Roland Friis schafft Freispruch am Oberlandesgericht Wien

Alle mögen Friis, vor allem die Raufer der Stadt. (Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien, im Juli 2009) Alle mögen Roland Friis. Vor allem die Raufer der Stadt, denn sie bekommen mit ihm meistens einen Freispruch. Es zeigt sich, dass es ein Unterschied ist, ob ein „Zivilist“ (Zivilrechtsanwalt), von der Rechtsanwaltskammer als Verfahrenshelfer vorgeschickt, zum Erwerb der „Pensionspunkte“ Strafrecht macht, oder ob der Fachmann arbeitet. Das Strafrecht ist kompliziert und Roland Friis schaffte, wie vorsichtig angekündigt, am Oberlandesgericht Wien im Fall eines 22-jährigen Mannes, der einem anderen 22-Jährigen das Nasenbein im Raufhandel gebrochen hat, einen Freispruch. In der Erstinstanz am LG Wien erhielt der Angeklagte 1.200 Euro Geldstrafe und 1.600 Euro Schadenersatz an das Opfer. Er ging in Berufung. Nach dem OLG Wien bleibt er weiter unbescholten und die Geldstrafe ist hinfällig. Das Journal lobt im folgenden die tadellose Leistung des Verteidigers, der das optimale Ergebnis für den heraus geholt hat, der ihn bezahlt. Das Journal erlaubt sich aber auch eine allgemeine Kritik, dass dieses Urteil eine Abstrahlung auf ähnliche Fälle hat, die nicht gut ist. Man kann nicht tolerieren, dass Körperverletzung immer wieder mit Zuckerwatteschlecken auf eine Ebene gestellt wird. Fairerweise sind diese beiden Dinge auseinanderzuhalten: Friis machte einen hervorragenden Job. Die Richter am OLG Wien hingegen verdichten die Annahme, dass bei Eigentumsdelikten hohe Strafen vergeben, bei Körpergewaltdelikten aber nicht die richtige Mitte gefunden wird.
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Wien, am 1. Jänner 2008, Wiener Innenstadt: Der Nasenbeinbruch war ein offener, die Gehirnerschütterung eine leichte, die Bewußtlosigkeit eine kurze, die Ursache: offen. Der Niedergeschlagene hat angeblich die Freundin des Aggressors angestänkert und gar „geschlagen“. Nun: Man war nicht dabei. Oft sehen Männer, vor allem „Jungmänner“, das Berühren ihrer Freundin schon als „Schlagen“ und munitionieren kräftig auf. Es spielt Imponiergehabe mit, Revierkampf, Machtdemonstration. Der Schläger langte am Neujahrstag 2008 kräftig zu. Soviel steht fest. Der Kontrahent ging zu Boden. War kurz sogar bewußtlos.
„So etwas“
Üblicherweise endet „so etwas“ bei vorgängiger Unbescholtenheit – egal was der Grund für das Hinlangen war – am Landesgericht Wien für Strafsachen mit 5 Monaten bedingter Haft und mit 1.600 Euro (führere Währung: 20.000 ATS) Schadensersatz an das Opfer. Es gibt ungezählte Fälle, in denen bei erstmaliger Straffälligkeit „nach Gewalt“ in Wien dieses Urteil so ausgesehen hat. Es ist ein Standardurteil. Denn es gibt Richter, die sagen, dass die Gewalt nur so eingedämmt werden kann, wenn Vorstrafen Haft und Unterbrechung des Lebensrhytmus durch Gefängnis androhen. Es gibt Richter, die das schon bei Jugendlichen ab 15 Jahren umsetzen. Der philosophische Ansatz dahinter ist, dass der Körper des Gegenüber in jeder Lebenslage sakrosankt bleiben muss und die hohe Kunst im Leben das spontane, verbale, trickreiche, gewaltfreie Lösen von Konflikten ist.
Ersturteil Geldstrafe und Schadenersatz
Beim 22-jährigen Wiener lief es so: Er bekam im Strafprozess 2008 am LG Wien (angeklagt nach §§ 83, 84, 94 StGB) nur eine unbedingte Geldstrafe (1.200 Euro) und als zweiten Strafteil 1.600 Euro Schadenswiedergutmachung an das Opfer auferlegt. Dafür, dass er einer fremden Nase einen „offenen Bruch“ (aber keinen verschobenen; dieses Detail wird wichtig in der Berufungsverhandlung) zugefügt hat, war dieses Urteil im Jahr 2008 äußerst milde. Wünscht sich der klassische „Raufer“ ja nichts sehnlicher, wenn er sich mit Geld von Schuld und Schaden freikaufen kann. Die Freikaufsumme wäre gewesen: 2.800 Euro plus Verteidigerkosten, also schlanke fünf Blatt in Scheinen (5.000 Euro) und der Umstand, dass jemand im Blut lag und kurz „weg“ war, wäre bereinigt gewesen. Eine Vorstrafe wäre geblieben. Das wollte der 22-Jährige nicht. Er sah sich gänzlich schuldlos. Es war ein Bauchgefühl, das ihn trieb: Immerhin hat jemand seine Freundin angestänkert (oder „geschlagen“, wie gesagt: Man war nicht dabei.) Daher ging er in Berufung. Diese Berufungsverhandlung findet am 7. Juli 2009 am OLG Wien statt.
Langes Berufungsverfahren – eine Stunde
Üblicherweise dauern Berufungsverhandlungen in marginalen Fällen, zu Alltagsdelikten, maximal zehn Minuten: Berichterstatter von der Richterbank hält sich kurz, Oberstaatsanwalt bleibt bei „wie schriftlich“, der Verteidiger spricht eine Minute und hält sich „wie schriftlich“. Niemand verschwendet Atem. Da alle alles angeblich schon gelesen haben, ziehen sich die Richter fünf Minuten zurück und verkünden, dass alles gleich bleibt.
Dieses Verfahren dauert im Saal E von 9 Uhr 15 bis 10 Uhr 15. Es ist unüblich, dass jemand bei einem Nasenbruch mit einer Geldstrafe in Berufung geht. Es droht bei Berufungsgängen die Gefahr, dass die Geldstrafe erhöht wird, weil sich das Gericht mangels kompletter Uneinsichtigkeit gefrozzelt fühlt. Diesmal läuft es anders. Der Dreiersenat besteht nur aus Frauen. Interessant wäre die Spekulation, ob ein Freispruch auch dann erfolgt wäre, wäre das „Opfer“ eine Frau. Denksportaufgabe, was wäre gewesen: Frau mit offenem Nasenbeinbruch, bewußtlos, auf Straße, Unterlassen der Hilfeleistung. Auch dann ein Freispruch? Es wird also mit zweierlei Maß gemessen.
Die Berichterstatterin des Gerichts zeigt den Fall noch einmal auf. (…)
[Aus Zeitgründen Fortsetzung des Berichts am 9. Juli 2009 nachmittag, auf jeden Fall vor dem Fußballspiel FC Wels gegen LASK am 11. Juli 2009, dem der Herausgeber um 18 Uhr 00 beiwohnt.]

Kritischer Zuhörer im Gerichtssaal: Johann Branis, 62, Bruder des Vierfachschützen Josef Pepe Branis. (Foto: Oswald)
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal)

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