Blaulicht und Graulicht – Das Online Magazin

Gottfried Divos – In der Halle der Wahrheit

Veröffentlicht in Scheidung von marcusjoswald am 15. Januar 2009
ANUBIS ist der Wächter zum Eingang ins Totenreich. Er begleitet den/die Verstorbene(n) vor das Totengericht - welches sich in der "Halle der Wahrheit befindet" - unter dem Vorsitz Osiris. Anschließend kontrolliert er die korrekte Einstellung der Seelenwaage mit dem Herz des Verstorbenen und wiegt es.

ANUBIS ist der Wächter zum Eingang ins Totenreich. Er begleitet die Verstorbenen vor das Totengericht - welches sich in der Halle der Wahrheit befindet - unter dem Vorsitz Osiris. Anschließend kontrolliert er die korrekte Einstellung der Seelenwaage mit dem Herz des Verstorbenen und wiegt es.

(Wien, im Jänner 2009) Ein bemerkenswertes Scheidungsverfahren läuft seit 2002 in Wien. Die Fronten waren anfangs rasch klar: Eine ehemalige urkainische Tabletänzerin wollte sich nach nur drei Jahren Österreich und einem gemachten Kind scheiden lassen. Die Ehe mit dem Wiener war für sie auch deswegen nicht mehr interessant, weil ihr neuer Liebhaber, ein deutscher „Krebsarzt“, besser gesagt „Heiler“, mit Namen Dr. Ralf Kleef, für sie interessanter war. Besser gestellt, wohlhabender, attraktiver - das Übliche. Das Mädchen war noch keine 30.

2002 wurde von ihr die Scheidungsklage eingereicht und sie bemühte die angeblich erste Adresse dafür in Wien: Die Frauenrechtler-Kanzlei Marschall-Klaar.

Systematischer Psychoterror gegen Ex-Mann

Dann begann ein Psychoterror gegen den Noch-Immer-Ehemann. Strafanzeigen gegen ihn wegen jeder Nichtigkeit. Anschüttungen, Besachwalterungsversuche, Einstweilige Verfügungen, ketzerische Unterhaltsvorstellungen, Ordnungsstrafen von übersensiblen Richtern. Ja, sogar ein Winkelschreiberverfahren hat man dem Wächter der Gerichtsakten angehängt, der nicht nur zwischen Akten schläft, sondern diese auswendig kennt wie andere Goethes „Faust“.

Es ist zu sagen: Seine Seele hat gelitten. Sein Körper auch. Aber er führt ein strittiges Scheidungsverfahren ohne Anwälte. Er führt es makellos. Er kämpfte um sein Recht und gewann bis jetzt alles, was es zu gewinnen gibt.

Rundblick auf eine Scheidung des Gottfried Divos

Blick auf die zahlreichen Strafverfahren:

  • 03.07.2002 22 St 409/02b wegen § 83 Abs. 1 StGB: eingestellt
  • 03.07.2002 22 St 409/02b wegen § 107 StGB: eingestellt
  • 10.12.2002 21 St 29/03i wegen § 83 Abs. 1 StGB: eingestellt
  • 10.12.2002 21 St 29/03i wegen § 92 Abs. 1 StGB: eingestellt
  • 10.12.2002 11 U 114/03i wegen § 84 StGB (§ 83 Abs. 1 StGB): Freispruch
  • 10.01.2003 21 St 29/03i wegen § 297 StGB: eingestellt
  • 11.01.2003 21 St 29/03i wegen § 297 StGB: eingestellt
  • 04.12.2003 124 BAZ 713/04m wegen § 83 StGB: eingestellt
  • 19.12.2003 124 BAZ 713/04m wegen angeblicher Beschimpfung: eingestellt
  • 09.04.2004 31 U 202/ 04i wegen § 198 StGB: Strafantrag nach 12 cm Akten vom StA zurückgezogen, Verfahren eingestellt
  • 23.06.2004 25 St 363/04p wegen § 216, § 217 StGB: eingestellt
  • 28.01.2005 25 St 363/04p wegen § 107 Abs. 2: eingestellt
  • 05.10.2006 13 U 497/06g wegen § 111 StGB: Privatanklage mit dieser Woche (2009) durch einen Wiener Anwalt, der klagte, zurückgezogen, Verfahren eingestellt

Erfolgsquote gegen Kriminalisierungsversuche durch Strafanzeigen: 100%

In einem Internetforum stand zu lesen: „Anzumerken gilt es, dass ein Großteil des Verleumdungsterrors durch einen kriminellen Wunderheiler namens Dr. Ralf Kleef und dessen Kumpane Mag. Brigitte Loacker und Mag. Norbert Marshall von der Kanzlei Klaar & Marshall erfolgt ist.“

Blick auf die Sachwalterschaftsverfahren:

  • 1. Versuch vom 10.06.2005: eingestellt
  • 2. Versuch vom 14.05.2007: eingestellt

Erfolgsquote Sachwalterschaftsverfahren: 100 %

Blick auf die EVs gemäß § 382b EO (Schutz vor Gewalt in der Familie):

  • EV vom 06.05.2004: vor Zeitablauf aufgehoben
  • EV vom 06.07.2006: vor Zeitablauf aufgehoben

(über die rückwirkende Aufhebung beider EVs sowie eine Wiederaufnahme des ersten Verfahrens – ist bislang noch nicht entschieden worden)

Erfolgsquote EV gemäß § 382b EO: 100 %

Blick auf die Ordnungsstrafen:

  • 29.12.2006: EUR 100,– wegen Verwendung des DU-Wortes – nicht rechtskräftig
  • 22.10.2008: EUR 100,– wegen: „Nachdem mich der OGH beschissen hat….“ – nicht rechtskräftig und verfassungswidrig

Erfolgschancen: 100 %

Blick auf die Unterhaltssache:

  • einstweiliger Unterhalt vom 17.06.2003: 5 Jahre rückwirkend aufgehoben (am: 22.02.2008)
  • endgültiger Unterhalt: noch nicht entschieden

Erfolgsquote Unterhaltsverfahren: 100 %

Blick auf Verfahren wegen Winkelschreiberei:

  • Verfahren wegen Winkelschreiberei:
    laufend, aber – laut Divos – ohne Chance für die Justiz

Erfolgschancen: 100 %

„Eine derartige Erfolgsquote soll einmal ein Anwalt einem vorhüpfen.“ Sagt ein gewisser Anubix in einem Internetforum. Im übrigen: Sein Scheidungsverfahren ist nun zu Ende. Es endete im Beweisverfahren Ende 2008. Es dauerte ungefähr 70 Stunden netto Verhandlungszeit und ungefähr 25 Verhandlungstage. Der Noch-Immer-Ehemann führte es vor vier (!) Richtern, meisterte die existenzielle Ausnahmesituation vorzüglich und hat beste Chancen, das Verfahren so zu entscheiden, dass seine Frau aus der Ukraine schuldig geschieden wird.
Wie schwierig das nach österreichischer Rechtsordnung ist, haben jene gesehen, die im Verfahren dabei waren.

Standesvertretung RAK

Einen anderen Angriff der kameralististischen Justiz wird er noch meistern. Die Justiz seitens der Rechtsanwaltskammer meint ernstlich, wehrhaften Scheidungsmännern vorschreiben zu können, wie sie sich ehrenhaft, tadellos und unentgeltlich helfen. Die Rechtsanwaltskammer wirft mit ihrem Verfahren nach Winkelschreiberverordnung mit Steinen im Glashaus. Es darf erinnert werden, was Anwälte in Webforen ungeniert ausplaudern. Etwa dieser, im Konzipientenforum:

Hallo Leute!
Bin Verfahrenshelfer in einem Scheidungsverfahren. Ist meine erste Scheidung, habe diesbezüglich nicht viel Ahnung. Ich vertrete die Beklagte. Ich hätte diesbezüglich ein paar Fragen:
Vorweg: Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger, die Beklagte türkischer. (…)“

Dieser Anwalt ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer. Er springt in einer hoch komplizierten, binationalen Scheidung ins kalte Wasser, ohne Erfahrung, ohne Grips und ohne Können.

Es darf sich die Justiz und ihre kameralistischen Verbände nicht wundern, dass der Stern des Ansehens absinkt. Daher wird Gottfried D. auch sein Winkelschreiberverfahren gewinnen. Er hat bis jetzt in seiner eigenen Sache alles gewonnen, was es zu gewinnen gibt. Er ist in der „Halle der Wahrheit“ angekommen. Ohne RAK-Rechtsanwalt.
Dafür gebührt ihm Respekt.

Marcus J. Oswald (Ressort: Scheidung)