Die 80-Prozent-Lüge im „Kurier“ zu Stalking-Aufkommen
(Wien, im September 2008) Die Wiener Seilschaften der Interventionsstelle (IS) zur Presse halten noch.
Nur so kann man die Falschmeldung im heutigen „Kurier“ erklären, die ein Redakteur Martin Wimmer in der Wiener Tageszeitung verbreitet. (8. September 2008, Ausgabe Wien, S. 9).
Unwahrheit im „Kurier“
Wer 220 Euro im Jahr für eine Tageszeitung bezahlt, erwartet, dass er zu Fachthemen gewissenhaft informiert wird. Martin Wimmer paust ungeprüft Unterlagen der radikalfeministischen Wiener Opferschutzszene ab. So perpetuiert sich Falsches und Fiktives. „Zahlen und Fakten“, die er bringt, sind nicht korrekt.
1. Der „Kurier“ schreibt zu „Stalking“: „Die Opfer sind zu 80 Prozent weiblich.“
Frage (nicht zum letzten Mal auf dieser Webseite): Was war die Quelle? Welche Studie? Hörten wir nicht schon am 17. Februar 2006 diese Zahl, als es noch gar keine „Studien“ in Österreich gab, weil es das Gesetz nicht gab? Am 17. Februar 2006 wurde das Stalking-Gesetz im Ministerium präsentiert. Bericht dazu auf B&G.
Die berühmt-berüchtigten „80 Prozent“ sind freie Erfindung, lanciert von der fantasiebegabten Wiener Opferschutzbranche und Teil des einstigen (2005, 2006) Propaganda-Konzepts der Geheimorganisation AÖF (Frauenhäuser, Andrea Brem und Maria Rösslhumer) und des Vereins „Interventionsstelle Wien“ (Rosa Logar),
die diese Zahlen aus der Luft griffen, um a. das Stalking-Gesetz 2006 durchzubringen und b. ihr inflationäres Geschäft am Leben zu halten.
Noch ein vorletztes Mal: Die Zahl 80 Prozent der „Opfer“ sind Frauen ist durch nichts belegt.
Sie ist reine Erfindung und wird durch Wiederholung nicht richtiger.
2. Der „Kurier“ schreibt zu „Stalking“: „Laut Justiz wird jedes zweite Strafverfahren wegen mangelnder Beweise von der Staatsanwaltschaft eingestellt.“
Abgesehen, dass nicht Straf-, sondern Ermittlungsverfahren eingestellt werden, ist die Bewertungsfrage erlaubt: Ist es so schlecht, wenn die Justiz Verfahren einstellt? Vertreten Zeitungen neuerdings die Blutgrätschen-Meinung, dass alles zu Urteilen führen muss? Auch dann, wenn kein Substrat da ist? Man will nichts unterstellen, aber es klingt so durch. Es bleibt die Frage, von welcher Frauenrechtsgruppe Redakteur Martin Wimmer „geimpft“ wurde.
Viele Freisprüche in Hauptverfahren
Wo bleiben die objektiven Informationen zum „Stalking Gesetz“? Ein Faktum sind die Anzeigen: 4.967 (2006: 930, 2007: 2.601, 2008: 1.436). Viel wichtigeres Faktum ist, dass fast alle eröffneten Hauptverfahren im Freispruch enden! Bis jetzt gab es Schwach-500 Verurteilungen seit 1. Juli 2006. Massendelikte sehen anders aus. Würden die Feministen nicht immer das Brennglas über das Häufchen Elend richten, würde das Stalking-Gesetz gar nicht auffallen. Wahr ist: Beim Midi-Strafrahmen von bis zu 1 Jahr Haft blieben alle Urteile im Mini-Bereich der überschaubaren Strafhöhe. Diversion, Geldbußen, Bedingte im Wochenbereich. Höchstes Urteil: LG Wiener Neustadt, 9 Monate unbedingt (2007). Medial wird das Gesetz aber so emotional diskutiert, als hätte die
Al Qaida die Finger im Spiel und der Weltuntergang droht bald. Wobei: Auch die Polizei hat ihre Finger im Spiel.
Anzeigenfreude durch Polizei aus Eigennutz
Die Polizei rät in Zusammenhang mit dem § 107 a StGB (Beharrliche Verfolgung) zum Anzeigen. Weiß der „Kurier“ von einem Kriminaloberst. „Blaulicht und Graulicht“ weiß das schon lange. Der „Kurier“, staatstragend, beläßt es bei seiner polizeistaatlichen Auskunft. Man muss es aber polizeipolitisch denken. Warum werden schon bei den kleinsten Lapalien Anzeigen geschrieben (oft werden drei SMS angezeigt und als „Stalking“-Vergehen verkauft)? Antwort ist einfach.
Ein Mehr an Anzeigen erhöht die Kriminal(anzeigen)statistik und damit indirekt den Personalstand. Wo mehr künstlich hochgehaltener Arbeitsaufwand ist, kann der Forderung der Polizeigewerkschaft nach 1.000 Beamten Nachdruck verliehen werden. Bemerkenswerte Langzeitkonsequenz: 1.000 Polizeibeamte mehr sind 1.000 Personen mehr, die über kein eigenes Einkommen aus wirtschaftslicher Wertschöpfung verfügen. Es sind
1.000 Personen mehr, die das Staatssalär belasten. Das nur am Rande. So haben alle Seiten den persönlichen Vorteil: 1.000 Polizisten mehr (ein Stehsatz will Realität werden), die „Interventionsstellen“ werden subventioniert nach „Anzeigenvolumen“, die „Opferanwälte“ schneiden mit. Finanziert durch: Das Geld der anderen (Steuergeld).
Stalking Gesetz – Heiße Luft
Das Stalking-Gesetz verbreitet sehr viel „heiße Luft“. Die Luft ist extrem emotional, extrem heiß, aber eben Luft. Die Feministen sind heillos überfordert, intelligente Fallvorbereitung zu machen und maßlos enttäuscht, dass nicht mehr bei den Urteilen geht.
Es ist wie es ist. Der Herausgeber dieses Journals kann auf eine lupenreine 100%-Quote verweisen.
Er fungiert als Maskottchen und Glücksbringer: In jedem Stalking-Verfahren (alle: LG Wien), in dem er seit 2006 saß (11 Stück), gab es immer einen rechtskräftigen Freispruch!
In Zeitungen nicht nur Anzeigenstatistik berichten
Die großen Zeitungen bilden die Kriminalanzeigenstatistik der Polizei ab, die jedoch mit der tatsächlichen Verurteilungsqualität nicht in Einklang steht. Der Faktor Anzeigenstatistik ist nur ein Grundwert wie
der Wetterbericht. Am Ende zählt die Konsequenz aus dem schlechten Wetter. Und nicht histrionische Serienanzeigen der Stimmungskanonen in den Frauenrechtsvereinen, die ihre Ammenmärchen zu Papier bringen.
Zeitungen haben eine Bringschuld. Sie müssten das Stalking-Gesetz, will man es technisch sagen, „entschleunigen“. Und nicht mit vorgestanzten Hochglanzbroschüren der frauenpolitischen „Interventionsstellen“ Panik erzeugen. Heute weiß schon jeder zu Stalking was. Selbst Udo Jesionek redet mit.
Große Medien wie der „Kurier“ haben das Kapital, Personal und die Pflicht, einseitige Information kritisch
gegen den Strich zu lesen und auf den objektiven Wahrheitsgehalt abzuklopfen.
Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)
