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Eva Drei kommt in Maßnahme – Unheilbar Schizophren

Veröffentlicht in Gerichtssaal, Massnahme von marcusjoswald am 11. November 2008
Landesgericht Wien

Landesgericht Wien

(LG Wien, am 11. November 2008) Der 27. April 2008 dürfte ein magisches Datum sein. An diesem Tag wurde Josef Fritzl in Amstetten festgenommen. Am 27. April 2008 geschah weiteres: In Wien hatte eine gewisse Eva Drei alias Sara S. alias Eva Mohammed, 50, eine Auseinandersetzung mit ihrem Ex-Gatten. Thema: Medikamente. Der Ex-Gatte, 63, bei dem sie seit 9 Jahren wohnte, wollte fernsehen und sie nahm ihre Tabletten nicht. Er sagte: „Wenn Du die Medikamente nicht nimmst, rufe ich die Polizei.“ Darauf ging Eva in die Küche und holte ein 30 Zentimeter langes Tranchiermesser. Richterin Eva Brandstetter hat es am Tisch liegen und zeigt es dem Publikum. Damit stach sie dem Mann über dem linken Jochbein unterhalb des linken Auges eine „punktförmige Wunde“, so Christian Reiter von der Gerichtsmedizin. In der Abwehrbewegung, als ihr der Ex-Gatte das Messer wegnehmen wollte, schnitt sie ihm in den linken Ringfinger. Das hatte Symbolkraft. Der linke Ringfinger ewiger Treue wurde beschädigt und die Beziehung geht für immer auseinander. Eva Drei (Verteidigung: Rudolf Mayer) wurde vom Gericht als schwer schizophren eingestuft und kommt – wohl für immer – in eine Maßnahmenjustizanstalt. So die Kurzversion dieser komplexen Geschichte, die von 12 Uhr 30 bis 14 Uhr 45 am Landesgericht Wien verhandelt wurde.

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„Es ist kein Strafverfahren“, betont die Staatsanwältin, „sondern ein Unterbringungsverfahren“. „Wir haben zu verhandeln, ob Eva Drei in eine geschlossene Anstalt muss“. Die Anklagebehörde ist sich sicher. Anwalt Rudolf Mayer will das verhindern und hat die mobile Einrichtung „Verein LOK“ im Auge. Doch das Verfahren hat Klippen. Beide Tatbeteiligten vom 27. April 2008 haben schwere Hirnschäden und können dem Schöffenprozess inhaltlich nicht folgen. Die Angeklagte sagt, dass sie seit dem 33. Lebensjahr schizophren ist und kann sich immerhin erinnern, wann sie den Exmann geheiratet hat: 1982. Sie weiß aber nicht, wann Scheidung war. Der Exmann und Zeuge, 63-jähriger Araber, hatte Hirntumor samt Operation und weiß beim besten Willen nicht, wann er Eva Drei geheiratet hat. Er denkt zwei Minuten nach, es fällt ihm nicht ein. Dafür weiß er, wann Scheidung war: 1990.

Angeklagte mit schwarzen Sonnenbrillen

Die übergewichtige (Gutachterin sagt: „stark übergewichtig“) Angeklagte kommt im weißen Jogginganzug aus der Psychiatrie Mauer-Öhling samt Pfleger. Sie ist seit fünf Monaten in U-Haft und trägt schwarze Heino-Sonnenbrillen, die sie während der ganzen Verhandlung nicht abnimmt. Die Sonnenbrillen, weiß Gutachterin Gabriele Wörgötter, haben eine Funktion: „Sie trägt seit Jahren dunkle Sonnenbrillen, um sich vor geistigen Bedrohungen zu schützen.“ Die Einvernahme der Beschuldigten verläuft schwierig, denn Eva Drei wirkt sehr abwesend, auch durch die Psychopharmaka. Daher verschiebt sich die Platzordnung und Anwalt Rudolf Mayer sitzt während der gesamten Verhandlung einen halben Meter neben ihr auf einem Stuhl in Saalmitte neben dem Zeugentisch. Die Richterin fragt. „Wo haben Sie gewohnt?“ Drei: „Beim Exgatten seit 9 Jahren.“ „Haben Sie eine Schule besucht?“ „Handelsschule. Aber ich hatte lauter 5-er.“ „Beziehen Sie eine Dauerleistung?“ Das ist schon zu kompliziert. Sachwalter Josef Radinger vom Verein Vertretungnetz in der Teinfaltgasse springt aus der ersten Zuhörerreihe ein: „Sozialhilfe. 700 Euro im Monat.“ Richterin: „Wissen Sie, warum Sie hier sind?“ Drei: „Mir ist etwas passiert.“

Drei Stunden Streit

Dann soll sie den Messerstreit schildern. Eva Drei: „Ich kann Ihnen sagen, was mir einfällt.“ Davor erklärt sie der Richterin noch, dass sie an einer Krankheit leidet, „die Schizophrenie heißt.“ Die Sache am Tattag erklärt sie in wenigen Sätzen: „Wir haben gestritten an diesem Tag. Mein Mann sauft halt gerne und will fernsehen.“ Sie aber wollte „reden“. Sie wohnte seit neun Jahren wieder bei ihrem Exmann, obwohl sie eine eigene Wohnung hatte, die unbewohnt war. „Wir haben uns drei Stunden beschimpft und beflegelt“, so die Angeklagte. „Du gibst ka Rua“, so der Exgatte, 63, so die Angeklagte. Er sagte: „Nimm Deine Tabletten, sonst rufe ich die Polizei.“ Das hätte Otto Wagner Spital („Guglhupf“) geheißen. Darauf ging sie in die Küche zum Fleischermesser. Ein Angriff gegen das Gesicht. Danach: „Das Messer ist mir entfallen und der Geist.“ Richterin: „Wie geht’s Ihnen nun?“ Angeklagte: „Schlecht, ohne meinen Mann.“ Wie bei vielen schizophrenen Abhängigkeitsbeziehungen braucht auch hier der eine den anderen. Die psychiatrische Gutachterin ist dagegen. Sie stellt der Angeklagten nur zwei hinterlistige Fragen: „Wo waren Sie zuletzt?“ – „In Mauer-Öhling.“ Wörgötter: „Wie leben Sie dort?“ – „Ich habe keine Probleme.“

Stichwunde, Schnittwunde

Gerichtsgutachter Christian Reiter ist derzeit am LG Wien dauerbeschäftigt. Natschläger-Prozess, Steinbauer-Prozess, nun auch hier präsent. Doch er hat es eilig. Seine Studenten an der Universität warten auf ihn. Daher referiert er in knappen Zügen die Verletzungen: Eine Stichwunde unter dem linken Auge musste „geklebt“ werden, die Schnittwunde am linken Ringfinger von Unfallchirurgen „genäht“. Die Stichwunde unter dem Auge hinterließ eine 5 Millimeter lange Narbe. Die Schnittwunde verheilte komplett. In Summe spricht er von „leichten“ Verletzungen. Der § 84 Abs 2 StGB ist nicht erfüllt, da ein „Küchenmesser dieser Größe zwar üblicherweise lebensbedrohliche Verletzungen“ hinterlässt, so Reiter, aber „nicht, wenn Stiche ins Gesicht erfolgen, da sich dort keine lebenserhaltenden Organe befinden.“ Das muss jeder Messerstecher künftig wissen – dieses Journal wendet sich an „Kriminalschaffende“: Es kommt darauf an, wohin man sticht. Der § 84 Abs 2 Z 1 StGB definiert die „schwere Körperverletzung“ als „lebensbedrohlich“, etwa beim Bauchstich, der „mehr als 24 Tage Spitalsaufenthalt“ (§ 84 Abs 1 StGB) nach sich zieht. So gefährlich die Waffe (Tranchiermesser) auch aussieht: Wenn die Verletzungen nicht schwerwiegend sind, oder es beim Versuch bleibt, ist der Anklagerahmen nur ein Jahr. So viel wie bei „Stalking“.

Sohn: „Die reden normalerweise“

Die Zeugenaussage des Sohnes, Mur M., bringt wenig Neues. Er fühlt sich mitverantwortlich, da er von der Mutter, die ihn stets ablehnte, in letzter Zeit täglich angerufen wurde. Daraus ergab sich eine Streitsituation eine Woche vor dem Messerangriff. Richterin: „Sie brauchen aber nicht jetzt Schuld auf sich nehmen.“ Richterin Brandstetter will wissen: „Warum ist der Vater nicht mehr Sachwalter für ihre Mutter?“ Sohn: „Weil er selbst krank wurde“ – Hirntumor. Anwalt Mayer fragt den Zeugen, ob in den letzten zehn Jahren „ihre Mutter je tätlich aggressiv geworden ist“? Sohn verneint. Und erinnert sich an eine Geschichte, Mutter fällt ins Wort: „Das war in der Heilsarmee.“ Dort wohnte sie einmal. Dort will man aber psychisch Kranke nicht.

Exgatte, Sachwalter, Unterkunftgeber

Der Exgatte, geboren 1.1.1945, kranker, alter Muslim mit Jutetasche und beiger Freizeitjacke, sagt sehr undeutlich aus. Vielen Fragen kann er nicht folgen. Er sagt auf die ersten zehn Fragen stets „Ja.“ Das Heiratsjahr fällt ihm gar nicht mehr ein. Er hat Erinnerungslücken. Auf das Ereignis des 27. April 2008 angesprochen, klart er etwas auf. „Sie war an diesem Tag sehr nervös. Sie hat seit vier Tagen ihre Tabletten nicht genommen.“ Zwischenruf Eva Drei: „Seit einem Tag!“ Exgatte: „Sie sagte: Ich bring Dich um, ich lass Dir keine Ruhe.“ Nach den beiden Schnitten lief er auf den Gang seiner Wohnung hinaus. Blut rann auf den Boden. Richterin: „Hat Eva das Messer dann ausgelassen?“ Exgatte: „Ausgelassen.“ Richterin: „Wissen Sie warum?“ „Weiß nicht.“ Zur Vorsatzfrage bei der zweiten Verletzung: „Hat sie Sie konkret auf die Hand gestochen? Oder hat sie Sie nur erschwischt?“ Exgatte: „Ich wollte ihr das Messer aus der Hand nehmen.“ Also fast Selbstverstümmelung. Richterin will wissen: „Wie hat sie das Messer gehalten? So (Spitze nach oben) oder so (Spitze nach unten)?“ Exgatte zeigt. Sie hat das Messer so gehalten, dass die Schneide beim kleinen Finger aus der geschlossenen Faust gehalten wird. Die Spitze zeigte nach unten. Man nennt das in der Filmsprache den „Psycho-Griff“ (nach Hitchcock-Film). Doch dann lässt die Genauigkeit gleich wieder nach. Beisitzender Richter Thomas Hahn fragt: „Hat sie Sie gezielt in die Wange gestochen.“ Antwort: „Ja.“ Frage: „Wieso?“ Antwort: „Ja.“

Nervosität

Nachfrage Beisitzer Hahn: „Warum war sie nervös?“ Exgatte: „Da kommt ein Mann jeden Dienstag.“ Zwischenruf Angeklagte: „Donnerstag!“ Gemeint ist der Medikamentenmann von der mobilen Hilfe. Jetzt wird Rudolf Mayer wild. Ihm wird alles zu unkonkret. Er springt von seinem Sessel auf, direkt zum Zeugen hin (der wegen neuer Raumordnung auf Anklagebank sitzt), zieht einen Kugelschreiber und radebricht: „Sie sagen: Frau manchmal nervös! Warum Frau stechen so (fuchtelt vor der Nase des Zeugen mit Kuli im Kreis) – oder stechen so (sticht mit Kuli wie eine Biene)“? Keine Antwort. Mayer gibt auf: „Er sagt nicht die Wahrheit.“ Zeuge: „Ich verzeihe ihr from Allah.“ Zeuge wird entlassen.

Struktur in diese 2-Stunden-Verhandlung bringt wieder Gutachterin Gabriele Wörgötter, die nicht nur am LG Wien, sondern auch am Arbeits- und Sozialgericht um die Ecke vor allem bei Pensionsverhandlungen dauerbeschäftigt ist. Psychiaterin: „Die Angeklagte ist seit 17 Jahren schizophren im chronisch verlaufendem Formenkreis. Sie ist seit 1991 auch besachwaltert. Sie hat nie gearbeitet und ist seit 1998 in sporadisch ambulanter Behandlung.“

Keine Logik

Die Besonderheit an dieser Paarsituation von Eva Drei und ihrem Mann ist, dass es ein echter Paarlauf ist. Eheschließung 1983, Scheidung 1990. Jedoch wurde 1991 Eva besachwaltert und die Besachwalterung übernahm der Exgatte. Von 1999 wohnte sie sogar wieder bei ihm. „Durch aufopfernde Betreuung durch den Ex-Gatten“ (Wörgötter) hielt sich die Krankheit in Grenzen. Dennoch attestiert Wörgötter ihr in ihrer Fachsprache: „Anmutungserlebnisse“, „Beziehungsideen“, „Wahnsymptomatik“. Testpsychologische Untersuchungen hätten ergeben: „Soziales Rückzugsverhalten“, „Problemverleugnung“, „Orientierung an Wunschdenken“. Letztendlich: „Rollstuhl durch Hüftleiden und Übergewicht“. Wörgötter: „Als ich sie untersucht habe, saß sie im Rollstuhl“. Gutachterin: Der Exgatte war „aufopfernd, aber überfordert“, „sie steht ambivalent zum Exgatten“ und „ablehnend und mit Hass gegen den erwachsenen Sohn“. Ihr „fehlt es an logischem Denken und logischen Abläufen“.
Daher: „§ 21 Absatz 1 ist gegeben.“

Gutachterin: „Remission nicht möglich“

Die Frau leide an einer „schweren psychischen Erkrankung“, eine „Remission (Heilung) ist nicht mehr möglich“, so die Gutachterin. Eine Behandlung sei nur mehr „in einer Institution“ möglich. Nur dort gäbe es ein umfassendes „Setting“, von „Tagesablauf, Beschäftigungstherapie, soziale Kontakte und psychologische und psychiatrische Begleitung“, bewirbt Wörgötter eine Maßnahmenanstalt als Viersterne-Hotel.

Anwalt Rudolf Mayer sieht es nach wie vor anders. Er wurde vom Verein für Sachwalterschaft beauftragt, Druck dafür zu machen, dass eine „Einweisung“ verhindert wird. Man hat eine Aufnahme in einer 8 – 12 köpfigen Wohngruppe im „Verein LOK“ vor. Wie jeder halbwegs vernünftige Gerichtsexperte weiß er, dass die Maßnahme von Richtern und Gutachtern schöngeredet wird und in Wahrheit lebenslangen Aufenthalt bedeutet. Er zieht „ambulante Wohngruppe“ vor, da auch die Gutachterin in ihrer „Gefahrenprognose“ eindeutig festhält, dass die „potenziellen Opfer“ nur der „Mann oder der Sohn sind“. Mayer bringt es auf den Punkt: „Wirklich gefährlich bedeutet, wenn sie in der Straßenbahn plötzlich ein Messer zieht und auf willkürliche Menschen hinsticht. Sie aber zeigt gegen Fremde keinerlei Aggressivität“.

Sekundäre Logik

Richterin Brandstetter sieht ein anderes Problem: „Sie zeigte bisher keine Logik.“ Die Angeklagte lieferte bisher „keine Logik im Tatgeschehen in den Gerichtsakt, sondern äußerte mehrere verwirrende Versionen. Nur heute schildert sie logisch.“ Gutachterin springt bei: „Man nennt das sekundäre Logik oder Aufarbeitungslogik. Es kann sein, dass sie sich in Mauer-Öhling in der Aufarbeitung diese Version zurechtgelegt hat.“

Dann tritt Seltenes auf: Eine Schöffin erlaubt sich eine längere Frage. Die ältere Frau dürfte ärztliche Ausbildung haben, denn sie weiß zu formulieren. Vereinfacht will sie wissen: „Wie belegt sich ihre fast 30-jährige Karriere als Schizophrene?“ Komplizierte Antwort der Gutachterin: „Im Rahmen psychotischer Dekompensation kann es zu Impulsdurchbrüchen kommen.“ Beisitzender Richter Hahn fragt: „Sind Sie überzeugt, dass der Exmann und Sohn potenzielle Opfer sind, wenn Sie von denen getrennt ist?“ Antwort: „Ich kann nicht ausschließen, dass es zu Impulsdurchbrüchen kommt. Sie haben ja gehört, dass Sie sieben Medikamente pro Tag nimmt.“ Es braucht ein „engmaschiges Setting in Institutionen.“ Dann will die Schöffin noch etwas wissen: „Wie liegt das Zusammenspiel zum Ehemann in diesem Fall? Die Situation war ja hochgespielt durch Wortwechsel?“ Gutachterin: „Die Frau hat eine schwer pathologische Beziehung zum Mann. Sie braucht ein Betreuungssetting in einer geschlossenen Einrichtung. Das Zusammentreffen zwischen Frau und Exgatten sollte verhindert werden.“

Gutachterin schließt allgemeine Gefährlichkeit aus

Gabriele Wörgötter auf Nachfrage durch Richterin: „Eine Gefährlichkeit zu sonstigen Personen kann ich ausschließen.“ Anwalt Rudolf Mayer hakt hier ein. „Es war ein ganz normaler Tathergang, in dem ein Streit eskalierte. Sie hat einige Tage die Tabletten nicht genommen.“ Er wird unterbrochen durch Eva Drei: „Einen Tag!“

Da der Sozialarbeiter des „Verein LOK“ als Zeuge von Mayer beantragt wurde, darf dieser nun etwas Werbung für seinen Verein machen und diesen vorstellen. In sechs Wohngemeinschaften in Wien leben insgesamt 62 Menschen, die psychiatrische Sorgen haben. Ein halbes Duzend sind Personen, die aus einem Maßnahmenvollzug bedingt entlassen wurden. Der 40-jährige Sozialarbeiter Mittermeier (ebenfalls Neujahrskind, geboren 1.1.1968) erklärt, dass gemeinsames Einkaufen, Kochen und Essen im Verein im Vordergrund stehen. Die Sozialarbeiter machen zum Psychosozialen Dienst (PSD), in die Ambulatorien und zu den Fachärzten Begleitungen. Die Tabletten werden abgezählt gereicht und täglich überprüft. Sonst wird auf Selbständigkeit gesetzt, „ambulant“ eben.

LOK für Richterin zu locker

Richterin will die Ausgangsregeln wissen. LOK-Sozialarbeiter: „Nach Heimaufenthaltsgesetz gibt es Ausgangssperren nur für örtlich Nicht-Orientierte. Diese dürfen das Haus dann nicht verlassen, bekommen keinen Schlüssel.“ Das stört die Richterin Eva Brandstetter. Sie will schärfere Maßnahmen, ihr gefällt nicht, dass Psychiatriepatienten wie Frau Eva Drei frei herumlaufen können. Ab diesem Zeitpunkt, nach 90 Minuten Verhandlung, merkt man, dass die „Unterbringung“ in der „Maßnahme“ feststeht.

Trotzdem stellt Anwalt Mayer noch Fragen an den Sozialarbeiter: „Was ist der Unterschied zwischen dem Verein zur Maßnahmenanstalt?“ Sozialarbeiter: „In der Anstalt sind Patienten eingesperrt, im Verein in Wohngemeinschaft.“ „Was ist für den Heilungsverlauf besser?“ „Soziales Setting in der Wohngemeinschaft ist sicher besser.“ Auch das bezweifelt Richterin Brandstetter. Und erinnert: „Sie wurde aus der Heilsarmee hinausgeworfen, weil sie unerträglich wurde.“ Hier springt Gutachterin Wörgötter ein: „Man muss sagen, dass dort nicht die richtige Betreuung ist.“

Angeklagte zeigt keine Agressionen mehr

Stichwort Pflege: Da der „Gesunden- und Krankenpfleger“ aus Mauer-Öhling mit ist, fragt die Richterin, wie das Befinden der Eva Drei seit fünf Monaten ist. Pfleger: „Seit sie bei uns ist, gab es nichts, keine Aggressivitäten.“ Besuche mit dem Sohn sind erlaubt, mit dem Exgatten nicht. „Sie macht auch derzeit eine Beschäftigungstherapie – Stricken und Häkeln.“ Wieder Gutachterin Wörgötter: „Sie ist auch auf die Medikamente gut eingestellt. Vielleicht habt’s ihr heute etwas dazugegeben. Sie ist heute angepasst.“ Pfleger verneint. Richterin: „Ja, angepasst. Das sind sie immer, wenn sie bei uns in der Verhandlung sind.“

Das Verfahren, eine Mischung aus „Strafverfahren“ und „Unterbringungsverfahren“ bringt keine weiteren Beweisanträge mehr. Verlesungen gibt es keine. Richterin Brandstetter lobt noch „Gustostückerl aus dem Sachwalterakt“, zu Sachwalter Josef Radinger ins Publikum: „Wirklich gute Berichte, aus dem Leben gegriffen.“

Richterin und Staatsanwältin: „Gefährlichkeit anhaltend“

Staatsanwältin im Schlußwort: „Die Gefährlichkeit ist anhaltend. Frau Drei will heute noch Kontakt mit der Familie. Das will die Staatsanwaltschaft nicht.“

Rudolf Mayer teilt die Befürchtung überhaupt nicht. Es gibt eine „Anlasstat“ und eine „Gefahrenprognose“, die sich „nur auf den Exgatten und Sohn richtet“. Mayer: „Sie stach einmal zu und ließ das Messer fallen. Das ist nicht wirklich gefährlich“. Weil er sagte, er holt die Polizei, stach sie ihn. Die Ursache lag darin, dass sie „ihre Pulver nicht nahm“. Das Beste wäre eine bedingte Einweisung in der Wohngruppe des Vereins „LOK“. Dort sind „Idealisten am Werk“ sind. Sagt auch Sachwalter Radinger vom Verein Sachwalterschaft (aktueller Name: Vertretungsnetz).
„Der Verein LOK steht bei mir im Programm seit sieben Jahren.“

Die Schöffen beraten eine halbe Stunde. Eva Brandstetter kommt mit dem Urteil, das staatstragender nicht sein könnte: „Das Gefährlichkeitsgutachten ist in sich schlüssig.“ Die Angeklagte „machte unterschiedliche Angaben beim Haftrichter, beim Sachwalter und in der Hauptverhandlung, wodurch das Gericht den Aussagen des Zeugen und Exgatten alleinigen Glauben schenkt“. Brandstetter: „Eva Drei hat einen sehr starken Bezug zur Familie. Sie betont, dass sie mit ihm alt werden will. In der Hauptverhandlung betonte sie, dass sie ihn liebt.“ Daher besteht eine „Gefährlichkeit“ und es ist „keine bedingte Einweisung“ in eine ambulante Wohngruppe denkbar. Es erfolgt eine „unbedingte Einweisung“ in eine Maßnahmenanstalt. Brandstetter: „Dort erfolgt zumindest einmal im Jahr eine Überprüfung.“ Nach einer bedingten Entlassung aus der Maßnahmenanstalt könne man noch immer über eine „bedingte Einweisung“ als „bedingt Entlassene“ in den Verein „LOK“ reden, so die Richterin.

Kleiner Anlass führt ins Nirwana Göllersdorf

Wie das genau läuft, möge man am Fall Hans Martin Tüchler überprüfen: Er wurde 2003 wegen einer „Gefährlichen Drohung“ in Wien angezeigt und verurteilt. Er bekam die „Maßnahme wegen Schizophrenie“ und wird, glaubt man letzten Telefonaten mit ihm nach Göllersdorf, in zwei Jahren bedingt in eine Wohngruppe der „Wobes“ entlassen. Das wäre 2010. Sieben Jahre nach seiner Festnahme.

Der maximale Anklagerahmen für „Gefährliche Drohung“ (§ 107 Abs 2) beträgt drei Jahre Haft.

Die Anhaltung der Eva Drei begann am 27. April 2008 auf unbestimmte Zeit und sie wird am 11. November 2008 um unbestimmte Zeit verlängert.

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Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal – LG Wien, Saal 203, 12 Uhr 30 – 14 Uhr 45)