Werner Neymayer-Offensive beginnt

Werner Neymayer könnte ein zweites Gutachten helfen. (Foto: Archiv)
(Wien, im April 2009) Werner Neymayer ist wie ein American-Football Spieler: Wenn er marschiert, marschiert er. Mit Geduld und Strategie. Offensiv und defensiv ausgerichtet. Vieles hat man ihm angedichtet: In der JA Stein sagte man, er habe eine Bombe bauen wollen. Es war eine Schiffsmodellarbeit aus Streichhölzern. Die abgeschnittenen Schwefelköpfe wurden in einem Glas gefunden. Grund genug für die Direktion der JA Stein, den missliebigen Häftling nach Garsten zu verlegen. Dort hat seine Frau zwar 200 Kilometer zum Besuch. Sie kommt trotzdem jede Woche.
Explosion
Der andere Vorwurf brachte lebenslang: Er habe eine Sprengfalle gebaut, um seine Sekretärin zu töten. Petra M., Tochter des ehemaligen Gastwirten Josef „Pepi“ Schulz in der Wiener Taborstraße, Ecke Nordwestbahnstraße (das Haus kaufte später der Wiener Unternehmer Erich Reder und eröffnete 1996 eine Peepshow) starb tatsächlich bei der Explosion. Doch es ist zweierlei, ob jemand an einer Explosion stirbt, oder ob jemand einen Sprengkörper absichtlich legt. Es ist bei der „Explosion“ auf der Höhenstraße am 20. September 2004 nicht eindeutig klar, dass es kein lupenreiner Unfall beim Hantieren mit einem Sack voller Handgranaten war. Das erste Gutachten, von einem unzuständigen Schießgutachter des Innenministeriums, legte die Sache als „Sprengfalle“ aus. Das nunmehrige Gutachten des Experten des österreichischen Bundesheers, Bernhard Schneider, der tatsächlich Sprengexperte ist, sieht die Sache im Sinne der Unfallversion.
Fünftes Jahr
Werner Neymayer sitzt nun das fünfte Jahr in Haft. Gemessen an der Haftentschädigung, die möglich ist, hat er die 200.000 Euro-Marke schon passiert. Hans-Peter Löffler aus dem „Fall Foco“ erhielt für sieben Jahre Haft knapp 300.000 Euro. Im fünften Jahr ist das zweite Gutachten fertig und beim Anwalt. Nun beginnt die begleitende Medienoffensive. Werner Neymayer geht es mit Überlegung an.
Es gab im Dezember 2008, als die Medienarbeit besprochen wurde, zwei Varianten für ihn: Entweder er geht zu „Blaulicht und Graulicht“ und deckt den Internetsektor und die Volkssuchmaschine „Google“ ab oder er geht zu einer großen Zeitung. Seine Angehörigen diskutierten das mit dem Herausgeber dieses Journals lange. Man traf folgende Abmachung: B&G hält sich aus der Berichterstattung heraus, organisiert einen Anwalt und überlässt die Fall-Monografie dem „Kurier“. Franz Resperger bekam den Fall exklusiv. B&G als Drehscheibe für die Journalistenkollegen und die kriminologisch und juristisch Interessierten zieht dann exklusiv nach und berichtet an zweiter Position. Die Berichte auf B&G gehen mehr in die Tiefe, da Fachlichkeit und Länge im Vordergrund stehen. Der „Kurier“ ist wiederum eine Familienzeitung, die auch am Mittagstisch gelesen werden kann. Was man von diesem Journal nicht immer sagen kann.
Mehrstufige Serie
Der „Kurier“ begann nun nach langer Vorbereitung durch Franz Resperger die Serie, die mit Spannung erwartet wurde. Resperger bekam von Norbert Minkendorfer (Direktor JA Garsten) keine Besuchserlaubnis, daher wurde über Monate alles brieflich abgewickelt. Der pensionsreife Anstaltsdirektor geht in zwei Jahren in Rente. Noch will er die Hand über seine Lebenslangen haben, in der Presse gut dastehen und – als persönliches Steckenpferd – Helmut Frodl entlassen.
Kurier
Teil Eins der Neymayer-Offensive zum Fall auf der Höhenstraße erschien im „Kurier“ am Sonntag 5. April 2009 auf einer halben Seite mit dem Titel „War Mord auf Höhenstraße ein Unfall?“ (S.13). Am Montag 6. April 2009 erschien eine ganze Seite unter dem Titel „Welchen Sinn hätte Mord gehabt?“ (S.17). In diesem Beitrag wird erstmals aus dem neuen Gutachten zitiert, das bisher inklusive Neymayer in Österreich nur vier Personen besitzen. Wenn das erste Gutachten der Buntbartschlüssel in diesem Prozess war, ist das neue Gutachten das Zahlenschloss zum Safé.
Verteidiger studiert
Strafverteidiger Roland Friis studiert zurzeit das Gutachten und er ist bald im „Kurier“. Teil Drei der Neymayer-Serie ist ihm gewidmet. Im Gutachten wird die Variante Sprengfalle so gut wie ausgeschlossen. Damit eine ungesicherte Handgranate (bei Zweien fehlte der Splint, der verloren ging) zur Explosion geraten können, müsste die Handgranate komplett aus der Transportbox herausgenommen werden. In zwei Boxen befand sich je eine Handgranate ohne Splint. Damit diese durch Erschütterung detonieren, hätte die Box geöffnet werden müssen. Das war entgegen jedem Auftrag, den die Sekretärin hatte: Den Kofferraum rasch ausräumen und vom Parkplatz wegfahren. Minuten später wären die BVT-Beamten im Blitzlichtgewitter der „News“-Reality-Journalismus-Reporter dagestanden und hätten unter Laub die Kriegsmaterialen „entdeckt“. Ten Points to BVT, hätte es im nächsten „News“ geheißen. Sprengmeister Schneider vom Militärkommando Wiener Neustadt (Milak) machte zahlreiche Experimente mit der Ausgangssituation und analysierte penibel. Sein Ergebnis bestätigt die Unfalltheorie.
Fall lebt
Der Fall bleibt am Leben. Die Mordtheorie wie die Unfalltheorie auch. Etwas von der Bildfläche verschwunden ist die sehr ausführliche Strafanzeige des BIA (Büro für Interne Angelegenheiten) gegen die fünf Beamten des Inlandsgeheimdienstes BVT vom 11. März 2005, die immerhin 75 feinsäuberlich strukturierte und bedruckte Seiten hat. Solitär gesehen ein formales Meisterstück einer Strafanzeige wie sie in jedes Lehrbuch gehört. Die Anzeige gegen die Kontaktbeamten des Werner Neymayer am Tag der Explosion war beim Strafprozess jedoch weder auffindbar noch Prozessthema und wurde nur vier Tage (!) nach Einbringung von den Staatsanwälten Michael Klackl und Gerhard Jarosch eingestellt. Diese Anzeige des BIA listet sehr genau Vorgänge rund um die zweite „Übergabe“ von Kriegsmaterialien, die von dem damaligen „News“-Journalisten Andreas Zeppelzauer angeleiert wurde. Er hatte nach der ersten (ebenfalls fingierten) Übergabe keine „Medienstory“ mehr und verlangte nach einer zweiten Übergabe, bei der er wieder „exklusiv“ dabei sein könne. Am 20. September 2004 geschah das Unglück.
Am Stöpsel
Roland Friis wird auf Basis des zweiten Gutachtens einen zweiten Wiederaufnahmeantrag verfassen. Friis wurde von diesem Journal mit Neymayer in Verbindung gebracht. Die Chemie zwischen beiden stimmt. Das ist in schwierigen Falllagen bei einer Entfernung zwischen Garsten und Wien von 250 Kilometern nicht immer der Fall. Für die Bewertung der Wiederaufnahmegründe ist das Wiener Höchstgericht zuständig.
Werner Neymayer hält auch seinen Verein Stöpselkind am Leben. „Ein Stöpselkind ist das Kind, das während seiner ganzen Kindheit in der Badewanne auf der Seite des Stöpels sitzen muss“, weiß das Internet. Den Verein führt seine Frau in der Wachau weiter. Die Webseite sammelt derzeit Geld für seine Verteidigung und sie bringt Informationen über Person und Fall Werner Karl Neymayer. Die Kontonummer: Verein „Freunde vom Stöpselkind“, Kremser Bank Sparkasse, BLZ 20.228, Kto Nr. 7.733.049.030.
Die Spenden werden ausschließlich für Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten verwendet.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizkultur, Lebenslang)

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