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Mag. Herwig Baumgartner obsiegt am VwGH – In Nebenfrage

Veröffentlicht in Gerichte von marcusjoswald am 21. Juni 2009
Kann zufrieden sein: Herwig Baumgartner. (Foto: Marcus J. Oswald)

Kann zufrieden sein: Herwig Baumgartner. (Foto: Marcus J. Oswald)

(Wien, im Juni 2009) Das Mastermind hinter zahlreichen Väterrechtegruppierungen, Herwig Baumgartner, obsiegte vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Allerdings nur in einer kleinen Nebenfrage. Er hofft trotzdem, dass nun weitere große Siege kommen werden und auf sieben magere sieben fette Jahre folgen.

Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof unter der Aktenzahl 2007/05/0266-15 betrifft eine ältere Sache und im Wesentlichen die Vorgeschichte zu seiner Ausforschung im Jahr 2004. Die Polizei spannte damals den Provider „Chello“ in die Ermittlungen ein, um einen offenen Haftbefehl zu exekutieren. Baumgartner war auf Grund von „harten Emails“ an diverse Politiker seit 2003 behördlich „ausgeschrieben“.

Die Verwaltungsbehörde BPD Wien konnte diesen Haftbefehl, der vom 5. Februar 2004 datiert hatte, jedoch nicht vollstrecken, da der Gesuchte eben nicht da war. Da am 10. August 2004 weitere Emails eintrafen, zwang die Polizei den Provider „Chello“ zur Bekanntgabe der IP-Adresse, um an den Computerstandort zu gelangen. Man rechtfertigte es damit, dass man den Haftbefehl nach § 107 StGB vollziehen wolle. „Chello“ spielte mit.

Polizei hat kein „gelinderes Mittel“ angewandt

Die Datenschutzkommission wies die Beschwerde gegen diese Vorgangsweise ab. Eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wurde mit Beschluss vom 13. Oktober 2007 unter der Zahl B 742/05-13 so behandelt, dass die Sache an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten wurde. Der Verwaltungsgerichthof entschied am 30. April 2009 in nichtöffentlicher Verhandlung (any hearing at all), dass die Ausforschung der Daten beim Provider „Chello“ unrechtmäßig war und kein „gelinderes Mittel“ darstellte. Man hätte die Adresse des Rechners auch im „Herold“ finden können, so sinngemäß der VwGH. Dort sei die Firma des Baumgartner auch registriert gewesen.

Es ist nur ein kleiner Happen. Herwig Baumgartner hofft, dass auch weitere Höchstgerichtsentscheide für ihn ausfallen werden. Sieben Jahre hat er so gut wie nichts gewonnen. Aber sehr viele Einsichten in den Staat. Zu ergänzen ist, dass gegen den Mann, der serienweise Richter und Staatsanwälte strafanzeigt, natürlich auch jede Menge Strafanzeigen laufen. Analysten des Landesgerichts Wien meinen, dass ihm ein Schicksal wie dem ehemaligen FPÖ-Bezirksrat Wolfgang Fröhlich droht, der seine Institutionenkritik auch etwas zu bunt trieb und mittlerweile nach Verbotgesetz zwei Vorstrafen (4 Jahre und 5 Jahre unbedingte Haft) einfing.

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Volltext: VwGH-Erkenntnis Herwig Baumgartner (30. April 2009) – Ausforschung + Festnahme 2004 (11 pages)

Weiterlesen nur für Interessierte:
Mag. Herwig Baumgartner im Internetradio und acht weitere Beiträge (20. Jänner 2009)

Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichte)