EU-Haftbefehl ab 1. Jänner 2009 auch für Österreicher wirksam

Ende mit Schrecken - Haftanstalt (Foto: Oswald)
(Wien, im September 2008) Den EU-Haftbefehl gibt es seit 13. Juni 2002. Österreich erklärte sich 2004 mit einem “Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU” (EU JZG) zur Teilnahme an diesem Programm. Seither liefert auch Österreich europaweit gesuchte Tatverdächtige in deren Heimatländer aus.
Die Regel wird ab 1. Jänner 2009 umgekehrt wirksam. Gemäß EU JZG Art. 5 werden ab Neujahr 2009 auch Österreicher in EU-Staaten “ausgeliefert”, so sie in diesen Staaten (”Ausstellungsstaat”) Straftaten begangen haben, “die nach österreichischem Recht nicht gerichtlich strafbar sind”. Die österreichische Justizministerin Maria Berger legt Wert auf diese feine Unterscheidung.
Frohes Neujahr 2009
Ab 1. Jänner 2009 kann vor andere Nationalgerichte “ausgeliefert” werden, wer Rechtslücken im österreichischen Gesetz aufdeckt. So heißt es im EU JGZ § 5 Abs 2: “Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen einen österreichischen Staatsbürger wegen Taten, die nach österreichischem Recht gerichtlich strafbar sind und dem Geltungsbereich der österreichischen Strafgesetze unterliegen, ist unzulässig.”
Klare künftige Linie: Hat eine Person in Ungarn eine Straftat begangen, die es im österreichischen Recht nicht gibt, kann diese nach dem 1. Jänner 2009 dafür vor ein ungarisches Gericht gestellt werden. Köszönöm! Gibt es jedoch den Tatbestand auch in Österreich, wird die österreichische Behörde den Haftbefehl und die Rechtshilfe nicht unterstützen, sondern die Person mit nationalem Haftbefehl kassieren und vor ein heimisches Gericht stellen.
32 relevante Tatbestände
Das österreichische EU JGZ hat 80 Paragrafen, die umfängliche wechselseitige Rechtshilfeabkommen und Methoden der Durchführung des EU-Haftbefehls ausloten. Geschaffen wurde der Masterplan nach den 9/11-Ereignissen in den USA und zur “Terrorismusbekämpfung”. Der EU-Haftbefehl deckt einen Katalog von
32 Tatbeständen ab: Produktpiraterie, Terrorismus, Rauschgifthandel, Internetkriminalität, Waffenhandel, ua.
Zur Anwendung kommt das scharfe Instrument der Personenfahnung bei Fällen mit mehr als einem Jahr Haft.
Eine Parlamentarische Anfrage an Ministerin Berger vom 28. August 2008 brachte nun nähere Zahlen ans Licht.
Es kam heraus, dass Österreicher vom EU-Haftbefehl wenig betroffen, hingegen Länder, in denen sich klassische Kriminaltouristen (Polen) und Betrügergruppen (Deutsche) umtun, stärker betroffen sind.
9.908 EU-Haftbefehle im Jahr 2007
Die EU-Haftbefehle, laut Schengener Informationssystem “SIS”, gingen in den letzten Jahren deutlich in die Höhe: 2007 wurden 9.908 EU-Haftbefehle ausgestellt. (2005: 6.894 und 2006: 6.929).
Seit 2002 sind 22.655 EU-Haftbefehle im SIS-Computer erfasst. Es sind nicht alle der 25 EU-Nationen im Schengen-Abkommen integriert (England, Irland, Rumänien, Bulgarien, Zypern).
Im Jahr 2007 dominierten das Kriminalsetting die Polen (3.473 EU-Haftbefehle) vor den Deutschen (1.785). Frankreich schrieb 1.028 EU-Fahndungen aus. Rumänien 856, Spanien 588, Ungarn 373, Litauen 316. Österreichs Strafgerichte stellten 2007 ganze 495 EU-Haftbefehle aus (Anstieg nach 2005: 975 und 2006: 391).
England schrieb nur 185 EU-Haftbefehle.
Die Erfolgsquote (=Festnahmen) mit EU-Haftbefehl: In Euroland (25 Nationen) wurden 2007 durch das Instrumentarium EU-Haftbefehl 3.537 Personen festgenommen (Anstieg nach 2005: 1.770 und 2006: 2.082).
Fluchtpunkt Spanien
929 Festnahmen erfolgten im EU-Sonnenstaat und Fluchtland Nummer 1 aller Betrüger mit eigener Finca – Spanien. 714 Festnahmen gab es in Deutschland. 504 in England, 372 in Frankreich, 231 in Rumänien, 169 in Österreich und 155 in Polen. Statistiken zur Länderherkunft der Inhaftierten werden in der EU nicht geführt. Ebenso existiert keine Statistik, in welchen Ländern Österreicher mit EU-Haftbefehl festgenommen wurden.
Österreich assistiert Deutschland
Österreich hilft vorrangig Deutschland. Von den 169 Festnahmen mit EU-Haftbefehl auf österreichischem Boden 2007 (2005: 117, 2006: 160) waren 79 Personen in Deutschland EU-weit ausgeschrieben. 24 EU-Haftbefehle stammten aus Ungarn. Rechtshilfe herrscht mit Rumänien (18 Festnahmen), Polen (16), Italien (9) und Spanien (7), Frankreich (6), Slowenien (5).
Nach Österreich kamen 47 Gesuchte mit EU-Haftbefehl zurück
Nach Österreich wurden im Jahr 2007 mit EU-Haftbefehl 47 Personen eingeliefert. (2005: 73, 2006: 67).
Die EU-Statistik ist im Aufbau. Genaue Auswertungen sowie Analyse der Verurteilungshöhe werden nicht geführt, sagt Justizministerin Berger in ihrer Anfragebeantwortung am 28. August 2008.
Zumindest offiziell geschieht das nicht. BMJ ist nicht CIA.
QUELLE/SOURCE: Österreichisches Parlament, 4640/AB GP XXIII. (Maria Berger).
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Marcus J. Oswald (Ressort: Fakten)
