Gerhard Eichberger klagt Stalking-Anzeigerin auf Anwaltshonorar

Gerhard Eichberger: Leichtfertig vom Staatsanwalt angeklagt, glatt freigesprochen. Wenn der Begriff Justizopfer gilt, dann hier. Ein normverdeutlichendes Gespräch täte der Anzeigerin Not. Nun bekommt sie es beim Bezirksgericht, wo Eichberger seine Verteidigerkosten bei ihr einklagt. (Foto: Marcus J. Oswald am 3. Februar 2009, 0 Uhr 37)
(Wien, im April 2009) Die nächste Runde im Leider-Nein-Stalkingfall Gerhard Eichberger und Biggi White ist eröffnet. Eichberger, am 13. Februar 2009 am Landesgericht Wien des Stalkings freigesprochen, klagt nun am BG Wien-Meidling die komplette Verteidigersumme bei der Falschanzeigerin ein.
Nachlese kompakt:
Gerhard „Helmi“ Eichberger ist besorgt (20. Mai 2009)
Gerhard Eichberger klagt Stalking-Anzeigerin auf Anwaltshonorar (15. April 2009)
Gerhard – der Stalker – Eichberger – Freispruch! (Verteidigung Roland Friis) (13. Februar 2009)
Sondertermin – Der Stalker: Gerhard Helmi Eichberger (3. Februar 2009)
Stalkingfall – Schauspieler bezichtigt (28. Jänner 2009)
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Strafverteidiger Roland Friis schaffte einen wunderbaren Freispruch, der seinen Preis hatte: 3.600 Euro. Dieses und Nebengeräusche und Einschreitkosten (Summe: 4.329,40 Euro) wurden nun in einem Brief mit letzter Nachfrist bis 13. April 2009 der einstigen Anzeigerin Biggi White zugestellt. Federführung hat nun der Mödlinger Anwalt Wolf Dietrich Mazakarini, der Gerhard Eichberger aus Langenlebarn (NÖ) im Schadenersatzweg vertritt.
Dies ist kein einsamer Weg. Denn so wie sich die Anzeigerin bei Gericht präsentierte, war zu keiner Sekunde ersichtlich, dass die 43-Jährige ernsthafte Gründe hatte, gegen Gerhard Eichberger das Strafrecht aufzufahren. Es wurde auch ein glatter Freispruch. Daher lautet der Antrag an die Rechtsschutzversicherung völlig zurecht:
Rechtsschutzversicherung zieht mit – bis 44.000 Euro
„Mein Mandant teilt mir mit, dass gegen ihn zu 73 Hv 98/08-b ein Strafverfahren wegen Stalking (§ 107 a StGB) aufgrund einer Anzeige von Birgit WHITE eingeleitet wurde. Am 13.02.2009 wurde Ihr VN rechtskräftig freigesprochen. Das Strafverfahren wurde nur deshalb eingeleitet, weil Birgit WHITE wider besseres Wissen Strafanzeige gegen meinen Mandanten erstattet hat. Der Strafantrag der StA Wien beruhte daher auf einem von Birgit WHITE erfundenem Sachverhalt.
Aufgrund dieses unnötigen Verfahrens sind ihrem VN an Verteidigungskosten 3.600,70 Euro sowie frustrierte und kausale Nebenkosten in Höhe von 248,70 Euro sohin gesamt ein Schaden in Höhe von 3.849,40 Euro entstanden. Ihr VN beabsichtigt nun, obigen Betrag zivilgerichtlich geltend zu machen.“
Die Rechtsschutzversicherung des Beamten Gerhard Eichberger teilte am 3. April 2009 mit, dass sie diese Schadenersatzcausa, die aus dem Stalkingfreispruch am LG Wien erwuchs, bis zu 44.000 Euro deckt.
Grundlose Strafverfolgung
Die Signalwirkung ist richtig und wichtig. Es steht jedem frei, Strafanzeige zu erstatten und jedem Staatsanwalt, ein Verfahren zu eröffnen. Es müssen Anzeiger aber immer wieder durch ein normverdeutlichendes Gespräch von der Polizei auf den Grundsatz hingewiesen werden, dass man niemanden grundlos der Strafverfolgung aussetzt. Es muss ferner ein Staatsanwalt im Vorfeld wissen, dass ein Strafverfahren kein Abenteuer ist, wo man „sich einen Fall einmal anschaut“. Strafverfahren sind für Betroffene eine große finanzielle Belastung, mit der man nicht spielt.
Die Klagskonsequenz nach Schadenersatz hat nun die Anzeigerin zu tragen. Ihr drohen, bei Verlust der Klage, Kosten weit über 10.000 Euro, die 30 Jahre eingetrieben werden können. Dass eine Rechtsschutzversicherung in diesem Fall der Schadloshaltung an einer Falschanzeigerin im Zivilrechtsweg finanziell mit bis zu 44.000 Euro folgt, ist politisch richtungsweisend und sachlich begründet.
Faule Anzeige
Er irren eben die Erbsenzähler, die Anzeigenstatistiken der Exekutive als Grundwert für politische Argumentation nehmen wollen. Die Kunst zu erkennen wie kriminiell eine Gesellschaft ist, liegt vielmehr darin, die faulen Erbsen von den reifen Erbsen zu trennen und die gerichtlichen Verurteilungen als Grundlage für den Grad der Straffälligkeit einer Gemeinschaft heranzuziehen.
Würde zurückgewinnen
Gerhard Eichberger geht einen Weg der Würde. Er wurde falsch angezeigt, aus unklaren Gründen vom Staatsanwalt falsch angeklagt, hatte viel Stress und hohe Kosten zu bestreiten. Er will mit seiner Klage nicht nur Geld, sondern auch seine Würde wieder gewinnen. Dabei hilft ihm nun sein Anwalt Wolf Dietrich Mazakarini, der ein Ehrenmann ist, und seine Rechtsschutzversicherung, in die er immer brav eingezahlt hat.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizkultur, Stalking)
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[...] Die Rechtsschutzversicherung des Beamten Gerhard Eichberger teilte am 3. April 2009 mit, dass sie diese Schadenersatzcausa, die aus dem Stalkingfreispruch am LG Wien erwuchs, bis zu 44.000 Euro deckt. [...]