Plaz-Watch – Opferschutz gesprengt – Vertrauensleute blieben

Der Josef Fritzl-Prozess ist für gewisse Wiener Kreise ein feministisches Politikum. Bei keinem anderen Fall kann man das Leibthema der Feministinnen von der Gewalt in der Familie so paradigmatisch durchspielen. Auf diesem Bild beraten sich die feministische Bad Vöslauer Gerichtsgutachterin Eva Mückstein, aktuell von einem streitbaren Kindvater vor Gericht gebracht, und die Anwältin der Geheimorganistation AÖF - Autonome Österreichische Frauenhäuser - Eva Plaz (re. im Bild).
(Foto: Anonym, nomen nescio, für diegalerie - Blaulicht und Graulicht.
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(Wien, am 4. Februar 2009) In einem Internetforum erschien ein interessanter Prozessbericht zu einem Strafprozess am Landesgericht Wien der Gruppe „Plaz Watch“, die den aufgesetzten Opferschutz der Wiener Feministen-Anwaltskanzlei Eva Plaz und Freundinnen durch Prozessbeobachtung ins Visier nimmt.
Da das Thema „Opferschutz“ nun auch schon in Mikroverfahren seine Auswüchse treibt, scheint B&G dieser Bericht in Auszügen zitierenswert:
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Plaz Watch war mit 2 Personen anwesend und berichtet über die Verhandlung. Termin: 4.02.2009 um 9 Uhr 00, Saal 207, Landesgericht Wien. Thema: Körperverletzung, sowie laut Strafantrag noch Freiheitsberaubung, gefährliche Drohung sowie Nötigung mit impliziter Ausdehnungsoption auf Mordversuch. Richterin: Mag. Christina Salzborn. Privatbeteiligtenvertreterin: Eva Plaz.
Mag. Eva Plaz wurde vertreten von einer jüngeren blonden Dame mit deutschen Akzent.
Nach der Vernehmung des teilgeständigen Angeklagten wird – wie sattsam bei Eva Plaz bekannt – zur Zeugenaussage des Opfers (Echse=Ex) der Ausschluss der Öffentlichkeit mit der Begründung der ach so wichtigen Privatsphäre des Opfers gefordert, sowie hier zusätzlich auch die Abführung des Angeklagten während der Zeugenaussage seiner Echse wegen der „Furcht“ der Zeugin vor seiner Person.
Die Familienmitglieder inklusive der Mutter gehen brav hinaus, der Angeklagte soll auch gerade abgeführt werden, da kommt plötzlich aus dem Publikum eine Wortmeldung:
„Warten Sie bitte Herr Heinz!“ (Name red. geändert) Und – sinngemäß – etwa Folgendes: „Wollen Sie uns als Ihre Vertrauensleute aus dem Publikum hier sitzen haben, zur korrekten Dokumentation der Geschehnisse während Ihrer Abwesenheit?“ Der Angeklagte mustert die Plaz-Watch-Vertreter und nickt: „Ja.“
Die Richterin erklärt, keine Einwendungen zu haben. Verwirrung total herrscht in der Plaz’schen Ecke der Privatbeteiligtenvertreterin. Die beiden Plaz-Watch-List-Vertreter werden namentlich im Protokoll vermerkt.
Anonyme Prozessbegleiterin
Die Echse erscheint in Begleitung einer „psychosozialen Prozessbegleitung“, die ihre Identität nur am Richtertisch der Richterin offenbart.
A b’soffene G’schicht
Weiter geht das Verfahren laut StPO. Inhalt im Wiener Slang: „a b’soffene G’schicht“ – leider vor den Augen des 3-jährigen Kindes beider „Cola-Wodkaner“. Im Zuge der Anträge stellt die Privatbeteiligten-Vertreterin der Kanzlei Mag. Eva Plaz den Antrag auf „Symbolisches Schmerzensgeld“ von 500 Euro für die erlittenen Schmerzen etc. Nach Beratung mit seiner Verteidigerin bietet diese 200 Euro als realen Schadenersatz an.
Schlussanträge
Die Privatbeteiligten-Vertreterin ergießt sich in der Formulierung „TORTUR“ des Opfers.
Die Richterin erbittet 5 Minuten Pause zur Urteilsvorbereitung. Alle verlassen den Raum. Als Letzter wartet eine Watch-Liste-Seele geduldig auf die lila Jacke tragende Staatsanwältin, welche meint: „Ich komme schon – ganz sicher“. Gekontert mit: „Ich wollte Ihnen höflicherweise nur die Türe offenhalten.“
Urteil
Teilgeständniskonform zu Körperverletzung laut Attest des Amtsarztes SMZ Ost, sowie 200 Euro wie der angebotene Schadenersatz und die Kosten des Verfahrens 50 Euro.
Für die Differenz auf die geforderten 500 Euro wird die Kanzlei Mag. Eva Plaz auf den zivilrechtlichen Rechtsweg verwiesen und auf die stark verminderte Einbringungsmöglichkeit hingewiesen.
Rechtsmittelverzicht von StA und Angeklagtem. Kein Einwand kommt vom geschockten Deutschen Fräuleinwunder.
Quintessenz
Korrektes Verfahren, wie eher selten im Beisein der Mag. Eva Plaz (resp. Kanzlei) erlebt. Die Vorbehalte der Richterin gegenüber üblicherweise „bestens vorbereiteten“ Frauen kamen immer wieder – von dieser auch sehr deutlich formuliert – zum Ausdruck. Manche Richterinnen haben viel dazugelernt – dafür ein Kompliment.
Gefunden und ediert von Marcus J. Oswald (Ressort: Anwalt, Justizkultur, Körperverletzung, Gerichtssaal)
