Instanzenzug von 8 Jahre Haft auf 3.5 Jahre (!) ab und gab eine schwere Rüge an den Senatsvorsitzenden dazu. Die Kompetenz und das Augenmaß sind am LG St. Pölten nicht immer zu Hause. Vielfach ist man mit Falllagen in der Kleinstadt an der Traisen einfach überfordert.
Ausschluss der Öffentlichkeit?
Daher sollte nicht sein, dass ein Jahrhundertprozess wie jener zum Fall Josef Fritzl, der weltweites Medieninteresse hervorruft, in einer 50.000 Einwohner-Kleinstadt unter „Ausschluss der Öffentlichkeit“ geführt wird. Die internationale Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, präzise zu erfahren, was im Gerichtssaal gesprochen wird. In Deutschland wäre das etwas einfach undenkbar, man denke an die großen „Wormser Prozesse“ (1994 bis 1997).

Erster Staatsanwalt Gerhard Sedlacek - Landesgericht St. Pölten
Das St. Pöltner Kleinstadt-Vorhaben könnte einen Riesenwirbel auslösen. Es brächte nämlich diesen Nebeneffekt: Dass verzerrte Dinge aus dem Prozesssaal nach außen berichtet werden, die grundfalsch sind. Falsche Zitate, Erfundenes, Verworrenes. Variante zwei ist, dass Verteidiger Rudolf Mayer, dem man viel vorwerfen kann, aber nicht mediales Ungeschick, nach jedem Verfahrenstag eine Pressekonferenz gibt. So eskaliert die Sache und wird noch einseitiger. Daher sollten die verknöcherten Beamten (von Gefängnisdirektor Günther Mörwald aufwärts bis Erster Staatsanwalt Gerhard Sedlacek bis Gerichtspräsident Kurt Leitzenberger) in der Kleinstadt St. Pölten schön langsam Boden unter die Füße bekommen. Keineswegs ist ein öffentliches Landesgericht als erweitertes Gefängnis zu sehen, in das die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat.

Hausherr von Josef Fritzl und ein anderer Mitspieler im Jahrhundertprozess: Beamter der Republik Österreich und Anstaltsdirektor der archaischen Justizanstalt St. Pölten Günther Mörwald. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie - Blaulicht und Graulicht. Das unabhängige Online-Magazin seit 2005 in Wien.)
Privatprozess am Skandalgericht LG St. Pölten? Bitte nicht!
Es bleibt zu hoffen, dass es Proteste im Ministerium gegen diesen Widersinn eines St. Pöltner „Privatprozesses“ gibt. Und dass eine entsprechende Antwort aus dem Ministerium folgt. Die Rechtssache Fritzl ist nicht privat. Sie war nie privat, sondern ein Totalversagen aller in Niederösterreich behördlich Verantwortlichen, die nun das LG St. Pölten zu decken versucht. Der „Fall Fritzl“ ist und bleibt ein behördlicher Polit-Skandal im Land des Erwin Pröll.

Der Fritzl-Prozess ist für gewisse Wiener Kreise ein feministisches Politikum. Bei keinem anderen Fall kann man das Leibthema der Feministinnen von der Gewalt in der Familie so paradigmatisch durchspielen. Auf diesem Bild beraten sich die feministische Gerichtsgutachterin Eva Mückstein, aktuell von einem streitbaren Kindvater vor Gericht gebracht, und die Anwältin der Geheimorganistation AÖF - Autonome Österreichische Frauenhäuser - Eva Plaz (re. im Bild). Plaz hat sich den Job der Opferanwältin für die Fritzl Kinder erobert. Sie will die Medien ausschalten, was ihr natürlich nicht gelingt. (Foto: Anonym, nomen nescio, für diegalerie - Blaulicht und Graulicht. Das unabhängige Online Magazin seit 2005 in Wien.)
Es gibt aktuell zwei Strömungen unter dem scheinheiligen Deckmantel des Opferschutzes: So will die feministische „Opferanwältin“ Eva Plaz, dass die teilweise erwachsenen Kinder des Fritzls im Prozess nicht aussagen. Eine absurde Situation, die das Recht deckt. Der zweite „Opferanwalt“ ist der von der niederösterreichischen Landesregierung bestellte Wiener Anwalt Christoph Herbst, der eigentlich Wirtschaftsanwalt ist. Er sieht seine edle Aufgabe darin, Journalisten Schweigegelöbnisse abzupressen.
Beide äußern sich negativ zu einer vollständigen „öffentlichen Verhandlung“. Nur bei der Anklageverlesung sollen Journalisten dabei sein dürfen. Dann soll Schluss sein.
Der Fall Fritzl braucht aber große Öffentlichkeit nach mehreren Seiten. Denn er ist jetzt schon ein Politikum für radikale linke Kräfte, die sich ihren Platz in den Gerichtssälen erkämpft haben und österreichweit durch intransparente Geheimorganisationen wie AÖF (Frauenhäuser) und IV (Interventionsstelle) ihre „Opfer-Politik“ bis in die Gerichtssäle missionieren.
Linke und rechte Politik im Gerichtssaal – Spezialfeld konservatives Niederösterreich
Umgekehrt machen sich die konservativen Kräfte im Land Niederösterreich breit, die den Behörden-Skandal klein halten wollen. Von beiden Seiten gibt es massive politische Bestrebungen. Auf der linken Seite geht es um mythisch überhöhten „Opferschutz“, auf der politisch rechten Seite um das Kaschieren der Behördenmängel in Amstetten.
Die Aufgabe des Anwalts Christoph Herbst (für „Mediensachen“ zuständig) ist dubios. Er wurde beauftragt, jede Publikation zur Ybbsstraße 40 sofort zu klagen. Offiziell geht es um das vorgeschobene und scheinheilige Argument des „Persönlichkeitsschutzes“. In Wahrheit sollen seine Klagen ein zu starkes Umrühren in der Lokalpolitik Niederösterreichs verhindern. Herbst kündigte in der Tat bereits an, ein Fritzl-Buch eines Österreichers, das im November 2008 erscheinen soll, „zu klagen“ (ohne den Inhalt zu kennen). Anwalt Herbst agiert angeblich für die „Grundrechte“ der Fritzls. Sein Einsatz dient aber auch niederösterreichischen Interessen der Gesichtswahrung.

Mitspieler im Opfer-Karussell: Wiener Anwalt Christoph Herbst. Klagt derzeit alles nieder, was den Namen Elisabeth Fritzl in den Mund nimmt. Foto: HVK-Kanzlei
Rollen der Jugendwohlfahrt, Bezirkshauptmannschaft, Sozialarbeiter
Es geht es in diesem Prozess um sehr spannende Fragen, etwa an den Bezirkshauptmann von Amstetten, der sich nach wie vor ahnungslos gibt und bei einer Tagung in Wien zum Herausgeber dieser Seite im Small Talk wörtlich von „einer Kampagne der Kronen Zeitung“ sprach. Es geht um harte Gerichtsfragen unter Wahrheitspflicht an die Jugendwohlfahrt von Amstetten und an die Oberaufsicht im Landhaus St. Pölten. Bei all den Zeugenbefragungen soll keine Öffentlichkeit dabei sein? Bitte, bitte nicht!
Qualitätskontrolle am Landesgericht St. Pölten
Zuletzt: Es geht auch um die öffentliche Kontrolle der Richter am Landesgericht St. Pölten. Und um die Frage, ob diese mit einem solchen Prozess überhaupt zurecht kommen. Denn nicht überall gibt es eine Richterin Claudia Bandion-Ortner, die bewiesen hat, dass es geht.
Der Fritzl-Prozess darf nicht im Keim erstickt werden. Es geht nicht nur um Josef Fritzl. Sondern auch um das Umfeld des Wegschauens und der behördlichen Inkompetenz über zwei Jahrzehnte hindurch. Die ein Gerichtsverfahren zur Gänze aufdecken muss. Und zwar schonungslos. Und schonungslos öffentlich.
Alles andere wäre völliger Irrsinn. Und ein Bekenntnis zu provinziellem Rechtsstaatsbewußtsein. Das darf das Bundesministerium für Justiz nicht zulassen. Auch wenn juristisch St. Pölten als das „Texas von Österreich“ gilt.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle)

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