Jugendgericht Wien – Buntmetalldiebe abgeurteilt – einer Schubhaft

Landesgericht Wien
(LG Wien, am 12. September 2008) Ein neuer Trend geht am Landesgericht Wien. Man will, hört man aus Richterkreisen, gegen „Buntmetalldiebe“ hart vorgehen. Diese neue Härte spürten zwei Jugendliche, die in die Großbaustelle „Arbeiterkammer Wien“ einstiegen, ein Kabel absägen und es am Kupfermarkt gewinnbringend veräußern wollten. Ein unbescholtener Jugendlicher erhielt 2 Monate bedingt für versuchten Diebstahl. Der mittlerweile erwachsene Zweitangeklagte erhielt 3 Monate unbedingt – und wird nach Bosnien abgeschoben, weil er dort seine erste Vorstrafe von einem Jahr abzusitzen hat! Seine Freundin mit Kopftuch brach im Gerichtssaal in Tränen aus.
Kleine Ursache – große Wirkung (cause and effect)
Es begann am 12. Juli 2008 mit einer schlechten Idee zweier Freunde, die zur Folge hatte, dass einer in Schubhaft kommt und der andere eine Vorstrafe hat. Die Exjugoslawen Enrad Osmic (bislang unbescholten, 17 Jahre alt) und Salih Lipic (Vorstrafen in Bosnien nach Suchtgift und Raub, 19) wollten im Kupfergeschäft mitmischen. Das Kupferverwertungsgeschäft aus Altkabeln ist derzeit eine Goldgrube.
Das wissen auch Richter in ganz Österreich und sie schauen mittlerweile nicht mehr zu. Am LG Wiener Neustadt wurde ein vorbestrafter 36-jähriger Wiener für 12.000 Euro Schaden, den er zur Gänze mit einem Kredit wiedergutmachte, wegen „Kupferkabeldiebstahl“ zu 36 Monaten Haft verurteilt. Am Landesgericht Wien herrscht nun – auch bei Jugendlichen – eine harte Linie.
Die schlanke Richterin Eva-Maria Wilder mit schwarzen Flipflops, knapp 40, macht ihren Unmut im einstündigen Verfahren deutlich: „Ich hatte heuer schon sieben Fälle mit Buntmetalldiebstahl. Die Kollegen haben auch zahlreiche Fälle. Es häuft sich dramatisch. Wir müssen hier einfach einschreiten.“
Baustellendiebstahl
Aus dem Fall ist einiges zu lernen. Zum einen: Baustellen sind wenig abgesichert. Meist nur durch Gitterzäune im Betonsockel. Zum anderen: „Baustellen betreten verboten. Eltern haften für Ihre Kinder.“ Dieses Schild hängt auf jeder Baustelle. Und es wird missachtet.
Man kann sagen, Enrad Osmic hat sich auf der Baustelle im vierten Wiener Bezirk ausgekannt. Er hat dort ein Jahr gearbeitet. Ein Lehrling mit Ortskenntnis. Er wußte von einem Container, in dem Buntmetalle liegen. Diese Buntmetalle sind jedoch schwer, daher kann man sie nicht transportieren.
Mit Seilschere und Kabelsäge
Richterin: „Was hatten Sie dabei?“ Osmic: „Eine Seilschere und eine Kabelsäge.“ Das ist ein wichtiger Punkt bei jedem „Einbruch“ oder „Diebstahl“. Der Unterschied zwischen einem Gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahl, dem einmaligen Einbruchsdiebstahl und dem einfachen Diebstahl ist keine Rechtsfrage, sondern eine Beweisfrage.
In diesem Fall handelt es sich um einen „einfachen Diebstahl“. Denn wohl hatten die beiden Diebe Werkzeug dabei, mit dem sie jederzeit einen Zaun zerschneiden können. Doch sie taten es nicht.
Drei Stufen des Diebstahls im Recht
Richterin: „Wie kamen Sie in die Baustelle?“ Angeklagter: „Wir schoben die Zäune, die in Betonelementen stecken, auseinander und zwängten uns durch.“ Das ist gut für die Beschuldigten. Denn „rechtlich“ ist es nur ein widerechtliches Betreten (zivilrechtlich: „Besitzstörung“). Durch den Umstand, dass beim Betreten nichts beschädigt wurde (Loch in Zaun), handelt es sich um keinen Einbruchsdiebstahl, sondern um einen gewöhnlichen Diebstahl.
Der Staatsanwalt, sehr jung, aber sachbezogen, weiß noch etwas: Die beiden haben sich „über die Kupferpreise informiert“. Damit denkt der Staatsanwalt wie der U-Richter, der schon im EV-Protokoll von „Gewerbsmäßigkeit“ sprach. Den Pflichtverteidiger regt das auf, sein Blutdruck steigt, die ohnehin schon ungesund rote Gesichtsfarbe wird noch röter. Mag. Dr. Otto Köhler für den Zweitangeklagten: „Trotz Kenntnis der Kupferpreise liegt keine Gewerbsmäßigkeit vor. Auch ersuche ich eindringlich zu berücksichtigen, dass die Einbruchsqualität nicht gegeben ist. Es ist ein einfacher Diebstahl.“
Grundregel verletzt: Lauter Diebstahl scheitert
Die Richterin, erprobt in Buntmetall-Fällen, stimmt zu. „Den Mutmassungen des U-Richters kann ich nichts abgewinnen. Der 130er ist weg, Herr Anwalt.“ Die „Gewerbsmäßigkeit“ wird verworfen.
Diebstähle müssen leise sein, leise wie die Nacht. Sonst scheitern sie. Die beiden Burschen sind keine Profis, sondern Dilettanten. Sie fuhren um 22 Uhr mit dem Auto vor die Baustelle. Im Schutz der Nacht vergaßen sie, dass sie auch leise sein müssen. Sie begannen aber mit der Eisensäge zu sägen. Nun kommt die Zeugin ins Spiel.
Die gute Zeugin
Dummerweise ist die Zeugin in Karenz, hat ein Kleinkind zu Hause. Sie hat gute Ohren und hört beim Kind jeden Piepser. Um 23 Uhr hörte sie durch das Fenster „laute Sägegeräusche“. Enrad Osmic und Salih Lipic wollten sich gerade ihr Stück vom Kupferkabelkuchen absägen. Dann kam die Polizei. Der 19-jährige Lipic kam gleich in U-Haft, weil er mit Rechtshilfeabkommen vom bosnischen Justizministerium für eine 1 Jahr und 4 Monate Haftstrafe gesucht wird. Der 17-Jährige blieb auf freiem Fuß.
Die Angeklagten können sich bei der Zeugin aber letztlich bedanken. Denn sie sagte nicht schlecht aus. Zeugin:
„Die Baustelle ist schlecht gesichert. Es gab schon viele Vorkommnisse, auch mit Polizei.“ Sie hat aus der Wohnung Blickkontakt in die Großbaustelle. Die Richterin weiß Bescheid. Eine Baustelle wie eine offene Tür. Der Einbruchsdiebstahl wird verworfen. Es bleibt im rechtlichen Sinn „einfacher Diebstahl“ (§ 127 StGB).
Keine Diversion wegen Delikt Buntmetall
Der Staatsanwalt spricht sich beim 17-Jährigen, der unbescholten ist, für Diversion aus. Beim 19-Jährigen
beantragt er ein mildes Urteil. Die Richterin lehnt Diversion ab. Eva-Maria Wilder: „Wegen der Häufung bei Buntmetalldiebstählen mache ich das nicht.“
Wohl sind beide jungen Angeklagten „geständig“ zum versuchten Diebstahl. „Aber“, so die Richterin, „Buntmetall gefällt mir nicht. Das nimmt in Wien derart überhand. Da gebe ich keine Diversion, keine Geldstrafe.“ Also gibt die Richterin zwei Monate bedingt (auf drei Jahre) für den Jüngeren und drei Monate unbedingt für den Älteren, „weil der hat in Bosnien eine Batzenvorstrafe auf Raub“. Beide Strafen für einfachen Diebstahl (§ 127), weil „Gewerbsmäßigkeit ist Wissen über Kupferpreise nicht.“
Diskussion mit Anwalt
Der 17-Jährige ist zufrieden. Der 19-Jährige nicht. Die Dolmetscherin übersetzt ihm das Urteil, das ein weiteres Monat Haft und dann Schub nach Bosnien bedeutet. Er kennt sich nicht aus. Die Richterin will, dass er sich mit seinem Anwalt berät. Mag. Dr. Otto Köhler sieht seine Rechtsberatung – wie jeder Pflichtverteidiger – unter dem Aspekt der Arbeitsökonomie. Man merkt ihm förmlich an, dass er sich nun anstrengt. Denn sein Mandant ist auf dem Sprung, in Berufung gehen zu wollen. Er empfindet die 3 Monate fest, dafür, dass er an einem Eisenstück
gesägt hat, zu hoch. Fast fünf Minuten redet der Pflichtverteidiger mit Händen und Füßen auf ihn ein, ja nur nicht
in Berufung zu gehen.
Dabei geht es Köhler nicht darum, dass für den einen die Strafe höher wird, sondern für den anderen die Arbeit mehr. Er erklärt ihm, eindringlich: „Sie sitzen nur mehr einen Monat, weil zwei Monate haben Sie schon gesessen. Wegen dem einen Monat berufen, ist nicht gut.“ Der Mandant, 19, schlechtes Deutsch, versteht Anwaltslogik, die
in Halbstundensätzen denkt, nicht. Dr. Köhler fährt aus der Haut: „Gestern habens mich noch verstanden, heute nicht?“ Er spricht darauf an und es demonstrativ vor der Richterin aus, damit nur ja niemand an seinen guten Absichten zweifelt: „Gestern war ich doch eine dreiviertel Stunde bei Ihnen und habe ich alles erklärt.“ Ein fleißiger Pflichtverteidiger, der mit einem nichtdeutschsprechenden Mandanten eine dreiviertel Stunde in der Anwaltszone der JA Josefstadt arbeitet. Vorbildhaft.
Berufung nur bei mehreren Jahren sinnvoll
Und weil es der 19-Jährige nicht begreifen will, dass er nur drei Monate sitzen soll (plus 16 in Bosnien im Schub), konkretisiert Dr. Köhler, lautstark und entnervt: „Bei mehrjähriger Haftstrafe hat Berufung einen Sinn!“ Da hat es der Zweitangeklagte begriffen und gibt W.O. Besiegt vom eigenen Anwalt. Urteil angenommen. „Rechtsmittelverzicht“, gibt Anwalt Dr. Köhler erleichtert der Richterin, die schon zusammenpackt, bekannt. Anwalt packt seine Tasche und entschwindet schnell aus dem Gerichtssaal. Es ist 12 Uhr 30.
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Um Punkt 13 Uhr 30 wird von zwei Justizwachebeamten an der Rückseite des Gebäudes die große schwarze Fahne vor der Justizanstalt Wien-Josefstadt senkrecht aufgezogen. Dies nicht, weil die Rechtssprechung im Gericht schlecht sei. Ein Mitarbeiter der Wiener Justizwache ist verstorben.
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal)

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