Fünffachmörderin Genevieve Lhermitte erhielt lebenslang

Schnitt ihren fünf Kindern die Gurgel durch: Genevieve Lhermitte aus Belgien.
(Wien, im Dezember 2008) Dass depressive Belgierinnen nicht Ohne sind, weiß jeder, der einmal mit einer zusammen gelebt hat.
Nun hat auch Belgien seine Version des Österreichers Reinhard Steinbauer. Der 39-Jährige hatte am 5. Mai 2008 seine Frau, seine Tochter (7), die Eltern und den Schwiegervater in Wien, Linz und Ansfelden mit ein und
der selben Axt erschlagen. Nach der Tat legte er das Kind mit einem Teddybären ins Bett und deckte es zu (kriminologische Fachsprache: „Drapieren“). Ein Selbstmordversuch mit dem verkehrt umgehängten Rucksack voller Messer, mit dem er mit dem Auto gegen einen Brückenpfeiler fahren wollte, scheiterte. Er wurde am
7. November 2008 am Landesgericht Wien zurechnungsfähig eingestuft und nach nur zwei Stunden Geschworenenberatung zu lebenslanger Haft verurteilt.
Fünf Kinder
Die damals 41-jährige Genevieve Lhermitte hatte am 28. Februar 2007 in ihrer Wohnung allen fünf Kindern (Yasmin, 14, Nora, 13, Myriam, 9, Mina 7, Mehdi, 3) in Abwesenheit des marokkanischen Ehemanns Bouchaib Maqadem, der auf einer Reise war, mit ein und dem selben Messer die Kehle durchgeschnitten. Danach legte sie die fünf Kinder mit einem Teddybären ins Bett und deckte sie zu (kriminologische Fachsprache: „Drapieren“). Ein Selbstmordversuch nach der Tat mit einem selbst zugefügten Messerstich in die Brust scheiterte. Sie wurde am
19. Dezember 2008 am Gerichtshof Nivelles (wallonisches Belgien) zurechnungsfähig eingestuft und nach nur zwei Stunden Geschworenenberatung zu lebenslanger Haft verurteilt.
Am Assienhof Nivelle in der 25.000 Einwohnerstadt wurde im Gegensatz zum Wiener Steinbauer-Prozess der eindeutig liegende Fall zwei Wochen lang verhandelt (Wiener Prozess: zwei Tage). Im Wiener Steinbauer-Prozess gab es nur ein psychiatrisches Gutachten (Wien: Rossmanith-Gutachten). Im Gegensatz dazu gab es im belgischen Prozess ein Zweitgutachten, das den Geschworenen Unzurechnungsfähigkeit von Genevieve Lhermitte auf Grund damaliger Selbstmordgefährdung schmackhaft machen sollte. Die Geschworenen in Nivelles hatten die Auswahl zwischen zwei Gutachten. Sie wählten und folgten dem ersten, das von voller Schuldfähigkeit ausging.
Eingeengt
Die Angeklagte rechtfertigte sich damit, dass sie sich in ihrem Privatleben eingeengt gefühlt hatte. Im Haus wohnte neben den 5 Kindern und ihrem Ehemann auch noch Dr. Michel Schaar, der ein Freund der Familie war und das Familienleben auch weitgehend finanzierte. Die Ehefrau gab als Tatmotiv an, die „Dreierbeziehung“ nicht mehr ertragen zu haben. Freilich kam für die ehemalige Lehrerin nicht in Frage, dass sie sich scheiden ließ.
Der Staatsanwalt Pierre Rans forderte 30 Jahre Haft. Das Gericht ging darüber hinaus und verhängte „Lebenslang“ als einzig denkbares Strafmaß im zwei Wochen (9. Dezember 2008 – 19. Dezember 2008) dauernden Mordprozess.
Marcus J. Oswald (Ressort: Mord)

Einen Kommentar schreiben