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Halswirbelbruch, drei Stiche und Freispruch in Mordprozess

Veröffentlicht in Gerichtssaal, Harte Hacken - Mord von marcusjoswald am 15. Mai 2009
Landesgericht Wien

Landesgericht Wien

(LG Wien, am 15. Mai 2009) Die Anklage ist streng: Versuchter Mord in einem Wirtshaus am Wiener Karmelitermarkt. Der Angeklagte Eduard H., 74, ist dort Stammgast. Bei Gericht sitzt er aufrecht mit einer dicken Halskrause. Seit sechs Monaten ist er in der U-Haft. Vor einem Monat wurde im Insquisitenspital der Justizanstalt ein Halswirbelbruch attestiert. Er stammt von der Auseinandersetzung im November 2008 in seinem Stammbeisl, die er führen musste. Wie das Geschworenengericht nun entscheidet: In Notwehr. Ohne Überschreitung. Daher: Freispruch.

Stehbeisl-Streit und drei Stiche

Laut widersprüchlichlichen Zeugenaussagen der Wirtshausgäste in diesem Wienerischen Lokal am Marktplatz, an dem die Kultserie „Trautmann“ verfilmt wurde, lief es so ab: Ein 33-Jähriger kam anheitert ins Lokal und bestellte Alkohol. Es entstand ein nicht sehr freundschaftliches Gespräch zwischen dem Jungen und dem Alten (der Junge soll gesagt haben, erzählt der Alte der Richterin: „Steig ein in 71er!“ – Für Nicht-Wiener: Die Straßenbahnlinie 71 fährt zum Zentralfriedhof.). Der Angepöbelte wollte aber keineswegs eine Fahrkarte zum Friedhof lösen.

„Steig ein in den 71er!“

Es kam zu einer Prügelei. Beide fielen um und der 74-Jährige brach sich den Halswirbel. Das blieb aber vorerst unbemerkt. Der Ältere entschloss sich, nach Hause zu gehen und sagte beim Weggehen an der Tür der Kellnerin noch, dass er nie mehr komme, so „die Kellnerin dem noch Alkohol ausschenkt.“

Jausenmesser

Der 33-Jährige hörte dieses Gespräch und stürzte sich noch einmal auf den 74-Jährigen. Doch dieser hatte mittlerweile in der Manteltasche sein Jausenmesser geöffnet, das er seit 40 Jahren bei sich trägt. Er wehrte den Angreifer ab und stach ihm drei Mal mit der etwa zehn Zentimeter langen Klinge in die Brust. Alle drei Stiche waren lebensbedrohlich. Der Mann wurde vom Notarzt in der Klinik gerettet. Es blieb jedoch ein bleibender Schaden beim Atmen.

Täter stellte sich

Der 74-jährige Eduard H. ging aus eigenen Stücken zur Polizei. Er wurde im November 2008 in Haft gesetzt. Die Untersuchungshaft blieb bis zum heutigen Verhandlungstag aufrecht, da der Mordvorwurf schwer wog. Doch die Zeugenaussagen der Stammgäste bleiben vage. Die Mordabsicht kann nicht verdeutlicht werden. Es geht bald in Richtung Notwehr und eine etwaige Überschreitung. Der 33-jährige Angreifer aus bestem Haus (Mutter Ärztin, kürzlich verstorbener Vater Unternehmer) tritt im senffarbenen Anzug auf. Für ihn hat der Vorfall am Karmelitermarkt ein Nachspiel der besonderen Art: Er erhielt ein separates Verfahren nach „schwerer Körperverletzung“. Vor zehn Tagen wurde jedoch vertagt.

8:0 gegen Mordtheorie

Im „Mordprozess“ beginnt nach fast sechs Stunden Beweisverfahren um 15 Uhr 55 die Beratung. Die Geschworenen lehnen um 17 Uhr 40 die Mordtheorie sowie eine Totschlagtheorie mit 8:0 ab. Damit folgt ein glatter Freispruch. Eduard H. wird sofort enthaftet.

Nicht jeder Verletzte ist Opfer

Richterin Katja Bruzek (Vorsitz) spricht zum Schluss nur einen einfachen Satz: „Begründung für den Freispruch: Wahrspruch der Geschworenen.“ Der blasse Staatsanwalt gibt keine Erklärung ab. Der durch drei Messerstiche Verletzte wird als Urheber für den Streit eingestuft, die Messerstiche sehen die Geschworenen als legitime Abwehrreaktion.

Ins offene Messer gelaufen

Das 33-jährige Messeropfer erhielt eine Abfuhr und lief sprichwörtlich ins „offene Messer“. Der 74-Jährige geht frei und der junge Kontrahent wird mit Schadenersatzansprüchen („Schmerzensgeld“) auf den Zivilrechtsweg verwiesen, der aussichtslos ist, da Notwehr vorlag und die Aggression von ihm selbst ausging. Voller Erfolg für Eduard Hs. Verteidiger Philipp Winkler, der über das Urteil hocherfreut ist.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal) – LG Wien, Saal 303, 10 Uhr 00 – 17 Uhr 40