Wilfried Wiesinger freigesprochen – Von Verleumdung

Landesgericht Wien
(Wien, am 16. Februar 2009) Der Stein-Häftling Wilfried Wiesinger wurde vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen. Richterin Claudia Moravec-Loidolt sieht keine ausreichenden Beweise für eine Zusatzverurteilung. Die 20 Jahre Haft aus dem Mordfall Pokarek im Jahr 2001 bleiben ihm.
Wiederaufnahme mit Briefbeilage
Es begann 2006: Wiesinger formulierte auf seinem Computer in der JA Stein einen Antrag auf Herabsetzung seiner Strafe (20 Jahre). Der Antrag wurde abgelehnt. Danach wandte er sich an eine Detektei, die ihm empfohlen wurde. Folglich erreichte Wilfried Wiesinger ein Brief, der ihn sehr froh stimmte. Absender: Irene Kratzer, die damalige Belastungszeugin. Die Hauptzeugin aus seinem Wiener Mordverfahren (2001) schrieb: „Ich bedauere, dass Wilfried Wiesinger nun schon so lange in Haft sitzt“ und, dass „ich im damaligen Verfahren nicht die ganze Wahrheit gesagt habe“. Sie habe „damals nicht ausgesagt“, dass Wiesinger das spätere Mordwerkzeug – „Hammer, Schnüre und Plastik“ – „nur zu dem Zweck im Kofferraum verstaut hat, weil wir beide einen Christbaum kaufen wollten“.
Brief gefälscht
Das alles habe sie damals als Zeugin „verschwiegen“ und wolle es nun endlich der Detektei „mitteilen“. So kam dieser Brief an die Detektei, die ihn an Wilfried Wiesinger nach Stein schickte. Dieser Brief war günstig. Denn Wiesinger wollte immer schon „den Vorsatz wegbringen“, wie er am 29. September 2008 im LG Wien zur Richterin sagte. Er legte die frohe Botschaft gleich seinem Wiederaufnahmeantrag bei. Als das Landesgericht Wien das las, wurde man stutzig. Man holte sich die Zeugin, die offenbar umgefallen war. Doch sie sagte: „Ich habe einen solchen Brief nie geschrieben.“
Strafverfahren eröffnet
Gegen Wilfried Wiesinger (Verteidigung: Astrid Wagner) wurde ein Strafverfahren eröffnet. Verhandelt wurde im September 2008, im Dezember 2008 und nun im Februar 2009. Jedes Mal holte man ihn zwei Wochen aus Stein in die JA Wien-Josefstadt. Die Ausfahrtskleidung war nicht elegant. Seine Verantwortung klang nie astrein. Doch er bestritt, eine Fälschung des Briefes vorgenommen zu haben, der einen ganzen Mordfall ins Wanken bringt. Im Dezember 2008 kam der nach einer Herz-OP wiedergenesene Detektiv Rudolf Vesztergombi und sagte aus, dass er den Brief ebenso nicht gefälscht hat. Er leitete ihn nur weiter.
Informierte Kreise
Schon im Dezember 2008 fragte die Richterin: „Wer kann eigentlich dieses ganze Detailwissen zu Ihrem Fall haben außer Sie?“ Antwort Wiesinger: „Eigentlich niemand.“ Nun denn: Am 16. Februar 2009 bleibt die Mutter als Zeugin fern, da sie krank ist. Die Richterin lässt es gut sein.

Astrid Wagner verteidigte Stein-Häftling Wiesinger erfolgreich am Landesgericht Wien. (Foto: Oswald)
Freispruch
Wilfried Wiesinger wird vom Vorwurf der Verleumdung der Hauptbelastungszeugin freigesprochen. Fest steht auch: Sie wird ihre Zeugenaussage zu Wiesingers Gunsten nicht widerrufen. Er muss noch bis 2021 sitzen. Wer den perfekten Entlastungsbrief geschrieben hat, bleibt auf immer ungeklärt.
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Ausführlicher Bericht vom ersten Prozesstag:
Astrid Wagner, der Mörder, der Detektiv und der gefälschte Brief (29. September 2008)
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal) – Saal 204, 9 Uhr 00 – 10 Uhr 00
