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Eduard Hansel trotz Genickbruch siegreich gegen Jungschläger

Veröffentlicht in Endstand, Gerichtssaal, Körperverletzung von marcusjoswald am 9. Juli 2009
In zehn Folgen ermittelte Inspektor TRAUTMANN am Wiener Karmelitermarkt. Im Fall rund um die fatale Wirtshausrauferei hatte er nichts zu tun. Beide Kontrahenten kamen trotzdem vor Gericht. (Foto: Herbert Graf/ORF zur Folge Nichts ist so fein gesponnen)

In zehn Folgen ermittelte Inspektor TRAUTMANN am Wiener Karmelitermarkt. Im Fall rund um die fatale Wirtshausrauferei hatte er nichts zu tun. Beide Kontrahenten kamen trotzdem vor Gericht. Der Junge lief sprichwörtlich ins offene Messer und wurde verurteilt. (Foto: Herbert Graf/ORF zur Folge Nichts ist so fein gesponnen)

(Wien, im Juli 2009) Am 15. Mai 2009 wurde der 74-jährige Eduard Hansel vom Vorwurf des „versuchten Mordes“ nach einer Wirtshausrauferei am Wiener Karmelitermarkt freigesprochen, er habe einem 33-jährigen Angreifer, der ihn zuvor schwer verletzt hatte, drei Mal mit dem Taschenmesser in Tötungsabsicht in die Brust gestochen. Der Freispruch folgte entschuldbarer Notwehr und dem „Wahrspruch der acht Geschworenen“, so die damalige Vorsitzende Richterin Katja Bruzek. Stammgast Hansel hatte eine schwerste Verletzung durch den Angriff des damals 33-jährigen erlitten: Halswirbelbruch!

Heute, 9. Juli 2009, steht, nachdem vor zwei Wochen wegen Krankheit abgesagt werden musste, der mittlerweile 34-jährige Sohn einer Ärztin und eines kürzlich verstorbenen Unternehmers vor dem Strafgericht. Die Anklage lautet auf absichtliche schwere Körperverletzung. Der Wiener Verteidiger Roland Friis, mit Abo auf angeklagte Wirthausraufer, konnte einiges richten. Aber nicht alles. Es gilt das Motto der verstorbenen Verteidigerlegende DDr. Michael Stern: „Es kann nicht immer Freispruch sein!“

Richterin Martina Hahn gibt zehn Monate unbedingte Freiheitsstrafe für den Jungschläger, der einen Halswirbelbruch des heute 74-Jährigen zu verantworten hat. Dieses Journal sah beide im Gericht. Man will nicht Richter spielen. Die zehn Monate Schmalz sind in Ordnung. Dem Herausgeber dieser Seite ist ein Mann bekannt, der gerade neun Monate für „Gefährliche Drohung“ sitzt und seiner Freundin nicht einmal eine Ohrfeige gegeben hat. Betrachtet man die gesetzliche Verhältnismäßigkeit, ist bei vollendeten Übergriffen nicht zu akzeptieren, dass ein Testosteronbursch auf einen Testosteronarmen losgeht und das grundsätzlich immer straffrei bleibt. Sonst gerät in der Gesellschaft einiges aus dem Lot. Die körperbetonte Aggressionsbereitschaft unter Jungmännern aus niedrigsten Anlässen kann nicht immer schön geredet werden. Den einen drückt der Zeh, dem anderen entfloh die Freundin, der andere soff, der vierte ist sonstwie todunglücklich. Genau für solche orientierungslosen Leute wurden Einrichtungen gebaut: Gefängnisse!

Ein Halswirbelbruch (ugs.: „Gnackbruch“) ist nach dem Gesetz nun einmal eine schwere Verletzung, nach der man „länger als 24 Tage“ außer Gefecht (Krankenstand) ist. Daher ist unbedingte Haft anzuwenden. Mediziner bei Gericht meinten, dass nach dieser gänzlich unnötigen Karmelitermarkt-Schlägerei am Ende zwei Tote hätten sein können. Der 34-Jährige erhielt in Notwehr drei Stiche in die Brust und war nahe am Verbluten. Der andere wurde beinahe querschnittgelähmt geprügelt. Verteidiger Roland Friis geht dennoch in Berufung. Er sieht, so seine Sicht, den Fall insgesamt problematisch. Ein Termin ist also noch, am OLG Wien. Wie immer ein riskantes Unterfangen.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal, Körperverletzung, Endstand)