Betrugsangeklagter: „Schulden, aber nicht schuldig.“

Landesgericht Wien
(LG Wien, am 23. Juni 2009) Anwalt Werner Tomanek trägt die dicke goldene Uhr (Rolex) am linken Arm. Lobenswert, dass er während der Verhandlung nie darauf schaut. Er ist trotz der Morgenstunde (9 Uhr) im Saal 305 überraschend aktiv hinter seinem deutschen Angeklagten und arbeitet gut für sein Geld. Sein Schützling ist nach „Betrug“ angeklagt. Auf die Frage des Richters, ob er sich „schuldig bekennt“, entgegnet er: „Schuldig“. Etwas später engt er das Geständnis in einem Teilpunkt wieder ein: „Ich habe Schulden, bin aber nicht schuldig.“ Schulden hat etwa 45-Jährige jede Menge. Woher sie kommen, wird rasch klar: Es ist eine Mischung aus Unfähigkeit und überhöhtem Anspruch. So sagt der Angeklagte nicht nur einmal, dass er „immer 200.000 Schilling eingesteckt“ hatte. In Bar versteht sich. Die Banken, eine Frisörin und ein Facharzt, die als informierte Vertreter und Gläubiger alle zum Jahr 2000 auftreten, wissen von seiner dicken Brieftasche nichts. Sie wissen nur, dass sie auf ihr Geld warten. Geld, das Clemens W. lieber in Bar bei sich herumtrug. Man gönnt sich ja sonst nichts. Wer das Geld hat, dem gehört die Welt.
Wer will was?
Die Liste der Außenstände kann sich sehen lassen: 5.722,83 Euro will Europay (Mastercard). Die PSK macht 12.046,59 Euro geltend. Die BAWAG 8.600 Euro. Max Mobil satte 11.000 Euro unbezahlte Telefonkosten. Das war alles 2000 und wird heute verhandelt. Das Gericht schläft nicht und gräbt alte Sünden aus. Dass die Schellhammer Bank aus 2006 auch noch 1.700 Euro will, macht den Richter fast böse. Er ahnt ein „System“ dahinter. Man nennt es „auf Pump leben“ und bezeichnet es rechtlich als „Betrug“. Richter Gerald Wagner, der überraschenderweise die in Karenz gegangene Richterin Bettina Körber vertritt, stellt die interessante Frage: „Sind Sie sicher, dass Sie wissen, was Betrug ist? Es reicht bei diesem Tatbestand, dass Sie ernstlich glauben, dass Sie den Betrag nie zurückzahlen können.“ Der Angeklagte sagt: Er wollte immer zurückzahlen. Ach.
Luftreinigungsmaschinen und heiße Luft
Er war damals vermögend. Sagt er. Er besaß „Patente“, die er sofort zu Geld machen hätte können, darunter eines für „Luftreinigungsmaschinen“. Richter, konkret: „Warum haben Sie die Patente nicht sofort zu Geld gemacht, um Ihre Schulden zu bezahlen?“ Angeklagter weicht aus. Weil die „Luftreinigungsmaschinen“ nur die bekannte „heiße Luft“ produzieren? Betrüger zeichnet aus und macht erkennbar, dass sie immer ein geschlossenes Weltbild liefern. Sie geben in sich abgestimmte Erklärungen ohne Realitätsgehalt ab, bei denen ein Zahnrad ins andere passt. Kompakt vorgetragene Lüge und Selbstlüge ist der Hauptwesenszug des Betrügers. Durchbricht man das mit kritischen Fragen, werden sie nervös.
Ungarn-Ausweisung 1999 nach Haft
Der Angeklagte redet viel herum und erzählt, dass er 1999 aus Ungarn ausgewiesen wurde. Schuld sind die Ungarn. „Ich bin unschuldig 13 Monate gesessen“, sagt er ungefragt. Das war 1997 und danach. Davor war er, wie er sagt „Landesdirektor“ einer ungarischen Firma. Richter, neugierig: „Gibt es dazu einen Vertrag?“ Herr Clemens: „Nein, nur Mündliches.“ Es erhellt sich dann, was die Landesdirektoren-Geschäfte in Ungarn waren: Ein Strukki. Zu deutsch: Ein Strukturvertrieb. Die ungarischen Behörden sahen das lebensnaher: „Pyramidenspiel“. Jedenfalls durfte Clemens W. danach Ungarn nicht mehr betreten. Er kam nach Wien. Und begründete bei Wiener Banken einen Lebensstil, der sich kurz so umschreiben läßt: Leben auf Pump der Banken.
Gewerbe mit Fremden in Wien
Clemens W. wollte auch Geld verdienen. Er meldete nun ein Gewerbe an. Auf Herrn Junes. Herr Junes kann sich nicht wehren. Er ist Ägypter und seit drei Jahren nicht mehr in Österreich. Daher auch als Zeuge nicht anwesend, weil der Flug teuer wäre. Der Richter will wissen: „Was war das für ein Gewerbe?“ Angeklagter: „Ein allgemeines Handelsgewerbe.“ Richter: „Warum haben Sie das Gewerbe auf Herrn Junes angemeldet?“ Herr Clemens: „Ich wollte sofort Geld verdienen.“ Wer will das nicht? Es kommt aber darauf an, womit.
Die am Handelsgericht tatsächlich registrierte W&V GesmbH machte dieses Geschäft: „Internetdienstleistungen“. Es gab eine Internetplattform mit einer Weltkugel vorn drauf. Alle Firmen Österreichs sollten dort Inserate schalten. Das wollten aber im Jahr 2000 nur wenige.
Rechnungslegung via Slowakei
Abgerechnet wurde übrigens über eine „slowakische Firma“, in der Clemens W. auch irgendwie das Sagen hatte. Auch wieder über einen Strohmann. Denn ihm dauern entweder die Gewerbeverfahren zu lang oder sind ihm zu transparent. Richter Wagner versucht souverän das Heft in der Hand zu halten, denn Betrüger sind anstrengend. Sie wollen immer auf zehn Kirtagen gleichzeitig tanzen. Der Richter nimmt in der Einvernahme zur Kenntnis, dass Herr Clemens und Herr Junes über die Slowakei abrechneten, will aber was anderes vom Angeklagten wissen: „Sind Sie in Deutschland vorbestraft?“ Angeklagter: „Nein, ja, eine Verkehrsstrafe.“ Richter: „Haben Sie in Deutschland Steuerprobleme?“ Plötzlich will sich der Angeklagte dunkel erinnern: „Ja, da waren welche um 1999, aber das wurde bereinigt.“ Richter Wagner: „Was heißt, bereinigt: Wurde es bezahlt, oder war die Steuerforderung an Sie falsch?“ Wieder ausweichende Antwort vom Angeklagten.
Advokat Werner Tomanek hat mit seinem Klienten, der sich dem Vernehmen nach erst drei (!) Tage vor dem Prozess an ihn gewandt hatte, besprochen, dass er sich „schuldig“ bekennen soll. Das war ein kluger Zug. Denn wie es aussieht, sieht es nicht gut aus. Der Staatsanwalt sagt einmal, in Richtung Richtertisch: „Von diesem Angeklagten bekommt man nie eine klare Antwort auf eine klare Frage.“
Weltweites Internet – Think global, act local (von CD)
Dann kommt die Rede auf die Wiener Friseurin, die im November 2000 eine Homepage wollte. Man kam auf Clemens W. und er begann erst einmal eine Akonto von 13.000 Schilling zu nehmen. Dafür zeigte er eine Art Demo-CD, wie die Homepage aussehen könnte. Beim zweiten Treffen wollte er noch einmal 5.000 Schilling. Die Homepage wurde demonstriert, wobei nicht klar ist, wie der Staatsanwalt zweifelnd äußert, ob sie nur von einer eingelegten Demo-CD abgespielt wurde. Jedenfalls dürfte sie im Internet nie freigeschalten gewesen sein. Sie blieb unerreichbar. Wie der Angeklagte, der sich nicht mehr blicken ließ. Die Hauptdomain, wo sie untergestellt war (W&V-Firma), gab es dann auch nicht mehr. Somit waren 18.000 Schilling für den Kater. Der Angeklagte macht für das Versagen heute „Probleme mit dem Provider“ geltend. Es ist nur ein kleines Mosaik im Ganzen zu einem „Unternehmer“, der hoch hinaus will, nichts auf die Beine bringt, aber sich dafür gut bezahlen lässt.
200.000 Schilling im Hosensack, aber Kleinunternehmer geprellt
Ein anderes Mosaik ist der Arzt. Dr. Reinhard K. ist Facharzt in Wien und macht als Zeuge eine sehr alte Geschichte geltend. Sie zeigt, wie wichtig Patientendokumentation ist und wie präzise manchmal Gerichte arbeiten, wenn es auf kleine Details ankommt, um „das Ganze“ einzuschätzen. Am 10. Juni 1999 (!) ließ sich Clemens W. bei Dr. K. behandeln. Die Rechnung machte 72 Euro aus und er zahlte nicht. Auf Mahnungen reagierte er nicht. Am 6. März 2003 ließ er sich beim selben Arzt noch einmal behandeln. Die 90 Euro zahlte er wieder nicht. Nun wird der Advokat Tomanek im Hintergrund aktiv. Er drängt den Mandanten umgehend, dass er das nun bezahlt. Er weiß: Schadensersatz ist im Gerichtssaal der symbolische Reuebonus. Clemens W. greift in den Rucksack und legt das Geld bereit. Doch das Arzt verweigert. Er läßt das Geld lieber pfänden, weil es dann mehr ist. Für den Angeklagten ist das schlecht. Es wird nichts mit der Schadensersatzdemonstration, die ein würdiger Milderungsgrund bei der Strafhöhe wäre. Der Staatsanwalt dehnt umgehend die Anklage um dieses Faktum der „Vermögensschädigung zu Lasten des Dr. K. in der Höhe von 162 Euro“ aus. Es ist nur ein kleines Mosaik. Aber ein Mann, der im Jahr 2000 Banken und Kredithäusern rund 100.000 Euro für den Privatbedarf heraus lockt und nicht einmal 72 und 90 Euro Arztkosten pünktlich zahlt, ist „nicht grad“, wie man in Wien sagt.
Täuschung und Bereicherung
Betrug, so will es das österreichische Strafgesetz, hat zwei Tatbilder, die in dieser Abfolge auftreten müssen und die sich Leute, die auf großem Fuß leben wollen, merken sollten: „Täuschung“ und „Bereicherung“. Der Betrüger muss jemanden durch falsche Dokumente oder vorgetäuschte Scheinaktivitäten täuschen, um sich zu bereichern. Der Angeklagte, so hat es den Anschein, täuscht gern die glanzvolle „Vita“ vor, um zu beeindrucken. So kam er immer bei Banken zu Geld.
Baron Münchhausen
Richter Gerald Wagner hält dem Deutschen nach über einer Stunde Einvernahme vor, dass er einen „Lebenslauf“ verfasst hat. Er liegt dem Gericht vor und der Richter beginnt zu lesen: „Fußballer in der höchsten Spielklasse. Profi-Schifahrer. Wirtschaftswissenschaften, Bühnentanz und Physik studiert. Stimmt das alles?“ Angeklagter erläutert: „Fußballer in höchster Klasse, das stimmt. In der Jugend. Beim SC Langenhausen. Profi-Schifahrer wollte ich werden, aber das ging wegen einer Verletzung nicht. Physik habe ich zwei Semester studiert. Wirtschaftswissenschaften in einer Abendschule.“ Es regiert nur mehr Kopfschütteln im Gerichtssaal vor einem einzigen Zuhörer (B&G). Dieser schüttelt den Kopf mit, damit es nicht negativ auffällt. Richter sind nicht zu beneiden, die sich solche Leute und ihren Schwafel den ganzen Tag anhören müssen.
Die Luftreiniungsmaschine
Dann kommt das Thema wieder auf die „Luftreinigungsmaschine“. Der Staatsanwalt, gereizt: „Haben Sie je versucht, die Patentrechte für die Luftreinigungssysteme zu Geld zu machen, um die Kredite zurückzuzahlen?“ Glatte Antwort des Angeklagten: „Nein.“ Begründung: Hätte zu lange gedauert. Wäre kompliziert. Der Verdacht vertieft sich, dass alles „heiße Luft“ ist und der Angeklagte weiter „auf Luft“ leben wollte.
Beim Nachstochern lösen sich auch die Geschäfte rund um den „Strukturvertrieb“ in den 90er Jahren (ungarische Behörden: „Pyramidenspiel“) in Luft auf. Anwalt Tomanek fragt mit dem Hintergedanken, um dem Gericht zu demonstrieren, dass der Ageklagte immer „im Geld“ war: „Wenn Sie 200.000 Schilling im Monat verdient hatten, waren das ja 50.000 Schilling in der Woche. Gibt es dazu einen Vertrag?“ Entwaffnende Antwort des Angeklagten: „Nein, keinen Vertrag.“ Oder ja doch. Aber den müsste man aus Ungarn anfordern. Aber da kann er nicht mehr hin. Er hat Einreiseverbot. Dann erwähnt der Angeklagte pikanterweise Neues: „Ich wurde in Ungarn in Abwesenheit verurteilt.“ Richter: „Wie ist das zu verstehen?“ Angeklagter: „Ich erfuhr das auch erst vor zwei Wochen.“ Richter, gelassen: „Wir werden einen ungarischen Strafregisterauszug machen lassen.“
Der arabische Taxilenker
Der Angeklagte kann nicht erklären, warum er neun Jahre die Kredite nicht bedient hat. Dafür sagt er, er hätte einen „Chauffeur“ gehabt. Dieser Chauffeur kommt als Zeuge: Und er entpuppt sich als gewöhnlicher Taxifahrer. Der Araber mit Namen Camel im Zeugenstand. „Ich kenne den Mann als Taxifahrer. Wenn er wohin musste, rief er mich und ich fuhr ihr dorthin. Er zahlte wie jeder andere auch.“ Richter: „Sie sind also nur Taxifahrer.“ Der Zeuge wirkt glaubwürdig. Und ergänzt: „Ja. Ich fahre manchmal mit Schild, manchmal ohne.“ Staatsanwalt macht es kurz: „Haben Sie manchmal Geldgeschäfte getätigt?“ Zeuge verneint. Anwalt Tomanek: „Haben Sie Firmen mit dem Angeklagten gehabt?“ Zeuge verneint. Den Ägypter Herrn Junes, mit dem Clemens W. 2000 auf dessen Gewerbe eine Firma hatte, kennt er flüchtig, trifft ihn aber nur in Ägypten. „Er ist vor drei Jahren abgezogen“, so der Taxler. Auf Deutsch: Er ging nach Ägypten zurück.
Wasserball statt Weltkugel
Langsam klärt sich das Luftgebäude auch ohne Luftreinigungsmaschine, für die der Angeklagte ein Patent haben will. Er hatte keine Gewerbeberechtigungen für etwas, machte eine Internetdienstleistungsfirma mit der Weltkugel vorne drauf, die sich als Charly Chaplinscher Wasserball entpuppte, brachte für die Frisörin keine Webseite zu Stande, nahm aber die Kohle, zahlte den Arzt nicht, gab einen Chauffeur vor, der ein gewöhnlicher arabischer Taxifahrer war, den er pro Fuhre zahlte. Aber er hatte stets, wie er freimütig sagt, „200.000 Schilling“ in der Geldbörse eingesteckt. Kurz: Ein netter Zeitgenosse.
Vertreter, informiert
So schauen Betrüger aus. Die „Informierten Vertreter“ bleiben sachlich und routiniert. Jener der „Oberbank“ ist seit zwei Jahren nicht mehr bei der Oberbank, sondern bei der List Beteiligungs AG, hat aber Aktenkunde. Er war früher Chef der Privatkundenabteilung und beseitigt gleich einmal ein weiteres Gerücht: Nämlich dass Clemens W., wie er angibt, bei der „Oberbank“ nie einen „Überziehungsrahmen“ hatte. Trotzdem hinterließ er in Schilling 474.000 Saldo! Wie das ging? Mit Bankomatkartenbehebungen im Ausland. Bis 23. Juni 2000 fanden zahlreiche Behebungen statt – dann Sperre! Das Gericht schläft nie, wie dieses Verfahren zeigt. Nun ist Tag der Abrechnung. Die Oberbank will heute mit Zinsen: 65.302, 27 Euro.
65.000 bei Oberbank, 17.000 bei Mastercard und PSK
Die Kreditkarten liefen etwas länger. Der „informierte Vertreter“ der „Europay“ (Mastercard) analysiert den Herbst. Am 21. September 2000 wurde die „Mastercard“ gesperrt. In Summe 5.700 Euro wurde abgehoben und verprasst. Knapp 4.000 Euro hat die PSK im Rahmenvertrag zwischen Europay und der Bank rückerstattet. Dafür hängt der Angeklagte mit Zinsen nun auch dort mit 12.000 Euro in der Schuld.
Deutsche Geschwister (2 von 13)
Die frühere Richterin Körber hatte die Geschwister des Angeklagten vorgeladen. Sie kamen. Aus Deutschland. Eine mit dem Zug, eine per Flugzeug. Schwester 1, ganze sechs Minuten im Zeugenstand und aus Heiligenstadt in Thüringen, gibt bekannt, dass die Mutter 2000 verstorben sei. Dann haben alle geerbt. Grundstücke in der Gesamtgröße von 25.000 Quadratmeter. Anwalt Tomanek nimmt das als Argument, dass der Angeklagte offenbar tatsächlich immer im Geld war und keinen Grund zum Betrug hatte. Doch dann sagt die Schwester, dass es „13 Geschwister“ gibt, die sich das Erbe teilen müssen. Der Staatsanwalt frägt, ob er seinen Erbanteil „zu Geld machen hätte können“. Die Frage bleibt unbeantwortet. Es wäre nicht einfach gewesen. Er tat es nicht, um die Kredite in Wien zu bedienen. Schwester 1 sagt noch: „Ich komme aus einer sehr katholischen Familie. Wir sind solidarisch.“ Der Angeklagte habe nie um Geld gefragt. Dann gibt es den kleinen Reisekostenzuschuss (Zug) für die weit Gereiste.
„Bruder machte immer große Geschäfte“
Die nächste Schwester kommt. Aus Hannover. Sie ist in Wien von 11 Uhr 42 bis 11 Uhr 46 im Zeugenstand. „Er hätte sich jederzeit an die Familie wenden können. Er tat es aber nicht.“ Anwalt Tomanek: „Wissen Sie, was er gearbeitet hat?“. Schwester 2: „Clemens war im Strukturvertrieb tätig.“ Anwalt: „Wissen Sie, warum er in Ungarn in U-Haft gekommen ist?“ Schwester eiert herum, weiß es nicht. Anwalt: „Wieviel hat er verdient?“ Schwester: „Es waren immer große Geschäfte.“ Das wars. Sie bekommt den großen Reisekostenzuschuss. Dem Angeklagten ist es auffällig wichtig, dass sie den Flug ersetzt bekommt. Er gibt sich vor dem Richter geschäftig.
„Sprechen Sie deutsch?“ – „Ein bisserem“
Dann kommt um 11 Uhr 50 noch ein ungarischer Zeuge, auch einer vom „Strukturvertrieb“, den die ungarischen Behörden als „Pyramidenspiel“ einstuften. Richter: „Sprechen Sie deutsch?“ Zeuge: „Ein bisserem“. Richter Wagner: „Nein, das wird nichts. Das ist nicht ausreichend für eine Vernehmung.“ Dann doch ein Versuch: „Wo arbeiteten Sie?“ „Energen Worldwide“ (der Strukki). Richter: „In welcher Funktion?“ „Marketingdirektor Ungarn“. Dann wird abgebrochen, das Deutsch holpert zu sehr. Der aus Ungarn (!) stellig gemachte Zeuge muss noch einmal nach Wien kommen. Dann mit Dolmetsch. Es wird auf unbestimmte Zeit vertagt.
Wo sind Dokumente für Luftburgen?
Der angeklagte Mehrfachkreditnehmer Clemens W. geht auf freiem Fuß wieder heim. Er muss nun Firmenbuchauszüge und Verträge von diversesten existenten oder scheinexistenten Firmen wie BC Marketing, Energen Ungarn, Energen Slowakei nachreichen, zu deren Tätigkeiten er stets nur „mündliche Absprachen“ hatte, sowie Grundbuchauszüge zu seinem angeblich umfassenden Grundbesitz, den er freimütig anklingen ließ, um ein Motiv zu liefern, dass er nie betrügen musste! Er erhielt damit eine Schonfrist, doch es sieht schlecht aus. Es ist ein Fall, der nach 30 Monaten riecht. Die Schadenssumme übersteigt die 35.000 Euro zum „schweren Betrug“ locker. Und sein Geständnis taugt keinen Cent.
Von der Fortsetzung in „unbestimmter Zeit“ wird dieses Journal nicht mehr berichten. Gar so interessant ist der Fall auch wieder nicht. Interessant war nur, dass ein Langzeitschuldner vor Gericht steht, munter ohne Gewerbeberechtigungen weiter macht als gäbs kein Morgen! Und, dass die Staatsanwaltschaft solchen Leuten, die aus ihrem Leben ein Fest und einen Fake machen und auf großem Fuß notorisch mit fremdem Geld leben, eine klare Grenze zieht. Selbst wenn die offenen Schulden und Anzeigen von 2000 datieren, also neun Jahre zurückliegen.
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal, Betrug) – 23. Juni 2009, Saal 305, 9 Uhr 00 bis 11 Uhr 55

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