Aktion Geisterwald – Fleischhauer erhält 7 Jahre Haft und Einweisung

Landesgericht Wien
(Wien, am 3. November 2009) Aus Opferschutzgründen werden in diesem Bericht sein Name oder weitere Zusammenhänge nicht genannt. Denn diesmal gab es wirklich und unzweifelhaft ein Opfer: Es ist seine zehnjährige Stieftochter gewesen.
Es ist ein Prozess, bei denen sogar hartgesottenen Gerichtsberichterstattern die Lust am Zuhören vergeht. Zwei sitzen während des Prozesses, in dem phasenweise immer wieder für die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, im Caféhaus. Florian Lems von „Österreich“, Roman David-Freihls vom „Standard“, am Tisch auch Roland „der Dokta“ Friis. Dazu gesellt sich kurz der Herausgeber. Man ist um 11 Uhr einig: Man will weitere Details nicht mehr hören.
Der Angeklagte schilderte sie von frühmorgens sehr ausführlich und dankt dem Gericht regelrecht, dass er nun eine Therapie bekommt. Er gibt zugleich den Eindruck, dass er als 41-Jähriger nicht wusste, was er tut. Was zu tun war, wusste er aber: Er schloss sich einem Internetforum an, dass „gleichgesinnte“ pädophil Geneigte verband. Dieses und weitere Foren wurden in der Polizeiaktion „Geisterwald“ gesprengt. Mehrere Verhaftungen in Europa, davon drei in Österreich waren die Folge. Der Fleischhauer galt im Forum Geisterwald als Wortführer. Sein Nick, der Name war Programm: „el nino“ (span. das Kind).

Jener 41-jährige Fleischhauer, der nach der Aktion Geisterwald als der Haupttäter eines Kinderpornografierings überführt wurde, erhielt eine Haftstrafe. (Foto: B&G)
Wortreich war er auch bei seiner ersten Einvernahme. Er war vom Tag seiner Festnahme am 12. Juni 2009 ab der dritten Zeile seines Einvernahmeprotokolls voll geständig und verbarg nichts. Er ist nicht einer dieser Täter, der erst zehn Minuten vor Verhandlungsende aus prozesstaktischen Gründen auf ein Geständnis umschwenken. Das betont auch sein Anwalt Erich Hochauer im Schlußplädoyer, der herauszukitzeln versucht, was für den Angeklagten spricht.
Sein Mandant war „geständig von der ersten Minute seines dreistündigen Polizeiverhörs“. Er bestritt jedoch auch von der ersten Minute, dass er die zehnjährige Stieftochter „vergewaltigt“ habe. Im Prozess vor Richterin Susanne Lehr sagt der Angeklagte am Vormittag, dass es so war: „Ich habe sie nie zu etwas gezwungen.“ Oder: „Sie wollte das.“ Sein Anwalt ergänzt: „Er hat immer bestritten, dass er ihr Wien eingeflösst hat, um sie zu vergewaltigen.“ Anwalt relativiert: „Aus der Aussage der Tochter ergibt sich in diese Richtung nicht sehr viel, sie ist bei diesem Thema sehr ausweichend.“ Daher wird zu diesem Punkt „Vergewaltigung“ ein Freispruch beantragt. (Dem wird das Gericht folgen.)
Internet
Der Anwalt: „Das Einzige, was den Angeklagten belastet, sind die Artikel, die er ins Internet gestellt hat“. Er hat unter „el nino“ (das Kind) viele Ankündigungen gemacht. „Doch in Internetforen schreiben die Leute anonym sehr prahlerisch“ und schreiben oft „Dinge hinein, die so nicht passiert sind“, so der Anwalt.
Das Geständnis wertete Staatsanwalt Gerd Hermann ein paar Minuten zuvor jedoch als irrelevant, da die Beweislast erdrückend sei. Er sei auch nicht reumütig, so der Ankläger. Anwalt entgegnet, dass er nicht erst im Prozess geständig war, sondern bereits am Tag der Festnahme.
„Wie ein Strudel“
Der Anwalt sagt, es war für den Angeklagten „wie ein Strudel“ und er „ist in das Internet gestolpert.“ Davor hat er es Jahrzehnte geschafft „mit seiner Krankheit gut umzugehen“, so der bullige Pflichtverteidiger. Mit dem Internet wurde es schärfer. Der Mann lebte mit vier Kindern zusammen und ist mittlerweile geschieden. Anwalt Hochauer am Ende seines sehr dürren, kaum fünf Minuten dauernden Plädoyers in Richtung Schöffen: „Er war erleichtert, wie ihm das Internet durch die Polizei aus der Hand genommen wurde.“ Er sei nun zufrieden, dass er in Haft sitze. Gegen eine Einweisung spricht sich der Pflichtverteidiger aber trotzdem aus. Grund: „Es besteht keine Gefahr, dass es zu Wiederholung kommt“. Denn „diese Gefahr“ liege „nur vor, wenn er in einem Familienverband lebt, der kleine Kinder hat, also nur unter sehr speziellen Voraussetzungen, die nun nicht mehr vorliegen.“
Das Angeklagte ergänzt auf Wienerisch ein paar Worte und sagt: „Ich würde, wenn ich könnte, alles rückgängig machen.“ Und in Richtung Richterin Lehr: „Ich bin froh, dass ich jetzt eine Therapie kriege, wissens.“
Von Vergewaltigung freigesprochen
Die Bilddateien reduzieren sich im Urteil von ursprünglich 514 Bilddateien auf 253 Bilddateien und auf acht Videofilme, die er anderen im Internet überlassen hat, auf denen das „Auseinanderhalten der Schamlippen“ gezeigt wurde, um die geschlechtliche Erregung zu befördern. Die polizeiliche Auswertung war zu hoch gegriffen. Es fielen einige Bilddatein aus der Anklageschrift heraus, da er diese nach Betrachten gelöscht hat, was nach der alten Rechtsordnung (vor Juli 2009) noch nicht strafbar war.
Er wird zu einem Geldersatz an die Privatbeteiligtenvertreter Eva Plaz für das Opfer in der Höhe von 5.000 Euro verurteilt. Diese Summe akzeptiert er, womit eine Schadenswiedergutmachung numerisch erfüllt ist.
Zum strittigsten Punkt der Vergewaltigung, Richterin in mündlicher Begründung: „Das Gericht ist überzeugt, dass es gerade nicht ausreicht, um von einer Vergewaltigung zu sprechen.“ „Ja, es wurde Alkohol getrunken, aber es ist nur eine Zurverfügungstellung des Getränkes“. Lehr: „Das Opfer nach nach mehrmaligem Nachfragen ausgesagt, dass es von selbst das Getränk getrunken hat und erst nachher gemerkt hat, dass es Alkohol ist.“ Die Strafe ist im „oberen Bereich“, so Richterin Lehr.
„Mildernd war das reumütige Geständnis“, aber erschwerend die „Mehrzahl der Verbrechen“. Sehr erschwerend war, dass „nicht nur der Missbrauch zu verhandeln war“, sondern er die „Tathandlungen aufgezeichnet hat und anderen zur Verfügung gestellt hat“. Das sei aus „generalpräventiven Gründen schwerer zu ahnden“, so die Richterin im Schöffenprozess.
Pädophilie
Zur Einweisung „liegt ein eindeutiges Sachverständigengutachten“ (Werner Brosch aus Tulln) vor, „das diese Massnahme naheliegt“. Zum Angeklagten: „Es liegt eine pädophile Neigung bei Ihnen in dem Ausmaß vor, dass die Prognose gestellt wurde, dass ohne Behandlung weitere schwere Straftaten drohen.“ Und: „Dass diese Taten mit schweren Folgen für Opfer verbunden sind, das liegt auf den Hand.“ Seitenhieb auf die Argumentation seines Anwalts: „Allein, dass Sie nun geschieden sind, das bedeutet nicht, dass Sie sich nicht in Freiheit wieder eine Familie suchen werden oder dass Sie sich wieder mit einer Frau zusammentun, die Kinder hat.“ Die Richtern: „Denn auch das Opfer war ja nicht Ihre leibliche Tochter, das muss man schon feststellen.“
Der Angeklagte nimmt das Urteil ohne lange zu zögern und ohne Rücksprache mit dem Verteidiger an: „Ich nehme es an“, sagt er kurz und bündig. Staatsanwalt Hermann: „Rechtsmittelverzicht.“
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„Aktion Geisterwald“ wurde am 30. September 2009 abgeschlossen und bekanntgegeben: 178 Hausdurchsuchungen, 22 Festnahmen, davon drei in Österreich. (30. September 2009)
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal) – 3. November 2009, Saal 202, 9 Uhr 00 – 12 Uhr 00 (verkürzte Anwesenheit, nur Schluss).

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