In eigener Sache – Medienverhandlung
Der Termin vom 18. Juni 2009 am Landesgericht für Strafsachen Wien, Landesgerichtsstraße 11, AT-1082 Wien.
- 18. Juni 2009, 9 Uhr 00, Saal 202 §§ 7, 8a ff MedienG (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs)
Gegenstand: §§ 7, 8a ff MedienG
Richter: Mag. Birgit SCHNEIDER
Antragsteller: Mag. Dr. Gabriele FÜRST-PFEIFER
Antragstellervertreter: Lansky, Ganzger&Partner RAe Gmbh
Antragsgegner: Marcus J. Oswald
Zeugin: Mag. Dr. Gabriele FÜRST-PFEIFER (Gutachterin Familienrecht)
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Da einige in der Väterrechte-Bewegung voller Erwartung sind, zu diesem Termin einige Erläuterungen:
1. Es geht um Beiträge, die es (derzeit) nicht mehr gibt. Die Beiträge wurden vorläufig und in dieser Form offline gestellt, weil ein, zwei größere Beiträge zur Gutachterin Fürst-Pfeifer verfasst werden sollen, die mehr Gripp und Zund haben und durch die starke Materiallage „nicht mehr wegzubringen sind“. Ja, sie ist eine Karrieregutachterin wie aus dem Bilderbuch. Ja, sie ist Jahrgang 1963 und meint, im mittleren Alter angekommen, ausgestattet mit gut geölten Netzwerken in die Richterschaft, mit Geld Vieles für sich regeln zu können. Nicht umsonst scheint die Auftragslage nicht abreißen zu wollen. Ja, sie arbeitet in einem Bereich der Justizindustrie, der komplett ohne Außenkontrolle ist. Klagsfreudig ist die Dame auch, das weiß man. Na und? Stört es jemanden? Mich nicht. Doch eines ist einzuräumen: Der eingeklagte Beitrag hatte noch nicht die nötige Schärfe und sagte genau das nicht. Sondern er spiegelte die drei Vorberichte in „Presse“, „Österreich“ und „Neunkirchner Bezirksblatt“. Zudem zitierte er die Kernpassage aus dem Gutachten 1993, das der Bewegung und den 160 österreichischen Gerichtspräsidien mittlerweile vollinhaltlich bekannt ist.
2. Man muss Ganzger „kommen lassen“. Man kann ihm auch die Chance eines Gerichtserfolges gönnen. Warum nicht? Er ist Berufskläger, er lebt davon, kann seinen Kindern davon erzählen. Er lebt von punktuellen Siegen. Das Entscheidende ist jedoch nicht ein Pipifatz-Prozess nach Medienrecht an einem Gericht. Das Medienrecht ist in weiten Zügen völlig uninteressant. Die Väterrechte-Bewegung will – das ist der große Ansatz – eine Fürst-Pfeifer nach Abrechnungsbetrug vor Gericht bringen. Dieser Medienrechtsprozess, das muss erläutert werden, hat damit nichts zu tun, denn der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs oder der Seriengutachterei wurde im besagten Artikel nicht erhoben. Nur angedeutet, doch das ist nicht Klagsgegenstand. Die Bewegung hat Recht: Man muss Fürst-Pfeifer nach Abrechnungsvergehen in die Falle locken, ihren Lebensstil und ihre Honorare analysieren: Es in Abstimmung bringen, vergleichen und Ableitungen treffen. Dazu braucht man ein engmaschiges Netzwerk und muss an die Akten kommen. Man muss gezielt in den Prozessen sitzen, in denen sie ihre Gsatzeln abspult. Das sind langwierige Prozesse. Der Umstand, dass sie Gutachterin ist, ist derzeit nicht wegzubekommen. Man muss das Netz rund um sie „zuziehen“ und dazu braucht die Bewegung mehr Fälle und Klienten, die zur Bewegung kommen und sich offenbaren.
3. Im Wesentlichen hat der Medienstrafantrag Recht. Der „höchstpersönliche Lebensbereich“ umfasst die Themen Krankheit, Gesundung, sexuelle Integrität, sexuelle Ausrichtung, Vorstrafen. Diese Dinge dürfen nach der herrschenden Auslegung – so zweifelhaft diese Rechtssprechung im gegenständlichen Fall ist – ohne Zustimmung des Betroffenen nicht thematisiert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Daher muss die Bewegung Mittel finden, das Gutachten aus 1993, das für viele von gleicher Brisanz ist wie die Enthüllungen zu Kurt Waldheim aus 1944, anders zu „verpacken“. Das Gutachten muss, ohne dass es zitiert wird, eindeutig Fürst-Pfeifer zuzuschreiben sein. Dazu braucht es mehr „branding“, ein Begriff aus der Marketingsprache. Einen anderen Weg lässt das Mediengesetz (derzeit) nicht zu. Umgekehrt ist das Medienrecht ein klassisches „Opferrecht“ und Fürst-Pfeifer ist eines ganz sicher nicht: Opfer. Sie spielt das Opfer vielleicht gut bei Gericht. Opfer ist sie keines.
4. Wie bekannt, ist Marcus J. Oswald kein Herwig Baumgartner, der in einer Gefährlichen Drohung-Verhandlung 5 Stunden und 45 Minuten einen Monolog hält. Juristische Vorfeldanalyse genügt, um zu sagen, was geht und was nicht. Medienrecht ist schlankes Recht. Ein Gerichtsprozess ist kein Kirtag, wo jeder eine Show abzieht. Es ist ein äußerst knappes Verhandlungsgespräch, das durch Reduktion und vorbereitende Tathandlungen besticht. Ich bin Profi und kenne die Medien und die Gesetze. Ich arbeite seit 1986 ausschließlich für Medien oder in Medien, zuletzt für eigene. Ich habe die Vorbereitung so kurz wie möglich gehalten: Und keinen Schriftsatz auf jenen des Herrn Ganzger erwidert. Denn ich unterstütze das System der „Schriftsatzkultur“ nicht, bei dem sich ein Anwalt durch jedes zusammenkopierte Gschrieberl eine goldene Nase verdient. Ich betreibe weltweit erscheinende Webseiten und mich interessierte nie, was eine Person (Universitätsprofessor, Richter) von mir oder meiner Arbeit hält. Silvio Berlusconi ist auch wurscht, was die Richter von ihm halten. Er macht sein Mediengeschäft. Basta. So soll es sein, das ist das Produktionsprinzip aus meinem Haus. Wenn 5.000 Leser an einem Tag für etwas sind, kann nicht ein Richter oder ein bezahlter Rechtsanwalt dagegen sein. Dann fällt deren Meinung als äußerst vernachlässigbare Einzelmeinung unter den Tisch. Fakt ist in diesem Kleinstprozess, um den ich gar kein Theater mache: Die Privatanklage hat im Wesentlichen Berechtigung, da die Rechtsauslegung der ständigen Rechtssprechung beim § 7 MedienG nun einmal so ist wie sie ist. Man hätte es anders angehen können. Stichwort: Zuschreibung der Gutachtens an eine Person, die so ähnlich heißt wie Fürst-Pfeifer. „Österreich“ machte den Schachzug „Grete S.“ Das war gelungen. Meins war misslungen. Wichtiger ist aber, dass alle Gerichte mittlerweile informiert sind und nun niemand mehr sagen kann: „Wir wußten von nichts.“ Will man einen Multigutachter treffen (siehe Egon Bachler), muss man die interne Szene heiß machen. Das genügt, um ihn von den Futtertrögen wegzubekommen.
5. Wichtig ist, wenn wer kommen will, dass Fürst-Pfeifer fotografiert wird. Es existiert so gut wie kein Bildmaterial von ihr. Es solle sich niemand abschrecken lassen es auch dann zu tun, wenn sie dagegen ist. Sie hat vor dem Gericht keine Einspruchsmöglichkeiten, denn sie ist Person des Öffentlichen Interesses. Mich kann man natürlich auch fotografieren, aber ich weiß ohnehin wie ich aussehe. Bildmaterial zu Fürst-Pfeifer, die als Gerichtsgutachterin eine Person des Öffentlichen Interesses ist, hat die familienrechtlich orientierte Väterrechtebewegung nötig. Denn es geht nicht, dass man Fotos von ihrer Webseite verwendet. Kriege führt man mit Feindaufklärung, dass muss ich einer Untergrundarmee nicht erklären. Dazu gehört auch Bildaufklärung.
6. Mein Konzept ist kein so Kleinteiliges wie das der Väterrechtebewegung. Es geht um den großen Bogen. Man kann Prozesse auch verlieren oder vergleichen. Es ändert sich an der Berichterstattung so gut wie nichts. In Hinkunft muss man die Berichterstattung zu Fürst-Pfeifer dann wieder intensivieren, wenn es Konkretes und Neues gibt. Man muss die Berichte so machen, dass man sich im (relativ) klagsfreien Raum bewegt. Und die Akten haben. Ich sagte Ganzger ausdrücklich, dass ich mich a. von seiner Kanzlei nicht erpressen lasse und b. sich das Verfahren ausschließlich um die inkriminierten „drei Zeilen des zitierten Gutachtens dreht“ und c. das Verfahren in keinster Weise weitere Berichterstattung zu ihrer Arbeit unterbindet. Es wird in Hinkunft nur anders und detailreicher verpackt. Ihre Methoden werden besser analysiert, Gewährsleute befragt. Das alles für die Maschine „google“, damit Österreich gut informiert ist. Daher ist die „Behauptung“ der Väterrechtebewegung unbegründet, dass „Oswald keine Eier hat“. Was heißt: „Keine Eier“? Wo es nichts zu gewinnen gibt, muss man die Taktik ändern, schlanker machen und den nächsten Angriff besser vorbereiten. Geänderte Taktik ist auch, die Kanzlei Ganzger durchsichtig zu machen. Zur Feindaufklärung gehört auch das. Das wird im nächsten Jahr gemacht. Wenn es etwas gibt, wird das Internet mit Berichten zu seiner Kanzlei abgefüllt. Mit Geschick und Intensität wird die Kanzlei bei „google“ von Position 1 verdrängt. Das ist die Hauptstoßrichtung. Das in diesem „großen Zusammenhang“ völlig unbedeutende Medienkleinverfahren wird gewiß nicht das einzige in dieser Sache bleiben. Daher muss man nicht das Pulver verschießen. Es wird noch genug Gelegenheiten geben, in ein tatsächliches Streitgespräch zu kommen. Das ist am 18. Juni 2009 nicht geplant.
7. Die Väterrechtebewegung meint, das ist ihr fehl geleiteter Ansatz, dass einzelne Prozesse etwas „richten“. Man ist zu prozessfixiert. In Wahrheit „richtet“ nur Medienmacht. Nicht Prozesse. Dazu sind Gerichte zu unbedeutend und zu wenig öffentlich. Ich bemühe mich laufend, mehr Öffentlichkeit in die Abläufe bei Gericht zu bringen. Im Wesentlichen kann man aber mit Kleinverfahren wenig ausrichten und mit Medienverfahren schon gar nicht. Es sind Sekundärterrains. Wichtiger ist, weitere Webseiten aufzumachen und „Zitierkartelle“ zu bilden. Von mir aus bis in die Ukraine oder nach Kuala Lumpur (Malaysien), wo es schöne Serverfarmen gibt. Auch: Anonym. Denn es nehmen sich einige Abzocker zu viele Rechte heraus.
8. Zu den Spekulationen im Raum, dass man „nachgibt“, wenn man sich vergleicht: Nein, es wird nicht „nachgegeben“. „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“, sagte einst Kant. Manchmal muss man beim „Ausgang“ aus der Dunkelheit ins Licht etwas nachhelfen. Medienarbeit ist immer Lichtsetzung. Daher wird einem Vergleich nur zugestimmt, wenn Ganzger seine Kosten selbst trägt. Ich trage meine sowieso selbst – denn ich habe keine. Über die Gerichtskosten lässt sich reden. Der Kompromiss ist, dass ich sie übernehme. Seine Kosten interessieren mich nicht. Das ist nicht verhandelbar. Denn Ganzger tritt als Feind auf, antiaufklärerisch und in bester Bunkermanier. Wie schon bei Kampusch, wo er nun den Salat hat, als er zuerst Medien anherrschte, sie dürfen keine Recherchen machen, weil er jeden klagt. Nun wurde ein neuer Oberstaatsanwalt aus Graz eingesetzt, weil es eben doch etwas zu finden gilt. Mit seinen „Planiermethoden“ hat Anwalt Ganzger im Fall Kampusch wertvolle Zeit vernichtet, die verstrichen ist. Er erkannte nicht, dass bei Personalknappheit der Polizei jede Medienrecherche und Medienhilfe nötiger ist als das Wohlbefinden eines Anwalts. Daher wird klarerweise im gegenständlichen Fall, wo sich eine situierte Seriengutachterin am Medienrecht ein Zubrot holen will, kein Cent an „Entschädigung“ an irgendwen gezahlt. Das sind die Voraussetzungen eines Vergleichs. Wenn man so will, sind das schlechte Voraussetzungen für ihn und gute für mich. Doch sonst gibt es keine Zugeständnisse, weil es finanzieller und emotionaler Erpressung gleich kommt. Und nach den letzten Ereignissen rund um das Medienrecht am LG Wien, wo sogar vierfach- und fünffach-Mördern „Opferstatus“ eingeräumt wurde, muss man in diesem Punkt die scharfe Linie des zivilen Widerstandes beibehalten: Nein, Fürst-Pfeifer ist kein Opfer. Daher greift auch das Medienrecht in keinster Weise. Der Zeitpunkt für weitere Beiträge zu dieser Gutachterin, das kann der Väterrechtebewegung versprochen sein, naht. Davor aber sollte es, das ist die Strategie, Beiträge zu ihrem Anwalt geben. Es muss alles seinen Ablauf haben, sonst ist es keine Strategie. Ich bin auch mit einem ehemaligen Anwalt aus der Kanzlei Ganzger/Lanksy in Kontakt, der nichts Gutes über diese Kanzlei spricht. Ich bin gern bereit, ein ausführliches Gespräch mit Samir Kesetovic aus Niederösterreich zu veröffentlichen. Sein Fürst-Pfeifer-Fall scheint aktuell ein besonders Väternachteiliger zu sein und wird in der Szene als „Schlüsselfall“ gesehen. Ich sage aber auch: Ich brauche Abrechnungen, Abrechnungen, Abrechnungen. Von den Anwälten und Gutachtern. Erst das ergibt das große Puzzle. Leider hat sich Samir Kesetovic bisher bei mir noch nicht gemeldet. Man muss die Dinge aufsammeln, den Lack abblättern lassen und dann schreiben. Immer wieder kursiert in diesem Zusammenhang der Vorwurf der Geschäftsschädigung. Es fühlen sich die Anwälte und die Gutachter „im Geschäft“ geschädigt. Dieser Vorwurf stimmt. Es ist Absicht. So funktionieren Medien, seit es sie gibt. Nur: Alles zu seiner Zeit. Wenn das Material dicht genug ist. „Blaulicht und Graulicht“ hat nun einmal die eigene Durchdringung bei „Google“ zu festigen, damit jeder neue Beitrag, zu welcher Thematik immer, sofort top gereiht ist (page 1 – position 1). Das gelingt nach nunmehr 580 Beiträgen seit 28. April 2008 und 3.000 intensiven Arbeitsstunden an der politischen Webseite fast. Nach 1.580 Beiträgen ist es aber noch besser.
Ein letzter Ratschlag an die Väterrechtebewegung, die ich einmal mitbegründet habe: Nicht ungeduldig und vorlaut werden und die Ausfälligkeiten mir gegenüber etwas reduzieren. Das würde die Sympathie zueinander sofort wieder etwas heben. Man muss überlegen, wie man jemandem begegnet, wenn man etwas von ihm will. Reden wir in einem Jahr weiter, dann sieht die Welt schon etwas in unserem Sinn aus. Alles andere sind nervöse Zuckungen.
Dafür gibt es keinen Grund. Denn die Bewegung liegt gut auf Schiene.
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Anklage (wie immer bei Mediensachen – sehr kurz):
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Seite 1)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Seite 2)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Seite 3)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Seite 4)
Beilagen: (Ausdruck des Artikels)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Beilage 1, Seite 1)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Beilage 1, Seite 2)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Beilage 2, Impressum-Ausdruck)
„Abmahnbrief“ des Gerald Ganzger vom 29. Dezember 2008 bleibt vorläufig unveröffentlicht. Er wird in einen späteren Beitrag inhaltlich eingearbeitet. Vor allem die Passage: „Wir dürfen auch der guten Ordnung halber festhalten, dass die von Ihnen kolportierte Zahl von 3.000 Gutachten in den letzten 12 Jahren und Einnahmen von sieben bis neun Millionen Euro völlig aus der Luft gegriffen sind und bei Weitem nicht der Realität entsprechen.“
Reaktion auf den „Abmahnbrief“ durch Marcus J. Oswald am 30. Dezember 2008. (Beilage 3, Seite 1)
Reaktion auf den „Abmahnbrief“ durch Marcus J. Oswald am 30. Dezember 2008. (Beilage 3, Seite 2)
Marcus J. Oswald (Ressort: Der Revisor, Termindienst, Gericht, Leading Ladies)

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