Blaulicht und Graulicht – Das Online Magazin

Roma-Augustin-Verkäufer versus Wiener Polizei

Veröffentlicht in Justizfälle, Polizeikultur von marcusjoswald am 27. November 2008
Der Augustin hat Probleme mit einem Kolporteur. (Foto: Archiv)

Der Augustin hat Probleme mit einem Kolporteur. (Foto: Archiv)

(Wien, im November 2008) Wenn Themen „Armut“ und „Obachlosenzeitung“ sowie Polizei aneinander prallen, ist die Generallinie der „öffentlichen Meinung“ rasch geklärt: Polizei schikaniert „Obdachlose“.

Am 22. Oktober 2008 geschah am hinteren Eingang zur U-Bahn Karlsplatz (Abgang Resselpark) ein „Vorfall“, der zum Schwarz-Weiß-Muster verleitet. Slowakischer Augustin-Verkäufer wird zur Ausweisleistung angehalten, weigert sich, wird aufs Wachzimmer mitgenommen und dort angeblich verbal „gedemütigt“.

Medien wie „Der Standard“ und ihre Gewährsleute (Sozialarbeiter, Rassismusexperten) kritisieren, dass Menschenrechtsverletzung und Amtsmissbrauch im Raum stünden, weil dem „Obdachlosen“, der in Wien wohnsitzgemeldet ist, drei Strafmandate auf einmal vergeben wurden (Rauchverbotsübertretung, Ordnungsstörung und Anstandsverletzung). Nur am Rande: Mit einem defekten Fahrrad ist es möglich, fünf oder mehr Strafmandate bei einer einzigen Amtshandlung einzufangen.

Öffentliche Meinung klar

Die öffentliche Meinung zum „Fall Augustin gegen Polizei“ rund um den Roma Mikulas B. hat sich früh, vermutlich zu früh festgelegt. Diese heißt: Die Amtshandlung vom Mittwoch 22. Oktober 2008 war fehlerhaft und überschießend. Roma ist Artenschutz und daher Opfer. Zwei Polizisten bekamen Kontaktverbot mit Wiener Bürgern, vorläufigen Innendienst, der am 27. November 2008 jedoch wieder aufgehoben wurde. Der Akt liegt in der Polizeidirektion Wien am Schottenring, wie üblich bei solchen Fällen in der BBE (Interne).

Nüchtern betrachtet ergibt sich ein differenziertes Bild: Bei allem Respekt, aber mit Menschenkenntnis ist zu sagen, dass der slowakische Roma nicht wie ein klassischer „Augustin“-Verkäufer auftritt. Der 42-Jährige entspricht nicht dem freundlich, geduldig wartenden „Augustin“-Verkäufer, der eine Stunde in der Kälte steht, um drei Euros zu machen wie man es von Bahnhöfen kennt – und am nächsten Tag wieder, um seine Münzen zu verdienen.

Der Mann entspricht auch optisch nicht den Erwartungen eines „Obdachlosen“. Sein Lebensstil irritiert auch: Am 22. Oktober 2008 kam er mit seinem Sohn um 1 Uhr morgens am Westbahnhof an. Er war in Deutschland. Eingesteckt hatte er am Nachmittag des Tages, als er perlustriert wurde, 800 Euro in bar. Ein Obdachloser, der 800 Euro Cash eingesteckt hat? Ein „Augustin“-Verkäufer, der zu Monatsende mit Barem noch so flüssig ist?

Aussage durch andere

Auffällig ist die Situation, die von Medien heruntergespielt wird: Mikulas B., seine junge Frau und sein Sohn standen am 22. Oktober 2008 am Abgang zur U-Bahn 4 (Resselpark) und verkauften den „Augustin“. Jedoch hatten sie eine Decke am Boden ausgebreitet, Alkohol stand herum, Plastiksäcke, ein Hund lief ohne Leine und Beißkorb, es wurde geraucht. Das war die Ausgangssituation, zu der zwei Polizisten des Wachzimmers Karlsplatz dazu kamen.

Sie forderten sachlich und ruhig die Frau auf, die Decke zu beseitigen und das Rauchen einzustellen. Dann kam der Sohn dazu, schließlich der 42-jährige Mikulas B. Dieser rauchte ebenso, wurde laut und warf die Zigarettenkippe demonstrativ den Polizisten vor die Füße. Außerdem spuckte er demonstrativ vor den Beamten aus. Da der 42-Jährige partout keinen Ausweis zeigen wollte, nahm die Polizei alle drei aufs Wachzimmer mit. Bis dahin ein völlig normaler, rechtsstaatlicher Vorgang.

Unwahrheiten

Mikulas B. hatte am Wachzimmer plötzlich einen Ausweis. Somit zeigte sich zum ersten Mal, dass er gelogen hatte. Im Sonderraum des Wachzimmers erfolgte eine Ganzkörperdurchsuchung, da Mikulas B. bereits wegen Suchtgiftgeschichten auffällig war. Als er sich entkleidete, tauchte ein 22 cm langes Fixiermesser auf.

Bei der Visitation waren drei Beamte zugegen. Die Romas unterhielten sich am Wachzimmer angeregt auf ungarisch, schimpften durch die Gegend und die Beamten forderten die Gruppe auf, leiser zu sein und vor allem die deutsche Sprache zu sprechen. Auch das ist verständlich, denn mit Ausnahme des 18-jährigen Sohnes beherrschen sie die deutsche Sprache, mit der sie immerhin den „Augustin“ verkaufen.

Bewaffneter Augustin-Verkäufer

Es entstand dann vermutlich ein Wortwechsel, der verständlich ist, da niemand versteht, dass am Karlsplatz zuerst jemand mit einem Fixiermesser seinen Geschäften nachgeht und danach am Wachzimmer pampig ist – und lügt. Es kann nicht sein, dass ein Roma ein Messer zur Verteidigung am Wiener Karlsplatz braucht. Es kann auch nicht sein, dass er sich nicht ausweisen will. Es kann auch nicht sein, dass er 800 Euro bei sich trägt.

Die Beamten hielten Mikulas B. noch vor, dass einige Verwaltungsstrafen von früheren Anhaltungen offen seien. Zudem bekam er 168 Euro drauf, in Summe acht Verwaltungsübertretungen (3 Mann, 2 Frau, 3 Sohn). Dann ließ man alle wieder gehen. Die Romas verschwanden. Herr Mikulas B. begann sich zu beschweren. Vor allem in der Zentrale des „Augustin“ und bei seiner (slowakischen) Botschaft.

Rege Solidarität

Anfang November 2008 verfasste die Botschaft ein Schreiben ans Polizeipräsidium Wien und ersuchte kurz angebunden um „Aufklärung“. Gegenüber der Botschaft machte Mikulas B. seine bisher einzige Aussage zu seiner Perlustrierung. Anfang November 2008 schrieb Augustin-Chef Robert Sommer, ein Polizeikritiker, an die Wiener Polizeidirektion ein eng beschriebenes ein Seiten langes Email und ersuchte ebenso um Klärung der Sache.

Mikulas B. sei mit dem Gummiknüppel am Wachzimmer „gestoßen“ worden und „traumatisiert“. Behauptet Robert Sommer. Verletzt wurde B. dabei nicht. Es liegt kein amtsärztliches Gutachten in diese Richtung vor. Bis heute (29. November 2008) hat der Roma seine Misshandlungsvorwürfe gegenüber einer Behörde nicht festgeschrieben. Er hielt nur mit seiner Botschaft und dem „Augustin“ Kontakt.

Keine konkrete Anzeige, aber Medienwelle

Es gibt bis heute im Roma-Fall keine Individualanzeige gegen Polizeibeamte vom Wachzimmer Karlsplatz. Nur angeregtes Briefeschreiben und Kampagnisieren von Außen. Die Ermittlungen liefen bisher ausnahmslos amtswegig auf Grund von zwei Briefen (Anfang November 2008: Slowakische Botschaft und „Augustin“).

Diese Feststellung ist insoweit wichtig, weil sie zeigt, auf welch dünnem Eis sich Polizeibeamte im Alltag bewegen. Polizeipräsident Mahrer zog die beiden Beamten nämlich sofort im November ab. In der Folge wurden sie aber wieder in den Dienst gesetzt.

Die Presse ist auf Seiten der Roma und des „Augustin“. Warum? Weil es bequemes Schema ist. Die Presse verbreitet Falschmeldungen. Entgegen veröffentlichten Informationen wird nur gegen einen Polizisten ermittelt. Dieser hat Matura und sogar neun Semester studiert. Zwei Polizisten werden im Gerichtsverfahren, so auf Grund dieses Schwachsinns überhaupt eines kommt, als Zeugen aussagen.

Alles was bisher vom 42-jährigen Roma „vorliegt“, und überraschend hohe Wellen schlug, sind Aktionismus aus der Zentrale des „Augustin“ und der slowakischen Botschaft.

Friis kämpft um Unschuld des Polizisten

Der Wiener Strafverteidiger Roland Friis kämpft für die Unschuld des belasteten Beamten. Er ist zuversichtlich, dass sich die Rechtsmeinung durchsetzt, dass das Entkleiden bei einer Identitätsfeststellung durch das Sicherheitspolizeigesetz abgedeckt ist und die verfügten Organstrafmandate korrekt kalkuliert waren.

Der Karlsplatz wird im Jahr 2009 komplett umgebaut. Man darf gespannt sein, wohin sich die Waffen- und Drogenprobleme dann verlagern.

+++

Interne Notiz: Der Herausgeber von „Blaulicht und Graulicht“ schätzt die Leistung des „Augustin“. 2003 bis 2005 trug er selbst mit gut zehn langen Beiträgen dem Blatt bei. Doch „Augustin“-Gründer Robert Sommer muss lernen, seine Verkäufer besser auszuwählen und nicht beim geringsten Windstoß reflexartig von Polizeiskandal zu schreien. Der „Augustin“ hat 350 Kolporteure. Solche mit Fixiermesser gehören sofort entfernt.

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle)