Caruso-Fan Heidi Schnitzer verurteilt – Psychiatrie-Einweisung

Am Schönsten ist es zu Hause: Stalkerin Heidi Schnitzer im Landesgericht Innsbruck. (Foto: Web)
(Wien, im April 2009) Normalerweise ist ein Fall, bei dem die Angeklagte aus Mexiko auf Staatskosten „heimgeholt“ werden muss, um vor den österreichischen Richter zu kommen, eine Topmeldung.
orf.at boykottierte den Fall
Anders auf der größten Webseite Österreichs orf.at. Dort musste man am 14. April 2009 die Meldung mit der Lupe suchen. Sie fand nicht einmal Eingang auf die Startseite, geschweige auf die Fotoleiste. Sonst, wenn Männer Täter sind, spart man nicht mit ausführlicher redaktioneller Dichtung und fantasievollem Ornament: Welche „Qualen“, „Torturen“, „Todesängste“, welchen „Terror“ das weibliche Opfer (nicht) erleiden musste, wenn es „abgepasst“, „gestalkt“, „verfolgt“, „gequält“ wird. In der größten Online-Redaktion Österreichs sitzt ein Widerstandsnest des Feminismus.
Reduzierte Berichterstattung wenn Frau Täterin
Ist hingegen ein Mann das Opfer, wird der Bericht verschämt unterdrückt. Das darf nicht sein, es ist gegen die Konvention. Diese Methode wird auf der größten, staatlichen Webseite des Landes fast wie ein Geschlechter- und Kulturkampf betrieben.
Anderes Beispiel: Als das Stalkinggesetz 2005 und 2006 „mit Hilfe der Medien“, wie sich die damalige Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) unverschämt ausdrückte, durch das Parlament gepusht wurde (Rechtskraft ab 1. Juli 2006), beobachtete dieses Journal, wie die größte österreichische Webseite orf.at arbeitet: 2006 wurde in Langzeitanalysen monatelang fast jeder Sonntag zum „Tag der Frau“ erhoben.
Starke Berichterstattung wenn Mann Täter
Jeden Sonntag fand man immer auf der Startseite von orf.at eine Jubelmeldung entweder der Frauenhausbewegung (AÖF) oder des Vereins Interventionsstelle (IS), die systematisch und mit den immer gleichen, falschen Zahlen „Häusliche Gewalt“ (HG) beklagten. (Irreführende Zahlen, denn Anzeigenstatistik ist nicht Verurteilungsstatistik).
Eine große, staatliche Webseite hat hohe Meinungskompetenz und scheinbare Glaubwürdigkeit. Tendenz dieser Berichte war und ist (bis heute): Gewalt geht vektoriell vom Manne aus, nicht von der Frau. Wohl gibt es genug Studien, die das genaue Gegenteil behaupten. Aber die herrschende Meinung hält sich nicht an diese Studien.
Perversion des Alptraums
Der Tiroler Fall Heidi Schnitzer liegt komplett anders. Er ist die Perversion aller Alpträume, die Feministen hatten, als sie 2006 das Stalking-Gesetz in der Kärntner Frauenfreundschaft zwischen der von Jörg Haider inthronisierten Justizministerin Karin Gastinger und der Kärntnerin Rosa Logar, Obfrau der Interventionsstellen am 17. Februar 2006 im Ministerium für Justiz vorstellten. Damals präsentierten die beiden Kärntner Damen das Gesetz und kein einziges Mal fiel der Begriff „Mann als Opfer“. Man musste nun extra die 41-jährige Frau Schnitzer aus Mexiko einfliegen, um eine These zu bestätigen: Auch Frauen können „beharrlich Verfolgen“.
Big Stalking-Points haben Frauen!
Es ist leider richtig, dass viele Männer, vor allem solche mit Migrationshintergrund, ihre Ex-Partnerinnen stalken oder kontrollieren. Fortgesetzt ist richtig: Die quantitative Mehrheit der Tatbilder liegt bei Männern. Seitenthese: Die meisten dieser Fälle sind endenwollende Bagatelldelikte oder Missverständnisse und enden im richterlichen Freispruch. Finale These: Die qualitative Dichte der gefährlichen Stalking-Falllagen gehört der Frau. Wirklich radikale, beharrliche Profi-Stalker entpuppen sich in Österreich als Frauen!
11.000 Anrufe, 5.000 Anrufe, Priesterstalkerinnen, Mutter stalkt Sohn
Es sind immer die gleichen Beispiele in Österreich, die man seit 1. Juli 2006 zur Stützung der Stalking-ist-Frauensache-These heranziehen kann:
- Jene Frau in Kärnten, die 11.000 Anrufe (!) an einige Männer wegen verschmähter Liebe absetzte. Die schwer Gestörte bekam eine Haftstrafe. (2007)
- Die 39-jährige Wiener Staatsanwältin, die noch immer Dienst tut, und im Zeitraum März 2006 bis (hier hörte die Zählung auf) Oktober 2006 rund 5.000 Anrufe und obszöne SMS an ihren soeben Geschiedenen absetzte. Der Fall wurde nie strafrechtlich anhängig und geschickt durch die Justiz planiert.
- Die 38-jährige Kärntner Stalkerin, die an ihren Ex-Freund im Frühjahr 2008 250 SMS täglich verschickte. Ihr Verfahren wurde interessanterweise am 27. Februar 2008 am LG Klagenfurt mit der Auflage „Kontaktverbot“ 18 Monate lang ohne Strafe ausgesetzt. (2008)
- Die 42-jährige Wiener Priesterstalkerin die zwischen 2001 und 2007 einen Pfarrer verfolgte und ihn während seiner Gottesdienste lautstark „Hurensohn“ (son of a bitch) schimpfte. Haftstrafe (2008).
- Die 58-jährige Schweizer Priesterstalkerin, die zwischen 2006 und 2008 (und davor) einen italienischen Pater in Wien verfolgte und seine räumliche Nähe suchte und dazu extra aus der Schweiz anreiste. Haftstrafe (2009).
- Am 9. April 2009 wurde am Landesgericht Klagenfurt eine bereits nach Stalking vorbestrafte (großes Kunststück bei einem Gesetz, das erst seit 2006 gilt!) 79-Jährige neuerlich nach „Stalking“ verurteilt. Sie hat ihren eigenen Sohn, 45, zwei Jahre lang täglich mehrfach unerwünscht angerufen, manchmal bis zu 49 Mal. 80 Seiten Rufdatenauswertung im Kleindruck waren der glasklare Beweis. Die vermögende Verurteilte quittierte das Urteil (360 Euro Geldstrafe) mit Achselzucken. Gerichtsverfahren erfüllen mit solchen Leuten keinen Normerklärungszweck. Doch erneut wurde eine weibliche Massivtäterin verurteilt. Abermals nach „Stalking“. Das Opfer: ein Mann.
Drohung mit Umbringen – und Stalking
Und nun zu Heidi Schnitzer: Fairerweise muss man sagen, dass sie „auch“ nach Stalking angeklagt wurde. Die österreichische Rechtsordnung orientiert sich am Konsumprinzip. Kleine Delikte werden von größeren Delikten „konsumiert“. Das heißt: Stalking hat das maximale Strafmaß von einem Jahr Haft. Schwere Gefährliche Drohung erwartet maximal drei Jahre Haft. Daher wurde Schnitzer nach Gefährliche Drohung verurteilt.
Richter Günther Böhler stützte sich auf den Brief, in dem sie David Carusos Kindern und Frau Böses androhte. Nach der österreichischen Rechtsordnung ist das „Gefährliche Drohung“. Wie man es meint, zählt wenig. Der Anwalt der Angeklagten Andreas Grabenweger argumentierte, dass sie die Drohungen wegen der weiten Distanzen nie in die Tat umsetzen konnte. Dagegen sprach freilich die Reisefreudigkeit der 41-Jährigen, die den Tiroler Bergen entfloh und immerhin die letzten zehn Monate in Mexiko zubrachte.
Alte Vorstrafe aufgewärmt
Im Innsbrucker Prozess kam hervor, dass Schnitzer nicht unbescholten ist. Sie wurde in den 90er Jahren (1994) nach „Gefährliche Drohung“ (§ 107 StGB) verurteilt, weil sie einen Ex-Liebhaber mit dem Umbringen bedroht habe. Dem damaligen Anwalt teilte sie mit, dass sie durchaus zum Amoklaufen fähig sei. Das sind natürlich sehr alte Episoden. Doch das gerichtliche Leben in Österreich funktioniert bei Mann und Frau so: Quod non est in actis, non est in mundo. Zu deutsch: Was im Akt ist, ist in der Welt. Alte Geschichten, in einschlägiger Wirkung wiegen schwer.
Borderline-Syndrom
Die Gutachterin Karin Treichl legte ihr Gutachten schon im Juli 2008 vor und es wurde laut ihren telefonischen Aussagen gegenüber diesem Journal schon bei der ersten Verhandlung erörtert. Sie will ein „Borderline-Syndrom“ erkennen. Also das, was Helmut Frodl 1992 auch hatte, als er einen Mann in Budapest in 17 Teile zerschnippselte.
Am 14. April 2009 erweitert die Gutachterin die Diagnose in Richtung „kombinierte Persönlichkeitsstörung“ und meint, dass die Gefährlichkeitsprognose so zu stellen ist: „Weitere Straftaten sind zu befürchten.“ „Jeder, über den sie Informationen aus ihrem Umfeld oder den Medien erhält, kann ihr nächstes Opfer werden“, so die Gutachterin zur Frau, die zwei Kinder hat. „Seelische Abartigkeit schweren Grades“ liege vor. „Narzisstische und dissoziale Merkmale“, sowie „manipulativer und parasitärer Lebensstil“.
Gutachterin Treichl: „Parasitärer Lebensstil“
Kleiner Einwand: Das Wort „parasitärer Lebensstil“ würde auch auf die Wiener Großfeldsiedlung passen, wo 50 Prozent Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger leben. Es ist fraglich, ob in einem Gerichtsgutachten der Begriff „parasitärer Lebensstil“ passend ist. Solche Begriffe hört dieses Journal nicht gern. Doch Gutachter haben an österreichischen Gerichten ein mächtiges Wort.
Daher: Die Staatsanwältin Karin Schiffmann dringt mit ihrer höherwertigen Anklage durch. Die klagte das Schwesterdelikt Stalking (§ 107a StGB) UND vorsorglich auch das Mutterdelikt Gefährliche Drohung (§ 107 StGB) an. Und sie stellte einen § 21 Abs 2 – Antrag: Einweisung in eine Anstalt. Auch damit dringt sie beim Gericht durch.
Fazit: Sieben Montate unbedingte Haft und Zusatzeinweisung. Damit ist eine Entlassung in etwa zwei Jahren möglich. Chance auf Halbstrafe gibt es bei Zusatzeinweisung nicht. Nun sind die Psychiater am Wort. Nach sieben Monaten regulärer Haft kommt sie voraussichtlich in die Aussenstelle der JA Innsbruck nach Hallein, in der sich „Maßnahmepatienten“ befinden. Dort ist ein Jahr Beobachtungszeit und danach eine Vollzugsverhandlung. Man kann davon ausgehen, dass eine Entlassung unter den Umständen im Jänner 2011 erfolgt.
Geständnis mildernd
Richter Günther Böhler sieht in seiner Urteilsbegründung einen Milderungsgrund: Das Geständnis. Mildernd auch: Die verringerte Dispositionsfähigkeit. Erschwerend wären die weiteren „Angriffe im Internet“ und die weite Flucht nach Mexiko.
Heidi Schnitzer ist mit diesem Urteil kein glatter Stalking-Fall. Wohl wurde sie auch nach Stalking angeklagt. Verurteilt wurde sie aber für ihre „Morddrohung“. Das „Stalking“ mit der geringeren Strafandrohung wurde im Urteil nicht wirklich berücksichtigt.
Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)

Einen Kommentar schreiben