Was dachte sich Anwalt Hannes Pichler dabei?

Der Grazer Anwalt Hannes Pichler klagte einen 8-jährigen Buben und ließ ihm durch das BG Graz-Ost
einen RSA-Brief zustellen. Dieser unterschrieb ihn mit BLOCKBUCHSTABEN.
(Bildquelle: Kleine Zeitung, Titelseite vom 2. Oktober 2008)
(Wien/Graz, im Oktober 2008) Der Grazer Rechtsanwalt Hannes Pichler fühlt sich im Recht: Er suchte sich diesmal einen leichten Gegner aus.
Tatort Spielplatz – Stein auf Nase
Im Juni 2008 spielen die Schüler der Volksschule Gössendorf (Steiermark) unter Betreuungsaufsicht am Nachmittag im Freien. Dabei wirft ein noch nicht 8-Jähriger einer noch nicht 8-Jährigen einen Stein auf die Nase. Das Mädchen wird mit Eisbeutel versorgt, damit keine Schwellung entsteht. Nach zehn Minuten Pause spielt es weiter. Am nächsten Tag geht es wieder zur Schule. Die Geschichte erzählt die „Kleine Zeitung“ am 2. Oktober 2008.
Sechs Wochen später erhält der noch nicht 8-Jährige einen Brief des Grazer Anwalts Hannes Pichler mit einer Schadensersatzforderung von 2.000 Euro. Der Anwalt will vom 8-Jährigen auch 200 Euro Kosten ersetzt haben. Die Eltern des Buben erfahren erst mit diesem Brief vom „Vorfall“ am Spielplatz.
RSA-Brief für 8-Jährigen
Am 19. September 2008 erhält der noch nicht 8-Jährige nun schon einen Brief vom Bezirksgericht Graz-Ost. Den RSA-Brief muss er eigenhändig unterschreiben: In Blockbuchstaben. Im blauen Brief enthalten: Ein „bedingter Zahlungsbefehl“ in der Höhe von 870 Euro Schmerzensgeld!
Mittlerweile hat auch der 8-Jährige einen Anwalt. Thomas Kollmann geht in Rekurs, „weil nicht erwiesen ist, dass der 8-Jährige das absichtlich gemacht hat.“ Kollmann, von diesem Klagsfall angewidert: „Das müsste erst ein Gericht klären.“
Klage gegen Schule wäre geeignet
Der Gegner-Anwalt Hannes Pichler tut weiterhin, als gäbe es das Thema Rechtsfähigkeit bei Unmündigen nicht. Er sagt zur „Kleinen Zeitung“, kleinlaut, weil seine Geschäftsmacherei enttarnt wurde: „Ein Achtjähriger kann einsehen, dass er gegen das Strafsystem verstoßen hat.“
Die Frage, warum er nicht die Betreuungseinrichtung (Schule) geklagt hat, bleibt unbeantwortet. Es erklärt sich möglicherweise mit reiner Prozesstaktik. Man nimmt sich bei der Klagseinbringung immer den „leichtesten Gegner“ vor. In dem Fall: Einen 8-Jährigen!
Miese Tour, meint „Blaulicht und Graulicht“. Und noch eines: Diesen Anwalt behalten wir im Auge.
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Spielplatzcausa – Grazer Rechtsanwalt Mag. Hannes Pichler stellt klar (10. Juli 2009)
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle)

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