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Cold Case - Bankomatkarte gestohlen, Konto geräumt

Veröffentlicht in Diebstahl, Justiz und Flucht, Wanted by marcusjoswald am September 21st, 2008
BMI)

Mutmasslicher Bankomatkartendieb 2004: Hat fremdes Geld behoben und ist noch immer nicht gefaßt. (Foto: BMI)

(Wien, im September 2008) Da bei der Aufklärung von Diebstahl wenig weitergeht, will diese Seite helfen. Vielleicht wird eine kalte Spur heiß.

Der Mann auf Foto steht im Verdacht eine österreichische Bankomatkarte gestohlen und Geld behoben zu haben. Gestohlen wurde sie entweder in Znaim/Tschechien oder in Gerasdorf (Bezirk Korneuburg).

Ende Mai 2004

Erste Behebungen fanden am 28. Mai 2004 statt. In den Folgetagen wurde das Konto geräumt. Behebungen folgten in Guntersdorf (Bezirk Hollabrunn), in Bankfilialen im 2. und im 5. Wiener Bezirk und später auch in Tschechien.

Der Täter blieb unbehelligt, obwohl das Foto einen Eindruck gibt, wie er ausgesehen hat. Er könnte Österreicher, aber auch Tscheche oder Rumäne sein. Er wurde Ende Mai 2004 gefilmt.

Die Polizei in 2042 Guntersdorf, Tel. 059133-3412, ersucht um Hinweise.

Weiteres Foto des Diebes:

Polizei)

Der Dieb in anderer Ansicht. (Foto: Polizei)

Marcus J. Oswald (Ressort: Diebstahl)

Jugendgericht Wien - Buntmetalldiebe abgeurteilt - einer Schubhaft

Veröffentlicht in Diebstahl, Gerichtssaal by marcusjoswald am September 12th, 2008
Landesgericht Wien

Landesgericht Wien

(LG Wien, am 12. September 2008) Ein neuer Trend geht am Landesgericht Wien. Man will, hört man aus Richterkreisen, gegen “Buntmetalldiebe” hart vorgehen. Diese neue Härte spürten zwei Jugendliche, die in die Großbaustelle “Arbeiterkammer Wien” einstiegen, ein Kabel absägen und es am Kupfermarkt gewinnbringend veräußern wollten. Ein unbescholtener Jugendlicher erhielt 2 Monate bedingt für versuchten Diebstahl. Der mittlerweile erwachsene Zweitangeklagte erhielt 3 Monate unbedingt - und wird nach Bosnien abgeschoben, weil er dort seine erste Vorstrafe von einem Jahr abzusitzen hat! Seine Freundin mit Kopftuch brach im Gerichtssaal in Tränen aus.

Kleine Ursache - große Wirkung (cause and effect)

Es begann am 12. Juli 2008 mit einer schlechten Idee zweier Freunde, die zur Folge hatte, dass einer in Schubhaft kommt und der andere eine Vorstrafe hat. Die Exjugoslawen Enrad Osmic (bislang unbescholten, 17 Jahre alt) und Salih Lipic (Vorstrafen in Bosnien nach Suchtgift und Raub, 19) wollten im Kupfergeschäft mitmischen. Das Kupferverwertungsgeschäft aus Altkabeln ist derzeit eine Goldgrube.

Das wissen auch Richter in ganz Österreich und sie schauen mittlerweile nicht mehr zu. Am LG Wiener Neustadt wurde ein vorbestrafter 36-jähriger Wiener für 12.000 Euro Schaden, den er zur Gänze mit einem Kredit wiedergutmachte, wegen “Kupferkabeldiebstahl” zu 36 Monaten Haft verurteilt. Am Landesgericht Wien herrscht nun - auch bei Jugendlichen - eine harte Linie.

Die schlanke Richterin Eva-Maria Wilder mit schwarzen Flipflops, knapp 40, macht ihren Unmut im einstündigen Verfahren deutlich: “Ich hatte heuer schon sieben Fälle mit Buntmetalldiebstahl. Die Kollegen haben auch zahlreiche Fälle. Es häuft sich dramatisch. Wir müssen hier einfach einschreiten.”

Baustellendiebstahl

Aus dem Fall ist einiges zu lernen. Zum einen: Baustellen sind wenig abgesichert. Meist nur durch Gitterzäune im Betonsockel. Zum anderen: “Baustellen betreten verboten. Eltern haften für Ihre Kinder.” Dieses Schild hängt auf jeder Baustelle. Und es wird missachtet.

Man kann sagen, Enrad Osmic hat sich auf der Baustelle im vierten Wiener Bezirk ausgekannt. Er hat dort ein Jahr gearbeitet. Ein Lehrling mit Ortskenntnis. Er wußte von einem Container, in dem Buntmetalle liegen. Diese Buntmetalle sind jedoch schwer, daher kann man sie nicht transportieren.

Mit Seilschere und Kabelsäge

Richterin: “Was hatten Sie dabei?” Osmic: “Eine Seilschere und eine Kabelsäge.” Das ist ein wichtiger Punkt bei jedem “Einbruch” oder “Diebstahl”. Der Unterschied zwischen einem Gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahl, dem einmaligen Einbruchsdiebstahl und dem einfachen Diebstahl ist keine Rechtsfrage, sondern eine Beweisfrage.

In diesem Fall handelt es sich um einen “einfachen Diebstahl”. Denn wohl hatten die beiden Diebe Werkzeug dabei, mit dem sie jederzeit einen Zaun zerschneiden können. Doch sie taten es nicht.

Drei Stufen des Diebstahls im Recht

Richterin: “Wie kamen Sie in die Baustelle?” Angeklagter: “Wir schoben die Zäune, die in Betonelementen stecken, auseinander und zwängten uns durch.” Das ist gut für die Beschuldigten. Denn “rechtlich” ist es nur ein widerechtliches Betreten (zivilrechtlich: “Besitzstörung”). Durch den Umstand, dass beim Betreten nichts beschädigt wurde (Loch in Zaun), handelt es sich um keinen Einbruchsdiebstahl, sondern um einen gewöhnlichen Diebstahl.

Der Staatsanwalt, sehr jung, aber sachbezogen, weiß noch etwas: Die beiden haben sich “über die Kupferpreise informiert”. Damit denkt der Staatsanwalt wie der U-Richter, der schon im EV-Protokoll von “Gewerbsmäßigkeit” sprach. Den Pflichtverteidiger regt das auf, sein Blutdruck steigt, die ohnehin schon ungesund rote Gesichtsfarbe wird noch röter. Mag. Dr. Otto Köhler für den Zweitangeklagten: “Trotz Kenntnis der Kupferpreise liegt keine Gewerbsmäßigkeit vor. Auch ersuche ich eindringlich zu berücksichtigen, dass die Einbruchsqualität nicht gegeben ist. Es ist ein einfacher Diebstahl.”

Grundregel verletzt: Lauter Diebstahl scheitert

Die Richterin, erprobt in Buntmetall-Fällen, stimmt zu. “Den Mutmassungen des U-Richters kann ich nichts abgewinnen. Der 130er ist weg, Herr Anwalt.” Die “Gewerbsmäßigkeit” wird verworfen.

Diebstähle müssen leise sein, leise wie die Nacht. Sonst scheitern sie. Die beiden Burschen sind keine Profis, sondern Dilettanten. Sie fuhren um 22 Uhr mit dem Auto vor die Baustelle. Im Schutz der Nacht vergaßen sie, dass sie auch leise sein müssen. Sie begannen aber mit der Eisensäge zu sägen. Nun kommt die Zeugin ins Spiel.

Die gute Zeugin

Dummerweise ist die Zeugin in Karenz, hat ein Kleinkind zu Hause. Sie hat gute Ohren und hört beim Kind jeden Piepser. Um 23 Uhr hörte sie durch das Fenster “laute Sägegeräusche”. Enrad Osmic und Salih Lipic wollten sich gerade ihr Stück vom Kupferkabelkuchen absägen. Dann kam die Polizei. Der 19-jährige Lipic kam gleich in U-Haft, weil er mit Rechtshilfeabkommen vom bosnischen Justizministerium für eine 1 Jahr und 4 Monate Haftstrafe gesucht wird. Der 17-Jährige blieb auf freiem Fuß.

Die Angeklagten können sich bei der Zeugin aber letztlich bedanken. Denn sie sagte nicht schlecht aus. Zeugin:
“Die Baustelle ist schlecht gesichert. Es gab schon viele Vorkommnisse, auch mit Polizei.” Sie hat aus der Wohnung Blickkontakt in die Großbaustelle. Die Richterin weiß Bescheid. Eine Baustelle wie eine offene Tür. Der Einbruchsdiebstahl wird verworfen. Es bleibt im rechtlichen Sinn “einfacher Diebstahl” (§ 127 StGB).

Keine Diversion wegen Delikt Buntmetall

Der Staatsanwalt spricht sich beim 17-Jährigen, der unbescholten ist, für Diversion aus. Beim 19-Jährigen
beantragt er ein mildes Urteil. Die Richterin lehnt Diversion ab. Eva-Maria Wilder: “Wegen der Häufung bei Buntmetalldiebstählen mache ich das nicht.”

Wohl sind beide jungen Angeklagten “geständig” zum versuchten Diebstahl. “Aber”, so die Richterin, “Buntmetall gefällt mir nicht. Das nimmt in Wien derart überhand. Da gebe ich keine Diversion, keine Geldstrafe.” Also gibt die Richterin zwei Monate bedingt (auf drei Jahre) für den Jüngeren und drei Monate unbedingt für den Älteren, “weil der hat in Bosnien eine Batzenvorstrafe auf Raub”. Beide Strafen für einfachen Diebstahl (§ 127), weil “Gewerbsmäßigkeit ist Wissen über Kupferpreise nicht.”

Diskussion mit Anwalt

Der 17-Jährige ist zufrieden. Der 19-Jährige nicht. Die Dolmetscherin übersetzt ihm das Urteil, das ein weiteres Monat Haft und dann Schub nach Bosnien bedeutet. Er kennt sich nicht aus. Die Richterin will, dass er sich mit seinem Anwalt berät. Mag. Dr. Otto Köhler sieht seine Rechtsberatung - wie jeder Pflichtverteidiger - unter dem Aspekt der Arbeitsökonomie. Man merkt ihm förmlich an, dass er sich nun anstrengt. Denn sein Mandant ist auf dem Sprung, in Berufung gehen zu wollen. Er empfindet die 3 Monate fest, dafür, dass er an einem Eisenstück
gesägt hat, zu hoch. Fast fünf Minuten redet der Pflichtverteidiger mit Händen und Füßen auf ihn ein, ja nur nicht
in Berufung zu gehen.

Dabei geht es Köhler nicht darum, dass für den einen die Strafe höher wird, sondern für den anderen die Arbeit mehr. Er erklärt ihm, eindringlich: “Sie sitzen nur mehr einen Monat, weil zwei Monate haben Sie schon gesessen. Wegen dem einen Monat berufen, ist nicht gut.” Der Mandant, 19, schlechtes Deutsch, versteht Anwaltslogik, die
in Halbstundensätzen denkt, nicht. Dr. Köhler fährt aus der Haut: “Gestern habens mich noch verstanden, heute nicht?” Er spricht darauf an und es demonstrativ vor der Richterin aus, damit nur ja niemand an seinen guten Absichten zweifelt: “Gestern war ich doch eine dreiviertel Stunde bei Ihnen und habe ich alles erklärt.” Ein fleißiger Pflichtverteidiger, der mit einem nichtdeutschsprechenden Mandanten eine dreiviertel Stunde in der Anwaltszone der JA Josefstadt arbeitet. Vorbildhaft.

Berufung nur bei mehreren Jahren sinnvoll

Und weil es der 19-Jährige nicht begreifen will, dass er nur drei Monate sitzen soll (plus 16 in Bosnien im Schub), konkretisiert Dr. Köhler, lautstark und entnervt: “Bei mehrjähriger Haftstrafe hat Berufung einen Sinn!” Da hat es der Zweitangeklagte begriffen und gibt W.O. Besiegt vom eigenen Anwalt. Urteil angenommen. “Rechtsmittelverzicht”, gibt Anwalt Dr. Köhler erleichtert der Richterin, die schon zusammenpackt, bekannt. Anwalt packt seine Tasche und entschwindet schnell aus dem Gerichtssaal. Es ist 12 Uhr 30.

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Um Punkt 13 Uhr 30 wird von zwei Justizwachebeamten an der Rückseite des Gebäudes die große schwarze Fahne vor der Justizanstalt Wien-Josefstadt senkrecht aufgezogen. Dies nicht, weil die Rechtssprechung im Gericht schlecht sei. Ein Mitarbeiter der Wiener Justizwache ist verstorben.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal)

Andrea Raninger - Leiterin Bundeskriminalamt - Auto weg!

Veröffentlicht in Diebstahl, Polizeikultur by marcusjoswald am August 27th, 2008
Oswald)

Das ist Andrea Raninger. Sie ist Leiterin des Bundeskriminalamts und soll Kriminalprävention für Österreich betreiben. Sie kann aber nicht einmal ihr eigenes Auto schützen. (Foto: Krone, Repro: Oswald)

(Wien, im August 2008) Kürzlich ging der Herausgeber mit Ernst Walter Stummer in ein Computergeschäft im 20. Wiener Bezirk. Auf dem Weg zu DiTech wollten wir eine Straße überqueren, aber es kamen immerzu Autos. Stummer, bald 70, begann wie ein Spatz zu schimpfen: “Diese scheiß Kübeln, ich tätets alle verbieten. Und überall sitzt nur einer drinnen!” Es war kein Hinüberkommen über die Straße. Und bei näherem Hinsehen stimmte: Überall saß in Riesenschlitten nur einer drinnen.

Überall sitzt nur einer drinnen

Es gibt einen Kalauer, wer im ethischen Sinn an der Verwahrlosung der Gesellschaft beiträgt: Derjenige, der eine Bank gründet und in den Geldverleih einsteigt, oder derjenige, der eine Bank ausraubt.

Man könnte den Kalauer erweitern und im ethischen Sinn weiterfragen, wer mehr an der Verwahrlosung an der Gesellschaft beiträgt: Derjenige, der große und immerzu neue Autos herstellt, oder derjenige, der große Autos kauft - und dann allein drin sitzt.

SUVs und Hammers

Die bescheidenen Menschen fahren Rad, gehen zu Fuß oder gliedern sich im Sinne, dass es nach dem Hamburger Soziologen Jan Philipp Reemstma drei Arten von Individuen gibt, nämlich die “assoziierten”, die “balanzierten” und die “dissoziierten”, in die Gemeinschaft ein und fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Und dann gibt es diejenigen, die in der Großstadt einen Landrover, einen SUV oder gar einen Hammer brauchen. Die Diskussion, warum normale Menschen, auch wenn sie in Führungspositionen sitzen, immer in einem dicken Auto sitzen müssen, ist so alt, wie die Diskussion darüber geht, was Macht und Repräsentation ist. Harald Hauke fuhr 2007 noch einen Mercedes Benz, der in der Neuanschaffung rund 120.000 Euro kostet. Er war einmal der Unterweltsboss von Wien. Ein Minister legt Wert auf einen Audi A8 oder einen Benz der obigen Preisklasse. Christlich ist das nicht.

Werk)

Die 150 PS Pestkeule der Andrea Raninger: Toyota RAV 4 2.0 - nun gestohlen. (Foto: Werk)

Dass eine Leiterin des Bundeskriminalamts eine Pestkeule wie den Toyota RAV4 2.0 4×4 (110 kW) mit
150 PS durch die Straßen Wiens fährt, ist insoweit zu hinterfragen, weil sie mitten in der Hauptstadt wohnt und nachgewiesenermaßen keine Landärztin in den Tiroler Bergen ist.

Die Diskussion, dass SUVs in den Städten verboten gehören, ist eine alte Debatte seit es diese Autoungetüme gibt und man soll sich dieser Debatte nicht verschließen.

Dass der Bundeskriminalamtsleiterin Andrea Raninger nun in KW 34/08 ihr Auto vor der Haustür im Westen Wiens unter dem Allerwertesten weggestohlen wurde, ist eine andere Sache. Sie wurde also Verbrechensopfer.
Im ersten Halbjahr 2008 wurden in Österreich 2.557 Autos gestohlen (plus 11.05 % zu 2007).
Im gegenständlichen Verdacht stehen Profi-Ostschieberbanden.

Ohne Gespür

Man könnte auch sagen: Sie beging einen Denkfehler. Was lernt ein Ermittler zuallererst? War es nicht: Tarnung, Tarnung, Tarnung? Tarnung der Adresse, Tarnung der Biografie, Tarnung des Besitzstandes. Der beste Ermittler
ist derjenige ohne Biografie.

Wer unbedingt seinem neurotischen Ego mit einer protzigen SUV-Kiste nachhelfen muss, darf sich nicht wundern, wenn sie einmal nicht mehr da ist. Ehrlich: Das Mitleid hält sich sehr in Grenzen.

Marcus J. Oswald (Ressort: Diebstahl)

Für Robert Mang ist es ausgestanden - Entlassung!

Veröffentlicht in Bedingte Entlassung, Diebstahl, Justizanstalten by marcusjoswald am August 19th, 2008
Love.at)

Robert Mang kann bald wieder der Sonne entgegen sehen. (Fotoquelle: Love.at)

(Wien, im August 2008) Alles hat ein Ende, auch die Wurst hat zwei. Was 2003 mit einem geschickten Einstiegsdiebstahl über das Baugerüst ins Kunsthistorische Museum (KHM) begann, endete 2005 beim Gerichtsverfahren mit vier Jahren Haft. Und weil die Richter am Oberlandesgericht Wien böse sind, gaben
sie beim Berufungsverfahren durch den Staatsanwalt noch ein Jahr drauf.

Gerechtigkeit

Doch es gibt auch gute Richter. Etwa am kleinen Vollzugsgericht Steyr in Oberösterreich. Dieses sagte nun:
Aus und vorbei. Robert Mang bekommt als ehedem nie krimineller Wiener die Halbstrafe.

Love.at)

Robert Mang, der Mann, der die Saliera so sehr liebte, dass er sie gleich mitnahm und zwei Jahre unter seinem Bett versteckte. Das war - inmitten dieser Scheidungswirren - natürlich kompletter Unfug. (Foto: Love.at)

Somit kann der 51-Jährige bald wieder optimistisch der Sonne entgegen sehen. Genauer: Im Okotober 2008.
Auf die Tage. Alles hat ein Ende, auch die Wurst hat zwei.

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten)

Einbrecher Stummer selbst bestohlen - Handy weg!

Veröffentlicht in Diebstahl by marcusjoswald am Mai 18th, 2008
Einbrecherking Ernst Walter Stummer ohne Kleider - Foto Marcus J Oswald

Der König ist nackt. Fast.

Ohne sein geliebtes Handy ist Einbrecherking und Partnervermittler Ernst Walter Stummer aufgeschmissen. Nun steht der König ohne Kleider da! (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie)

(Wien, im Mai 2008) Der Wiener Ernst Walter Stummer wurde gestern Opfer eines gerissenen Diebs.
Ihm wurde das Handy gestohlen, sein Markenzeichen, das er immer am Band um den Hals trug.

Der 69-jährige “König der Einbrecher”, zumindest wenn man es an den ausgefassten Haftjahren berechnet,
wurde Opfer seiner Gutmütigkeit und Leichtgläubigkeit. Eine Anzeige ist “bereits aufgesetzt”, so Stummer.

Die Sache geschah in einer Kleinwohnung, die Stummer seit Wochen in der Rufgasse (9. Wiener Bezirk) saniert.
Die Gemeindebauwohnung gehört einem gewissen “Karl”, der noch bis Februar 2009 in der JA Eisenstadt sitzt. Zwischendurch bewohnte die 40 Quadratmeter der Homosexuelle Mario Feldhaas, der jedoch seit Oktober 2007 in der JA Josefstadt sitzt und für drei Delikte 5.5 Jahre Haft erhielt. Dann stand die Wohnung leer.

Um “Karl” einen Dienst zu erweisen, räumte Stummer mit eigener Muskelkraft ab November 2007 die Wohnung, um sie bis Februar 2009 zu vermieten. Er stemmte Leitungen, setzte Flanschen, baute eine Badewanne ein, malte aus. Am 19. Mai 2008 zieht dort ein Pole ein (Miete: 250 Euro).

Täter aus Suchtgiftkreisen - Substuierter

Am Samstag 17. Mai 2008, ging Stummer mit blauer Jeansjacke bekleidet in den dritten Stock der Stiege 2 zur Wohnung Rufgasse hoch. Kurz vor der Tür musste er “über einen Mann drübersteigen, der um 14 Uhr auf den Steinstiegen schlief”. Der etwa 20-jährige Drogensüchtige stand in den letzten Wochen schon zwei Mal vor der Tür, um nach “Mario” zu fragen. Diesmal ignorierte Stummer ihn und ging in die Wohnung. Nach einer halben Stunde klopfte es. Der Stiegenhausschläfer war erwacht. Er bat auf die Toilette gehen zu dürfen. Widerwillig öffnete Stummer, ließ den Mann ein. Dieser sah sich in der Einzimmerwohnung kurz um, öffnete Schubladen, ging auf die Toilette und verabschiedete sich. Neben der Tür hingen Jeansjacke und Handy.

Stummer bemerkte den Diebstahl in der Minute. “Ich lief ihm sofort nach. Drei Stockwerke nach unten, durch den Hof, bis auf die Straße. Und ich kann schnell laufen, trotz meines Alters.” (Stummer gewann einmal eine Bundesmedaille im Kurzstreckenlauf, Anm. B&G) “Ich lief vor bis zur Nußdorferstraße. Nichts. Ich lief zurück.
Auf Stiege 2 in den Keller und bis hinauf ins Dachgeschoß. Er war weg.”

Stummer macht sich keine Illusionen: “Es ist bereits für 20 Euro am Karlsplatz verkauft.” Namen vom Täter hat er keinen, aber er weiß, dass das einer der “warmen Freind” des Mario Feldhaas ist, der bei ihm auch öfters nächtigte. Substituiert sei er. “Der wird halt Tabletten gebraucht haben. Da er keine Tabletten in der Wohnung gefunden hat, hat er halt das Handy mitgenommen”, gibt sich Stummer verständnisvoll.

Viele Ausländerinnen eingespeichert

Im ONE-Handy sind viele Telefonnummern von thailändischen und philippinischen Frauen enthalten, die Stummer in seiner Freizeit an heiratswillige Wiener - und sich selbst - vermittelt. Die Nummern der Singlefrauen sind alle weg. Termine fallen ins Wasser.

Stummer, verärgert, in seiner charmanten Art: “Ich hätte heute (Sonntag) ein Rendevous mit einer Philippinin gehabt. Da bin i im Oasch daham. Da kann ich wixen. Aber das könnt i wahrscheinlich sowieso, a nochdem i sie troffen hab. Weil die wird si sicherlich net glei budern lossn.”

Link: Partnervermittlung Stummer
Marcus J. Oswald (Ressort: Diebstahl)

Kunstdiebstahl aus Lebenskrise - 4 Jahre Haft für Robert Mang

Veröffentlicht in Diebstahl, Justizfälle by marcusjoswald am September 7th, 2006

(Wien, im September 2006) Jeder Prozess um rumänische Hütchenspieler oder einen rauschgiftabhängigen BIPA-Serienräuber ist interessanter. Kriminaltaten von unbescholtenen Einzel- und Singulartätern (dazu gehören auch Blut- und Mordtaten) sind meist wenig interessant.

Sie geschehen in Lebenskrisen - wer hat diese nicht selber? Kriminaltaten aus Depression fehlt der Dämon, das grundlegend Elementarböse, die kriminelle Energie. Der Fall Mang ist kein Prozess des Jahres.

Wurstigkeit ist nicht kriminelle Energie

Mit 46 trennte sich seine Frau von ihm. Sein Anwalt Soyer sprach davon, dass sich bei ihm eine “innere Wurstigkeit” einstellte. Nach der Scheidung ging die Ex-Frau eine Beziehung mit einem anderen Mann ein. Das machte es nur schlimmer. Ihm gingen zunehmend die Kopfhaare aus. Das machte es noch schlimmer.

Mit 47 erfuhr er, dass er Krebs hat. Ärzte sagten, dass es in zehn Jahren mit ihm steil bergab geht. Die Midlife-Crisis wurde total und komplett: Frau weg, Kinder weg, Haare weg, Gesundheit weg. Zu künftigen Metastasen und grausamem Ende wuchsen Existenzängste. Wer existenzielle Angst hat und keine Lösung sieht, öffnet dem Bruder Leichtsinn die Tür ins Bewußtsein.

Innere Leere mit Einbruchsdiebstahl überbrückt

Er beging einen Diebstahl. Keinen Laden- oder Handtaschendiebstahl. Einen Kunstdiebstahl. Den Tatort kundschaftete er eher zufällig aus. Wenn ein Mann, der einmal alles hatte - Frau, Kinder, Firma, gutes Aussehen und Verdienst - in seinem Alter (50) einsam wird, sucht er Orte der Begegnung auf. In diesem Fall war es der Tatort.
Er besuchte das Kunsthistorische Museum. Allerdings nicht wegen der “Alten Meister”, sondern wegen der “jungen Italienerinnen”.

Während er auf die “jungen Italienierinnen” achtete und “ihnen nachging”, fiel ihm auf, dass das Gebäude schlecht alarmgesichert sei. Wenn ein Mann in seinem Alter, der einmal alles hatte, einsam wird, öffnet er Bruder Leichtsinn die Tür. Am 11. Mai 2003 stieg Robert Mang mehrere Etagen auf ein Baugerüst, schlug das Fenster zum Museum ein. Er griff das erstbeste Stück in Fensternähe, das in der Vitrine lag. Es war zufällig auch das Wertvollste im Haus. “Es war rein das Reinkommen und denen was Wegnehmen”, so Mang zum Richter. “Es war sehr leicht.” Auch das Rauskommen war leicht. Entdeckt wurde er nicht. Seine Fingerabdrucke schienen nicht auf - unbescholten.
“Ich war überrascht, dass man mich zwei Jahre nicht fand.”

Kunstwerk unter Bett

Da seine Ex-Frau nicht mehr unter dem Bett sauber machte, da sie nicht mehr da war, stellte er die “Saliera” zwei Jahre lang im Reisekoffer unters Bett. Später vergrub er sie fachgerecht in einem Wald im niederösterreichischen Brand, seine ländliche Zufluchtheimat.

Aus den Medien erfuhr er, wo das Kunstwerk versichert war. Da es in Österreich nur eine große Kunstversicherung gibt, die “Uniqua”, schrieb er dorthin einen Brief. “5 Millionen Euro” forderte er, später “10 Millionen Euro” - sonst werde das Salzfass goldenes Pulver. Finanzielle Absichten hatte er in Wahrheit nie. Er verdiente gut , war ungefährdet. Doch die Frau war weg, keine neue in Aussicht, die Inserate auf “www.love.at” blieben ohne Erfolg. Aus dem Einbruchsdiebstahl aus Midlife-Crisis wuchs so etwas wie ein Erpressungsversuch aus schwerer Midlife-Crisis. So machte er halt auch noch dieses. Sein Anwalt sprach davon, dass es “Eigendynamik” bekam. Unerklärbar, eigentlich.

Die große Müdigkeit

Der Fall Mang ist kein großer Kriminalfall. Er ist auch kein großer Erpressungsfall. Eher ein Kriminalfall aus depressiver Müdigkeit. Am Ende Selbstanzeige, Rückgabe der Saliera, Musterhäftling im Gefängnis.

Richter Stockhammer sah keine Erpressung, nur eine versuchte schwere Nötigung. Der Diebstahl war schwerwiegend auf Grund der Versicherungshöhe. Der Umstand des ungesicherten Baugerüstes am Museum schuf Nachsicht vor Recht. 4 Jahre Haft (48 Monate), real nach 32 Monaten Ende. Nun noch doppelt erschwerendes Damenungemach: Die Staatsanwältin geht in Berufung. Die Exfrau ist noch immer weg.

Robert Mang, der blass und abgemagert wirkt, wird es überstehen wie der Herausgeber seine Grippe. “Ich genier’ mich für das Ganze irrsinnig”, sagt er zum Schluss. Auch das sagt kein großer Meisterdieb.

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle)