Blutiges Wien – Mordversuch in Asylheim Glasergasse 27

Blutiger Mordversuch am 19. August 2009 nur 200 Meter vom Büro des Herausgebers entfernt! (Foto: Oswald)
(Wien, im August 2009) Seit 19. August 2009 ist Wien um einen Mordversuch reicher. Er spielte sich in schwierigem Umfeld ab. Am Mittwoch nachmittag wurde ein 39-jähriger Bewohner des Asylheims Glasergasse 27, das der evangelischen Diakonie gehört, schwer verletzt in seinem Zimmer aufgefunden worden. Es gibt keine Tatwaffe. Bekannt ist bisher nur, dass es ein scharfer Gegenstand war, mit dem hart auf den Nigerianer eingeschlagen worden war. Zeugen gibt es keine. Der Heiminsasse wurde von einem Mitarbeiter und einem Mitbewohner aufgefunden.
170 Bewohner tatverdächtig
Die Ermittlungen stehen erst am Anfang. Der Tatzeitpunkt ist vorerst nur weiträumig eingegrenzt: Tatzeit kann von 18. August 2009 18 Uhr bis 19. August 2009 14 Uhr gewesen sein. Der Umstand, das im Asylheim Glasergasse nur Menschen aus unterschiedlichen Weltregionen (hauptsächlich Tschtschenien, russische Föderation und Afrika) mit schwachen Deutschkenntnissen leben, macht die Erhebungen kompliziert. Es müssen zahlreiche Dolmetscher beigezogen werden. Im Haus wohnen auf fünf Etagen rund 170 Personen, die – geht man vom dem Prinzip „Mord im Orientexpress“ aus – nun alle tatverdächtig sind. Im Haus leben auf drei Etagen Familien, die Kinder und Kleinkinder fallen als tatverdächtig wohl weg. Auf zwei Etagen leben nur alleinstehende Männer. Männer sind immer tatverdächtig.
Emotionaler Gewaltangriff
Der 39-jährige Afrikaner aus Nigeria wird vom Leiter des Diakonie Flüchtingsdienstes als „sanft“ und „ruhig“ beschrieben. Nach einer Notoperation am Mittwoch wird die Lage des Mannes mit „stabil, aber noch Lebensgefahr“ beschrieben. Über Motiv oder Grund gibt es noch keine Gewissheit. Mutmaßungen, dass kriminelle Hintergründe im Spiel stehen (Drogen), sind durch nichts erwiesen. Möglicherweise war ein kleiner Auslöser der Grund (Schulden), da die Schwere der Verletzungen auf eine hohe Emotionalität beim Angreifer deuten lässt.
Portier beim Empfang
Das Asylheim Glasergasse ist nicht für jedermann betretbar. Das Tor des ehemaligen Evangelischen Spitals, das Anfang 2000 geschlossen und in ein Aslyheim umgewidmet wurde, ist zwar bis 22 Uhr offen, doch im ersten Halbstock ist eine Empfangsloge, die den ganzen Tag besetzt ist. Der Heimmitarbeiter kennt alle Bewohner persönlich und er erkennt auch Fremde, die Zutritt ins Haus suchen. Grundsätzlich ist es nach der Hausordnung Bewohnern nicht gestattet, heimfremde Bewohner mit ins Haus zu nehmen oder bei sich übernachten zu lassen. Das Haus ist Innen videoüberwacht. Möglicherweise engt das den Täterradius auf den inneren Kreis der Bewohner ein.
Schießerei vor zwei Jahren
Das Asylheim Glasergasse ist kein Problemhaus. Viele Bewohner wurden auch Stammgäste in der Trafik des Herausgebers. Einige wohnen schon vier Jahre hier und gehen in Wien zur Schule. Manche, vor allem die Jungen, lernen schnell und sprechen auch mittelprächtig deutsch. Vor fast genau zwei Jahren, am 23. August 2007, gab es allerdings eine Schießerei mit einer scharfen Waffe. Dieser Konflikt begann aber auf der Straße. Ein 26-jähriger Tschetschene griff mit Fäusten einen 40-jährigen Georgier wüst an. Beide waren Asylwerber. Der Georgier flüchtete um 22 Uhr 30 in das Asylheim in den dritten Stock und feuerte mit einer Pistole auf den 26-Jährigen, der einen Oberschenkeldurchschuss erlitt. Damaliges Motiv: Geld und eine Frau.
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Neuester Stand: Die Polizei gab mit etwas Verzögerung bekannt, dass bereits am Tag nach Bekanntwerden, also am 20. August 2009, ein 30-jähriger Nigerianer in die JA Josefstadt uhaftiert wurde, der ebenso im Asyl Glasergasse wohnhaft ist. Er wird von der Wiener Polizei der Tat verdächtigt. Der Schwarzafrikaner leugnet jedoch, in den Angriff involviert zu sein. Der lebensgefährlich am Kopf verletzte 39-jähriger Nigerianger liegt derzeit im Wiener AKH im künstlichen Tiefschlaf und kann nicht befragt werden. Er soll im Wesentlichen außer Lebensgefahr sein.
Peter Grolig vom „Kurier“ sprach indesssen mit seinen Kontaktbeamten, die ihm folgendes sagten: Man ordne die Tat in einen größeren Zusammenhang rund um blutigen Fehden zwischen Tschetschenen und Afrikanern ein, die sich seit einem Jahr in Wien entlang des Donaukanals rund um den neuen Drogenhotspot „Schottenring“ entwickelt haben. Mehrere Afrikaner wurden im Zuge der Fehden entweder durch Bauchstich glatt getötet oder schwer angegriffen. Im Gegenzug wurde vor einem halben Jahr in der U-Station „Wien Mitte“ gleich drei Tschetschenen der Bauch aufgeschlitzt. Durch dieses revanchistische Verhalten zwischen den Drogendealern kam es zur Aufschaukelung der Gewalt insgesamt. Wie weit das mit dem Asyl Glasergasse zu tun hat, steht noch nicht fest.
Marcus J. Oswald (Ressort: Asyl, Justizfälle)
EU und Asyl – Faktor 480 pro Million Einwohner
(Wien, im August 2009) Das „Asylthema“ ist brutal und medial heißgekocht. Aber es ist verglichen zur Gesamteinwohnerzahl Europas ein Randthema. Die Europäische Kommission legte Zahlen vor, wieviele Personen in den 27 europäischen Staaten per Anno 2008 einen Asylantrag abgegeben haben. Es sind: 240.000. Somit kommen 480 Asylwerber auf eine Million Einwohner.
73 % der Asylgesuche wurden abgelehnt (Gesamt-EU)
Die Zahlen für 2008 liegen vor und sie sind für Politiker wenig motivierend. Denn man sollte aus diesen Zahlen keine politische Münze schlagen. Von den 240.000 Asylanträgen in Gesamteuropa (alle 27 Staaten) wurden 193.690 Anträge entschieden. Es wurden 73 Prozent in erster Instanz abgelehnt. In Zahlen sind das: 141.730.
27 % erhalten „Status“
Im Jahr 2008 wurde 51.960 Personen (Ausländer; Nicht-EU-Staatsbürger) ein positiver Bescheid zu ihrem Asylgesuch gegeben. Das ist aber differenziert zu sehen. Diese Personen sind noch lange nicht im Land der Sehnsucht angekommen oder aufgenommen. Das Asylrecht ist eine kompliziertere Materie als kleinformatige Zeitungen meinen. Es ist eine transnationale, global abgestimmte Rechtsmaterie. Von den 51.960 Personen, die 2008 einen „positiven Bescheid“ erhielten, wurde 24.425 Personen ein „Flüchtlingsstatus“ (13%) zuerkannt. 18.560 Asylwerbern wurde „subsidiärer Schutz“ (10 %) erklärt. 8.970 Personen erhielten eine „Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen“ (5%).
Je größer das Land, umso mehr Asylanträge
Die Migration gilt als größte Bewegung der Gegenwart. Menschen wandern von Süd nach Nord, von Ost nach West. Durch den Umstand, dass weltweit derzeit 90 kriegsähnliche Zustände herrschen, zieht es Personen aus ihrer Heimat in eine andere Heimat, um einen Neuanfang zu machen.
Die Statistik gibt Einblick, wohin die Menschen gehen und woher sie kommen. (Quelle: EU-Kommision)
Wohin gehen Asylwerber am Liebsten (2008)?
- 1. Frankreich: 41.800 Asylanträge
- 2. England: 30.500 Asylanträge
- 3. Schweden: 24.900 Asylanträge
- 8. Österreich: 12.750 Asylanträge
- Italien nannte keine Kenndaten.
Woher kommen Asylwerber vorrangig (2008)?
- 1. Irak: 29.000 (12%)
- 2. Russland und Föderation (Georgien, Tschetschenien): 21.100 (9%)
- 3. Somalia: 14.300 (6%)
- 4. Serbien: 13.600 (6%)
- 5. Afghanistan: 12.600 (5%)
Wo liegt die höchste Antragsdichte bei Asylanträgen (2008)?
Es sind die kleinsten Länder oder jene, die ein liberales Asylrecht haben oder im Ruf einer humanitären Gesinnung stehen (Griechenland, Schweden, Österreich, Belgien). Die Zahl ist ein Asylquotient. Er setzt sich aus der Zahl der Anträge pro einer Million Einwohner Landesbevölkerung zusammen. Österreich liegt im Dreifachen über dem EU-Schnitt.
- Malta: 6.350
- Zypern: 4.370
- Schweden: 2.710
- Griechenland: 1.775
- Österreich: 1.530
- Belgien: 1.495
- Luxemburg: 940
- Irland: 880
- Finnland: 710
- Frankreich: 655
- Dänemark: 435
- EU-alle Staaten, Schnitt: 480
Unter dem Strich: In Österreich gab es im Jahr 2008 nach EU-Zahlen in Summe 12.750 neue Asylsuchende. Im EU-Schnitt gibt es 27 % Anerkennung für Flüchtlinge oder Asylwerber. In Österreich liegt die Zahl höher, da die Verfahren bedeutend länger dauern als in anderen Staaten und zugleich die Quote bei rund 65 % Anerkennung liegt.
Die politische Meinung ist indifferent: Die linken Gruppen betonen den humanitären Status der Republik Österreich und verteidigen die längeren Prüfverfahren beim Fremdenrecht. Die rechten Gruppen wollen die Asylsuchenden so schnell wie möglich wieder loswerden und setzen sich in der aktuellen Debatte für kürzere Asylverfahren ein.
Dazwischen mischt das Präsidium des Verwaltungsgerichtshofes mit, das darüber klagt, dass 60 % des Aktenstandes „nur mehr Asylverfahren“ betreffen. Der Gerichtshof will das nicht politisch verstanden wissen, sondern eine Personaldebatte anstoßen und mehr Richter in Lohn und Brot bringen.
Murtaza Noori – Asylwerber mit zwei Gewaltvorstrafen

Murtaza Noori saß in England in Schubhaft, beantragte Asyl in Deutschland, Schweiz, Österreich, Frankreich, England. Der strenggläubige Muslim hat in Österreich zwei Gewaltvorstrafen und ein offenes Asylverfahren. Wenn es hier nicht klappt, will sich der Mann mit vielen Namen nach Afghanistan rückführen lassen und in Kanada, wo die Bestimmungen derzeit sehr liberal sein sollen, um Asyl ansuchen.
(Wien, im September 2008) Es häufen sich die kriminellen Asylwerber, die gegen einen Bescheid des Bundesasylamts (BAA) Berufung einlegen. Nicht immer ist das berechtigt, vielfach wird es Automatismus.
Das Asylamt gibt in solchen Fällen dem Beschwerdeführer den „Status des subsidiär Schutzberechtigten“,
weist aber den „Status des Asylberechtigten“ ab.
Welch skurille Blüten die Asylverfahren treiben, zeigt der „Blaulicht und Graulicht“ exklusiv vorliegende Fall.
Der Asylwerber erhielt die Abweisung seines Asylantrags in die Haftanstalt und legte mehrfache Berufung ein! Vorweg muss man sich an den Kopf greifen, wie jemand überhaupt mit so vielen Namen die österreichischen Behörden mit Anträgen quälen kann. Es ist Detektivarbeit nötig, um die wahre Identität überhaupt festzustellen. Hier liegt schon vor Prüfung des Asylgrunds schwer betrügerisches Verhalten vor.
Der Mann heißt Yabubi auch Yaqubi alias Nazari alias Akijan alias Ali Jan alias Noori auch Nori Kakay Maza alias Farid alias Ali Zada alias Murtaza auch Mortaza auch Kaky Mazar, ist geboren entweder am 2.02.84 alias 26.04.87 alias 26.04.86 alias 00.00.86 alias 1.05.88 alias 1.08.87 (Daten sind entnommen dem Asylbescheid des Bundesasylsenats vom 8. Juni 2007). Er stammt aus Afghanistan. Dort ist er irgendwann
„vor den Taliban“ geflohen. Daran hat das BAA Zweifel, da der Ort, aus dem er stammt, laut Erkenntnissen, die leicht nachprüfbar sind, nie in die Kriegswirren im Afgangistan-USA-Krieg involviert war. Er war, wenn man so sagen will „sehr fern vom Schuß“.
Messerstecher in Österreich
Derzeit sitzt Murtaza Norri in der JA Hirtenberg eine 3.5 Jahre lange, schwere Gewaltstrafe (§ 87 Abs 1 StGB) ab. Sein grausames Delikt: Noori stach am 3. Dezember 2005 am St. Pöltner Hauptplatz einem davonlaufenden Mann (ebenso Afghane) von hinten mit dem Messer mehrfach in den Rücken. Dieser erlitt schwerste Verletzungen, war aber bald außer Lebensgefahr. Noori wurde am LG St. Pölten (GZ 9 Hv 35/06i) für diese Tat rechtskräftig am
3. Mai 2006 zu 42 Monaten Haft wegen „Absichtlich schwerer Körperverletzung“ verurteilt.
Während der Haft brachte er gegen seine Asylablehnung mehrere Beschwerden ein. Das Prozedere ging bis zum Verwaltungsgerichtshof (Zahl: VH 2007/19/0312-2), wo er sogar eine Verfahrenshilfe beantragte, um weiter für sein Asylrecht in Österreich mit Anwälten auf Staatskosten zu kämpfen. Die Verfahrenshilfe wurde jedoch von den Richtern am Wiener Judenplatz zurecht abgelehnt.
Das sinnlose Beschäftigen der Gerichte zog sich noch weiter. In den Akten liegt ein Rückschreiben des ECHR (Europäischer Menschenrechtsgerichtshof), der ebenso mit der Causa befasst wurde, jedoch erklärte, dass er sich damit nicht befassen wird. (2. April 2007).
Klassischer Asyltourist
Bei Noori handelt es sich um einen Asyltouristen. Er beantragt in vielen Ländern unter falschen Namen gleichzeitig Asyl. In Österreich stellte er das erste Mal am 11. Mai 2001 einen Asylantrag. Das BAA lapidar: „Das Verfahren wurde am 13. August 2001 wegen unbekannten Aufenthalts des Asylwerbers eingestellt.“ Damit war es nicht aus.
Auf Staatskosten wurde der „Asylwerber“ am 21. November 2002 von Norwegen (!) nach Österreich rück überstellt. Er nutzte die günstige Stunde und stellte am 25. November 2002 erneut Asyl in Österreich.
Damals erzählte er ein Schauermärchen, wonach seine Familie zu den Schiiten gehöre, im Jahr 2000 das Miethaus „gestürmt“ wurde und er von den „Taliban“ angegriffen wurde. Vater verletzt, zwei andere tot. Schön und gut, aber das BAA konnte den Sachverhalt im vertiefenden Gespräch nicht verifizieren, da der „Asylwerber“ schon wieder verschwunden war. Am 4. September 2003 wurde auch dieser Asylantrag geschlossen. Damit war es nicht aus.
Am 5. Juli 2004 wurde der „Asylwerber“ aus Großbritannien (!) nach Österreich rück überstellt. Er saß dort viele Monate in Schubhaft, da er auch dort „Asyl“ beantragt hatte. In der Folge wieder in Österreich stellte er am
16. Juli 2004 seinen mittlerweile dritten (!) Asylantrag in Österreich (nach Mitte 2001, Ende 2002).
Drei Asylanträge – Alles Lüge
In der nunmehrigen Niederschrift zum Asylgrund am 21. Februar 2005 gab der Asylsuchende an, dass er bei seinen vorgängigen Asylanträgen „gelogen“ hat, dass nichts stimmt. Neue Wahrheit: Nach dem Tod der Mutter 2000 heiratete der Vater neu und seine Stiefmutter „behandelte ihn schlecht“. Der Schwager schritt bei Streitigkeiten ein, worauf der Asylsuchende den Schwager mit dem Messer angriff. Beim Kampf sind beide Seiten verletzt worden, der Asylsuchende stahl Geld und floh nach Europa. Das war also der „neue Asylgrund“: Häusliche Streitigkeiten, irgendwo in Afghanistan.
Das BAA durchschaute das Ganze. Und setzte einen Stempel unter einen ablehnenden Bescheid. Der Asylantrag wurde am 16. Juli 2005 gem § 7 AsylG abgelehnt. Dagegen erhob Noori „Beschwerde“.
Einige Monate später kam es 2005 zu einer Messerstecherei am St. Pöltner Hauptplatz. Urteil, 3.5 Jahre unbedingte Haft. Haftende: 3. Juni 2009. Am 16. März 2007 stellte der „Asylwerber“ zum vierten Mal (!) einen Antrag, nun auf „internationalen Schutz“. Der kleinkriminelle Serienbetrüger, Messerstecher und Lügner sagte nun in einer Eingabe vom 29. März 2007, dass er bisher in allen Niederschriften gelogen hatte. Nichts stimme.
Brief der (2000) verstorbenen Mutter als aktuelle Post verkauft!
Er brachte nun einen Brief ins Spiel, der von seiner Mutter stammen soll. Dieser Brief sagt aus, dass alle Familienmitglieder aus Afghanistan weg sind und in den Iran zogen. Er habe nun in Afghanistan niemanden mehr. „Mangelnde Sicherheit im Herkunftsland“ sei nun der „neue Asylgrund“ des Afghanen.
Neuerlich gab es eine Niederschrift, diesmal in der JA Hirtenberg am 5. April 2007. Das BAA Ost (Traiskirchen) lehnte den Neu-Antrag jedoch ab. Man erinnerte sich genau, dass seine Mutter seit 7 Jahren tot ist. Noori ging trotzdem erneut in Berufung vor den Unabhängigen Bundesasylsenat, der „aufschiebende Wirkung“ gab.
In der Haft kam eine zweite Vorstrafe hinzu. Noori hatte in der JA Hirtenberg am 23. Dezember 2007 eine Schlägerei (verlor Lockerungsstatus im Vollzugsplan) und er hatte am 21. Jänner 2008 einen weiteren Raufhandel. Für letzteres gab es einen Strafantrag durch die StA Wiener Neustadt und er erhielt am LG Wiener Neustadt wegen „Leichter Körperverletzung“ (§ 83 Abs 1 StGB) eine Zusatzstrafe von 3 Monaten. Haftende nun: 3. September 2009. Dann Schubhaft.
Vorstrafe Nummer 2 im Gefängnis
Laut Strafantrag (36 Hv 27/08g) wurde er beschuldigt, einen anderen, nicht minder lichten Haftkollegen, einen in Beirut (Libanon) geborenen Muskelmann mit sechs Vorstrafen, im Garten während der Arbeit attackiert zu haben. Er wollte ihm ein Holzscheit über den Kopf ziehen, zog aber selbst den Kürzeren. Das Gericht sah die Aggression von ihm ausgehen: 3 Monate Haft, Freispruch für den Kontrahenten. Noori legte auch dagegen volle Berufung ein. Von der RAK NÖ bestellt, verfasste Verfahrenshelfer Mag. Christian Hajos aus Ternitz eine 5-Seiten lange Schuld- und Strafberufung (28. April 2008). Das OLG Wien ließ alles beim Alten (23. Juli 2008, 9 Uhr 40). Der „Asylwerber“ beschäftigte also wieder einmal eine Reihe von Gerichtsinstanzen, ohne einen Cent zu zahlen.
Mit Status Sommer 2008 war sein vierter Asylantrag noch immer offen. Wohl werden die Asylbehörden diesem Asyltouristen und Asylbetrüger kein Asyl bewähren. Doch die österreichische Justiz muss diesen Mann, der nun
45 Monate Haft bis zum letzten Tag (3. September 2009) absitzen wird, durchfüttern. Da er viel Zeit hat, beschäftigt er mit sinnlosen Eingaben weiter die Behörden.
Daher hat „Blaulicht und Graulicht“ die Sirenen aufs Dach gesetzt. Man muss bei gewissen Häftlingen auf die Uhr und die Kosten schauen. Dieser Asylwerber kostet nur, aber er bringt nichts. Auf Grund der Schwere der St. Pöltner Tat (fast tödlicher Messerstich, § 87 Abs 1 StGB) wurden ihm vom Vollzugsgericht Wr. Neustadt die „Halbstrafe“ wie die „Drittelstrafe“ abgelehnt. Ins § 133 a StVG-“Entlassungspaket“, das ausländische Häftlinge begüngstigt – Entlassung zur Halbzeit, wenn sie sofort das Land verlassen – fiel er wegen der Ausschließungsklauseln bei schweren Delikten nicht hinein (§ 133 a StVG gilt nicht bei: Mord, Raub, Schwere KV).
Gegen Geldverschwendung handeln
Somit tritt bei Asylbetrüger Noori, der nie in Österreich Asyl bekommt, folgendes ein: Absitzen der langen Haft
(45 Monate) bis zum Schluß auf Staatskosten. Dann Schubhaftübernahme, auf Staatskosten.
In einem 7-Seiten Antrag vom 10. August 2008 beantragte „Blaulicht und Graulicht“ bei der Vollzugsdirektion Wien (VD Wien), dass man diesen Unsinn verkürzen möge. Übernahme des Häftlings nach 75 % der Haftzeit in die sofortige Schubhaft und ab zurück nach Afghanistan.
Bedingung ist, dass er freiwillig seinen Asylakt für immer schließt. Auf Seite 7 des Antrags wurde ihm ein diesbezügliches Formular aufgesetzt und in die Justizanstalt zur Unterschrift geschickt. Nach viel Telefonieren erklärt sich Noori nun bereit, seinen Asylakt zu schließen und nie wieder in Österreich Asyl anzusuchen.
Afghanistan – Kanada
Da er aus der Strafhaft entlassen werden will und keinen sehnlicheren Wunsch hat, als in seine ungeliebte Heimat „heimzukommen“, wird er diese Erklärung unterschreiben.
Wenn er danach illegal nach Kanada einreist und dort Asyl sucht, soll das österreichischen Behörden egal sein.
Bis 3. September 2009 Ferienhotel bieten, kann aber auch nicht der richtige österreichische Weg sein.

Nooris Haftende ist am 3. September 2009. Solange muss ihn die Republik Österreich durchfüttern. Dann kommt er in Schubhaft und wird ausgeflogen. Blaulicht und Graulicht stellte an die Vollzugsdirektion Wien einen Antrag, man möge dem ein Ende bereiten und ihn - trotz Ablehnungen der Halbstrafe, Drittelstrafe sowie der § 133 a StVG-Entlassung - nach 75% der Haftzeit in Schubhaft übernehmen. Im Gegenzug bestätigt Noori die freiwillige Schließung seines Asylakts, der sich seit 2001 hinzieht und dem Staat schon viel Geld kostete. (Antrag, 7 Seiten, 10. August 2008, Auszug Seite 5, Archiv B&G)
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten)
Saber Hussein – Asylwerber mit drei Vorstrafen vor Entlassung
(Wien, im August 2008) Wieder steht ein „Asylwerber“ aus einem österreichischen Gefängnis kurz vor der Entlassung in die Wiener Freiheit. Wieder ist er schwer vorbestraft. Und wieder einmal bei offenem Asylantrag.
Der pakistanische Staatsbürger Saber Hussein ist 50 Jahre alt und reiste 2001 via burgenländische Grenze illegal nach Österreich ein. Im Erstgespräch mit den Asylbehörden gab er den Grund für sein Asylgesuch an: Er sei in Pakistan Mitglied der PML (Pakistan Muslim League). Das ist die zweite Partei neben der PPP (Pakistan Peoples Party) der Bhuttos. Für die PML habe er Demonstrationen organisiert, dann wurde er „verfolgt“. Er sei vor dem Diktator Musharraf, der die PML spaltete, geflohen. Das klang alles sehr plausibel.
Der Mann ließ sich bei einer chinesischen Freundin in Braunau nieder. Kurze Zeit darauf organisierte der Mann, der sich inoffiziell als „Berufskrimineller“ bezeichnet, Schleuserfahrten mit Indern und Pakistani von Tschechien nach Deutschland – quer durch Österreich. Bei einer solcher Fahrt wurde er festgenommen.
Hussein erhielt 2002 drei Jahre Haft wegen gewerblicher Schlepperei, von denen er zwei Jahre und vier Monate in der JA Klagenfurt und JA Suben absaß. Wieder in Wien wurde er 2005 wegen kleinen Haschisch-Handels zu 9 Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt. Er wohnte dann in Wien und versuchte das große Geschäft zu machen. 2007 wurde er erneut zu 9 Monaten wegen Haschisch-Handels verurteilt. Die alten 9 Monate bedingt wurden widerrufen. Derzeit sitzt der Asylwerber diese 18 Monate Haft in der JA Hirtenberg ab.
Er ist in der Außenstelle Münchendorf untergebracht, wo er frei telefonieren und sich frei bewegen kann. Das überrascht, da er keine Inlandsbindung in Österreich hat, in der JA Hirtenberg nie Besuch bekam und auch sonst über keine sozialen Kontakte in Österreich verfügt. Das Bundesasylamt (BAA) zweifelt mittlerweile an seinen Angaben im Asylantrag. Weder ist sein Fluchtgrund aus Pakistan vollends geklärt, noch das tatsächliche „Bedrohungsszenario“ auf ihn und seine Frau. Denn von der Frau soll er schon lange geschieden sein. Seine Kinder sah er schon 8 Jahre nicht mehr. Das BAA vermutet, dass es sich bei ihm um einen Wirtschaftsflüchtling handelt.
Hussein spricht fließend Urdu, Paschtu, Arabisch, Persisch und Englisch. Auch mit dem Indischen ist er vertraut.
In der JA Hirtenberg schaut er rund um die Uhr CNN und ARTE, um sich über die politische Situation im asiatisch-indischen Raum am Laufenden zu halten. Hussein ist radikaler Bush-Gegner, strenggläubiger Muslim und betet in der JA Hirtenberg mit Strickmütze und Teppich fünf Mal am Tag (von 5 Uhr morgens bis 22 Uhr).
In Wien unterhält er engen Kontakt in die indisch-pakistanisch-chinesische Migrantenszene, die vielfach in der Schlepperei tätig ist. Einer dieser indischen Schleuser (Nachname: Kahn, 32) sitzt ebenso in der JA Hirtenberg. Der Wiener Inder wurde wegen Grenzschleppereien von 12 Indern im Auto zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Er ist ebenso wie Hussein derzeit in der Freigänger-Außenstelle der JA Hirtenberg, Münchendorf, inhaftiert.
Saber Hussein ist ein Asylwerber, der nun mittlerweile 3 Jahre und 9 Monate in österreichischen Haftanstalten bei freier Kost und Logis, Kabelfernsehen und Sportmöglichkeiten zubrachte. Seine Entlassung nach Wien findet im Herbst 2008 statt.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten)
Asylwerber, nuttengesteuert, erhält Haftentschädigung – 14.800 Euro
(Wien, im August 2008) Ein nuttengesteuerter, jugendlicher Asylwerber, ein Mal einschlägig vorbestraft und noch immer im Land, eine Geheimprostituierte, die „Full Service“ für 30 Euro anbietet, ein Freispruch nach Vergewaltigung am LG Wien, 148 Tage U-Haft, ein Haftentschädigungsantrag, dem der 1. Senat im OGH Folge gibt. Das sind die Ingredienzien einer Geschichte, die Nackenhaare schräg stellen.
Schräge Nackenhaare
Es begann, dass der jugendliche Asylwerber Abraham A. laufend „zur Hur“ ging. Offenbar immer zur gleichen,
denn er hatte mit ihr so etwas wie einen Freundschaftspreis. 20 bis 30 Euro zahlte er ihr für geduldeten Beischlaf.
Mehr hatte er nicht, denn er musste mit 300 Euro im Monat von der Caritas auskommen. Am 29. März 2005
war es wieder so weit. Abraham hatte einen Spitz, er ging zur Adresse.
Ohne Geld kein Sex
Der Beischlaf erfolgte, dann folgte Pech. Abraham hatte kein Geld dabei. Nun wurde die Geheimprostituierte böse. Sie fühlte sich um den Schandlohn gebracht und zeigte ihn an. Er habe sie vergewaltigt. Die DNA passte. Polizeilich war er schnell überführt. Er wurde am 8. Mai 2005 in U-Haft genommen. Vorwurf: Vergewaltigung. Abraham A. gab zu, mit der Frau Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Dieser sei jedoch „einverständlich geschehen“. Für ihre „Dienste“ habe er ihr „immer 20 bis 30 Euro gezahlt“, steht im Polizeiprotokoll.
Nach „Fahrer“ – ins Landl „eingefahren“
Lange Rede kurzer Sinn: Zwei Haftprüfungsverhandlungen am 20. Mai 2008 und 20. Juni 2008 folgten, bei denen der U-Häftling jeweils kein Rechtsmittel und keinen Enthaftungsantrag anmeldete. Die Haftgründe („Tatbegehung“ und „Fluchtgefahr mangels Inlandsintegration“) blieben aufrecht. Die HV zum GV bringt auf Grund von widersprüchlicher Aussagen der Geheimprostituierten am 30. September 2005 gem § 259 Z 3 StPO
(Mangel an Strafbarkeit der Tat, „Außer-Verfolgung-Setzen“ des Beschuldigten) einen Freispruch!
148 Tage in Verwahrungs- und Untersuchungshaft blieben unter dem Strich.
Kritik eines jungen Asylwerbers
Plötzlich wird Herr Abraham putzmunter. Das Essen war schlecht („unbekannte Kost“), 23 Stunden hätte er auf
der Zelle zubringen müssen („keine Arbeitsmöglichkeit“), die Besuchsmöglichkeiten seien „durch Überwachung eingeschränkt gewesen“ (ach!). Fehlte noch, dass Herr Asylwerber „Verdienstentgang in Freiheit“ geltend machte (tat er dann nicht). Es überwiegt bei Anträgen die Unsitte, „alles hineinzuschreiben“, was in Tag- und Nachtträumen durchs Hirn schießt.
Der Asylwerber hatte also viel zu kritisieren. Er vergaß, dass er bereits einmal einschlägig vor einem österreichischen Gericht vorbestraft war und auch in U-Haft saß. Er brachte den „Haftentschädigungantrag“ ein
(LG ZRS, 24.05.07, GZ 32 Cg 16/06t-12). Die Verfahrenshilfe übernahm der Vorstadtadvokat „Solicitor“
Edward W. Daigneault vom Wiener Hernalser Gürtel.
Schlechte Kost
Das LG ZRS gab der Klage statt und sprach 100 Euro pro Hafttag zu. Das OLG Wien folgte aber in der Revision der Finanzprokuratur, da man die Begründung als maßlos erachtete. Zurecht: 1.300 Insassen fressen in der JA Wien-Josefstadt die gleiche Kantinenkost. Es ist wahr: Sie ist schlecht. Doch selbst die Österreicher murren nur, nehmen dies aber nicht zum Anlaß, dafür 100 Euro (!) Haftentschädigung pro Tag zu verlangen.
Die Finanzprokuratur führte an, dass bei der Bemessung zu berücksichtigen sei, dass der Kläger zum damaligen
Zeitpunkt Asylwerber war und über kein Einkommen oder Vermögen verfügt habe. Deswegen sei durch die Haft „keine bedeutsame Änderung in seinen Lebensverhältnissen eingetreten“.
Gier eines Asylwerbers
Die Finanzprokuratur zahlte die Hälfte der Forderung und sah es damit als abgetan. Ein salomonischer Mittelweg.
Ein Asylwerber, der im Land Österreich noch keinen Finger gehoben, noch keinen Cent Steuer gezahlt, noch kein Wort Deutsch gelernt hat, sollte sich mit 7.400 Euro Haftentschädigung der Zweitinstanz begnügen, immerhin ein schöner Batzen Geld. Der vorbestrafte (!) Asylwerber dachte nicht daran. Er ging erneut in Revision.
Abermals erhielt er Verfahrenshilfe vor dem OGH. Der Senat 1 (Vorsitz Dr. Gerstenecker sowie die HR Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher) entschied dann überraschend, wohl im Geist der EMRK, aber auch formalistisch und lebensfremd.
OGH – formal
Der OGH befand, dass die Revision zulässig ist und die Finanzprokuratur pro Hafttag 100 Euro nach dem „Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005″ (StEG) zu bezahlen hat. In Summe 14.800 Euro. Plus Kosten.
Begründung: Bei einem Freispruch nach § 259 Z 3 StPO (Mangel an Strafbarkeit der Tat, „Außer-Verfolgung-Setzen“ des Beschuldigten), ist nach § 3 Abs 2 Satz 2 StEG die Verdachtslage nicht zu berücksichtigen. Gemeint sind: Vorstrafen oder Aufrechterhalten des Tatverdachts. Fehle der „dringende Tatverdacht“ zur Gänze, der zur U-Haft führte, gibt es beim „qualifizierten“ Freispruch auch keine Reduktion der Haftentschädigung.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet
OGH wörtlich: „Sämtliche Varianten des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr sind nur dann taugliche Gründe
für die Verhängung der Untersuchungshaft, wenn überhaupt ein dringender Tatverdacht vorliegt.“ Zu deutsch:
Die U-Haft-Gründe wurden zu wenig geprüft. Die „Tatbegehungsgefahr“ ist der beliebteste Haftgrund. Man hätte A. nach „Tatausführungsgefahr“ in U-Haft nehmen müssen. Dann böte der „dringende Tatverdacht“ die Möglichkeit der Entschädigungminderung.
So aber besteht bei Freispruch gem § 259 Z 3 StPO (Mangel an Strafbarkeit der Tat, „qualifizierter“ Freispruch, „Außer-Verfolgung-Setzen“ des Beschuldigten) keine Chance für Minderung der Entschädigungsansprüche, so der OGH.
OGH: Vorhaft für hohe Haftentschädigung irrelevant
Abschließend geht der 1. Senat auf die Rechtsmeinung des OLG ein, wonach der Asylwerber schon einmal gesessen ist und daher das Haftübel das zweite Mal nicht mehr so schlimm wäre. „Der Umstand, dass ein Ersatzberechtigter bereits in der Vergangenheit das Haftübel kennen gelernt hat, führt grundsätzlich nicht dazu, die neu erlittene Haft geringer zu bewerten als jene von bislang von Haft bzw Vorstrafen verschonten Personen.“
OGH: „Die wesentliche Änderung der Lebensumstände findet im Allgemeinen schon durch den Entzug der Freiheit statt.“ Daher: „Die von den Vorinstanzen mit 100 EUR/Tag bemessene Entschädigung ist demgemäß nicht zu beanstanden.“
Zwischenschritte missachtet
Nun, das mag alles formal stimmen. Schade ist nur, dass der OGH auf den biografischen Hintergrund wenig eingeht. Der Umstand, dass ein jugendlicher Asylwerber im offenen Asylverfahren bereits zwei Mal vor Gericht steht, scheint akzeptiert zu sein. Dass er sich – vom moral-ethischen Standpunkt – bei Geheimhuren herumtreibt, scheint keine Einschränkung zu sein. Dass er keinerlei Enthaftungsschritte in fünf Monaten U-Haft unternahm,
wo doch alles so schlecht war, spielt keine Rolle.
Der OGH beschränkt sich auf die formale Verfahrenslage: Hier gibt es eine U-Haftierung nach § 180 Abs 2 Z 1 und Z 3b StPO iVm § 35 JGG (Fluchtgefahr, Tatbegehung, Jugendstrafgesetz), dann einen „qualifizierten“ Freispruch nach § 259 Z 3 StPO, dann eine Haftentschädigung nach § 5 Abs 2 StEG, die nicht zu mindern ist (§ 3 Abs 2 StEG), weil der Angeklagte wegen „Tatbegehungsgefahr“, aber nicht wegen „Tatausführungsgefahr“ in U-Haft saß.
Der ehedem Jugendliche ist nun um 14.800 Euro reicher geworden und kann damit, nuttengesteuert wie er ist,
viele Bordelle bereisen. Sollte er wieder das Geld zu Hause vergessen, könnte ihm geschehen, dass er wieder in
U-Haft kommt. Dann braucht es aber einen dringenden Grund. Ob dieser junge Mann einmal eine Stütze der österreichischen Gesellschaft wird, sollte der Asylgerichtshof entscheiden.
Entscheidung (10. Juni 2008): 1 Ob 263/07 v
Marcus J. Oswald (Ressort: Asyl, Haftentschädigung, OGH-Entscheidungen)





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