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Roland Friis schafft Stalking-Freispruch im Fall Dalibor S.

Veröffentlicht in Musterfall, Stalking von marcusjoswald am 4. Juni 2009
Landesgericht Wien

Landesgericht Wien

(Wien, am 4. Juni 2009) Dieser Freispruch tut gut und zeigt erneut, was der Verein Interventionsstelle falsch macht. Er reiht sich in eine Fülle von sinnlosen, männerfeindlichen Vernaderungen und fehlerhaften, von einem gänzlich falsch konstruierten „Opferbegriff“ getragenen Strafanzeigen der Interventionsstelle ein.

Intrigante Exfreundin

Am 23. Jänner 2009 meldete sich bei dieser Webseite ein etwas entnervter, junger Mann mit Namen Dalibor S. Er wurde im Sommer 2008 nach Stalking von der Exfreundin angezeigt. Das Verfahren wurde eingestellt. Doch die Exfreundin, so der Mann, erzähle nach wie vor intrigante Dinge über ihn. Er wüsste sich nicht mehr zu helfen und brauche dringend Rat. Der Werbegrafiker wollte eine Zivilklage (§ 1330 ABGB) nach der „Falschanzeige“ machen oder eine Sofortmaßnahme nach Exekutionsordnung gegen die Exfreundin, um sie zum Schweigen zu bringen.

Akt studiert

Dazu schickte er digital den ganzen bisherigen Akt ans Journal, einige Fotos der Exfreundin und Videos vom Handy. Außerdem die SMS, um die es ginge. Der Herausgeber studierte das Material und tauschte einige Emails mit ihm aus. Es gab auch Telefonate. Im Wesentlichen ging die Beratung damals im Jänner 2009 defensiv dahin, dass es gut ist, dass die Anzeige eingestellt wurde und, dass man gegen Intrigieren der Exfreundin weitgehend machtlos sei. Der Herausgeber empfahl abwartend vorzugehen. „Kommt noch was, schlagen wir juristisch zu, bleibt es so, muss man damit leben.“ Die eingestellte Anzeige war unangenehm, da ihr Einvernahmen vorausgingen, in der die Exfreundin log. Er erwähnte auch, dass sie ihm zwei Schläger schickte und es bereits zu Handgreiflichkeiten kam. Die Anstiftung zur Körperverletzung missfiel dem Herausgeber. Man müsse die Lage gut im Auge behalten.

Defensivstrategie angeraten – trotzdem Anklage!

Trotzdem wurde eine Defensivstrategie des Abwartens angeraten. „Man kann gegen lästige Frauen in unserer Gesellschaft leider nur bedingt etwas machen. Bei der Polizei und den Gerichten wird Ihnen einfach nicht geglaubt, das ist das Dilemma. Unsere Gesellschaft ist noch nicht so weit. Wenn sie es nicht begreift, dass eine eingestellte Anzeige eingestellt ist, kann man schwer etwas machen“, so der Herausgeber zu S., der auch eine Webseite herausgibt. Doch dann kam eine merkwürdige Wende ins Spiel.

Fortführungsantrag aktiviert Prozess!

Die Exfreundin wandete sich allen Ernstes an den Feministenverein „Interventionsstelle Wien“ der Kärntnerin Rosa Logar. Sie stieß dort auf offene Ohren. Ein Lobbying des Frauenrechtsvereins, der mit Anzeigen um Subventionen kämpft, begann. Da dieser Feministenverein nach der Quantität der „Einstweiligen Verfügungen“ und initiierten Strafanzeigen nach „Stalking“ mit öffentlichen Geldern gefördert wird (pro Jahr fließen rund 2 Mio Euro Subvention für Qualitätsarbeit wie in diesem Verfahren in den Verein), riet der Rosa-Logar-Verein der „Frau“ (=Opfer) zur „Einstweiligen Verfügung“ und stellte im Paket auch einen „Fortführungsantrag“. Es fand sich tatsächlich ein „Interventionsstellen“-höriger Staatsanwalt am Oberlandesgericht Wien, der eine Prozesseröffnung verlangte.

Erneut undurchdachte Fehlanklage der StA

Mit der Verteidigung wurde der Wiener Strafverteidiger Roland Friis beauftragt, der mit Stalking-Fällen gute Ergebnisse erzielt. Folge: Die Staatsanwaltschaft Wien erlitt abermals durch eine undurchdachte Fehlanklage eine totale Schlappe. Verwunderung herrschte auch bei der Richterin, die die Anklage kritisierte, die durch falsch verstandenes Seilschaftsdenken zwischen „Interventionsstelle“ und Staatsanwaltschaft überhaupt erst zu Stande kam. Denn objektive Gründe dafür gab es kaum: Es ging um satte vier (!) SMS. Roland Friis schafft am 4. Juni 2009 einen überzeugenden wie glatten Freispruch. Die Fangemeinde jubelt und wird den Fall zum Musterfall erheben!

Beitrag wird erst in Bälde fertig gestellt, da die letzten Aktenstücke vor allem zu Dingen, welcher Staatsanwalt Grünes Licht für die Fortführung gab und wie die Eingaben der Interventionsstelle aussahen (Faksimile dann für die Leser) und welche Polizeidienststelle leichtgläubig mitmischte, erst per Post ans Journal kommen. Geduld wird erbeten. In diesem Musterfall muss die hintertriebene Struktur, wie und mit welchen Scheinargumenten man Männern in Wien den Prozess macht, offen gezeigt werden. Denn es wiederholt sich jeden Tag und ist immer das selbe. Das kranke Muster ist nur zu durchbrechen, wenn man es kennt.

Um solche SMS geht es in österreichischen Stalking-Fällen vor einem Landesgericht in Wien. Man hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder man schafft sofort dieses kranke Stalking-Gesetz ab, oder man verjagt diese Rosa Logar umgehend von ihrem Obfrauen-Sessel der Interventionsstelle Wien, die mit ihrem Verein Serienstrafanzeigen in Wien gegen Männer auf Basis solchen Materials einbringt. (Foto: Quelle Akt und B&G-Archiv)

Um solche SMS geht es in österreichischen Stalking-Fällen vor einem Landesgericht in Wien. Man hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder man schafft sofort dieses kranke Stalking-Gesetz ab, oder man verjagt diese Rosa Logar umgehend von ihrem Obfrauen-Sessel der Interventionsstelle Wien, die mit ihrem Verein Serienstrafanzeigen in Wien gegen Männer auf Basis solchen Materials einbringt. (Foto: Quelle Akt und B&G-Archiv)

Wieder einmal und immer das gleiche: Frau zeigt Mann an. Im Vorfeld der Anzeige: Eine erfundene Schwangerschaft. Weiters: Eine Rosa Logar vom Verein Interventionsstelle Wien, die sich seit 28 Jahren zur Frauenhausbewegung zuzählt und gegen jeden Mann grundsätzlich Anzeige erstattet. Der Verein Interventionstelle, der seriell Falschanzeigen bei Wiener Gerichten einbringt, finanziert mit Steuergeld diese Falschanzeigen. Wie lange noch, liegt an den Männerrechtsgruppen, die sich endlich entscheiden müßten, einen scharfen Kampf gegen diesen Frauenverein zu führen. In der Form, dass Rosa Logar verabschiedet wird und dieser Verein aufgelöst wird. Eine andere Lösung kann es für die serielle Fehlanzeigerei dieses nicht mehr geben. (Foto: Akt und Archiv B&G)

Wieder einmal und immer das gleiche: Frau zeigt Mann an. Im Vorfeld der Anzeige: Eine erfundene Schwangerschaft. Weiters: Eine Rosa Logar vom Verein Interventionsstelle Wien, die sich seit 28 Jahren zur Frauenhausbewegung zuzählt und gegen jeden Mann grundsätzlich Anzeige erstattet. Der Verein Interventionstelle, der seriell Fehlanzeigen bei Wiener Gerichten einbringt, finanziert mit Steuergeld diese Fehlanzeigen. Wie lange noch, liegt an den Männerrechtsgruppen, die sich endlich entscheiden müßten, einen scharfen Kampf gegen diesen Frauenverein zu führen. In der Form, dass Rosa Logar verabschiedet wird und dieser Verein aufgelöst wird. Eine andere Lösung kann es für die serielle Fehlanzeigerei des Vereins nicht mehr geben. (Foto: Akt und Archiv B&G)

Die Vordenker des intelligenten Stalking-Gesetzes: Staatsanwalt Christian Manquet und die Kärnten-Connection bestehend aus der damaligen ehemaligen Klagenfurter Abwasserbeamtin und plötzlich von Jörg Haider durch Handauflegen inthronisierten Justizministerin Karin Gastinger sowie sie Kärntnerin Rosa Logar, die von und mit Steuergeld lebt und mit dem Verein Interventionsstelle feministische Politik machen darf. Diese Vordenker entwickelten ein Stalkinggesetz, das sie am 17. Februar 2006 im Justizminsiterium vorstellen und das drei Jahre danach eine Freispruchquote von 90 Prozent hat. Respekt für diese geballte Intelligenz im Staate Österreich. (Foto: Marcus J. Oswald)

Die Vordenker des intelligenten Stalking-Gesetzes: Staatsanwalt Christian Manquet und die Kärnten-Connection bestehend aus der damaligen ehemaligen Klagenfurter Abwasserbeamtin und plötzlich von Jörg Haider durch Handauflegen inthronisierten Justizministerin Karin Gastinger sowie die Kärntnerin Rosa Logar, die von und mit Steuergeld lebt und mit dem Verein Interventionsstelle feministische Politik machen darf. Diese Vordenker entwickelten ein Stalkinggesetz, das sie am 17. Februar 2006 im Justizminsterium vorstellten und das drei Jahre danach eine Freispruchquote von 90 Prozent hat. Respekt für diese geballte Intelligenz im Staate Österreich.
(Foto: Marcus J. Oswald vor Ort)

Marcus J. Oswald (Ressort: Musterfall, Stalking)