Buch zu Josef Fritzl werthaltig – „Österreich“ muss Gegendarstellung bringen

Der Brite Michael Leidig ist Autorenmacher und Informationshändler. Er hat seine Zweifel am Buch zu Fritzl. Die teilte er der Zeitung Österreich mit. Das Buch schrieb sein ehemaliger Schützling Bojan Pancevski. (Foto: Oswald)
(Wien, am 22. Juli 2009) Medienverhandlungen sind wie Klassentreffen mit alten Studienfreunden. Es arbeiten ja nicht die Dümmsten in den Medien. Medienprozesse, wenn sie gut vorbereitet sind, bringen an einem Datum vier oder fünf Hauptakteure der veröffentlichten Meinung in einen Raum. Zuhörer gibt es trotzdem meist nur einen.
Am 22. Juli 2009 ist bei anständiger Hitze im Saal 308 des Landesgericht Wien Bojan Pancevski Kläger. Er spricht acht Fremdsprachen und ist ein Beistrich von einem Mann. Er ist 1978 geboren und hat wagemutig eines gemacht: Ein Buch über Josef Fritzl geschrieben. Es heißt: The Crimes of Josef Fritzl: Uncovering the Truth. Erschienen ist es nur in Großbritannien. Präziser in Australien im Verlag „Harper Collins„, der zum Weltreich des Rupert Murdoch „News Corporation“ gehört.
Buch in Österreich nicht greifbar
Das Buch ist so versteckt in den Regalen, dass man es in Österreich nicht bekommt. Präziser: Es ist in Österreich verboten. Es bleibt Geheimtipp, oder auch nicht. Selbst der Beklagtenanwalt Peter Zöchbauer hat es nicht. Er hält eingangs fest: „Wir wollten es bestellen. Wir bekamen es nicht.“ Spöttischer Einwand Anwalt Rami: „Wieso? Nicht kreditwürdig? Sie müssen es bei Amazon.uk versuchen!“ Rami bekam es. Doch auch die Zeitung „Österreich“, die am 8. Juni 2009 einen wenig schmeichelhaften Beitrag zu diesem Buch veröffentlicht hatte, hat das Buch nicht. Zeitungszeuge Höllriegl wird später erklären, warum man trotzdem einen Verriss zum Buch brachte.
Bei diesem Medienprozess („Klassentreffen“) kommen jene zusammen, die in den anstrengenden „Fritzl-Wochen“ des März 2009 rund um den größten Strafprozess gegen eine Einzelperson, den es je in Österreich gegeben hat, medial am Posten waren. Sie kennen sich alle, aber heute sind einige „Gegner“. Zeitung „Österreich“ der Fellner-Brüder machte mit Großteam großflächige Intensivberichterstattung und Serien. Man investierte in den elf Monaten zwischen Festnahme des Josef Fritzl und Prozesseröffnung sehr viel Geld in den Zukauf von Information rund um diesen Kriminalfall. Der Kläger in diesem Prozess ist ein hochbegabter und sprachgewandter Bosnier, der für die Londoner Times und Sunday Times arbeitet und als erster ein Buch zum Fall schrieb.
Fritzl-Angehörigen-Opferanwalt Christoph Herbst ist heute Zeuge und seine Funktion war, im Auftrag von Erwin Pröll ausufernde Berichterstattung zu verhindern. Michael Leidig ist ein Unter- und Medienhändler. Er hat beste Kontakte zu den Murdoch-Medien und vermittelt Freelancer, die britische oder europäische Themen haben, in dessen Zeitungen, wobei die Abrechnung über ihn läuft. Er ist ein Autorenmacher und schrieb selbst mit Alan Hall damals das Buch zu Natascha Kampusch, das, wie er im Gespräch sagt, jedoch in England, wo es erscheinen durfte (in Österreich analog zu den Fritzl-Büchern nicht), ein Ladenhüter blieb. Leidig hätte gerne auch zu Fritzl das Buch mit Pancevski geschrieben, doch der schrieb es mit einer Frau namens Stefanie Marsh und seither ist zwischen Leidig und Pancevski Eiszeit.
Medien sind von Informanten abhängig
Im Medienprozess geht es um das Informantentum. Vereinfacht ist es vergleichbar mit der aktuellen „Kasachen-Geschichte“. Der eine hat ein Interesse, etwas zu lancieren. Es wird lanciert. Am Ende wird geklagt und die letzten Beweise fehlen. Bojan Pancevski, der für die Murdoch-Medien seit einem Jahr ohne Zwischenhändler Leidig arbeitet, klagte „Österreich“ weil sein Buch am 8. Juni 2009 in einem Bericht verrissen wurde. Der Verfasser des Berichts Höllriegl hatte das Buch nicht. Geburtstagskind Wolfgang Höllriegl (er wird heute 57) schildert: „Aus meiner Zeit beim WIENER [er war zehn Jahre Chefredakteur, der beste, den dieses Blatt je hatte, Anm. B&G] habe ich noch Kontakt zu Manfred Sax, der nach England geheiratet hat. Er informierte mich zu diesem Buch. Wir selbst hatten es nicht.“ Höllriegl schrieb dann über dieses Buch aus österreichischer Sicht. Er erklärt: „Auch Heute und die Wiener Zeitung schrieben ablehnende Besprechungen.“
Alle sitzen diesmal ohne Sakko im Gerichtssaal, die Richterin erlaubt es. Der Berichterstatter sitzt in kurzen Hosen. Anwalt Rami klagt Details ein. So schrieb die Zeitung „Österreich“, dass im Buch stünde, dass Elisabeth Fritzl „die ersten drei Monate nach der Gefangenschaft 1984 nicht vergewaltigt wurde.“ Das ginge aus dem Buch hervor. Im Buch steht jedoch, so der penibel vorbereitete Kläger Rami, er hat die Buchseite mit „Post it“ markiert: “ On the second day he raped Elisabeth“. [dt. Am zweiten Tag vergewaltigte er Elisabeth.] Ferner schreibt der „Österreich“-Bericht auf Basis von Informanten, was damals jeder vermutete, dass die weltweit stärksten Medien ein erstes Interview mit dem Scheckheft erkaufen würden. „Österreich“ macht es konkret am Autor Pancevski fest: Dieser habe in den März-Tagen 2009 und davor mehrere 100.000 Euro geboten, um ein Interview mit Elisabeth Fritzl zu bekommen. Kontakt mit den Fritzl-Angehörigen hatten aber nur zwei: Schlawiner Heinrich Schmatz und der Opferanwalt Christoph Herbst.
Opferanwalt bahnte keine Nebengeschäfte an
Christoph Herbst ist braungebrannt (aber nicht so rotbraun wie Georg Zanger), schlank, trägt dunklen Petrocelli-Anzug, wie es sich für Anwälte gehört und gibt Auskunft. Richterin Karin Burtscher, mit tiefgeschnittenem Blumendekoltée: „Hat es bei Ihnen als Rechtsvertreter eine Anfrage für ein Interview mit Elisabeth Fritzl durch Bojan Pancevski gegeben?“ Herbst: „Es gab einmal ein Telefonat, das dauerte eine Minute. Danach haben wir kein einziges Mal Kontakt gehabt.“ Richterin: „In diesem kurzen Gespräch, wurde hier von Geld gesprochen?“ Herbst: „Geld war nie ein Thema. Der Antragsteller hat keine weiteren Anfragen gestellt.“ Zeitungsanwalt Zöchbauer bohrt nach: „Hat eine Mitarbeiterin (Co-Autorin) Anfragen gestellt?“ Die Frage hat den Hintergrund, dass Informanten von einem damals aktiven Akquirieren auch auf Buchebene (wie es die Boulevardzeitung „Sun“ machte) rund um ein Interview mit der Fritzl-Tochter Elisabeth wissen wollten. Opferanwalt Herbst: „Frau Marsh machte Anfragen. Aber es wurde nichts vereinbart.“ Der Zeuge wird entlassen. Seine Geschäfte rufen.
Der Buchautor kommt in den Zeugenstand und zur Person sagt er, dass er EU- und Osteuropakorrespondent der Sunday Times und der London Times ist, die Rupert Murdoch gehören. Pancevski schwächt bedeutend ab. Sein Buch ist erschienen. Er braucht keine Aufregung mehr. Er erklärt, dass er für beide Qualitätszeitungen schreibt und vorrangig nun „über Politik in Osteuropa“. Richterin zu den damaligen Ereignissen vor dem Buch „The Crimes of Josef Fritzl„: „Haben Sie versucht, von Elisabeth Fritzl ein Interview zu bekommen?“ Pancevski: „Nein. Wir wollten nur mit Dr. Herbst ein Interview führen.“
Buchschreiber dementiert Nebengeschäfte – Keine Pfunde
Die Problematik an dieser Aussage ist klar: Das hieße, dass man vorrangig zum Schmidl geht und nicht zum Schmid. Das ist, mit Verlaub, realitätsfremd. Umgelegt auf einen anderen Fall, den Fall Kampusch hieße es, dass man lieber zum Medienberater und Journalisten Rupert Leutgeb geht als zu Ludwig Koch, dem Kampusch-Vater. Leutgeb ist Medienberater des Herrn Koch. In der Praxis tut man das nicht. Infos sind immer „ad fontes“ interessanter, von der Ursprungsquelle und nicht vom Seitenfluß. Bei der News Corporation rund um „Times„, „Sunday Times„, „Sun“ kommt der gewaltige Mitteleinsatz hinzu, der die Zunge gesprächig macht. Man will Bojan Pancevski nicht unterstellen, dass er lügt. Aber er schwächt bedeutend ab. Wohl, um sich selbst zu schützen. Der heute 31-Jährige hat mit dem Thema abgeschlossen und will seinen Ruf nicht gefähren.
Die Richterin will es genau wissen: „Haben Sie einen sechsstelligen Pfundbeitrag vom Verlag gefordert?“ (um damit ein Interview zu erkaufen). Antwort: „Nein.“ Richterin: „Haben Sie Elisabeth Fritzl Geld angeboten?“ „Nein, dazu wäre ich gar nicht in der Lage gewesen.“ Richterin, die das Buch ebenso nicht gelesen hat (muss sie auch nicht), und sich nur auf den „Österreich“-Bericht stützt: „Im Buch stehe, so „Österreich“, Rosemarie Fritzl wäre Mitwisserin gewesen.“ Pancevski schwächt wieder ab: „Nein, wir Buchautoren haben nie derartiges behauptet.“ Richterin: „Schrieben Sie das Buch aus Rache, weil Sie kein Interview mit Elisabeth Fritzl erhalten haben, wie „Österreich“ schreibt.“ Pancevski: „Nein, wir hatten den Auftrag vom Verlag schon.“ Also gut.
Höllriegl erklärt Medienkultur
Wolfgang Höllriegl erklärt in seiner Zeugenaussage (er ist Stammgast) das anglobritische Medienwesen. Es sei „aggressiv und brutal“ und missachtet „österreichische Mediengrundsätze“. Zum Beispiel wisse in der heimischen Medienbranche jeder, wo die Fritzls nun wohnen, aber niemand berichtet es, weil das so Übereinkunft sei. Die Briten hingegen, berichtet Höllriegl, „stürmten im neuen Ort mit laufender Kamera in die Wohnung der Elisabeth Fritzl und überraschten sie in der Küche.“ Zeitungsmann Höllriegl klärt auf, dass „Österreich“ rund 100 Berichte rund um den Fritzl-Fall veröffentlicht hat und seine Zeitung den aggressiven Stil der Briten immer kritisiert hatte. Rund um den Fritzl-Fall sammelten sich viele Informationen auf. Michael Leidig zum Beispiel, der seine Agentur im 13. Bezirk betreibt (und auch das Portal austriantimes.at, Anm. B&G) steckte ihm im Frühjahr, „dass einer herumläuft und sagt, er braucht Geld“. Das Geld diene als Kriegskassa für Interviews. Als es dann nicht klappte, weil die Fritzl-Angehörigen vom Trubel ihre Ruhe haben wollten, und sich nur Schwägerinnen, entfernte Angehörige und Nicht-Informierte andienten, wurde Höllriegl gesagt, „dass das Großmaul Pancevski blamiert ist, weil er nicht mit einem Interview reüssiert hat.“ Dann wurde ihm gesagt, dass „er das Buch aus Rache und Revanche geschrieben hat.“
„Österreich“-Redaktion buchlos
Das Buch hat die Redaktion von „Österreich“ leider nicht bekommen, denn es wird nicht nach Österreich ausgeliefert oder vertrieben, weil sonst eine Medienklage nach österreichischem Recht droht. (Mittlerweile haben sich die Bestimmungen offenbar gelockert, denn Michael Rami bezog es über Amazon.co.uk., Anm. B&G).
Infofluss über Exilanten Sax
Höllriegl erklärt der Richterin, wie er zur Info kam: „Ich habe dann meinen alten Freund Sax, den ich aus der Zeit beim WIENER gut kenne, in England angerufen. Sax hat erzählt, das Buch heißt nix.“ Dann wurde ein Bericht zum internationalen Erscheinen (Ausnahme Ö/D/CH) des Buches verfasst, in dem alle Hintergründe rund um das damalig aggressive Akquirieren des Schlüssel-Interviews mit dem Einser-Opfer aus dem Inzestfall beschrieben wird.
„Buch heißt nix“
Nun hakt Michael Rami für seinen Schützling nach, auch der Advokat wurde kürzlich von „Österreich“ medial kritisiert: „Haben Sie den Autor Pancevski kontaktiert?“ Höllriegl: „Ich habe mehrfach versucht, ihn zu erreichen, es klappte aber nicht.“ Dazu ist zu sagen, dass man in der Medienpraxis nicht immer „nachfragen“ muss. Der Fall Fritzl war ein Jahr zentrales Thema und transparent wie kein Fall in Österreich (Ausnahmen historisch: Lainz, Lucona, Bawag). Rami will noch wissen: „Zur Fehlinfo von Sax, wonach Elisabeth in den ersten drei Monaten nicht vergewaltigt worden ist: Im Buch steht „am zweiten Tag“ Wie kam das zustande?“. Höllriegl räumt ein, dass dieses Detail missverständlich dargestellt wurde.
Ezzessgeber Leidig
Dann kommt der Hauptinformant Michael Leidig. Über ihn (Jahrgang 1975) weiß man wenig, aber es gibt beim Zuhören einen Eindruck: Die Geschäfte dürften in Ermangelung großer, aktueller Reisser-Causen in Österreich für ihn derzeit schleppend laufen. Als er von der Richterin gefragt wird, ob er seine „Agentur“ im 13. Bezirk noch unterhält, bejaht er zwar, aber schwächt ab und sagt, dass er „auf mehreren Gebieten tätig“ sei. Kenner der Szene wissen, was das rückübersetzt heißt: Es läuft unrund.
Im Gespräch nach dem Prozess ist folgendes zu erfahren: Er hat sein „Zugpferd“ Pancevski verloren. Er lobt ihn zwar als hoch begabt („spricht acht Fremdpsrachen“). Doch aus 2007 existieren Emails zwischen der Medienkanzlei Höhne in der Maur (vertrat Pancevski) und Leidig mit dem Inhalt, dass Vermittlungen von Magazingeschichten platzten (man einigte sich aber außergerichtlich). Leidig sagt heute noch, dass Pancevski in einer Phase der Zusammenarbeit bei ihm 5.000 Euro netto im Monat verdient hat. Er habe ihm seine Artikel in die Londoner Times vermittelt und „ihn zu dem gemacht, was er heute ist.“ Doch der Jungautor scherte offenbar aus. „Dann hat Pancevski direkt angeboten.“ Leidig kam ihm drauf, sah sich hintergangen, verlor die Zwischenhändlerprovisionen und man trennte sich. Heute redet man nicht mehr miteinander. Angeblich habe Leidig ihm auch den Buchvertrag in den Murdoch-Verlag vermittelt. Die Kampusch-Causa, zu der Leidig mit Hall das Buch schrieb (das sich, so Leidig auf Frage im Gespräch, schlecht verkaufte) und die Fritzl-Causa sind nun vorbei.
Informant spekuliert
Richterin zu Leidig: „Wissen Sie konkret, dass Pancevski Geld geboten hat?“ Leidig: „Ich kann nicht sagen, dass er Geld geboten hat. Ich würde mich aber wundern, wenn nicht.“ Er lenkt dann auf den Briten Alan Hall um, der das „Rumor aufbrachte, dass Bojan ein Interview mit Elisabeth Fritzl bekommen habe“. Er sagt es im Konjunktiv. Hall und Leidig sind befreundet. Der eine arbeitet in London, der andere in Wien. Der 34-jährige Leidig läßt dann mit einer interessanten Aussage aufhorchen. Richterin: „Haben Sie das Fritzl-Buch gelesen?“ Leidig: „Ich habe es nicht gelesen.“
Somit sitzen im Gerichtssaal nur Leute, die das Buch nicht gelesen haben. Einer hat es geschrieben, der Buchautor sitzt auch da. Autorenmacher Leidig schrieb zum Thema „Fritzl“ auch etwas: Einen Beitrag in der „Wiener Zeitung“. Richterin: „Was wissen Sie zu diesem Beitrag?“ „Diesen habe ich selbst geschrieben.“ Den Beitrag in „Österreich“ hat er quasi durch seinen Informationsfluss intitiiert.
Ein Beitrag – Österreich – autriantimes – Wiener Zeitung
Anwalt Michael Rami zieht ein letztes Register: Er zeigt einen Ausdruck der Webseite „www.austriantimes.at“ vor und frägt den Zeugen Leidig: „Dort ist quasi ein identer Beitrag des Österreich-Artikels erschienen, etwas später nach dem 8. Juni 2009, und nur in Übersetzung. Wem gehört die Webseite austriantimes?“ Richterin unterbricht: „Das muss er jetzt nicht beantworten. Redaktionsgeheimnis.“ Rami stellt seine Frage dennoch: „Könnte es sein, dass die Webseite austriantimes Michael Leidig gehört?“ Die Frage bleibt unbeantwortet. Knapp vor Ende des Prozesses kommt ein junger Mitarbeiter eben dieser Webseite als zweiter Zuhörer in den Gerichtssaal. Zum Zuhören. Am Ende gehen Leidig und der Mann gemeinsam die Wickenburggasse weg. Ja, es ist schon so.
Gegendarstellung
Fazit: „Österreich„, die Zeitung, die am meisten in den „Fritzl-Fall“ investiert hat, wird zu einer Gegendarstellung und zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt. Darin werden (Text wird nicht verlesen) die Behauptungen zurückgezogen, dass Bojan Pancevski ein Fritzl-Interview gegen Geld kaufen wollte, er das Buch aus Rache und Revenge veröffentlicht hat, weil er das Interview nicht bekam, dass im Buch behauptet wird, dass Rosemarie Fritzl Mitwisserin war und dass im Buch behauptet wird, dass Elisabeth Fritzl in den ersten drei Monaten nicht vergewaltigt wurde – sondern schon „am zweiten Tag“. Nach 47 Minuten ist die Hitzeschlacht vorbei.
Die Zeitung „Österreich“ machte den Fehler, über ein Buch zu schreiben, das in Österreich nicht existiert. Das wäre vermeidbar gewesen. Doch im Wettlauf der Information geschehen Fehler. Interessant sind jedoch zwei Dinge. Welche Interessen hatte Michael Leidig (der sechs Monate intensiv mit „Österreich“ zusammen arbeitete, wie er im Gespräch sagt)? In „Österreich“ erschien ein Beitrag, der nach seinem Geschmack war, aber auf Gerüchten basierte. Er übersetzt ihn für seine Webseite und schreibt einen ähnlichen für die „Wiener Zeitung“.
Harte Vorwürfe, wenig Beweis und Bares
Harte Vorwürfe, das muss er wissen, dass jemand für etwas Geld zahlt oder Geld nimmt, sind hart zu erweisen oder nie zu beweisen. Das geschieht nicht mit Behauptungen, sondern mit Kontoauszügen und Geschäftsunterlagen. Auch dieser kleinen Webseite werden immer wieder diese Dinge unterstellt. Beweise bleiben aus.
Das Interessante ist nach diesem Prozess aber: Woher weiß Buchschreiber Bojan Pancevski überhaupt, dass Elisabeth Fritzl „am zweiten Tag vergewaltigt wurde“, wenn er nie mit ihr ein Interview gemacht hat?
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossier Josef Fritzl, Medienrecht, Gerichtssaal) – 22. Juli 2009, Saal 308, 11 Uhr 15 – 12 Uhr 00
Knalleffekt – Kramars Klage gegen „HEUTE“ abgewiesen – Aus Formalgründen

Hubert Kramar, 60, ist über den Ausgang des Verfahrens enttäuscht.
(Foto: Marcus J. Oswald am 29. Juni 2009 im Landesgericht Wien)

Der Chefredakteur der Wiener Gratiszeitung HEUTE (Auflage: 250.000) schrieb nach dem ersten Tag des Fritzl-Prozesses, Hubsi Kramar habe Pimmel, Pimmel geschrien. (Fotoquelle: Tageszeitung HEUTE, 17. März 2009, S. 5. Source: Zeitschriftenarchiv Oswald 1090)
(LG Wien, am 29. Juni 2009) Der von Hubert „Hubsi“ Kramar angestrengte Medienprozess gegen die Wiener Tageszeitung „Heute“ verläuft ohne Medienbegleitung, da zur gleichen Zeit der Prozess gegen den Wiener „U-Bahn-Schubser“ Walter Werner in einem anderen Saal startet und die bescheidenen Wiener Medienressourcen im „3-er Saal“ des zweiten Stockes (203) bindet. Immerhin wurde im Vorfeld dieses Kriminalfalls einem Mann von der einfahrenden U-Bahn ein Zeh abgeschnitten. Das interessiert die Leser und Fernsehkonsumenten.
Im Vorfeld des Medienprozesses Kramar gegen Heute wurde einem Schauspieler von einer Wiener Boulevardzeitung die Ehre abgeschnitten. Das interessiert nur wenige.
Nur ein Zuhörer
Im Saal 311 sitzt – wie so oft – nur ein Zuhörer. Dieses Journal rechnete schon damit, dass die lange Anreise zum Gericht mit einem Beweisverfahren belohnt wird. Kann sich ein Medienjunki doch noch gut erinnern, wie in den englischen Fritzl-Wochen Medien und Politiker unter Drogen standen. Daran, dass Hubsi Kramar, der das Thema Fritzl als einziger Künstler direkt und konfrontativ anging, im Februar 2009 von der FPÖ via Presseaussendung mit politischen Angriffen als Theaterdirektor bedacht wurde. Und, dass im März 2009 dann die Tageszeitung „Heute“ Charakterangriffe gegen den Schauspieler startete. Die Angriffe der Zeitung sind in vier Ausgaben in den Archiven dieser Welt dokumentiert: 17. März 2009 (S. 5), 20. März 2009 (S. 9), 1. April 2009 und 6. April 2009.
Mediale Falschbehauptungen
Vor allem die harsche Bemerkung aus der Ferne, Hubsi Kramar habe „Pimmel, Pimmel“ am Vorplatz des Landesgerichtes St. Pölten im Rahmen seiner Performance geschrien, wurde eingeklagt. Denn er hat es nicht geschrien. Die gesamte Performance wurde mit einer Kamera aufgezeichnet. Nirgendwo ist dieser Ausspruch zu hören.
Von Kramars Anwalt Andreas Kleiber (aus der Kanzlei Markus Freund) wird daher der Wahrheitsbeweis angepeilt. Prozessziel ist, dass sich die Zeitung von der Behauptung „Pimmel, Pimmel“ distanziert und eine Gegendarstellung veröffentlicht. Allein, dazu kommt es nicht.
Blitzverhandlung
Das Verfahren unter dem Vorsitz der Medienrichterin Birgit Schneider, die den Akt von der vor einer Woche karenzierten Richterin Bettina Körber geerbt hat, dauert genau acht Minuten. Draußen wartet nur der Zeuge der Zeitung „Heute“, Journalist Robert Loy. „Heute“-Redakteurin Karin Strobl ist nicht gekommen. Hubsi Kramar sitzt im Saal. Kläger Hubsi Kramar hat die vier Zeitungsstücke (17.03., 20.03., 1.04., 6.04.) zum Klagsinhalt gemacht. Dazu wird ein weiterer Zeuge „zum Beweis für die Unwahrheit des Vorbringens“ beantragt: Peter Rosenauer.
Zeuge wird abgelehnt
Der Klagswerber hätte noch eine Menge Leute mehr als Zeugen beantragen können. Nämlich alle, die damals am ersten Prozesstag am Vorplatz des Landesgerichtes St. Pölten waren. Darunter auch der Herausgeber dieses Journals, Mag. Herwig Baumgartner, Diplomingenieur Richard Kaiser, Diplomingenieur Gerald Zeiner, Kurt Essmann und viele andere. Doch der Kläger belässt es bei Peter Rosenauer, der damals auch mit seiner Aktionsgruppe „Resistance for Peace“ vor Ort war.

Peter Rosenauer wäre im Pimmel-Verfahren als Zeuge für Hubsi Kramar sicher gerne gekommen. (Foto: Marcus J. Oswald)
Jedoch: Die Richterin, und damit nähert man sich schon dem Ende des achtminütigen Verfahrens, lehnt den Zeugen Peter Rosenauer zum „Beweis der Wahrheit“ ab. Auf die Zeugin Strobl wird seitens des Gerichtes verzichtet. Der Zeuge Robert Loy wird nach Hause geschickt. Dann beendet die Richterin diesen Prozess kurz und bündig: „Das Gegendarstellungsbegehren ist abzuweisen. Und zwar aus formalen Gründen.“
Punkt und Beistrich nicht eingehalten
Was sind die „formalen Gründe“? Die Richterin sagt: „Für ein Gegendarstellungsbegehren ist notwendig, so die ständige Rechtssprechung, dass der Text der Zeitung formgenau im Antrag formuliert wird.“
Richterin sucht Wimmerl am Pimmerl
Richterin Birgit Schneider listet sechs Punkte auf, in denen das Klagsbegehren von den Zeitungsausschnitten „divergiert“. Und zwar so, Richterin: „Einmal heißt es im Klagsantrag Pimmel, Pimmel!. [Pimmel, Beistrich, Pimmel, Rufzeichen, Punkt], das ist falsch. Im Zeitungstext heißt es Pimmel, Pimmel. [Pimmel, Beistrich, Pimmel, Punkt].“
Weiter, die Richterin: Einmal ist „Folgendes“ groß geschrieben, im Zeitungstext ist „folgendes“ klein geschrieben.
„Divergierende Schreibweise“
Sie nennt vier weitere Wörter, wo die Schreibweise im Klagsbegehren minimal vom Zeitungstext divergiert. Und da, so die Richterin, „die Instanz das sofort zurück schmeißt, ist die Klage auf Gegendarstellung abzuweisen.“
Die Kostennoten der Anwälte Andreas Kleiber und Michael Rami werden eingesammelt und das Verfahren ist geschlossen. Hubsi Kramar kommt während des Kurzprozesses nicht zu Wort. Klägeranwalt Kleiber nimmt „drei Tage Bedenkzeit“. Daher: Nicht rechtskräftig.
„Zum Falter gehen“
Hubsi Kramar ist nachher im Caféhaus empört. Er vermutet höhere Kräfte dahinter und eine politische Sache im Hintergrund. Er will nun eine Pressekonferenz organisieren und „zum Falter gehen“.
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Die Wiener Gratiszeitung HEUTE (Auflage: 250.000) schrieb nach dem vierten und letzten Tag des Fritzl-Prozesses, Hubsi Kramar habe Obszönitäten herumgeschrien. Ihm hätte Platzverbot gebührt. Auch dieses Textstück wurde wegen vermuteter falscher Tatsachenbehauptung eingeklagt. Es scheiterte an formalen Hürden. (Fotoquelle: Tageszeitung HEUTE, 20. März 2009, S. 9, in Höhe leicht komprimierte Version der Kolumne. Source: Zeitschriftenarchiv Oswald 1090)
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Rückschau auf den Rahmen des Prozesses und „Fall Fritzl“ – aus Sicht von „Heute“ (Tageszeitung, Wien):

Nach dem ersten Prozesstag im weltweit beachteten Fritzl Case war die Medienstimmung so glutheiß wie nie zuvor bei einem Gerichtsprozess.
(Foto: Heute, 17. März 2009. Source: Titelseitenarchiv Oswald 1090)

Noch am letzten Gerichtstag war die Stimmung so aufgeschaukelt, dass Bibelzitate und Bibelinterpretationen herhalten mussten. Der Fritzl-Prozess hatte die Funktion eines Blitzableiters und läßt vergessen, dass erst am 25. Juni am Landesgericht Wien ein Mann wegen Kinderpornografie vor Gericht saß und das Leben weitergeht. Lebenslang. Gut so! (Foto: Heute, 20. März 2009. Source: Titelseitenarchiv Oswald 1090)
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossier Josef Fritzl, Medienrecht, Gerichtssaal, Kurzer Prozess) – 29. Juni 2009, Saal 311, 9 Uhr 30 – 9 Uhr 38
Hubsi Kramar: „Habe nicht Pimmel, Pimmel geschrien!“

Fritzl Case hat gerichtliches Nachspiel für Zeitung HEUTE. Im Bild Hubsi Kramar, der sich verwahrt, dass er Pimmel, Pimmel! geschrien haben soll. (Foto: Web)
(Wien, im Juni 2009) Der Wiener Schauspieler Hubsi Kramar, 60, ist auf sein morgiges Verfahren gegen die Zeitung „Heute“ eingestimmt. Besondere Vorbereitung braucht es nicht: „Ich mache es aus dem Stand“, wie er dem Herausgeber am Sonntag am Telefon erzählt.
Vorwurf des Subventionsmissbrauchs nicht eingeklagt
Ursprünglich vermutete B&G, dass die Zeitung „Heute“ von ihm geklagt wird, weil sie im Vorfeld des Fritzl-Prozesses, als sich die Zeitung rund um die Amstettner Inzest-Affäre gegen Außenangriffe durch ausländische Medien auf Österreich verwehrte, dem Schauspieler vorwarf, dass er mit Steuergeld Nestbeschmutzung betreibe. Konkret warf ihm die Wiener Boulevardzeitung vor, dass sein Theater 150.000 Euro Subvention bezieht.
Was man dem schnellen Leser in der Wiener U-Bahn (die Zeitung „Heute“ ist das Folgeprodukt des „U-Express“) verschwieg, war, dass Kramar diese Subvention von der sozialdemokratischen Stadtregierung (MA 7 – Kunst und Wissenschaft) für das ganze Kalenderjahr ausgesprochen bekam und damit unterschiedliche Theaterprojekte disponieren muss. Was auch nicht gesagt wurde, war, dass 130.000 Euro im Jahr für den Erhalt des Theaters (Strom, Heizung, Personal, Gagen) abfließen – auch ohne ein Fritzl-Stück.
Vorwurf „Pimmel, Pimmel!“ eingeklagt
Um diese politischen Angriffe geht es aber am Montag um 9 Uhr 30 vor dem Landesgericht Wien ohnehin nicht. Sondern darum, wie Kramar sagt, dass ihm die Zeitung unterstellt hat, dass er am Vorplatz des Landesgerichtes St. Pölten während der Performance „Pimmel, Pimmel!“ geschrien haben soll. „Das ist unwahr und dagegen wehre ich mich mit der Klage“, so der Theaterimpressario am Sonntag vor dem Medienprozess.
Kramar weiter: „Ich habe den Schmitt (Chefredakteur, Anm.) getroffen und ihm das gesagt. Es hat nicht geholfen. Sie haben weiter geschrieben, ich verhöhne die Opfer. Was ich machte, war eine Mediensatire. Ich wollte zeigen, was der Endpunkt dieser Geschichte ist. Daher spielte ich den Hollywoodstar, der in drei Jahren in Cannes mit der weißen Limousine vorfährt und Fritzl in einem Film gespielt hat. So endet das dann. Das wollte ich zeigen.“ Der Performer: „Ich traf dann noch einmal den Schmitt (Chefredakteur, Anm.) und erklärte ihm das, aber der verfolgt halt seine politische Linie.“
Rivalität mit „Krone-Konzern“
Kramar ist enttäuscht, dass vieles in Österreich nicht geht. Er habe sich immer mit den breitenwirksamen, kunstfeindlich auftretenden Boulevardzeitungen und dem „Krone-Konzern“ angelegt. „Nun bekomme ich die Rechnung präsentiert.“ Der Akteur: „Es ist halt eine gewisse Hetzkampagne gegen mich im Laufen. Es ist traurig, dass man so angefeindet wird.“ Einen Effekt hatte die Berichterstattung: Kurz vor dem Fritzl-Stück, das eher ein Diskursabend und Seminar war, denn ein abgerundetes Drama im Keller von Amstetten, haben „durch solche Zeitungen aufgescheuchte Wirrköpfe alle Schlösser bei unserem Theater verschweißt, sodass wie alle austauschen mussten. Das hat auch die Polizei als Sachbeschädigung aufgenommen“, berichtet der Impressario am Telefon.
Zum Abschluss die Frage zur Beseitigung jeder Missverständnisse, ob es beim Medienverfahren um die kritisierten Subventionen für das Wiener Theater geht oder um seinen Auftritt in St. Pölten: „Die Zeitung sagt: Ich hätte am Vorplatz von St. Pölten ‘Pimmel, Pimmel!’ geschrien. Darum geht’s morgen!“, konkretisiert der Performancekünstler.
Sein Gegner ist übrigens Anwalt Michael Rami. Ihm ein FPÖ-Naheverhältnis nicht nachzusagen, wäre eine mediale Unwahrheit. Rami vertritt die Zeitung „Heute“, die Eva Dichand gehört, ebenso wie die „Kronen Zeitung“, die Hans Dichand gehört. Beide Zeitungen verteidigen in letzter Zeit auffällig oft die Töne eines gewissen 40-jährigen, Politsprechers mit Namen Strache. Beide Revolverblätter druckten auch alle Wahlkampf-Inserate der FPÖ ab, während sich andere Zeitungen (wie News, Format und teilweise auch Österreich) weigerten.
Termin Medienverhandlung Kramar gegen HEUTE
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossier Josef Fritzl, Justizfälle, Medienrecht)
Hubsi Kramar klagt Tageszeitung „HEUTE“

Hubsi Kramar als Platzredner bei einer Demonstration gegen ein Urteil des Landesgerichts Wien im Fall Seibani Wague vor dem Wiener Justizministerium. (Foto bei Nacht und Kälte am 15. Dezember 2005: Marcus J. Oswald)
(Wien, im Juni 2009) Der Wiener Schauspieler, Regisseur, Performer, Platzredner und Theaterimpressario (Dreiraumtheater) Hubert „Hubsi“ Kramar, 60, wurde bekannt, als er vor Jahren zur Eröffnung des Wiener Opernballs in Galauniform als Adolf Hitler vorfuhr und er wurde sehr bekannt, als er die Pension Fritzl bezog und beim Fritzl-Prozess mit einer Performance am Gerichtsvorplatz im Rampenlicht seine Stunde Weltruhm erwarb.
Nun klagt er die Wiener Zeitung HEUTE. Nähere Klagsinhalte können sich erst im Telefonat mit ihm am Sonntag verdeutlichen.
- 29. Juni 2009, 9 Uhr 30, Saal 311. § 9ff MedienG (Gegendarstellung)
Gegenstand: Österreichisches Medienrecht
Geschäftszahl: 113 Hv 48/09w (LG Wien)
Richterin: Mag. Birgit SCHNEIDER
ASt: Hubsi Kramar
AStV: Mag. Markus FREUND (Freund&Kleiber)
AG: AHVV VerlagsGmbH (Zeitung „Heute“)
AGV: Dr. Michael Rami
3 Zeugen:
1. Hubert KRAMAR (Performer)
2. Robert LOY (Heute-Chronik)
3. Karin STROBL (Heute-Politik)
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers Josef Fritzl, Medienrecht, Termindienst, Gericht)
Josef Fritzl in JA Stein

So wird es Josef Fritzl auch ergehen: Grab am Kremser Armenfriedhof. Im Bild (verdeckt) Pfarrer Leszek Urbanowicz, der die letzte Messe lesen wird. Wie im Bild für Josef Weinwurm am 7. September 2004, der genau drei Gäste beim Begräbnis hatte: Den Herausgeber, einen Fotografen und einen Justizwachebeamten. (Foto: Zaunegger AVP Media Productions/diegalerie/blaulicht und graulicht)
(Wien/Krems im Juni 2009) Was noch zum Thema zu sagen ist: Josef Fritzl ist am 3. Juni 2009 mit der Westroute per Justizbus am frühen Nachmittag am „Felsen“ angekommen. Die Begutachtung in der Justizanstalt Mittersteig (Wien) dauerte erwartungsgemäß kurz. Es gab nicht so viel herauszufinden, wie Medien spekulierten. Der Mann ist im Wesentlichen kerngesund, aber sehr abartig.
Stone City
Er wird nun im Maßnahmenvollzug der Justizanstalt Stein unterbracht sein. Der 74-jährige Amstettner ist dort unter anderem mit einem Herrn Lorenz (dreifacher Mord) oder einem Herrn Petsch („Die Bestie von Favoriten“) in der gleichen Abteilung. Diese Herren sind jeweils wie Fritzl zu Lebenslang plus Maßnahme verurteilt worden. Lorenz zum Beipsiel sitzt seit knapp 25 Jahren ein. Bei Fritzl wird es nicht so lange dauern. Er befindet sich mit 74 im Gnadenalter. Was Gott will, gibt er ihm noch an Zeit. Wenn es aus ist, ist es aus. Chance auf Entlassung gibt es keine.
Armenfriedhof Krems
Gesetzt den Fall Josef Fritzl wird 90, was überraschen würde, findet er, da komplett mittellos, seine letzte Ruhe wie einst Josef Weinwurm (41 Jahre Haft in Stein, exitus 2004) in der Armengrabzeile des Kremser Friedhofes. Die Messe zelebriert dann (wie einst) Gefängnispfarrer Leszek Urbanowicz und zum Geleit geht – weil es die Vorschrift so will – ein Justizwachebeamter mit.
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossier Josef Fritzl)
Josef Fritzl in JA Mittersteig – Neuauflage Pension Fritzl

Das Haus des Josef Fritzl ist verwaist. Der Masseverwalter wird es verkaufen. Josef Fritzl sitzt in der Justizpsychiatrie Mittersteig. Hubsi Kramar legt das Schauspiel Pension Fritzl neu auf.
(Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie/Blaulicht und Graulicht)
(Wien, im April 2009)
Das Fritzl-Thema ist aus den internationalen Medien fast zur Gänze verschwunden. Kein Hahn kräht mehr nach ihm. Er ist nun nach österreichischem Recht ein mit der höchsten Strafe schwer verurteilter Inszesttäter, Vergewaltiger und Mörder. Die mediale Druckluft ist heraussen. Es wird auch ein Buch mit Memoiren oder anderen Aufzeichnungen keine großen Erlöse mehr bringen. Das gesamte Fritzl-Verfahren war auf einen Höhepunkt am 19. März 2009 ausgerichtet, der nun überschritten ist.Spinat zum Geburtstag
Josef Fritzl hatte am Gründonnerstag, den 9. April 2009, 74. Geburtstag und bekam keine Torte, sondern Spinat mit einer Handvoll geschälter Erdäpfeln. Fritzl ist am 7. April 2009 aus der Justizanstalt St. Pölten mit der „Westroute“ (JA Feldkirch, JA Innsbruck, JA Salzburg, JA Suben, JA Ried, JA Wels, JA Linz, JA Krems, JA Stein, JA St. Pölten, JA Wien-Josefstadt (Graues Haus); JA Wien-Mittersteig; JA Wien-Simmering) gegen 13 Uhr Mittag im „Krokodil“ (weißer, gepanzerter Justizbus) abgereist und zur etwa halbjährigen Begutachtung in die Justizpsychiatrie JA Wien-Mittersteig übersiedelt. Er lebt nun im 5. Wiener Bezirk in einem Einzelhaftraum.
Im Gnadenalter
Seine Haft wird in Summe rund 35 Jahre dauern, was er natürlich nicht mehr erlebt. Es sei denn, er wird 108 Jahre alt, was weit über der österreichischen Durchschnittslebenserwartung bei Männern wäre. Josef Fritzl befindet sich bereits im Gnadenalter. Er hat die durchschnittliche Lebenserwartung heuer erreicht. Alles, was noch kommt, ist Zuwaage irdischer Gerechtigkeit.
Garsten ist vorbereitet
Josef Fritzl wird – klare Prognose dieses Journal – nach Garsten (OÖ) kommen. Dort wurden die Vorkehrungen getroffen. Vor zwei Wochen ließ Anstaltsleiter Norbert Minkendorfer die Telekom AG mit einem starken Scanner in die Anstalt kommen. Er purzelten die Handies. Gut 50 illegale Telefone wurden aus den Zellen gesiebt. Die Kommandoaktion hatte den Hintergrund, dass, wenn Fritzl in ein paar Monaten nach Garsten kommt, zumindest die modernen Fotohandies beseitigt sind. Die Anstalt will Ruhe im Nest. Und nicht jene mediale Aufregung, die ein Jahr lang in der JA St. Pölten entbrannte, als der Run um das erste Zellenfoto von Josef Fritzl seltsame Blüten trieb.
Impressario Kramar
Ein Anderer ist 60 Jahre alt und hatte im Zuge des Prozessspektakel seine Stunde Weltruhm. Der Wiener Theaterimpressario Hubert „Hubsi“ Kramar legt nach und nun sein Stück „Pension Fritzl“ neu auf.
Neuauflage „Pension Fritzl“
Es geht in eine zweite Phase und wird zwischen 15. und 18. April 2009 in seinem Theater in Wien-Landstraße, dem „Anatomietheater“ noch einmal neu inszeniert. Die Kritiken zum ersten Durchgang Anfang März 2009 waren weder voller Überschwang, noch ablehnend. Die Proben sind kurzfristig am Ostermontag angesetzt. Dann sollen die improvisierten Texte mundgerecht sein.
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers Josef Fritzl)
Nachlese Fritzl-Prozess – Medienstar Heinrich Schmatz

Ein Schnappschuss für die Ewigkeit und wie sie nicht mehr kommen wird. Heinrich Schmatz gibt nach seinem Rausschmiss aus dem Medienzelt Al Jazeera ein Interview und all den anderen Sendern, die etwas hören wollen. Der Herausgeber gab nach seinem (ungegründeten) Rausschmiss zehn Minuten davor nur ein Interview und machte dafür von Schmatz ein letztes Foto. (Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien, im März 2009) Möglicherweise fallen nach dem Mega-Hype des Fritzl-Prozesses nun einige in ein tiefes, emotionales Loch. Das geht Berichterstattern so, Gerichtsbeamten, Richtern, aber auch den Fritzl-Informanten. Die Medienkarawane zieht weiter.
Resümiert man, wer medial gut abgeschnitten hat, dann war es sicher Heinrich Schmatz. Er düpierte viele. Vor allem die ausländischen Medien waren von seiner Offensivkraft begeistert. Er machte es tagelang so: Er stellte sich hin, sagte: „Ich heiße Heinrich Schmatz. Ich habe 1.051 Bilder der Fritzl-Kinder.“ Und schon waren erst zwei, dann vier, dann sechs Kameras da. Das wird ihm nun fehlen. Die Medieneinträge bleiben.
Hier eine Sammlung (Auswahl):
Indien: www.buzz7.com
Fidschi Inseln: www.fijitimes.com.fj
Kroatien: www.ezadar.hr
Noch einmal Kroatien: www.tportal.hr
Noch einmal Kroatien (Lead): www.index.hr
Noch einmal Kroatien: www.index.hr
Schweden: www.expressen.se
Noch einmal Schweden: www.kvp.se
Dänemark: http://ekstrabladet.dk
England: www.dailystar.co.uk
Deutschland: www.frauenzimmer.de (mit Video)
Noch einmal Deutschland: http://mobil.rtl.de/info
Norwegen: www.dagbladet.no (mit Video)
Noch einmal Norwegen: www.dagbladet.no
Noch einmal Norwegen: www.vg.no
Österreich: www.oe24.at
Schweiz: www.tagesanzeiger.ch
Singapur: http://newpaper.asia1.com.sg
Thailand: www.thaindian.com
Spanien: www.elmundo.es
Tschechien: www.blesk.cz
(Internationale Beiträge erschienen alle zwischen 10. und 19. März 2009)
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Last, but not least, die drei Beiträge auf dieser Seite „Blaulicht und Graulicht“. Sie erschienen lange bevor noch jemand den Namen Heinrich Schmatz kannte (bis auf Zeitung „Österreich“):
Fritzl Freund Heinrich Schmatz macht Kasse (5. März 2009)
Das Schwein des Herrn Schmatz (2. März 2009) – Das Medium „Blaulicht und Graulicht“ berichtet WELTWEIT als erstes Medium, dass Heinrich Schmatz Josef Fritzl im Gefängnis besucht hatte.
Der aller erste Artikel zu Heinrich Schmatz war noch etwas undefiniert. Es war nicht ganz klar, ob er die 1.051 Bilder für 35.000 Euro nach England verkauft hatte oder nicht. Es stellte sich heraus: Hatte er nicht. Er blieb Ehrenmann. Der Beitrag wurde in der Folge – auf Wunsch von Schmatz, der stets „wahrheitsgemäße Berichterstattung“ wünscht – zwei Mal umgeschrieben und wurde in der Folge leicht unverständlich. Dennoch bleibt er online und wird angeführt. Heinrich Schmatz schützt die Fritzl-Kinder (und veröffentlicht deren Umrisse) (24. Februrar 2009)
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers Josef Fritzl)
Fritzl-Prozess – Erster Tag mit Medienskandal

Dieser Mann ist verantwortlich, dass der Fall Josef Fritzl nicht berichtbar ist: Der 55-jährige Hofrat Franz Cutka, Vizepräsident am Landesgericht Sankt Pölten. Er gibt sehr lapidare Auskünfte und wälzt die Verantwortung für die Entscheidung, die Öffentlichkeit durchgehend auszuschließen, auf den Dreiersenat. Dass er der Vorgesetzte der Richterin Andrea Humer ist, spricht er nicht aus. (Foto: Marcus J. Oswald am 16. März 2009)
(Wien/St. Pölten, am 16. März 2009) Was man am 16. März 2009 am Boden vor dem Landesgericht Sankt Pölten erlebt hat, war mit einem Wort ein Medienskandal. Und damit ist nicht die Anwesenheit von hunderten äußerst disziplinierten Medienvertretern gemeint. Der Skandal besteht darin, was sie für ihren Einsatz bekamen.
Manche Berichterstatter reisten aus Übersee an, andere aus Deutschland oder Salzburg. Ein Kameramann aus Österreich kostet dem Sender 350 Euro (netto) pro Tag, ein Tontechniker 250 Euro (netto) pro Tag. Dazu kommen Hotel und Verpflegung extra. Die Tagsätze für deutsche Journalisten sind höher. Ein Übertragungswagen hat bis zu fünf Mitarbeiter dabei. Rechnet man dagegen, was die hoch qualifizierten Journalisten dafür vom Landesgericht Sankt Pölten an Informationen erhalten, ist das ein herbes Verlustgeschäft.
Die Berichterstatter kamen hoch motiviert nach St. Pölten, standen durch ihre Arbeit- oder Auftraggeber unter hohem Druck und wirken am ersten Tag wie gedopt. Heute, am Tax X, sollen sie einen Knüller liefern. Doch dann bekommen sie den ganzen Tag bis 16 Uhr keine wirklichen Informationen zum Fall. Nur so kann jemand in ein Vakuum vorstoßen und es für sich gezielt ausnutzen. Wieder einmal ist es: Der Schauspieler Hubsi Kramar.
Morgenstund
Er rechnete sich die Gunst der Stunde kühl aus. Morgenstund hat Gold im Mund. Der 60-Jährige übernimmt für eine knappe Stunde das Kommando über einen makabren internationalen Medienzirkus, an dem fast alle teilnehmen und sich durch eine aktionistische Blut-Show bedienen lassen. Die Stunde Acht ist gut gewählt. Denn in aller Frühe pflanzen sich direkt vor dem Haupttor des Landesgerichts auf einem Bretterverhau ein gutes Duzend schwere Kamerageschütze auf Dreibeinstativen auf, die wie Kanonenrohre auf das Landesgericht gerichtet sind. Jederzeit schussbereit filmen sie das Portal. Dort geht aber den ganzen Tag niemand aus und ein.

Gutachter Reinhard Haller aus Vorarlberg ist als Fachjournalist akkreditiert. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie/Blaulicht und Graulicht)
Der Fritzl-Prozess ist der einzige in dieser Woche in diesem Gericht und selbst die Bezirksgerichtsaktivitäten, die sonst in einem Gericht Kundenfrequenz erzeugen, wurden in dieser Woche komplett eingestellt. Nicht bekannt ist, ob die meisten der rund 140 Mitarbeiter des Landes- und Bezirksgericht Sankt Pölten in der Woche 12 frei haben.
Jedenfalls bleibt das Haupttor so gut wie zu, es geht niemand hinein oder hinaus. Dafür schauen aus dem ersten Stock im Zentralen Stiegenhaus immer wieder Polizisten mit schwarzen Baretten durchs geschlossene Fenster hinunter.
Genau in diese Lücke des als offene Feldschlacht geführten Medienkampfes stößt der tragische Komödiant Hubert Kramar. Gegen 8 Uhr früh kommt Bewegung in den Vorplatz und es ist fast so wie damals auf der Staatsopernrampe, als Kramar als Hitler drapiert aus einer Limousine stieg und für großen Medienbahnhof sorgte. Der Bahnhof ist diesmal eine Central Station in New York.
Guerilla-Methode
Gegen 8 Uhr biegt plötzlich, aber kalkuliert, eine weiße Limousine in die Zufahrtsstraße des Gerichtes ein. Die Polizei stoppt den Wagen und zwingt ihn zum Zurückschieben. Da entsteigt der Wiener Schauspieler. Er trägt eleganten weißen Anzug, Seidenschalkrawatte und dunkle Sonnenbrille. Es steigen auch ein Mann mit weißem Hut und eine Frau aus. Sein Mund ist mit Theaterschminke blutverschmiert. Am Rücken hängen nackte Kinderpuppen. Seine Schauspielpartnerin hat ebenso einen blutverschmierten Mund. Er beginnt einen Vampiertanz, es tönt Wagner-Musik, eine Traube an Mitmachern, Fotografen und notgeilen Reportern klebt an den blutigen Lippen. Nach einer Weile baut sich der Aktionist Kramar auf, in diesem Drama der shakespearsche Erzähler, und hält einen Weg weisenden Monolog in die Kameras zum Unwesen in Österreich. Eine Persiflage und Fortsetzung von „Pension Fritzl“, das in seinem Wiener Theater läuft. Es ist eine einzige Attraktion zwischen acht und neun Uhr morgens an diesem 16. März 2009. Sonst geschieht nämlich sichtbar nichts. Es ist der nichtangekündigte Medienskandal, der stattfindet.
Jene, die keinen Zutritt in das Landesgericht Sankt Pölten erhalten haben, weil ihr Medium zu klein und unbedeutend, ihr Gesicht zu fordernd und unkonventionell, ihre Haltung zu kompliziert und kritisch ist, müssen sich mit dem Vorplatz begnügen, der in alter Tradition öffentlicher Hinrichtungen vor der Französischen Revolution Revolution macht und den Rechtsstaat verurteilt.
Transparente
Die Aktivisten des „LUCA„-Vereins rund um Diplomingenieur Gerald Zeiner haben an der Gittersperre der Polizei ihr Cinemascope-Transparent angebracht. Zeiner wird von Medien umringt, er trägt durch seine hübsche Freundin gut gebügelte, graue Flanellhose, den zu den schwarzen Lackschuhen passenden schwarzen Gürtel mit Messingschnalle und einen schwarzen, englischen Stadtmantel. Er weiß als PR-Beauftrager des Tiroler Bernhard Haaser-Vereins „LUCA“ rund um das tote Kind Luca-Elias, dass Rampenlicht jede schlechte Bügelfalte wahrnimmt und laute Töne defensive Kleidung brauchen, um sich nicht zu überschlagen.
Daneben setzen die Aktivisten von „Resistance for Peace“ auf signalgelb. Der Greenpeace-Geschulte Peter Rosenauer tritt dann als Begleitschutz mit seiner Gruppe auf, wenn ihm die Sache passt. „Grobe Mängel bei Kinderschutz“ hieß das Transparent bei den LUCA-Demonstrationen vor dem LG Korneuburg im Herbst 2008. Diesmal wird die geistige Verfassung auf Transparent neu geschrieben. Es heißt nun: „Österreichische Regierung schützt Kinderschänder“. Im Umfeld dieser beiden Demonstrationsgruppen sind auch Wiener Justizaktivisten wie Diplomingenieur Richard Kaiser oder Magister Herwig Baumgartner, ein multipler Serienanzeiger von Staatsbeamten aus der Wiener Region, gesichtet.
Über den gesamten Vormittag werden Losungen via Megaphon am Vorplatz publik gemacht. Da die Journalisten keine Stoffe finden, bildet sich um jeden, der den Mund aufmacht, eine kleine Traube mit Fotokameras. Nach dem Motto bei der Feinkost „Darf’s ein bisserl mehr sein?“, kommen umso mehr Fotografen und Kameraleute, je marktschreierischer die Performance. Bis 11 Uhr verkommt die Zufahrtsstraße des Landesgerichts zum Basar. Auch in der Fritzl-Sache bereits bekannte Gesichter geben ihr Stelldichein: Heinrich Schmatz, Fritzl-Informierter erster Stunde, zieht die Medien an und gibt seriell und gruppenweise, aber nicht kamerascheu, Interviews. Geht Gutachter Heinrich Haller durch die Straße, hängen sich Reporter an seine Fersen – und bald ist die Traube zu groß. Haller muss minutenlang (er tut es gern) zum Fall Fritzl (in dem er gutachterlich nicht involviert ist) Auskunft geben. Dabei fällt auf, dass er Haare lassen musste wie Fritzl.

Josef Fritzl im April 2008 bei der Festnahme, im Februar 2009 bei einer Aufnahme durch einen kriminellen Fotografen, der in den Gefängnishof hinein fotografierte. Der Unterschied in den Bildern liegt im Haarschopf: Die Implantate aus Ungarn gingen in einem Jahr Haft verloren. Die Haarpracht ist nun vergleichbar mit der des Gerichtsgutachters Reinhard Haller, siehe aktuelles Bild vom 16. März 2009.
(Fotos: Polizei; unbekannter, krimineller Fotograf; Marcus J. Oswald)
Wiesn-Stimmung
Zum Mittag des 16. März 2009 werden die Gesichter der Reporter immer länger. Es ist Nachrichtenebbe. Kalt ist es geworden und plötzlich kommt der Regen. Die wenigen, die im Gerichtssaal waren (etwa Wolfgang Höllriegl) schauen kurz beim Zelt vorbei, fahren aber gleich zurück nach Wien. Es rennt der Schmäh, aber keine Info.
regnerisch-trüb
Gegen ein Uhr regnet es immer stärker und gegen drei Uhr stark. Nun drängt alles ins Zelt. Jeder hofft, dass um 16 Uhr neue Erkenntnisse vom Podium der Apparatschiks kommen. Es kommen nur viele Polizisten, noch mehr Reporter, sodass das Zelt fast umfällt. Wiesn-Stimmung kommt auf. Die Leute stehen auf den Tischen und Bänken – um die Apparatschiks zu sehen. Fotografen sitzen am Boden. Wer die Sicht des Hintermannes verstellt, erntet Zuruf.
Die Offiziellen kommen. Drei Männer: Oberst Huber-Günsthofer als Vizedirektor der JA Sankt Pölten. Johann Schadwasser (Achtung: nestroyanischer Name!) als Direktor der Bundespolizeidirekton Sankt Pölten und Hofrat Franz Cutka als Vizepräsident des Landesgericht Sankt Pölten. Plus eine Frau, die alles Englische dolmetscht. Beginn: 16 Uhr 00. Die Konferenz endet um 16 Uhr 28.
Juristische Nachhilfe
Auffällig ist, dass kein einziger österreichischer Journalist eine Frage stellt. Die Fragen kommen von Deutschen und von Briten. Die Konferenz gerät zur Einschulung in das österreichische Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafvollzugsrecht. Einige Journalisten, versuchen es bei der Emotion zu packen: „Was wurde im Gerichtssaal gesagt?“. Eine andere frägt: „Wie hat er auf die Anklageschrift reagiert?“ Beide Male verweist Gerichtsvize Cutka darauf, dass er selbst nicht im Gerichtssaal saß und zudem die Öffentlichkeit ausgeschlossen sei.
Eine deutsche Journalistin äußert ihren Eindruck, dass das Verfahren im Eilzugstempo durchgezogen werden soll – „In einer Woche soll das erledigt sein – und das bei einem Tatraum von 24 Jahren!“ Sie fragt den Gerichtsvize: „Wurden weitere Zeugen beantragt? Und wenn nicht, warum nicht?“ Hofrat Cutka verweist auf die Zuständigkeit des Dreiersenats und sagt: „Nein, die Staatsanwaltschaft hat keine weiteren Zeugen beantragt“. Die Frage hätte schon Pfiff. Denn wieso der Bezirkshauptmann Henze, der Leiter des Amstettner Jugendamts oder ein Mitarbeiter des Bezirksgerichts Amstetten (warum, sagt das Journal später einmal) oder ein Arzt aus dem Spital nicht als Zeuge aussagen sollen, erklärt sich nicht. Man gewinnt den Eindruck, dass das Gericht die Tragweite des Falles nicht erkennt und ihn als Einzelfall klein halten will.
Zeugen
Eine spanische Journalistin will wissen, wann in Österreich endlich das Sexualstrafrecht verschärft wird. (Tut es soeben. Der Antrag ist im Parlament durch, Anm. B&G.) Hofrat Cutka verweist sie auf den österreichischen Gesetzgeber, an den sie ihre Frage richten müsse. Eine andere will wissen, ob eine vorzeitige Entlassung bei Fritzl möglich sei. Wieder erklärt Cutka die Rechtslage. (Nur bei positivem Gutachten in der Maßnahmenanstalt – was bei der vernichtenden Aktenlage schwierig zu argumentieren sein wird., Anm. B&G)
Eine intelligente Frage dreht sich um die Anzahl der Gutachten, die vor Gericht erörtert werden müssen. Der deutsche Journalist hält fest: „Mir sind drei bekannt.“ Vizepräsident Cutka klärt auf: „Es sind vier. Ein neoanthologisches Gutachten, ein elektrotechnisches Gutachten, ein mechanisches Gutachten und ein psychiatrisches Gutachten.“ Die Intelligenz der Frage liegt in der Anschlussfrage: Der Deutsche will wissen, ob es „einen rechtlichen Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Erörertung der beiden technischen Gutachten gibt.“ Hofrat Cutka verweist wieder auf den Dreiersenat rund um Richterin Andrea Humer und entschlägt sich eines Kommentars.
Die Frage hätte Biss. Sie zielt aber an der Praxis vorbei: Die Erörterung technischer Gutachten dauert bei Gericht meist nur fünf Minuten. Es gibt in Österreich nicht das amerikanische System der Schautafeln und Grafiken. Es herrscht freier Gutachtervortrag, der wesentlich und durchaus volkstümlich zusammen fasst, was in Länge und Breite im Schriftgutachten nachzulesen ist. In beiden „technischen Gutachten“ geht es um die 300-Kilo-Tür und das Schließsystem, was sicher kein abendfüllendes Thema ist.
Esskultur
Gibt es nichts mehr, was wichtig sein könnte, wird das Unwichtigste erfragt. Die allerintelligenteste Frage stellt sein englischer Journalist: „Was aß Josef Fritzl heute zum Frühstück?“ Vizeanstaltsdirektor Huber-Günsthofer erklärt: „In St. Pölten können sich Häftlinge das Frühstück selbst zubereiten. Daher wissen wir nicht, was er gegessen hat.“
Zur Auffrischung für die Stammleserschaft: Die JA St. Pölten ist das einzige Untersuchungsgefängnis, in dem es im herkömmlichen Sinn kein „Frühstück“ gibt! Das Frühstück wird vom Abenddienst der Justizwache um 17 Uhr (Wochenende um 13 Uhr) des Vortages ausgegeben: Meist ein Teebeutel, eine Minibutter, eine Hotelmarmelade von Darbo. Und: 350 Gramm Brot (die gesetzlich tägliche Ration). Das heißt: Das Brot wird am Vorabend ausgegeben und ist meist am nächsten Tag in der Frühe hart. Der harte Hund Josef Fritzl isst also täglich hartes Brot.
Hunger
Um den Informationshunger des britischen Journalisten zu stillen, sagt der Vizeanstaltsdirektor noch in einem Satz, was Josef Fritzl am ersten Prozesstag (16. März 2009) zu Mittag gegessen hat: „Sojaleibchen mit Pürree.“ Man könnte ergänzen – „Blaulicht und Graulicht“ ergänzt: Das Mittagsmahl holt sich Josef Fritzl (seit einem Jahr) täglich auf seinem Stock wie jeder andere Häftling auch (seit einem Jahr vermutlich 2. Stock – noch nicht verifiziert -, wo die schweren Fälle mit hoher Straferwartung wohnen, also bei Stockchef Kotz und Vizestockchef Kummer), er holt sich also mit dem weißen, leeren, rechteckigen, geteilten Kantinenteller (zwei Drittel für Hauptspeise, ein Drittel für Beilagen) sein Essen an der Ausgabestelle neben dem Kommandozimmer. Dazu werden täglich um 11 Uhr 15 für zwei Minuten die Zellentüren geöffnet, die Insassen gehen mit dem leeren Teller hinaus, lassen sich vom Hausarbeiter des Stockes, der ebenso Häftling ist, das Mahl mit dem Schöpfer aufs Teller klatschen, meist eine syphisante Bemerkung und kein „Mahlzeit“ dazu, dann geht er wieder in seinen 12-Quadratmeter großen Zweimann-Haftraum, die Eisentüre wird von Außen zugesperrt und er diniert sein Mahl.
Senf dazu
Auf die nicht gestellte Frage, was es sonst zu Essen gibt, antwortet der Vizeanstaltsleiter ungefragt: „Am Abend gibt es heute Frankfurter mit Senf und Gebäck.“ Die „Frankfurter“ sind in der JA St. Pölten jedoch, will man es präzise sagen, „Sacherwürstel“ von Raddatz, also „Frankfurter“, oder wie man in Frankfurt sagt, „Wiener“ in Überlänge. Dazu gibt es zwei Semmeln aus der Bäckerei der JA Stein, von wo das Brot täglich angeliefert wird (die JA St. Pölten hat als kleines Gerichtsgefängnis keine eigene Bäckerei und bezieht das täglich Brot aus Stein) und einen vakuumverpackten Minisenf von Mautner Markhof.
Vielleicht fragt bei der morgigen 16-Uhr-Pressekonferenz jemand, was Josef Fritzl Dienstag zu Mittag gegessen hat. Dann wäre der Anstaltsleitung der Rat zu geben, gleich den Wochenspeiseplan des Gefängnisses zu verteilen, um sich weitere überflüssige Fragen zu sparen. Dieses Journal reist dazu am Dienstag mit dem Zug extra aus Wien an.
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Wer noch da war:

Im Medienreservat fern vom Prozessgeschehen stehen zwei Imbissbuden. Eine für Süsses (Hintergrund) und eine für Leberkäs und Würstel. Im Bild Aktivist Peter Rosenauer schnellen Schrittes auf dem Weg zur Herrentoilette. (Foto: Marcus J. Oswald)
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Alfred Nechvatal, geschätzte 70 Jahre jung, Fotoreporter. Das Gründungsmitglied des BZÖ verfolgt kritisch die Pressekonferenz der Justizverantwortlichen in Sankt Pölten. (Foto: Marcus J. Oswald)
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Florian Klenk: Den Chefaufdecker und Aktennurmi der Wiener Stadtzeitung FALTER stimmt die Situation nicht zufrieden.
(Foto: Marcus J. Oswald)
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Florian Lems durfte nicht in den Gerichtssaal hinein, obwohl die Zeitung ÖSTERREICH einen Tag vor dem Prozess 12 (!) Seiten vorberichtet hatte und er mit Wolfgang Höllriegl akkreditiert war. Doch das Landesgericht Sankt Pölten ließ pro Zeitung nur einen Schreibknecht zu. Lems musste draußen bleiben, obwohl er schon ganz andere Schlachten erlebt hat. Kürzlich war er im Gaza-Streifen. (Foto: Marcus J. Oswald)
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Der APA Justizredakteur Herr Stefan, Inhouse-Reporter am Landesgericht Wien, gilt als erfahrenster Justizjournalist in Österreich. Hier im Bierzelt bei der Pressekonferenz der Sankt Pöltner Justizverantwortlichen. (Foto: Marcus J. Oswald)
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Meisterfotograf Peter Korrak macht derzeit Riesenprojekte in luftiger Höhe mit österreichischen Prominenten. Er kam gerade vom Landeshauptmann Erwin Pröll und schaute bei der Pressekonferenz vorbei. (Foto: Marcus J. Oswald)
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Internationale Berichterstatter: Eine zierliche, asiatische Journalistin (links im Bild). Rechts hinten der Salzburger Leasing-Kameramann eines italienischen Fernsehsenders. Der Sender ist aus Protest, dass keine Informationen fließen, am Montag wieder abgereist.
(Foto: Selbstfotografie)
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Und natürlich viele andere mehr:

Es war ein Spiel Einer gegen Alle: Der Medienverantwortliche des Landesgerichtes Sankt Pölten schloß Journalisten von einem wichtigen Prozessgeschehen aus, die viel Geld in ihr Kommen gesteckt haben. Die Journalisten sprechen von DDR-Methoden. (Foto: Marcus J. Oswald)
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers Josef Fritzl, Medien)
Grosses Kino in Sankt Pölten – Kommentatoren am Feldherrnhügel

Großes Kino beim Fritzl-Prozess wird erwartet. (Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien/St. Pölten, im März 2009) Die Rotationspressen laufen, die Sendesignale sind ausgerichtet, das Bierzelt steht. Die Kommentatoren stehen am Feldherrnhügel der Medienmacht und warten auf den Fritzl-Prozess. Ob die nächste Woche großes Kino der internationalen Weltpresse oder eine Feuerwehrfestposse bringt, bestimmt der Auftakt am Montag zum „Monster-Prozess“. Auch dieses Journal ist mehr als gespannt.
Teichoskopen
Tenor der ersten Mauerschauer und Vorboten aus St. Pölten in den Zeitungen: Es ist den Sankt Pöltnern nicht Recht, dass nun so viele Berichterstatter in der niederösterreichischen Landeshauptstadt sind. Damals, als vor 22 Jahren die Kleinstadt Landeshauptsstadt wurde, standen sie alle breitbeinig, dass man eine Kuh hätte durchschieben können. Nicht genug Presse konnte da sein. Doch nun hat man sie gar nicht gern. „Amstetten ist der Tatort, Sankt Pölten nur der Gerichtsort“, schiebt man die Verantwortung gerne weg. Stimmt schon. Auch stimmt: Amstetten ist nur die Bezirksverwaltung, St. Pölten die Landesverwaltung, die offenbar 24 Jahre ihre Bezirksverwaltung nicht an die Kandare nahm, um dieses Verbrechen zu verhindern.
Bauernland Niederösterreich
Niederösterreich ist ein Bauernland. Das wird immer so bleiben. Agrarfachleute lieben es ruhig. Politik wird dann gemacht, wenn die Zuschüsse für Traktoren von der EU oder vom Bund gekürzt werden. Dann fahren die Niederösterreicher gerne mit den Traktoren auf. Sonst schauen sie Korn und Weizen beim Blühen zu. Daraus erklärt sich, warum Niederösterreich das einzige der neun österreichischen Bundesländer ist, das keine Tageszeitung hat. Alle Projekte (zuletzt zu Beginn der 90er Jahre) scheiterten am Widerstand konservativer Seilschaften, die ihr Meinungsmonopol in Gefahr sahen. Das flächengrößte Bundesland Österreichs genießt den langsamen Takt der vorherrschenden Wochenzeitung (NÖN), die berichtet, wenn Geschehen bereits sieben Tage vorbei sind. Die Gemütlichkeit und das tagespolitische Desinteresse rührt aus dem Defizit schlagkräftiger, parteifreier Tageszeitungen, die in anderen Bundesländern der Verwaltung zusetzen. In Niederösterreich setzt die Verwaltung dem Bürger zu. Der Landeshauptmann regiert wie ein Patron, der alle umarmt. Er absolviert bis zu zehn Publicity-Termine pro Tag und taucht überall auf. Meist mit Fotografen und Kameras. Man entrinnt ihm nicht.
Landespatron deckt alle
Eine Media Watch-Medienpräsenz-Analyse im staatlichen „Niederösterreich Heute“ des ORF (täglich um 19 Uhr) ergab, dass der Landeshauptmann mit Abstand am Öftesten in dieser Sendung mit Gesicht und Stimme vorkommt: 13 Mal pro Woche. So oft wie kein Landesfürst in Österreich. Aus dem Wochenblatt „NÖN“ (Niederösterreichische Nachrichten) lacht er in guten Wochen von jeder dritten Seite aus einem Bild. Das prägt. Und ist wohl die Erklärung, dass nun die Sankt Pöltner, die vor 22 Jahren nicht genug Medienpräsenz haben konnten als sie Landeshauptstädter wurden, von eben dieser aktuell angewidert sind.
Fritzl-Schirmherren
Daher ist auf die „NÖN“ (Niederösterreichische Nachrichten) im Fritzl-Fall kein Verlass. Die Landeshauptmann-Zeitung wird auch weiterhin nichts tun, um Hintergründe des Versagens der Bezirksverwaltung Amstetten aufzudecken. Die Sankt Pöltner bleiben dabei: „Amstetten ist der Tatort, Sankt Pölten der Gerichtsort.“ Der aktuelle Amstettner Bezirkshauptmann (auch zuständig für das Jugendamt) bleibt sowieso dabei: „Josef Fritzl war ein höflicher, angepasster Bürger von tadellosem Leumund.“ (Er war unter anderem „Geschäftsmann“, der Häuser auf Pump kaufte und vermietete. Dadurch zahlte er fest Grundsteuer in die Gemeindekasse – und hinterließ drei (!) Millionen Euro Privatschulden.) Der Sankt Pöltner Kerkermeister Günther Mörwald bleibt seit einem Jahr dabei: „Josef Fritzl ist ein höflicher und angepasster Häftling.“ (Mehr will man nicht hinterfragen. Auch die einzige Gefängnispsychiaterin der Justizanstalt vermag nicht mehr herauszufinden. Es gibt genau eine Planstelle für 320 Häftlinge.) Der Vizepräsident und Medienbeauftragte des Landesgerichts St. Pölten Franz Cutka bleibt auch dabei: „Ich verstehe gar nicht, warum das Medieninteresse so groß ist. Josef F. ist geständig und der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.“ (Genau: Verfassungsrechtsprofessor Heinz Mayer und Wiener Anwälte stellen diesen Generalausschluss der Öffentlichkeit in Frage. Und Geständnis? Teilgeständnis, meint der Herr Hofrat wohl. Hat der Prozess schon begonnen? Ein Angeklagter bekennt sich immer erst nach Verlesung der Generalien „schuldig“ oder „nicht schuldig“. Es ist ja wohl nicht anzunehmen, dass sich Josef Fritzl auch des Mordvorwurfes schuldig bekennt. Wenn Hofrat Cutka von einer „Belagerung“ durch Journalisten spricht, dann wohl deshalb, weil das Landesgericht Sankt Pölten auch diesmal wieder – wie so oft – eigenwillige Entscheidungen trifft, die allzuoft mit „Beschwerden zur Wahrung des Gesetzes“ erfolgreich vor dem OGH bekämpft werden.)
Bundesländerzeitungen
Will man sich aus der Fülle der Ereignisse zum Fall informieren, muss man viele Zeitungen lesen, die nicht in der blaugelben Bauernregion Niederösterreich erscheinen. Bundesländer, die sich – aus niederösterreichischer Sicht – den Luxus einer Tageszeitung leisten, bieten mehr Informationen zum Fall und Prozess als die tiefkonservativen ÖVP-Sprachrohre rund um St. Pölten (NÖN, ORF NÖ). Dabei werden auch unsinnige Spekulationen verbreitet.
Salzburger Nachrichten (Salzburg)
Die „Salzburger Nachrichten“ ist seit jeher frei von jedem revolutionären Verdacht. Viele empfinden die Runenschrift im Logo als unpassend. Man täte der Zeitung (für die der Herausgeber dieses Journals in den 90er Jahren mehrmals beigetragen hatte) Unrecht, reduzierte man sie auf die Wortbildmarke. Der Justizredakteur Ronald Escher ist ein tadelloser Redakteur, dem man nur eines vorwerfen kann: Zu engen Kontakt in die Richter- und Staatsanwälteszene. Durch jahrelange Kontakte in diese Kreise ist er außerstande, „über den Zinnen der Partei“, um es mit Goethe zu sagen, seine Beiträge zu formulieren. Er ist der Kaste der Staatsbeamten hörig. Umgekehrt baute er sich durch diese journalistische Kollusionsbeziehung zu den Richtern und Staatsanwälten ein beachtliches Beziehungsnetz auf. Daher bringt auch die „Salzburger Nachrichten“ (14. März 2009, S.1, 2, 3) als einzige Zeitung Österreichs ein Interview mit dem Vizepräsidenten Hofrat Franz Cutka.
Gericht fühlt sich gestört
Der Medienbeauftragte darf sein Leid mit den Medien klagen. Schon im Titel – „Wir fühlen uns hier wirklich belagert“ – wird die Richtung des Gesprächs klar. Auch die erste Frage des behördenhörigen Redakteurs weist eine gewisse Tendenz: „SN: Ein Landesgericht im Ausnahmezustand, umringt von nationalen und internationalen Medien – wie geht die Justiz damit um?“ Die „Salzburger Nachrichten“, wie gesagt, sorgt sich immer um Rechtsstaatlichkeit und den Beamtenapparat. Mit der schrägen Metapher von Umzingelung und Ausnahmezustand vergißt der Redakteur seine ureigene Rolle: Nicht Wasserträger des Beamtenapparates sein, sondern dem Apparat auf die Sprünge helfen, wie es die vierte Säule im Staat erfüllen sollte. So darf sich der Medienbeauftragte ausbreiten und er sagt, dass sich auch zehn bis zwölf „normale Bürger“ für den Zuhörerraum angemeldet hätten und nun – man beachte das Bürokratendeutsch – „geprüft“ werde, ob man diese zulasse (sagt der Hofrat zwei Tage vor dem Prozess – an einem Wochenende). Der Hofrat sagt noch, dass Details aus dem Gutachten zu Josef Fritzl, die in „News“ erschienen sind, „z.T. frei erfunden“ waren.
Die hörige „Salzburger Nachrichten“ regt dann in bester Anlassgesetzgebungsmanier an, österreichische Mediengesetze zu verschärfen, da das österreichische Recht (§ 7a MedienG, § 78 UrhG) offenbar von britischen Medien nicht respektiert werde. Ronald Escher ist offenbar sehr wichtig, auch weiterhin mit Gerichtspräsidenten gut im Gespräch zu bleiben. Daher stellt er Suggestivfragen, die eine Antwort leicht machen. „Das Gesetz verlangt von den Geschworenen eine unbeeinflusste Entscheidung. Ist das überhaupt noch möglich, nach allem, was man in der Öffentlichkeit von diesem Fall schon gehört hat?“ Hofrat Cutka: „Leicht wird es sicher nicht.“ Aber. Übrigens: In seinem Leitartikel auf Seite 1 schreibt Ronald Escher eine Brandrede für den Opferschutz. Doch leider differenziert er nicht. Rosemarie Fritzl ist kein direktes Opfer und der Redakteur der „Salzburger Nachrichten“ wirft sie in einen Topf mit den Kindern. Die „Salzburger Nachrichten“ will den Deckel über alles legen und hinterfragt auch nicht, ob eine Gesetzesänderung in so großen Fällen dringend Not täte: Nämlich dass das Entschlagungsrecht für Angehörige in solchen Extremcausen aufgehoben wird, weil es minderwertiger ist als lückenlose Aufklärung der Causa.

Wiener Zeitung (Wien).
Werner Grotte von der Wiener Zeitung war mit dem Motorrad in Sankt Pölten und veröffentlichte am 14. März 2009 einen ersten Stimmungsbericht. Er verschießt schon in den ersten Zeilen sein Pulver mit einschlägigen Vokabeln: „Festung“, „Ansturm von Sensationsreportern“, „Horror-Touristen“. Gutgemeint und doch: Man muss gerade die „Wiener Zeitung“ tadeln. Sie hat, obwohl (oder weil) im Staatsbesitz, keinen Gerichtssaalreporter, veröffentlicht über das gesamte Jahr ausschließlich Agentur-Berichte der APA (Austria Presse Agentur) zu Wiener Gerichtsfällen, auch zu den großen. Gerade diese Zeitung, die von der langen Geschichte zehrt (seit 1791), sollte nun nicht den medienkritischen Zeigefinger ausfahren. Wer unter dem Jahr seine Hausaufgaben durch eigenständige und eigensprachliche Berichte zum Gerichtssaalwesen nicht erfüllt, darf nicht Reporter aus allen Ländern, die Außenrecherchen machen, als „Sensationsreporter“, „Horror-Touristen“ und „aufdringliche Berichterstatter“ rügen. Die „Wiener Zeitung“, grundsätzlich gesagt, ist konservativ und beamtenaffin. Sie liegt in der Hörigkeit gegenüber dem Beamtentum im Segment eng an der „Salzburger Nachrichten“. Etwas mehr „Aufdringlichkeit“ würde auch diesem Blatt, das vornehmlich von Beamten und Professoren der mittleren und höheren Schulen zum vitaminreichen Schinken-Frühstück konsumiert wird, nicht schaden.
Werner Grotte sucht Vergleiche und findet die Extreme. Schon bei Natascha Kampusch (2006) fand eine Reporterbelagerung statt, dann beim Aufkommen des Falles Fritzl in Amstetten (2008). Das setzt sich nun fort (2009). Das sei schlecht. Um seine innere Abwehr gegenüber ausländischer Medienkonkurrenz zu verdeutlichen, summiert sein Bericht absichtsvoll Kuriosa: Dass es ein „Fritzl-Schnitzel“ und ein „Fritzl-Häferl“ gibt und der Bürgermeister Stadler (dummerweise: SPÖ) Stadtrundfahren mit den Journalisten organisieren will. Noch eine Bemerkung kann sich Werner Grotte nicht verkneifen: „Worauf die vielen Fotografen warten, weiß er nicht, denn zum Prozess werden keine Zeugen von außen kommen“, zitiert er Franz Cutka vom Landesgericht St. Pölten. Die „Wiener Zeitung“ hat sicher keinen Fotografen vor Ort losgeschickt, denn diese Zeitung begnügt sich mit Schwarzweiß-Fotos oder solchen von Agenturen.

Oberösterreichische Nachrichten (Linz).
Die „Oberösterreichischen Nachrichten“ versetzten ihre Leser ebenso in Spannung. Am 13. März 2009 (S. 29) berichtete man die Größe es Medienzelts: Es ist 150 Quadratmeter groß. Einmal am Tag wird ein „Briefing“ gegeben, damit die Zeitungen auch etwas zum Prozess schreiben können. Geöffnet ist das Zelt von acht bis 20 Uhr. Viel interessanter klang – rein äußerlich betrachtet – der Bericht am 11. März 2009 (S. 24). Unter dem Titel „Drohungen gegen Häftling Josef F.“ deutet man zuerst viel an, lässt den Leser dann aber zappeln. „Zu den Drohungen gegen Josef F. wollte der Leiter der Justizanstalt Oberst Günther Mörwald den OÖN aus Sicherheitsgründen nichts sagen.“ Andeutungsjournalismus ohne konkrete Substanz, wie man es von den OÖN, die Gerichtssaalberichterstattung von Fachhochschülern schreiben läßt, nur zu gut kennt. Heiße Luft in dicken Balken.

Tageszeitung Österreich (Wien).
Noch heißere Luft präsentiert am 14. März 2009 die Tageszeitung „Österreich„. Einen sensationelleren Blödsinn hat man zuletzt selten gelesen. Die Zeitung präsentiert zum Einen noch einmal das illegale Foto der SUN, das von einem Militärgebäude nebenan aus fotografiert wurde. („Blaulicht und Graulicht“ erstattet am Montag bei der STA Wien Strafanzeige gegen den anonymen Fotografen.) Dann schreibt die Zeitung unter dem zweifelhaften Titel „In 6 Jahren ist Fritzl frei“: „Juristen schlagen Alarm und befürchten: Josef Fritzl (73) könnte nach sechseinhalb Jahren wieder auf freien Fuß gesetzt sein.“

Schalmeienbläser: Raoul Wagner prognostiziert in Unkenntnis des Gesetzes Fritzl die Halbstrafe.
(Foto: Web)
Als Garanten für diesen Schwachsinn zitiert man einen „Rechtsexperten“, den man aus dem Niemandsland ausgegraben hat. Einen gewissen „Raoul Wagner“. Wagner ist Anwalt in Wien. Dazu ist zu sagen: Es gibt in Wien 1.900 Anwälte. Aber es gibt nur etwa hundert, die sich tatsächlich mit Strafrecht auskennen. Und ganz wichtig: Der gewisse Raoul Wagner gehört nicht dazu. Ein einfacher Blick in die Datenbank der Rechtsanwaltskammer zeigt seine Schwerpunkte juristischer Arbeit: Zivilrecht – Gesellschaftsrecht – Insolvenzrecht – Wirtschaftsrecht – Unternehmenssanierungen – Mergers & Acquisitions. KEIN Strafrecht!
Kein Mensch in der engmaschigen Wiener Strafverteidiger-Szene kennt diesen Raoul Wagner. Energische Beobachter der Wiener Strafverteidigerszene und des Landesgerichtes Wien wie „Blaulicht und Graulicht“ haben diesen Mann in den letzten sechs Jahren noch nie bei einem Strafprozess wahrgenommen, geschweige denn gesehen! Auch beim Studium der Wochenterminlisten am Freitag nachmittag fiel dieser Mann noch nie mit einer Rechtsvertretung auf. Dieser Anwalt ist im Strafrecht in Ostösterreich (Wien und Umgebung) nicht existent! Warum die Zeitung „Österreich“ gerade diesen „Juristen“ für eine so sensible Frage über das zu erwartende Strafmaß für Josef Fritzl heranzieht, bleibt schleierhaft.
Schwere Gewaltdelikte im Österreichischen Strafvollzugsgesetz von Halbstrafe ausgeschlossen
Zudem ist das, was er sagt falsch. Es ist, das wissen alle Experten und Gerichtssaalerfahrenen, völlig egal, welches Normstrafmaß Josef Fritzl bekommt. Er bekommt, darauf wettet diese Seite 10.000 Euro, die „Maßnahme“ gemäß § 21 Abs 2 StGB. Mit einer Maßnahme im Gepäck gibt es keine Halbstrafe (§ 46 StGB, doc) und (für Ausländer) keine Wirksamkeit des Haftentlastungspaket nach § 133a StVG, wie es der Schlaumeier Raoul Wagner meint. Zudem sollte sich der Schlaumeier Raoul Wagner einmal die Ausschließungsgründe für den § 133a StVG ansehen. Sie gelten analog in der Rechtsanwendung für den § 46 StGB. Darin ist EINDEUTIG geregelt, dass bei schweren Delikten wie schwere absichtliche Körperverletzung, Raub, aber eben auch Sittlichkeitsdelikte wie Blutschande und Vergewaltigung KEINE HALBSTRAFE in Frage kommt. Dieses ist österreichweit Usus und es scheint mit der Unerfahrenheit des Raoul Wagner zu tun zu haben, der nicht nur eine merkwürdige Webseite hat, sondern sich ganz offensichtlich auch nicht auskennt.
Der Bericht in „Österreich“ vom 14. März 2009 (S. 6) ist ein Ärgernis, geschah aber einem guten Freund dieser Webseite namens Wolfgang Höllriegl in Hast und Eile. Und am 15. März 2009 zeigt „Österreich“ wieder in einer 12-Seiten-Sonderbeilage zum Jahrhundertprozess, was die Zeitung kann, wenn sie seriös vorbereitet.

Kleine Zeitung (Graz).
Eine Prozessvorbereitung der anderen Art lieferte die „Kleine Zeitung“ ihren Lesern auf den Tisch. Die größte Bundesländerzeitung mit 15 täglichen Bezirksmutationen in der Steiermark aus dem Hause Styria ließ Gerichtsgutachter Reinhard Haller eine Serie schreiben. Die Teile haben unterschiedliche Titel. Teil 1 „Es geht um Macht und totale Kontrolle“ (11. März 2009, S. 12), Teil 2 „Monster, Kranke – oder Menschen wie du und ich?“ (12. März, S. 12) und Teil 3 „Der Code des Bösen“ (13. März 2009, S. 14). Der gesamte Aufsatz dürfte Teil eines Buchkapitels sein, das Haller schrieb. In allen drei Teilen wirbt er um die menschlichen Züge des „Monsters“. Er sagt (Teil 2): „Tatsächlich ist die Begegnung mit Schwerverbrechern meist überraschend. Es handelt sich nicht um düstere Gestalten, um Unholde oder hochaggressive Individuen, sondern um ganz normale Menschen, um Personen wie du und ich.“ Und folgert: „Das enorme weltweite Interesse am Fall Josef F. ist wahrscheinlich auch mit dessen Normalität zu begründen.“ In Teil 3 sinniert Haller: „Vielen Verbrechern hat in der Kindheit eine Halt gebende Vatergestalt gefehlt. Im Lauf ihrer eigenen Entwicklung sind sie dann bestrebt, diese im Elternhaus vermisste Rolle nun selbst zu übernehmen. Dies kann wohl erklären, weshalb Josef F. zum dominanten Ehemann, zum Vater vieler Kinder, zum Patriarch und zum Despot geworden ist.“
Bereits in „News“

News (Wien).
Der Vorarlberger Reinhard Haller hat dies alles schon einmal gesagt. In „News“ (7/09, 12. Februar 2009, S. 36-38). Dort meinte er: „Sein Fall gilt weltweit als einzigartig. Darum ist es natürlich von extremer Bedeutung, ihn so gut wie möglich aufzuarbeiten, also die Persönlichkeit des Täters umfassendst zu erforschen. (Zwischenfrage „News“ – „Mit welchem Ziel?“) Vorrangig natürlich mit jenem, für künftige Kriminalcausen zu lernen. Zu wissen, dass, wenn wieder einmal jemand irgendwo spurlos verschwindet, der Entführer ein Mensch mit einer ähnlichen Psychostruktur wie Josef Fritzl sein könnte. Fakt ist schließlich: Je mehr wir über Personen, die derartige Delikte begehen, wissen, desto größer sind die Chancen, sie zu überführen.“ Seelenforscher Haller sagt im „News“-Gespräch noch: „Nach dem Urteil sehe ich bei Fritzl die Gefahr eines Suizids gegeben.“ (So es eine lange Strafe wird.)
Der Standard (Wien).
Die beste Arbeit im Vorstadium lieferte aber der „Standard“ (14./15. März 2009) ab. Roman David-Freihsl ist von allen, die bisher ellenlange Vorberichte und Kaffeesudlesereien veröffentlicht haben, der einzige, der tatsächlich in Wien und Umgebung in den Landesgerichten in Straffällen als geduldiger Berichterstatter sitzt. Daher hat er von allen Propheten, die sich seitenweise ausbreiten, die meiste Sachkunde. Er gibt sich verwundert, dass auch „Al-Jazeera“ um eine Akkreditierung angesucht hat. Das ist in Wien mittlerweile Usus. Der Sender hat in Wien zwei Kamerateams laufen, die sich auch in der Umgebung interessante Themen vorknöpfen (Anm. B&G). Die Hotels im Stadtzentrum seien ausgebucht, schreibt David-Freihsl (Co-Autorin: Gudrun Springer). Zumindest das müßte die Sankt Pöltner zufriedenstellen. Er zitiert Franz Cutka, dass aus Sicherheitsgründen sogar die Schlösser zum Schwurgerichtssaal kurzfristig ausgetauscht wurden, um auf Nummer sicher zu gehen, dass kein Unbefugter den Saal verwanzt. Der „Standard“ weiß, dass der Fritzl-Prozess der einzige in der Kalenderwoche 12/2009 ist, der am Landesgericht Sankt Pölten abgehalten wird. Die Firma „happy promotion“ habe das Bierzelt aufgestellt. (Leider sagt der „Standard“ nicht, ob es auch Verpflegung oder eine Gulaschkanone gibt.) Laut „Standard“ war die Demonstrationsgruppe „Resistance for Peace“ schon Besichtigen, wo man sich am Besten mit den Transparenten positioniert. (Peter Rosenauer kündigte im Telefonat am 10. März 2009 mit diesem Journal spektakuläre Aktionen in St. Pölten an. Von der Besteigung der japanischen Botschaft in Wien konnte ihn dieses Journal wegen Rutschgefahr im Oktober 2008 noch abhalten – er erwog, Plakate gegen den Delphinfang am Gerüst an der Wiener Ringstraße zu montieren.) Erwähnt wird im „Standard“-Bericht, dass die Gastwirtschaft „Bar Rock“ in Gerichtsnähe auf gute Umsätze hofft – und täglich fünf Stunden früher als sonst öffnet.

Der Oberösterreicher in Wien mit Greenpeace-Ausbildung Peter Rosenauer ist vorbereitet: Seine Gruppe Resistance for Peace plant wie schon beim LUCA-Prozess spektakuläre Aktionen. Im Bild mit Freundin. (Foto: Oswald)
Das Entscheidende ist aber, dass der „Standard“ am 14./15. März 2009 einen zweiten großen Bericht bringt: Ein Portrait der Justizanstalt Göllersdorf. Damit zeigt diese Zeitung, dass sie die Materie versteht. In Göllersdorf liegen derzeit 150 Patienten, die eine schwere Straftat begangen haben, aber zuerechnungsunfähig (schuldunfähig) sind. Sie wurden großteils nach § 21 Abs 1 StGB für „geistig abnorme zurechnungsunfähige Täter“ verurteilt – im Volksmund „Schuldspruch ohne Strafe“.
Geistig abnormer Rechtsbrecher
Doch in diesem Details irrt der „Standard“. Das Gutachten der Linzer Psychiaterin Adelheid Kastner geht nicht zwingend von einer „Zurechnungsunfähigkeit“ aus. Keineswegs ist dieses Gutachten ein Persilschein für einen „Schuldspruch ohne Strafe“. Es stellt auf 130 Seiten heraus, dass Fritzl an mehreren massiven psychischen und sexuellen Störungen leidet. Da er zugleich Auslandsreisen nach Thailand unternahm und Häuser kaufte und verkaufte, in Österreich Bankkredite aufnahm und Immobilien verwaltete, wird man wohl nicht von „zurechnungsunfähig“ sprechen können.
Zurechnungsfähig, aber abnorm
Vielmehr wird der § 21 Abs 2 StGB für „geistig abnorme zurechnungsfähige Täter“ greifen, also die zur Haftstrafe angestückelte psychiatrische Anhaltung (in Deutschland: „Sicherheitsverwahrung“).
Aktuell 383 „Zusatzmaßnahmentäter“ in österreichischen Gefängnissen
In der JA Garsten leben aktuell von 350 Schwerverbrechern (alle Insassen mit Haften 8 Jahre bis Lebenslang) laut aktuellen Zahlen (Telefonat mit Häftling vom 14. März 2009) 130 Personen mit einer Zusatzmaßnahme.
In der JA Stein leben von knapp 800 Schwerverbrechern rund 115 mit der „Zusatzmaßnahme“. In Summe haben aktuell in Österreich rund 383 Häftlinge (+/-15) zusätzlich zu einer zeitlichen Haftstrafe die „Maßnahme“ im Paket der Strafe, die eine Entlassung erst bei Heilung möglich macht. Daher ist es egal, ob Josef Fritzl sechs oder zehn Jahre Hauptstrafe erhält. Mit der Zusatzmaßnahme wegen schwerster Abnormität ist eine Entlassung sehr, sehr weit in die Ferne gerichtet.
Das sieht auch der Fritzl-Anwalt Rudolf Mayer so. Ihm geht es darum, den „Mord“ wegzubringen, da hier die Beweislage dünn ist. Die schweren Blutschande-Taten und Vergewaltigungen sind mit einer Höchststrafe von 15 Jahren belegt.
Gewöhnliche Mehrfachvergewaltigung ohne Inzest: 14 Jahre Haft
Zur Erinnerung: 2001 erhielt am LG Wien ein Mann, der elf Frauen in Wiener Hausfluren zu vergewaltigen versucht hat, wobei es zu vier vollendeten Vergewaltigungen kam, 14 Jahre Haft. Er sitzt heute im Hochsicherheitsgefängnis JA Stein.
Insoweit ist nicht davon auszugehen, dass bei hunderten und tausenden Deliktssetzungen im Fall Fritzl kein anderes Sockelstrafmaß am Papier herauskommt als die Höchststrafe von 15 Jahren Haft. Mit der „Zusatzmaßnahme“ wegen schwerster Abnormität, mit dem sich das Gericht „absichern“ wird, verdoppelt sich das Strafmaß in der Realität. Fritzl wird in die JA Stein in die gesicherte Abteilung kommen. Das Ende seiner Haft wird Fritzl aus biologischen Gründen nicht mehr erleben.
Alles andere sind irrelevante Spekulationen.
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers Josef Fritzl, Medien)
Erstes Foto von Josef Fritzl aus Haft und viele Fragen

Auf der Webseite der SUN erscheint am 9. März 2009 das erste Foto von Josef Fritzl aus der Haft. Nun entstehen viele Fragen. Denn es wurde EINDEUTIG von der gegenüberliegenden Straßenseite aufgenommen. Somit wurde dieses Foto EINDEUTIG von österreichischem militärischem Gelände aus gemacht.
(Screenshot Webseite THE SUN, 10. März 2009, 6 Uhr 37 MEZ)
(Wien/St.Pölten, am 10. März 2009) Das „erste“ Fritzl-Foto aus dem Gefängnis ist da. Es ist ernüchternd: Fritzl sieht aus wie vor einem Jahr. Die Haare wurden etwas weniger. Die Implantate aus Ungarn flogen vom Kopf, es gibt kahle Stellen. Er trägt beim Spaziergang die österreichweit in Gerichtsgefängnissen ausgegebene dunkelgraue, hüftlange Ausgehjacke. Die Winterjacke hat Knöpfe und einen Kragen, den man aufstellen kann. Oberkleidung wie sie in allen Gefängnishöfen Österreichs getragen wird. Fritzl trägt Blue Jeans und schwarze Schuhe, die er aus der Wäschekammer der Justizanstalt beim Einzug am 27. April 2008 ausfasste. Das ist bei allen Untersuchungshäftlingen so der Fall. Also nicht wirklich Neues.
Foto entstand von militärischem Gelände
Interessanter ist die Frage: Woher stammt das Foto, das die britische SUN (dt. Sonne) sowie die deutsche BILD-Zeitung gegen Geld veröffentlichten? Das Bild, das Josef Fritzl beim 45-minütigen Rundendrehen im Gefängnishof der Justizanstalt St. Pölten zeigt, wurde EINDEUTIG aus der dem dritten Stock der HESSERKASERNE geschossen. Nur dieses Gebäude liegt direkt gegenüber und zwanzig Meter von der Außenmauer des durch Stacheldraht und engmaschigem Dachnetz gut gesichterten Gefängnishofes 2.
Das Foto wurde über die Gefängnismauer in flachem Winkel auf die metallene Eingangstür in den Gefängnishof geschossen. Da die Außenmauer des Gefängnisses zirka acht Meter hoch ist, muss der Fotograf auf über zwölf Meter Höhe gelauert haben. Dafür kommen nur die Büroräume der Hesserkaserne gegenüber in Frage. Denn sonst gibt es in diesem Blickfeld kein Gebäude. Das militärische Gebäude ist ein wuchtiges Gebäude aus der Habsburgerzeit mit drei Etagen und hohem Satteldach.
Guter Einblick nur aus Militärkommando
Nur aus dem dritten Stock aus Büroräumen hat man guten Einblick in die beiden Gefängnishöfe, die nach dem Ausbruch über die Gefängnismauer durch zwei Räuber im Jahr 2006 (mittels Hebebühne und eingeworfene Strickleiter durch Außenhelfer) mit grünen Netzen überspannt wurden.
Damit stellt sich die Frage: Wer hat die Fotos gemacht? Und mit welcher Genehmigung? Und gegen welche Gesetze hat der Fotograf verstoßen?
Ein Verwandter des Herausgebers dieses Journals arbeitet seit 31 Jahren beim niederösterreichischen Bundesheer und exakt in dieser Kaserne. Ein Telefonat mit ihm am vergangenen Wochenende thematisierte beiläufig auch, dass die internationale Presse nach wie vor Ausschau nach einem Fritzl-Foto hält. Der Verwandte, der in fünf Jahren in Pension geht, erklärte aus seiner langjährigen Berufserfahrung und seiner Sicht, dass „niemand in dieser Kaserne für Josef Fritzl den Job riskieren würde“. Der Verwandte erzählte, dass man gegen eine Fülle von Gesetzen verstoßen würde: Beamtendienstrecht, das komplizierte Disziplinarrecht, Militärstrafrecht, Bürgerliches Recht, Strafrecht.

Stadtplan zur Übersicht: Das Foto wurde definitiv von einem Militärgelände aus geschossen. Nämlich aus der Heßstraße.
Fakt ist aber, dass irgendjemand in eben diesem Militärgebäude („Hesserkaserne, NÖ. Militärkommando“) es in Kauf nahm, für viel Geld seinen Job zu riskieren. Aus dem Kamerawinkel des geschossenen Fotos lässt sich sehr leicht rekonstruieren, aus welchem Bürozimmer die Bilder aufgenommen wurden.
Die Bilder zeigen letztlich nicht viel. Einen Mann beim Spazieren. Ob es das Wert war, ist eine andere Sache.

Reale Ansicht der Umgebung: Folgt man dem Pfeil, folgt man dem Kameraobjektiv, das Josef Fritzl in der letzten Februar-Woche beim Rundendrehen im Gefängnishof kalt erwischt hat. Die Frage ist nun: Wer hatte den Finger am Auslöser? (Foto und Grafik: Marcus J. Oswald)
+++
Link zum dem Gefängnishof direkt benachbarten Militärkommando Niederösterreich
(Hesserkaserne, NÖ. Stellungskommission, Militärmusik Niederösterreich)
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers Josef Fritzl, Medien)
Wiener Zeitungen beginnen mit großen Fritzl-Serien

Kerkermeister unter sich: Das Bild zeigt Gefängnisdirektor Günther Mörwald bei der Arbeit. Das Wegschauen
hat in seinem Haus offenbar Methode. Notorisch beschreibt er Kerkermeister Josef Fritzl seit einem Jahr als
angepasst und höflich. So erst konnte Amstetten geschehen! Und so konnte auch geschehen, dass der Gefängnisdirektor nichts davon merkte, dass Josef Fritzl am 2. März 2009 um 14 Uhr von einer
Privatperson in seinem Gefängnis Besuch empfing. (Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien, im März 2009) Eine Woche vor Beginn des Strafprozesses gegen den größten aller Triebtäter in der 64-jährigen Geschichte der Zweiten Republik Österreich beginnen Wiener Zeitungen am 8. März 2009 (Sonntag) und 9. März 2009 (Montag) mit großen Serien zum Fall Josef Fritzl.
Tageszeitung „Österreich“
Die Tageszeitung „Österreich“ des Wolfgang Fellner begann am Sonntag, 8. März 2009 mit ihrer Serie. Man stellte Heinrich Schmatz ins Startloch. Das ist der Mann, zu dem diese Online-Zeitung am 2. März 2009 schrieb, dass er am 2. März 2009 Josef Fritzl im Gefängnis besucht hatte.
Österreich, die neue Tageszeitung, die seit zwei Jahren den heimischen Medienmarkt maßgeblich mit Stories im amerikanischen Sinn beeinflusst, zeigt noch einmal auf, wie es Heinrich Schmatz gelang, Josef Fritzl zu besuchen. (Er schrieb ihm einen handschriftlichen Brief mit Kugelschreiber und seinen üblichen Rechtschreibfehlern. Schmatz hat keinen Computer, geht zum Internetsurfen ins benachbarte Hotel in Klosterneuburg. Anm., B&G). Im Brief bekundet er sein Interesse, dass er Fritzl bei der gewinnbringenden Verwertung der sieben Immobilien helfen möchte. (Schmatz hatte urspünglich den Plan, die Häuser mit dem Honorar für die Fritzl-Kinder-Fotos in Pausch und Bogen zu kaufen, neu zu vermieten und die Erlöse den 14 Fritzl-Kindern zukommen zu lassen. Dieser Plan ging bis dato nicht auf, da er die 1.051 Fotos nicht zu seinen hohen Preisvorstellungen an den Mann bringt. Anm., B&G) Die Zeitung „Österreich“ schildert dann ein Telefonat mit dem Anstaltsleiter Günther Mörwald, in dem dieser seinen Häftling Nummer 1 gewohnt gelassen beschreibt: „Angepasst und höflich“.
Überraschungsbesuch
Was der Direktor nicht wusste, ist, dass sein Einser-Häftling am 2. März 2009 Besuch von einer Privatperson erhielt, die nicht zur Familie gehört. Die Zeitung „Österreich“ schreibt dann noch, dass Heinrich Schmatz herausfand, dass Josef Fritzl für seine „Memoiren nicht mehr vier, sondern nur mehr eine Million Euro“ verlangt. Dieses Geld soll natürlich die Großfamilie Fritzl erhalten. Schmatz will, das sagte er B&G, wenn nicht anders möglich, den Fall alleine lösen: Er ist der Ansicht, dass Fritzl Helfer beim Ausheben des Verlieses gehabt haben muss: „Alleine kann man nie und nimmer einen solchen Keller bauen“, so Schmatz zu diesem Online-Magazin. Fortsetzung der Fritzl-Serie in „Österreich“ folgt täglich bis Prozessbeginn!
Tageszeitung „Kurier“
Die zur Mediaprint gehörende Tageszeitung „Kurier„, die seit 55 Jahren den heimischen Medienmarkt beeinflusst, begann am Montag, 9. März 2009 ihrer Serie zum Fritzl-Fall. Sie startet mit einem psychologischen Portrait und beschreibt die Qualen, die die Kellerfamilie erlitten haben muss. Der „Kurier“ lässt entlang der Zeitachse internationale Geschehnisse laufen, die seit 1984 in der weiten Welt passiert sind und von denen mitten in Österreich eine Handvoll Leute im Keller nichts mitbekommen haben. Der „Kurier“ zitiert erneut die schamlosen Geständnisse und Interpretationen des Pädophilen Josef Fritzl, der im Gerichtsprotokoll allen Ernstes sagt: „Es war aus meiner Sicht ein ganz normales familiäres Verhältnis zwischen mir und Elisabeth und auch zu den Kindern. Es hat immer Gespräche über alles Mögliche gegeben. Sie war jedoch apathisch und es kann sein, dass es beim einen Ohr rein und beim andern Ohr wieder raus ist.“ (B&G bricht das Zitat hier aus Anstandsgründen ab.)
Der „Kurier“ zitiert im ersten Teil seiner Fritzl-Serie auch Tagebuchzetteln der Kellerfamilie, die sie im Geheimen angefertigt haben. Die drittälteste Tochter des Kerkermeisters Josef Fritzl, Elisabeth, führte 24 Jahre Tagebücher. Es sind Alltagsnotizen von großer Tragweite aufgezeichnet. Dass Ratten im Bunker waren, die sie fangen mussten, um sie zu töten. Wie er eine Personenwaage in den Keller gebracht hat, dann einen Spiegel, der den Kindern viel Freude gemacht hat. Am 2. März 1991 notiert die Tagebuchschreiberin Elisabeth Fritzl knapp: „Milch aus. Lebensmittel sind auch kaum vorhanden.“
Die „Kurier“-Serie zum Verständnis dieses Falles rund um 8.642 Tage Gefangenschaft auf 40 Quadratmetern wird täglich bis zum Prozessbeginn am 16. März 2009 fortgesetzt.
Anschwellender Bocksgesang
Die Berichterstattungsdichte nimmt nun allgemein zu. Das Geschehen verlagert sich nun auch auf die großen, aufklappbaren „Qualitätszeitungen“ im rheinischen Parkbankformat. So startet die zur Grazer Styria-Mediengruppe gehörende Wiener „Presse“ ab 15. März 2009 erstmals eine Sonntagsausgabe. Dass das einen Tag vor dem Fritzl-Prozess beginnt, ist sicher kein Zufall. Der Informationshunger wird groß sein und die Zeitungsleser greifen dann gern zur neuen Sonntagszeitung aus dem Haus der „Presse“, wenn Tags darauf ein Großereignis stattfindet.
Mediendruck steigt
Auch die anderen Qualitätszeitungen im rheinischen Parkbankformat wie „Salzburger Nachrichten„, „Oberösterreichische Nachrichten„, „Wiener Zeitung“ oder der lachsfarbene „Standard“ werden ihre Sicht der Dinge verdichten. Manche sicher in Serien. Auch das größte Kleinformat des Landes, die „Kronen Zeitung„, die in den letzten Monaten wenig Neues ans Licht brachte, sich aber zu Beginn des Falles mit Attacken auf den Bezirkshauptmann von Amstetten, Heinz Lenze, Verdienste erwarb, wird noch eine Serie starten. Zu erwarten ist, dass die heimischen Hochglanzmagazine „News“ (erscheint Donnerstags) und „Profil“ (erscheint Montags) jeweils mit einem „Sonderheft“ nachziehen, was nur dadurch eingeschränkt sein könnte, dass beim Bildmaterial zu Josef Fritzl nach wie vor Engpass herrscht.
Fachblätter
Wäre „Format“ noch ein schlagkräftiges Wirtschaftsmagazin, würde man die Umwegrentabiltität des Fritzl-Prozesses für Sankt Pölten hochrechnen, die Werbeminuten und Sendezeiten und die Kosten, die Medien mit diesem Prozess haben. Kleine Magazine wie „Datum“ beschränken sich auf Queranalysen zur Mediengesellschaft rund um den Fall. Die kriminalwissenschaftlichen Fachblätter wie „Die Kriminalisten“, „Kripo.at“ oder die deutsche „Kriminalistik“ schwiegen bisher zum Thema aus polizeilicher Sicht. Das Frauenmagazin „Woman“ zieht es vor, nach einer medienrechtlichen Wiener Verurteilung zum Thema leiser zu treten. Lokalmedien wie die mächtige „Niederösterreichischen Nachrichten“ werden ihre Vorort-Beziehungsnetze auswerfen und Details berichten, oder, eben weil enge Beziehungsnetze bestehen, auch nicht.
Fernsehsender
Der Wiener ORF (Österreichischer Rundfunk) bringt definitiv ein „Thema“ in der Prozesswoche (Abstrahlung: 16. März 2009), das ergab ein Telefonat mit Andrea Puschl durch dieses Journal am 4. März 2009. Heute, 9. März 2009, bringt die RTL-Sendung „Explosiv„, eine Barbara Eligmann-Erfindung, einen Beitrag zum Fritzl-Fall (mit Heinrich Schmatz). Vor Ort hat der ORF mit dem Landesstudio St. Pölten die Funkhoheit über Fernsehen, Radio und Online übernommen und kann eine ganze Woche in den Landesstudio-Sendungen zeigen, was man drauf hat.
Deutsche Magazine
Die großen Print-Magazine Deutschlands? Nun: Der „Spiegel“ wurde für eine Titelgeschichte im Mai 2008 durch ein Wiener Mediengericht abgeurteilt und wird sicher vorsichtig agieren. Der „Bunte“ steht noch ein Medienprozess zur Vorberichterstattung ins Haus, man wird sich zurücknehmen. Der „Stern“ brachte zum Fritzl-Fall bisher exakt zwei große Geschichten: Im Mai 2008 und in der Ausgabe 1/2009 (23. Dezember 2008). Beide blieben medienrechtlich unbedenklich. Es steht zu erwarten, dass man eine dritte große Lesegeschichte anfertigen wird. Das, was am Ende von diesem Fall bleibt, ist definitiv noch nicht geschrieben. Die britischen Bücher sind eher eine Zusammenfassung aus dem Internet. Die Woche 12/2009 wird auf jeden Fall in Fritzl-Woche umgetauft. Dann geht es weiter.
Dokumentationarchiv
Dieses Journal sammelt die österreichischen Medien gut auf. Für deutsche Leser oder ausländische Medienvertreter besteht somit ein kurzfristiges Angebot, Dossiers mit wesentlichen Beiträgen in Kopierform hier anzufordern (kopiert, nicht in PDF, da das Material zu umfangreich und nicht alles digitalisiert ist). Dies könnte Manchem helfen und wird gegen Spesenaufwand angeboten. Email oder Anruf genügt.
Gemäß dem alten Zungenbrecher: „Wenn mancher Mann wüsste, wer mancher Mann wär, tät mancher Mann manchem Mann mehr Ehr.“

Josef Keller-Fritzl - Jetzt geht es los.
Der Spaß hat sein Ende gefunden. Der größte Triebtäter der Zweiten Republik kommt vor Gericht.
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers Josef Fritzl, Medien)
Heinrich Schmatz schützt die Fritzl-Kinder (und veröffentlicht deren Umrisse)

Heinrich Schmatz - Schützer der Fritzl-Angehörigen, indem er Umriss-Bilder von ihnen veröffentlichte. (Foto: TZ Österreich)
(Wien, im Februar 2009) Am 9. September 2008 saßen Heinrich Schmatz und der Herausgeber dieses Journals im Gastgarten des Wiener Lokals „Adam“ nach einer Veranstaltung zum Gespräch. Verteilt auf anderen Tischen – denn zu uns setzte sich ja niemand: der ehemalige Wiener Polizeikapo Hofrat Ernst Geiger mit Gattin, Ländle-Gerichtsgutachter Doktor Heinrich Haller, der Zigarillo paffende Wiener Strafverteidiger-Schöngeist Ernst Schillhammer und weitere.
Heinrich Schmatz erzählte im Zwiegespräch zwar sehr ausführlich seinen Leidensweg mit der Justiz. Über versiegte Millionen und russische Geschäftspartner, Holz- und Energiegeschäfte. Aber mit keinem Wort sagte er, dass er im Besitz von 1.051 Fotos ist.
Die österreichische Welt staunte sehr, als am 9. Februar 2009 die britische Zeitung „SUN“ (dt. Sonne) auf den Seiten 12 und 13 eine Doppelseite mit zwei großen Fotos der Fritzl-Angehörigen brachte. Es waren die ersten Bilder, die seit zehn Monaten von den Verlies-Kindern des Inzest-Täters Josef Fritzl (74) veröffentlicht wurden.

In diesem Medienreich geht die Sonne nie unter.
Die Fotos liefen an diesem Tag unverscannt auch auf BBC und Rupert Murdochs Sky News. Sie stammen von einem unbekannten Paparazzi, der die Fritzl-Angehörigen an ihrem Wohnort bei Grein (Oberösterreich) vor Kurzem aufspürt und fotografiert hat. Weit früher stach der Österreicher alle Paparazzis mit ihren Jagdobjektiven aus. Heinrich Schmatz war zur rechten Zeit am rechten Ort: In der Nervenheilanstalt Mauer-Öhling. Wer sich mit der Justiz anlegt, kommt in den Gulag oder wird besachwaltert. Er kam in die Klinik, aber bald wieder raus. Zur selben Zeit waren auch die Fritzls mit Anhang im selben Pavillon in Behandlung.
Seine Fotos kamen Mitte 2008 mit Spy-Ausrüstung zustande. Die kleine Hochtechnologie machte es möglich, dass unentdeckt 1.051 Fotos geschossen werden konnten. Schmatz sieht sich nun als Beschützer der Fritzl-Angehörigen, die mittlerweile (wie er) nicht mehr in der Klinik, sondern am geheimen oberösterreichischen Ort bei Grein leben. Als er nun in Medien erfahren hat, dass ausländische Paparazzis den Ort ausfindig machten und auf erste Fotos warten, ging er in die Offensive.
Kurz nachdem die „SUN“ die Fotos von Elisabeth Fritzl veröffentlicht hatte, ging Heinrich Schmatz zur Wiener Zeitung „Österreich“ und zeigte seine Bildmappen vor. Schließlich erschienen einige Bilder. Jedoch nur Umrisse und starke Bearbeitungen mit veränderten Kleidungsfarben. Er hat vor allem die Kinder der Elisabeth Fritzl gestochen scharf in sehr schönen Ausschnitten, aber auch zwei Großaufnahmen der Elisabeth.
Der Foto-Lizenz-Markt bleibt heiß umkämpft. Kürzlich zahlte die größte, auflagenstärkste britische Zeitung „SUN„, deren tägliche Auflage analog zur „BILD“ bei 3.5 Millionen Stück liegt, für diverse Bilder eines 13-jährigen „Babyface-Daddy“ 11.000 Pfund.
Bauernschlau
Der schlaue niederösterreichische Bauernsohn, der seit Jahren unternehmerisch aktiv ist, will mit seinen Fotos der Fritzl-Angehörigen nicht vorrangig Geld machen und schon gar nicht die Fritzl-Angehörigen bloßstellen. Er möchte den Wettlauf um das erste Foto beenden. Die Angehörigen sollen, so Schmatz, ein Leben ohne Fotografen leben.
Auch will er aufzeigen, wie selbstgefällig und unfähig der österreichische Justizapparat ist: Laut seinen Erfahrungen im Pavillon Mauer-Öhling waren die Fritzl-Kinder gar nicht geschützt. „Ich bin neben Elisabeth auf der Parkbank gesessen“, diktiert er Wolfgang Höllriegl von „Österreich“ am 22. Februar 2009 ins Heft. Musste er auch, wegen der Mikrokameras. Sechs Wochen ging der Paarlauf, nun gehen die ehemaligen Psychiatrie-Insassen wieder getrennte Wege. Schmatz will auch weiterhin der Familie der Fritzl-Angehörigen helfen und hätte Unternehmensideen bei der kreativen Verwertung der sieben Immobilien des Patrons.
Die SUN-Fotos der Fritzl-Angehörigen (Paparazzi-Bilder) erschienen in Österreich und Deutschland wegen des Medienrechts nicht. Nach Skandinavien sollen sie aber verkauft werden. Das Alexandrische Medienreich des Rupert Murdoch umspannt den gesamten Orbit. Austria ist bekanntlich „too small for this case“. Die heimischen Medienanwälte bleiben gegen die „News Corporation“ des Rupert Murdoch, die 31 Mrd. Euro Umsatz und 5 Mrd. Euro Gewinn im Jahr 2008 machte, machtlos.
Die Familie Fritzl lebt in Oberösterreich fern der Medienwelt. Alle leben unter einem falschen Namen, Elisabeth hat laut Informationen der „Niederösterreichischen Nachrichten“ vom 15. Dezember 2008 den PKW-Führerschein gemacht. Medienrechtlich ist gerade der Umstand der neuen Identität von Brisanz. Es könnte geschehen, dass fast alle Medienklagen ein Schlag ins Wasser werden. So scheiterte „Opferanwalt“ Christoph Herbst aus Wien bereits gegen die Medien „Der Österreichische Journalist“ (DÖJ) des Salzburger Fachverlegers Johann Oberauer und gegen die „Vorarlberger Nachrichten“ (VN) des Eugen Russ mit Klagsvorbringen vor den hiesigen Landesgerichten Salzburg und Feldkirch kläglich. Beide Anträge wollten die Namensnennung der Elisabeth Fritzl verhindern. Die Klagen wurden nicht einmal zugelassen, da allein im „Google“ der Name kontextuell mit dem Geschehen in Amstetten bereits knapp drei Millionen Mal aufscheint. Am Straflandesgericht Wien gingen zwei Klagen mit größerem Erfolg über die Bühne (B&G berichtete). Einmal verlor „Österreich“, einmal verlor „Der Spiegel“.
Wanted – Josef Fritzl – Fotos
Fotos zum Kinderschänder Josef Fritzl werden immer noch gesucht. Auch bei diesem Journal gibt es immer wieder Anfragen (einige aus Österreich, BILD, zuletzt Sky News). Ein für allemal: Diese Webseite weist darauf hin, dass das Corps der Justizwache in St. Pölten familiär arrangiert ist. Jede Anstiftung, Josef Fritzl beim Duschen, bei der Essensausgabe, beim Einkauf oder Hofspaziergang in der Justizanstalt St. Pölten zu fotografieren, wäre durch die Dienstzuteilung exakt nachweisbar. Da Staatsjobs in Niederösterreich dünn gesät sind, riskiert der entsprechende Justizwachebeamte – Minimum – fünf Monate bedingte Haft und die fristlose Kündigung. Daher müsste das Honorar für solche Fotos mindestens zehn Jahresgehälter ausmachen.
Rechnet man vor, dass ein Justizwachebeamte in der JA St. Pölten 1.400 Euro netto im Monat verdient (es gibt in der JA St. Pölten Vertragsbedienstete im zweiten Dienstjahr, die nur 800 Euro netto im Monat verdienen), also 20.000 Euro im Jahr, dann müßte das Fotohonorar zehn Jahresgehälter ausmachen, damit ein Beamter das Risiko, die Schmach und die Kündigung auf sich nimmt: Also 200.000 Euro!
Ob die „SUN“ das tatsächlich zu zahlen bereit ist, steht in den Sternen.
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossier Josef Fritzl, Medien, Medienrecht)
Josef Fritzls Angehörige klagen – DER SPIEGEL verurteilt

Titelgeschichte des SPIEGEL wurde am Wiener Landesgericht von der Amstettner Fritzl-Ehefrau geklagt. (Foto: Zeitschriftenarchiv Oswald 1090)
(LG Wien, am 6. Februar 2009) Fünf Journalisten, darunter zwei Frauen und zwei Adelige schrieben an der Titelgeschichte „Das Böse nebenan“ für den Hamburger „SPIEGEL“ im Mai 2008. Erschienen ist die Geschichte in Ausgabe 19 des Nachrichtenmagazins am 5. Mai 2008. Der genaue Titel des Artikels, der sich von Seite 54 bis 63 zieht, lautet: „Der Terror des Patriarchen„. Untertitel: „24 Jahre lang führte der Österreicher Josef Fritzl ein Doppelleben mit zwei Familien: einer für die bürgerliche Seite seines Lebens und einer weiteren im Untergrund, für die dunkle Seite seiner Seele. Die Aussagen seiner misshandelten Tochter zeigen, wie kaltblütig er das Jahrhundert-Verbrechen durchführte.“
Im November 2008, also innerhalb der sechsmonatigen Klagsfrist bei Mediendelikten, brachte die Amstettner Anwältin Martina Gaspar im Namen der Ehefrau des Josef Fritzl einen Schriftsatz beim Landesgericht Wien ein. Man forderte keine konkrete Summe wie am Tag davor, als man für vier Mediendelikte der Wiener „News-Gruppe“ gar 260.000 Euro begehrt hatte (11.000 Euro wurden es). Da bei Medienstrafdelikten die Höchststrafe 20.000 Euro sind, wären beim „SPIEGEL“ maximal 40.000 Euro möglich gewesen. Am 6. Februar 2009 ist die Erstinstanz verhandelt worden. Das Magazin wird durch die Kanzlei Windhager und Wukowitsch vertreten. Der „SPIEGEL“ wird zu 4.000 Euro Schadenersatz verurteilt (zwei Mal 2.000 Euro für Print und Online-Archiv).
Vorbote, was kommt
Das Verfahren beginnt um 9 Uhr 00 im Saal 305 des LG Wien. Das Randverfahren rund um den „Fall Fritzl“ gibt einen Geschmack, wie über das Gesamtverfahren berichtet werden kann: Gar nicht. Um 9 Uhr 05 kommt der Herausgeber zur Tür, öffnet sie, fragt „Öffentlich, nicht öffentlich?“. Ihm wird beschieden: „Nicht öffentlich.“ Tür wieder zu. Um 9 Uhr 07 kommt der Vertreter der APA, öffnet die Tür und kommt zwanzig Sekunden später wieder heraus. Man kann von Glück sprechen, dass um 9 Uhr 25 das Verfahren schon wieder aus ist. Es wird aufgerufen: „Eintreten zur Urteilsverkündigung Sache Fritzl gegen Spiegel“. Die Urteilsverkündigung ist öffentlich. APA und B&G treten ein (sonst ist niemand da) und skribeln mit, was Richterin Lucie Heindl-König, ausgewiesene Expertin in Medienrecht und Vertreterin einer eher moderaten Linie, betont zügig verkündet.
Die Medienklage basiert auf § 7 – Österreichisches Mediengesetz und den Unterpunkt „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches“. Darin geht es im Wesentlichen um „öffentliche Blossstellung“.
Konkret geht es in der Klage um eine Titelgeschichte im SPIEGEL vom 5. Mai 2008 und um die Datenspeicherung im SPIEGEL-Archiv, genannt SPIEGEL-WISSEN. Dort ist der Beitrag bis heute abrufbar und das wird sich bis zur Rechtskraft auch nicht so schnell ändern.
Österreich-Verbreitung klein – wenig Schadenersatz
Richterin Lucie Heindl-König begründet wie gewohnt ausführlich im mündlichen Urteil die Schwerpunkte ihrer Analyse. Vorweg die Details zur moderaten Schadenersatzhöhe. Man habe nach dem Urteil Karl-Heinz Grasser gegen BILD-Zeitung in der österreichischen Rechtssprechung den Grundsatz anzuwenden, dass die „österreichische Verbreitung“ den Ausschlag gibt. Damals klagte der Finanzminister die Verbreitung privater Urlaubsfotos mit astronomischen Geldvorstellungen ein, wurde aber mit 30.000 Euro „abgespeist“ (Verstoß Print und Online). Der Grundsatz, der sich daraus ableitet: Es zählt nur, wie der Österreicher dieses Medium nutzt und nicht der Deutsche oder der Europäer.
Enger Leserkreis – 11.315 Käufer
Der SPIEGEL ist laut Eigendefinition Europas größtes Nachrichtenmagazin. Für österreichische Medienurteile zählt anderes: Der SPIEGEL hat in Österreich „nur 11.315 Käufer“. Das SPIEGEL E-Paper (Vorabmagazin am Samstag, das erst am Montag erscheint) haben gar „nur 124 Personen abonniert“. Die Archiv-Nutzung interessiert nur Freaks (etwa Herausgeber). Die gut informierte Richterin: „Österreicher, die sich am Wochenzeitungsmarkt informieren wollen, lesen eher News, Profil, Format, weniger den SPIEGEL“. Daher gibt sie pro Mediendelikt nur 2.000 Euro Geldbuße.
Public Watch Dog-Funktion der Presse
Den § 7 MedienG wendet Richterin Lucie Heindl-König so an: Der Fall muss „berichtbar bleiben“, da es sich um einen großen Kriminalfall handelt. Auch „der persönliche Lebensbereich bleibt berichtbar“, weist die Richterin Totalzensur in die Schranken. Doch das dürfe nicht nach dem Motto „Die sind gestraft genug durch den Kriminalfall, daher sind sie mediales Freiwild“ geschehen. Medien haben „nach Art 10 EMRK“ weiterhin ihre Rechte. Die „Public Watch Dog-Funktion der Presse“ (Heindl-König) ist nicht grundlegend einzuschränken.
„Eine Information zu viel“
Im gegenständlichen Beitrag ginge es dem SPIEGEL jedoch darum, „etwas Griffiges zu bieten“ und man bedient „Boulevardinteressen“. Der Beitrag zeigt (Richterin liest Zitate kurz an) „eine Information zu viel“, indem er anspricht, dass Josef Fritzl zwar in Thailand sexuellen Vorlieben nachgegangen sei, aber zu Hause ein Kostverächter war und seine „Ehefrau nicht mehr angerührt“ habe. Die Skizzierung der Ehefrau des Josef Fritzls als „unterwürfig“ sei medial erlaubt, die Informationen zum Sexualleben der Ehefrau seien jedoch „nicht relevant für die Medienöffentlichkeit“, so die Richterin. Auch sei die Behauptung, dass die Ehefrau Fritzls „offensichtlich vom Sextourismus des Josef Fritzl Bescheid gewußt hat“, nur dazu geeignet, „die Sensationsgier der Leser zu befriedigen.“ Gerade die „Geschlechterspähre ist der besonders geschützte Bereich“ des § 7 Mediengesetzes.
Behördenversagen thematisieren
In ihrer mündlichen Urteilsbegründung meint die Richterin, es wäre besser gewesen, „Behördenversagen“ zu thematisieren. Und: „Gänzlich ohne Namensnennung auszukommen muss möglich sein. Manche Medien haben die Namen abgekürzt oder gar nicht geschrieben.“ Da der Fall so prominent wurde, wisse man ohnehin wer gemeint ist, was die Namensnennung nicht zwingend mache. Die Ehefrau des Josef Fritzl ist für die Wiener Medienrichterin nur eine Nebenfigur, deren „höchstpersönlicher Lebensbereich“ schützenswert sei.

Wiener Anwalt Michael Wukoschitz aus der Mariahilferstraße erwägt Berufung. (Foto: Marcus J. Oswald)
Der SPIEGEL ist durch die Wiener Kanzlei Windhager – Wukoschitz vertreten. Anwalt Michael Wukoschitz vertritt in der Mediensache Fritzl neben dem „SPIEGEL“ auch die „Bunte“ und die „Super Illu“. Derzeit liegen ihm keine weiteren Klagen vor. Zur „Bunte“ soll etwas in Vorbereitung sein, da hier besonders mit den Mitteln des Boulevardstils gearbeitet worden sein soll.
Das Urteil im Fall Angehörige Fritzl gegen SPIEGEL ist nicht rechtskräftig. Wukoschitz nimmt am 6. Februar 2009 drei Tage Bedenkzeit. Der Anwalt kann nur tun, was der Mandant SPIEGEL tun will. Im Falle einer Berufung, ist der Ablauf vorgegeben: Nach drei Tagen Nachdenkzeit wird binnen zwei Wochen die Berufung angemeldet. Dann Urteilsausfertigung (bei Richterin Heindl-König meist flott, also binnen zwei Monaten). Ein weiteres Monat hat der Berufungswerber Zeit, die Berufung einzubringen. Dann folgt ein Verhandlungstermin am Oberlandesgericht. Sollte der SPIEGEL berufen wollen, ist das Medienurteil gegen den SPIEGEL nicht vor Herbst 2009 rechtskräftig. Man kann davon ausgehen, dass berufen wird und man den Strafprozess abwartet (ab 16. März 2009) und etwaige Erkenntnisse daraus in die Berufungen der Medienverfahren thematisch einarbeitet.
Am Rande: „Urteilsveröffentlichung“ wird von der Amstettner Klägeranwältin Martina Gaspar keine verlangt.
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers Josef Fritzl, Gerichtssaal, Medien) – Saal 305, 9 Uhr 00 – 9 Uhr 25
Josef Fritzls Angehörige beginnen mit Klagen gegen Medien

Die Ehefrau des Josef Fritzl spielt nach wie die Unschuldige. (Fotoquelle: Kurier / Wien, 1.05.2008)
(Wien, im Februar 2009) Die ersten Medienklagen der Angehörigen des Josef Fritzl liegen am Wiener Richtertisch und diese haben Sprengkraft. Die Ehefrau des Amstettner Multi-Täters brachte über die Amstettner Anwältin Martina Gaspar zahlreiche Schriftsätze ein. Inhalt: Die Ehefrau des Josef Fritzl fühlt sich im „höchstpersönlichen Lebensbereich“ eingeschränkt. Zur Erinnerung: Das ist jene Frau, die zuließ, dass Josef Fritzl sich im Keller der Ybbsstraße 40 eine Zweitfrau hielt, die seine eigene Tochter war, mit der er sieben Kinder zeugte. Die Ehefrau gab nach Aufkommen dieses Falls an, von allem nichts gewußt zu haben.
Medienkulturen
Dann kamen Wiener Journalisten ins Provinznest Amstetten und drehten jeden Stein um, weil es nicht sein kann, dass eine Ehefrau 24 Jahre mit einem Multi-Täter unter einem Dach lebt und sich nichtsahnend gibt. Es erschienen kritische Artikel in den Zeitschriften der „News-Gruppe“. Rund um den 27. April 2008 (Fritzl-Festnahme) war journalistische Hoch- und Jagdsaison. Die nunmehrigen Klagen der Ehefrau des Josef Fritzl sagen viel über das mangelhaft ausgeprägte Medienverständnis in Österreich aus.
Offenbar liest man in Amstetten Medien anders oder gar nicht. Oder nur das Bezirksblatt, wo amikal jeder jeden kennt. Es trafen zwei Medienkulturen frontal aufeinander: Die städtische, die aufdeckt und die regionale, die zudeckt. Wochenlang waren die besten Journalisten Deutschlands und Österreichs in Amstetten. Der Bezirkshauptmann Hans-Heinz Lenze bekam es mit der Angst und klagte dem Herausgeber dieses Journals nach einer Veranstaltung im Wiener Juridicum, dass gegen ihn die „Kronen Zeitung“ eine Kampagne reite. Ach.
Kampagnen
Und nun die Ehefrau des Josef Fritzl. Sie meint sowieso, dass gegen sie nur Kampagnen geritten werden. Das entspricht dem Selbstverständnis von Leuten, die wenig mediengeschult sind. Sie glauben, Medien diktieren zu können, was geschrieben wird. Sie vertrauen nicht auf die abwägende Kompetenz von Medienleuten.
Zwei Artikel, bezeichnenderweise aus der Zeitschrift „WOMAN“ wurden eingeklagt, sowie ein Artikel aus der Zeitschrift „NEWS„. Die Ehefrau des Josef Fritzl, die bislang so gut wie nichts zur aktiven Aufklärung dieses abscheulichsten Kriminalfalls in Österreich beigetragen hat (und trotzdem nicht der Mittäterschaft angeklagt wurde) wollte allen Ernstes von der „News-Gruppe“ für vier Beiträge (vierte Klage wurde abgewiesen – Veröffentlichung des Fritzl-Gutachtens) die stolze Summe von 260.000 Euro Schadenersatz.
Geldgier
Dazu ist zu sagen, dass Medienklagen immer der gleichen Masche folgen: Zuerst nichts preisgeben, obwohl eine Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit besteht, Auskunft zu geben. Im Fall Fritzl bestand diese Verpflichtung, weil der Ruf Gesamtösterreichs zu leiden begann. Man muss von einer Angehörigen erwarten, dass sie Auskunft gibt, da sich – machen wir es persönlich – der Herausgeber dieses Journals, der Österreicher ist, nicht von den Fritzls anpatzen lässt, Österreicher zu sein. So einfach ist das. Es ist unerträglich, dass diese Familie dafür verantwortlich ist, dass man im Ausland zu Amstetten angesprochen wird. Daher hat diese nunmehrige Klägerin die Verpflichtung gegenüber Medien Auskunft zu geben.
Nichts zu sagen, von „bösen Medien“ zu schwadronieren, aber dann nach amerikanischem Prinzip astronomische Summen einklagen, entspricht dem Fehlverständnis dieser Leute. Und zeigt die Schwierigkeit des Mediengewerbes. Dieses hat die Verpflichtung, die Substanz und Seele Österreichs reinzuhalten. Tut man es dann, ist um Aufklärung bemüht, kommen Provinzeier, die Massiv-Inzest in den eigenen vier Wänden zulassen und klagen Medien in Grund und Boden. Ergebnis am 5. Februar 2009 (Landesgericht Wien, Erstinstanz): Die „News-Gruppe“ wurde verurteilt, für je zwei Beiträge in „WOMAN“ und einen Beitrag in „NEWS“ 11.000 Euro zu bezahlen. Zuzüglich Kosten. Also derzeit rund: 18.000 Euro. Die Richterin Bettina Körber sprach im mündlichen Urteil laut APA von zu „reißerisch aufgemachten“ Artikeln, die „die psychische Befindlichkeit der Ehefrau ausgebreitet“ hätten. Das Verständnis dieses Journals für die ersten Urteile in der Sache Fritzl hält sich in engen Grenzen.
Zwischen den Fronten
Der Rechtsvertreter der „News-Gruppe“, Gerald Ganzger ging in Berufung. Damit heben sich die Kosten laut AHK (Allgemeine Honorar Kritieren) im Instanzenzug spürbar auf 25.000 Euro an. Ganzger stand 2006 auf anderer Seite (Fall Kampusch), wechselte kreativ die Fronten – und steht nun auf der richtigen Seite.
Heute gehen Medienprozesse gegen das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ und „Spiegel Online“ am Landesgericht Wien über die Bühne. Der „Spiegel“ schloss dieser Tage aus Kostengründen das Wiener Büro. Bemerkenswert auch dies: Die weiteren Medienprozesse werden aus Gründen des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Es dürfen keine Details der Verhandlung an die Öffentlichkeit gelangen.
Da diese Dinge einer journalistischen Entmündigung gleichkommen, wird B&G heute vor Ort sein und schauen, was da am LG Wien gespielt wird. Es ist kein schönes Spiel.
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers Josef Fritzl, Justizfälle, Justizkultur, Medien)
Fall Josef Fritzl mit Schlagzeilen und Schlaglöchern

Kräftige Schlagzeile: Manchen gefällt's, manchen weniger. (Fotoquelle: Tageszeitung Heute, 22. Jänner 2009)
(Wien, im Jänner 2009) Der Fall Josef Fritzl kommt ins Rollen. Über Schlagzeilen und Schlaglöcher. Der Herausgeber dieses Journals ist heute auswärts und fährt nach Amstetten, um das Haus zu besichtigen.
In St. Pölten sind indessen die Richter bestimmt. Strafrichterin Andrea Humer, 48, wird das Verfahren leiten. Christiane Burkheiser, 32, vertritt die Anklage.
Zu diesem Thema zwei Anmerkungen: Günstig wäre, wenn österreichische Medien nicht mehr schrieben, dass beim Fall Fritzl „das erste Mal in Österreich“ eine Anklage nach Sklaverei (§ 104 StGB) erhoben wird. Gesagt wurde das in zahllosen Zeitungsartikeln: Eine Anklage nach „Skalvenhaltung“ findet das „erste Mal in Österreich“ Statt. Korrekt wäre, das nicht mehr zu schreiben. Denn es ist falsch.

Die Brieftaube.
Fenstersimsgespräche
Nehmen wir an – mit Hinblick auf Datenschutz: Es sitzt eine Taube am Fenstersims und schaut am Fenster zu wie man am Computer arbeitet. Weil man Tierfreund ist und für jede Taube auf der Straße bremst, beginnt die friedliche Taube plötzlich zu sprechen. Dann erzählt die Taube, die schon lange über den Dächern Wiens kreist, die Geschichte. Vom Herrn Mann und seinem Akt, dem „Mann-Akt“. Herr Mann wurde 2006 von der Polizei abgehört. Das zweite Mal schon. Er wurde auch im Wiener Café Westend observiert. Er kam in den Genuss des Lauschangriffs – Stufe eins, zwei und drei. Ab 22. Juli 2006 saß Herr Mann in U-Haft. Er landete in der JA St. Pölten und schmorte dort fünf Monate. Der Vorwurf lautete: § 104 StGB (Sklavenhaltung). Anklage: Staatsanwaltschaft St. Pölten. Die „Akte Mann“ ist viele Bände dick. Richterin ist: Andrea Humer. Durch einen Anwalt folgte die Entlassung aus der U-Haft. Der Fall wurde Anfang 2008 endlich verhandelt und bis auf weiteres vertagt. Die Falltiefe reduzierte sich mittlerweile von Geschworenen- auf Schöffenzuständigkeit. Der Fall ist bis heute nicht abgeschlossen. Doch er wurde ursprünglich nach § 104 StGB am LG St. Pölten angeklagt. Er brachte eine grosse Maschinerie in Gang (dicker Akt). Dann flog die Taube wieder weg vom Fenstersims. Mehr darf sie nicht sagen.

Um eine Anklage stichhaltig zu widerlegen, ist es nötig in Handbüchern nachzuschlagen, was Sklaverei ist. (Quellen: Gerichtsakt und Handbuch Menschenrechte verstehen)
Der aktuelle Fall Fritzl ist weitläufig und spannt sich seit 1984. Es wird kritisiert, dass Berichterstatter, die immer einen Dienst an der Bevölkerung leisten (mehr ist es nicht, aber auch nicht weniger) am Montag, 16. März 2009 nur die Verlesung der Anklageschrift und die Eröffnungsplädoyers hören dürfen und dann bis zur Spruchverkündigung ausgeschlossen bleiben. Dazwischen will das Gericht jeden Tag um 16 Uhr 00 ein „Briefing“ veranstalten, in dem zum Gang der Verhandlung informiert wird.
So etwas gab es in Österreich noch nie. Dieses bescheidene Journal führt Telefonate. Noch nicht so viele wie Silvio Berlusconi, der 12 Stunden am Tag telefonieren soll. Aber einige. Tenor: Schlechte Lösung. Es ist nicht Aufgabe dieses Journals, sich über alles den Kopf zu zerbrechen. Aber wie soll man eine Stimmung auffangen, wenn man die Gesichter nicht sieht? Wie eine Stimme beschreiben, wenn man sie nicht hören darf? Mimik, Gestik, Wortwahl, die Farbe, das Coleur und Kolorit. All das fällt weg. Von Kontrolle der Justiz ganz zu schweigen.
Man kann und muss über Opferschutz diskutieren. Er hat gute Seiten und seine Exzesse. Max Friedrich wird von den Ärzten gelobt, er wird von der Kriminalpolizei gelobt. Warum: Weil er sich für die kontradiktorische Einvernahme eingesetzt hat. Die Frage ist, ob das bis St. Pölten durchgedrungen ist. Man sagt, Josef Fritzl habe seine Angehörigen „3.000 Mal vergewaltigt“. Das sei der Grund, die Öffentlichkeit auszuschließen. Wir erinnern, dass am LG Graz ein Polizeibeamter vor Gericht stand (2006), dem seine Ehefrau dasselbe und exakt die gleiche Zahl (3.000) vorwarf. Er bekam einen Strafprozess. Beide Seiten luden je 25 Zeugen vor, die die Ehe beschrieben. Das Verfahren blieb öffentlich. Ein Bericht dazu erschien in der „Kleinen Zeitung“.

Das ist der Eingang zu Josef Fritzls Haus - und Keller. Das Haus ist ein Mehrparteienhaus. Fritzl vermietete auch an andere Parteien. Diese wunderten sich immer, warum so hohe Stromkosten sind und das Haus keinen Keller hat. Dazu vielleicht bald auf dieser Webseite ein äußerst interessanter Bericht zur Ybbsstraße 40. Wir trieben einen Mitmieter auf. (Foto: Marcus J. Oswald am 29. Jänner 2009 in Amstetten)
Vielschichtiger Prozess
Beim Fall Fritzl geht es nicht nur um Vergewaltigungen, sondern um strukturelles Einsperren, Behördentäuschung, einen Mordvorwurf und um eine umfassende Gutachtenserläuterung. Das alles soll unter Komplettausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, weil es ein Gericht nicht managen kann, ein öffentliches Großverfahren durchzuführen.
Praktisches Beispiel: Immer wieder wird Öffentlichkeit temporär ausgeschlossen. Etwa beim Vorspielen eines Videos, in dem eine Zeugin über eine Vergewaltigung berichtet. Dann ist der Ablauf so: Der Richter unterbricht, schickt alle hinaus und holt alle nach zwanzig Minuten wieder herein. So geschehen, LG Korneuburg „Call Girl Prozess“ gegen Frank Hohenberger (2006, Richter Neumar). Alles machbar. Aber in St. Pölten wollte man nicht.
Justizkritiker sagen, dass die Art der St. Pöltner Prozessplanung Zweifel an der Qualität aufkommen lässt und zugleich verdeckt. Mangelndes Prozessmanagement zeigt sich und mangelndes Prozessmanagement wird zugedeckt, da man alle ausschließt.
Der Große Saal 119 im Landesgericht St. Pölten hat 98 Sitzplätze. Angeblich haben 250 Journalisten Anmeldungen vor. Letzter Stand ist, 27. Jänner 2009: 60 Journalisten haben sich bisher angemeldet. Die Anmeldung erfolgt über: franz.cutka@justiz.gv.at (Landesgericht St. Pölten).
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizkultur, Dossier Josef Fritzl)
Hubsi Kramar bezieht Pension Fritzl

Hubsi Kramar begibt sich in die Pension Fritzl. (Theaterfoto: Alexandra Reisinger)
(Wien, im Jänner 2009) Wien ist Kulturhauptstadt von Österreich. Wie immer beginnt der Fisch am Wasserkopf zu stinken. Das zeigt dieser Tage ein Künstler, der hitzige Diskussionen nahe am Kulturkampf auslöst.
Im Wasserkopf Wien sitzt die Bundesverwaltung, der die Landesverwaltungen und die Bezirksverwaltungen unterstehen. Diese Verwaltungen haben einen Fall Josef Fritzl seit 1984 durch konsequentes Wegschauen zugelassen. Das ist die Kritik, die der Künstler Hubsi Kramar in seinem Schauspiel, das am 23. Februar Premiere hat, formuliert. Diese Nestbeschmutzung am Land des Wegschauens ist nun selbst Kritik ausgesetzt. In Wiener Zeitungen liefen hunderte Leseremails und Briefe ein, die dem Künstler Steuergeldverschwendung vorwerfen.
Subvention (pro Saison) – 150.000 Euro
Doch man muss vorsichtig sein. Die Kritik an der Kritik und die Kritik an der Finanzierung der Kritik an Österreich darf formuliert werden. Doch sie darf nicht dominieren. Österreich war immer ein Land der künstlerischen Freiheit. Auch 1988 brannte das Burgtheater nicht, als Thomas Bernhard „Heldenplatz“ inszenierte.
Noch verrät Hubsi Kramar nicht, worum es in seinem Schauspiel geht, das am 23. Februar 2009 im ehemaligen Anatomiesaal der Veterinärmedizin Premiere hat. Doch der bekennende Marxist, der Stammgast im „Café Dogma“ war, ist kein Mann kleiner Taten, sondern einer, der mit heiklen Themen wachsam umgeht.
Unbedingter Kunstwille
Legende sind seine früheren Auftritte. Einmal ging er zu Ursula Pasterk, der damaligen Kulturstadträtin von Wien, mit einer Pistole. Als die Stadträtin beschied, dass er für ein Schauspiel keine Subvention erhält, hielt er sich die Pistole an die Stirn und sagte: „Jetzt werde ich mich erschießen.“ Es war nur eine Theaterpistole.
Diese Episode aus den 80er Jahren zeigt seinen unbedingten Willen, Kunst zu machen. Er ist ein Gestalter, mit dem immer zu rechnen ist.
Adolf am Opfernball
Als vor fünf Jahren im Fasching Opernball war, fuhr ein dunkler Wagen die Staatsopernrampe vor. Die Fotografen waren neugieriger Erwartung, wer aus der Karrosse steigt. Er war Adolf Hitler. Besser: Hubsi Kramar, der mit Nazi-Festuniform und aufgeklebtem Bart dem ehemaligen Führer täuschend ähnlich sah. Es waren seine 15 Sekunden Weltruhm und keineswegs sein Ende. Auch wenn sich Polizisten auf ihn schmissen. Ein Verfahren nach „Wiederbetätigung“ wurde eingestellt. Der Kunstakt wurde erkannt. Er wollte damit der „besseren Gesellschaft“ einen scharfen Spiegel vorhalten.
Als das ehemalige Männer-Obdachlosenheim „Meldemanngasse“ in Wien die Pforten schloss, inszenierte Hubsi Kramar in diesen Gemäuern das hitlerkritische Stück von George Tabori „Mein Kampf“.
Tabubruch
Der knapp 60-jährige Hubsi Kramar ist ein expermientierfreudiger Vollblut-Schauspieler. In den USA würde man sagen: Independent-Mime oder off-off-actor. Er bespielt stets ungewöhnliche Ort und Kleinstbühnen und schafft neue Situationen.
Nun macht er einen weiteren Tabubruch: Während der Amstettner Inzest-Opa Josef Fritzl, 74, in der Justizanstalt St. Pölten seinem baldigen Prozess und Ende am 16. März 2009 entgegen zittert, bringt Kramar ein Stück auf die Bühne. „Pension Fritzl“ spielt an einem denkunmöglichen Ort: Im Keller des Josef Fritzl.
Das könnte spannend werden. Man weiß noch nichts. Doch üblicherweise sind Stücke, Filme und Dramen, die Griechische Tragödien im Modell der Einheit von Ort, Zeit und Handlung nachahmen, die stärksten Entwürfe der Theatergeschichte. „Ödipus Rex“ von Sophokles, „Geschlossene Türen“ (huis clos) von Jean Paul Sartre, „Ritter, Dene, Voss“ von Thomas Bernhard wären drei Vergleichsbeispiele. Geschlossene Mikrodramen hoher Dichte.
Vielleicht kann sich Hubsi Kramars Schauspiel zu Josef Fritzl in diese Galerie einfügen. Man wird sehen.
Premiere ist am Montag, dem 23. Februar 2009, 19 Uhr.
Ort: 3raumaktionstheater, 1030 Wien.
Handlung: Josef Fritzl.
Vorankündigung der Kramar-Bühne: „PENSION FRITZL – TAT t.atr. Eine Keller Soap. Im Keller unterm Teppich: Tiefer gehts nicht mehr. Einfach: Nieder-Österreich.“
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3 Raum
Der Schauspieler im Internet: www.hubsikramar.net
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers, Josef Fritzl)
„STERN“ aktuell in Österreich wegen Josef Fritzl

Stern-Reporter suchen Spuren zu Josef Fritzl.
(Wien, im November 2008) Der Hamburger „Stern“ ist aktuell mit einem Reporterteam in Österreich, um im Fall Josef Fritzl den großen Themenaufriss zu recherchieren. Josef Fritzl ist seit 27. April 2008 in St. Pöltner Haft.
Der „Stern“ veröffentlichte bereits im Mai 2008 eine große Geschichte zum Amstettner Untier. Diesmal geht man prüfende Wege. Christian Parth, am Telefon (25. November 2008, 19 Uhr 20 ff.): „Wir prüfen auch, was an den beiden britischen Büchern dran ist.“
Termine beim St. Pöltner Schlüsselwart und Gefängnisdirektor Günther Mörwald standen schon am Plan. Ferner stellt der „STERN“ die gleichen Fragen wie zuvor schon die „SUN“ und andere Medien, für die Journalisten beim Herausgeber in früheren Monaten anriefen. Wer ist der Zellengenosse von Fritzl? Welcher Justizwachebeamte würde für ein Foto weich werden? In welcher Zelle liegt er? Sieht man hinein? Und so weiter.
Zellenbildung
Die deutschen Journalisten legen sich gern auf diese Themen fest und damit leider auf Nebensächliches. Denn die JA St. Pölten ist ein bunt zusammengewürfeltes Untersuchungsgefängnis, in dem sich die Zellenstruktur binnen einer Woche aus Platzgründen sofort ändern kann. Jedenfalls: Christian Parth hielt sich auf der Autobahn fahrend auch bei diesem Journal kurz an. Doch der Herausgeber sagte nicht viel. Nach drei längeren Gesprächen (mehrfach abgebrochen) wurde klar, dass finanziell nichts los ist. Mutter Teresa lebte in Kalkutta, nicht in Wien. Zudem hat Oliver Voigt von „News“ (das zum Mutterunternehmen Gruner & Jahr gehört wie der „Stern“) den Herausgeber dieses Journals vor zwei Jahren so düpiert, dass Informationsweitergabe in dieses Verlagshaus (G&J) für immer unmöglich wurde.
Gründlichkeit
Trotzdem: Wer zu Josef Fritzl etwas auf Lager hat, kann sich mit Christian Parth in Kontakt setzen. Seine Email ist: c.parth@stilsicherheit.com. Budget hat Herr Parth offiziell keines. Daher sind nur solche Informationen gefragt, die unentgeltlich kommen. Spielen Sie Weihnachtsmann! Blaulicht und Graulicht glaubt nicht ans Christkind.
Webseite: STERN
Druckauflage: 1.233.577 Stück pro Woche
Verkauf: 987.240 Stück pro Woche (laut IVW)
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers – Josef Fritzl)
Kinderschänder Josef Fritzl will 4 Millionen Euro für Memoiren

Josef Fritzl will Kasse machen - Zeitung Heute (Wien) - 16.09.08, Titelseite
(Wien, im September 2008) In Großbritannien gilt der Mediengrundsatz: „Bad News are Good News.“
Er meint, dass sich schlechte Nachrichten besser verkaufen als gute. Die Rotationspressen laufen stärker bei Kassandrageschrei. Am Feldherrnhügel der Zeitungsschlachten thronen britische Medienzaren wie Rupert Murdoch, der kürzlich erst wieder sechs TV-Sender in Indien kaufte (um 100 Mio. Dollar, Quelle: Financial Times, 5. August 2008, S. 17). Geld spielt bei den Großen im internationalen Medienbusiness keine Rolle.
Dollars vor Augen
Das denkt sich auch das Amstettner Kelleraas Josef Fritzl. Er will hoch pokern. Seit gerade einmal fünf Monaten in Untersuchungshaft, denkt er schon ans Morgen. Fritzl hat die Dollarnoten vor Augen. Wenn ich einmal reich wär. Wer ihm das in der Justizanstalt St. Pölten unmoralischerweise eingeredet hat, ist nicht bekannt. Der entsprechende Justizwachebeamte gehört gekündigt und hart bestraft.
Die Wiener Tageszeitung „Heute“, durch Geschichtenaufreißer Ossi Hicker im St. Pöltner Redaktionsbüro am Ball, lanciert die Meldung, die sicher richtig ist: 4 Millionen Euro peilt Josef Fritzl für seine „Memoiren“ an.
Auch wenn es nur ein Richtwert ist, ist es unverschämt viel Geld für eine unverschämt tragische und kriminelle Geschichte.
Keine rechtliche Handhabe gegen Memoiren
Laut „Heute“ sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, dass man dagegen rechtlich nichts machen kann. Es stimmt, es ist verzwickt. Im österreichischen Gesetz steht nur, dass Akten nicht im österreichischen Rechtsraum veröffentlicht werden dürfen, wenn nicht viele Seiten zustimmen. Wenn Fritzl selbst zustimmt, liegt das anders. Wenn die Kellerratte zu den Grösus-Medien ins Ausland geht, besteht auch keine Chance
auf Einschränkung.
Damit entsteht eine Paradoxie in diesem Kriminalfall: Der Amstettner Horror-Opa Josef Fritzl engagierte den Wiener Anwalt Karl Bernhauser für zivil- und medienrechtliche (!) Sachen als Schutzschild. Er hat den
Wiener Anwalt Rudolf Mayer als strafrechtliches Schutzschild.
Vier Schutzschilder
Auf der „anderen Seite“ (Opferseite) in diesem Pädophilenfall gibt es auch zwei Schutzschilder: Der
Wiener Anwalt Christoph Herbst will die Hinterbliebenen in „medienrechtlichen Dingen“ und das
Land Niederösterreich vor zu viel Umfurchen im Bauernland schützen. Die Wiener Anwätin Eva Plaz
will für die Hinterbliebenen einen Schadenersatz von der Kellerschabe erstreiten.
Unterscheidung: Biografie und Autobiografie
Dann gibt es die Buchautoren: Hier die „Biografen“, die bald von Anwälten sekkiert werden. Sie wollen aus der analytischen Außensicht zum Gesamtfall etwas bringen. Dem will offenbar Josef Fritzl (mittels Ghostwriter)
als „Autobiograf“ zuvorkommen. Psychologisch war das zu erwarten: Er ist eine narzisstisch gestörte Persönlichkeit, die sich im Besitz der absoluten Wahrheit sieht. Man kann sicher sein, dass die Biografien besser geschrieben sind. Man kann sicher sein, dass eine Autobiografie den maximalen Marktwert erzielt.
Trotzdem scheint das Szenario nun künstlich aufgeheizt. Es sollten sich alle etwas zurücklehnen und den Prozess abwarten. Dort wird ein vertretbares Urteil gesprochen werden. Fritzl wird – darauf wetten alle Justiz-Profis – die Zusatzmaßnahme bekommen und nie wieder in die Freiheit gelangen. Das war bei unzähligen Stein-Insassen so, die in der Justizanstalt altersbedingt verstarben. Für den unverbesserlichen, Hochenergie-Serientäter gibt es keine Zukunft mehr.
Anlassgesetzgebung zum Geschäftsverbot nötig
Daher sollte man nicht an das Morgen denken, sondern an Heute. In diesem Fall ist „Blaulicht und Graulicht“ für Anlassgesetzgebung. Man sollte schwer angeklagten Personen künftig per Gesetz klar untersagen, während der Haft ihren Fall zu vermarkten. Dazu muss nur das StVG novelliert werden. Der § 30 StVG regelt das „Geschäftsverbot“ während der Haft bisher viel zu undeutlich und reduziert sich auf Kartenspiel und Würfeln.
Der „Wer bietet mehr“-Schacher wird aktuell durch einen „Medienmanager“ forciert, der die Anbote durch
die Excel-Tabelle laufen läßt und sich – abzüglich seiner Provisionen – für das Höchstgebot entscheidet.
Damit haben wir den türkischen Basaar.
Weg in Österreich – Bücher erscheinen immer nach der Haft
Alle Mitwirkenden sollten wissen, dass Bücher über österreichische Straftäter in den letzten Jahren immer dann erschienen sind, wenn deren Haft vorbei war. Das war bei Heinz Sobotas „Minusmann“ (1978) so, der mit seinem Longseller 300.000 Stück verkauft hat – und heute laut Auskunft von B&G im „Heyne“ Verlag noch 4.000 pro Jahr absetzt. Das war bei Heinz Karasek mit „Der Ganove“ (1982) so, der seine Autobiografie selbst unter die Leute brachte. Das war bei Gerhard Möser so, der 12 Jahre absaß und dann seine Geschichte in „Entführung aus Liebe“ (2004) im Eigenverlag veröffentlichte. Jack Unterweger mit „Kerker“ (1990) war eine singuläre Ausnahme – er schrieb in Freiheit nichts mehr, sondern tat anderes.
International: Es gibt ein sehr brauchbares Buch zum größten Kindermörder der Schweiz, Werner Ferarri,
mit dem Titel „Der Unfassbare“ (2003, 510 Seiten, Oesch Verlag). Auch hier gilt: Ferrari wurde 1995 verhaftet und erhielt für fünf Morde „lebenslang“. Erst acht Jahre danach kam ein renommierter Publizist mit einem Buch über ihn heraus. Zum brutalsten Mörder Deutschlands, der sieben Frauen vergewaltigte und ermordete, Thomas Rung, erschien auch eine „Biografie“. Allerdings erst mit langer Verzögerung. 1995 wurde er verhaftet, Ende des Jahres zu zwei Mal (!) lebenslang plus zehn Jahre Sicherheitsverwahrung verurteilt (Entlassung: 2033). Das Buch „Ich bin ein Untier – Die Geständnisse des Thomas Rung“ erschien im Jahr 2000 (250 Seiten, Das Neue Berlin). Auch Rung wollte, ähnlich Fritzl heute, ans große Geschäft mit den Medien.
Es zerschlug sich, wie bei vielen Extremtätern. Weil die Geschichte für den Zeitungsmarkt „ausgelutscht“ und alles berichtet war.
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers, Josef Fritzl)


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