JA Stein vergibt wieder Halbstrafen

Volle Bänke in JA Stein und Bischof Küng. Weihnachtsfeier, 22. Dezember 2004.
(Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie/Blaulicht und Graulicht)
(Wien, im September 2008) Wie aus gut unterrichteter Quelle zu erfahren ist, entläßt die Justizanstalt Stein („Felsen“, „Mutterhaus“) ihre Häftlinge wieder nach „Halbstrafe“. Wie gut unterrichtete Insider wissen, war das die „letzten zwanzig Jahre“ nicht der Fall.
Dieser Tage haben zwei „Ausländer“ die Halbstrafe bekommen und fallen in das § 133a StVG-Entlastungspaket der Bundesregierung. Diese Entlassungsmaßnahme ist aber bei Licht betrachtet keine wirkliche Halbstrafe, da an die Ausreise aus dem Bundesgebiet Österreich gebunden (sofort oder innerhalb eines Monats ab Entlassung).
Trotzdem ist in der Vollzugskammer des Landesgerichts Krems nach der Pensionierung ihres Langzeitpräsidenten HR Dr. Hans Pollak (über 18 Jahre Gerichtspräsident, über 10 Jahre Vorsitzender der Vollzugskammer) neuer Schwung eingekehrt, oder besser, etwas Bewegung bei der Handhabe der Bedingten Entlassung von Häftlingen
aus der JA Stein spürbar.
Neue Besen
Das hängt mit personellen Weichenstellungen zusammen. Die JA Stein holte Karrierejuristen Christian Timm
aus der JA Simmering nach Krems, der den in Rente gegangenen Hofrat Friedrich Nowak ablöste. Timm, 43,
gilt als Modernist und Befürworter des sozialen Strafvollzugs. Daran ist geknüpft, dass auch lange Strafen nicht
zwingenderweise am festgeschriebenen Schlußpunkt enden.
Ferner unternahm das Justizministerium eine Personalrochade: Ministerin Maria Berger dirigierte HR Mag. Dr. Ingeborg Kristen, vorher Vizepräsidentin am in Strafvollzugssachen als liberal bekannten Landesgericht Wiener Neustadt, ans traditionell konservative Landesgericht Krems.
Nun leiten die beiden Vollzugssenate, die für die vorzeitig bedingten Entlassungen von Häftlingen aus der JA Stein zuständig sind: Richter Mag. Max Gruber (Senat 1) und Mag. Dr. Ingeborg Kristen (Senat 2).
Erste „Halbstrafe“ seit zwei Jahrzehnten
Richter Gruber vergab dieser Tage in zwei Fällen die ersten beiden Halbstrafen seit zwei Jahrzehnten im Rahmen des „Entlastungspakets“ an fremdländische Haftinsassen. Von Richterin Kristen erwartet man, dass sie den eingeschlagenen Weg aus Wiener Neustadt in Krems fortsetzt. Am Vollzugsgericht Wiener Neustadt (zuständiges Gericht für Männergefängnis JA Hirtenberg, Frauengefängnis JA Schwarzau, Gerichtsgefängnis JA Wiener Neustadt) werden Haftinsassen österreichweit die meisten „Halbstrafen“ und „Drittelstrafen“ zugesprochen.
Freilich pfeifen die Spatzen von den Gefängnismauern: Es gibt auch Widerstand. Es heißt, vereinfacht: Timm
will mehr bedingte Entlassungen. Kristen will mehr bedingte Entlassungen geben. Doch „unter ihnen fängt die Betondecke an“. Gemeint ist der größte Kader einer Justizwache mit (goldenen) Offizieren und (realen) Machthabern in der Justizanstalt Stein (380 Wache- und Verwaltungsbeamte), die den alten Weg fortgesetzt
wissen wollen. Dieser lautete in Stein immer: Eine Strafe endet mit dem Ende.
Dreimächtespiel: Anstaltsleiter – Offizierschaft – Vollzugsgericht
Die Spatzen pfeifen auch von den Gefängnismauern, dass Anstaltsleiter Christian Timm mit seinem engagierten Programm in Stein scheitern wird. Schon die Einführung des „Kuschelbesuchs“ sowie die Ausdehnung dieser dreistündigen Langzeitbesuchsvariante im Familienraum pro Quartal brachte den Offizierskader in Wallung.
Aktuell soll sich laut gut informierten Kreisen der OGH in Wien mit einer Entscheidung befassen. Ein Anwalt kritisierte im Schriftsatz, dass sich die Verwaltung der Justizanstalt Stein „bei allen Fällen“, die zur bedingten Entlassung anstehen (Halbstrafe, Drittel), „immer gegen“ diese Entlassungen ausspricht. Darauf reagierte die Verwaltung der Anstalt empört. Der OGH hat nun zu klären, wer Recht hat.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten)
