Martin S. – Kleine Stalking-Haft, aber Privatbeteiligte bekommt nichts!

Landesgericht Wien
(LG Wien, am 25. Juni 2009) Ein Teilerfolg ist das Ergebnis der „Stalking-Verhandlung“ Martin S. gegen Lisa-Bernadette H. für jene, die Skeptiker rund um die Vorgänge beim „Stalking-Gesetz“ bleiben, in dem es noch zu oft zu teilweise absurden Anklageerhebungen kommt.
Der 39-jährige, vollbärtige Steirer S., seit zwei Monaten in Wiener-U-Haft, bekommt von einem umsichtigen Richter Wolfgang Fahrner zwei Monate drauf. Aber: Die arrogante Privatbeteiligtenvertreterin aus der Kanzlei Vana-Kowarzik (leider nicht die Chefin persönlich; aber ein fleischgewordnes Beispiel wie die Chefin sein könnte) geht vollkommen leer aus! Sie wird auf den Zivilrechtsweg verwiesen! Ein richtiges Signal! Doch der Reihe nach.
Riesentheater, Mimose, Triangel
Wieder einmal wird ein Riesentheater um einen Stalking-Fall gemacht. Wieder einmal stellt sich eine Frau als Mimose dar. Wieder einmal ist es ein Triangel, wo ein zweiter Mann im Spiel ist. Der neue Stecher sitzt sogar im Publikum und begleitet, direkt hinter dem Herausgeber sitzend, die Beschuldigteneinvernahme mit hämischem Grinsen und Zwischentönen. Er hat gut lachen, denn er sitzt nicht in Haft. Das tut Martin S. Dieser ist ein 39-jähriger Mann aus der Steiermark, der ein paar kleine Vorstrafen hat. Im September 2008 wurde er nach einer kurzen Haft entlassen (aus einer anderen Sache) und hat noch ein Jahr bedingt „offen“. Eine herausragende Verteidigung hat er auch nicht. Wohl ist Verteidigerin Christine Wolf derzeit am Landesgericht fast in jeder zweiten Verhandlung irgendwo dabei, doch sie macht zu viel gleichzeitig und wirklich involviert zeigt sie sich in diesem Prozess nicht.
Das Verfahren ist, so der Richter, eine Vertagung (oder eine Fortsetzung einer früheren Verhandlung), daher ist der heutige Tag kurz. Einvernommen wird noch einmal der Beschuldigte. Der Richter wirft ihm, vertraut mit Materie und Person, vor, dass er am 16. April 2009 exakt ein Email an die Lisa-Bernadette H. geschickt hat. Deren neuer Stecher in der letzten Reihe im Gerichtssaal begleitet auch das mit hämischen Zwischentönen und säuselt dem Herausgeber, der direkt vor ihm sitzt, ins Ohr.
Frechheit – Ein Email geschickt!
Es geht also um ein Email. Ein richtiges, singuläres Email war es nicht, sondern: Martin S., der sich mit Internet befasst, ist bei „Netlog“ Mitglied. Dort lud er Personen ein, sich auch zu registrieren. Und dabei geschah, sagt er, dass er sein gesamtes Adressbuch anwählte und an 150 Emailempfänger gleichzeitig eine automatisierte Einladung verschickt hatte. Darunter auch: Lisa-Bernadette H. Deren neuer Stecher im grauen Anzug und mit einem merkwürdigen Bart, ein Mann um die 45, erzeugt wieder Zwischentöne in der letzten Reihe. Noch mehr Zwischentöne erzeugt die Privatbeteiligtenvertreterin neben dem Staatsanwalt, die auf Domina macht: „Es ist“, sagt sie wörtlich, „eine FRECHHEIT, dass Sie, obwohl das Gericht Ihnen verboten hat, mit Lisa-Bernadette H. weiter in Kontakt zu treten, ihr noch einmal ein Email schicken!“
Doch Martin S. ist nicht auf den Mund gefallen. Er gibt der Domina-Opfervertreterin Konter: „Ich habe das nicht absichtlich gemacht. Es wurde das gesamte Adressbuch verschickt. Es ist aus Versehen passiert.“ Das will die „Opfer-Vertreterin“ nicht glauben und sie erhöht gleich die Taxen für diese „Frechheit“. Kostete es am ersten Prozesstag nur 200 Euro, erhöht sie nun auf 500 „seelisches Schmerzensgeld“ und 33 Euro „Bearbeitungskosten“, da auch ein Telefonauszug gemacht wurde. Doch es ist wie beim Pokerspiel: Wer zu hoch pokert, kann leer ausgehen, was der Fall ist. Doch dazu später.
Handy manipuliert?
Es geht noch um ein Zweites. Die Opfervertreterin, die das Verfahren ab der ersten Minute im femdom-Kampf an sich zieht und den Staatanwalt, der der eigentliche Ankläger ist, alt aussehen lässt, bringt noch etwas ins Spiel: Sie unterstellt dem Martin S., dass er das Handy der Lisa-Bernadette H. „manipuliert“ habe. Der Beschuldigte S. sagt, dass das nicht richtig sei. Der vollbärtige Mann spricht völlig frei und ohne Unterlagen in gebundenen Sätzen. Er bemüht sich um klare Aussprache und Darstellung. Er hat keine aufdringliche Art. Aber er fühlt sich, das spürt man, durch irgendwen hineingelegt. Der Richter hört ihm deshalb auch gut zu. Die „Opfervertreterin“ aus der Kanzlei Vana-Kowarzik, die genau so, wie es dem Herausgeber prophezeit wurde, in griechischer Dramasprache den Weltuntergang an die Wand malt und in teils masslosen, teils derben Worten den Angeklagten attackiert, unterstellt ihm, er habe am 5. oder 6. April 2009 eine „Rufumleitung“ am Orange-Handy der Lisa-Bernadette H. installiert. „Wie soll ich das machen?“, fragt dieser nicht nur einmal zurück. „Das ist doch technisch gar nicht möglich“, sagt er ein anderes Mal. Der Vana-Kowarzik-Substitut, nicht mundfaul: „Indem sie auf die Webseite von Orange gegangen sind und mit ihrem Passwort das gemacht haben.“
Solche Ansagen hört man im Gerichtssaal gern. Beweise bleibt die „Opfervertreterin“ aus der Wiener Anwaltskanzlei schuldig, die am meisten Geld mit „Opfervertretungen“ in ganz Wien ins Verdienen bringt. Die Opferanwältin fuchtelt zwar mit einem Rufdatenauszug herum und übergibt diesen an den Richter. Daraus ist herauszulesen, dass am 5. April 2009 die besagte Lisa-Bernadette H. keine Anrufe mehr empfing, weil eine Rufumleitung installiert war. Doch es gibt keinerlei Beweise, dass es der Angeklagte war! Martin S. bestreitet mehrfach, dass er irgendein Passwort der Lisa-Bernadette H. gewußt hat, da diese es mehrfach geändert hat. Und am 5. oder 6. April 2009 wusste er definitiv kein Passwort. Das Gericht verabsäumt zu prüfen, ob nicht etwa die Herren mit Namen Schwarz und Kniezik eine „Rufumleitung“ installiert haben.
Keine letzte Gewissheit zu Rufumleitung
Der Beschuldigte ersucht den Richter, sein Handy aus dem Depot herauszuholen, denn darauf ist folgendes abzulesen: Dass er selbst von ihr zu diesem Datum einen Anruf bekommen hat. Er sagte darauf (per Rückruf): „Hört auf, lasst mich in Ruhe, sonst zeige ich es an.“ Der Richter verzichtet darauf, das Handy heraufzuholen und studiert die Listen. Daraus geht nicht viel hervor. Doch die Opfervertreterin legt sich ins Zeug und das Beweisstück wird aufgenommen. Die maue und wenig motivierte Verteidigerin Wolf sagt nur: „Ich kenne mich mit Computern nicht aus.“ Das Ganze bleibt in der Schwebe.
Der Beschuldigte S. war mit Lisa-Bernadette H. eine Weile liiert und nun nicht mehr. Gewalttätigkeiten gab es keine. Es ist eine Beziehungstrennung, da H. mittlerweile einen neuen Stecher hat. Das ist es, was in vielen Stalking-Verfahren der einzige Hintergrund ist. Mehr gibt das Verfahren auf den ersten Blick nicht her. S. erwähnt aber etwas anderes und er legt im Verfahren Wert darauf. Die Leute, mit denen sich die Lisa-Bernadette H. umgibt, stören ihn. Er sagt: Es ginge um Drogen. Wieder das hämische Grinsen und Erzeugen von Zwischentönen beim Mann im grauen Anzug mit dem seltsamen Bart hinter dem Herausgeber. Das ist Herr Kniezek, wie der Beschuldigte dem Richter sagt und mit dem Finger auf ihn zeigt. Als er bei ihm war (mit Lisa-Bernadette H.), habe dieser ihm „als erstes seine Wasserpfeife gezeigt“. S. spricht auch von „Kokain“, „Marihuana“ (das alle zusammen, auch S., bei diesem Mann geraucht hätten) und viel Alkohol, die im Spiel seien. „Der Mann“, zeigt noch einmal mit dem Finger auf ihn (er sitzt hinter dem Herausgeber), sei „auf der Kokainliste der Polizei“, so S. im Gerichtssal 307.
Nun: Dieser Mann dürfte ihm dann die Freundin ausgespannt haben. Und ein zweiter Mann sei nicht unbeteiligt daran. Der Richter kann dem allem nicht nachgehen, es ist schlicht nicht Verfahrensgegenstand. Daher wird der Herausgeber den S. im Gefängnis besuchen, er gab ihm zu diesem Behelf am Ende des Prozesses seine Visitenkarte. Denn irgendetwas riecht an diesem Fall faul. Vielleicht kann man dann in zwei Monaten exakt überprüfen, was es mit den technischen Manipulationen auf sich hat. Vielleicht war es eine Falle der neuen Männer im Leben der Lisa-Bernadette H., um den Kontrahenten loszuwerden. Das sind aber alles zum derzeitigen Zeitpunkt noch Spekulationen.
Gutachter Pfolz in Eile
Sachverständiger Heinz Pfolz kommt auch kurz zum Zug. Der rüstige Rentner von der Baumgartner Höhe. Er hat es heute, wie man in Oberösterreich sagt, gnetig, das heißt: Er ist in Eile. Er hat am 25. Juni 2009 in Summe vier (!) Verhandlungen, wo er als Gutachter zugeteilt ist. In entsprechend gelöster Caféhausatmosphere verläuft der Gutachtervortrag. Er dauert drei Minuten. Gutachter dreht sich am Richtertisch im Drehstuhl zum Richter hin, der eine zuhörende Position einnimmt und den Kopf leicht neigt. Gutachter: „Nein, im medizinischen Sinn gibt es bei Herrn S. keine Auffälligkeiten. Keine Hinweise auf Persönlichkeitsstörungen. Keine Abartigkeit. Keine § 11 StGB Sache (Zurechnungsunfähigkeit).“ Zwischenfrage Richter: „Milderungsgrund. Net amal für des?“
Pfolz: „Der 34er ist ja eine lange Palette. Ziffer 3, 4, 11. Nun ja, er war besorgt, dass sich die Frau in ein neues Milieu begibt. Aber es ist wie bei vielen Beziehungsenden. Es ist ein längerer Prozess. Insgesamt: Er ist zurechnungsfähig.“ Dann muss er sich schon verabschieden. Und sagt noch: „Kostennote innerhalb 14 Tagen.“
Seelisches Schmerzensgeld nicht anerkannt
Der Staatsanwalt, nun auch wieder aktiv, will eine angemessene Strafe und mit „Widerruf“ die 12 Monate bedingt „aufmachen“. Die Verteidigung anerkennt die 533 Euro „seelisches Schmerzensgeld“ nicht und sagt, dass nicht mit der vollen Sicherheit gesagt werden kann, dass „die Rufumleitung von ihm gemacht wurde. Die Rufumleitung kann jeder gemacht haben.“ Verteidigerin Wolf nimmt dann überraschenderweise das Wort „Borderliner“ in den Mund, obwohl der Gutachter in seinem Vortrag kein Wort davon gesagt hat. Im kurzen Schlusswort, wieder frei gesprochen, sagt Martin S. noch einmal in einer Mischung aus rundem Steirisch und Wienerisch, dass er „schon ein neues Mädchen hat“ und keinen Kontakt mehr zu Lisa-Bernadette H. habe. In der Haft habe er nur sozialen Umgang mit Suchtgiftabhängigen, was ihn sehr stört. Er ersucht um Freispruch.
Beschuldigter: „Habe schon neues Mädchen“
Der Richter gibt zwei Monate drauf und keinen Widerruf der Bedingten, die aus einer ganz anderen Sache herrührt. „Diese Sache ist nicht einschlägig“, daher sei sie auch nicht zu wiederrufen. Die Bewährungszeit wird von drei auf fünf Jahre gestreckt. Zum Beschuldigten: „Das ist ein großer Schuss vor den Bug. Die Bedingte wird diesmal nicht aufgemacht.“ Richter: „Im Übrigen werden die Schadenersatzansprüche auf den Zivilrechtsweg verwiesen.“ Opferanwältin: „Es gibt gar nichts?“ Richter: „Am Zivilrechtsweg.“ Verhandlung geschlossen.
Dem neuerlichen Zischen und Erzeugen von Nebengeräuschen nach zu schließen, ist dem neuen Stecher der Lisa-Bernadette H. die Strafe zu wenig. Er verläßt entrüstet mit seinem grauen Anzug und seltsamen Bart den Saal und begibt sich einen Stock tiefer, wo seine neue Flamme wartet. Sie sagte bei Gericht nicht aus. Der Richter verzichtete auf ihre Einvernahme.
Englischer Rasen
Der neue Stecher dürfte sich bei Gerichtsdingen etwas auskennen und spricht beim Hinausgehen von „Verleumdungsklage“, da Wasserpfeife, Kokain und anderes Suchtgift ins Spiel gebracht wurden. In zwei Monaten wird S. entlassen, dann wird sich dieses Journal seinen Akt einmal näher ansehen. Denn die Wiese, auf der der Fall präsentiert wurde, scheint zu gmaht. Bekanntlich verbirgt sich in jenen Häusern, die den präzise geschnittenen englischen Rasen im Vorgarten haben, der meiste Schmutz im Keller.
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal, Stalking) – 25. Juni 2009, Saal 307, 10 Uhr 45 – 11 Uhr 15.

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