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Pendel schlägt zurück – Kronen Zeitung mahnt zum Stalking-Gesetz

Veröffentlicht in Stalking von marcusjoswald am 3. September 2008
Stalking-Fehlanklagen können Existenzen zerstören, was den Wiener Radikalfeministen, die über Leichen gehen, in ihrer Arroganz egal ist. Nun findet die Kronen Zeitung als erstes Großmedium klare Worte zum Schindluder und Rechtsmissbrauch, der mit dem Stalking-Gesetz getrieben wird. (Quelle: Kronen Zeitung, 3.09.08, S 29, Archiv Oswald 1090)

Stalking-Fehlanklagen können Existenzen zerstören, was den Wiener Radikalfeministen, die über Leichen gehen, in ihrer Arroganz egal ist. Nun findet die Kronen Zeitung als erstes Großmedium klare Worte zum Schindluder und Rechtsmissbrauch, der mit dem Stalking-Gesetz getrieben wird. (Quelle: Kronen Zeitung, 3.09.08, S 29, Archiv Oswald 1090)

(Wien, im September 2008) Die Berichterstattung zum Missbrauch mit dem „Stalking“-Gesetz
trägt Früchte.

Jenen, die es abschaffen wollen, weil es tendenziöses, von radikalen Frauenrechtsgruppen 2005 und 2006
mit Goebbels-Methoden der Medienmanipulation ins Parlament gepushtes Gesetz ist, wird die Abschaffung
nicht leicht gelingen. Aber es mehrt sich der Unmut mit den hochsubventionierten Frauenrechtsgruppen
und ihren Anwältinnen á la Gabriele Vana-Kowarcik, Helene Klaar, Ursula Hubacek, Eva Plaz, Anna Sporrer, Barbara Oberndorfer, Gudrun Truschner, Michaela Kovacic, Barbara Zach, Barbara Ille, Rosa Logar und Co.,
die damit Frauenpolitik im Gerichtssaal machen und den „Opferschutz“ und das, was man nüchtern darunter
versteht, verzerren und missbrauchen wollen.

Clean Words

Eine deutliche Mahnung wurde nun von der „Kronen Zeitung“ ausgesprochen. Noch nie hat seit Bestand des
„Anti-Stalking-Gesetzes“ (2006) eine große Zeitung es gewagt, deutlichere Worte zu diesem Gesetz und seinen
Problemen zu finden.

Wahre und klare Worte am 3. September 2008 auf der stark gelesenen Gerichtsseite (Seite 29): Die Chef-Gerichtsreporterin des größten Massenblattes Österreichs, Susi Hauenstein, trägt ihr Herz auf der Zunge,
besser kann man es nicht schreiben. Sie schreibt in dicken Lettern in der Einleitung zu einer glatten Fehlanklage der Wiener Staatsanwaltschaft gegen einen – wie kann es anders sein – Mann:

„Folgende Geschichte soll zeigen, wie sorgfältig man mit dem neuen Stalking-Paragrafen umgehen muss – natürlich bei aller wirklich gebotenen Freude darüber, dass es ihn ENDLICH gibt! Denn mit allem Guten wird, wie man sieht, leider auch immer wieder Schindluder getrieben…“

Gut, wenn „Blaulicht und Graulicht“ ehrlich sein will (dieses Journal lügt nie), dann ist unsere Freude mit diesem Gesetz endenwollend. Diese Worte der „Kronen Zeitung“ sind aber eine große Motivation, weiterhin Fälle zu sammeln, bei denen Ähnliches geschah.

Unfähige Wiener Kriminalbeamte und Polizeijuristen

Was geschah? Eine Frau zeigte (wieder einmal) einen Mann an. Wieder einmal folgte die manchmal auf beiden Augen blinde Wiener Staatsanwaltschaft dem erlogenen Gesäusel der Frau. Wieder einmal fand sich im Vorfeld kein Kriminalbeamter, der ordentliche Ermittlungen angestellt hätte, sodass es nie zu einem Gerichtsverfahren kommen muss. Wieder einmal hat ein Polizeijurist eine Strafanzeige hingeschmiert
und an „seinen“ Staatsanwalt des Vertrauens geschickt – statt seine Arbeit zu tun, für die er mit unserem Steuergeld bezahlt wird: Ermitteln. Sowohl zu Lasten als auch zu Gunsten des Beschuldigten.

Wieder einmal liegt bei klarer Faktenlage ein Totalversagen der Wiener Kriminaldirektion 3 (KD 3)
rund um Alexander Knoll
vor, der sich rühmt, führender „Anti-Stalking“-Experte Wiens zu sein.
Wieder einmal bleibt dieser Mann weiter im Amt. Das ist nicht mehr lustig.

Jenseitige Falllage durch StA Wien vor Richter gebracht

Was geschah? Wie konnte es zu dieser jenseitigen Anklage der StA Wien kommen? Der Fall geht hart an Amtsmissbrauch quer durch die Bank aller beteiligten Exekutivbeamten und der Staatsanwaltschaft. Wäre Verteidiger Ernst Schillhammer nicht am Landesgericht Wien so tief „in den Strukturen“ verwoben, sodass
er um der Karriere willen keinen Kleinkrieg anfängt, müsste es eine Amtsmissbrauchsanzeige gegen den „ermittlungsführenden Kriminalbeamten“ geben, der offenbar voreingenommen und beeinflusst, jedenfalls
aber nicht nach der Faktenlage seine Strafanzeige schrieb.

Der Fall ist einfach erzählt: Ein Beamter hat mit seiner Kollegin, die verheiratet ist, ein sexuelles Verhältnis. Auch der Ehemann der Frau arbeitet in der selben Dienststelle. Die Frau „hält“ sich also einen Geliebten. Gleichzeitig ist sie die Vorgesetzte ihres Geliebten. Michael Crichtons Buch „Enthüllung“ (Disclosure, 1993) über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz könnte als Vorlage dienen. Irgendwann beenden beide die Sache.

Der Mann sagt: „Ich wollte sie ganz haben. Aber sie ließ sich nicht scheiden. Dann beendete ich die Sache.“
Die Frau, in der Ehre gekränkt, entschließt sich zu einem Lügenmärchen. Über das Motiv für ihre Luganzeige könnte man vieles sagen. Es reicht zu sagen, dass es nichts Schlimmeres, Gefährlicheres und Unberechenbareres gibt, als eine gekränkte Frau als Gerichtsgegnerin zu haben.

Gekränkte will Gestalkte sein

Nun, die Gekränkte will aber „Gestalkte“ sein und erhält ein offenes Ohr bei der Staatsanwaltschaft Wien.
Statt ihr eine Anklage wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Abhängigkeitsverhältnis zu machen
(sie war Vorgesetzte im Amt, der Mann Untergebener), durfte sie eine „Stalking-Anzeige“ vom Stapel lassen.
Übliches Strickmuster. Frau wirft Mann vor: „Unzählige Telefonanrufe“, „Bedrohung ihrer Kinder“ (wie nett,
das hatte der Herausgeber dieser Seite durch die damals übergeschnappte Marianne D. Kintaert auch einmal).
Alle möglichen Dinge saugt sich die Frau aus den Fingern. Und vergißt, dass es bei Gericht um Wahrheit geht
(Zeugen stehen unter gesetzlicher Wahrheitspflicht).

Läßt man die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz einmal außen vor, blieb eine Klitzekleinigkeit über: Sie selbst schrieb ihm SMS und Emails. Lange nach ihrer fingierten Anzeige. Die SMS lasen sich so. „Mein geiler Rammler, ich brauche Dich.“ Obszönste Texte, mit denen das berufliche Abhängigkeitsverhältnis und die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz noch mehr ausgelebt wurden.

Die Gehilfen der Frau der KD 3: Knoll und Muuss

Der Mann, der in Stalking-Anzeigen nach der 0815-Lesart des selbst ernannten (wie männerfeindlichen)
Wiener Stalking-Experten Alexander Knoll (KD 3) und seines Gehilfen in der KD 3, Christoph Muuss, immer „Täter“ ist und nie das Opfer sein darf, bekam genau das zu spüren, was Opfer von Psychoterroristinnen bekommen: Schlafstörungen, Existenzängste um den Arbeitsplatz (durch das Hierarchieverhältnis), mentale und körperliche Beschwerden.

Dass der fälschlich Angeklagte auch noch in seiner Dienststelle versetzt wurde, zeigt einmal mehr, dass mit
diesem kranken Gesetz, auch wenn es der Legist im Justizministerium, Christian Manquet, noch so schön in
vier Absätzen formuliert hat, etwas in der Praxis nicht stimmt.

4.000 Euro Kosten

Die Kosten? Nun, Ernst Schillhammer ist ein Strafverteidiger der Top 10 am Wiener Landesgericht. Solide,
vielbeschäftigt – teuer. Selbst wenn ihm bei Freispruch ein Grundanteil aus der Staatskassa vergütet wird und
keine Verfahrenskosten für den fälschlich Angeklagten anfallen, steigt er im Einzelrichterverfahren nicht unter
4.000 Euro in den Ring.

Auch das ist eine Wahrheit der Feministen: Schädige den Mann, wo es geht. Nicht nur im Familienrecht, auch im Strafrecht soll er bluten. Einfach nur mehr krank.

Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)