Kinderschänder Josef Fritzl will 4 Millionen Euro für Memoiren
(Wien, im September 2008) In Großbritannien gilt der Mediengrundsatz: “Bad News are Good News.”
Er meint, dass sich schlechte Nachrichten besser verkaufen als gute. Die Rotationspressen laufen stärker bei Kassandrageschrei. Am Feldherrnhügel der Zeitungsschlachten thronen britische Medienzaren wie Rupert Murdoch, der kürzlich erst wieder sechs TV-Sender in Indien kaufte (um 100 Mio. Dollar, Quelle: Financial Times, 5. August 2008, S. 17). Geld spielt bei den Großen im internationalen Medienbusiness keine Rolle.
Dollars vor Augen
Das denkt sich auch das Amstettner Kelleraas Josef Fritzl. Er will hoch pokern. Seit gerade einmal fünf Monaten in Untersuchungshaft, denkt er schon ans Morgen. Fritzl hat die Dollarnoten vor Augen. Wenn ich einmal reich wär. Wer ihm das in der Justizanstalt St. Pölten unmoralischerweise eingeredet hat, ist nicht bekannt. Der entsprechende Justizwachebeamte gehört gekündigt und hart bestraft.
Die Wiener Tageszeitung “Heute”, durch Geschichtenaufreißer Ossi Hicker im St. Pöltner Redaktionsbüro am Ball, lanciert die Meldung, die sicher richtig ist: 4 Millionen Euro peilt Josef Fritzl für seine “Memoiren” an.
Auch wenn es nur ein Richtwert ist, ist es unverschämt viel Geld für eine unverschämt tragische und kriminelle Geschichte.
Keine rechtliche Handhabe gegen Memoiren
Laut “Heute” sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, dass man dagegen rechtlich nichts machen kann. Es stimmt, es ist verzwickt. Im österreichischen Gesetz steht nur, dass Akten nicht im österreichischen Rechtsraum veröffentlicht werden dürfen, wenn nicht viele Seiten zustimmen. Wenn Fritzl selbst zustimmt, liegt das anders. Wenn die Kellerratte zu den Grösus-Medien ins Ausland geht, besteht auch keine Chance
auf Einschränkung.
Damit entsteht eine Paradoxie in diesem Kriminalfall: Der Amstettner Horror-Opa Josef Fritzl engagierte den Wiener Anwalt Karl Bernhauser für zivil- und medienrechtliche (!) Sachen als Schutzschild. Er hat den
Wiener Anwalt Rudolf Mayer als strafrechtliches Schutzschild.
Vier Schutzschilder
Auf der “anderen Seite” (Opferseite) in diesem Pädophilenfall gibt es auch zwei Schutzschilder: Der
Wiener Anwalt Christoph Herbst will die Hinterbliebenen in “medienrechtlichen Dingen” und das
Land Niederösterreich vor zu viel Umfurchen im Bauernland schützen. Die Wiener Anwätin Eva Plaz
will für die Hinterbliebenen einen Schadenersatz von der Kellerschabe erstreiten.
Unterscheidung: Biografie und Autobiografie
Dann gibt es die Buchautoren: Hier die “Biografen”, die bald von Anwälten sekkiert werden. Sie wollen aus der analytischen Außensicht zum Gesamtfall etwas bringen. Dem will offenbar Josef Fritzl (mittels Ghostwriter)
als “Autobiograf” zuvorkommen. Psychologisch war das zu erwarten: Er ist eine narzisstisch gestörte Persönlichkeit, die sich im Besitz der absoluten Wahrheit sieht. Man kann sicher sein, dass die Biografien besser geschrieben sind. Man kann sicher sein, dass eine Autobiografie den maximalen Marktwert erzielt.
Trotzdem scheint das Szenario nun künstlich aufgeheizt. Es sollten sich alle etwas zurücklehnen und den Prozess abwarten. Dort wird ein vertretbares Urteil gesprochen werden. Fritzl wird - darauf wetten alle Justiz-Profis - die Zusatzmaßnahme bekommen und nie wieder in die Freiheit gelangen. Das war bei unzähligen Stein-Insassen so, die in der Justizanstalt altersbedingt verstarben. Für den unverbesserlichen, Hochenergie-Serientäter gibt es keine Zukunft mehr.
Anlassgesetzgebung zum Geschäftsverbot nötig
Daher sollte man nicht an das Morgen denken, sondern an Heute. In diesem Fall ist “Blaulicht und Graulicht” für Anlassgesetzgebung. Man sollte schwer angeklagten Personen künftig per Gesetz klar untersagen, während der Haft ihren Fall zu vermarkten. Dazu muss nur das StVG novelliert werden. Der § 30 StVG regelt das “Geschäftsverbot” während der Haft bisher viel zu undeutlich und reduziert sich auf Kartenspiel und Würfeln.
Der “Wer bietet mehr”-Schacher wird aktuell durch einen “Medienmanager” forciert, der die Anbote durch
die Excel-Tabelle laufen läßt und sich - abzüglich seiner Provisionen - für das Höchstgebot entscheidet.
Damit haben wir den türkischen Basaar.
Weg in Österreich - Bücher erscheinen immer nach der Haft
Alle Mitwirkenden sollten wissen, dass Bücher über österreichische Straftäter in den letzten Jahren immer dann erschienen sind, wenn deren Haft vorbei war. Das war bei Heinz Sobotas “Minusmann” (1978) so, der mit seinem Longseller 300.000 Stück verkauft hat - und heute laut Auskunft von B&G im “Heyne” Verlag noch 4.000 pro Jahr absetzt. Das war bei Heinz Karasek mit “Der Ganove” (1982) so, der seine Autobiografie selbst unter die Leute brachte. Das war bei Gerhard Möser so, der 12 Jahre absaß und dann seine Geschichte in “Entführung aus Liebe” (2004) im Eigenverlag veröffentlichte. Jack Unterweger mit “Kerker” (1990) war eine singuläre Ausnahme - er schrieb in Freiheit nichts mehr, sondern tat anderes.
International: Es gibt ein sehr brauchbares Buch zum größten Kindermörder der Schweiz, Werner Ferarri,
mit dem Titel “Der Unfassbare” (2003, 510 Seiten, Oesch Verlag). Auch hier gilt: Ferrari wurde 1995 verhaftet und erhielt für fünf Morde “lebenslang”. Erst acht Jahre danach kam ein renommierter Publizist mit einem Buch über ihn heraus. Zum brutalsten Mörder Deutschlands, der sieben Frauen vergewaltigte und ermordete, Thomas Rung, erschien auch eine “Biografie”. Allerdings erst mit langer Verzögerung. 1995 wurde er verhaftet, Ende des Jahres zu zwei Mal (!) lebenslang plus zehn Jahre Sicherheitsverwahrung verurteilt (Entlassung: 2033). Das Buch “Ich bin ein Untier - Die Geständnisse des Thomas Rung” erschien im Jahr 2000 (250 Seiten, Das Neue Berlin). Auch Rung wollte, ähnlich Fritzl heute, ans große Geschäft mit den Medien.
Es zerschlug sich, wie bei vielen Extremtätern. Weil die Geschichte für den Zeitungsmarkt “ausgelutscht” und alles berichtet war.
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers, Josef Fritzl)
Josef Fritzl Prozess - Landesgericht St. Pölten will privat verhandeln

Josef Keller-Fritzl - Gesehen von TITANIC - Der ehemalige Herrenreiter (Thailand, Mercedes Benz) ist potent bis ins hohe Alter. Er hat sieben Kinder mit seiner eigenen Tochter gezeugt und daher mächtig Dreck am Stecken. ABER: Er hat ein Recht auf ein öffentliches Verfahren.
(Wien, im August 2008) Wie heute zu vernehmen, plant das Landesgericht St. Pölten den Josef Fritzl-Prozess unter “Ausschluss der Öffentlichkeit” abzuwickeln. Das ist ein großes Problem. Denn das Landesgericht St. Pölten ist das Problem.
In diesem Gericht wurden in den letzten Jahren zu viele dubiose Untersuchungshaften “unter Ausschluss der Öffentlichkeit” verhängt. In diesem Gericht wurden in den letzten Jahren zu viele absurde Urteile “unter Ausschluss der Öffentlichkeit” gefällt. In diesem Landesgericht wurde sogar ein Tötungsdelikt nicht weiter verfolgt (2005, bei dem eine Frau einen Mann mit 30 Messerstichen abgeschlachtet hat).
Gerügtes Landesgericht St. Pölten
Das Landesgericht St. Pölten gilt als das Skandalgericht von Österreich. Erst Ende 2007 senkte das OLG Wien ein schöffengerichtliches Urteil aus dem LG St. Pölten im Instanzenzug von 8 Jahre Haft auf 3.5 Jahre (!) ab und gab eine schwere Rüge an den Senatsvorsitzenden dazu. Die Kompetenz und das Augenmaß sind am LG St. Pölten nicht immer zu Hause. Vielfach ist man mit Falllagen in der Kleinstadt an der Traisen einfach überfordert.
Ausschluss der Öffentlichkeit?
Daher kann und darf nicht sein, dass ein Jahrhundertprozess wie jener zum Fall Josef Fritzl, der weltweites Medieninteresse hervorruft, in einer 50.000 Einwohner-Kleinstadt unter “Ausschluss der Öffentlichkeit” abgeführt wird. Die internationale Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, präzise zu erfahren, was im Gerichtssaal gesprochen wird. In Deutschland wäre das etwas einfach undenkbar, man denke an die großen “Wormser Prozesse” (1994 bis 1997).

Erster Staatsanwalt Gerhard Sedlacek - Landesgericht St. Pölten
Das St. Pöltner Kleinstadt-Vorhaben könnte einen Riesenwirbel auslösen. Es brächte nämlich diesen Nebeneffekt: Dass verzerrte Dinge aus dem Prozesssaal nach außen berichtet werden, die grundfalsch sind. Falsche Zitate, Erfundenes, Verworrenes. Variante zwei ist, dass Verteidiger Rudolf Mayer, dem man viel vorwerfen kann, aber nicht mediales Ungeschick, nach jedem Verfahrenstag eine Pressekonferenz gibt. So eskaliert die Sache und wird noch einseitiger. Daher sollten die verknöcherten Beamten (von Gefängnisdirektor Günther Mörwald aufwärts bis Erster Staatsanwalt Gerhard Sedlacek bis Gerichtspräsident Kurt Leitzenberger) in der Kleinstadt St. Pölten schön langsam Boden unter die Füße bekommen. Keineswegs ist ein öffentliches Landesgericht als erweitertes Gefängnis zu sehen, in das die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat.

Hausherr von Josef Fritzl und ein anderer Mitspieler im Jahrhundertprozess: Beamter der Republik Österreich und Anstaltsdirektor der archaischen Justizanstalt St. Pölten Günther Mörwald. Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie - Blaulicht und Graulicht. Das unabhängige Online-Magazin seit 2005 in Wien.
Privatprozess am Skandalgericht LG St. Pölten? Bitte nicht!
Es bleibt zu hoffen, dass es Proteste im Ministerium gegen diesen Widersinn eines St. Pöltner “Privatprozesses” gibt. Und dass eine entsprechende Antwort aus dem Ministerium folgt. Die Rechtssache Fritzl ist nicht privat. Sie war nie privat, sondern ein Totalversagen aller in Niederösterreich behördlich Verantwortlichen, die nun das LG St. Pölten zu decken versucht. Der “Fall Fritzl” ist und bleibt ein behördlicher Polit-Skandal im Land des Erwin Pröll.

Der Fritzl-Prozess ist für gewisse Wiener Kreise ein feministisches Politikum. Bei keinem anderen Fall kann man das Leibthema der Feministinnen von der Gewalt in der Familie so paradigmatisch durchspielen. Auf diesem Bild beraten sich die feministische Wiener Gerichtsgutachterin Eva Mückstein, aktuell von einem streitbaren Kindvater vor Gericht gebracht, und die Anwältin der Geheimorganistation AÖF - Autonome Österreichische Frauenhäuser - Eva Plaz (re. im Bild). Plaz hat sich den Job der Opferanwältin für die Fritzl Kinder erobert. Sie will die Medien ausschalten, was ihr natürlich nicht gelingt. (Foto: Anonym, nomen nescio, für diegalerie - Blaulicht und Graulicht. Das unabhängige Online Magazin seit 2005 in Wien.)
Es gibt aktuell zwei Strömungen unter dem scheinheiligen Deckmantel des Opferschutzes: So will die feministische “Opferanwältin” Eva Plaz, dass die teilweise erwachsenen Kinder des Fritzls im Prozess nicht aussagen. Eine absurde Situation, die das Recht deckt. Der zweite “Opferanwalt” ist der von der niederösterreichischen Landesregierung bestellte Wiener Anwalt Christoph Herbst, der eigentlich Wirtschaftsanwalt ist. Er sieht seine edle Aufgabe darin, Journalisten Schweigegelöbnisse abzupressen.
Beide äußern sich negativ zu einer vollständigen “öffentlichen Verhandlung”. Nur bei der Anklageverlesung sollen Journalisten dabei sein dürfen. Dann soll Schluss sein.
Der Fall Fritzl braucht aber große Öffentlichkeit nach mehreren Seiten. Denn er ist jetzt schon ein Politikum für radikale linke Kräfte, die sich ihren Platz in den Gerichtssälen erkämpft haben und österreichweit durch intransparente Geheimorganisationen wie AÖF (Frauenhäuser) und IV (Interventionsstelle) ihre “Opfer-Politik” bis in die Gerichtssäle missionieren.
Linke und rechte Politik im Gerichtssaal - Spezialfeld konservatives Niederösterreich
Umgekehrt machen sich die konservativen Kräfte im Land Niederösterreich breit, die den Behörden-Skandal klein halten wollen. Von beiden Seiten gibt es massive politische Bestrebungen. Auf der linken Seite geht es um mythisch überhöhten “Opferschutz”, auf der politisch rechten Seite um das Kaschieren der Behördenmängel in Amstetten.
Die Aufgabe des Anwalts Christoph Herbst (für “Mediensachen” zuständig) ist dubios. Er wurde beauftragt, jede Publikation zur Ybbsstraße 40 sofort zu klagen. Offiziell geht es um das vorgeschobene und scheinheilige Argument des “Persönlichkeitsschutzes”. In Wahrheit sollen seine Klagen ein zu starkes Umrühren in der Lokalpolitik Niederösterreichs verhindern. Herbst kündigte in der Tat bereits an, ein Fritzl-Buch eines Österreichers, das im November 2008 erscheinen soll, “zu klagen” (ohne den Inhalt zu kennen). Anwalt Herbst agiert angeblich für die “Grundrechte” der Fritzls. Sein Einsatz dient aber auch niederösterreichischen Interessen der Gesichtswahrung.

Mitspieler im Opfer-Karussell: Wiener Anwalt Christoph Herbst. Klagt derzeit alles nieder, was den Namen Elisabeth Fritzl in den Mund nimmt. Foto: HVK-Kanzlei
Rollen der Jugendwohlfahrt, Bezirkshauptmannschaft, Sozialarbeiter
Es geht es in diesem Prozess um sehr spannende Fragen, etwa an den Bezirkshauptmann von Amstetten, der sich nach wie vor ahnungslos gibt und bei einer Tagung in Wien zum Herausgeber dieser Seite im Small Talk wörtlich von “einer Kampagne der Kronen Zeitung” sprach. Es geht um harte Gerichtsfragen unter Wahrheitspflicht an die Jugendwohlfahrt von Amstetten und an die Oberaufsicht im Landhaus St. Pölten. Bei all den Zeugenbefragungen soll keine Öffentlichkeit dabei sein? Bitte, bitte nicht!
Qualitätskontrolle am Landesgericht St. Pölten
Zuletzt: Es geht auch um die öffentliche Kontrolle der Richter am Landesgericht St. Pölten. Und um die Frage, ob diese mit einem solchen Prozess überhaupt zurecht kommen. Denn nicht überall gibt es eine Richterin Claudia Bandion-Ortner, die bewiesen hat, dass es geht.
Der Fritzl-Prozess darf nicht im Keim erstickt werden. Es geht nicht nur um Josef Fritzl. Sondern auch um das Umfeld des Wegschauens und der behördlichen Inkompetenz über zwei Jahrzehnte hindurch. Die ein Gerichtsverfahren zur Gänze aufdecken muss. Und zwar schonungslos. Und schonungslos öffentlich.
Alles andere wäre völliger Irrsinn. Und ein Bekenntnis zu provinziellem Rechtsstaatsbewußtsein. Das darf das Bundesministerium für Justiz nicht zulassen. Auch wenn juristisch St. Pölten als das “Texas von Österreich” gilt.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle)
Erste Bücher zu Josef Fritzl kommen (aus dem Ausland)
(Wien, im August 2008) Der Jahrhundertfall Josef Fritzl, der europaweit größte Inzestfall in einer Kellerhöhle im niederösterreichischen Nest Amstetten, inspiriert die Autoren.
Bislang sind nach Informationen der Zeitung “Österreich” vier Bücher im Köcher. Es werden noch mehr werden, wenn der Fall mehr “Fleisch” hat und die Gerichtsverfahren in Gang kommen. Auf der Liste:
- Nigel Cawthore mit dem Titel “House of Horrors”. Autor aus Großbritannien. In acht Tagen in den Läden.
- Allan Hall, Engländer in Berlin. Sein Titel: “Monster - An Austria Nightmare”. Er schrieb auch ein Buch über Natascha Kampusch, das aber eher kein Erfolg wurde. “Monster” soll im November erscheinen.
- Bojan Pancevski, Jungautor, fallweise “Times”, will die “Fritzl-Story” an Hand eines Long-Play-Interviews (das noch zu führen ist) erzählen. Eher noch im Projektstadium. Wird dafür noch eine Weile warten müssen, zumindest bis zur Rechtskraft des Urteils.
- Ein Ami, der den Namen John Glatt trägt, aber noch nie in Österreich war, will mit einem Buch mitnaschen, weiß aber noch nicht, wie es heißt. Hauptsache er verwechselt Österreich nicht mit Down-Under (Australien).
GB und US
Auffällig ist: Es sind alles britische oder angloamerikanische Autoren. Deutsche sind nicht dabei, österreichische auch nicht. Das wird aber noch kommen. Das Problem wird von vielen Medienkollegen gleich bewertet: Es ist leicht, eine populäre “Faction” zu schreiben, eine Mischung aus Fakten und Fiktion. Das Spekulative hat Saugkraft beim Schnellleser. Aber kein Gewicht.
Es ist wie mit Sylvester: Die schönsten Raketen fliegen nicht um 23 Uhr 55, sondern um 0 Uhr 15. Man muss mit einem Fritzl-Titel länger warten als auf die ersten Bestseller-Kracher.
Warholsche Ikonografie
Zumal: Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Fritzls sind in Quarantäne und das ganze Drumherum an Fakten, Kultur und politische Geschichte ist bei Weitem noch nicht erhoben. Wenn beim Herausgeber dieser Seite immer wieder Leute anfragen, wo man ein neueres Foto bekommen kann, zeigt das, dass alle “anstehen”. Dass internationale Bücher erscheinen, die noch immer die Warholsche Ikonografie des Polizeifotos von Fritzl mit der arrogant-hochgezogenen Augenbraue zeigen, in das Indiz, dass noch viel zu tun ist.
Cold Blood
Was die Faction-Autoren beherrschen, ist das Reißbrett. Man kann die Fritzl-Story glatt und linear entlang der Zeitachse erzählen, samt platten NSDAP-Spekulationen (wie in “House of Horrors”). Dass Linz die “Stadt des Führers” war, macht nicht alle Linzer der 40er Jahre zu Nazis. Dass solche Spekulationen aus England kommen, verwundert nicht. Es ginge auch anders. Dokumentarisch und psychosozial in feiner Sprache. Truman Capote zeigte es in “Kaltblütig”. Sein Buch gilt noch immer als ungekröntes Meisterwerk psychologischer Aufarbeitung einer Kriminalepisode. Ein Stück Zeitgeschichte aus den USA. Die ein guter Autor aus Österreich symbolhaft neu schreiben könnte.
Vorhut
Es wird auch kommen. Wenn das Schrille abklingt, bleibt immer das psychologisch Präzise. Daher sind die vier ausländischen Autoren, die noch nie einen österreichischen Gerichtssaal betraten, nur die Vorh(a)ut, die nicht zum Wesentlichen vorstößt. Journalistische Schnellspritzer, die einen Fall abhaken, ehe er noch bei Gericht war. Nebenbei: Vier männliche Autoren. Es kommt sicher noch Besseres nach. Routinierte Kräfte, die Fantasie und Können vereinen und nicht Fantasie über Können stellen.
Wettbewerb unter Freunden
Am 19. April 2008 wurde ein neues Kapitel in der psychologischen Bewertung eines Kriminalfalls aufgeschlagen. Man kann sicher sein, dass zumindest zehn österreichische Berufsschreiber an einem mittellangen Buch zu Josef Fritzl arbeiten. Der olympische Autorenwettbewerb unter Freunden wird allen gut tun. Möge der Beste gewinnen.
Stilikone des Versagens
Der Herausgeber dieser Seite hat gestern seinem Verleger in Graz ein Buchkonzept zu Josef Fritzl vorgeschlagen, das sicher auch Berechtigung hat. Weil Fritzl am Ende der Kriminelle Europas werden wird, der am seltensten fotografiert, aber am öftesten beschrieben ist. Eine Art Lee Harvey Oswald Österreichs, ein bleibendes Trauma im Land. Eine Stilikone des kollektiven Versagens.
Marcus J. Oswald (Ressort: Buch)
Fall Fritzl - Delikt Sklavenhandel am LG St. Pölten in Debatte

In diesem düsteren Gericht soll Sklaverei angeklagt werden: Das LG St. Pölten in der gleichnamigen Kleinstadt. Foto: Oswald 05/2008
(Wien, im August 2008) Der Mediendienst ORF Online berichtet heute (3. August 2008), dass der leitende Staatsanwalt Gerhard Sedlacek im Fall Josef Fritzl eine Anklage nach § 104 StGB (Sklavenhandel) erwägt.
Der Nachrichtendienst schreibt: “Eine Anklage nach diesem Paragraf wäre einzigartig. Den Tatbestand des Sklavenhandels und der Herstellung sklavenähnlicher Zustände gibt es im Strafgesetzbuch seit 1975. In der österreichischen Geschichte ist aber noch nie jemand wegen Sklaverei angeklagt worden.”
Laut Informationen von “Blaulicht und Graulicht” ist das nicht ganz richtig. Es war genau die Staatsanwaltschaft
St. Pölten, die vor Jahren den Anklagepunkt des § 104 StGB (Sklavenhandel) in einem anderen Fall schon einmal versucht hat. Der Beschuldigte wurde jedoch nicht nach diesem Punkt verurteilt.
Schon einmal Anklage nach “Sklavenhandel” in St. Pölten
In St. Pölten befindet sich nicht nur die schlechteste, altertümlichste Justizanstalt (das Haus ist im grottenhaften Zustand), sondern im Landesgericht dürften sich Hardcore-Juristen aus ganz Österreich gut aufgehoben fühlen.
Die Überlegung, warum man es mit “Sklavenhandel” (Rahmen bis 20 Jahre Haft) im Fall Josef Fritzl versucht, liegt auf der Hand: Offenbar geht es mit der “Mordanklage” zum Zwillingskind, das im Alter von drei Tagen starb, nicht so einfach voran wie man glaubte. Daran hat jedoch die schlecht ausgebildete Exekutive Schuld.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle, Dossiers Josef Fritzl)
Stummer gegen Republik Österreich
Ernst Walter Stummer, 69: Noch immer sind die Pensionskassen leer.
(Foto: Sepp Zaunegger für diegalerie/Blaulicht und Graulicht)
(Wien, im Mai 2008) Der ehemalige Langzeitsträfling und Altmeister des Einbruchs Ernst Walter Stummer wurde das letzte Mal im Jänner 2004 enthaftet. Er war 65 Jahre alt, stand vor der Pension. Diese beanspruchte er. Für 30 Jahre Arbeit hinter österreichischen Gardinen. Die Sachlage ist aber, dass er keine Pension bekommt.
Deshalb klagte er die Republik Österreich in Strassburg, Genf und Brüssel. Eine Prozess-Chronologie.
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Als Ernst Walter Stummer am 29. Jänner 2004 den Häftlingsdrillich ablegte und zum 19. Mal mit breiter Brust die Gefängnistore (diesmal Simmering) passierte, war einiges anders: Er war 65 Jahre alt. Im Gefängnis ist das ein Alter, in dem man alle Rechte hat: Zellenältester, Stockältester, eine ordentliche “Speisekarte” (Register) mit
19 “Vortragerln” und beachtlichen 30 Jahren Hafterfahrung. In der Schattenwelt bedeutet das: Privilegien und Respekt. In Freiheit bedeutet das: Nichts. In Freiheit bekommt Stummer nicht einmal eine Pension.
Seine Miete im Döblinger Gemeindebau betrug nicht mehr 19 Schilling (wie 1947), sondern 130 Euro (2003). Die Notstandshilfe, die er bezog, war schmal und stellte ihn nicht zufrieden. Quasiselbständige Firmenprojekte, die er aufziehen wollte, standen erst am Beginn, weit entfernt, einträglich zu sein. Stummer hatte schon immer Sinn fürs Gerechte und ein Auge für soziale Umverteilung. Daher will er nun eine Rente für 30 Jahre Gefängnisarbeit.
Lange Vorgeschichte seit 1999
Der streitbare “Häfenrebell” hatte schon 1969 mit der Idee einer “Österreichischen Häftlingsgewerkschaft” soziale Verbesserungen im Visier. 30 Jahre danach geht es ums eigene Hemd. Die Rechtssache begann 1999.
Den ersten Antrag auf “Zuerkennung der vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit” stellte er am 8. Februar 1999 an die “Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter” (PVA). Dieser Antrag wurde einen Monat später, am
8. März 1999, abgewiesen. Die “Wartezeit”, so die PVA in der Rossauer Lände vis a vis vom Sicherheitsbüro, sei “nicht erfüllt”. Die PVA rechnete vor, dass Stummer im Zeitraum 1. August 1966 bis 28. Februar 1999 nur
“46 Versicherungsmonate” und “bis zum Stichtag nur 73 Beitragsmonate erworben hat”.
Stummer, damals in den Wäldern der niederösterreichischen Justizanstalt Sonnberg eingebettet, ließ das nicht gelten. Wie man sich bettet, so liegt man: Er bekämpfte Bescheid mit Klage in der Nächst-Instanz vor dem
“Arbeits- und Sozialgericht Wien”. Zwei Jahre später war es soweit. Am 4. April 2001 war Verhandlung in der Wickenburggasse: Einbrecher Stummer versus PVA. Stummer war mittellos und noch immer in Sonnberg inhaftiert. Er trat ohne Anwalt auf.
Stummer begründete sein Begehren wesentlich damit, dass er “28 Jahre in Haft” gearbeitet hatte und forderte das Sozialgericht auf, dass es von sich aus ein höheres Gericht anrufen möge, um seine Pensionsansprüche aus “Zwangsarbeit” (Zitat: Stummer) geltend zu machen. Er setzte dem Gericht auseinander, dass er als Häftling zwar arbeitslosen-, aber nicht pensionsversichert sei und verlangte, dass alle Arbeitsjahre in Haft als Versicherungszeiten gesehen werden.
Nur 46 Versicherungsmonate in Freiheit statt 240
Das Gericht stellte fest: Stummer hat zwischen Oktober 1953 und Februar 1999 73 Monate Pflichtversicherung,
44 Monate Ersatzzeit und zwei Versicherungsmonate in Deutschland. Summe: 119 Monate. Im relevanten Erwerbszeitraum 1. August 1966 und 28. Februar 1999 bestanden nur 46 Versicherungsmonate. Stummer bräuchte aber 240 Monate. Einzelrichter Henry Goldmann: “Die Zeiten reichen nicht aus. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung liegt auch keine Verfassungswidrigkeit vor, dass Arbeit in Haft nicht unter die Pensionsversicherungspflicht fällt.” Klage abgewiesen.
Stummer berief abermals am 18. Juli 2001. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) zementierte das Urteil am
24. Oktober 2001. Die Forderung Stummers, “Haftzeiten als Versicherungszeiten” zu sehen, sei ein “rechtspolitisches Anliegen”, so das OLG am Schmerlingplatz, und nicht von Gerichten zu klären.
“Armenverteidiger”
Mittlerweile wurde Dr. Armin Bammer aus dem 3. Wiener Bezirk Stummers “Armenverteidiger”. Der damals
39-jährige Jurist von der damaligen Kanzlei Bammer&Kleider, Uni-Assistent für Kultur-, Arbeits- und Vertragsrecht, arbeitet seither für Stummer als Verfahrenshelfer. Obwohl solche Sachen, durch alle Instanzen gepeitscht, einem Anwalt gut 20.000 Euro Gage bringen, machte er sich kostenlos ans Werk und begnügte sich, “daneben einen Fachartikel in einer juristischen Zeitschrift zu schreiben”. Bammer rührte um.
Er bekämpfte das OLG-Urteil am 17. Dezember 2001 und ging in die nächste Runde vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Am 12. Februar 2002 folgten nicht-öffentliche Verhandlung und Urteil. Ergebnis: Antrag abgewiesen. Stummers Meinung, dass Haftarbeit “Zwangsarbeit” sei, fand vor dem OGH kein Gehör. Arbeitsrechtsexperte Bammer, subtiler: Da Strafgefangene in einem Verhältnis “persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit” beschäftigt würden, seien sie als “Dienstnehmer nach ASVG zu sehen” und vollwertig nach Kranken-, Unfalls- und Pensionsversicherung zu bewerten. Die Einbindung von arbeitenden Häftlingen bloß in Arbeitslosen-, aber nicht in Pensionsversicherung sei rein “fiskalpolitisch und grob unsachlich”, besonders da Häftlinge auch für Privatfirmen arbeiteten.
Der OGH folgte dieser Argumentation nicht, stellte aber kritisch fest, dass Stummer nie “binnen sechs Monaten nach Beginn seines Arbeitsverhältnisses” im Gefängnis zur Pflichtversicherung angemeldet wurde. Die Schuld läge bei den Haftanstalten. Dem Gericht seien die Hände gebunden.
Drei-Stufen-Rakete nach Europa
Darauf stützte sich die weitere Argumentation Bammers. Eine Antragswelle setzte ein. Der letzte Instanzenzug begann: Am 4. November 2002 schickte Dr. Bammer einen zehn Seiten Antrag in drei Sprachen an den “Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte” nach Strassburg. Bammer folgerte, dass ein Verstoß gegen den Artikel 4 EMRK vorliegt, wenn Arbeit in Haft als nicht-pensionsbegründend gesehen wird. Verkürzt: Jede Arbeit, die “ohne die üblicherweise mit Arbeit verbundener sozialer Absicherung” erbracht wird, ist “Zwangsarbeit”. Zwangsarbeit sei “konventionswidrig”. Bammer verwies auf die Strafvollzugsgesetznovelle von 1993, die in Österreich Arbeitslosenversicherung für Häftlinge einführte. Dass in Österreich Pensionsversicherung bei Häftlingsarbeit nicht verankert sei, widerspreche dem europäischen Geist.
Gerichtshof für Menschenrechte - Strassbourg
Bammer: “Es besteht breiter gesellschaftlicher und rechtlicher Konsens, dass Menschen eine soziale Sicherung in Anspruch nehmen können, wenn sie nicht oder nicht mehr arbeiten können. Das österreichische System der Pflichtversicherung schützt Arbeitende vor sozialem Absturz.” Und: “Der Beschwerdeführer ist Mitglied einer an sich schon ins Abseits gedrängten Randgruppe, die aus sachlich nicht gerechtfertigten Gründen durch das soziale Netz fällt.”
Klartext: Häftlinge gelten nach Verbüßung ihrer Strafe von der Schuld freigesprochen. “Haftübel” darf sich ausschließlich in der “Beschränkung der Freiheit” beziehen und “in nichts anderem”, so Bammer. Ein Verlust einer Alterssicherung für geleistete Arbeit sei eine “unzulässige langfristige Bestrafung”.
ILO (International Labour Organisation) - Genf
Am 20. Februar 2003 richtete Bammer einen Brief nach Genf. Darin wurde die “International Labour Organisation” (ILO) informiert, dass die Republik Österreich gegen die Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105 der ILO-Konvention verstößt. Die ILO besteht seit 1919 und ist seit 1946 die erste selbsttätige Organisation der Vereinten Nationen (UNO). Sie beobachtet den globalen Arbeitsmarkt und verpflichtet die Mitgliedsländer zu gemeinsamen Standards.
Zwei Grundprinzipien der ILO: “Arbeit ist keine Ware” und “Armut gefährdet den Wohlstand aller.” Die ILO-Konvention Nr. 29 (von 1930) regelt das Verbot von “Zwangs- und Pflichtarbeit”. Österreich unterzeichnete am
7. Juni 1960. Die ILO-Konvention Nr. 105 (von 1957) untersagt Zwangsarbeit auch als “Maßnahme der Arbeitsdisziplin”. Österreich unterschrieb am 5. März 1958.
Bammer wies die ILO hin, dass in österreichischen Gefängnissen “Arbeitspflicht” herrscht. Nicht erfüllt, gilt das als “Ordnungswidrigkeit” (§ 107 Abs. 1 Z. 7 StVG). Das stünde im Widerspruch zur ILO-Konvention. Zudem deponierte Bammer, dass Stummer nie in Gefängnissen “zur Pflichtversicherung angemeldet” wurde. Bammer: “Arbeit von Strafgefangenen sollte jenen der in freier Gesellschaft lebenden Arbeitenden gleichwertig sein.”
EU-Kommission für Wettbewerb - Brüssel
Am 14. März 2003 leitete Armin Bammer ein Vertragsverletzungsverfahren vor der EU-Kommission in Brüssel ein. Die Eingabe ging sowohl an die Abteilung “Arbeit und Soziales” (damals: Anna Diamantopoulou) als auch an die Abteilung “Wettbewerb” (damals: Mario Monti).
Kern des 6-Seiten-Papiers: Der Bund verdiene sich durch “Nichtabführung von Dienstgeberbeiträgen zur Pensionsversicherung (§ 114 ASVG) ein Zubrot”. Zudem: Private Unternehmen, die nicht durch Gefängnis produzieren lassen, erleiden einen “Wettbewerbsnachteil”. Man könne von einer “Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Marktes” nach Artikel 81 des EVG sprechen.
Betont wurde auch das Faktum, dass eine Pensionsversicherung für Häftlinge bereits für 1996, als direkte Folge
der Schaffung der Arbeitslosenversicherung für Häftlinge geplant war. Da diese nicht kam, sei der Republik
“durch Untätigkeit Vertragsverletzung vorzuwerfen.”
Die Wettbewerbsbeschwerde machte das Justizministerium munter. Ein Beamter: “Klagen vor dem Menschenrechtsgerichtshof sind nichts Neues. Sie werden zu 95 % zurückgelegt. Die Klage vor der Wettbewerbskommission ist neu. Das hatten wir in Österreich noch nie.” Und: “Wenn diese Klage
durchgeht, hat das Auswirkung auf alle Häftlinge und Haftanstalten Österreichs.”
Keine Verbündeten in der Politik
“Gefängnisreformer” Stummer gelang es, mit einem engagierten Anwalt einen Stein ins Rollen zu bringen. Was
noch nicht gelang: Verbündete in der heimischen Politik zu finden. Alle Briefe an österreichische Abgeordnete, Justizsprecher oder ÖGB-Vertreter blieben bislang unbeantwortet.
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers)
Einbrecherkönig Stummer empfängt ORF
Schwester Elvira wohnt im “Glasscherbenviertel” in Simmering und ist stolz auf ihren Bruder. Wenn er Probleme hatte, war sie für ihn da. Nur seine Neigung für jüngere Asiatinnen versteht sie nicht. “Er sollte sich eine 50-Jährige suchen, die zu ihm hält.” Nichtraucher Ernst jedoch hält sich für einen vitalen Mann und mag nur junge Frauen: “Die Alten gefallen mir halt nicht”, so der Ex-Einbrecher. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie/Blaulicht und Graulicht)
(Wien, im Mai 2008) Der 69-jährige Leider-Nein-Pensionist aus Wien-Döbling, Ernst Walter Stummer, empfängt heute den ORF. Der Rebell und EU-Kläger in Sachen “Häftlingspension” (Rechtsvertretung: Dr. Armin Bammer) ist Stammgast im staatlichen Funk und Fernsehen.
Es fällt auf, dass die Frau Redakteurinnen, die ihn besuchen, immer jünger werden. Zur Erinnerung:
- Im Juni 2007 machte ORF-Fernsehredakteurin Zaunegger, grob geschätzte 50, in seinem 15-Quadratmeter-Büro in der Heiligenstädterstraße 32 ein Interview, das um 19 Uhr in Wien-Heute (ORF) ausgestrahlt wurde.
- Im Dezember 2007 lud Vera Russwurm, knapp 40, zum ausführlichen Interview, das am 13. Jänner 2008 um 17 Uhr in der Sonntags-Sendung “Vera Exklusiv” (ORF) in Länge von 10 Minuten ausgestrahlt wurde.
Die Sendung wurde bis in die Justizanstalten aufmerksam verfolgt. Es liegen der Redaktion Briefe von Haftbetroffenen vor. Tenor: “Stummer hat gut gesprochen.” - Heute, 19. Mai 2008, besucht eine Redakteurin des ORF den Stummer in seiner 40-Quadratmeter-Homebase. Sie ist 32 Jahre alt. Stummer ist von ihr schwer beeindruckt (es gab bereits ein Vorgespräch).
Er beschreibt sie so: “Dunkle Haare, schlank, Eins-Achzig groß - die wär was für Sie!” Sympathie ist dem Nebenerwerbskuppler wichtig, die Botschaft manchmal nur sekundär. Für die Redakteurin ist sie primär.
Sie will über die Pensionsklage des Ex-Häftlings Stummer berichten, der als einziger ehemaliger Langzeithäftling Österreichs (30 Jahre inhaftiert, 28 Jahre Arbeit in Haftanstalten, nie pensionsversichert)
die Republik Österreich in Strassburg klagt.
ORF plant erneut Bericht über EU-Klage gegen Österreich
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers)
Josef Fritzl bleibt in St. Pöltner Haft
Österreichischer Zeitungszar Hans Dichand, 81, wußte es immer schon: Das Böse existiert.
In Person des Übelsten der Üblen: Josef Fritzl. (Bildquelle: FF ZeitschriftsverlagsgesmbH [Tageszeitung "HEUTE"], Zeitschrift LIVE, 16/2008, 9.05.2008, S. 74)
(Wien/St. Pölten, im Mai 2008) Der Kriminalfall aus Amstetten rund um den Inzest-Täter Josef Fritzl, 73, geht seinen normalen Weg. Am 9. Mai 2008 hatte der von Medien als “Sexmonster” bezeichnete ehemalige Unterwäscheverkäufer seinen ersten, obligatorischen Haftprüfungstermin (”Kleine Haftprüfung”).
Wie jeder der 250 Haftinsassen im Gerichtsgefängnis Justizanstalt St. Pölten hatte auch er nach zwei Wochen Aufenthalt einen Termin beim Haftrichter. Der rüstige Fritzl ist seit 28. April 2008 inhaftiert und muss ohne seine Großfamilie auskommen.
“Kleine Haftprüfung” - Keine Enthaftungsgründe
Fritzl wurde vom Stockchef zu Fuß die Steinstiegen hinunter in den Vorhof eskortiert - in der JA St. Pölten gibt es keinen Lift. Von dort ging es unter freiem Himmel am Verwaltungsgebäude des Direktors vorbei, durch eine Eisentür und einen mit einer hohen Mauer vom Gehsteig abgetrennten Gang direkt ins Gebäude des Landesgerichts.
Der Haftrichter fand keine Gründe, die eine Enthaftung Josef Fritzls aus der U-Haft rechtfertigen. Von allen vier möglichen Haftgründen bei einem Untersuchungshäftling, musste nur ein Argument zur Sprache kommen: Ab einer Strafandrohung von über 10 Jahren Haft ist die Untersuchungshaft wegen “Fluchtgefahr” bedingt-obligatorisch (§ 180 Abs 7 STPO). Jedes Gericht in Österreich hält sich an dieses Prinzip.
Kein Entkommen
Dass bei Fritzl die “Wiederholungsgefahr” (gegen das selbe Rechtsgut wegen pädophiler Geneigtheit) und die “Verdunkelungsgefahr” (Beiseiteschaffen von Beweismitteln) hinzukämen, ist erschwerend. Dass die einfache “Tatbegehungsgefahr” ausfällt, weil die Missbrauchsopfer in der Landesnervenklinik Mauer bei Amstetten wohnen, ist ein schwacher Trost.
Und überhaupt: Wo sollte ein entlassener Untersuchungshäftling Fritzl leben? Sein Haus in der Ybbsstraße 40 gleicht einem Militärcamp. Männerwohnheim gibt es in Amstetten keines.
Die Verhandlung dauerte zehn Minuten. Josef Fritzl sprach kein Wort. Sein Verteidiger Rudolf Maier verzichtete auf Rechtsmittel.
Voraussichtlich am 6. Juni 2008 (vier Wochen nach erster Haftprüfung) ist die nächste Haftprüfung
(”Große Haftprüfung”). Dann geht es im Intervall alle zwei Monate so weiter.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle, Dossiers, Josef Fritzl)
Gefängnisdirektor Günther Mörwald zu Josef Fritzl: “Angepasster Häftling”
Günther Mörwald, Direktor der Justizanstalt St. Pölten: “Die Aufregung findet derzeit in Amstetten statt, nicht bei uns.” (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie, 6-05-2008)
Die beiden Gefängnishöfe, in denen sich die Insassen der JA St. Pölten unter grünem Sicherheitsnetz eine Stunde am Tag bewegen, betritt Josef Fritzl derzeit nicht. Ihm gefallen die Höfe nicht und er verzichtet auf den täglichen Spaziergang zwischen acht und neun Uhr morgens. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie)







