Blaulicht und Graulicht – Das Online Magazin

Norbert Darabos ehrt Mesut Yalcin – Zeigte Zivilcourage

Veröffentlicht in Asyl, Medien von marcusjoswald am 23. Oktober 2009
Mesut Yalcin hat sicher keinen österreichischen Namen, ist 21 Jahre alt und vereitelte einen Handtaschenraub bei der Millium City. Dafür bekam er eine Ehrennadel von Verteidigungsminister. (Foto: Bundesheer)

Mesut Yalcin hat sicher keinen österreichischen Namen, ist 21 Jahre alt und vereitelte einen Handtaschenraub bei der Millennium City. Dafür bekam er einen Stern von Verteidigungsminister. (Foto: Bundesheer)

(Wien, im Oktober 2009) Üblicherweise ist das Heer in diesem Journal kein Thema. Diesmal schon. Es geschieht aus Anlass, weil der „Kronen Zeitung“-Mann Michael Jeannée am 23. Oktober 2009 einen ärgerlichen Artikel in seiner Zeitung veröffentlichte. Und dazu muss man weit ausholen:

In seinem Artikel geht der 65-jährige „Krone“-Schreiber gegen die Nationalratsabgeordnete Alev Korun in seiner bewährten Weise vor. Jeannee kann – in Wahrheit – nicht schreiben und kompensiert das mit Worthülsen, die seine eklatanten Bildungslücken plombieren. Von Hans Dichand mit Geld bestochen, äußert er sich zu Politik, obwohl er zeitlebens nie etwas anderes als Small Talk-Kolumnen schrieb und dazu auf Society-Parketten herumhing. Er ist zu alt und unbelehrbar, um zu wissen, dass man für politische Einschätzungen mehr braucht als Achtelwissen. Er ist zu gut bezahlt, dass er an seinem Wissen noch arbeiten müsste. Wenn er morgen in Rente geht, fehlt er ab heute Mitternacht niemandem. Er ist längst von Gestern und hat keine Zukunft mehr.

Dusel-Briefe

Jeannee trägt sein politisches Bekenntnis offen zur Schau. Er hat auf seinem Auto neben dem rückwärtigen Bremslicht den Doppeladler (schwarzer Adler auf gelbem Hintergrund) aufgeklebt. Er hasst die Linken, sagt das immer wieder in Interviews in Fachmedien. Er verehrte Haider. Er verkehrt mit Monarchisten. Aus dieser Mixtur kann nichts werden, was von tragendem Interesse ist. Der „Österreich“-Herausgeber Fellner meinte kürzlich, seine Schreiberei sei „alkoholgetränkt“. Ob Jeannee tatsächlich beim Schreiben eingespritzt ist, ist aus der Ferne nicht zu sagen. Man müsste neben ihm sitzen und seinen Atem riechen. Kürzlich kam er zu Ehren. Die Wahl des Salzburger Herausgebers Johann Oberauer fiel auf ihn. Das Fachmedium „Der Österreichische Journalist“ pries ihn für das „journalistische Lebenswerk“ (?). Darauf trat der ebenso gewählte „Journalist des Jahres 2008″ Oscar Bronner, Herausgeber des Standard, der seit 1989 tatsächlich ein Lebenswerk anzubieten hätte, von seinem Preis („Medienmensch des Jahres“) zurück und nahm die Auszeichnung nicht an.

Jeannee blieb in der Entwicklung stecken. Er hackt seine 1.500 Zeichen anno 2009 in die Tasten einer Schreibmaschine (!) in seinem Arbeitszimmer in der „Kronen Zeitung“ in der Muthgasse. Er liest nur die Bild-Zeitung zu seiner Bildung sowie das eigene Blatt. Das ist eindeutig zu wenig. Seine „Beiträge“ veröffentlicht er als „Briefe“, die keiner erhalten will. Dagegen wehren kann man sich nicht, denn er schickt sie nicht ab, sondern veröffentlicht sie, was der Mann, der eine Zigarre zum Arbeiten braucht, als Stilform sieht, die eine taugliche wäre, hätten die Briefe Stil und wären sie nicht politische Hetzbriefe, die entbehrlich und keiner braucht.

190 Worte – 10 Beleidigungen

Am 23. Oktober 2009 schreibt der Monarchist, der die „Linken“ (SPÖ und Grüne und natürlich nichtexistente „Kommunisten“) paranoid hasst, an die Grüne Abgeordnete zum Nationalrat Alev Korun einen „Brief“. Warum, weiß keiner. Korun sprach wie weitere 21 Abgeordnete am 21. Oktober 2009 im Hohen Haus zum „Fremdenrechtsänderungsgesetz (FrÄG 2009)“. Es sprachen 14 Männer und acht Frauen, er hätte also auch sieben andere auswählen können. Er entschied sich für die Grüne, die (B&G hat es am Tonband überprüft) exakt neun Minuten sprach. Es ist rein politische Auswahl, warum Jeannee die Grüne nahm, denn sie erfüllt Voraussetzungen, um die „täglichen zehn Minuten Hass“, die ein Boulevardblatt nach Medienlehre stillen muss, um den Leser bei Stimme zu halten. Jeannee schreibt seine 190 Wörter, die ungefähr zehn Beleidigungen enthalten; so man seine Primitiv-Vokabel, die er ständig einsetzt – „grüne Gutmenschenpartei“ und „Gutmenschenchefin“ – als geifernden Sermon eines renitenten, alten Mannes gnäderweise überhört und nicht mehr als Beleidigung auffasst.

Alev Korun, mit 19 Jahren nach Österreich eingewandert, 20 Jahre später mit abgeschlossenen Studium im Hohen Haus. (Foto am 21. Oktober 2009 im Hohen Haus, veröffentlicht am 23. Oktober 2009 in Kronen Zeitung, S. 12)

Alev Korun, mit 19 Jahren aus Ankara nach Österreich eingewandert, 20 Jahre später mit abgeschlossenen Studium im Hohen Haus. (Foto am 21. Oktober 2009 im Parlament, veröffentlicht am 23. Oktober 2009 in Kronen Zeitung, S. 12)

Warum Jeannee die Abgeordnete Korun für seinen Angriff auswählt, erklärt sich nicht und wenn, dann als politische Retourkutsche. Korun hielt eine engagierte Rede. Das „Blaulicht und Graulicht“-Journal hörte sie extra noch einmal vom Band an. Die ersten 2,5 Minuten der neun Minuten Redezeit verwendete sie damit, dass sie aufzeigte, dass einige der Law and Order-Gruppen (FPÖ und BZÖ) mit gespaltener Zunge sprechen. Korun greift explizit Peter Westenthaler an, der (neben Susanne Winter) der einzige vorbestrafte Nationalratsabgeordnete ist. Sie erwähnt im Plenum, dass Westenthaler, der zu neun Monaten bedingt wegen Falscher Beweisaussage (in Instanz: sechs Monate) verurteilt wurde, von „politischer Justiz“ sprach und von „justizieller Farce“. Er ging gegen sein Urteil in Berufung. Der Schuldspruch blieb, das Strafmaß wurde am Oberlandesgericht herabgesetzt. Gleichzeitig fordert nun eben dieser Politiker, so Korun, dass im Asylverfahren das Rechtsmittel abgeschafft wird, die Verfahren „beschleunigt“ werden und das Berufungsrecht fällt. Einer, der selbst von „Politjustiz“ spricht und in Berufung geht.

Sachlicher Redebeitrag im Parlament

Von Minute 2,5 bis 5,5 spricht Korun sehr sachlich drei Punkte zum Ist-Zustand des Asylwesens an: Die „unabhängige Beratung“ gibt es nicht mehr, an Vereinen wird eingespart. Zweitens landen zu viele in Schubhaft (2005: 600, 2006: 2.700), „das sind Leute, die nichts angestellt haben“. Sie hält fest, dass 31 % „nicht abgelehnte Asylwerber“ waren, sondern solche, deren Verfahren nicht abgeschlossen war. Drittens sei die „Grundversorgung zu gering, davon kann man keine Wohnung mieten.“ Von Minute 5,5 bis 9,0 spricht sie dann die Neuerungen (Verschärfungen) kritisch an: „Es wird mehr Schubhaft geben, bis zu zehn Monate sind nun möglich. Das sind Leute, die in Haft kommen können, ohne dass sie etwas angestellt haben.“ Zweitens kommt die „Gebietsbeschränkung“. Das heißt, ein Bewohner eines Anhaltezentrums darf den Bezirk (etwa: Traiskirchen) nicht verlassen, „auch nicht für einen Anwaltsbesuch in Wien oder einen Krankenhausbesuch.“ Drittens wird die „Illegalisierung“ weiter vorangetrieben. Die „Einbürgerungen“ gingen „nach 2006 um 60% zurück“. Für eine Staatsbürgerschaft muss „drei Jahre ein gewisses Einkommen nachgewiesen werden.“ Zum Ende appelliert sie, dass Österreich immer ein Land für Schutzsuchende war und die „Verschärfungen“ diesen Status in Frage stellen. Nach 9 Minuten endet ihre Rede.

Warum die „Kronen Zeitung“ diese kurze Wortmeldung zum Anlass nimmt, dagegen loszuziehen, ist fraglich. Jeannee hat seinen Josef Goebbels gelesen. Er macht Propaganda, geht auf Äußerliches. So wie es Goebbels in seiner Rede am 16. September 1935 in Nürnberg vor den Gau- und Propagandakreisleitern empfahl (Titel: „Wesen, Ziele und Methoden der Propaganda“), er sprach: „Früher haben wir einfach, klar, primitiv gesprochen und das Volk hat uns verstanden. Wenn ich manchmal einen nationalsozialistischen Redner höre, kommt es mir vor, als hörte ich einen Universitätsprofessor [Heiterkeit]. (…) Es ist bekannt, dass das optische Vermögen im breiten Volk viel stärker ausgeprägt ist als das akustische Vermögen. [Rufe: "Sehr gut!"] Wenn Sie das Volk in eine Oper hinein führen, so wird es die Musik vielleicht erst beim dritten oder vierten Hören verstehen, die Schau versteht es sofort. Denn das optische Vermögen ist das primitivste. Und deshalb muss dieses optische Vermögen auch weiterhin in unserer Propaganda gezüchtet werden.“ (Aus: Goebbels Reden, Droste Verlag 1972, S. 241 – Rede Nr. 27 – „Wesen, Methoden und Ziele der Propaganda“, S 230-264, gehalten im Apollo-Theater Nürnberg, Sondertagung der Gau- und Kreispropagandaleiter anläßlich des 7. Reichsparteitages der NSDAP).

Alte Schule

Deswegen sieht der Beitrag des Jeannee in der „Kronen Zeitung“ so aus, wie er zu lesen ist. Er ist raffiniert gemacht. Jeannee geht auf Sachargumente kaum ein, sie interessieren ihn wenig. Er beginnt die journalistische Holzfällerei in jenem primitiven Ton, den Goebbels von einem guten Propagandisten verlangt: Sprich „einfach, klar und primitiv“. Daher beginnt er so: „Liebe Frau Alev Korun, als Menschenrechtssprecherin der grünen Gutmenschenpartei mit türkischen Wurzeln sind Sie so etwas wie eine Gutmenschenchefin…“. In diesem Einstieg verbirgt sich alles, was Zweifel sät. Der Name zeigt, dass eine Abgeordnete nicht Helene Huber heißt, sondern Alev Korun. Das rassische Gedankengut des Michael Jeannee, der Menschen nach „Wurzeln“ unterscheiden muss, offenbart sich, indem er – mit österreichischen Wurzeln, aber merkwürdigem Nachnamen -, darauf hinweisen muss, dass die Abgeordnete „türkische Wurzeln“ hat. Da er die Klientel der Schlechtmenschen bedient, muss er natürlich darauf hinweisen, dass die Rednerin der „Gutmenschenpartei“ angehört und die „Gutmenschenchefin“ ist. Vier Attribute, die die einschlägige Leserschaft in den Sog ziehen, alles in einem Satz: Fremdelnder Name, fremde „Wurzeln“, also keine Hiesige, Gutmenschen-Floskel im Doppelpack.

Freie Erfindungen durch Jeannee

In der Folge unterstellt Jeannee, dass sie „Gift und Galle gespritzt“ hat (was sich beim Abhören des Tonbands der neun Minuten-Rede keineswegs belegen lässt!). Er schreibt, dass sie auf der „Rednertribüne“ stand, was zeigt, dass Jeannee mit deutscher Sprache nicht auf Du ist, da die Rednerin nicht im Publikum auf der Tribüne saß oder stand, sondern – wenn schon – „auf der Bühne“ oder „hinter dem Rednerpodest“ stand, aber keineswegs auf der Tribüne. Unterschwellig ist das eine saloppe Degradierung. Nach Ansicht des Jeannee gehören „Türken“ auf die Tribüne verbannt, wo sie den Mund halten sollen.

Nun geht es auf gänzlich Äußerliches, was mit dem Fremdengesetz rein gar nichts zu tun hat. Sie absolvierte den Auftritt „im Dirndl, was als Provokation gedacht und auch als solche verstanden wurde“. Von wem wurde es als eine „Provokation“ verstanden? Der Herausgeber erlebte die Rede am 21. Oktober 2009 live im Parlament von der Galerie, er hörte auf jeden Zwischenruf. Es kam keiner. Niemand stieß sich an der Bekleidung, niemand erhob Protest außer der Herr Jeannee in seiner miesen Brief-Kolumne. Es ist manchmal schön pro domo zu sprechen, „für alle“, im posaunenden pluralis majestatis. Wenn man aber nicht dazu sagt, wer „alle“ sind, wirkt es bekloppt. Die Provokationen gehen vielleicht eher von Michael Jeannee aus, der fortsetzt, dass die Dirndl-Provokation aber ohnehin daneben gegangen sei, also „wurscht“, so der Propagandist aus dem „Krone-Haus“. Um darauf im Stakkato drei weitere Unterstellungen von der Kette (wie seinen Hund) zu lassen, die seinen Bildungsmangel gänzlich offenbaren: 1. Wien ist nicht Ankara. 2. In Ankara gehen die demokratischen Uhren anders und 3. Alev Korun ist deshalb in Österreich, weil in Ankara die demokratischen Uhren „anders gehen“. Um diesen psychedellischen Kauderwelsch des Michael Jeannee zu verstehen, muss man wahrscheinlich Drogen nehmen.

Wien ist nicht Ankara – Ja, ist aber klar, oder?

Zur Aufklärung: 1. stimmt, Wien ist nicht Ankara. Wieso auch sollte Wien Ankara sein? Wien ist die österreichische Hauptstadt, Ankara die türkische Hauptstadt. Wien hat 1,8 Millionen Einwohner, Ankara 4,1 Millionen Einwohner. Ankara erhielt 2009 als Stadt „für ihre herausragenden Bemühungen um die europäische Integration“ den „Europapreis“. Wien erhielt den Preis 1958. Wenn eine Millionen-Stadt wie Ankara den Europapreis der EU bekommt, wieso gehen dann die „demokratischen Uhren“ anders? Besser, schneller, genauer? Jeannee schweigt sich aus, was er meint. Und warum kam Alev Korun „möglicherweise deshalb“ nach Österreich, weil in Ankara die „demokratischen Uhren anders gehen“. Hat nun Ankara 2009 den „Europapreis der EU“ erhalten oder nicht? Ist es für Michael Jeannee, den Mann mit der dicken Zigarre und dem dicken Whiskeyglas wirklich zu viel verlangt, einen Computer anzuschalten? Er sollte vielleicht einmal nicht nur die Bild-Zeitung lesen, bevor er zu Politik, vor allem zu internationaler Politik den Mund aufreisst.

Ich verwehre mich dagegen, dass die „Krone“ Fremdenfeindlichkeit fördert. Dazu ist Dichand viel zu weltoffen. Er ist liberal, er ist katholisch. Er greift nur Probleme auf, die welche sind. Die Kritiker irren. Die verteufeln ihn. Auch dem Dichand Antisemitismus vorzuwerfen, ist eine Ungeheuerlichkeit. Wirklich. Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht auf der Straße erkannt werde und jemand mit Daumen in der Höh‘ sagt: ‚Hauen Sie’s nieder!‘ (Michael Jeannee, Angesteller der „Kronen Zeitung“, in einem Interview mit einer Medienfachzeitschrift 2009)

Dem Tresen-Journalisten, der von Hans Dichand das Geld in dicken Bunden nachgeschmissen bekommt, geht es nicht um Argumente. Er will Propaganda machen. Im primitiven Drei-Pünktchen-Stil, der Gedanken ausbluten lässt und abkürzt, zitiert er gern falsch aus dem Zusammenhang. In seine Kindergartenprosa webt er einen Satz aus einem Gastkommentar der Korun im „Standard“ ein, wo sie die berechtige Frage stellt: Wann hat man zuletzt das Wort „Asyl“ ohne das Beiwort „kriminell“ und „Missbrauch“ gehört? Das ist ein erlaubter Einwurf, in Zusammenhang mit der „Kronen Zeitung“ überhaupt. Der B&G-Herausgeber erinnert sich noch gern an eine Episode: 2005 wurde in der Trafik im Haus des Herausgebers ein Handy gestohlen. Da im Jahr 2004 auch schon Einbrüche waren, was „Blaulicht und Graulicht“ durch serielle Berichte dokumentiert hatte, kam die „Kronen Zeitung“ mit einem Fotografen und einem Reporter in die Trafik. Trafikant Tremmel erwähnte beiläufig, dass in der Nachbarschaft ein Asylheim ist, dass viele der Asylanten Kunden bei ihm sind und dass es mit diesen Leuten keine Probleme gäbe. Tags darauf erschien in der „Kronen Zeitung“ ein Foto von Erich Tremmel und ein Bericht, dass es, seit das Asylheim in der Nähe ist, nur mehr Probleme gäbe. Darauf rief der Diakonie-Heimleiter in der Trafik an und fragte, warum er das sagte. Tremmel stellte klar, dass er das so nicht gesagt hat, dass die „Kronen Zeitung“ das aber so schrieb. Einem Heimbewohner konnte der Diebstahl eines Handies aus der Trafik nie nachgeweisen werden.

Autoritäten unter sich

Die „Kronen Zeitung“ ist eine autoritär geführte und autoritäre Zeitung. Michael Jeannee möchte haben, dass alles nach der Pfeife der „Krone“ tanzt. In seinem hingefetzten einspaltigen Pamphlet-Brief gegen die Abgeordnete Alev Korun kritisiert er, dass diese „am Ende ihres zweispaltigen Anti-Fekter-Pamphlets mit dem hingefetzten ‘Gute Nacht, Rechtsstaat’ im ‘Standard’ die Katze aus dem Sack lässt.“ Die „Katze aus dem Sack“? Welche Katze? Lässt nicht Jeannee in seinem Erguss den Hund von der Leine? Bei Jeannee springen die Gedanken wie bei einem Besoffenen. „Womit sich jeder Kommentar erübrigt“, beschließt er seinen Dusel-Brief. Beinah. Nun zitiert er die Geheimwaffe. Eine „Studie“ der Donau-Uni-Krems zur Kriminalpolitik, die die „gesicherte Erkenntnis“ liefert: „Steigende Kriminalität und illegale Zuwanderung“ gehörten zusammen. Die Studie kennt zwar niemand. Studien gibt es wie Sand am Meer. Die Donau-Universität Krems ist nicht die Sorbonne und bestenfalls eine Fachhochschule ohne größere Strahlkraft.

Michael Jeannee von der „Kronen Zeitung“ beweist einmal mehr, dass er keine Ahnung hat, wovon er schreibt und ein Wirthausplauderer ist, der bestenfalls 87-jährige Herausgeber überzeugt. Tatsächliche Führungs- und Leitungskräfte im Land erreicht er nicht. Er will politisieren, den Stammtisch beherrschen. Mehr ist es nicht.

Auf der Schulter: Defensio ex scientia. (Verteidigung durch Wissen)

Auf der Schulter: Defensio ex scientia.

Was hat das Ganze mit Mescut Yalcin zu tun? Nun, dieser Mann ist Türke. 21 Jahre alt. Er ist beim österreichischen Bundesheer. Er stammt vielleicht auch – was weiß man – aus Ankara, über dessen Kriminalitätsrate Michael Jeannee bestens Bescheid zu wissen vorgibt. Mescut Yalcin wurde dieser Tage von Verteidigungsminister Norbert Darabos in Abstimmung mit der Heeresverwaltung ausgezeichnet. Er hat in der U-Bahn-Station Handelskai einen Handtaschenraub an einer alten Frau beobachtet. Er war nicht einer dieser Gaffer und Zuschauer, die in den U-Bahnen Mode wurden. Er war kein Wegschauer und Achselzucker. Er griff ein.

Gefreiter.

Gefreiter Mescut Yalcin.

Auf dem Weg zur Kaserne beobachtete Mescut Yalcin bei der Wiener U-Bahn-Station Millennium City ein junges Mädchen, das einer älteren Dame die Handtasche entriss und fliehen wollte. Der Grundwehrdiener konnte die Täterin ergreifen und trotz Gegenwehr bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Die gestohlene Tasche wurde wieder der Besitzerin übergeben. Verteidigungsminister Norbert Darabos lobte den Einsatz des jungen Soldaten: „Mesut Yalcin hat Zivilcourage in Uniform gezeigt. Sein couragiertes Handeln ist vorbildlich und verdient Anerkennung“. Er wurde zum Gefreiten befördert, weil das Land Leute mit Zivilcourage braucht. Keine Maulhelden, sondern tatsächliche Helden.

Mescut Yalkin ist gebürtiger Türke und dient dem Heer. Alev Korun ist gebürtige Türkin und dient dem Parlament. Warum steht in der „Kronen Zeitung“ kein Bericht über den Türken, der eine Räuberin überwältigt hat? (Der Herausgeber ist Jahresabonnent, es stand kein Bericht zu lesen.) Warum steht in der größten Tageszeitung aber stattdessen ein Hetzbericht über eine Türkin, die das Asylrecht im Rahmen der demokratischen Spielregeln in klarer deutscher Sprache aus ihrer Sicht erläutert? Keine weiteren Erläuterungen.

+++

Webforum zum Bundesheer
Webseite des Bundesheers
EU und Asyl – Faktor 480 pro Million Einwohner (B&G, 10. August 2009)
„Es gibt weder den hässlichen Ausländer noch den edlen Fremden“ (Der Standard, 18. Oktober 2009)
Detail am Rande: Die Kronen Zeitung fährt nicht nur einen scharfen Anti-Türkei-Kurs, nahe an der Gehirnwäsche der Leser, sondern auch und nach wie vor einen scharfen Anti-EU-Kurs, über den schon Innenpolitik-Redakteure gestolpert sind. Der greise Herausgeber der „Kronen Zeitung“ sagt: Nicht nur die EU ist schlimm. Wenn die Türkei in die EU kommt, wird es ganz schlimm. Daher kommen Türken in der „Kronen Zeitung“ grundsätzlich schlecht weg. Letztes Detail, unwichtig: Der Herausgeber dieses kleinen Online-Journals hat die „Kronen Zeitung“ deshalb abonniert und um 3 Uhr morgens auf der Fußmatte, weil man eine Zeitung auch so lesen kann, dass sie zur Pflichtlektüre gehört, aber deswegen nicht Gebetbuch wird.

Marcus J. Oswald (Ressort: Asyl, Medien)

Blutiges Wien – Mordversuch in Asylheim Glasergasse 27

Veröffentlicht in Asyl, Justizfälle von marcusjoswald am 21. August 2009
Blutiger Mordversuch am 19. August 2009 nur 200 Meter vom Büro des Herausgebers entfernt! (Foto: Oswald)

Blutiger Mordversuch am 19. August 2009 nur 200 Meter vom Büro des Herausgebers entfernt! (Foto: Oswald)

(Wien, im August 2009) Seit 19. August 2009 ist Wien um einen Mordversuch reicher. Er spielte sich in schwierigem Umfeld ab. Am Mittwoch nachmittag wurde ein 39-jähriger Bewohner des Asylheims Glasergasse 27, das der evangelischen Diakonie gehört, schwer verletzt in seinem Zimmer aufgefunden worden. Es gibt keine Tatwaffe. Bekannt ist bisher nur, dass es ein scharfer Gegenstand war, mit dem hart auf den Nigerianer eingeschlagen worden war. Zeugen gibt es keine. Der Heiminsasse wurde von einem Mitarbeiter und einem Mitbewohner aufgefunden.

170 Bewohner tatverdächtig

Die Ermittlungen stehen erst am Anfang. Der Tatzeitpunkt ist vorerst nur weiträumig eingegrenzt: Tatzeit kann von 18. August 2009 18 Uhr bis 19. August 2009 14 Uhr gewesen sein. Der Umstand, das im Asylheim Glasergasse nur Menschen aus unterschiedlichen Weltregionen (hauptsächlich Tschtschenien, russische Föderation und Afrika) mit schwachen Deutschkenntnissen leben, macht die Erhebungen kompliziert. Es müssen zahlreiche Dolmetscher beigezogen werden. Im Haus wohnen auf fünf Etagen rund 170 Personen, die – geht man vom dem Prinzip „Mord im Orientexpress“ aus – nun alle tatverdächtig sind. Im Haus leben auf drei Etagen Familien, die Kinder und Kleinkinder fallen als tatverdächtig wohl weg. Auf zwei Etagen leben nur alleinstehende Männer. Männer sind immer tatverdächtig.

Emotionaler Gewaltangriff

Der 39-jährige Afrikaner aus Nigeria wird vom Leiter des Diakonie Flüchtingsdienstes als „sanft“ und „ruhig“ beschrieben. Nach einer Notoperation am Mittwoch wird die Lage des Mannes mit „stabil, aber noch Lebensgefahr“ beschrieben. Über Motiv oder Grund gibt es noch keine Gewissheit. Mutmaßungen, dass kriminelle Hintergründe im Spiel stehen (Drogen), sind durch nichts erwiesen. Möglicherweise war ein kleiner Auslöser der Grund (Schulden), da die Schwere der Verletzungen auf eine hohe Emotionalität beim Angreifer deuten lässt.

Portier beim Empfang

Das Asylheim Glasergasse ist nicht für jedermann betretbar. Das Tor des ehemaligen Evangelischen Spitals, das Anfang 2000 geschlossen und in ein Aslyheim umgewidmet wurde, ist zwar bis 22 Uhr offen, doch im ersten Halbstock ist eine Empfangsloge, die den ganzen Tag besetzt ist. Der Heimmitarbeiter kennt alle Bewohner persönlich und er erkennt auch Fremde, die Zutritt ins Haus suchen. Grundsätzlich ist es nach der Hausordnung Bewohnern nicht gestattet, heimfremde Bewohner mit ins Haus zu nehmen oder bei sich übernachten zu lassen. Das Haus ist Innen videoüberwacht. Möglicherweise engt das den Täterradius auf den inneren Kreis der Bewohner ein.

Schießerei vor zwei Jahren

Das Asylheim Glasergasse ist kein Problemhaus. Viele Bewohner wurden auch Stammgäste in der Trafik des Herausgebers. Einige wohnen schon vier Jahre hier und gehen in Wien zur Schule. Manche, vor allem die Jungen, lernen schnell und sprechen auch mittelprächtig deutsch. Vor fast genau zwei Jahren, am 23. August 2007, gab es allerdings eine Schießerei mit einer scharfen Waffe. Dieser Konflikt begann aber auf der Straße. Ein 26-jähriger Tschetschene griff mit Fäusten einen 40-jährigen Georgier wüst an. Beide waren Asylwerber. Der Georgier flüchtete um 22 Uhr 30 in das Asylheim in den dritten Stock und feuerte mit einer Pistole auf den 26-Jährigen, der einen Oberschenkeldurchschuss erlitt. Damaliges Motiv: Geld und eine Frau.

+++

Neuester Stand: Die Polizei gab mit etwas Verzögerung bekannt, dass bereits am Tag nach Bekanntwerden, also am 20. August 2009, ein 30-jähriger Nigerianer in die JA Josefstadt uhaftiert wurde, der ebenso im Asyl Glasergasse wohnhaft ist. Er wird von der Wiener Polizei der Tat verdächtigt. Der Schwarzafrikaner leugnet jedoch, in den Angriff involviert zu sein. Der lebensgefährlich am Kopf verletzte 39-jähriger Nigerianger liegt derzeit im Wiener AKH im künstlichen Tiefschlaf und kann nicht befragt werden. Er soll im Wesentlichen außer Lebensgefahr sein.

Peter Grolig vom „Kurier“ sprach indesssen mit seinen Kontaktbeamten, die ihm folgendes sagten: Man ordne die Tat in einen größeren Zusammenhang rund um blutigen Fehden zwischen Tschetschenen und Afrikanern ein, die sich seit einem Jahr in Wien entlang des Donaukanals rund um den neuen Drogenhotspot „Schottenring“ entwickelt haben. Mehrere Afrikaner wurden im Zuge der Fehden entweder durch Bauchstich glatt getötet oder schwer angegriffen. Im Gegenzug wurde vor einem halben Jahr in der U-Station „Wien Mitte“ gleich drei Tschetschenen der Bauch aufgeschlitzt. Durch dieses revanchistische Verhalten zwischen den Drogendealern kam es zur Aufschaukelung der Gewalt insgesamt. Wie weit das mit dem Asyl Glasergasse zu tun hat, steht noch nicht fest.

Marcus J. Oswald (Ressort: Asyl, Justizfälle)

EU und Asyl – Faktor 480 pro Million Einwohner

Veröffentlicht in Asyl, Fakten von marcusjoswald am 10. August 2009

(Wien, im August 2009) Das „Asylthema“ ist brutal und medial heißgekocht. Aber es ist verglichen zur Gesamteinwohnerzahl Europas ein Randthema. Die Europäische Kommission legte Zahlen vor, wieviele Personen in den 27 europäischen Staaten per Anno 2008 einen Asylantrag abgegeben haben. Es sind: 240.000. Somit kommen 480 Asylwerber auf eine Million Einwohner.

73 % der Asylgesuche wurden abgelehnt (Gesamt-EU)

Die Zahlen für 2008 liegen vor und sie sind für Politiker wenig motivierend. Denn man sollte aus diesen Zahlen keine politische Münze schlagen. Von den 240.000 Asylanträgen in Gesamteuropa (alle 27 Staaten) wurden 193.690 Anträge entschieden. Es wurden 73 Prozent in erster Instanz abgelehnt. In Zahlen sind das: 141.730.

27 % erhalten „Status“

Im Jahr 2008 wurde 51.960 Personen (Ausländer; Nicht-EU-Staatsbürger) ein positiver Bescheid zu ihrem Asylgesuch gegeben. Das ist aber differenziert zu sehen. Diese Personen sind noch lange nicht im Land der Sehnsucht angekommen oder aufgenommen. Das Asylrecht ist eine kompliziertere Materie als kleinformatige Zeitungen meinen. Es ist eine transnationale, global abgestimmte Rechtsmaterie. Von den 51.960 Personen, die 2008 einen „positiven Bescheid“ erhielten, wurde 24.425 Personen ein „Flüchtlingsstatus“ (13%) zuerkannt. 18.560 Asylwerbern wurde „subsidiärer Schutz“ (10 %) erklärt. 8.970 Personen erhielten eine „Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen“ (5%).

Je größer das Land, umso mehr Asylanträge

Die Migration gilt als größte Bewegung der Gegenwart. Menschen wandern von Süd nach Nord, von Ost nach West. Durch den Umstand, dass weltweit derzeit 90 kriegsähnliche Zustände herrschen, zieht es Personen aus ihrer Heimat in eine andere Heimat, um einen Neuanfang zu machen.

Die Statistik gibt Einblick, wohin die Menschen gehen und woher sie kommen. (Quelle: EU-Kommision)

Wohin gehen Asylwerber am Liebsten (2008)?

  • 1. Frankreich: 41.800 Asylanträge
  • 2. England: 30.500 Asylanträge
  • 3. Schweden: 24.900 Asylanträge
  • 8. Österreich: 12.750 Asylanträge
  • Italien nannte keine Kenndaten.

Woher kommen Asylwerber vorrangig (2008)?

  • 1. Irak: 29.000 (12%)
  • 2. Russland und Föderation (Georgien, Tschetschenien): 21.100 (9%)
  • 3. Somalia: 14.300 (6%)
  • 4. Serbien: 13.600 (6%)
  • 5. Afghanistan: 12.600 (5%)

Wo liegt die höchste Antragsdichte bei Asylanträgen (2008)?

Es sind die kleinsten Länder oder jene, die ein liberales Asylrecht haben oder im Ruf einer humanitären Gesinnung stehen (Griechenland, Schweden, Österreich, Belgien). Die Zahl ist ein Asylquotient. Er setzt sich aus der Zahl der Anträge pro einer Million Einwohner Landesbevölkerung zusammen. Österreich liegt im Dreifachen über dem EU-Schnitt.

  • Malta: 6.350
  • Zypern: 4.370
  • Schweden: 2.710
  • Griechenland: 1.775
  • Österreich: 1.530
  • Belgien: 1.495
  • Luxemburg: 940
  • Irland: 880
  • Finnland: 710
  • Frankreich: 655
  • Dänemark: 435
  • EU-alle Staaten, Schnitt: 480

Unter dem Strich: In Österreich gab es im Jahr 2008 nach EU-Zahlen in Summe 12.750 neue Asylsuchende. Im EU-Schnitt gibt es 27 % Anerkennung für Flüchtlinge oder Asylwerber. In Österreich liegt die Zahl höher, da die Verfahren bedeutend länger dauern als in anderen Staaten und zugleich die Quote bei rund 65 % Anerkennung liegt.

Die politische Meinung ist indifferent: Die linken Gruppen betonen den humanitären Status der Republik Österreich und verteidigen die längeren Prüfverfahren beim Fremdenrecht. Die rechten Gruppen wollen die Asylsuchenden so schnell wie möglich wieder loswerden und setzen sich in der aktuellen Debatte für kürzere Asylverfahren ein.

Dazwischen mischt das Präsidium des Verwaltungsgerichtshofes mit, das darüber klagt, dass 60 % des Aktenstandes „nur mehr Asylverfahren“ betreffen. Der Gerichtshof will das nicht politisch verstanden wissen, sondern eine Personaldebatte anstoßen und mehr Richter in Lohn und Brot bringen.

Marcus J. Oswald (Ressort: Asyl, Fakten)

Murtaza Noori – Asylwerber mit zwei Gewaltvorstrafen

Veröffentlicht in Asyl, Justizanstalten von marcusjoswald am 2. September 2008
Murtaza Noori saß in England in Schubhaft, beantragte Asyl in Deutschland, Schweiz, Österreich, Frankreich, England. Der strenggläubige Muslim hat in Österreich zwei Gewaltvorstrafen und ein offenes Asylverfahren. Wenn es hier nicht klappt, will sich der Mann mit vielen Namen nach Afghanistan rückführen lassen und in Kanada, wo die Bestimmungen derzeit sehr liberal sein sollen, um Asyl ansuchen.

Murtaza Noori saß in England in Schubhaft, beantragte Asyl in Deutschland, Schweiz, Österreich, Frankreich, England. Der strenggläubige Muslim hat in Österreich zwei Gewaltvorstrafen und ein offenes Asylverfahren. Wenn es hier nicht klappt, will sich der Mann mit vielen Namen nach Afghanistan rückführen lassen und in Kanada, wo die Bestimmungen derzeit sehr liberal sein sollen, um Asyl ansuchen.

(Wien, im September 2008) Es häufen sich die kriminellen Asylwerber, die gegen einen Bescheid des Bundesasylamts (BAA) Berufung einlegen. Nicht immer ist das berechtigt, vielfach wird es Automatismus.
Das Asylamt gibt in solchen Fällen dem Beschwerdeführer den „Status des subsidiär Schutzberechtigten“,
weist aber den „Status des Asylberechtigten“ ab.

Welch skurille Blüten die Asylverfahren treiben, zeigt der „Blaulicht und Graulicht“ exklusiv vorliegende Fall.
Der Asylwerber erhielt die Abweisung seines Asylantrags in die Haftanstalt und legte mehrfache Berufung ein! Vorweg muss man sich an den Kopf greifen, wie jemand überhaupt mit so vielen Namen die österreichischen Behörden mit Anträgen quälen kann. Es ist Detektivarbeit nötig, um die wahre Identität überhaupt festzustellen. Hier liegt schon vor Prüfung des Asylgrunds schwer betrügerisches Verhalten vor.

Der Mann heißt Yabubi auch Yaqubi alias Nazari alias Akijan alias Ali Jan alias Noori auch Nori Kakay Maza alias Farid alias Ali Zada alias Murtaza auch Mortaza auch Kaky Mazar, ist geboren entweder am 2.02.84 alias 26.04.87 alias 26.04.86 alias 00.00.86 alias 1.05.88 alias 1.08.87 (Daten sind entnommen dem Asylbescheid des Bundesasylsenats vom 8. Juni 2007). Er stammt aus Afghanistan. Dort ist er irgendwann
„vor den Taliban“ geflohen. Daran hat das BAA Zweifel, da der Ort, aus dem er stammt, laut Erkenntnissen, die leicht nachprüfbar sind, nie in die Kriegswirren im Afgangistan-USA-Krieg involviert war. Er war, wenn man so sagen will „sehr fern vom Schuß“.

Messerstecher in Österreich

Derzeit sitzt Murtaza Norri in der JA Hirtenberg eine 3.5 Jahre lange, schwere Gewaltstrafe (§ 87 Abs 1 StGB) ab. Sein grausames Delikt: Noori stach am 3. Dezember 2005 am St. Pöltner Hauptplatz einem davonlaufenden Mann (ebenso Afghane) von hinten mit dem Messer mehrfach in den Rücken. Dieser erlitt schwerste Verletzungen, war aber bald außer Lebensgefahr. Noori wurde am LG St. Pölten (GZ 9 Hv 35/06i) für diese Tat rechtskräftig am
3. Mai 2006 zu 42 Monaten Haft wegen „Absichtlich schwerer Körperverletzung“ verurteilt.

Während der Haft brachte er gegen seine Asylablehnung mehrere Beschwerden ein. Das Prozedere ging bis zum Verwaltungsgerichtshof (Zahl: VH 2007/19/0312-2), wo er sogar eine Verfahrenshilfe beantragte, um weiter für sein Asylrecht in Österreich mit Anwälten auf Staatskosten zu kämpfen. Die Verfahrenshilfe wurde jedoch von den Richtern am Wiener Judenplatz zurecht abgelehnt.

Das sinnlose Beschäftigen der Gerichte zog sich noch weiter. In den Akten liegt ein Rückschreiben des ECHR (Europäischer Menschenrechtsgerichtshof), der ebenso mit der Causa befasst wurde, jedoch erklärte, dass er sich damit nicht befassen wird. (2. April 2007).

Klassischer Asyltourist

Bei Noori handelt es sich um einen Asyltouristen. Er beantragt in vielen Ländern unter falschen Namen gleichzeitig Asyl. In Österreich stellte er das erste Mal am 11. Mai 2001 einen Asylantrag. Das BAA lapidar: „Das Verfahren wurde am 13. August 2001 wegen unbekannten Aufenthalts des Asylwerbers eingestellt.“ Damit war es nicht aus.

Auf Staatskosten wurde der „Asylwerber“ am 21. November 2002 von Norwegen (!) nach Österreich rück überstellt. Er nutzte die günstige Stunde und stellte am 25. November 2002 erneut Asyl in Österreich.

Damals erzählte er ein Schauermärchen, wonach seine Familie zu den Schiiten gehöre, im Jahr 2000 das Miethaus „gestürmt“ wurde und er von den „Taliban“ angegriffen wurde. Vater verletzt, zwei andere tot. Schön und gut, aber das BAA konnte den Sachverhalt im vertiefenden Gespräch nicht verifizieren, da der „Asylwerber“ schon wieder verschwunden war. Am 4. September 2003 wurde auch dieser Asylantrag geschlossen. Damit war es nicht aus.

Am 5. Juli 2004 wurde der „Asylwerber“ aus Großbritannien (!) nach Österreich rück überstellt. Er saß dort viele Monate in Schubhaft, da er auch dort „Asyl“ beantragt hatte. In der Folge wieder in Österreich stellte er am
16. Juli 2004 seinen mittlerweile dritten (!) Asylantrag in Österreich (nach Mitte 2001, Ende 2002).

Drei Asylanträge – Alles Lüge

In der nunmehrigen Niederschrift zum Asylgrund am 21. Februar 2005 gab der Asylsuchende an, dass er bei seinen vorgängigen Asylanträgen „gelogen“ hat, dass nichts stimmt. Neue Wahrheit: Nach dem Tod der Mutter 2000 heiratete der Vater neu und seine Stiefmutter „behandelte ihn schlecht“. Der Schwager schritt bei Streitigkeiten ein, worauf der Asylsuchende den Schwager mit dem Messer angriff. Beim Kampf sind beide Seiten verletzt worden, der Asylsuchende stahl Geld und floh nach Europa. Das war also der „neue Asylgrund“: Häusliche Streitigkeiten, irgendwo in Afghanistan.

Das BAA durchschaute das Ganze. Und setzte einen Stempel unter einen ablehnenden Bescheid. Der Asylantrag wurde am 16. Juli 2005 gem § 7 AsylG abgelehnt. Dagegen erhob Noori „Beschwerde“.

Einige Monate später kam es 2005 zu einer Messerstecherei am St. Pöltner Hauptplatz. Urteil, 3.5 Jahre unbedingte Haft. Haftende: 3. Juni 2009. Am 16. März 2007 stellte der „Asylwerber“ zum vierten Mal (!) einen Antrag, nun auf „internationalen Schutz“. Der kleinkriminelle Serienbetrüger, Messerstecher und Lügner sagte nun in einer Eingabe vom 29. März 2007, dass er bisher in allen Niederschriften gelogen hatte. Nichts stimme.

Brief der (2000) verstorbenen Mutter als aktuelle Post verkauft!

Er brachte nun einen Brief ins Spiel, der von seiner Mutter stammen soll. Dieser Brief sagt aus, dass alle Familienmitglieder aus Afghanistan weg sind und in den Iran zogen. Er habe nun in Afghanistan niemanden mehr. „Mangelnde Sicherheit im Herkunftsland“ sei nun der „neue Asylgrund“ des Afghanen.

Neuerlich gab es eine Niederschrift, diesmal in der JA Hirtenberg am 5. April 2007. Das BAA Ost (Traiskirchen) lehnte den Neu-Antrag jedoch ab. Man erinnerte sich genau, dass seine Mutter seit 7 Jahren tot ist. Noori ging trotzdem erneut in Berufung vor den Unabhängigen Bundesasylsenat, der „aufschiebende Wirkung“ gab.

In der Haft kam eine zweite Vorstrafe hinzu. Noori hatte in der JA Hirtenberg am 23. Dezember 2007 eine Schlägerei (verlor Lockerungsstatus im Vollzugsplan) und er hatte am 21. Jänner 2008 einen weiteren Raufhandel. Für letzteres gab es einen Strafantrag durch die StA Wiener Neustadt und er erhielt am LG Wiener Neustadt wegen „Leichter Körperverletzung“ (§ 83 Abs 1 StGB) eine Zusatzstrafe von 3 Monaten. Haftende nun: 3. September 2009. Dann Schubhaft.

Vorstrafe Nummer 2 im Gefängnis

Laut Strafantrag (36 Hv 27/08g) wurde er beschuldigt, einen anderen, nicht minder lichten Haftkollegen, einen in Beirut (Libanon) geborenen Muskelmann mit sechs Vorstrafen, im Garten während der Arbeit attackiert zu haben. Er wollte ihm ein Holzscheit über den Kopf ziehen, zog aber selbst den Kürzeren. Das Gericht sah die Aggression von ihm ausgehen: 3 Monate Haft, Freispruch für den Kontrahenten. Noori legte auch dagegen volle Berufung ein. Von der RAK NÖ bestellt, verfasste Verfahrenshelfer Mag. Christian Hajos aus Ternitz eine 5-Seiten lange Schuld- und Strafberufung (28. April 2008). Das OLG Wien ließ alles beim Alten (23. Juli 2008, 9 Uhr 40). Der „Asylwerber“ beschäftigte also wieder einmal eine Reihe von Gerichtsinstanzen, ohne einen Cent zu zahlen.

Mit Status Sommer 2008 war sein vierter Asylantrag noch immer offen. Wohl werden die Asylbehörden diesem Asyltouristen und Asylbetrüger kein Asyl bewähren. Doch die österreichische Justiz muss diesen Mann, der nun
45 Monate Haft bis zum letzten Tag (3. September 2009) absitzen wird, durchfüttern. Da er viel Zeit hat, beschäftigt er mit sinnlosen Eingaben weiter die Behörden.

Daher hat „Blaulicht und Graulicht“ die Sirenen aufs Dach gesetzt. Man muss bei gewissen Häftlingen auf die Uhr und die Kosten schauen. Dieser Asylwerber kostet nur, aber er bringt nichts. Auf Grund der Schwere der St. Pöltner Tat (fast tödlicher Messerstich, § 87 Abs 1 StGB) wurden ihm vom Vollzugsgericht Wr. Neustadt die „Halbstrafe“ wie die „Drittelstrafe“ abgelehnt. Ins § 133 a StVG-“Entlassungspaket“, das ausländische Häftlinge begüngstigt – Entlassung zur Halbzeit, wenn sie sofort das Land verlassen – fiel er wegen der Ausschließungsklauseln bei schweren Delikten nicht hinein (§ 133 a StVG gilt nicht bei: Mord, Raub, Schwere KV).

Gegen Geldverschwendung handeln

Somit tritt bei Asylbetrüger Noori, der nie in Österreich Asyl bekommt, folgendes ein: Absitzen der langen Haft
(45 Monate) bis zum Schluß auf Staatskosten. Dann Schubhaftübernahme, auf Staatskosten.

In einem 7-Seiten Antrag vom 10. August 2008 beantragte „Blaulicht und Graulicht“ bei der Vollzugsdirektion Wien (VD Wien), dass man diesen Unsinn verkürzen möge. Übernahme des Häftlings nach 75 % der Haftzeit in die sofortige Schubhaft und ab zurück nach Afghanistan.

Bedingung ist, dass er freiwillig seinen Asylakt für immer schließt. Auf Seite 7 des Antrags wurde ihm ein diesbezügliches Formular aufgesetzt und in die Justizanstalt zur Unterschrift geschickt. Nach viel Telefonieren erklärt sich Noori nun bereit, seinen Asylakt zu schließen und nie wieder in Österreich Asyl anzusuchen.

Afghanistan – Kanada

Da er aus der Strafhaft entlassen werden will und keinen sehnlicheren Wunsch hat, als in seine ungeliebte Heimat „heimzukommen“, wird er diese Erklärung unterschreiben.

Wenn er danach illegal nach Kanada einreist und dort Asyl sucht, soll das österreichischen Behörden egal sein.
Bis 3. September 2009 Ferienhotel bieten, kann aber auch nicht der richtige österreichische Weg sein.

Nooris Haftende ist am 3. September 2009. Solange muss ihn die Republik Österreich durchfüttern. Dann kommt er in Schubhaft und wird ausgeflogen. Blaulicht und Graulicht stellte an die Vollzugsdirektion Wien einen Antrag, man möge dem ein Ende bereiten und ihn - trotz Ablehnungen der Halbstrafe, Drittelstrafe sowie der § 133 a StVG-Entlassung - nach 75% der Haftzeit in Schubhaft übernehmen. Im Gegenzug bestätigt Noori die freiwillige Schließung seines Asylakts, der sich seit 2001 hinzieht und dem Staat schon viel Geld kostete. (Antrag, 7 Seiten, 10. August 2008, Auszug Seite 5, Archiv B&G)

Nooris Haftende ist am 3. September 2009. Solange muss ihn die Republik Österreich durchfüttern. Dann kommt er in Schubhaft und wird ausgeflogen. Blaulicht und Graulicht stellte an die Vollzugsdirektion Wien einen Antrag, man möge dem ein Ende bereiten und ihn - trotz Ablehnungen der Halbstrafe, Drittelstrafe sowie der § 133 a StVG-Entlassung - nach 75% der Haftzeit in Schubhaft übernehmen. Im Gegenzug bestätigt Noori die freiwillige Schließung seines Asylakts, der sich seit 2001 hinzieht und dem Staat schon viel Geld kostete. (Antrag, 7 Seiten, 10. August 2008, Auszug Seite 5, Archiv B&G)

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten)

Saber Hussein – Asylwerber mit drei Vorstrafen vor Entlassung

Veröffentlicht in Asyl, Justizanstalten von marcusjoswald am 31. August 2008

(Wien, im August 2008) Wieder steht ein „Asylwerber“ aus einem österreichischen Gefängnis kurz vor der Entlassung in die Wiener Freiheit. Wieder ist er schwer vorbestraft. Und wieder einmal bei offenem Asylantrag.

Der pakistanische Staatsbürger Saber Hussein ist 50 Jahre alt und reiste 2001 via burgenländische Grenze illegal nach Österreich ein. Im Erstgespräch mit den Asylbehörden gab er den Grund für sein Asylgesuch an: Er sei in Pakistan Mitglied der PML (Pakistan Muslim League). Das ist die zweite Partei neben der PPP (Pakistan Peoples Party) der Bhuttos. Für die PML habe er Demonstrationen organisiert, dann wurde er „verfolgt“. Er sei vor dem Diktator Musharraf, der die PML spaltete, geflohen. Das klang alles sehr plausibel.

Der Mann ließ sich bei einer chinesischen Freundin in Braunau nieder. Kurze Zeit darauf organisierte der Mann, der sich inoffiziell als „Berufskrimineller“ bezeichnet, Schleuserfahrten mit Indern und Pakistani von Tschechien nach Deutschland – quer durch Österreich. Bei einer solcher Fahrt wurde er festgenommen.

Hussein erhielt 2002 drei Jahre Haft wegen gewerblicher Schlepperei, von denen er zwei Jahre und vier Monate in der JA Klagenfurt und JA Suben absaß. Wieder in Wien wurde er 2005 wegen kleinen Haschisch-Handels zu 9 Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt. Er wohnte dann in Wien und versuchte das große Geschäft zu machen. 2007 wurde er erneut zu 9 Monaten wegen Haschisch-Handels verurteilt. Die alten 9 Monate bedingt wurden widerrufen. Derzeit sitzt der Asylwerber diese 18 Monate Haft in der JA Hirtenberg ab.

Er ist in der Außenstelle Münchendorf untergebracht, wo er frei telefonieren und sich frei bewegen kann. Das überrascht, da er keine Inlandsbindung in Österreich hat, in der JA Hirtenberg nie Besuch bekam und auch sonst über keine sozialen Kontakte in Österreich verfügt. Das Bundesasylamt (BAA) zweifelt mittlerweile an seinen Angaben im Asylantrag. Weder ist sein Fluchtgrund aus Pakistan vollends geklärt, noch das tatsächliche „Bedrohungsszenario“ auf ihn und seine Frau. Denn von der Frau soll er schon lange geschieden sein. Seine Kinder sah er schon 8 Jahre nicht mehr. Das BAA vermutet, dass es sich bei ihm um einen Wirtschaftsflüchtling handelt.

Hussein spricht fließend Urdu, Paschtu, Arabisch, Persisch und Englisch. Auch mit dem Indischen ist er vertraut.
In der JA Hirtenberg schaut er rund um die Uhr CNN und ARTE, um sich über die politische Situation im asiatisch-indischen Raum am Laufenden zu halten. Hussein ist radikaler Bush-Gegner, strenggläubiger Muslim und betet in der JA Hirtenberg mit Strickmütze und Teppich fünf Mal am Tag (von 5 Uhr morgens bis 22 Uhr).

In Wien unterhält er engen Kontakt in die indisch-pakistanisch-chinesische Migrantenszene, die vielfach in der Schlepperei tätig ist. Einer dieser indischen Schleuser (Nachname: Kahn, 32) sitzt ebenso in der JA Hirtenberg. Der Wiener Inder wurde wegen Grenzschleppereien von 12 Indern im Auto zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Er ist ebenso wie Hussein derzeit in der Freigänger-Außenstelle der JA Hirtenberg, Münchendorf, inhaftiert.

Saber Hussein ist ein Asylwerber, der nun mittlerweile 3 Jahre und 9 Monate in österreichischen Haftanstalten bei freier Kost und Logis, Kabelfernsehen und Sportmöglichkeiten zubrachte. Seine Entlassung nach Wien findet im Herbst 2008 statt.

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten)

Asylwerber, nuttengesteuert, erhält Haftentschädigung – 14.800 Euro

Veröffentlicht in Asyl, Gerichte, Haftentschädigung, Justizanstalten, OGH -Entscheidungen von marcusjoswald am 15. August 2008

(Wien, im August 2008) Ein nuttengesteuerter, jugendlicher Asylwerber, ein Mal einschlägig vorbestraft und noch immer im Land, eine Geheimprostituierte, die „Full Service“ für 30 Euro anbietet, ein Freispruch nach Vergewaltigung am LG Wien, 148 Tage U-Haft, ein Haftentschädigungsantrag, dem der 1. Senat im OGH Folge gibt. Das sind die Ingredienzien einer Geschichte, die Nackenhaare schräg stellen.

Schräge Nackenhaare

Es begann, dass der jugendliche Asylwerber Abraham A. laufend „zur Hur“ ging. Offenbar immer zur gleichen,
denn er hatte mit ihr so etwas wie einen Freundschaftspreis. 20 bis 30 Euro zahlte er ihr für geduldeten Beischlaf.
Mehr hatte er nicht, denn er musste mit 300 Euro im Monat von der Caritas auskommen. Am 29. März 2005
war es wieder so weit. Abraham hatte einen Spitz, er ging zur Adresse.

Ohne Geld kein Sex

Der Beischlaf erfolgte, dann folgte Pech. Abraham hatte kein Geld dabei. Nun wurde die Geheimprostituierte böse. Sie fühlte sich um den Schandlohn gebracht und zeigte ihn an. Er habe sie vergewaltigt. Die DNA passte. Polizeilich war er schnell überführt. Er wurde am 8. Mai 2005 in U-Haft genommen. Vorwurf: Vergewaltigung. Abraham A. gab zu, mit der Frau Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Dieser sei jedoch „einverständlich geschehen“. Für ihre „Dienste“ habe er ihr „immer 20 bis 30 Euro gezahlt“, steht im Polizeiprotokoll.

Nach „Fahrer“ – ins Landl „eingefahren“

Lange Rede kurzer Sinn: Zwei Haftprüfungsverhandlungen am 20. Mai 2008 und 20. Juni 2008 folgten, bei denen der U-Häftling jeweils kein Rechtsmittel und keinen Enthaftungsantrag anmeldete. Die Haftgründe („Tatbegehung“ und „Fluchtgefahr mangels Inlandsintegration“) blieben aufrecht. Die HV zum GV bringt auf Grund von widersprüchlicher Aussagen der Geheimprostituierten am 30. September 2005 gem § 259 Z 3 StPO
(Mangel an Strafbarkeit der Tat, „Außer-Verfolgung-Setzen“ des Beschuldigten) einen Freispruch!
148 Tage in Verwahrungs- und Untersuchungshaft blieben unter dem Strich.

Kritik eines jungen Asylwerbers

Plötzlich wird Herr Abraham putzmunter. Das Essen war schlecht („unbekannte Kost“), 23 Stunden hätte er auf
der Zelle zubringen müssen („keine Arbeitsmöglichkeit“), die Besuchsmöglichkeiten seien „durch Überwachung eingeschränkt gewesen“ (ach!). Fehlte noch, dass Herr Asylwerber „Verdienstentgang in Freiheit“ geltend machte (tat er dann nicht). Es überwiegt bei Anträgen die Unsitte, „alles hineinzuschreiben“, was in Tag- und Nachtträumen durchs Hirn schießt.

Der Asylwerber hatte also viel zu kritisieren. Er vergaß, dass er bereits einmal einschlägig vor einem österreichischen Gericht vorbestraft war und auch in U-Haft saß. Er brachte den „Haftentschädigungantrag“ ein
(LG ZRS, 24.05.07, GZ 32 Cg 16/06t-12). Die Verfahrenshilfe übernahm der Vorstadtadvokat „Solicitor“
Edward W. Daigneault vom Wiener Hernalser Gürtel.

Schlechte Kost

Das LG ZRS gab der Klage statt und sprach 100 Euro pro Hafttag zu. Das OLG Wien folgte aber in der Revision der Finanzprokuratur, da man die Begründung als maßlos erachtete. Zurecht: 1.300 Insassen fressen in der JA Wien-Josefstadt die gleiche Kantinenkost. Es ist wahr: Sie ist schlecht. Doch selbst die Österreicher murren nur, nehmen dies aber nicht zum Anlaß, dafür 100 Euro (!) Haftentschädigung pro Tag zu verlangen.

Die Finanzprokuratur führte an, dass bei der Bemessung zu berücksichtigen sei, dass der Kläger zum damaligen
Zeitpunkt Asylwerber war und über kein Einkommen oder Vermögen verfügt habe. Deswegen sei durch die Haft „keine bedeutsame Änderung in seinen Lebensverhältnissen eingetreten“.

Gier eines Asylwerbers

Die Finanzprokuratur zahlte die Hälfte der Forderung und sah es damit als abgetan. Ein salomonischer Mittelweg.

Ein Asylwerber, der im Land Österreich noch keinen Finger gehoben, noch keinen Cent Steuer gezahlt, noch kein Wort Deutsch gelernt hat, sollte sich mit 7.400 Euro Haftentschädigung der Zweitinstanz begnügen, immerhin ein schöner Batzen Geld. Der vorbestrafte (!) Asylwerber dachte nicht daran. Er ging erneut in Revision.

Abermals erhielt er Verfahrenshilfe vor dem OGH. Der Senat 1 (Vorsitz Dr. Gerstenecker sowie die HR Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher) entschied dann überraschend, wohl im Geist der EMRK, aber auch formalistisch und lebensfremd.

OGH – formal

Der OGH befand, dass die Revision zulässig ist und die Finanzprokuratur pro Hafttag 100 Euro nach dem „Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005″ (StEG) zu bezahlen hat. In Summe 14.800 Euro. Plus Kosten.

Begründung: Bei einem Freispruch nach § 259 Z 3 StPO (Mangel an Strafbarkeit der Tat, „Außer-Verfolgung-Setzen“ des Beschuldigten), ist nach § 3 Abs 2 Satz 2 StEG die Verdachtslage nicht zu berücksichtigen. Gemeint sind: Vorstrafen oder Aufrechterhalten des Tatverdachts. Fehle der „dringende Tatverdacht“ zur Gänze, der zur U-Haft führte, gibt es beim „qualifizierten“ Freispruch auch keine Reduktion der Haftentschädigung.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet

OGH wörtlich: „Sämtliche Varianten des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr sind nur dann taugliche Gründe
für die Verhängung der Untersuchungshaft, wenn überhaupt ein dringender Tatverdacht vorliegt.“ Zu deutsch:
Die U-Haft-Gründe wurden zu wenig geprüft. Die „Tatbegehungsgefahr“ ist der beliebteste Haftgrund. Man hätte A. nach „Tatausführungsgefahr“ in U-Haft nehmen müssen. Dann böte der „dringende Tatverdacht“ die Möglichkeit der Entschädigungminderung.

So aber besteht bei Freispruch gem § 259 Z 3 StPO (Mangel an Strafbarkeit der Tat, „qualifizierter“ Freispruch, „Außer-Verfolgung-Setzen“ des Beschuldigten) keine Chance für Minderung der Entschädigungsansprüche, so der OGH.

OGH: Vorhaft für hohe Haftentschädigung irrelevant

Abschließend geht der 1. Senat auf die Rechtsmeinung des OLG ein, wonach der Asylwerber schon einmal gesessen ist und daher das Haftübel das zweite Mal nicht mehr so schlimm wäre. „Der Umstand, dass ein Ersatzberechtigter bereits in der Vergangenheit das Haftübel kennen gelernt hat, führt grundsätzlich nicht dazu, die neu erlittene Haft geringer zu bewerten als jene von bislang von Haft bzw Vorstrafen verschonten Personen.“

OGH: „Die wesentliche Änderung der Lebensumstände findet im Allgemeinen schon durch den Entzug der Freiheit statt.“ Daher: „Die von den Vorinstanzen mit 100 EUR/Tag bemessene Entschädigung ist demgemäß nicht zu beanstanden.“

Zwischenschritte missachtet

Nun, das mag alles formal stimmen. Schade ist nur, dass der OGH auf den biografischen Hintergrund wenig eingeht. Der Umstand, dass ein jugendlicher Asylwerber im offenen Asylverfahren bereits zwei Mal vor Gericht steht, scheint akzeptiert zu sein. Dass er sich – vom moral-ethischen Standpunkt – bei Geheimhuren herumtreibt, scheint keine Einschränkung zu sein. Dass er keinerlei Enthaftungsschritte in fünf Monaten U-Haft unternahm,
wo doch alles so schlecht war, spielt keine Rolle.

Der OGH beschränkt sich auf die formale Verfahrenslage: Hier gibt es eine U-Haftierung nach § 180 Abs 2 Z 1 und Z 3b StPO iVm § 35 JGG (Fluchtgefahr, Tatbegehung, Jugendstrafgesetz), dann einen „qualifizierten“ Freispruch nach § 259 Z 3 StPO, dann eine Haftentschädigung nach § 5 Abs 2 StEG, die nicht zu mindern ist (§ 3 Abs 2 StEG), weil der Angeklagte wegen „Tatbegehungsgefahr“, aber nicht wegen „Tatausführungsgefahr“ in U-Haft saß.

Der ehedem Jugendliche ist nun um 14.800 Euro reicher geworden und kann damit, nuttengesteuert wie er ist,
viele Bordelle bereisen. Sollte er wieder das Geld zu Hause vergessen, könnte ihm geschehen, dass er wieder in
U-Haft kommt. Dann braucht es aber einen dringenden Grund. Ob dieser junge Mann einmal eine Stütze der österreichischen Gesellschaft wird, sollte der Asylgerichtshof entscheiden.

Entscheidung (10. Juni 2008): 1 Ob 263/07 v

Marcus J. Oswald (Ressort: Asyl, Haftentschädigung, OGH-Entscheidungen)