Fürst-Pfeifer gegen Oswald – Gerichtlicher Vergleich

Landesgericht Wien
(Wien, im Juni 2009) Große Solidarität der Väterrechtebewegung beim Kleinprozess Fürst-Pfeifer gegen Oswald: Richard, Edgar, Samir, Sepp und Herwig sind da. Alfred Nechvatal kommt auch kurz vorbei. Er will „Ganzger-Schauen“ und ihm vermutlich einige Nettigkeiten sagen (er trägt zahlreiche Medienprozesse mit ihm aus). Doch Rechtsanwalt Gerald Ganzger kommt nicht, sondern schickt eine weibliche Vertretung.
Anträge aus dem Publikum
Der Beginn ab 9 Uhr 00 etwas tumulthaft: Das Publikum nimmt Platz. Herwig Baumgartner, im orangen Te-Shirt, stellt aus dem Publikum heraus Anträge und mischt fest mit. Die Richterin Birgit Schneider, eine von fünf Medienrichtern am LG Wien, darunter kein Mann, lässt es geduldig gewähren, will das aber nicht. Es geht um den von der Fürst-Pfeifer-Seite beantragten Ausschluss der Öffentlichkeit wegen der „höchstpersönlichen Inhalte“ dieses Prozesses. Der Herausgeber hat das prognostiziert, da schon bei den zahlreichen Medienprozessen Fritzl-Angehörige gegen diverse Medien immer die Öffentlichkeit wegen der Behandlung des „höchstpersönlichen Lebensbereiches“ ausgeschlossen wurde. Baumgartner versucht aus dem Publikum zu intervenieren und das Heft an sich zu ziehen. Der Herausgeber versucht dann drei Vertrauensleute zu benennen, wie das in Scheidungsverfahren durch den OGH mittlerweile zugelassen ist. Er reduziert dann auf einen und will Diplomingenieur Richard Kaiser, den fröhlichen Rheinländer und Sohn alttschechischer Deutschlandeinwanderer aus Budweis. Dieser ist seit 2001 in Wien mit drei hierorts geborenen Kindern wohnhaft und wurde im Wiener Scheidungsverfahren schwer benachteiligt. Er soll als einzige Vertrauensperson im Saal belassen werden.
Vertrauenspersonen
Der Bosniake Samir Kesetovic, Kammerrat, Gemeinderat und grüner Gewerkschaftsboss Niederösterreichs, ein großer väterrechtlicher Kämpfer vor dem Herrn und ehemaliger Anhänger des Fußballclubs „Roter Stern Belgrad„, bietet sich aus dem Publikum dann ebenso als Vertrauensperson an. Er scheint tatsächlich ausreichend legitimiert. Er hat einige Strafanzeigen am Landesgericht Sankt Pölten gegen die Gerichtsgutachterin und gegen Richter am Landesgericht Sankt Pölten eingebracht, die diesem Journal alle vorliegen. Er brachte auch eine „Opfererklärung“ am Landesgericht Sankt Pölten ein, was die Sache verkompliziert. Außerdem hat er das Ziel einer Parlamentarischen Anfrage zu Fürst-Pfeifer ins Auge gefasst. Er kennt die Gutachterin aus seinem Fall. Sepp, Hälfte-Steirer, hatte die Gutacherin ebenso und will auch hören, was gesprochen wird.
Intensive Gespräche
Doch die Richterin lehnt ab, da „in Mediensachen keine Vertrauensleute zugelassen“ sind. Das bringt Herwig Baumgartner, zuletzt live beim Innsbrucker Luca-Prozess am Posten und Bernhard Haaser-Vertrauter, im Publikum durchaus auf (die Palme). Er sucht den direkten Disput mit der Richterin. Diese hat aber entschieden und droht andeutungsweise mit dem „Sicherheitsdienst“. Dazu kommt es dann nicht. Das Publikum erhebt sich gesittet und wartet draußen. Alle bieten sich beim Hinausgehen „als Zeuge“ an. Der Herausgeber registriert es. Jedoch: Das Verhandlungsgespräch geht in Richtung „Vergleich“. Daher wird dieses Mal das Beweisverfahren gar nicht eröffnet. Die juristische Untergrundarmee kommt nicht zum Zug.

Kammerrat Samir Kesetovic, großer Wahlsieger der Arbeiterkammerwahlen in Niederösterreich, Mandate verdoppelt, war beim Medienprozess Fürst-Pfeifer gegen Oswald dabei. (Foto: Visitenkarte des Kammerrates Samir Kesetovic)
Zur Sache: Im Wesentlichen wird nur ein Artikel vom 24. Dezember 2008 beklagt, der im Ausdruck vorliegt, im Online-Archiv dieser Seite aber nicht mehr verfügbar gestellt wird. Darin wurde das Gutachten zur Gutachterin in denkbar knappen Auszügen bekannt gemacht. Im Bericht wurde unter dem Titel „Gutachterin scharf attackiert“ zusammen gefasst, was die Zeitungen „Presse“ (4. Dezember 2008), „Österreich“ (22. Dezember 2008) und das „Neunkirchner Bezirksblatt“ (23. Dezember 2008) geschrieben hatten. Nur: Es dürften sich in diesen drei Zeitungen bei den Berichten einige Fehler eingeschlichen haben.
Novum: Zertifizierung erst 2000
Beim Medienprozess Gutachterin gegen Oswald am 18. Juni 2009 im Saal 202 des LG Wien klären sich zwei Dinge. Das Gutachten datiert von 1992 und das Wichtigere: Die Gutachterin wurde nicht 1996 zertifiziert, wie „Presse“, „Österreich“ und „Neunkirchner Bezirksblatt“ schrieben, sondern, wie die nunmehrige Anwältin der Gutachterin feststellt, erst 2000. Damit entsteht eine neue Situation: Die Zeitspanne zwischen dem Gutachten und dem Beginn der Gutachtertätigkeit beträgt nicht drei Jahre, sondern, wenn das behauptete Datum der „Zertifizierung 2000″ stimmt, mehr als sieben Jahre.
Acht Jahre Gutachtertätigkeit
Vorausgesetzt die Angaben bei Gericht am 18. Juni 2009 stimmen und sind nicht Stimmungsmache, dann erstreckt sich der tatsächliche Zeitraum der aktiven Gutachtertätigkeit der Dr. Gabriele Fürst-Pfeifer, die in einer Doppelpraxis mit einer Dr. Kern in Mödling ordiniert und in Familien- und Obsorgesachen als „gerichtliche Hilfskraft“ gerichtstaugliche Gutachten erstellen soll, auf insgesamt acht Jahre.
Schlechte Basisdaten
Trotzdem schreiben die Zeitungen „Die Presse“ (4. Dezember 2008), „Österreich“ (22. Dezember 2008) und das „Neunkrichner Bezirksblatt“ (23. Dezember 2008), die der „Blaulicht und Graulicht“-Artikel inhaltlich zusammen fasste und mit kleinen Erweiterungen versah, dass die Gutachterin Fürst-Pfeifer „3.000 Gutachten“ erstellt hatte. Das kann sich aber niemals ausgehen. Acht Jahre haben nur 2.928 Tage, das wäre jeden Tag ein Vollgutachten. Der Herausgeber merkt im Prozess, dass mit den Basisdaten etwas nicht stimmt.
Kernöl
Die Veröffentlichung des Gutachtens aus 1992 erfolgte im eingeklagten Artikel aus Rücksicht auf den § 7 MedienG ohnehin nicht im Volltext. Es wurden drei Zeilen destiliert, im Kernöl wesentliche technisch-wissenschaftliche Begriffe, die solche Gutachten, die viele Menschen bewundern, enthalten. Nur, dass sie diesmal eine Gutachterin betreffen. Mehr nicht. Das alles geschah auf der Grundlage, da ein enger Zusammenhang zwischen damaligen eigenen Problemen und dem Eintauchen in die Welt der großen Probleme (Gerichtsgutachtertätigkeit) angenommen war. Am 18. Juni 2009 am LG Wien stellt sich aber heraus, dass die Zertifizierung erst 2000 erfolgte. Somit fehlt nach Ansicht des Herausgebers die enge zeitliche Kontextualität. Zudem ist es ein Krankheitsgutachten. Die in diesem Punkt sehr rigorose Auslegung des Medienrechts verbietet einheitlich für alle Medien in Österreich die Veröffentlichung solcher Bulletins, wenn keine Zustimmung vorliegt (anders: Helmut Zilk 1993).
Schweigsam
Gabriele Fürst-Pfeifer schweigt im gesamten Vergleichsgespräch. Die Mödlingerin, die in zehn Tagen 45. Geburtstag begeht, sieht mitgenommen aus. Ihre Anwältin sagt, dass sie seit Dezember 2008 sehr leidet, die Berichte setzten ihr zu, so die Anwältin.
Der Herausgeber lenkte bereits am 21. April 2009 ein. Er stellte den Beitrag in die Hintergrundmaske dieser Webseite und damit für Leser unerreichbar offline. Er ist verpflichtet, Geheimnisträger zu bleiben. Er kennt das Gutachten aus 1992, publiziert es aber nicht.
Celebrity-Faktor fehlt
Der Herausgeber meint zwar, dass der § 7 Abs 2 Z 2 MedienG durchaus zum Tragen kommen könnte, da „eine Gerichtsgutachterin, die tausende, aber jedenfalls hunderte gerichtstaugliche Gutachten erstellt hat, einen höheren Bekanntheitsgrad hat als ein Normalbürger“. Doch das ist nicht wirklich zu gewinnen. Wäre Fürst-Pfeifer in den Celebrity-Gazetten, wucherte sie mit ihrem Pfund der Bekanntheit, um das Geschäft anzukurbeln, wäre (vielleicht) etwas zu holen. Doch auch das scheiterte am stets rigorosen LG Wien zuletzt 2006 im bekannten Medienverfahren „Bild-Zeitung gegen Heinz Grasser“, wo Unterhosen- und Schmusefotos veröffentlicht wurden und Grasser, der mit seinem Pfund stets gehörig wuchert und seinen Promifaktor auch im Geschäft einzusetzen weiß, trotzdem siegreich gegen die Zeitung blieb und die Goldmedaille beim Schadensersatz (2×20.000 Euro) ergriff. Letztlich ist der „höchstpersönliche Lebensbereich“ in Österreich weit definiert. Vereinfacht: Alles, was unter die Haut geht, ist verboten. Auch ein Textgutachten brisanten Inhalts. Soll sein.
Somit ging man auf den Vergleich hin. Der Herausgeber lobt noch einmal die Väterrechtebewegung, „die in ihren unterschiedlichen Ausrichtungen und Schwerpunkten Großes leistet“. Man müsse die Kritik an der Gutachterin durch die Väterrechtebewegung, „die ich 2006 mitbegründet habe und deren Sprachrohr ich immer gerne war und bin“, als Teil des Ganzen sehen, so der Herausgeber im Gerichtssaal 202. „Auf Grund unserer Anfänge 2006 gründeten sich in den letzten zwei Jahren in vier Bundesländern sieben, acht Vereine, die den Justizmarkt ins Auge fassen. Es wird nun wieder das Zentrum auf die Gutachter Egon Bachler, Rotraut Erhard, Heinz Pfolz und Max Friedrich gelegt“, so der Herausgeber. Daher wird versprochen, dass auf der „Blaulicht und Graulicht“-Webseite das Gutachten „der breiteren Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich gemacht“ wird. „Was die anderen aus der Bewegung tun, entzieht sich aber meiner Kontrolle“, fügt der Herausgeber hinzu.
Vergleich Nummer 3 im 13. Prozess des Herausgebers ist besiegelt.
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Auf Konfrontation geht weiterhin die Politik. Für sie gelten andere Spielregeln wie für Journalismus. Samir Kesetovic mit seiner Rede zu Fürst-Pfeifer am Hauptplatz von Sankt Pölten am Vatertag 2009 (13. Juni 2009). [Source: www.wien-konkret.at_unit_video]

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Die Webseite „Blaulicht und Graulicht“ erscheint in Wien und besteht seit 28. April 2008. Sie ist – für Neueinsteiger – die Wiedergeburt der damals radikaleren „Blaulicht und Graulicht“ (alt), die aus innerer Unzufriedenheit mit dem Wiener Medienmarkt entstand. Die Version 0.1 bestand von 15. Jänner 2005 bis 27. Februar 2007.
Die verbesserte, vorliegende Version 0.2 besteht seit 28. April 2008, am Tag nach dem Josef Fritzl verhaftet wurde. Seit Bestand der „Blaulicht und Graulicht„, die grundlegend analytische Töne anschlägt und sich als politischer Arm mehrerer Gesellschaftsbewegungen sieht, wurden mit dem heutigem Stichtag 583 Beiträge und 1.255 Fotos veröffentlicht. Die am 18. Juni 2009 verhandelte Medienklage (Gegner: Kanzlei Ganzky) ist die erste Medienklage seit Bestand der Seite seit 28. April 2008.
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Zum Grünen „Gewerkschaftsboss“ in Niederösterreich: Samir Kesetovic.
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal, Intern) – LG Wien, Saal 202, 9 Uhr 00 – 9 Uhr 40

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