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Hans Martin Tüchler seit 2003 in der Maßnahme

Veröffentlicht in Justizanstalten, Schicksale von marcusjoswald am 20. September 2008
Hans Martin Tüchler im Jahr 1995 in der Wohnung des Ernst Walter Stummer im Alter von 45 Jahren. (Fotografie: Ernst Walter Stummer für diegalerie/Blaulicht und Graulicht)

Hans Martin Tüchler im Jahr 1995 in der Wohnung des Ernst Walter Stummer im Alter von 45 Jahren. (Fotografie: Ernst Walter Stummer für diegalerie/Blaulicht und Graulicht)

(Wien, im September 2008) Der Wiener Hans Martin Tüchler, 57, ist seit Ende 2003 in der Maßnahme. Er soll an Schizophrenie leiden. Ausgangspunkt war ein Streit mit dem Tür-an-Tür-Nachbarn im Gemeindebau im 10. Wiener Bezirk. Dieser soll eine Kamera über seiner Tür angebracht haben, worauf sich Tüchler nebenan überwacht fühlte. Eines Tages bedrohte Tüchler den Nachbarn und hielt in der anderen Hand demonstrativ eine Eisenstange.

Seit fünf Jahren in Maßnahme

Soweit der Sachverhalt – aus Polizeiprotokoll. Es folgte im Dezember 2003 eine kurze U-Haft im LG Wien und eine Verurteilung durch einen Richter, der kurz darauf in Pension ging. Dieser war noch alter Schule und wies Tüchler „in die Maßnahme“ ein. Dort sitzt er heute noch. Hans Martin Tüchler ist in der JA Göllersdorf. Selbst juristisch unbeleckten Menschen muss auffallen, dass der Zeitraum der staatlichen Anhaltung für eine Gefährliche Drohung schon etwas lang ist. Fünf Jahre.

Besachwaltert in Haft

In der Zwischenzeit geschah dieses: Tüchler wurde besachwaltert. Das hat den Nebeneffekt, dass man nicht an seine Akte herankommt und ihm rechtlich nicht helfen kann, weil der Sachwalter, ein Rechtsanwalt aus der Mariahilfer Straße, die Hand komplett drauf hält. Der Sachwalter verkaufte während Tüchlers Haft in Uneigennützigkeit und natürlich zum Wohle des (inhaftierten) Klienten dessen Eigentumswohnung in Krems. Die Wohnung war ein Erbe seiner Mutter (Spitz an der Donau), das nun weg ist. Wie aus dem Bekanntenkreis Tüchlers zu erfahren ist, wollte er nach der Haft aus der Wiener Gemeindebauwohnung (30 QM) ausziehen und wieder nach Krems gehen. Das geht nun nicht mehr, denn die Wohnung ist verkauft.

Sachwalter verkaufte Kremser Eigentumswohnung

Zu welchem Zweck ein Sachwalter während der Haft einem Häftling die Wohnung verkauft und ob es üblich ist, dass ein Sachwalter das Ende einer Haft nicht abwartet, hat dieser einmal in einer ruhigen Stunde zu erklären. Und wenn nicht er, dann die Anwaltskammer. Der Herr Doktor hält sich in einer gewissen Advokatenarroganz bedeckt und gibt keine Auskunft. Schon im Vorfeld des Drohungsverfahrens (2003) war es nicht möglich, eine Akteneinsicht in den Strafakt zu bekommen. Tüchler gab damals die Vollmacht zur Akteneinsicht per Unterschrift, doch der Sachwalter akzeptierte sie nicht und hielt dagegen. Schon damals entmündigte er seinen Klienten komplett. Vor zwei Jahren sagte Tüchler noch (letzter direkter Kontakt), dass er die Wohnung in Krems niemals verkaufen wollte und, dass das hinter seinem Rücken geschehen ist. Es war also gegen seinen Willen, aber er darf als besachwalterter Häftling des Maßnahmenvollzugs natürlich keinen eigenen Willen mehr haben.

Soll in Heim abgeschoben werden

Aktueller Status im Fall der 5-jährigen Haftanhaltung des Hans Martin Tüchler ist, dass die Anstaltsleitung erwägt, ihn in ein „Heim“ in Niederösterreich zu geben. Er soll zwar aus der Justizanstalt freigelassen, aber in eine Art Wohnheim ziehen. Dort will er aber nicht hin, sondern wieder in seine Gemeindebauwohnung (30 QM), für die angeblich mit Abbuchungsauftrag noch immer der Zins bezahlt wird.

In der kommenden Woche wird dieses Journal in Göllersdorf einmal anrufen. Man muss die Hintergründe und Interessenslinien der Grüppchen und Gruppen genau klären. Wir werden Tüchler ans Rohr holen, um zu erfahren, was jetzt wirklich los ist. Er kann sich noch erinnern, dass der Herausgeber ihn im September 2003 in seiner Gemeindebauwohnung in Wien Favoriten eine Stunde besucht hat.

Zuständigkeit des Richters klären

Wie weit fünf Jahre Haftanhaltung für eine Gefährliche Drohung gerechtfertigt sind, steht sowieso am anderen Blatt. Das ist zu beenden. Es wird auch der weitere, nähere Haftgrund zu hinterfragen sein und Auskunft darüber zu beziehen sein, welcher Richter (Richterin) am LG Wien nun für ihn zuständig ist. Dann machen wir einmal ein wenig Wirbel, weil dieser Maßnahmenunfug nicht endlos so dahin geht. Der Maßnahmenvollzug, das muss immer wieder gesagt werden, ist der am schlechtesten kontrollierte Strafvollzug in Österreich, weil sich die Justiz mit dem zweiten Mäntelchen der ärztlichen Verschwiegenheit tarnt. In der Maßnahme hat die Justiz – will man es deutlich sagen – völlige Narrenfreiheit außerhalb jeder Regeln.

Genug ambulante Stellen vorhanden

Festzuhalten ist: Es existieren seit einigen Jahren genug ambulante Stellen, wo man stabil gehaltene Schizophrenie gut behandeln kann. Vor allem Dr. Thomas Stompe, der stellvertretende ärztliche Leiter der JA Göllersdorf, muss es wissen. Er gründete in völliger Uneigennützigkeit vor zehn Jahren das „FTZW“ (Forensisch Therapeutische Zentrum Wien) in der Novaragasse im 2. Wiener Bezirk. Diese medizinisch-ambulante Einrichtung für Ex-Häftlinge hat 300 haftentlassende Klienten, die in der ambulanten Nachbetreuung stehen.

System Maßnahmenvollzug ohne Außenkontrolle

In den zähflüssigen Maßnahmenvollzug gehört von Außen Dynamik. Es müssen auch die Richter zur stärkeren Nachkontrolle der Akten animiert werden. Sie tun es meist aus Desinteresse nicht und deshalb sitzen Leute ein halbes Jahrzehnt über der Zeit in Haft. Obwohl sie in Freiheit mit der gleichen Qualität der medizinischen Versorgung behandelt werden könnten wie das im sündhaft teuren Maßnahmenvollzug geschieht.

Dass man Hans Martin Tüchler bis heute nicht entlassen hat, hat damit zu tun, dass er schlicht und einfach vergessen wurde.

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Mehr zum Thema „Maßnahme“:
Friedrich Olejak über die Massnahme (5. Juni 2008)

Marcus J. Oswald (Ressort: Schicksale)