Ernest Strulovics ein freier Mann – Nun warten Zivilklagen

Landesgericht Wien
(LG Wien, am 8. Juli 2009) Die rund 60 Personen, die ihm Geld anvertraut hatten, wird es nicht freuen. Die Erkenntnis ist: Man muss Betrüger werden, dann hat man es vor dem Landesgericht leicht. Fälle von Personen, die mit gefälschten Arbeitsbestätigungen Banken sechs, sieben Kredite in der Höhe von 30.000 Euro herauslocken, einen Schaden von 200.000 Euro anrichten, das Geld in die eigene Tasche stecken und am Ende 24 Monate Haft absitzen, gibt es jede Woche. Ernst Strulovics steckte laut dem nun beendeten Verfahren rund 5 Millionen Euro ein. Er trieb Leute in den Privatkonkurs. Er ließ Mütter mit Kindern auf der Straße zurück. Er setzte sich zehn Jahre auf der Flucht in die jüdische Gemeinde in New Jersey (USA) ab und entzog sich der österreichischen Justiz. Er wurde aufwändig aus den USA ausgeliefert. Er hat betrogen und sich bereichert. Seine Schadenssumme liegt in der Peter Rosenstingl-Dimension, der als Unbescholtener sieben Jahre Haft erhielt. Strulovics erhält heute am Landesgericht Wien: 10 Monate unbedingt und 20 Monate bedingt auf drei Jahre. Da er seit zehn Monaten sitzt, geht er am vierten Prozesstag frei! Beide Parteien (StA, Verteidigung) machen Rechtsmittelverzicht.

Anwalt Manfred Ainedter gibt die Winkepfote. Ernest Strulovics weist selbst den Weg, wohin es geht: Zur Tür hinaus. (Foto: Marcus J. Oswald)
Das Urteil ist eine typisch Wienerische Melange und Absprache zwischen einem Anwalt und dem Ankläger: Erst am letzten Tag von vier Prozesstagen (davor schwieg er) macht Ernest Strulovics ein windiges Geständnis. Sein Anwalt erhebt sich um Punkt 11 Uhr und sagt: „Herr Rat, Herr Strulovics will reinen Tisch machen“. Er wird dann gefragt: „Wollen Sie ihre Verantwortung ändern?“ Strulovics: „Ja, ich bekenne mich schuldig.“ Das wars. Das nach fast 15 (!) Jahren. Es ist ein Geständnis, das bei anderen Richtern am Landesgericht Wien nicht einmal als ein Hauch eines Geständnisses gewertet würde. Dieses Geständnis erklärt im weiteren Prozessverlauf nichts, es klärt nicht auf, wie er in den 43 angelasteten Fakten betrogen hat, nicht, warum, es ist nicht reumütig, sondern aufgesetzt vom Anwalt. Aber es nimmt dem Staatsanwalt die aufwändige Arbeit ab, ein kompliziertes Beweisverfahren mit einigen Rechtshilfebegehren zu führen. Eine Wienerische Lösung, bei der zahlreiche Geschädigte auf der Strecke bleiben.
Ernest Strulovics anerkennt bei keinem Opfer eine Schadenersatzforderung. Geschädigt sind Banken und Private. Das Geld, das Personen, teilweise nichtdeutschsprechende „Ausländer“ und Familien, in Wohnungen über seine rund 15 Firmen investierten, die er ohne Gewerbeberechtigung lenkte, ist weg. Er hat deren Treuhandgeld einfach behoben und verbraucht. Nicht als erschwerend wurde interessanterweise vom Gericht gewertet, dass Ernest Strulovics bereits im Jahr 1994 eine Finanzstrafe von 10 Millionen Schilling wegen Steuerhinterziehung erhalten hatte. Da er das nicht zahlen konnte, saß er 1997 die 300 Tage in Ersatzfreiheitsstrafe. Das ist normalerweise hoch einschlägig, wird aber vom Gericht nicht als einschlägig gewertet. Man will den Fall einfach loswerden. Motto: Akte Strulovics zu, auch wenn nichts aufgeklärt wird.
Die weiten Reisen der Zeugen
Man kann Prozesse lenken. Das Gericht ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Das Entscheidende im Strafrecht ist immer, wer was bezeugt. Wenn Zeugen fehlen, schaut es für den Ankläger müde aus. Das große Fehlen der Zeugen manifestiert sich schon zu Beginn. Richter liest vor: „Herr Moskowics schrieb aus der Schweiz, dass er sich entschlägt. Ariel Pappa schrieb im Brief vom 29. Juni 2009, dass er nicht kommt, da er von 5. Juli bis 10. Juli 2009 ins Ausland fliegt – allerdings ohne einen Flugbeleg vorzulegen. Außerdem wird er von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch machen.“ Richter zitiert weiter ins Protokoll: „Frau Pappa schrieb am 29. Juni 2009, dass sie im Ausland ist, offenbar in London. Sie ist entschuldigt. Herr Rosenberg entschuldigt sich, ohne weitere Angabe von Gründen.“ Dann erwähnt der Richter, dass ein Herr angerufen hat, dass er kommt und drei weitere Zeugen (Geschädigte) geladen wurden, von denen zwei schon da sind.“ Die meisten wurden für 13 Uhr geladen, es ist erst 10 Uhr 40.
Während dem Anlesen der teilweise handschriftlichen Briefe der weltenbummelnden Leider-Doch-Nicht-Zeugen sitzt der korpulente 61-jährige Angeklagte, etwa 165 Zentimeter groß, verschmitzt hinter dem Angeklagtentisch. Im Publikum lauscht eine ganze Reihe schwarz gekleideter Orthodoxer, die ihm manchmal mit den Augen zuzwinkern, ihn auf jeden Fall im Auge behalten. Ihre Hüte haben sie draußen abgelegt. Für sie wird im Gerichtssaal sowieso ein „alter Hut“ verhandelt.
Der Richter will am Beginn des vierten Verhandlungstages (projektiert ist auf vier Tage) die Zivilakte verlesen, die den Niedergang der zahlreichen Firmen des Ernest Strulovics dokumentieren. Die Akten aus den Jahren 1996 und 1997 ließ er beischaffen. Davor erklärt er noch, dass das Schöffengericht diesmal nur aus ihm allein besteht, da er „keinen Bedarf für einen verstärkten Senat“ sieht. Die neue Strafprozessordnung gibt ihm bald ganz Recht: Der „Beisitzer“ im Schöffenprozess fällt im Herbst gesetzlich, noch bestünde die wahlweise Alternative zu Zweit oder allein mittelgroße Anklagen zu schaukeln. Es entspinnt sich ein Wortwechsel. Verteidiger Manfred Ainedter mit bewährter Marlboro-Reibeisen-Joe-Cocker-Stimme fügt an: „Die Abschaffung des Beisitzers im Schöffenprozess habe ich schon vor fünf Jahren gefordert und wurde hier im Haus (LG Wien, Anm.) fast geprügelt.“ Richter Christian Böhm hat Verständnis und will nun endlich mit der weitaus samteneren Stimme die alten Zivilakten zu Gehör bringen, da stellt Verteidiger Ainedter einen Antrag: „Ich stelle den Antrag auf Aufhebung der überlangen U-Haft wegen mangelnden, dringendem Tatverdacht.“ Ernest Strulovics sitzt seit Novmeber 2008 nach seinem Einflug aus den USA im Wiener Grauen Haus. In Summe (inklusive US-Haft) ist er zehn Monate im Gewahrsam. Die Staatsanwaltschaft spricht sich dagegen aus. Der Richter lässt es offen und liest nun aus den alten Akten aus 1996 und 1997 vor.
Graue Eminenz ohne Gewerbeberechtigung
Die von jüdischen Orthodoxen in Wien gelenkten Firmen SAGRO, ESTA, AFROS, IMO und weitere wie Lexington, Levy, Avraham, Klappholz, SKS waren in der so genannten „Bau- und Immobilienbranche“ tätig. Situiert waren die meisten Firmen in der Taborstraße 39 im 2. Wiener Bezirk. Dem Richter sind die Zivilakten deswegen wichtig, weil dort Zeugen, die heute keine Zeit haben, weil weltweite Geschäfte rufen, in diesen Zivilakten aussagten. Da sagt ein Herr Köb aus, „der heute in Salzburg ist“, so der Richter, dass bei den Firmen ESTA, AFROS und IMO „immer Herr Strulowics der erste Ansprechpartner war. „Strulovics war der Chef“, so Köb. „Ariel Pappa war seine rechte Hand“, sagt ein anderer in einem Zivilrechtsprozess. Strafrichter Christian Böhm diktiert das mit samtener Stimme in das Protokoll. Er weiß, dass er sich von nichterscheinenden Zeugen nicht ganz austricksen lassen darf.
Im Zuge der Zusammenbrüche dieser diversen Firmen standen der Notar Dr. Mayer und der Anwalt Mag. Dienstl und einige Strohmänner der Geschäftsführung wie ein Herr Rottenberg 1998 vor dem Wiener Straflandesgericht. Sie wurden aber alle freigesprochen. „Auch sie“, zitiert Richter Böhm mit samtener Stimme, „sagten in den Protokollen ihrer Verfahren: Strulovics war der Chef“. Ernest Strulovics schweigt am vierten Tag seines Prozesses weitgehend, bei dem es immerhin um Betrügereien in der Größenordnung von 5 Millionen Euro geht. Den Herrn Ariel Pappa wollte die Polizei dieser Tage zum Prozess zu Hause von seiner Zeugenvorladung informieren. Man traf ihn aber nicht an, obwohl dort einige Verwandte wie Frau und Kinder wohnen. Es wurde auch der Vater im Stiegenhaus getroffen, der natürlich auch nichts vom Sohn wusste.
Buchhaltung der Scheinfirmen: „Kraut und Rüben“
Aus den 1996/97er-Protokollen geht hervor, dass zahlreiche Anzahlungen für Wohnungen eingingen und zahlreiche Kredite von Banken mit falschen Arbeitsbestätigungen genommen wurden. Die Lohnbestätigung wurde durch willfährige Anwälte abgesegnet. Diverse Namen purzeln in der Aktenzusammenfassung, die bei der Ersten Sparkassa solche Kredite nahmen und Treuhandgelder „verwalteten“. Der Rechtsanwalt Dr. Köb sagte 1997 aus, dass diese Firmen einer jüdisch-orthodoxen Glaubensgruppe gehörten und Herr Strulovics eine Generalvollmacht hatte, obwohl er handelsrechtlich nirgends aufschien. Das Zentrum dieser Firmen war in der Taborstraße 39, 1020 Wien. Dr. Köb beruft sich heute aber auf seine „Verschwiegenheit“ und ist überdies in Salzburg. Buchhaltungsunterlagen zu damals gibt es nicht mehr, im seinerzeitigen Akt sind sie unvollständig, unwesentlich, oder wie es der Richter Böhm zusammenfassend sagt: „Kraut und Rüben“.
Die Privatbeteiligten schließen sich mit Summen an, die aus den alten Akten hervorgehen: 9.883 Euro, 6.478 Euro, 3.663 Euro großteils von Ex-Jugoslawen, die eine Wohnung kaufen wollten. Die S-Bausparkassa will seit 2007 diesen neuen Betrag: 4,631.000 Euro plus 4 Prozent Zinsen. Ferner eine ehemalige Käuferin einer Schimmelwohnung, sie schließt sich mit 11.600 Euro an, plus 1.200 Euro Dolmetschkosten und 5.600 Euro Anwaltskosten. Ein Herr Reinhard Hohensinner, der heute in der Schweiz lebt, kaufte damals eine Immobilie (Wohnung) um 1 Million Schilling, die er nie sah und hatte die Zusage, dass die Grundrechtssteuer von 50.000 Schilling von den Verkäufern getragen wird. Daher sein Privatbeteiligtenanschluss mit 76.308 Euro. Ein Rechtsanwalt namens Dr. Lebrowski will 208.102 Euro seit 30. März 2000, wobei diese Sache laut Richter nicht verfahrensgegenständlich sei. Verteidiger Manfred Ainedter erkennt keine dieser Forderungen an.
Kriminelles Muster schon 1986 erkennbar
Beim Blättern im 1996/97er-Akt fällt dem Richter auf, dass es 1986 schon eine ähnliche Konstellation gab. Ernest Strulovics war damals mit seinem Bruder Ferdinand in mehreren Firmen leitend engagiert, aber nie operativer Geschäftsführer. „Sondern Mann im Hintergrund, der das Gesamtwissen hatte“ (Richter). Böhm: „Das ist heute der Vorwurf und das war damals der Vorwurf.“ Eine dieser Firmen hieß „ZARAH Welthandel GmbH“ und ergänzend gab es eine vom Herrn Strulovics und seiner Frau Lea 1988 begründete Firma „IMO HandelsgmbH“. Zusammenhang ist, dass die „ZARAH“ ordentlich Steuern hinterzog und der Geldfluss dieser abgezweigten Abgaben in die „IMO“ floß. In der „IMO“ war Ernest Strulovics von 1988 bis 1991 Geschäftsführer und praktischerweise bei der RAIKA Schwechat zeichnungsberechtigt.

Ein Kartell orthodoxer Juden wollte in den 90er Jahren mit Immogeschäften groß auftreten und schädigte mit einem Duzend Tarnfirmen im Wien der 90er Jahre Banken und vor allem südosteuropäische Wohnungssuchende. Das Geld ist bis heute verschwunden. Die alten Hüte werden bei einem neuen Prozess aufgewärmt, der mit einem äußerst milden Urteil für den Kopf der Betrügerbande endet. (Foto: Marcus J. Oswald)
Das referiert der Richter Christian Böhm ziemlich trocken. Erwiderung von der Anklagebank gibt es nicht. Das ist halt so. Möglicherweise muss sich eine Firma mit dem Subtitel „Welthandel“ nicht so eng um das österreichische Steuerrecht kümmern. Nur einmal muckt der Anwalt aus der Taborstraße kurz auf, als es gegen den Betrüger aus der Taborstraße 39 persönlich wird. „Steuerhinterziehung ist etwas anderes als Betrug“, so Ainedter scheinheilig. Nur eine Minute später meldet sich Ainedter zu Wort, weil er seinen eigenen balsamierenden Worten nicht mehr traut und sagt, zur Überraschung aller, dass nun sein Klient „reinen Tisch machen“ will. Es ist Punkt 11 Uhr 00.
Geständnis – Reiner Tisch unter Beweisdruck
Wie sieht die neue Linie aus? Strulovics auf die Richterfrage: „Wollen Sie Ihre Verantwortung ändern?“ Angeklagter: „Ich bekenne mich zur Gänze schuldig.“ Richter Böhm: „Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie faktischer Geschäftsführer folgender Gesellschaften waren. Ich zähle sie auf: Magalio, Sagro, Esta, SKS, Imo, Klappholz, Sagro, Lexington, Levy, Avraham, und andere. Stimmt das?“ „Ja.“
„Habe die Anweisungen gegeben“
„Das heißt, in diesen Firmen haben Sie die Entscheidungen getroffen?“ „Ja.“ „Sie haben den Mitarbeitern Anweisungen gegeben?“ „Ja.“ Zur Methode: „Es wurden Wohnungswerber zum Kauf von Wohnungen angeworben, obwohl die Wohnungen nicht lastenfrei waren, teilweise nicht im Eigentum dieser Firmen waren. Ist das richtig?“ „Ja.“ „Haben Sie davon gewußt? Und haben Sie Anweisungen gegeben?“ „Ich habe Anweisungen gegeben.“
Geständiger Angeklagter: „Im Bereich des Denkmöglichen“
Dann der Richter: „Wir wissen ja alle, das ist 15 Jahre her. Dass Sie sich nicht an alles im Detail erinnern können, ist klar.“ Damit kommt der Richter dem Angeklagten so weit entgegen, dass er sich an nichts mehr erinnern muss. Das ist eigentlich zu einfach gemacht. „An jedes Detail kann ich mich nicht mehr erinnern. Aber ich habe die Aufträge gegeben.“ „Dass jemand zum Schaden kommen könnte, war ihnen klar oder es war im Bereich des Denkmöglichen?“ „Es war im Bereich des Denkmöglichen.“ Richter: „Und wärs sich’s ausgegangen, wär’s schön gewesen, aber, dass es sich nicht ausgegangen ist, ist etwas, womit sie gerechnet haben, irgendwo.“ „Es tut mir leid, dass es so passiert ist.“
Geschöntes Geständnis
Passiert ist? Ließe man den Angeklagten ein wenig frei von der Leber reden, würde es es zustande bringen, die Geschehnisse als biblisches Naturereignis darzustellen und nicht als gewollter Trieb nach Geld. Der Richter kommt dem plötzlich voll Geständigen nun sehr weit entgegen, was Unmut erzeugt. Vor allem bei den Geschädigten im Publikum. Der Richter weiter: „Es wurden dann ja die Treuhandgelder abgehoben. Von Klein und Pappa. Und haben Sie dann den Herrschaften gesagt: Gehet hin und holt das Geld? Wurde das Geld auch geholt? Haben Sie dann das Geld auch in Empfang genommen?“ Der Richter will viel auf einmal wissen. Er sieht in additiven Kleinfragen die einzige Möglichkeit, den Angeklagten aus der Reserve zu locken. Launige Kurzantwort des Orthodoxen, die an der Ernsthaftigkeit des Geständnisses zweifeln läßt, Wortlaut: „Wenn die Herrschaften das so sagen, wird das scho stimmen.“ Jeder andere Richter wäre da ordentlich dazwischengefunkt. Dieser Richter, wieder mit einer Art der vorschiebenden Unterstützung, die nicht sein müsste: „Ich mein, dass Sie heute nicht mehr wissen, was genau war, ist mir auch klar. Aber grundsätzlich: Haben Sie Geld in Empfang genommen in beträchtlichem Ausmaß auf ihre Weisung hin?“ „Ja.“ „Und dieses Geld kam von den Gläubigern?“ „Ja.“
Und weiter? Was noch? Details? Zusammenhänge? Zeitpunkte, Orte, Namen, Angaben? Man hört immer nur „Ja“, „Ja“, „Ja“, aber keine Details. Der Angeklagte ist eine Frechheit und ein Hohn für die Gerichtsbarkeit, die sich gegen solche halblustigen Leute offenbar nicht energisch zur Wehr setzen kann oder will. Er wird weiter mit Samthandschuhen angegriffen. Der Staatsanwalt hat eine einzige Frage. „Was ist denn mit dem ganzen Geld geschehen?“ Strulovics, schwerst ahnungslos, wörtlich: „Das ist schwer zu sagen. Es floss in die Firmen.“ Er gibt nur diese eine Einsatzantwort. Der Verteidiger hat keine Frage, er fädelte das Geständnis ein. Er hat genug für seine 20.000 Euro Gage an vier Prozesstagen geleistet. Ein Schöffe will wissen, ob „noch Geld da ist“? Nein, ist nicht. Der Privatbeteiligtenvertreter der Erste Sparkassa Waidhofen will wissen, wie es mit Schadenersatz aussieht? „Wollen Sie nicht zumindest einen Teilschadenersatz in der Höhe von 6.900 Euro anerkennen?“ Verteidiger Ainedeter springt pampig ein: „Das geht nicht! Dann hat er die Gläubigerbevorzugung!“ Kein Geld für Niemanden, außer für Strulowicz. Das ist das Motto des Herrn Strulovics. (Und Ainedter!)
Da will auch noch einmal der Richter konkret wissen, bloß weil es ihn interessiert: „Gab es eine große Kassa, in die alles hineingeflossen ist?“ (Bei der Vielzahl der Firmen, Anm,. B&G) Antwort des Großbetrügers: „Es gab eine große Kassa.“ Die er verwaltet hat. Wo er sich aber heute nicht mehr erinnern will, wo das Geld verblieben ist.
Zeugen werden weggeschickt
Der Richter holt einen Zeugen exjugoslawischer Herkunft herein, der Zeuge wird nicht benötigt – wegen des überraschenden Geständnisses. Der Zeuge schließt sich aber mit 6.900 Euro dem Verfahren an. Der nächsten Zeuge wird hereingebeten, aber auch nicht benötigt und heimgeschickt – ein Österreicher, der sich über eine dieser Strulovics-Firmen eine Wohnung mit einem Kredit bei der Ersten Sparkassa um 2,5 Millionen Schilling gekauft hat, diese aber nie bekam. Dann wurde der Kredit gesamtfällig gestellt. Er musste in Privatkonkurs. Der etwa 40-jährige Mann wirkt verzweifelt. Er nutzt seine kurze Anwesenheit im Gerichtssaal und schimpft lautstark über die Methode der Ersten Sparkasse. Der Richter lässt es gewähren. Der Privatbeteiligtenanwalt fühlt sich nicht zuständig. Ein paar Worte mehr und der Geschädigte wäre dem Privatbeteiligten-Anwalt an die Gurgel gesprungen. Der Geschädigte schließt sich dem Strafverfahren mit 130.000 Euro an und verlässt den Saal wieder. So kommt ein schönes Sümmchen mit alten Immo-Spekulationen in den 90er Jahren zusammen. Großbetrüger Ernest Strulovics, der einzige aus der orthodoxen Betbrüderbande, an dem strafrechtlich etwas hängen bliebt, da er am großen Rad des Wohnungsmarktes schwungvoll mitdrehen wollte, wird wohl auch bald in Privatkonkurs gehen.

Der Staatsanwalt nimmt es locker: Das Geständnis des Angeklagten eine halbe Stunde vor Prozessschluss am vierten Prozesstag führte dazu, dass er nun keine Arbeit mehr mit dem Fall hat. Daher formuliert er sogar Milderungsgründe für den Großbetrüger. Die zehnjährige Flucht redet er als deliktsfreien Zeitraum schön. Man hätte sich etwas mehr Härte erwartet. (Foto: Spion Marcus J. Oswald)
Der Staatsanwalt im Schlusswort: Als mildernd sieht der Ankläger das plötzliche Geständnis. Erwiesen ist für den Ankläger, dass Ernest Strulovics der „Vorgesetzte“ war und die anderen nur die „Referenten“. Sogar nach der Flucht 1998 wurden Auszahlungen der Gelder durch den Notar im Auftrag des Angeklagten vorgenommen. Die Flucht war geplant. Der Staatsanwalt nimmt den Notar jedoch in Schutz. Juristen unter sich sind immer gut zueinander. Der sei selbst Opfer des Betrügers, so der Ankläger. Das nunmehrige Strulovics-Geständnis habe, so der Ankläger, ein „sehr aufwändiges Verfahren mit Rechtshilfeverfahren erspart.“ Der lange Zeitraum nach den letzten Taten sei auch mildernd. „In Amerika lag nichts gegen ihn vor.“ (Kein Wort mehr davon, dass er auf Flucht vor der österreichischen Justiz war und ausgeliefert wurde!, Anm. B&G). Erschwerend sei jedoch, so der Staatsanwalt nachdenklich, der „hohe Schaden“ und „die Verleitung anderer zur Mitwirkung“. Viele Personen behoben Gelder und bereicherten sich. Kein einziges Mal fällt das Wort „kriminelle Energie“. Der Staatsanwalt bleibt zahm, sonst überlegt sich Ernest Strulovics sein Geständnis nochmal.
Der Privatbeteiligte nimmt seine Bank in Schutz, es wurde „modern, auf Banken loszugehen“, und gibt die „tragischen Schicksale“ der Wohnungswerber zu bedenken. Er wünscht Zuspruch durch das Gericht in den Privatansprüchen für die, die er vertritt (die Bank).
Verteidiger Manfred Ainedter findet Pathosworte für seinen Knappen: „Eine unendliche Geschichte findet hier Abschluss.“ Er bezweifelt aber die große Rolle seines Angeklagten. Das Finanzstrafverfahren aus 1997 spiele „weniger Rolle im Verfahren“ als die Staatsanwaltschaft meint. „Ohne sein Geständnis sei es unmöglich, ihn zu verurteilen“, so der Advokat. Der letzte Nachweis für seine Schuld fehle, so der Anwalt nicht parteifrei. Man könne ihm „wenig nachweisen“. „Daher ist das Geständnis ein elementarer Beitrag zur Wahrheitsfindung und unschlagbar als Milderungsgrund.“ Er habe sich in Amerika wohlverhalten (wohlgemerkt auf Flucht, Anm. B&G) und nicht versteckt, sondern war angeblich ordentlich gemeldet. (Entdeckt wurde er durch einen Geschädigten auf einem Hochzeitsfoto 2008 im Internet und danach folgte der Internationale Haftbefehl, Anm. B&G). Verteidiger Ainedter kritisiert die Rollen des Notars Mayer und des Anwalts Dienstl, die alle Abwicklungen gemacht hätten, Insider waren, aber freigesprochen wurden. Zuletzt wird noch das Alter von 61 Jahren des Angeklagten vom Anwalt ins Treffen geführt. (Es sitzen aber weitaus Ältere wie Helmut Elsner, der 74 ist, Anm. B&G). Dass jemand wie Ernest Strulovics die treibende Kraft hinter einem duzend Firmen war, hält der Anwalt aus der Taborstraße für nicht denkbar.
Der Richter Böhm spricht 30 Monate teilbedingt nach § 148 StGB aus. Zehn Monate fest und 20 Monate bedingt. Zudem Ersatz der Verfahrenskosten nach § 389 StPO. Die Privatbeteiligten können zivillrechtlich klagen. Ernest Strulowics wird enthaftet. Die Gründe: „Ohne Geständnis wäre es ein aufwändiges Beweisverfahren geworden. Daher ist der Beitrag der Wahrheitsfindung ein großer Milderungsgrund. Der lange zurückliegende Tatzeitraum ist mildernd.“ Der Richter wirft ihm vor, dass sich der Angeklagte der Justiz entzogen hatte und kritisiert aber auch die Justiz, da manche Verfahren in dieser Causa sehr langsam liefen. Erschwerdend ist die „Faktenmehrheit“ und das „Schädigen von wohnungswerbenden Opfern, die man sich sehr bewußt ausgesucht hat.“ Daher bleibt die Strafe unter drei Jahren, da nur „unter drei Jahren eine Teilbedingte“ möglich ist. Die Privatbeteiligten wie Banken werden nicht bedient, der Richter wirft ihnen indirekt vor, dass die Sorgfalt der Banken unzureichend war. Die geschädigten Privatleute werden nicht direkt bedient, weil deren Forderungen nicht präzise genug aufgeschlüsselt waren.
Fazit: Die Geschädigten werden von ihrem eingesetzten Geld nichts mehr sehen. Die Ereignisse liegen weit zurück (1994-1997) und durch die zehnjährige Flucht wurde es quasi unmöglich, den Fall komplett aufzuklären. Das Netzwerk rund um Ernest Strulowics leistete in den letzten zehn Jahren beste Abschirmarbeit. So konnten gut 5 Millionen Euro versickern. Daraus kann man lernen: Wenn man am Landesgericht Wien milde behandelt werden will, muss man Betrüger werden.
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal, Betrug) – 8. Juli 2009, Saal 301, 10 Uhr 30 – 13 Uhr 15

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