Wiederbetätigungsprozess gegen Gerd Honsik

Wenn die Füße des Gerd Honsik auf dem Boden der österreichischen Verfassung stehen wie die Füße des Herausgebers im Bild oben, hat
er vor dem Strafgericht ab Montag nichts zu befürchten. Nach der Befreiung von der Militärdiktatur der Nationalsozialisten durch die vier Signatarmächte wurde das Verbotsgesetz 1947 eingeführt, das heute noch gilt. (Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien, im April 2009) Am 20. April 2009 beginnt der Strafprozess gegen den Österreicher Gerd Honsik. Die rechtliche Vertretung (Strafverteidigung) hat der einzige „Konfliktverteidiger“ Österreichs, Herbert Schaller über. Daher ist eher nicht anzunehmen, dass der Angeklagte geständnisfreudig sein wird. Umgekehrt klagt Honsik über gesundheitliche Wehwechen. Das hat schon manche Verteidigungsstrategie umgestürzt.
Das Journal wird am ersten Tag von diesem Prozess in Bild und Text berichten. Drei Tage aber nicht, denn die Neonazis zahlen leider auf diese Seite nicht ein. Daher kann es auch für deren Anliegen keine Public Relations oder – dieses Lager meidet anglophile Begriffe – „Propaganda“ geben.
Gerd Honsik wird mit einer 90 Seiten Anklageschrift konfrontiert. Das Verfahren ist ein Geschworenenprozess. Vorsitz und Beisitz sind diesem Journal noch nicht bekannt. Das Verbotsgesetz sieht eine Haft bis zu 20 Jahren vor.
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Marcus J. Oswald (Ressort: Short Message Serivce)

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