Falscher Geiselnehmer Johann Schnautz – on the road

Am 18. Februar 2009 sagte Hans Schnautz, er habe eine deutsche Touristin als Geisel, was sich als Vexierspiel mit den Behörden herausstellte. Er saß alleine in seinem Haus. Am 19. Februar 2009 wurde er überwältigt. Am 1. Juni 2009 flüchtete er aus der Grazer Sigmund Freud-Klinik. Dieses Journal gab ihm zwei volle Wochen Fluchtvorsprung. Denn seine Geschichte hat eine lange Vorgeschichte.(Bildquelle: Kleine Zeitung, 19. Februar 2009; Titelseitenarchiv Oswald 1090)
(Wien, im Juni 2009) Dieses Journal ist gnädig und hat einen guten Kern. Daher geht man mit Justizflüchtigen milde um. Im Klartext: Sie werden nie verraten.
Der bekannteste österreichische Flüchtige ist Tibor Foco, Sohn reicher ungarischer Juden.
Das Journal meint – das ist eine irreversible Grundsatzentscheidung, die nebenbei gesetzlich gedeckt ist – , dass nach dem Gesetz jeder Haftinsasse das Recht zur Flucht hat.
Die Kulissenschieber
Der Grund ist einfach: Würde man hinter die Kulissen der Justiz schauen oder nur gewissen justizkritischen Personen Glauben schenken, müsste man die Ansicht vertreten, dass etwa 15% der Urteile im Strafrecht glatte Fehlurteile sind. Die Kulissenschieber (Richter) werden dafür nie belangt. Ihr Weg zu Urteilen ist der „freien Beweiswürdigung“ unterworfen. Die „freie Beweiswürdigung“ ist vergleichbar mit „freischaffendem Künstlertum“. Auch die Kunst war in langer Tradition vielen Irrungen ausgesetzt.
Daher: Wenn ein Häftling flieht, gibt dieses Journal nie gleich eine hitze Fahndungsmeldung hinaus. Man gewährt in freischaffender Großzügigkeit dem Flüchtenden einen kleinen Zeitvorsprung nach menschlichem Ermessen. Dieses Ermessen ist umso größer, je ungerechter das Strafmaß ist. Solange am Landesgericht Wien „mit den Jährchen“ undifferenziert „herumgeschmissen“ wird (am LG Wien scheint es generell stets nur gerundete „Pauschalhaften“ in der Höhe „1 Jahr“, auffällig oft „15 Monate“, „2 Jahre“, „3 Jahre“ „12 Jahre“, „15 Jahre“ zu geben und dazwischen nichts; Vergleiche mit Deutschland werden jetzt nicht gestellt, es wäre sinnlos: 7 Monate und 2 Wochen, 1 Jahr und 9 Monate, 2 Jahre und 3 Monate, 6 Jahre und 7 Monate usf.), solange das so ist, applaudiert dieses Journal ein jedes Mal laut, wenn es ein Häftling trickreich schafft, den Richtern und ihren undifferenzierten Pauschalurteilen die lange Nase zu drehen. Warum nicht: Flucht aus dem Gefängnis ist nicht strafbar. Das ist die Gesetzeslücke.
Zwei Mal: Schweigsamer Fluchtberater Oswald
Blick zurück: Einmal traf dieses Journal einen flüchtigen Häftling aus der JA Hirtenberg mitten am Alsergrund auf der Straße! Der fast 40-Jährige war ein „Kupferkabeldieb“. Den Schaden machte er noch vor dem Prozess der ÖBB komplett wieder gut (knapp 13.000 Euro). Trotzdem erhielt er glatte 3 Jahre unbedingte Haft. Das Gespräch mit dem Wiener Neustädter am Wiener Alsergrund ergab, dass er kurzfristig Arbeit sucht. Er war soeben vier Tage „auf Flucht“. Man konnte nicht helfen, gab aber die Telefonnummer weiter, falls dringende Hilfe nötig ist.
Ein anderes Mal wurde ein flüchtiger Noch-Nicht-Häftling in seinem ungarischen Mietshaus 100 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt besucht. Der Herausgeber nächtigte sechs Tage bei ihm und später gut drei Monate in seiner geräumigen Wiener Wohnung. Die Kriminalpolizei wurde dort, an der schönen Wienzeile, selbst bei noch so energischem Läuten, nicht hineingelassen. Die Kommunikation mit Ungarn lief über eigene Wertkartenhandies, die nur für eine Nummer da waren: Für die Zielperson, von dessen Aufenthalt nur der Herausgeber wußte, der aber schwieg. Die Flucht währte – immerhin – 17 Monate. Dann aber schlug die offizielle Zielfahndung zu. Es war doch ein Fehler, dass der Flüchtige in Zeitungsinterviews seine Unschuld beweisen wollte. Mittlerweile ist er (via Simmering) in der JA Sonnberg.
Man muss bei Fluchten immer abwägen. Jede Flucht hat einen Grund wie jede Festnahme einen Grund hat. Und jeder Vorfall, der zur Festnahme führt, hat eine Hintergrundgeschichte. Primitiver, mit Aristoteles: Each cause has it’s effect. (Jede Ursache hat eine Wirkung). Um Ursachenforschung kommt man nicht herum, will man Wirkungen verstehen. In manchen Fällen ist eine Flucht gerechtfertigt. In manchen Fällen nicht.
Bei Johann Schnautz verhält es sich in der Mitte. Schnautz erhielt zwei Wochen Fluchtvorsprung. Er wird von diesem Journal nur als „wanted“ eingestuft, denn er ist kein gesuchter Mörder, Triebtäter oder Terrorist.

U-Häftling Hans Schnautz floh aus der geschlossenen Abteilung der Grazer Sigmund Freud-Klinik über die Dachrinne. Seit 1. Juni 2009 - on the road. Nach Ansicht dieses Journals ist Schnautz nicht gefährlich, nur gekränkt. Leute wie Schnautz gibt es viele, man sollte vor ihnen keine Angst haben. Angst hat nur die Justiz vor ihm, weil er sie angreift. Sie reagiert mit dem Notprogramm: Psychiatrierung. (Foto: Polizei)
Der 55-jährige Steirer Johann Schnautz liegt seit einigen Jahren im Krieg mit der Justiz. Er hat vielleicht einen Schaden, aber noch zwei Dinge: Keinen Computer und eine schöne Handschrift. Muskelkraft hat der Schweißer auch: Er bog in der „geschlossenen Abteilung“ des LKH Graz (Sigmund Freud-Klinik) die Gitterstäbe auseinander, zwängte sich trotz Korpulenz am 1. Juni 2009 durch und glitt die Dachrinne nach unten. Seither ist er „vom Erdboden verschwunden“.
Begonnen hat es vor sechs Jahren. Und damit zur schönen Handschrift. Wie bekannt, rühmte sich der Leitende Staatsanwalt Christian Manquet einmal im Gespräch im Justizministerium mit dem Herausgeber bei Orangensaft damit, dass es in Österreich im Jahr 1.600 Verurteilungen nach „Gefährliche Drohung“ gibt (§ 107 StGB). Damit sei dieser Tatbestand „unter den Top-Ten“. Gut.
Schnautz sieht sich als Justizopfer
Rechnet man nun die Jahresbilanz so wie es Justizkritiker (und nicht Staatsanwälte) tun, dass nämlich 15% aller Urteile glatte Fehlurteile sind, könnte es sein, dass Hans Schnautz ein Justizopfer ist. Vor allem misst dieser Paragraf immer viel zu viel mit dreierlei Maß: Es gibt a. milieubedingte Aussagen, die meist nicht als „Drohungen“ gewertet werden. Es gibt b. Aussagen von Frauen, die meist unter Verrenkung aller Gelenke (kein Motiv, keine Umsetzungsmöglichkeit, etc.) auch nicht in eine Verurteilung münden. Es gibt c. Aussagen von Männern, die meist mit einem Urteil enden. Traurige Genderwahrheit ist: Männern traut man nicht und alles zu. Es gibt kaum eine Richterin (70% in Erstinstanz sind Frauen), die einen Mann, der diverse Aussagen tätigt, freispricht.
Johann Schnautz wurde vor sechs Jahren (2003) nach „Gefährlicher Drohung“ verurteilt. Seither fühlt er sich missverstanden. Er sieht sich als Justizopfer. Er will verstanden werden und – nimmt man es juristisch – eine Wiederaufnahme des Verfahrens aus 2003.
Es gibt Leute, die sagen: Fehlurteil solange, bis es korrigiert ist. Das muss man akzeptieren.
Handschriftliche Briefe an Prominente und Politiker
Nun kommt seine schöne Handschrift ins Spiel. Seit damals schreibt er Briefe. Alle handschriftlich. Zuerst hat er 2002 zwei Richter (Leoben) strafangezeigt. Das wurde eingestellt. In der Folge ist er selbst angezeigt worden, nach „Gefährlicher Drohung“. „Psychiatrische Begutachtungen“ folgten, das volle Programm, das die Justiz und der Beamtenapparat hat. Es folgte eine Verurteilung, die Schnautz, wie er 2008 schreibt, als „angehenden Häuslbauer finanziell total ruiniert hat“. Hier scheint ein Fall vorzuliegen, wo die Justiz mangels Fingerspitzengefühl mehr zerstört und nicht etwas gerettet hat.
Wer die damaligen „psychiatrischen Analysen“ (meist sind sie justiz- und richterfreundlich) gemacht hat, weiß dieses Journal nicht, denn es steht mit dem Flüchtigen nicht in Kontakt. In der Folge jedoch, nach 2003, lief einiges aus dem Ruder. Schnautz begann sich zu wehren. Er wandte sich an einige honorige Köpfe der Gesellschaft und hohen Politik. Der Mann aus dem Mürztal schrieb den Volksanwälten (alle dreien), Peter Pilz im Parlament, der Nationalratspräsidentin Prammer, dem Bundespräsidenten, dem ORF-Generaldirektor Wrabetz, dem steirischen Landeshauptmann und dem Ombudsmann der „Kleinen Zeitung“. Der Brief an die Zeitung umfasst immerhin 50 handschriftliche Seiten. Eine Strafanzeige – ebenso in Handschrift – an die BPD Kapfenberg umfasste 133 Seiten.
Anzeigenserie gegen das politische Establishment
Im Jahr 2008 begann seine Geduld zu enden. Nun folgte eine Lawine an Strafanzeigen. Gut 80 Anzeigen schrieb er – wieder mit der Hand: Dieter Böhmdorfer, Therezija Stoisits und weitere Personen aus dem politischen Establishment Wiens bekamen ihr Fett weg und eine Strafanzeige. Zu welchen Themen, ist nicht klar. Der Paragraf lautete auf 302, also Missbrauch der Amtsgewalt. Es wurde ein satter Rundumschlag.
In der russischen Förderation ginge das nicht lange gut. Kürzlich lief auf ARTE eine Dokumentation über einen der begabtesten Journalisten Russlands, der sich auf die Politik des Präsidenten Vladimir Putins einschoss. Es folgten: Festnahme, Psychoklinik, „Tablettenkur“ (Haloperidol) und aus war es. Seither schreibt dieser Mann keine Zeile mehr. Johann Schnautz ist ein gelernter Schweißer und kein Intellektueller. Aber einige Sätze aus seinen Briefen (die „Kleine Zeitung“ faksimilierte am 19. Februar 2009 einige) sind nicht schlecht. Zum Beispiel schreibt er in der Schlusswendung eines seiner 50 Seiten langen Briefe: „Falls ich den letzten Kampf ‘David gegen Goliath’ nicht überleben sollte“, so der 55-Jährige, „dann würde ich gerne auf meinem Grabstein lesbar haben: ‘Der Gerechte ist sterblich und geht dahin, sein Licht jedoch bleibt.‘“
Erhebt Vorwürfe der Korruption gegen hochstehende Persönlichkeiten
Das sind Elementarsätze. Die Korruptions- und Vertuschungsvorwürfe, die Schnautz erhebt, haben keine Allgemeingültigkeit. Sie drehen sich alle um seinen Fall und um das Landesgericht Leoben (Steiermark). Die Briefe enden devot alle mit „Hochachtungsvoll Schnautz J.“, so wie es sich für einen Normunterworfenen gehört, der sich von Robenträgerin in Talar Gehör, Aufmerksamkeit oder Verständnis erwartet. Er bekam kein Verständnis.
Seine Post wurde archiviert und für den richtigen Zeitpunkt abgelegt. So lud man ihn für Februar 2009 zu einer dritten psychiatrischen Begutachtung auf die Polizei vor. Jemand, der so viel Energie in seine Post hinein legt, die dann nicht gelesen wird, geht nicht zu einer Begutachtung. Das war ein Fehler der Behörden, die nun viel Arbeit mit ihm haben. Er steht im Krieg mit Behörden, von denen er sich missverstanden fühlt.
Inzenierung einer Geiselnahme
Dann inszenierte er am 18. und 19. Februar in seiner Wohnung in St. Marein im Mürztal eine große Geschichte: Geiselnahme einer deutschen Touristin. Er habe Propangasflaschen und eine Bombe. Nichts davon war wahr. Er saß alleine in seiner Wohnung in der Schaldorferstraße 3 als die Sondereinheit der „Cobra“ am zweiten Tag die Tür aufbrach. Er wurde inhaftiert und kam in der Folge in die Sigmund Freud-Klinik. Das ist die „geschlossene Abteilung“ des LKH Graz. Sehr geschlossen dürfte sie nicht gewesen sein. Er konnte fliehen.
Seither geschah nichts. Die Polizei mutmaßt, er lebt in einem Zelt in einem Wald. Die Arbeit hat er verloren durch die zähen Kämpfe mit den Richtern am Leobener Gericht. Ein anderer Polizist meint, er hätte Selbstmord begangen. Das ist nicht auszuschließen, wäre aber wider das Naturell eines Großkämpfers. Johann Schnautz hat eine Idee von Gerechtigkeit, die naturbelassen ist und sich nicht hinter akademischen Interpretationen von Gesetzespassagen versteckt.
Vielleicht sollte er sich einen Computer kaufen und sich einem der zahlreichen justizkritischen Internetforen anschließen. Das ist genauso kriminell, aber weniger gefährlich als auf Propangasflaschen zu sitzen.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justiz und Flucht, Wanted)

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