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Fünf Mal Raub an einem Gerichtstag – 11 Jahre Haft für Thomas Ullrich

Veröffentlicht in Gerichtssaal, Raub von marcusjoswald am 7. Oktober 2008
Landesgericht Wien

Landesgericht Wien

(Wien, am 7. Oktober 2008) Ein ganz gewöhnlicher Tag am Landesgericht Wien: Fünf Raubfälle stehen in unterschiedlichen Sälen zur Verhandlung. Haftrahmen, je nach Alter der Angeklagten 1 bis 15 oder 5 bis 15 Jahre. Diese Woche dafür am LG Wien kein „Mord“.

Die Jungräuber lesen kein Gesetz, bevor sie einen Raub begehen. Daher stehen die Gerichte im Dauereinsatz. Hochbetrieb auch in der JA Hirtenberg. Zu zwei Fällen brachte sie am 7. Oktober 2008 Haftinsassen, die bereits aktuell eine Haft verbüßen, mit dem Tagesbus in das Landesgericht Wien zum Prozess. Zwei Mal sind die Räuber nicht wirklich erwachsen (einmal 20 Jahre, einmal 24 Jahre alt). Zwei Mal gab es hohe Haftstrafen.

Tankstellenraub

Saal 303: Mario Wieshofer, 20, und der 19-jährige Felix Stefan H. werden im Schwurprozess unter dem Vorsitz von Eva-Maria Wilder (Beisitzer: Irene Mann und Ulrich Nachtlberger) beschuldigt, den rothaarigen Tankstellenpächter Kurt Terdina unsanft um Geld erleichtert zu haben: Nämlich mit vorgehaltener Gaspistole. Um ihrem Wunsch Nachdruck zu verleihen, zogen sie ihm mit einem Schlagring eine über den Kopf. Mit der Beute von 900 Euro Bargeld flohen die beiden halbwüchsigen Freunde. Das geschah am 21. September 2007.

Der kleingewachsene, an den Armen mit Nahrungsergänzungsmitteln auftrainierte, sechs Mal vorbestrafte Mario Wieshofer saß zu diesem Zeitpunkt in der JA Hirtenberg in Haft, die aus einer anderen Sache stammt.
Es gilt 2 Jahre abzusitzen, wovon heute 19 Monate erledigt sind. Auf einem Haftausgang beging er den Raub in der Tankstelle. Dafür sprechen ihn acht Geschworene noch einmal glatt schuldig (8:0). Es gibt fünf Jahre Haft dazu, zusätzlich den Widerruf von 16 Monaten aus einer früheren Sache. Richterin zum Angeklagten: „Haben Sie das Urteil verstanden?“ Wieshofer: „Ja, sechs Jahre.“ Richterin: „Nein, fünf Jahre bekommen Sie dazu. Und den Widerruf von 16 Monaten. Insgesamt müssen Sie also 8 Jahre und vier Monate verbüßen.“ Wieshofer schüttelt sich kurz auf der Anklagebank. „Nehmen Sie das Urteil an?“ Er will sich beraten lassen. Der Pflichtverteidiger kommt vor. Nach dreißig Sekunden sagt Wieshofer in Jeans und schwarzem Kurzarm-T-Shirt, das seine muskulösen Arme betont: „Ich nehme an. Sonst wird es in der Berufung noch mehr.“ Der heute 20-Jährige hat nun insgesamt
100 Monate zu sitzen. Die zweiköpfige Justizwache der JA Hirtenberg, darunter der Feuerwache-Offizier der Gefängnisanlage, darf ihn wieder mitnehmen. Er will sich in die JA Graz-Karlau verlegen lassen, um dort eine Mechaniker-Lehre zu machen.

Der Zweitangeklagte wirkt schüchtern und sitzt im schwarzen Maturaanzug da. Er war Kochlehrling im Hotel
De France und hat immer gearbeitet. Bei ihm erkennt Richterin Eva-Maria Wilder, die viele Fälle mit jugendlichen Erwachsenen verhandelt, dass er kein Berufskrimineller ist. Daher gibt sie ihm drei Jahre Haft, zwei Jahre auf Bewährung. Er bekommt den Zeitpunkt seines Strafantrittes in die JA Simmering in den nächsten drei Monaten.
Bei Jugendgerichtsfällen zeigt sich immer wieder, dass jene Angeklagten gute Chancen haben, wenn sie ein soziales Umfeld vorzeigen. Beim unbescholtenen Zweitangeklagten sitzt die ganze Familie im Publikum, vier Kopf hoch, bis zum Opa. Beim Erstangeklagten sitzt nur ein merkwürdiger älterer Herr, der der Vater oder ein Onkel sein könnte. Beide Angeklagten nehmen das Urteil an. (449 Hv 3/08x, 405 St 55/07t)

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Ein ganz anderer Raubfall wird am 7. Oktober 2008 im Großen Schwurgerichtssaal verhandelt. Merkwürdig leer ist der große Saal. Vier Zuhörer: Eine steinalte Frau, ein jüngerer Mann, ein rüstiger Senior und der Herausgeber. Man konnte sich den Sitzplatz gut aussuchen. Vor Gericht steht Thomas Ullrich.

Mit Ullrich ist dieses Journal schon länger in Kontakt. Er ist ein Problemfall, was sich auch darin zeigt, dass hier und heute ein 24-Jähriger zu 11 Jahren Zusatzhaft verurteilt wird. Kein einziger Angehöriger, keine Mutter, kein Vater, keine Geschwister schließen ihn zum bösen Ende in die Arme und wünschen viel Glück. Er ist ein Wiener, bei dem einfach kein soziales Auffangnetz vorhanden ist. Es steht zu befürchten, dass sich das auch in 12 Jahren (dann ist seine Entlassung; 2020) nicht ändern wird. Seltsamerweise sind auch seine „Freundin“, von der er so schwärmt, oder sein dreijähriges Kind nicht anwesend. Aber es geht in diesem Schwurprozess ohnehin nur um den Vorwurf des zweifachen Raubs. Um das dritte einschlägige Tatbild (Raub 2003, Raub 2005, Raub 2007), also nach § 39 StGB um Kopf und Kragen. Wieso soll man das im größten Gerichtssaal Österreichs nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Zuhörer: zwei Senile, ein Junger, ein Journalist) durchführen? Was schert das Angehörige?

Blondinen-Schwurgericht

Das Blondinen-Schwurgericht unter dem Vorsitz von Lucie Heindl-König sowie dem aufmerksamen Beisitz von Eva Brandstetter und Martina Spreitzer-Kropiunik verhandelt einen ruinösen Tag aus dem Leben des Thomas Ullrich: Den 22. November 2007. Alle drei Richterinnen haben die blonden Haare zu einem Rossschweif gezurrt. Richterin Heindl-König trägt sonst bei kleineren Verfahren immer das Haar offen und macht dann mit beiden Händen „immer so – Sie wissen schon“, sagt der Sitznachbar. Will heißen, sie spielt immer mit den Haaren. Heute ist sie voll konzentriert.

22. November 2007

Es geht um den 22. November 2007: Thomas Ullrich aus Wien, 24 Jahre alt, ist seit 2005 wegen Raubes zu
4.5 Jahren verurteilt und sitzt in Hirtenberg. Er genoß die Vorrechte des „Gelockerten Vollzugs“ und erhielt, da er nahe an der Halbstrafe und später nahe am Drittelerlaß stand, gem § 126 Abs 2 Z 4 StVG einmal pro Monat einen unbegleiteten 24-Stunden-Ausgang. Am 22. November 2007 hatte er seinen zehnten Ausgang dieser Art. Neun verliefen reibungslos. Er rechnete, dass er um den Juni 2008 bedingt entlassen wird.

Wiener Prater – zwei Raube

Doch am 22. November 2007 geschieht in und um den Wiener Prater eine Raubserie. Im 2. Wiener Bezirk werden zwei Frauen Handtaschen auf offener Straße geraubt. Am Abend wird Thomas Ullrich von der Polizei angehalten und zum Verhör in das Kommissariat Leopoldsgasse mitgenommen. Dort erinnert sich ein Beamter an 2003 und persönlich an ihn, als der damals 19-Jährige das erste Mal in seinem Leben nach Raubverdacht (der sich bewahrheitete) festgenommen wurde. Thomas Ullrich kehrt an seinem zehnten Haftausgang nicht mehr in die
JA Hirtenberg zurück. Er nächtigt am Kommisariat Leopoldsgasse. Am folgenden Tag wird er verhört.

Tritt in die Eier?

Was dort genau geschieht, wissen nur die, die dabei waren. Der großgewachsene, athletisch gebaute Ullrich hat ein halb geschlossenes rechtes Auge. Ein Geburtsfehler. Zugleich ein auffälliges, „äußeres Merkmal“. Die vier Kriminalbeamten beschuldigen ihn, am Ausgangstag aus der Justizanstalt Hirtenberg mehrere Raube begangen zu haben. Er bestreitet. Es wird ein Protokoll aufgenommen, das ihn belastet. Er verweigert die Unterschrift. Dann soll es zu einem Tritt in den Unterleib gekommen sein. Da Thomas Ullrich ein metallenes Penispiercing trägt, hat das fatale Folgen. Das Piercing reißt ein. Er wird in die JA Josefstadt überstellt und untersucht. Es werden Fotos gemacht. Dann wird er wieder in die JA Hirtenberg gebracht und abteilungsverlegt. Wegen eines „offenen Strafverfahrens“ gibt es seit November 2007 keine Ausgänge mehr.

Vorwurf gegen Wiener Kriminalisten

Ab nun hält Ullrich die Anzeige wegen Körperverletzung, Amtsmissbrauch und Nötigung zur Unterschrift aufrecht. Die Verletzungen sind im Gerichtsakt dokumentiert (221 Ur 198/07x, 6 St 507/07d, LG Wien). Die STA Wiener Neustadt beginnt „Ermittlungen“ gegen vier Kriminalbeamte des KK Ost in der Leopoldsgasse (alle vier sind der B&G-Redaktion namentlich bekannt). Dazu wird Ullrich im Jänner 2008 aus Hirtenberg nach Wien gefahren. Es gibt eine von ihm veranlasste Gegenüberstellung hinter einer verspiegelten Glaswand. Auf der einen Seite er, auf der anderen Seite sechs Personen, darunter die vier Kriminalbeamten. Er hält seine Vorwürfe vom Missbrauch am Kommissariat aufrecht. Die Ermittlungen werden jedoch von der STA Wiener Neustadt unter der Zahl 3 St 38/08a am 27. März 2008 eingestellt.

Was ist Wahrheit?

Das alles ist die Nebengeschichte. Vielleicht ist es die Hauptgeschichte, vielleicht gar nichts. Fakt ist: Thomas Ullrich steht innerhalb von fünf Jahren das dritte Mal wegen des zweitschwersten Delikts im österreichischen Strafenkatalog vor dem Richter: Raub. Er sitzt seit 2005 durchgehend in Haft. Er hat – unzweifelhaft – gelernt zu lügen, weil das in Justizanstalten das Rüstwerkzeug zum Überleben ist. Er sinnt auf Rache, weil er erwischt wurde, auch das ist möglich. Er macht zu seinem Beziehungsleben irreale Angaben und zu seinen Anwaltskosten. Vielleicht ist er ein notorischer Lügner und Kleinkrimineller. Die Missbrauchsvorwürfe am Kommissariat Leopoldsgasse, über das manche Wiener ein Lied singen, wurden zugedeckt. Ab heute ist Thomas Ullrich ein Schwerkrimineller.
Neben den zwei Raubvorwürfen ist er auch nach Verleumdung (§ 297 Abs 1 2. Fall) angeklagt.

Zweifacher Handtaschenraub

Die Raubvorwürfe sind schnell erzählt. Seine Methode ist seit 2005, dass er wehrlosen Frauen die Handtasche entreißt, die Bankomatkarte herausnimmt, den Code sucht und blitzschnell das Geld absaugt. Er sieht Raub als Zwischendelikt, was es nach dem Gesetz nicht ist. An diesem Tag, den 22. November 2007, raubt er Irene K. die Handtasche mit dem Inhalt von 100 Euro, ein Handy und einen Schlüsselbund. Sie erleidet einen Riss der rechten Speiche und muss ärztlich versorgt werden. Da keine Bankomatkarte verwendbar ist (Code fehlt), sucht er eine neue Tasche. Dann entreißt er an diesem Tag einer weiteren Frau ebenso die Handtasche. Das sind die Fakten, die er bestreitet. Die Zeuginnen belasteten ihn am ersten Prozesstag vor zwei Monaten jedoch.

Schlechter Eindruck

Am heutigen zweiten Prozesstag hätte Ullrich vor allem einen Stilberater gebraucht: Er tritt mit schwarzem T-Shirt und schwarzer (!) Ausgehlederjacke auf. Dann hätte er eine ordentliche Rechtsberatung benötigt oder auf seine Verfahrenshelferin hören sollen (Sabine Zambai). Er ist weiterhin unzufrieden, dass seine Vorwürfe gegen die Beamten, die ihn aus seiner Sicht misshandelt haben, nicht weiterverfolgt wurden. Zu den Raubvorwürfen ist er weiter nicht geständig. Das ergibt in Summe einen schlechten Eindruck auf Außenstehende. Er wird von acht Geschworenen für drei Verbrechen verurteilt: Raub (§ 142 StGB; 7:1), ein schwerer Raub (§ 143 StGB; 7:1), weil das Opfer angibt „nicht mehr nähen zu können“ und das nach dem Gesetz „Dauerfolgen“ sind, sowie „Verleumung“ der Kriminalbeamten (§ 297 StGB; 8:0). Somit ergibt das für Thomas Ullrich ein zweistelliges Ergebnis: 11 Jahre Haft für den 24-Jährigen. Für den Sehnenriss kommen 2.100 Euro Schadenersatz dazu.

Nicht geständig und anzeigelustig gegen die Beamten

Richterin Lucie Heindl-König sagt, dass sie den § 39 StGB (three strikes out) „nicht angewendet“ hat. Das hätte das Strafmaß automatisch um 50 Prozent erhöht. Es ist hoch genug. Erschwerend sei, dass Thomas Ullrich „nicht geständig“ war. „Hätten Sie gesagt, schade, es ist schief gelaufen, es tut mir leid, hätte es anders ausgesehen.“ Dann kritisiert sie, dass er „ständig (an zwei Prozesstagen, Anm. B&G.) Personen beschuldigt“. Freilich sind diese Vorwürfe nach beiden Seiten offen. Entweder mauern die vier Beamten im KK Ost geschickt und decken sich.
Dann versagte die Justiz, hier sauber zu machen. Oder der Beschuldigte sinnt auf Rache, dann ist der Vorwurf der Verleumdung korrekt. Jedenfalls sieht die Richterin „die Prognose ungünstig“. „Der Strafvollzug hat bisher offenbar noch nichts genützt“. Sagt sie und schließt die Verhandlung vor leeren Rängen.

Persönliche Gründe für Doppelraub

Thomas Ullrich hat den Strafvollzug durchaus begriffen. Er war von 2005 bis zum 22. November 2007 ein tadellos geführter Häftling. Er hatte neun Ausgänge ohne Begleitung absolviert, fuhr aus der Justizanstalt Hirtenberg mit dem Zug nach Wien und machte alles richtig. Er kam pünktlich wieder in die Justizanstalt zurück. Warum es beim zehnten Mal, am 22. November 2007, anders war, hängt in Wahrheit mit einer kaputten Zweierbeziehung zusammen. Die Beziehung zur 22-jährigen Freundin war durch die damals schon lange Haft tot. Das Kleinkind, das ihm ans Herz wuchs, ist angeblich nicht von ihm. Diese Dinge weiß nur er.

Selbstkontrolle

Die hohe Strafe nimmt er mit Erschütterung zur Kenntnis. Im weitläufigen Schwurgerichtssaal, in der Saalmitte, herrscht große Einsamkeit. Immer wieder schüttelt er ungläubig den Kopf. Die beiden jungen Justizwachebeamten aus Hirtenberg, die ihn schon seit zwei Jahren als in der Gefängnisstruktur gut angepassten und höflichen Menschen kennen, werden bei der Urteilsverkündigung angespannt unruhig. Einer greift zu den grünen Handschuhen. Von der Seite sehen sie ihn mit weiten Pupillen genau an. Springt er nun auf zum Richtertisch? Macht er was? Es gibt entscheidende Momente im Leben, die alles verändern. Ein Wachebeamter will sich schon erheben und zu ihm hingehen. Da gibt ihm sein Kollege Entwarnung per Handzeichen. Er zeigt mit der flachen Hand zu Boden. Der Justizwachebeamte kennt Ullrich als ruhigen Menschen in der Hirtenberger Anstalt, der keinen weiteren Unsinn macht. Die zweite Justizwache bleibt sitzen. Ullrich schüttelt zwar weiterhin ungläubig den Kopf und bebt. Doch er bleibt am Stuhl. Da blickt er links hinüber zu seinem Vertrauensbeamten, der keine fünf Jahre älter ist als er. Er gibt ihm Handzeichen: Alles unter Kontrolle. Auch wenn er im Moment die drei blonden Bürgerstöchterl, die von seinem Leben keine Ahnung haben, an die Wand klatschen möchte.

(Beisitzerin Eva Brandstetter hatte einst, 2006, Mag. Herwig Baumgartner, verurteilt. Dieser vergaß nicht und führt heute einen offenen Krieg gegen die Wiener Justiz und gewisse Richtergeschöpfe.)

Die Richterinnen gehen zur Hintertür hinaus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Ullrich meldete Berufung gegen die Strafhöhe an. Der kahle Staatsanwalt Christian Peto steht nicht nach: Er beruft auch.

Ullrich berät sich noch kurz mit seiner Pflichtverteidigerin Sabine Zambai, die im Talar zur Saalmitte kommt.
Er wiederholt noch einmal, warum er in Berufung geht: „Für Nix 11 Jahre, dagegen muss man was machen“, sagt er. (421 Hv 21/08v, 6 St 507/07d)

Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal, Raub)