Blaulicht und Graulicht – Das Online Magazin

Geldkuverts aus der Freud-Universität gestohlen – Zwei Jahre Haft

Veröffentlicht in Diebstahl von marcusjoswald am 13. Oktober 2009
Landesgericht Wien

Landesgericht Wien

(LG Wien, am 13. Oktober 2009) Ein ehemaliger Mitarbeiter der Bestattung Wien, sieben Jahre arbeitslos und auf Wohnungssuche, nächtigte öfter im Gebäude der ehemaligen Finanzlandesdirektion Wien, das heute ein Bürohaus ist, in dem unter anderem die Lauda Motion Autovermietung, die Austro Control und die Sigmund Freud Privatuniversität untergebracht sind. Dann startete er in der Garage einen Smart der Lauda Motion und lieh sich das Auto zwei Monate aus. Ein Laptop verschwand ebenso aus den Büroräumlichkeiten. Und 400 Kuverts aus dem Tresor. Beides gehörte der Freud-Privatuniversität. Nun gab es 24 Monate Haft, davon sieben Monate unbedingt.

Der Angeklagte Joachim Franz hat einen sehr heiligen Nachnamen. Er ist kein Heiliger, aber er ist gewiss der harmloseste Angeklagte des vergangenen und bald abgelaufenen Jahres. Vor allem einer, der zwar ein eigenwilliges Leben führt, aber niemandem auf der Tasche liegt. Richterin Karin Burtscher frägt den soeben 45-Jährigen, der aus Allensteig stammt: „Wovon leben Sie?“ Herr Joachim: „Freunde, Spenden. Keine Sozialhilfe, kein AMS.“ Bis 2002 hat er gearbeitet, bei der Bestattung Wien. Dann wurde dort „rationalisiert“. Möglicherweise war dieser Job für den Typ Mensch, den der Angeklagte verkörpert, ideal: In sich gekehrt, ruhig, einer der auch Freiheiten braucht und der das Leben sehr gelassen und ohne Hektik sieht. Geprägt hat ihn die Bestattung: Wozu sich aufregen? Unter die Erde kommt jeder. „Haben Sie Schulden?“, frägt die Richterin. „Meinen Sie finanzielle Schulden?“, erwidert der Angeklagte und konkretisiert, was er meint: Bankschulden hat er keine, aber Aliementationsschulden in der Höhe von rund 20.000 Euro. Durch die Anspannungslehre wurde er auch in den vielen berufslosen Jahren zum Unterhalt verpflichtet, den er nun dem Staat schuldet. Irgendwie hat er dieses Thema aufgegeben: „Die Kinder sehen ich aber regelmäßig“, erklärt er. Sie sind 11 und 16 Jahre. Die Mutter nicht mehr, da gab es auch gerichtliche Wickel.

Trennungsopfer

Männer wie Joachim Franz gibt es in Wien viele, er entspricht beinahe wie aus der Schablone dem Prototyp des Scheidungsverlierers, der irgendwann aufgibt. Nicht nur, wenn man den Mann mit dem Kurzhaarschnitt so von der Seite betrachtet. Seine Sitzhaltung ist entspannt, die Füße weit nach vorne gestreckt. Er sitzt ruhig und fest an der Rückenlehne, beugt sich aber nicht mehr vor, erläutert nichts mehr mit den Armen, hebt auch nicht mehr seine Stimme. Er hat, das ist das Gesamtbild, losgelassen. Mit 30 (1993) kam er das erste Kind, mit 35 (1999) das zweite. Damals hatte er einen fixen Job bei der Wiener Bestattung, der krisensicher galt, denn gestorben wird immer. Mit 38 (2002) änderte sich das. Er wurde „rationalisiert“. Was ihm von seinem Lebensplan blieb, sind Alimente. Und 2004 ein Prozess mit der Lebensgefährtin samt Kleinverurteilung (5 Monate bedingt, § 107). Seither halten ihn Freunde über Wasser. Seit „drei Jahren“, er ist 42, hat er sich überall abgemeldet: AMS, Sozialamt. Ihn interessiert das nicht mehr. „Ich habe über 100 Bewerbungen geschrieben“. Das ist für ihn genug. Mittlerweile hat er aber auch keine richtige Wohnung mehr. Und schläft mal dort, mal da. 2008 gab es gar eine Anklage wegen „Räuberischen Diebstahls“, eine Rangelei mit einem Kaufhausdetektiv. Daraus wurden 2 Monate unbedingt am LG Wiener Neustadt nach „Diebstahl“.

Man will nicht tiefer eindringen, die Richterin tut es auch nicht. Es ist im Leben manchmal so, dass der, der in Zweierbeziehungen defensiv auftritt, am Ende der Benachteiligte ist. Auch am Landesgericht Wien, wie seine Verurteilung aus 2004 zeigt. Als der Angeklagte im ersten Durchlauf auf Befragung der Richterin in wenigen Worten und unaufdringlich diese Zusammenhänge erzählt, hat er die Sympathien auf der Seite. Auch der Privatbeteiligtenvertreter der geschädigten Sigmund Freud Universität Anwalt Alfred J. Noll muss sehr oft schmunzeln. Das ist kein unsympathischer Angeklagter. Man merkt, hier ging vor vielen Jahren einiges schief, hier wurde ein Herz so oft gebrochen (wohl auch durch fanatische Fraueneinrichtungen und fanatische Richter, die in seiner 2004-Falllage dabei waren), dass nun das Ergebnis fünf Jahre später das ist, wie es die Fraueneinrichtungen und Richter haben wollen: Einen seelisch abgetöteten Mann. Der trotz allem dem Staat nicht zur Last fällt. Kein Sozialbetrüger, sondern einer „der lernen muss, sich selbst durchzuschlagen“, wie er einmal sagt. Mit zwei Vorstrafen ist das sinnlos, das weiß er. Mit Alimentationsschulden von 20.000 Euro auch. Daher lässt er es bleiben.

Böser Vorwurf: Mini One aus der Garage Niki Laudas entwendet!

Böser Vorwurf: Mini One aus der Garage Niki Laudas entwendet!

Die Richterin will natürlich zum Fall etwas wissen. Bekennt er sich schuldig? „Grundsätzlich schuldig“, sagt er, der mit Pflichtverteidiger kommt. Die Staatsanwältin wirft ihm vor, dass er in der Tiefgarage der Schnirchgasse 9A im 3. Wiener Bezirk einen „Mini One“ (Marke Mini Cooper) der Lauda Motion in Betrieb gesetzt und gestohlen hat. Er fuhr mit dem Werbeauto, das man für 2 Euro pro Stunde mieten kann, zwei Monate in Österreich herum. Außerdem, so der Vorwurf, habe er 13.000 Euro aus einem Tresor der Universität mit einem (gefundenen!) Schlüssel mitgenommen und außerdem einen Laptop aus einem Hörsaal. Das gibt der Angeklagte alles zu. Nur zum Auto sagt er, dass der Schlüssel gesteckt hat, daher ist das laut seinem Anwalt nur ein Diebstahl und kein Einbruchsdiebstahl. Es sind viele Merkwürdigkeiten, die in diesem Prozess aufs Tablett kommen.

Schnirchgasse 9A

So „wohnte“ der Angeklagte eine Zeitlang im Gebäude Schnirchgasse 9A, das die ehemalige Finanzlandesdirektion Wien war. Das Finanzamt ist weg, nun sind andere Firmen eingemietet. Einige Etagen sind überhaupt leer. Hier nächtigen Obdachlose und können sich im Gebäude fast frei bewegen. Das führt zum allgemeinem Schmunzeln im Gerichtssaal. In der Garage, die ebenso unversperrt ist, hat sich die Lauda Motion eingemeitet. Dort stehen reihenweise die Mietwageln. Wie Joachim Franz weiß, der eine Art Hausinsider oder Hausgespenst ist, stecken dort die Schlüssel in allen Autos. „Sie sind betriebsbereit.“ Gegen Diebstahl gesichert sind die Autos offenbar nicht, nur bei der Ausfahrt gibt es einen Schranken, aber kein Garagentor. Joachim Franz, das Hausgespenst von der Schnirchgasse 9A, nutzte am 19. Juni 2009 die Gelegenheit und „borgte“ sich ein Auto aus. Richterin: „Wie lange?“ Angeklagter: „Den Sommer.“ Schmunzeln im Gerichtssal. Richterin: „Und wie sind Sie aus der Garage gekommen?“ Angeklagter: „Eingestiegen und weggefahren.“ Richterin: „Ja, da haben wir Fotos von der Überwachungskamera der Austro Control, die in diesem Haus auch eingemietet ist. Sie zeigen, wie sie den Schranken in einer Kurve am Gehsteig umfahren und hinausfahren.“ Joachim Franz ist ertappt. Dann hat er jedoch noch etwas gemacht.

Der Schauplatz: Schnirchgasse 9A. Sitz der Austro Control, SIgmund Freud Universität und der Garage der Lauda Motion. (Foto: Stadt Wien)

Der Schauplatz: Schnirchgasse 9A. Sitz der Austro Control, Sigmund Freud Universität und der Garage der Lauda Motion. (Foto: Stadt Wien)

Er schraubte in Oberösterreich von einem anderen Auto die Kennzeichen ab und auf den Lauda-Motion-Werbeleihwagen auf. Nun fuhr er mit „UU“ (Urfahr Umgebung) durch Österreich. „Warum haben Sie das gemacht“, will die Richterin wissen. „Damit das Auto weniger auffällt.“ Im September wollte er, sagt er, das Auto ohnehin wieder zurückgeben. „Warum?“, frägt die Richterin. „Weil dann der Sommer aus ist.“ Der Angeklagte hat aber noch etwas gemacht: Er hat auch einen Laptop aus einem Hörsaal der Privatuniversität mitgenommen. „Warum?“ will die Richterin Burtscher wissen. „Ich dachte, das Laptop kann man verwenden.“ Er stand ungesichert in einem Vortragssaal herum, Marke Asus. Wert: 500 Euro. Dieser Punkt wird im Prozess nur mit drei Sätzen abgehandelt. Der letzte Punkte etwas näher. Richterin: „Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen zur Last, sie hätte Geld aus dem Tresor gestohlen. Was sagen Sie dazu? Bekennen Sie sich dazu schuldig?“ Angeklagter: „Mehr oder weniger.“

Nach dem Einbruchsdiebstahl fehlten 400 Kuverts mit Patientenkautionen - 10.000 Euro Schaden! (Foto: Logo SFU)

Nach dem Einbruchsdiebstahl fehlten 400 Kuverts mit Patientenkautionen - 10.000 Euro Schaden! (Foto: Logo SFU)

Es war so: Er fand einen Schlüssel in einem – ebenso – offenen und nicht abgesperrten Büro der Sigmund Freud Privatuniversität auf einem Bürotisch. Der Schlüssel stach ihm sofort ins Auge, denn er lag auf einem Zettel. Darauf stand: „Für Dich, mein Bärli!“ Der Angeklagte konnte nicht widerstehen: „Ich schaute nach, was Bärli ist.“ Es dürfte so ein Psychologenscherz sein, ein verdeckter Hinweis. Denn nur fünf Meter vom Tisch entfernt stand ein Tresor und darauf laut Angeklagtem saß ein „Bär“. (Laut Aussage des Informierten Vertreters der Sigmund Freud Universität war das jedoch ein „Elefant“). Jedenfalls: Joachim Franz sah nach. Steckte den Bartschlüssel ins Schloss des Tresors und er passte. Was sah er? Rund 400 Kuverts. In den Kuverts waren je 25 Euro oder 50 Euro.

400 Kuverts mit Geld

Das waren Patientenkautionen von Leuten, die eine ambulante Psychotherapie beginnen. Sie hinterlegen beim Ersttermin (Vorgespräch) eine Kaution, die verfällt, wenn sie dann nicht mehr kommen. Wenn sie zum Zweittermin kommen, bekommen sie das Geld zurück. So sah der Angeklagte diese Kuverts, öffnete eines und merkte, dass das viel Geld ist. Richterin: „Wieviel Geld war das?“ Angeklagter: „Habs nicht gezählt. 5-6.000 Euro.“ Richterin: „Die Uni sagt: 13.000 Euro.“ Angeklagter, zurückhaltend: „Das bezweifle ich.“ Ein Schöffe fragt: „Haben Sie die Kuverts alle geöffnet?“ Angeklagter: „Ja, im Park.“ Schöffe: „Öffentlich?“ „Ja.“. Richterin: „Wieviel haben sie vom Geld dann verbraucht?“ „Rund 1.500 Euro.“ „Wofür?“ „Für tägliche Dinge und Lebensmittel. Für 1.500 Euro habe ich eine Campingausrüstung gekauft.“ (Und in Tanken investiert. Denn Benzin kostet.)

Am 20. August 2009 wurde er in Klagenfurt im Straßenverkehr aufgehalten und festgenommen. Er hatte noch 6.680 Euro bei sich, die der Universität zurückgegeben wurden. Das Auto wurde auch zurückgegeben. Der Laptop befindet sich noch in der Verwahrstelle des LG Klagenfurt. Dieser kommt auch retour.

Kuvertsystem im Kautionstresor

Ein Thema unter den Zeugen der Universität ist das „Kuvertsystem“ und das „Schlüsselversteck“. Wieso liegt ein Tresorschlüssel offen am Tisch auf einem Zettel mit Hinweis auf den Tresor? Wieviel Geld war tatsächlich im Tresor? Es kommt heraus, dass über die Kuverts nicht Buch geführt wird. Wohl gibt es Listen zu Personen, die eine Psychotherapie machen wollen, wieviel diese aber vorschießen, ist nicht zentral erhoben. Daher kann die Uni nicht genau sagen, wieviel Geld im Tresor liegt. Der Vertreter der Universität, Herbert Ertl, sagt es so (er ist nur Projektmitarbeiter, nicht Angestellter): „Es ist eine Tageskaution für die Ambulanz. Wir haben Kuverts mit 25 Euro und solche mit 50 Euro. Es verhält sich so, dass 80 Prozent kleine Kuverts sind und 20 Prozent solche mit 50 Euro.“ Der Privatbeteiligtenanwalt rechnet am Taschenrechner nach: Wenn das der Verteilschlüssel ist, dann lagen 12.000 Euro im „Kautionstresor“. Diese will er geltend machen. (In Anklageschrift: 10.000 Euro)

Sachertortenschachtel und Plüschelefant

Das Thema „Schlüssel“ ist schon haariger. Hier dürfte die Universität einen Fehler begangen haben. „Normalerweise gibt es ein Tagesversteck. Das ist eine Sachtortenschachtel“, so Ertl. Dort kommt der Schlüssel nach Dienstschluss hin. Doch am Tattag vergaß das jemand und dasher lag der Tresorschlüssel offen am Tisch. Er hält auch fest, dass am Tresor kein „Bärli“, sondern ein „Plüschelefant“ steht. Zum Thema Laptop sagt der Zeuge, dass in der Universität so viel gestohlen wird, dass man aufgegeben hat, alles anzuzeigen. Ein weiterer Zeuge bestätigt das. Der 60-jährige Universitätsprofessor Holm spricht ein wenig für den Angeklagten und schildert Dauerzustände. Ja, es ist ein unversperrtes Gesamtgebäude. Es wird laufend etwas gestohlen, „erst vorige Freitag, während der Bürozeit aus einem Büro wieder ein Laptop.“ Richterin: „Kennen Sie den Herrn Joachim?“ „Nein, den kennt niemand.“ Die Frage hat den Hintergrund, weil der Angeklagte sagt, dass er eine Art Haustorschlüssel von einem Freund erhielt und daher regelmäßig dort nächtigte. Richterin: „Ist Übernachten dort möglich?“ „Ja, der ganze fünfte Stock steht leer. Und auch sonst sind sehr viele Räume unversperrt.“

Autoschlüssel steckte, Tresorschlüssel lag am Tisch

Der Angeklagte anerkennt den Schaden von 12.000 Euro. Sein Pflichtverteidiger will beim Autodiebstahl (Mini One) nur den § 128 Abs 1 (Schwerer Diebstahl) und nicht einen „Gewerbsmäßigen Diebstahl“ nach § 130 StGB sehen. Das Schöffengericht verurteilt, aber milde. Tatsächlich beurteilt die Richterin den Autodiebstahl nur als „Diebstahl“ (§ 128 StGB). „Diebstahl beim Auto, aber kein Einbruchsdiebstahl, da der Schlüssel steckte, davon gehen wir im Zweifel für den Angeklagten aus.“ Hingegen wird die Sache mit dem Tresor als „Einbruchsdiebstahl“ (§ 129 StGB) gewertet und die Sache mit dem „Laptop“ (wie Auto und Autokennzeichen „UU“) als einfacher „Diebstahl“ (§ 127 StGB). Es wird aber auf Grund des müden Jahreseinkommens des Angeklagten dennoch auf „Gewerbsmäßigkeit“ (§ 130 StGB) entschieden. Zum Schaden der Privatuni werden nur 10.000 Euro festgesetzt, da keine genauen Aufzeichnungen vorliegen. Auffällig ist, dass sich die Lauda Motion als Geschädigter dem Prozess nie angeschlossen hat und auch keinen Vertreter schickt. Der Firma ging offenbar das Auto nie ab.

Das Urteil: 24 Monate, davon 17 Monate bedingt. Der 45-jährige Angeklagte nimmt nach kurzer Beratung die sieben Monate Haft an. Rechtskräftig.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal) – 13. Oktober 2009, Saal 305, 9 Uhr 00 bis 10 Uhr 35

Erich Tremmel Junior im Pech – Auto in Slowakei weg!

Veröffentlicht in Das ist, Diebstahl, Raub von marcusjoswald am 16. Juni 2009
Erich Tremmel <em>junior</em> (rechts im Bild mit Erich Tremmel senior): Nun ohne Auto. Er lieh es einem Kellnerkollegen und diesem wurde es in der Slowakei unter dubiosen Umständen geraubt! (Foto: Marcus J. Oswald)

Erich Tremmel junior (rechts im Bild mit Erich Tremmel senior): Nun ohne Auto. Er lieh es einem Kellnerkollegen, doch diesem wurde es in der Slowakei unter dubiosen Umständen geraubt. (Foto: Marcus J. Oswald)

(Wien, im Juni 2009) Es war Gutmütigkeit, die kalt ausgenutzt wurde. Erich Tremmel junior, Sohn des Trafikanten des Herausgebers am Wiener Alsergrund, wurde am Freitag, 12. Juni 2009 schwer bedient!

Hintergrund: Tremmel junior, 24, ist Kellner im wenig gut beleumundeten Café Legende in Wien 2 nahe Stuwerviertel. Im Café verkehren Straßenhuren, aber auch Zuhälter und solche, die sich dafür halten.

In Prostituierte „verliebt“

Jedenfalls: Der Zweitkellner des Cafés hat sich in eine Slowakin „verliebt“, die im Stuwerviertel (2. Wiener Bezirk) auf den Straßenstrich geht. Da junge Liebe einen Urlaub braucht, plante das Rotlicht-Pärchen über das Wochenende in die Slowakei zu fahren. Es mangelte jedoch am eigenen Fahrzeug.

Erich Tremmel junior half aus und lieh dem Arbeitskollegen sein Auto. Den Peugeot hatte er erst kürzlich erstanden. Damit fuhren der Kellner und dessen slowakische Flamme in die Slowakei. Ursprünglich wollten sie zu deren Eltern, doch sie übernachteten in einem kleinen Hotel. Am Freitag, 12. Juni 2009, dann dies: Sie wurden überfallen!

Raubüberfall

Der Kellner wurde dort mit „K.O.“-Tropfen schachmatt gesetzt, bekam im Hotel von unbekannten Räubern eins übergezogen. Er kann sich an nichts mehr erinnern. Das Auto, das eigentlich Erich Tremmel junior gehört, wurde gestohlen! Die slowakische Straßenprostituierte verschwand ebenso, sie kehrte nicht mehr nach Wien zurück. Der Kellner aus dem Café Legende kam mit dem Zug retour nach Österreich.

Erich Tremmel junior ist sauer. Sein Auto ist weg! Es wurde in der Slowakei Anzeige erstattet. Ob es etwas bringt, steht in den Sternen. Tremmel junior fordert nun vom Arbeitskollegen im „Café Legende“ den finanziellen Ersatz seines Gebrauchtwagens: 3.000 Euro. „Denn so geht’s auch nicht“, meint er.

Steckte slowakische Hackenbraut mit Räubern unter Decke?

Nun kursieren Gerüchte, ob die slowakische Straßenprostituierte, die im Stuwerviertel „auf den Strich“ ging, vielleicht mit den Räubern unter einer Decke steckte? Möglicherweise war der Autodiebstahl (besser: Raub) von langer Hand geplant.

Das Journal sieht Erich Tremmel junior wieder am 24. Juni 2009 am Bezirksgericht Wien 2. Dann vertritt der Floridsdorfer Strafverteidiger Roland Friis im Finale einer anderen langen Geschichte, wo um ein großes Durcheinander rund um eine Parkauseinandersetzung geht. Alles wartet auf einen Freispruch!

Weiterlesen:
Roland Friis am Bezirksgericht – Thema Raufhandel (10. Dezember 2008)

Marcus J. Oswald (Ressort: Das ist, Diebstahl, Raub)

Bei Kellereinbruch zahlt Versicherung nur Zeitwert

Veröffentlicht in Diebstahl, Ein Bruch, Gerichte, OGH -Entscheidungen von marcusjoswald am 22. Mai 2009
Der Oberste Gerichtshof entschied in einem Fall rund um Kellereinbruch richtungsweisend und versicherungsfreundlich: Gegenstände im Keller, auch Fahrräder oder Autofelgen, sind nicht nach dem Neuwert zu ersetzen, weil man sie nicht täglich benutzt. (Foto der wohl schönsten Treppe Wiens: Marcus J. Oswald)

Der Oberste Gerichtshof entschied in einem Fall rund um Kellereinbruch richtungsweisend und versicherungsfreundlich: Gegenstände im Keller, auch Fahrräder oder Autofelgen, sind nicht nach dem Neuwert zu ersetzen, weil man sie nicht täglich benutzt. (Foto der wohl schönsten Treppe Wiens: Marcus J. Oswald)

(Wien, im Mai 2009) Die Zeitungen sind voll mit Warnmeldungen vor Einbruch. Wer sich informiert, muss sensibilisiert sein. Beim Herausgeber legen aktuell irgendwelche Leute seit Wochen die Fußmatte um. Das wird fotografiert und dokumentiert. Ob es nur Idioten sind oder Vorbereitungshandlungen für anderes: Man ist gewappnet. Sollte sich irgendjemand mit der Zehenspitze weiter als über die Türschwelle vorwagen, wird ihn Interessantes erwarten. Dann wird er die Stiegen hinuntergetreten und halbtot geschlagen. In Notwehr, selbstverständlich. Seit Wochen steht ein voll abzugsbereiter Feuerlöscher im Vorzimmer. Es liegt ein sehr großzügiger Schreinerhammer am Schreibtisch. Der Herausgeber verläßt seine Bleibe nur mehr mit dem eingesteckten Messer. Er behält selbstverständlich alles gut im Auge. Das mag nicht ungefährlich sein, denn erst am 26. Februar 2009 wurde in der Quellenstraße 114 im 10. Wiener Bezirk ein 46-jähriger Restaurator, der vom Einkauf zurück in seine Wohnung kam und zwei Einbrecher, die ihn ausräumen wollten, überraschte, von Einem mit dem Küchenmesser in den Rücken gestochen. (Quelle: Heute, 27. Februar 2009, S. 13). Mag sein: Wehrhaftigkeit kann ins Auge gehen. Fragt sich nur, in welches.

Aggressivität liegt in der Luft

Man muss die Zeitungen verstehen, die das Thema „Einbruch“ derzeit ins Zentrum heben. Das hat nichts mit EU-Wahlkampf zu tun, denn das Leben geht auch nach dem 7. Juni 2009 weiter. Aktuell werden den Einbrechern und Störenfrieden ihre Grenzen aufgezeigt. Man sollte auch über eine Reform des Mediengesetzes nachdenken. Es muss wieder erlaubt sein, Fotos und volle Namen dieser Leute zu bringen und es muss auch aufhören, dass sich Anwälte mit Medienklagen ein Zubrot verdienen, um Lichtscheue zu schützen. Die Zeitung „Österreich“ veröffentlichte am 22. Mai 2009 neueste Ergebniszahlen laut Bundeskriminalamt (Jänner bis April 2009):

  • Wien – 3.667 Einbrüche in Wohnungen (+17 %), 1.010 Einbrüche in Einfamilien- und Reihenhäuser (+65%).
  • NÖ – 324 Einbrüche in Wohnungen (+15 %), 1.222 Einbrüche in Einfamilien- und Reihenhäuser (+31%).
  • Steiermark – 261 Einbrüche in Wohnungen (+13 %), 319 Einbrüche in Einfamilien- und Reihenhäuser (+55%).

Das sind nur Schnappschüsse. Aber hinter jedem Bildausschnitt verbirgt sich ein Schicksal. Kürzlich sagte der Wiener Bürgermeister Michael Häupl vollmundig in einer Zeitung, dass sich „34 % der Wiener sicher fühlen“. Ehrlich gesagt: Das sind exakt um 66 % zu wenig. Vor zwei Jahren fanden innerhalb eines Jahres im Umkreis von 100 Metern Zirkelschlag der Wohnung des Herausgebers zusammen gerechnet 15 Einbruchsdiebstähle in bewohnten Altbauwohnungen statt. Das ebbte dann 2007 wieder etwas ab, verlagerte sich vermutlich in andere Tatortbezirke Wiens. Es ist nur ein subjektiver Ausschnitt, keine Frage. Man kann sich betroffen fühlen oder nicht. Es bleibt russisches Roulette, ob man dran kommt oder nicht.

Wenn Einbruch zu Raub wird

In letzter Zeit traten Einbrecher als verschleierte Räuber auf, die Personen in ihren Wohnungen und Häusern fesseln, schlagen und beinahe ermorden. Fälle in Burgenland, Niederösterreich, aber auch Kärnten machten Schlagzeilen, die den Frieden im Land empfindlich stören. Hier hört sich der Spaß auf und die Romantik, die sich zuletzt bei diesem Thema eingeschlichen hat.

Thema Kellereinbruch

Der Spaß hört sich auch auf, wenn es ums Geld geht. Ein Beispiel ist der klassische Kellereinbruch, der in letzter Zeit etwas in den Hintergrund geriet. Ein klassischer Kellereinbrecher war der seit 1995 tätige und „angelernte“ Komplize des Ernst Walter Stummer mit Namen Mario Feldhaas. Er hat sich darauf spezialisiert und sitzt derzeit 5,5 Jahre in Haft (JA Stein, JA Favoriten). Kellerabteile sind meist schlecht gesichert und für semiprofessionelle Einbrecher ein Spaziergang. Interessant wird es, wenn die Haushaltsversicherung gefragt ist, den Schaden auch zu begleichen. Dazu gibt es ein neues OGH-Urteil, das klar für die Versicherung spricht. Gegenstände, die in einem Keller stehen, sind nur nach dem „Zeitwert“, nicht nach dem „Neuwert“ zu bezahlen.

OGH-Urteil – 7 Ob 262/07s

Der Einbruch zwischen 5. und 8. Oktober 2004 im Keller des Wiener Fleischhauers Michael S. war einer von vielen, die täglich in Wien stattfinden. Beute waren überwiegend Dinge, die man als „Kraftfahrzeugzubehör“ bezeichnet. Autoradios verschiedener Hersteller, Boxen, CD-Wechsler, Felgen, Stoßdämpfer, Speziallenkräder. Diese Dinge gehörten zu Autos des Michael S. und wurden im Keller eingelagert. Nun waren sie gestohlen.

Die Haushaltsversicherung ersetzte dem Bestohlenen exakt den Zeitwert der gestohlenen Sachen. Also 4.300 Euro. Er klagte durch alle Instanzen bis zum OGH Wien und verlor. Er forderte den Neuwert der Gegenstände, da er sie wiederbeschaffen muss. Der Neuwert hätte folgenden Betrag ausgemacht: 28.733 Euro.

„Haushalt-Top-Vollschutz-Versicherung“

Der Bestohlene hatte eine gute Haushaltsversicherung („Haushalt-Top-Vollschutz-Versicherung“). Grundlage sind die „Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH)“ in der Fassung von 2002. Die Versicherung galt für Wohnung, Kellerabteil und Dachboden. Er versicherte alle „beweglichen Sachen“, die dem „privaten Gebrauch oder Verbrauch“ dienen und seiner Familie (VN, Ehegattin, Kinder) gehörten. Abgedeckt waren auch die Räume außerhalb der Wohnung, eben Keller und Ersatzräume. Darin waren Sportutensilien, Räder, Autozubehör, Wirtschaftsvorräte, Waschmaschine und Kleinkram untergebracht. Der VN sicherte sich gut ab. Dachte er.

Doch die Versicherung hatte eine Klausel (E 76). Darin wird festgelegt: Unter „Sachen des täglichen Gebrauchs“, für die die Neuwertversicherung gelte, fielen nach der Ergänzungsklausel 76E lediglich „die in Verwendung stehenden Sachen des Wohnungsinhaltes“. Diese werden nach Neuwert ersetzt. „Für die in einem Kellerabteil und nicht in der Wohnung aufbewahrten Gegenstände habe die Beklagte nach Art 6 Punkt 1.4 ABH nur den Zeitwert zu ersetzen.“

Klauseln beachten

Die Zweitinstanz OLG Wien bestätigte das: Vertragsklausel 76E ist so zu verstehen, „wie sie ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer verstehen“ müsse. Daraus „ergebe sich, dass der gesamte Wohnungsinhalt zum Neuwert versichert sei. Davon zu unterscheiden seien die anderen Sachen, insbesondere der Boden- und Kellerkram; dieser bestehe aus weniger wertvollen Sachen und werde üblicherweise aus Entlastungsgründen außerhalb der Wohnung – im Keller oder am Dachboden – aufbewahrt. Darauf, ob der Kläger das gestohlene Kraftfahrzeugzubehör täglich verwendet habe, komme es nicht an.

OLG – Sicherungsargument

Die Zweitinstanz OLG Wien legte auf das Sicherungsargument Wert, dass „Sachen des Wohnungsinhaltes, üblicherweise sicherheitstechnisch wesentlich besser geschützt würden“ als Sachen am Dachboden oder im Keller, die zur Entlastung außerhalb der Wohnung aufbewahrt würden und etwa in einem Kellerabteil nur beschränkt gesichert seien.

Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer werde davon ausgehen, dass Sachen des Wohnungsinhaltes, also das, was in der Wohnung aufbewahrt werde, zum Neuwert versichert sei, während es für die restlichen Gegenstände nur eine Zeitwertversicherung gebe. Dem Kläger stehe daher nur der bereits ersetzte Zeitwert der gestohlenen Gegenstände zu.“

OGH – Keller- und Bodenkram weniger genutzt

Der Oberste Gerichtshof OGH unterstrich am 12. Dezember 2007 in seinem Schlussurteil 7 Ob 262/07s im dreijährigen Rechtsstreit diese Linie und konkretisierte: Es muss eine Unterscheidung zwischen Gegenständen in der Wohnung und im Keller getroffen werden. Die beweglichen Sachen würden unterschiedlich genutzt.

Die OGH-Entscheidung zielt weniger auf die üblicherweise schwache Sicherung der Kellertür durch ein Vorhangschloss ab, wie das OLG Wien es tut, sondern das Höchstgericht argumentiert, dass es grundlegend darauf ankommt, dass „Sachen des täglichen Gebrauchs“ höherwertig seien, weil sie „in Verwendung“ stehen, was bei „Keller- und Bodenkram“ nicht immer der Fall sei.

Fazit: Inhalte der Wohnung sind im Keller mitversichert. Laut Definition des OGH sind „Sachen des täglichen Gebrauchs“ nur „in Verwendung stehende Sachen“. Diese werden zum Neuwert ersetzt. „Nicht in Verwendung stehende bewegliche Sachen“ im Kellerabteil oder im Dachboden werden nur „zum Zeitwert“ (bis zu 40%) ersetzt. Der OGH hat sich am 12. Dezember 2007 mit dieser Entscheidung auf die Seite der Versicherung begeben und den Geschädigten im Regen stehen lassen.

Analog Lagerraum – Nur Zeitwert nicht Neuwert

Das Urteil ist analog auch für Lagerräume anwendbar. Man kann jedem raten, seine Versicherung gut zu studieren und Ausnahmeklauseln zu analysieren. Auch wenn eine Versicherung marketingtechnisch „Haushalt-Top-Vollschutz-Versicherung“ heißt, kann geschehen, dass man statt 28.733 Euro nur 4.300 erstattet bekommt.

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Quellen für Beitrag:
Rechtsinformationssystem der Republik Österreich – 7 Ob 262/07s
Hilfsquellen: Fachzeitschrift VM – Der Versicherungsmakler, 03/08, S. 26ff.
Tageszeitung Heute: 27. Februar 2009
Tageszeitung Österreich: 22. Mai 2009

Marcus J. Oswald (Ressort: Einbruch, Diebstahl, Gerichte, OGH-Entscheidungen) – OGH – 7 Ob 262/07s

Taschendiebstahl im Zielpunkt

Veröffentlicht in Diebstahl von marcusjoswald am 20. Mai 2009
Im Zielpunkt in der Wiener Wallensteinstraße wurde ein Ausländer bestohlen. (Foto Hausfront: Marcus J. Oswald)

Im Zielpunkt in der Wiener Wallensteinstraße wurde heute ein Ausländer bestohlen. (Foto Hausfront: Marcus J. Oswald)

(Wien, im Mai 2009) Es gibt Vergehen (Vorstufe zum Verbrechen), die nie angezeigt werden. Die Kriminalstatistik sähe dann anders aus. Heute, 20. Mai 2009, 18 Uhr 55 im „Zielpunkt“ in der Wallensteinstraße nahe Friedensbrücke: Der Herausgeber war auf einer Inspektionstour zum „Club Viva“ in die Adolf Gstöttnergasse, Ecke Nordwestbahnstraße, wo vor einem Monat der Türsteher erschossen und der Geschäftsführer angeschossen wurde. (Die Inspektion hatte den Sinn, ob der Club geschlossen hat: Nein, hat er nicht, am 5. Juni 2009 steigt ein neuer Themenabend mit dem Titel „Fanzy Balkan“).

Trotz Schussattentates weiter geöffnet: Serbische Club-Disco Viva. Nun mit Themenabend: Maya. (Poster: Webseite)

Trotz Schussattentates weiter geöffnet: Serbische Club-Disco Viva. Nun mit Themenabend. (Poster: Webseite)

Tatort „Zielpunkt“, 18 Uhr 55

Um 18 Uhr 55 ging es auf der Rückreise über die Wallensteinstraße in den „Zielpunkt„. An der Kassa wurden sechs Dosen Limonade gezahlt und dann am Fenster in den Rücksack eingeräumt. Am Fenster stand auch ein anderer Rucksack. Diesen Rucksack nahm eine Minute später ein Mann an sich, um den Rücken und ging zur Tür hinaus. Allein, es war nicht sein Rucksack!

Eine weitere Minute später kam ein Vietnamese, der an der Kassa ein Stück frisches Fleisch bezahlt hatte zum Fenster und wollte dieses in seinen Rucksack stecken. Doch der Rucksack war weg! Das Personal suchte mit. Der Herausgeber sagte dem Deutsch sprechenden Vietnamesen, dass „den blauen Rucksack soeben jemand an sich genommen hat und damit fortgegangen ist.“ Zufall kann es nicht gewesen sein, es war Absicht. Niemand nimmt „zufällig“ einen Rucksack an sich.

Beute: Würste, Fisch und Brot

Inhalt: Würste, Brot und ein Fisch vom Markt. Wert etwa 15 Euro. Der Vietnamese: „Wer tut so etwas? Wer stiehlt Essen? Ich habe diese Lebensmittel erst vorhin am Hannovermarkt gekauft.“ Der Rucksackdieb kann sich nun eine Pfanne Würste machen und einen frischen Fisch. Glück für den Bestohlenen: Er hatte die Geldbörse bei sich (er zahlte ja an der Kassa), das Handy eingesteckt und die Wohnungsschlüssel in der Hosentasche. „Der Rucksack ist alt, das macht nichts“, so der Asiate. „Aber die Lebensmittel habe ich erst ganz frisch gekauft!“

Nach einem neuerlichen Rundgang im Geschäft, um Irrtum auszuschließen, einem Rundblick am Gehsteig, ob der Dieb noch in der Nähe ist, gab sich der Asiate geschlagen. Er ging dann mit dem Trost spendenden Herausgeber über die Friedensbrücke in Richtung „Billa„, der bis 21 Uhr offen hat, um die Würste, den Fisch und die Brote noch einmal zu kaufen. Der Schaden ist klein (15 Euro), die Enttäuschung groß. Anzeige wird er nicht erstatten, da das seines Erachtens sinnlos sei.

Lehre daraus

Blaulicht und Graulicht-Präventionstipp: Wer in ein Geschäft kommt und in einer Tasche oder einem Rucksack bereits getätigte Einkäufe dabei hat, sollte diese abstellen, weil das Vorzeigen in der Warteschlange beim Zahlen lästig ist. Man sollte aber immer die Kassierin fragen, ob man die Tasche oder den Rucksack in ihrer Sichtnähe abstellen darf. Dann hat sie eine Verantwortung über die Tasche oder den Rucksack.

Stellen Sie nie im guten Glauben, dass es nur ehrliche Menschen gibt, im Supermarkt ihre Tasche oder den Rucksack einfach nur so neben die Kassa oder auf den Einräumtisch beim Auslagenfenster. Dann könnte es Ihnen so ergehen, wie dem etwa 40-jährigen Asien-Mann, dem ein ganzer Rucksack samt Wurst, frischem Fisch und Brot entwendet wurde! Er hatte Glück im Unglück, da sonst keine Wertgegenstände im Rucksack waren und lachte daher bald wieder über den Vorfall. Der Dieb hat sich sicher mehr Beute erwartet als Essen. Nämlich Geld und Handy!

Blaulicht und Graulicht-Tipp an Märkte: Große Supermärkte sollten, wie es große Elektromärkte machen, versperrbare Kästchen aufstellen, wo man eine Tasche oder einen Rucksack wegsperren kann und nach dem Einkauf wieder auslöst.

Marcus J. Oswald (Ressort: Diebstahl)

Autodiebstahl in Österreich – alle 88 Minuten

Veröffentlicht in Diebstahl, Fakten, Polizeikultur von marcusjoswald am 30. März 2009
Immer mehr Autos werden gestohlen. Das Bild zeigt eine Vorstellung von einem Auto im Grünen Wald. Es ist eine Solo-Kabine in einer Wiener Peepshow. (Foto: Marcus J. Oswald)

Immer mehr Autos werden gestohlen. Dieses kann nicht gestohlen werden. Das Bild zeigt eine malerische Vorstellung von einem Auto im Grünen Wald. Es ist eine Solo-Kabine in einer Wiener Peepshow. (Foto: Marcus J. Oswald)

(Wien, im März 2009) Glücklich ist, wer Fahrrad fährt. Denn Autodiebstahl boomt. Im Jahresschnitt wurde im Jahr 2008 in Österreich alle 88 Minuten eine fahrbare Schüssel gestohlen oder der Versuch unternommen.

6.827 Autos wurden 2008 als gestohlen angezeigt. Das waren um 1.680 mehr als 2007 oder plus 33 Prozent. Ob ein Zusammenhang mit dem Wegfall der „Schengengrenze“ und der Außenverlagerung der EU-Außengrenze nach Rumänien besteht, ist in Kreisen, die Kriminalität und ihre Ursachen erforschen, heiß umstritten. Jene, die vor der Aufgabe der „Ostgrenze“ gewarnt haben, sind der Ansicht, dass die steigende Anzahl der Fahrzeugdelikte damit direkt in Zusammenhang steht.

Grundsätzlich gibt es vier Arten von Fahrzeugdiebstahl:

  • 1. Joyriding: Das meint den Einmal-Diebstahl, um eine Spritztour von A nach B zu machen. Dieser Diebstyp ist in der Minderheit.
  • 2. Carjacking: Die Entführung eines fahrenden Autos. Es wird an der Kreuzung unter Vorhalt einer Waffe angehalten, der Fahrer wird hinausgeworfen und der „carjacker“ fährt weiter. Dieser Diebstyp ist selten.
  • 3. Carnapping: Die Erpressung nach dem Fahrzeugdiebstahl. Die Lösegeldforderung bei Rückgabe des unversehrten Autos kann sich entweder direkt an den Halter oder an die Versicherung richten. Diese Deliktsvariante ist riskant, erzeugt Aufsehen in Ermittlerkreisen und daher selten.
  • 4. Der gewöhnliche Diebstahl: Das Aufknacken mit Nachschlüssel, Reiß-, Bohr- oder Schraubmethode ist die mehrheitliche Praxis. Das Auto wird vom Parkplatz verbracht, entweder im Ganzen oder demontiert ins Ausland verlagert und entweder im Ganzen oder demontiert mit Gewinn verkauft. Da mehrere Ebenen tätig sind (lokal ansässige Diebe, Mechaniker der KfZ-Branche, internationale Transporteure, ausländische Hehler), kann man von organisierter Kriminalität (OK) sprechen.

Spezialisten

Organisierte Autodiebe sind wählerisch. Premium Marken wie BMW, Mercedes, Audi und VW sind bevorzugte Typen. Glaubt man TV-Dokumentationen, sind polnische Diebe die schnellsten und besten. Sie bringen innerhalb von weniger als fünf Minuten einen BMW auf und in Gang. Selbst die beste Bordelektronik ist machtlos. Das Auto wird dann in seiner zweckmäßigen Form, als Ganzes, verkauft.

Neuer Trend ist aber, gestohlene Autos demontiert in den „Osten“ zu verschieben und als Ersatzteile in den Weiterverkauf zu geben. 2006 wurde in Litauen ein ehemaliger Flugzeughangar entdeckt, der als Riesenlager für tausende Ersatzteile neuer und in Deutschland gestohlener Autos diente. Die Fahrzeuge wurden in Deutschland zerlegt, als „Schrott“ ins Baltikum exportiert und von Litauen teilweise über Ebay und andere Handelsplattformen als Ersatzteile wieder in den deutschen Hochpreismarkt verkauft.

Auffindungsquote 50 Prozent

In Österreich werden, so das Bundeskriminalamt, die Hälfte aller Autos in Wien gestohlen (20% in NÖ, 10% in OÖ). Die gute Nachricht ist: Von allen gestohlenen Autos werden 50% wieder gefunden. Nicht alle Diebe schaffen den aufwendigen Transfer ins Ausland. Mager ist die Auffindungsquote im Ausland. Laut Statistiken: Bei sechs Prozent.

Der ÖAMTC preist ein Wundergerät an, mit dem laut Statistik 93% aller gestohlenen Autos, die das Gerät haben, wieder gefunden werden. Der Dolphin Sat-Alarm wird versteckt eingebaut und bietet eine stille GPS-Ortung via Satellit an. Kosten: 468 Euro. Der Hersteller ist Dolphin Technologies in Brunn/Gebirge.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen

Weitere Maßnahmen sind Sperrstangen (Sicherung für Lenkrad und Gaspedal) oder ein Sperrstock als Drehsicherung beim Lenkrad (von ABUS) oder ein Einbauschalter für Stromunterbrechung. Alarmanlagen mit unabhängiger Stromversorgung (VIPER um rund 500 Euro oder METASYSTEM um rund 300 Euro) machen vor allem viel Lärm. Die beste Waffe gegen Autodiebe ist aber der im Auto eingesperrte Hund.

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Weiterführende Bezugslinks:
ABUS (August Bremicker und Söhne – Sicherheitstechnik aus Deutschland)
Dolphin Technologies (Sicherheitstechnik aus Österreich)
Flipmag (Bluemonkeys originelle PDF-Lösungen aus Österreich)

Marcus J. Oswald (Ressort: Diebstahl, Fakten, Polizeikultur)

Cold Case – Bankomatkarte gestohlen, Konto geräumt

Veröffentlicht in Diebstahl, Justiz und Flucht, Wanted von marcusjoswald am 21. September 2008
Mutmasslicher Bankomatkartendieb 2004: Hat fremdes Geld behoben und ist noch immer nicht gefaßt. (Foto: BMI)

Mutmasslicher Bankomatkartendieb 2004: Hat fremdes Geld behoben und ist noch immer nicht gefaßt. (Foto: BMI)

(Wien, im September 2008) Da bei der Aufklärung von Diebstahl wenig weitergeht, will diese Seite helfen. Vielleicht wird eine kalte Spur heiß.

Der Mann auf Foto steht im Verdacht eine österreichische Bankomatkarte gestohlen und Geld behoben zu haben. Gestohlen wurde sie entweder in Znaim/Tschechien oder in Gerasdorf (Bezirk Korneuburg).

Ende Mai 2004

Erste Behebungen fanden am 28. Mai 2004 statt. In den Folgetagen wurde das Konto geräumt. Behebungen folgten in Guntersdorf (Bezirk Hollabrunn), in Bankfilialen im 2. und im 5. Wiener Bezirk und später auch in Tschechien.

Der Täter blieb unbehelligt, obwohl das Foto einen Eindruck gibt, wie er ausgesehen hat. Er könnte Österreicher, aber auch Tscheche oder Rumäne sein. Er wurde Ende Mai 2004 gefilmt.

Die Polizei in 2042 Guntersdorf, Tel. 059133-3412, ersucht um Hinweise.

Weiteres Foto des Diebes:

Der Dieb in anderer Ansicht. (Foto: Polizei)

Der Dieb in anderer Ansicht. (Foto: Polizei)

Marcus J. Oswald (Ressort: Diebstahl)

Jugendgericht Wien – Buntmetalldiebe abgeurteilt – einer Schubhaft

Veröffentlicht in Diebstahl, Gerichtssaal von marcusjoswald am 12. September 2008
Landesgericht Wien

Landesgericht Wien

(LG Wien, am 12. September 2008) Ein neuer Trend geht am Landesgericht Wien. Man will, hört man aus Richterkreisen, gegen „Buntmetalldiebe“ hart vorgehen. Diese neue Härte spürten zwei Jugendliche, die in die Großbaustelle „Arbeiterkammer Wien“ einstiegen, ein Kabel absägen und es am Kupfermarkt gewinnbringend veräußern wollten. Ein unbescholtener Jugendlicher erhielt 2 Monate bedingt für versuchten Diebstahl. Der mittlerweile erwachsene Zweitangeklagte erhielt 3 Monate unbedingt – und wird nach Bosnien abgeschoben, weil er dort seine erste Vorstrafe von einem Jahr abzusitzen hat! Seine Freundin mit Kopftuch brach im Gerichtssaal in Tränen aus.

Kleine Ursache – große Wirkung (cause and effect)

Es begann am 12. Juli 2008 mit einer schlechten Idee zweier Freunde, die zur Folge hatte, dass einer in Schubhaft kommt und der andere eine Vorstrafe hat. Die Exjugoslawen Enrad Osmic (bislang unbescholten, 17 Jahre alt) und Salih Lipic (Vorstrafen in Bosnien nach Suchtgift und Raub, 19) wollten im Kupfergeschäft mitmischen. Das Kupferverwertungsgeschäft aus Altkabeln ist derzeit eine Goldgrube.

Das wissen auch Richter in ganz Österreich und sie schauen mittlerweile nicht mehr zu. Am LG Wiener Neustadt wurde ein vorbestrafter 36-jähriger Wiener für 12.000 Euro Schaden, den er zur Gänze mit einem Kredit wiedergutmachte, wegen „Kupferkabeldiebstahl“ zu 36 Monaten Haft verurteilt. Am Landesgericht Wien herrscht nun – auch bei Jugendlichen – eine harte Linie.

Die schlanke Richterin Eva-Maria Wilder mit schwarzen Flipflops, knapp 40, macht ihren Unmut im einstündigen Verfahren deutlich: „Ich hatte heuer schon sieben Fälle mit Buntmetalldiebstahl. Die Kollegen haben auch zahlreiche Fälle. Es häuft sich dramatisch. Wir müssen hier einfach einschreiten.“

Baustellendiebstahl

Aus dem Fall ist einiges zu lernen. Zum einen: Baustellen sind wenig abgesichert. Meist nur durch Gitterzäune im Betonsockel. Zum anderen: „Baustellen betreten verboten. Eltern haften für Ihre Kinder.“ Dieses Schild hängt auf jeder Baustelle. Und es wird missachtet.

Man kann sagen, Enrad Osmic hat sich auf der Baustelle im vierten Wiener Bezirk ausgekannt. Er hat dort ein Jahr gearbeitet. Ein Lehrling mit Ortskenntnis. Er wußte von einem Container, in dem Buntmetalle liegen. Diese Buntmetalle sind jedoch schwer, daher kann man sie nicht transportieren.

Mit Seilschere und Kabelsäge

Richterin: „Was hatten Sie dabei?“ Osmic: „Eine Seilschere und eine Kabelsäge.“ Das ist ein wichtiger Punkt bei jedem „Einbruch“ oder „Diebstahl“. Der Unterschied zwischen einem Gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahl, dem einmaligen Einbruchsdiebstahl und dem einfachen Diebstahl ist keine Rechtsfrage, sondern eine Beweisfrage.

In diesem Fall handelt es sich um einen „einfachen Diebstahl“. Denn wohl hatten die beiden Diebe Werkzeug dabei, mit dem sie jederzeit einen Zaun zerschneiden können. Doch sie taten es nicht.

Drei Stufen des Diebstahls im Recht

Richterin: „Wie kamen Sie in die Baustelle?“ Angeklagter: „Wir schoben die Zäune, die in Betonelementen stecken, auseinander und zwängten uns durch.“ Das ist gut für die Beschuldigten. Denn „rechtlich“ ist es nur ein widerechtliches Betreten (zivilrechtlich: „Besitzstörung“). Durch den Umstand, dass beim Betreten nichts beschädigt wurde (Loch in Zaun), handelt es sich um keinen Einbruchsdiebstahl, sondern um einen gewöhnlichen Diebstahl.

Der Staatsanwalt, sehr jung, aber sachbezogen, weiß noch etwas: Die beiden haben sich „über die Kupferpreise informiert“. Damit denkt der Staatsanwalt wie der U-Richter, der schon im EV-Protokoll von „Gewerbsmäßigkeit“ sprach. Den Pflichtverteidiger regt das auf, sein Blutdruck steigt, die ohnehin schon ungesund rote Gesichtsfarbe wird noch röter. Mag. Dr. Otto Köhler für den Zweitangeklagten: „Trotz Kenntnis der Kupferpreise liegt keine Gewerbsmäßigkeit vor. Auch ersuche ich eindringlich zu berücksichtigen, dass die Einbruchsqualität nicht gegeben ist. Es ist ein einfacher Diebstahl.“

Grundregel verletzt: Lauter Diebstahl scheitert

Die Richterin, erprobt in Buntmetall-Fällen, stimmt zu. „Den Mutmassungen des U-Richters kann ich nichts abgewinnen. Der 130er ist weg, Herr Anwalt.“ Die „Gewerbsmäßigkeit“ wird verworfen.

Diebstähle müssen leise sein, leise wie die Nacht. Sonst scheitern sie. Die beiden Burschen sind keine Profis, sondern Dilettanten. Sie fuhren um 22 Uhr mit dem Auto vor die Baustelle. Im Schutz der Nacht vergaßen sie, dass sie auch leise sein müssen. Sie begannen aber mit der Eisensäge zu sägen. Nun kommt die Zeugin ins Spiel.

Die gute Zeugin

Dummerweise ist die Zeugin in Karenz, hat ein Kleinkind zu Hause. Sie hat gute Ohren und hört beim Kind jeden Piepser. Um 23 Uhr hörte sie durch das Fenster „laute Sägegeräusche“. Enrad Osmic und Salih Lipic wollten sich gerade ihr Stück vom Kupferkabelkuchen absägen. Dann kam die Polizei. Der 19-jährige Lipic kam gleich in U-Haft, weil er mit Rechtshilfeabkommen vom bosnischen Justizministerium für eine 1 Jahr und 4 Monate Haftstrafe gesucht wird. Der 17-Jährige blieb auf freiem Fuß.

Die Angeklagten können sich bei der Zeugin aber letztlich bedanken. Denn sie sagte nicht schlecht aus. Zeugin:
„Die Baustelle ist schlecht gesichert. Es gab schon viele Vorkommnisse, auch mit Polizei.“ Sie hat aus der Wohnung Blickkontakt in die Großbaustelle. Die Richterin weiß Bescheid. Eine Baustelle wie eine offene Tür. Der Einbruchsdiebstahl wird verworfen. Es bleibt im rechtlichen Sinn „einfacher Diebstahl“ (§ 127 StGB).

Keine Diversion wegen Delikt Buntmetall

Der Staatsanwalt spricht sich beim 17-Jährigen, der unbescholten ist, für Diversion aus. Beim 19-Jährigen
beantragt er ein mildes Urteil. Die Richterin lehnt Diversion ab. Eva-Maria Wilder: „Wegen der Häufung bei Buntmetalldiebstählen mache ich das nicht.“

Wohl sind beide jungen Angeklagten „geständig“ zum versuchten Diebstahl. „Aber“, so die Richterin, „Buntmetall gefällt mir nicht. Das nimmt in Wien derart überhand. Da gebe ich keine Diversion, keine Geldstrafe.“ Also gibt die Richterin zwei Monate bedingt (auf drei Jahre) für den Jüngeren und drei Monate unbedingt für den Älteren, „weil der hat in Bosnien eine Batzenvorstrafe auf Raub“. Beide Strafen für einfachen Diebstahl (§ 127), weil „Gewerbsmäßigkeit ist Wissen über Kupferpreise nicht.“

Diskussion mit Anwalt

Der 17-Jährige ist zufrieden. Der 19-Jährige nicht. Die Dolmetscherin übersetzt ihm das Urteil, das ein weiteres Monat Haft und dann Schub nach Bosnien bedeutet. Er kennt sich nicht aus. Die Richterin will, dass er sich mit seinem Anwalt berät. Mag. Dr. Otto Köhler sieht seine Rechtsberatung – wie jeder Pflichtverteidiger – unter dem Aspekt der Arbeitsökonomie. Man merkt ihm förmlich an, dass er sich nun anstrengt. Denn sein Mandant ist auf dem Sprung, in Berufung gehen zu wollen. Er empfindet die 3 Monate fest, dafür, dass er an einem Eisenstück
gesägt hat, zu hoch. Fast fünf Minuten redet der Pflichtverteidiger mit Händen und Füßen auf ihn ein, ja nur nicht
in Berufung zu gehen.

Dabei geht es Köhler nicht darum, dass für den einen die Strafe höher wird, sondern für den anderen die Arbeit mehr. Er erklärt ihm, eindringlich: „Sie sitzen nur mehr einen Monat, weil zwei Monate haben Sie schon gesessen. Wegen dem einen Monat berufen, ist nicht gut.“ Der Mandant, 19, schlechtes Deutsch, versteht Anwaltslogik, die
in Halbstundensätzen denkt, nicht. Dr. Köhler fährt aus der Haut: „Gestern habens mich noch verstanden, heute nicht?“ Er spricht darauf an und es demonstrativ vor der Richterin aus, damit nur ja niemand an seinen guten Absichten zweifelt: „Gestern war ich doch eine dreiviertel Stunde bei Ihnen und habe ich alles erklärt.“ Ein fleißiger Pflichtverteidiger, der mit einem nichtdeutschsprechenden Mandanten eine dreiviertel Stunde in der Anwaltszone der JA Josefstadt arbeitet. Vorbildhaft.

Berufung nur bei mehreren Jahren sinnvoll

Und weil es der 19-Jährige nicht begreifen will, dass er nur drei Monate sitzen soll (plus 16 in Bosnien im Schub), konkretisiert Dr. Köhler, lautstark und entnervt: „Bei mehrjähriger Haftstrafe hat Berufung einen Sinn!“ Da hat es der Zweitangeklagte begriffen und gibt W.O. Besiegt vom eigenen Anwalt. Urteil angenommen. „Rechtsmittelverzicht“, gibt Anwalt Dr. Köhler erleichtert der Richterin, die schon zusammenpackt, bekannt. Anwalt packt seine Tasche und entschwindet schnell aus dem Gerichtssaal. Es ist 12 Uhr 30.

+++

Um Punkt 13 Uhr 30 wird von zwei Justizwachebeamten an der Rückseite des Gebäudes die große schwarze Fahne vor der Justizanstalt Wien-Josefstadt senkrecht aufgezogen. Dies nicht, weil die Rechtssprechung im Gericht schlecht sei. Ein Mitarbeiter der Wiener Justizwache ist verstorben.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal)

Andrea Raninger – Leiterin Bundeskriminalamt – Auto weg!

Veröffentlicht in Diebstahl, Polizeikultur von marcusjoswald am 27. August 2008
Das ist Andrea Raninger. Sie ist Leiterin des Bundeskriminalamts und soll Kriminalprävention für Österreich betreiben. Sie kann aber nicht einmal ihr eigenes Auto schützen. (Foto: Krone, Repro: Oswald)

Das ist Andrea Raninger. Sie ist Leiterin des Bundeskriminalamts und soll Kriminalprävention für Österreich betreiben. Sie kann aber nicht einmal ihr eigenes Auto schützen. (Foto: Krone, Repro: Oswald)

(Wien, im August 2008) Kürzlich ging der Herausgeber mit Ernst Walter Stummer in ein Computergeschäft im 20. Wiener Bezirk. Auf dem Weg zu DiTech wollten wir eine Straße überqueren, aber es kamen immerzu Autos. Stummer, bald 70, begann wie ein Spatz zu schimpfen: „Diese scheiß Kübeln, ich tätets alle verbieten. Und überall sitzt nur einer drinnen!“ Es war kein Hinüberkommen über die Straße. Und bei näherem Hinsehen stimmte: Überall saß in Riesenschlitten nur einer drinnen.

Überall sitzt nur einer drinnen

Es gibt einen Kalauer, wer im ethischen Sinn an der Verwahrlosung der Gesellschaft beiträgt: Derjenige, der eine Bank gründet und in den Geldverleih einsteigt, oder derjenige, der eine Bank ausraubt.

Man könnte den Kalauer erweitern und im ethischen Sinn weiterfragen, wer mehr an der Verwahrlosung an der Gesellschaft beiträgt: Derjenige, der große und immerzu neue Autos herstellt, oder derjenige, der große Autos kauft – und dann allein drin sitzt.

SUVs und Hammers

Die bescheidenen Menschen fahren Rad, gehen zu Fuß oder gliedern sich im Sinne, dass es nach dem Hamburger Soziologen Jan Philipp Reemstma drei Arten von Individuen gibt, nämlich die „assoziierten“, die „balanzierten“ und die „dissoziierten“, in die Gemeinschaft ein und fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Dann gibt es diejenigen, die in der Großstadt einen Landrover, einen SUV oder gar einen Hammer brauchen. Die Diskussion, warum normale Menschen, auch wenn sie in Führungspositionen sitzen, immer in einem dicken Auto sitzen müssen, ist so alt, wie die Diskussion darüber geht, was Macht und Repräsentation ist. Harald Hauke fuhr 2007 noch einen Mercedes Benz, der in der Neuanschaffung rund 120.000 Euro kostet. Er war einmal der Unterweltsboss von Wien. Ein Minister legt Wert auf einen Audi A8 oder einen Benz der obigen Preisklasse. Christlich ist das nicht.

Die 150 PS Pestkeule der Andrea Raninger: Toyota RAV 4 2.0 - nun gestohlen. (Foto: Werk)

Die 150 PS Pestkeule der Andrea Raninger: Toyota RAV 4 2.0 - nun gestohlen. (Foto: Werk)

Dass eine Leiterin des Bundeskriminalamts eine Pestkeule wie den Toyota RAV4 2.0 4×4 (110 kW) mit 150 PS durch die Straßen Wiens fährt, ist insoweit zu hinterfragen, weil sie mitten in der Hauptstadt wohnt und nachgewiesenermaßen keine Landärztin in den Tiroler Bergen ist.

Die Diskussion, dass SUVs in den Städten verboten gehören, ist eine alte Debatte seit es diese Autoungetüme gibt und man soll sich dieser Debatte nicht verschließen.

Dass der Bundeskriminalamtsleiterin Andrea Raninger nun in KW 34/08 ihr Auto vor der Haustür im Westen Wiens unter dem Allerwertesten weggestohlen wurde, ist eine andere Sache. Sie wurde also Verbrechensopfer.

Im ersten Halbjahr 2008 wurden in Österreich 2.557 Autos gestohlen (plus 11.05 % zu 2007).
Im gegenständlichen Verdacht stehen Profi-Ostschieberbanden.

Ohne Gespür

Man könnte auch sagen: Sie beging einen Denkfehler. Was lernt ein Ermittler zuallererst? War es nicht: Tarnung, Tarnung, Tarnung? Tarnung der Adresse, Tarnung der Biografie, Tarnung des Besitzstandes. Der beste Ermittler ist derjenige ohne Biografie.

Wer unbedingt seinem neurotischen Ego mit einer protzigen SUV-Kiste nachhelfen muss, darf sich nicht wundern, wenn sie einmal nicht mehr da ist. Ehrlich: Das Mitleid hält sich in Grenzen.

Marcus J. Oswald (Ressort: Diebstahl)

Für Robert Mang ist es ausgestanden – Entlassung!

Veröffentlicht in Bedingte Entlassung, Diebstahl, Justizanstalten von marcusjoswald am 19. August 2008
Love.at)

Robert Mang kann wieder der Sonne entgegen sehen. (Foto: Love.at)

(Wien, im August 2008) Alles hat ein Ende, auch die Wurst hat zwei. Was 2003 mit einem geschickten Einstiegsdiebstahl über das Baugerüst ins Kunsthistorische Museum (KHM) begann, endete 2005 beim Gerichtsverfahren mit vier Jahren Haft. Und weil die Richter am Oberlandesgericht Wien böse sind, gaben
sie beim Berufungsverfahren durch den Staatsanwalt noch ein Jahr drauf.

Gerechtigkeit

Doch es gibt auch gute Richter. Etwa am kleinen Vollzugsgericht Steyr in Oberösterreich. Dieses sagte nun:
Aus und vorbei. Robert Mang bekommt als ehedem nie krimineller Wiener die Halbstrafe.

Love.at)

Robert Mang, der Mann, der die Saliera so sehr liebte, dass er sie gleich mitnahm und zwei Jahre unter seinem Bett versteckte. Das war - inmitten dieser Scheidungswirren - natürlich kompletter Unfug. (Foto: Love.at)

Somit kann der 51-Jährige bald wieder optimistisch der Sonne entgegen sehen. Genauer: Im Okotober 2008.
Auf die Tage. Alles hat ein Ende, auch die Wurst hat zwei.

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten)

Einbrecher Stummer selbst bestohlen – Handy weg!

Veröffentlicht in Diebstahl von marcusjoswald am 18. Mai 2008
Der König ist nackt. Fast. (Foto: Oswald)

Der König ist nackt. Fast. (Foto: Oswald)

Ohne sein geliebtes Handy ist Einbrecherking und Partnervermittler Ernst Walter Stummer aufgeschmissen. Nun steht der König ohne Kleider da! (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie)

(Wien, im Mai 2008) Der Wiener Ernst Walter Stummer wurde gestern Opfer eines gerissenen Diebs.
Ihm wurde das Handy gestohlen, sein Markenzeichen, das er immer am Band um den Hals trug.

Der 69-jährige „König der Einbrecher“, zumindest wenn man es an den ausgefassten Haftjahren berechnet,
wurde Opfer seiner Gutmütigkeit und Leichtgläubigkeit. Eine Anzeige ist „bereits aufgesetzt“, so Stummer.

Die Sache geschah in einer Kleinwohnung, die Stummer seit Wochen in der Rufgasse (9. Wiener Bezirk) saniert.
Die Gemeindebauwohnung gehört einem gewissen „Karl“, der noch bis Februar 2009 in der JA Eisenstadt sitzt. Zwischendurch bewohnte die 40 Quadratmeter der Homosexuelle Mario Feldhaas, der jedoch seit Oktober 2007 in der JA Josefstadt sitzt und für drei Delikte 5.5 Jahre Haft erhielt. Dann stand die Wohnung leer.

Um „Karl“ einen Dienst zu erweisen, räumte Stummer mit eigener Muskelkraft ab November 2007 die Wohnung, um sie bis Februar 2009 zu vermieten. Er stemmte Leitungen, setzte Flanschen, baute eine Badewanne ein, malte aus. Am 19. Mai 2008 zieht dort ein Pole ein (Miete: 250 Euro).

Täter aus Suchtgiftkreisen – Substuierter

Am Samstag 17. Mai 2008, ging Stummer mit blauer Jeansjacke bekleidet in den dritten Stock der Stiege 2 zur Wohnung Rufgasse hoch. Kurz vor der Tür musste er „über einen Mann drübersteigen, der um 14 Uhr auf den Steinstiegen schlief“. Der etwa 20-jährige Drogensüchtige stand in den letzten Wochen schon zwei Mal vor der Tür, um nach „Mario“ zu fragen. Diesmal ignorierte Stummer ihn und ging in die Wohnung. Nach einer halben Stunde klopfte es. Der Stiegenhausschläfer war erwacht. Er bat auf die Toilette gehen zu dürfen. Widerwillig öffnete Stummer, ließ den Mann ein. Dieser sah sich in der Einzimmerwohnung kurz um, öffnete Schubladen, ging auf die Toilette und verabschiedete sich. Neben der Tür hingen Jeansjacke und Handy.

Stummer bemerkte den Diebstahl in der Minute. „Ich lief ihm sofort nach. Drei Stockwerke nach unten, durch den Hof, bis auf die Straße. Und ich kann schnell laufen, trotz meines Alters.“ (Stummer gewann einmal eine Bundesmedaille im Kurzstreckenlauf, Anm. B&G) „Ich lief vor bis zur Nußdorferstraße. Nichts. Ich lief zurück.
Auf Stiege 2 in den Keller und bis hinauf ins Dachgeschoß. Er war weg.“

Stummer macht sich keine Illusionen: „Es ist bereits für 20 Euro am Karlsplatz verkauft.“ Namen vom Täter hat er keinen, aber er weiß, dass das einer der „warmen Freind“ des Mario Feldhaas ist, der bei ihm auch öfters nächtigte. Substituiert sei er. „Der wird halt Tabletten gebraucht haben. Da er keine Tabletten in der Wohnung gefunden hat, hat er halt das Handy mitgenommen“, gibt sich Stummer verständnisvoll.

Viele Ausländerinnen eingespeichert

Im ONE-Handy sind viele Telefonnummern von thailändischen und philippinischen Frauen enthalten, die Stummer in seiner Freizeit an heiratswillige Wiener – und sich selbst – vermittelt. Die Nummern der Singlefrauen sind alle weg. Termine fallen ins Wasser.

Stummer, verärgert, in seiner charmanten Art: „Ich hätte heute (Sonntag) ein Rendevous mit einer Philippinin gehabt. Da bin i im Oasch daham. Da kann ich wixen. Aber das könnt i wahrscheinlich sowieso, a nochdem i sie troffen hab. Weil die wird si sicherlich net glei budern lossn.“

Link: Partnervermittlung Stummer
Marcus J. Oswald (Ressort: Diebstahl)

Kunstdiebstahl aus Lebenskrise – 4 Jahre Haft für Robert Mang

Veröffentlicht in Diebstahl, Justizfälle von marcusjoswald am 7. September 2006

(Wien, im September 2006) Jeder Prozess um rumänische Hütchenspieler oder einen rauschgiftabhängigen BIPA-Serienräuber ist interessanter. Kriminaltaten von unbescholtenen Einzel- und Singulartätern (dazu gehören auch Blut- und Mordtaten) sind meist wenig interessant.

Sie geschehen in Lebenskrisen – wer hat diese nicht selber? Kriminaltaten aus Depression fehlt der Dämon, das grundlegend Elementarböse, die kriminelle Energie. Der Fall Mang ist kein Prozess des Jahres.

Wurstigkeit ist nicht kriminelle Energie

Mit 46 trennte sich seine Frau von ihm. Sein Anwalt Soyer sprach davon, dass sich bei ihm eine „innere Wurstigkeit“ einstellte. Nach der Scheidung ging die Ex-Frau eine Beziehung mit einem anderen Mann ein. Das machte es nur schlimmer. Ihm gingen zunehmend die Kopfhaare aus. Das machte es noch schlimmer.

Mit 47 erfuhr er, dass er Krebs hat. Ärzte sagten, dass es in zehn Jahren mit ihm steil bergab geht. Die Midlife-Crisis wurde total und komplett: Frau weg, Kinder weg, Haare weg, Gesundheit weg. Zu künftigen Metastasen und grausamem Ende wuchsen Existenzängste. Wer existenzielle Angst hat und keine Lösung sieht, öffnet dem Bruder Leichtsinn die Tür ins Bewußtsein.

Innere Leere mit Einbruchsdiebstahl überbrückt

Er beging einen Diebstahl. Keinen Laden- oder Handtaschendiebstahl. Einen Kunstdiebstahl. Den Tatort kundschaftete er eher zufällig aus. Wenn ein Mann, der einmal alles hatte – Frau, Kinder, Firma, gutes Aussehen und Verdienst – in seinem Alter (50) einsam wird, sucht er Orte der Begegnung auf. In diesem Fall war es der Tatort.
Er besuchte das Kunsthistorische Museum. Allerdings nicht wegen der „Alten Meister“, sondern wegen der „jungen Italienerinnen“.

Während er auf die „jungen Italienierinnen“ achtete und „ihnen nachging“, fiel ihm auf, dass das Gebäude schlecht alarmgesichert sei. Wenn ein Mann in seinem Alter, der einmal alles hatte, einsam wird, öffnet er Bruder Leichtsinn die Tür. Am 11. Mai 2003 stieg Robert Mang mehrere Etagen auf ein Baugerüst, schlug das Fenster zum Museum ein. Er griff das erstbeste Stück in Fensternähe, das in der Vitrine lag. Es war zufällig auch das Wertvollste im Haus. „Es war rein das Reinkommen und denen was Wegnehmen“, so Mang zum Richter. „Es war sehr leicht.“ Auch das Rauskommen war leicht. Entdeckt wurde er nicht. Seine Fingerabdrucke schienen nicht auf – unbescholten.
„Ich war überrascht, dass man mich zwei Jahre nicht fand.“

Kunstwerk unter Bett

Da seine Ex-Frau nicht mehr unter dem Bett sauber machte, da sie nicht mehr da war, stellte er die „Saliera“ zwei Jahre lang im Reisekoffer unters Bett. Später vergrub er sie fachgerecht in einem Wald im niederösterreichischen Brand, seine ländliche Zufluchtheimat.

Aus den Medien erfuhr er, wo das Kunstwerk versichert war. Da es in Österreich nur eine große Kunstversicherung gibt, die „Uniqua“, schrieb er dorthin einen Brief. „5 Millionen Euro“ forderte er, später „10 Millionen Euro“ – sonst werde das Salzfass goldenes Pulver. Finanzielle Absichten hatte er in Wahrheit nie. Er verdiente gut , war ungefährdet. Doch die Frau war weg, keine neue in Aussicht, die Inserate auf „www.love.at“ blieben ohne Erfolg. Aus dem Einbruchsdiebstahl aus Midlife-Crisis wuchs so etwas wie ein Erpressungsversuch aus schwerer Midlife-Crisis. So machte er halt auch noch dieses. Sein Anwalt sprach davon, dass es „Eigendynamik“ bekam. Unerklärbar, eigentlich.

Die große Müdigkeit

Der Fall Mang ist kein großer Kriminalfall. Er ist auch kein großer Erpressungsfall. Eher ein Kriminalfall aus depressiver Müdigkeit. Am Ende Selbstanzeige, Rückgabe der Saliera, Musterhäftling im Gefängnis.

Richter Stockhammer sah keine Erpressung, nur eine versuchte schwere Nötigung. Der Diebstahl war schwerwiegend auf Grund der Versicherungshöhe. Der Umstand des ungesicherten Baugerüstes am Museum schuf Nachsicht vor Recht. 4 Jahre Haft (48 Monate), real nach 32 Monaten Ende. Nun noch doppelt erschwerendes Damenungemach: Die Staatsanwältin geht in Berufung. Die Exfrau ist noch immer weg.

Robert Mang, der blass und abgemagert wirkt, wird es überstehen wie der Herausgeber seine Grippe. „Ich genier’ mich für das Ganze irrsinnig“, sagt er zum Schluss. Auch das sagt kein großer Meisterdieb.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal)