Blaulicht und Graulicht – Das Online Magazin

Razvan Stoicescu im Barbara Mucha Verlag – Zwei Jahre Zusatzhaft

Veröffentlicht in Ein Bruch, Gerichtssaal von marcusjoswald am 13. Oktober 2009
Am 15. Februar 2009 wurde der Barbara Mucha Verlag Opfer von drei rumänischen Einbrechern. (Foto: diemucha.at)

Am 15. Februar 2009 wurde der Barbara Mucha Verlag Opfer von drei rumänischen Einbrechern.
(Foto: diemucha.at)

(Wien, im Oktober 2009) Jener rumänische Einbrecher, der bereits ein Mal in Österreich wegen Einbruchs in Haft saß (22 Monate), damals vom Bundespräsidenten nach acht Monaten begnadigt und vorzeitig entlassen wurde, derzeit aktuell acht Monate für einen neuen Wohnungseinbruch (am 20. März 2009) in Wiener Haft sitzt, bekommt für einen massiven Einbruch im Barbara Mucha Verlag am 15. Februar 2009 in der Mariahilferstraße 89 eine weitere Zusatzstrafe von zwei Jahren unbedingtes Gefängnis. Er war einer von drei Tätern und ist „geständig“. Seine beiden rumänischen Komplizen sind noch flüchtig. Allein der Sachschaden an der Eingansgtür zum Verlag betrug 21.000 Euro (Tischlerei-Gutachten). Die Beute betrug weitere 30.000 Euro, darunter zwei schwere Handtresore (je 30 Kilo) mit Bargeld und Goldmünzen sowie zwei Luxushandies (4.500 Euro und 7.000 Euro) – alles bis heute spurlos verschwunden.

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In Anlehnung an Matthäus 16, 26: Was hülfe es dem Leser, wenn man ein Foto von einem Serieneinbrecher brächte, wenn sich sein Gesicht in den kommenden 39 Monaten, die er abzusitzen hat, wieder verändert? Was sich nicht verändert, ist sein Name: Razvan Stoicescu. Doch auch die Namensnennung macht keinen Sinn. Es gibt Millionen von Rumänen und dieser eine wird sich nach seiner Haft nicht in Österreich niederlassen.

Einer von vielen

Stoicescu ist ein Allerweltstyp, etwa 35 Jahre alt, schlank, dunkle Haare, glatt rasiert, in Jeans und dunklem Pulli. 300 solche Leute gibt es im Gerichtsgefängnis JA Wien-Josefstadt. Es ist nicht Aufgabe dieses Journals, alle mit Foto bekannt zu machen. Denn sie bekommen eine minimale Haft und tauchen wieder ab. 300 neue Rumänen rücken in fünf Jahren nach, die man wieder bildlich bekannt machen müsste. Damit künftige Österreicher eine Ahnung haben, welchen Lebensweg der eine oder andere einschlägt. Doch dieses Prinzip der Berichterstattung muss scheitern, wie die Kraft der medialen Kriminalberichterstattung allgemein scheitern muss, denn die Kraft der Medien ist zu klein.

Dieser Einbrecher denkt sich überhaupt nichts dabei, Geschäfte an Wiener Geschäftsstraßen auszuräumen. Im ganzen knapp dreißigminütigen Strafprozess sagt er kein Wort, dass er den Unterschied zwischen fremdem und eigenem Besitz versteht. Seine Philosophie ist, dass fremdes Eigentum sein Eigentum werden solle. Und das möglichst bald. Dazu ist er nie allein unterwegs. Interessanterweise gibt er an, dass er drei Kinder hat. Diese sind aber in Rumänien. Man hat erwartet, dass er standardgemäß dies angibt: Großmutter starb, Vater wird politisch verfolgt, Frau braucht eine lebenswichtige Operation. Er sagt nur: „Ein Kind braucht eine lebensnotwendige Operation.“ Welches Krankenhaus, wüsste man gerne. Aber es wäre Verschwendung von Atem.

Einmal begnadigt

2008 wurde Razvan Stoicescu in Österreich das erste Mal aktiv. Der damalige Einbruch hatte eine stolze Beute, wurde aber nicht als gewerbsmäßig eingestuft, da es nur einer blieb. Es gab am Landesgericht Wien 22 Monate Haft, die zu Weihnachten 2008 mit einer Begnadigung durch Bundespräsidenten Heinz Fischer endete. Er ging über Weihnachten nach Italien, wo sich viele Rumänen aufhalten. Dann hatte er wieder die Idee, Österreich zu besuchen. Vor Richter Stefan Erdei sagt er, wohl nicht ganz wahr und unwahr: „Ich kam aus Italien nach Österreich, um einen Freund zu besuchen.“ Er kam, will er sagen, privat, ohne Auftrag, wurde nicht von einer Mafiaorganisation „geschickt“. Dann wurde er nach einem singulären Wohnungseinbruch am 20. März 2009 erneut festgenommen und am 20. April 2009 am LG Wels zu einer hohen Haft verurteilt. Acht Monate plus Widerruf der kürzlich vorzeitigen Entlassung (14 Monate), die er soeben absitzt. In der JA Wels gestand er dann im Juli 2009 nach erdrückender Beweislast durch DNA Spuren auf Werkzeugen und am Wiener Tatort im Mucha Verlag, den Einbruch in der Wiener Verlagsgesellschaft. Dafür erhält er am 13. Oktober 2009 noch einmal 24 Monate Zusatzhaft. Bei einer Strafandrohung von 0,5 Jahre bis 5 Jahre „liegt das im unteren Bereich“, so der Richter in seiner Begründung. Mildernd ist, dass er die beiden Komplizen genannt hat, die jedoch über alle Berge sind.

„Habe Schulden bei Zigeunern“ (sagt der Zigeuner)

Das Geständnis, so weit es vorgetragen wird, ist wertlos. Der Einbrecher sagt nur, dass er im Verlag Mucha mit dabei war. Die Freunderln hätten das Objekt ausgewählt. Was gestohlen wurde, dazu schweigt er dann schon wieder. Er habe nicht gesehen, was eingepackt wurde, hatte nur untergeordnete Rollen. Fast möchte man in den Ton der „Kronen Zeitung“-Leserbriefschreiber verfallen. Der Richter macht es anderes, er bleibt still, spricht ganz leise, um seine Stimmbänder zu schonen: „Warum haben Sie mitgemacht?“ „Ich bekam 500 Euro dafür.“ „Wofür brauchten Sie das Geld?“ „Ich habe 5.000 Euro Schulden bei Zigeunern.“ Richter Erdei, zurückhaltend: „Bei Ihnen wurde nur ein kleiner Schraubenschlüssel gefunden? Wie haben Sie damit einen Eisensafe geöffnet? Wie haben Sie das gemacht? Das ist ja nicht so einfach?“ Angeklagter: „Zwei andere hatten größere Schraubenschlüssel.“ Richter: „Wie ist die Beute abtransportiert worden?“ „Mit dem Taxi.“ Richter: „Waren Sie da noch dabei?“ „Mit dem Taxi bin ich nicht mehr mitgefahren“, spielt der Einbrecher seine Rolle herunter. Etwas später sagt er: „Wir fuhren mit dem Taxi weg.“ Er weiß es halt nicht mehr so genau, der Arme. Im Trubel der möglicherweise noch unentdeckten Einbrüche von seiner Hand kann im Kopf schon etwas durcheinander geraten.

Silberbestecke, Kerzenständer

Der Richter, weiter defensiv: „Was wurde gestohlen?“ Angeklagter: „Fünf, sechs Handies.“ Einbrecher macht eine Kunstpause, auf die nichts mehr folgt. Der Richter hilft mit Blick in den Akt nach: „Und zwei Silberbestecke, zwei Kerzenständer, mehr als zehn Handies der Redaktion, auch wertwolle, zwei Handsafes, zwei Taschen.“ Ach ja, dann will der Richter wissen: „Hatten Sie die Taschen schon mitgebracht?“ „Wir haben Sie von dort genommen.“ Richter ergänzt: „Es waren zwei Louis Vuitton – Taschen.“ Und fügt gemächlich hinzu: „Teures Transportmittel.“ Was soll man sich aufregen. Es ist sowieso zwecklos.

Kundenfrust bei Barbara Mucha: Auf einmal waren die Safes weg! (Foto: DieMucha.at)

Kundenfrust bei Barbara Mucha: Safes weg! (Foto: DieMucha.at)

Und die Safes? Richter: „Was wurde aus den Safes gestohlen?“ „Das habe ich nicht gesehen“, sagt der Einbrecher, der im Trio unterwegs war und nichts gesehen haben will. Richter: „In einem Safe waren 3.000 Euro und Goldmünzen. Im anderen Dokumente.“ Richter: „Haben Sie den Safe vor Ort aufgemacht?“ „Ja.“ Das ist verkürzt, denn etwas später sagt der Einbrecher, dass sie beide Safes im Taxi abtransportiert haben. Das Taxi war vermutlich kein „Taxi“, sondern ein vierter Komplize, denn ein Taxifahrer, bei dem drei Herren mit dicken Taschen und zwei 30 Kilo-Safes einsteigen, muss Wahrnehmungen machen oder beteiligt sein.

Drei Verfahren in zwei Jahren

Die Befragung bleibt kurz. Razvan Stoicescu hat nun in zwei Jahren drei Mal österreichische Landesgerichte beschäftigt. Er kassierte im April 2008 22 Monate, wird entlassen (14 Monate offen). Er kassiert am 20. April 2009 wieder 22 Monate (8 Monate plus Widerruf von 14). Er kassiert nun im Oktober 2009 zusätzliche 24 Monate. Was will man hier über Methoden, Techniken, Können, Hintermänner reden. Das ist ein Mann, der auf Druck alles abgrast, bis es nicht mehr geht.

Der „Informierte Vertreter“ des Barbara Mucha Verlages berichtet kurz und bündig vom Vorfall. Der 35-Jährige arbeitet im Verlag und hat Schadenslisten mit. Allein die Tür wurde massiv zerstört. Der Tischler machte ein Gutachten und eine Reparatur: 21.000 Euro Auslagen. Der Schaden durch den Verlust der Wertgegenstände beläuft sich auf knapp unter 30.000 Euro, sodass im rechtlichen Sinn der „Gesamtschaden“ unter 50.000 Euro bleibt. Dadurch ist die Gesamtanklage bei 0.5 bis 5 Jahre und nicht (beim größeren Coup) bei 1-10 Jahre angezeigt.

Luxushandies

Der Richter frägt einmal nach: „Was sind das für Handies in der Schadensliste um 7.000 und 4.500 Euro?“ Der Mucha-Vertreter erklärt, dass das „Testhandies“ von Luxusherstellern sind, die der Verlag ankauft (naja, wohl manchmal) und dann „unabhängig testet“. Soll sein: „Der Mucha-Verlag kauft von unterschiedlichen Herstellern Elektronikgeräte an und testet sie dann für die Zeitschrift“. (Möglicherweise kauft man die Geräte wirklich an. Aber dazu gibts dann möglicherweise eine 4-c-Werbeseite.) Der Verlagsvertreter bestätigt noch, was in den Tresoren war: Bargeld, ein paar Goldmünzen und viele Verträge und Papiere. Richter: „War das Privatvermögen?“ „Nein, das war Firmeneigentum und Anlagevermögen.“ Die Versicherung ersetzte die Werte, daher verzichtet der Firmenvertreter überraschenderweise sich als Privatbeteiligter anzuschließen.

Im Schlussplädoyer will die Pflichtverteidigerin lustig sein und sagt: „Die haben nicht gewußt, dass so viele wertvolle Gegenstände zu finden sind und haben es vermutlich unter dem Wert verkauft.“ Sei es wie es sei, das ist dann mangelndes kaufmännisches Talent. Zwei Jahre Haft. Der Angeklagte will noch nachdenken, drei Tage und das tut die Staatsanwältin auch. Es wird rechtskräftig werden.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal) – 13. Oktober 2009, Saal 307, 11 Uhr 20 – 12 Uhr 07

Michael Bübl öffnet das Vorhangschloss

Veröffentlicht in Ein Bruch, Schlosskunst von marcusjoswald am 6. Oktober 2009
Lockpickcamp - Oder, Lernen, wie man Schlösser öffnet. Auf Costa Rica. Michael Bübls neues Seminar. Für Männer und Frauen. (Foto: lockpickcamp/geheimwissen)

Lockpickcamp - Oder, Lernen, wie man Schlösser öffnet. Auf Costa Rica. Michael Bübls neues Seminar. Für Männer und Frauen. (Foto: lockpickcamp/geheimwissen)

(Wien, im Oktober 2009) Michael Bübl ist der Magic Christian der österreichischen Schlosserszene. Er ist der Star unter den Männern mit den Wunderhänden. Er öffnet Schlösser, Safes, schreibt Bücher, Sachbücher, die sich 100.000 Mal verkaufen und in ein halbes Duzend Sprachen übersetzt werden.

Bestverkauftes Fachbuch

Sein Buch „Geheimwissen Schlüsseldienst“ ist eines der meistverkauften Fachbücher in Österreich der letzten Jahre. Er erreicht Dimensionen eines Kochbuchs. Das bestverkaufte Buch aller Zeiten zum sperrigen Thema Schlüssel und Schlösser ist es sowieso. Es wurde bisher in sechs Sprachen übersetzt (Englisch, Französisch, Spanisch, Tschechisch, Italienisch, Polnisch) und wird weltweit verkauft. Die Sprachen russisch und slowakisch sind derzeit in Arbeit, aber noch nicht druckfertig. Man muss das betonen: Dem Prophet im eigenen Land, der meist wenig gilt, gelang, was man ihm einmal nachmachen muss: Ein Fachbuch aus Wien-Schwechat, das bald in acht Landessprachen verkauft wird.

Bübl öffnete mit Handy einen Elektroniktresor!

Michael Bübl ist auch noch etwas gelungen: Als bisher einziger Österreicher konnte er mit einem handelsüblichen Handy verschiedene Elektroniktresore öffnen. Das ist „Wetten-Dass“-reif und überraschte selbst die Fachleute aus der Schlosserszene. Ins Fernsehen geht er trotzdem nicht. Denn Michael Bübl ist etwas pressscheu. Zwar rufen laufend Fernsehmedien bei ihm an und wollen ihn als Gast und Sicherheitsexperten für diverse Frühstücks- und Nachmittagssendungen. Doch er meidet die Öffentlichkeit, da er seine Taten und Worte sprechen lassen will.

Dabei ist er unzweifelhaft in Österreich der Erfinder des „Schlagschlüssels“, ein Instrument zum Öffnen von Türen. Er hat diese Operationstechnik in einem Fachbuch als erster Österreicher ausführlich beschrieben. Er muss sich also medial nicht verstecken.

Panzerknacker-Camp

Das nächste Projekt ist nun ein „Panzerknacker-Camp“ in Costa Rica. Dort wird unter tropischer Sonne (mit viel weiblicher Begleitung!) das Nützliche mit dem Praktischen verbunden und in einem „Ausbildungscamp“ gelernt wie man Schlösser öffnet. Die entsprechende Domain für die Projektwebseite hat er sich schon gesichert. (www.lockpickcamp.com – seit einigen Tagen online!)

So, jetzt kurz zum Fachlichen. Wie öffnet man eigentlich ein Vorhängeschloss, zu dem man keinen Schlüssel hat? Ohne Durchschneiden des Bügels? Das geht einfach. Michael Bübl erklärt es im Buch „Geheimwissen Schlüsseldienst“.

Vorhangschlösser

Bübl weiß: „Vorhangschlösser professionell mit Sonden aufzusperren ist ein sehr schwieriges Vorhaben.“

Er weiß aber auch: „Selbstverriegelnde Vorhangschlösser, die beim Zusammendrücken einschnappen, und nach einer halben Drehung mit dem Schlüssel wieder selbst aufspringen, sind sehr weit verbreitet. Sie stellen kein wirkliches Hindernis dar und sind ein leichtes Spiel für einen erfahrenen Sperrtechniker.“ Also wie geht’s? So.

Michael Bübl zeigt, wie man ein Vorhangschloss öffnet. (Foto: Geheimwissen Schlüsseldienst)

Michael Bübl zeigt, wie man ein Vorhangschloss öffnet.
(Foto: Geheimwissen Schlüsseldienst)

Methode 1 – Vom Bügel

Man muss einen Blechstreifen zurechtbiegen. Die oben abgebildete Form „arbeitet besonders effektiv“ und ist „in der Praxis erprobt worden“, so Bübl. Man solle ein Stahlblech in der Stärke 0,2 Millimeter verwenden und einen „Shim“ (Metallform) herstellen. Bübls Tipp: „Aus alten Disketten lassen sich besonders gute ‘Shims’ herstellen.“

Mit diesem „Shim“ fährt man dann im dem Schloss gegenüber liegenden Bügel in den Zwischenspalt und dreht vorsichtig. Der gefederte Bolzen wird so zurückgedrängt und springt auf! Diese Methode ist kinderleicht.

Michael Bübl zeigt, die man ein Vorhangschloss mit einer spitzen Sonde öffnet: Bis ans Ende des Schlüsselkanals, um mit Gefühl den Rückhaltebolzen mit der Spitze nach unten zu ziehen. Diese Methode braucht Übung. (Foto: Michael Bübl aus Geheimwissen Schlüsseldienst)

Michael Bübl zeigt, die man ein Vorhangschloss mit einer spitzen Sonde öffnet: Bis ans Ende des Schlüsselkanals, um mit Fingerspitzengefühl den Rückhaltebolzen mit der Spitze nach unten zu ziehen. Diese Methode braucht Übung. (Foto: Michael Bübl aus Geheimwissen Schlüsseldienst)

Methode 2 – Vom Schlüsselloch weg

Die andere Methode ist die heiße Methode, die mit der „Sonde“ arbeitet. Diese muss „sehr scharf geschliffen“ sein oder eine Art Reißnadel sein. Man fährt mit der Nadel bis zum Ende des Schließkanals durch. Man muss bis zur „Verriegelung“ gelangen, besser zum Rückhaltebolzen. Dann schiebt man mit der „Sonde“ den gefederten Bolzen zurück. Im Gegensatz zur „Blechmethode“ ist diese Technik eher Geübten, Fingerfertigen, Costa-Rica-Seminar-Panzerknackern vorbehalten, da man dafür mehr Übung braucht.

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Webseitenempfehlungen:
www.lockpickcamp.com
www.geheimwissen.at

Marcus J. Oswald (Ressort: Einbruch, Schlosskunst)

Slowakische Einbrecher mit dem Engelsgesicht fassen 93 Monate Haft aus – Noch Jugendliche

Veröffentlicht in Ein Bruch, Gerichtssaal, Jugendkriminalität von marcusjoswald am 16. September 2009
Landesgericht Wien

Landesgericht Wien

(LG Wien, am 16. September 2009) Dies ist nur ein Stimmungsbericht, der Lust auf Mehr macht (wäre mehr Geld und Budget vorhanden). Man hat Lust auf mehr solche Jungeinbrecher, die vor dem Richter sagen: „Ich habe vor der Polizei nicht ausgesagt, denn die Polizisten haben mich behandelt wie ein Stück Dreck. Sie waren nicht menschlich.“ (Angeklagter 1, 17 Jahre alt, männlich). Die zweite Angeklagte, eingeschworen von Verteidiger Roland Friis auf Geständnis zur Frage von Richter Bernhard Kucera: „Warum fahren Sie nach Österreich?“ „Um zu klauen.“ (Angeklagte 2, 19 Jahre alt, weiblich). Sie ist ein Mal in Frankfurt am Main nach mehrfachem Wohnungseinbruch vorbestraft und saß dafür 1 Jahr und 5 Monate in Haft, die Vorstrafe gilt auch in Österreich. Es muss nicht erwähnt werden, dass auch sie vor der Polizei keine Aussage machte.

„Was haben Sie beruflich gemacht?“ fragt der Richter die Angeklagte 3 (17 Jahre alt, weiblich): „Geputzt, bis ich schwanger wurde vor vier Jahren.“ Richter: „Wo sind die Kinder heute?“ „Bei meiner Mutter.“ (Und draußen vor der Tür. Die Mutter nahm sie demonstrativ mit. Vater oder Großvater ist weit und breit keiner zu sehen.) Die dritte Angeklagte wurde wie die beiden anderen in Timelkam erwischt. Das ist in Oberösterreich. Sie machte vor der Polizei keine Aussage, „weil kein Journalanwalt kam“ (das von der Rechtsanwaltskammer gelobte System des Journalanwalts dürfte in Timelkam noch nicht funktionieren). Punktgenaue Herausgeberfrage: Warum weiß eine Kriminaltouristin, die gerade einmal drei Tage im Land ist, dass es einen „Journalanwalt“ überhaupt gibt? Aber nur nicht ablenken. Punktgenaue Richterfrage: „Hätten Sie weitergemacht, wenn Sie nicht erwischt worden wären?“ Angeklagte 3, vielversprechend: „Ich weiß nicht.“ Soviel zum ersten Durchlauf. Hier sitzen drei slowakische Angeklagte, in freier Anschauung „Roma“, zu beurteilen nach österreichischem Jugendgerichtsgesetz. Angeklagt sind sie nach 10 Einbrüchen in den Bundesländern Tirol, Salzburg und Oberösterreich.

Saubere Ermittlungsarbeit von Inspektor Reinhard Putschögl

In Timelkam war Schluss. Weil Radfahrer Martin Harrer die Einbrecher bemerkte und den Posten Timelkam alarmierte, der am Posten war. Bezirksinspektor Putschögl, zuvor zehn Jahre bei der Cobra, übernahm die Aufklärung vom Posten Timelkam im Bezirk Vöcklabruck. Er rekonstruierte die Serie durch die drei Bundesländer und wunderte sich erst, dass nicht das LKA übernahm, freute sich dann aber über die große Aufgabe. „Es war mein erster großer Fall“, erzählt er nach dem Prozess und er machte ihn mit Genauigkeit. Er überprüfte die gefundenen Gegenstände im Polizeimonitor. Er verfasste den Endbericht für die Anzeige, wies zehn Einbrüche in Tirol, Salzburg und Oberösterreich nach, zu denen die Angeklagten heute überführt und voll geständig sind. Er fasste alle zehn Einbrüche in eine Aufstellung, retournierte Geschädigten das Diebsgut, das aus den letzten vier Einbrüchen noch im Auto gelegen war. Die Beute bestand aus Geschmeiden, Goldschmuck, Armbanduhren (Rolex), Silberdukaten, Philharmoniker, Kleidung, Ohrgehänge, die Geschenke von verstorbenen Ehemännern waren, Solitärringe, Bankomatkarten. All das lag im Auto, einiges ist noch im Lager des Landesgericht Wien und wird nach dem Prozess den Opfern komplett retourniert. Zum Auto, ein Opel, hat Richter Bernhard Kucera eine Frage: „Ihr Auto hat etwas Besonderes“, bemerkt er scheinheilig: „Die Zündung ist überbrückt worden?“ Keine nähere Erklärung von den drei Angeklagten, warum. Das Kennzeichen lief auch auf ein anderes Auto, das es gar nicht mehr gibt. Kennzeichen aus Deutschland. Viele Fragen: War es Absicht, um zu verwirren? Es wird nicht geklärt.

Doktoren-Clan: Tante, Nichte, Neffe

Hier sitzen Tante, Nichte und Neffe. Alle aus einem Clan, soviel steht fest. Fest steht, dass die deutschen Behörden von den „Doktors“ und „Doktorovas“ schärfer sprechen als die österreichischen Behörden. Hier waren sie noch nicht auffällig. In Deutschland schon. Die Verurteilung in Frankfurt/Main für Eva Doktorova am 30. April 2007 (damals war sie 17) lautete auf „gewerbsmäßigen Wohnungseinbruch“. Eva Doktorova war damals bei Maria Doktorova in Diefenbach (Deutschland) wohnhaft und brach vollendet in 3 Wohnungen ein, räumte sie aus und verwüstete sie. Zwei weitere Einbrüche blieben Versuche. Auch der jüngste Angeklagte heute, der Bursch, Christian Doktor, ist in Wien (!) bereits auffällig gewesen. Das fand Polizist Putschögl heraus, der diesen Akt liebt. Er fand heraus, dass, auch nicht uninteressant, Christian Doktor bei einem Einbruchsversuch in Wien (!) in der Schönbrunner Schlossstraße 34 im zweiten Stock am 28. Oktober 2007 seine DNA-Spur hinterließ. Der 46-jährige Wiener Magistratsbedienstete Michael Schmid (als Kurzzeuge da) bemerkte an der Tür schwere Aufbruchsspuren. Die DNA wurde abgenommen und dem Erstangeklagten im heutigen Prozess eindeutig zugewiesen. Das heißt im Klartext, dass dieser vor zwei Jahren, da war er gerade einmal 15 Jahre alt, bei einem Einbruch in Wien unterwegs war, der aber scheiterte. Richter Kucera, der optisch auffällig gealtert ist, stellt die hoffnungsfrohe Frage: „Und damals sind Sie alleine nach Wien gekommen?“ Christian Doktor will sich dazu nicht äußern.

Schach dem Einbruch so nicht möglich

Will man dem Einbruch und seinen Protagonisten das Schach ansagen, braucht man eine Strategie. Entweder man leuchtet in die Strukturen der Mafiaclans und kriminellen Vereingungen hinein, die in Sippen ausströmen und Wohnungen arg verwüsten und ausräumen. Oder man klaubt punktuell einzelne Kräfte heraus. Das geschieht heute. Keiner der Angeklagten sagt etwas über Hintergründe. „Wir sind in Innsbruck eingereist, um Sehenswürdigkeiten anzusehen“, sagt einer. Dann wollen sie gemerkt haben, dass sie nur 600 Euro mithatten und begannen die Einbruchstour. „Wann haben sie die Einbrüche beschlossen?“, frägt Richter Kucera eine Angeklagte. „Im Auto.“ Das wird monoton von den anderen bestätigt. Natürlich weiß oder ahnt man, dass das nicht so spontan war, da man auch Schraubenschlüssel mithatte, zudem wusste, wie man gekippte Fenster von Außen öffnet. Richter: „Ich wüsste nicht, wie ich ein Fenster von Außen öffnen könnte. Sie waren geübt, professionell geschult.“ Freilich hat man mit den Roma-Prozessen den Nachteil, dass man die großen Zusammenhänge nie nachweisen kann. Zudem hatten diese drei bezahlte Verteidiger. Und zwar solche, die sich nicht einmal der Herausgeber dieses Journals leisten könnte: Peter Philipp, Roland Friis und Oliver Koch. Alle drei Verteidiger gehen den Weg des Geständnisses und legen sich vor allem im Schlußlädoyer mächtig ins Zeug. Allein Friis plädiert fast fünfzehn Minuten. Woher die jugendlichen Einbrecher das Geld haben, sich diese drei Verteidiger der ersten Garde am Landesgericht Wien zu leisten, muss man sich fragen. Durchgeklungen ist im Kulissengespräch, dass unmittelbar nach der Festnahme des Christian Doktor ein bekannter Anwalt aus Deutschland in Timelkam angerufen hatte und deponierte, dass er die Verteidigung für die Inhaftierten übernimmt. Das sind Zusammenhänge, die Fragen aufwerfen und auch ein anderes Licht auf die mutmassliche Armut dieser Kreise. Doch wie gesagt, dieser zarte Bericht ist nur ein Stimmungsbericht, der Lust auf Mehr macht. Man kann es abwarten: Dass demnächst ein professionell versehrter Bettler aus den Straßen Wiens mit einem Staranwalt antanzt.

Keine Perspektiven und Traumtänzerei – Arbeitsbestätigung für Nachtbar

Zurück zum Prozess, der von 9 Uhr ohne Pause bis 12 Uhr dauert. Irgendwann frägt der ehemalige Richter am aufgelösten Jugendgerichtshof Kucera alle drei Angeklagten, was sie später einmal machen wollen. Es hat den Anschein, oder er ist gut erweckt, als wollten sich die drei ab nun in alle Winde zerstreuen: Der 17-Jährige Christian Doktor mit der Schmalzlocke sagt, dass er in „einer kleinen EDV-Firma“ arbeiten will. In der Slowakei. Die jüngere der beiden Frauen legt akkurat eine Arbeitsbestätigung vor. Diese ist sehr schön geschrieben: Vollanstellung, 40 Stunden die Woche. Der Richter studiert den Zettel, den ihm Anwalt Oliver Koch vorlegt: „Star Bar“. Als Kellnerin. Das Lokal gehört einem Mann, den ihr Bruder kennt. „Also, ob es ideal ist, dass sie nun als zweifache Mutter in einer Bar als Kellnerin arbeiten, scheint fraglich“, so der Richter. Die älteste und vorbestrafte, die am Ende der Haft 23 Monate wegen Einbrüchen abgesessen haben wird (17 Monate in Frankfurt, davon sechs noch offen, die in Deutschland kürzlich zum Widerruf ausgeschrieben wurden, weil sie von 100 Stunden Sozialarbeit nur ein Drittel leistete und dann abtauchte, nun 12 Monate Haft in Wien), wartet mit einer Überraschung auf: Eva Doktorova will „nach England gehen“. Richter: „Was tun?“ Bei einer Freundin arbeiten. Näheres wird nicht erörtert. In Wahrheit und das weiß man als erfahrener Justizbeobachter, ist alles 100 Prozent Lüge. Weder existiert die „kleine EDV-Firma“ in der Slowakei, noch wird die jungschwangere Doppelmutter Nikola Doktorova mit Kindern (2 und 4) „40 Stunden in einer Bar arbeiten“, noch werden die Engländer eine große Freude haben, wenn die 19-jährige Eva Doktorova antanzt, die in Deutschland und Österreich zu 53 Monaten Haft wegen Wohnungseinbrüchen verurteilt wurde (davon dann 29 unbedingt absaß). Nirgendwo wird so viel gelogen wie am Strafgericht. Es ist jedes Mal lustvoll zu beobachten wie lustvoll das geschieht. Man könnte fast süchtig werden danach.

Schaden über 150.000 Euro – drei Tage Verwüstung

Der Diebstahlsschaden der zehn Einbrüche in West- und Mittelösterreich liegt bei über 150.000 Euro. Angerichtet wurde er an drei Tagen des Wütens: Zwischen 15. und 18. April 2009. Getroffen hat es Leute, die nicht darauf vorbereitet waren. Viele Opfer haben hinterher von einer „Verwüstung“ der Wohnung oder des Hauses gesprochen. Wenige kommen als Zeugen, aber immerhin. Es ist diesmal nicht ein Prozess, der vom Papier entschieden wird. Richter Kucera, unter der Last solcher Fälle merklich gealtert und faltig geworden, ist ein sehr erfahrener, souveräner Richter. Er tut das, was Einbruchsopfer von einem Richter erwarten. Er hört sie an. Aus Tirol, Salzburg und Oberösterreich sind Zeugen da. Die Strategie der erfahrenen Anwälte des kurzen Prozesses geht nicht auf: Schnelles Geständnis, „tut mir Leid“, gesenktes Haupt, „wird nicht mehr passieren“, Bitten um Milde. Die Grundproblematik mit Einbruchsopfern ist, dass sie nie erfahren, wie ein Prozess ausgeht, wie die Einbrecher aussahen, die in ihrer Wohnung oder ihrem Haus waren, weil sie meist nicht gehört werden. Anwälte kürzen Fälle wie diese gern durch hohe Geständnisbereitschaft ab und die Opfer verlieren den Respekt vor der Justiz. Auch wenn die Erzählungen meist gleich klingen: Richter Kucera weiß um die Problematik. Daher terminisiert er Zeugen für 10 Uhr 30, 11 Uhr, 11 Uhr 30. Das ist ungewöhnlich. Ein Einbruchsprozess ist meist in 30 Minuten um. Vor allem, wenn es um Kinderbanden geht.

Rum bei Innsbruck ist ein Erholungsort fünf Kilotemeter vor Innsbruck. Hier brachen die Täter in mehrere Häuser zwischen 15. und 16. April 2009 ein. Aber auf in Telfs und Imst.  (Foto: Web)

Rum bei Innsbruck ist ein Erholungsort fünf Kilometer vor Innsbruck. Hier brachen die Täter in mehrere Wohnhäuser zwischen 15. und 16. April 2009 ein. Aber auch in Telfs und Imst und Jenbach. (Foto: Rum im Web)

Einige Zeugen kommen nicht. Sie sind entweder zu alt oder sie ließen sich entschuldigen, da sie keine direkten Tatzeugen waren und sie verweisen auf die Lichtbildmappen, in denen gute Dokumentation vorliegt. Begonnen hat es in Rum bei Innsbruck. Die drei Doktoren fuhren aus Deutschland nach Innsbruck, sahen sich ein paar Sehenswürdigkeiten an und schlugen zu. Etwa bei Ottilie Otter, eine Frau um die 60. Schmuck, Bargeld, Zigaretten wurden im Geschäftslokal gestohlen. Den Schaden bemisst sie mit 29.106,20 Euro. Sie zeigt auch ein ausgedrucktes Foto in die Runde, wie die Verwüstung ausgesehen hat. Verteidiger Friis hakt ein. Er möchte die Aufstellung der Schadensliste sehen und reduziert die Posten in vier Minuten auf knapp 24.000 Euro. Vielleicht wurde zu großzügig berechnet, mag sein. Auch die Staatsanwältin merkt an, dass der Posten „9 Stunden Aufräumen“ zu einem Stundentarif unpassend sei. Das sind Kleinigkeiten. Es wird am Ende die Schadenssumme in diesem Faktum in der Anklageschrift reduziert. Es ist Geplänkel, aber steht der Verteidigung zu.

Der Diebszug ging in Tirol weiter. In Jenbach wurde bei Helga B. das Schlafzimmer geplündert und eine Goldschmucksammlung und viele persönliche Gegenstände gestohlen. Fußspuren von Christian Doktor und Eva Doktorova sowie die Öffnungsmethode mit dem Schraubenzieher passen überein. Nicht immer ist in Einfamilienhäusern wirklich viel zu holen. Bei Antonja K. (nicht als Zeugin anwesend) in Telfs sind es Schmuck, Ohrengehänge, Halsketten, Anhänger, Münzen, „keine wertvollen Gegenstände“ wie sie ihrer Polizeiaussage sagt, „aber Dinge, die ich von meinem verstorbenen Mann bekommen habe“. In den kleinen Dingen verbirgt sich beim Einbruch die große Tragik. Bei diesem Einbruch im Haus der alten Frau gab es eine Zeugin in der Siedlungsstraße. Zudem loggte sich Nikola Doktorova am Tatort und zum Tatzeitpunkt in ihr Handy ein. Auf der Ort- und Zeitachse wurde das minutiös nachgeweisen. Schaden: 9.280 Euro.

Vier Mal geläutet, dann Einbruch

Auf Richterfrage an Christian Doktor, wie bei allen zehn Einbrüchen zum Einstieg der „modus operandi“ war, „wie haben Sie festgestellt, ob jemand im Haus war oder nicht?“, sagt dieser: „Ich habe vier Mal geklingelt.“ Wenn sich niemand rührte, ging es los. In Imst rührte sich niemand. Hausbewohner Franz M. wurde bestohlen. Schaden: 9.600 Euro. Im Brief schildert er die Streitereien mit der Versicherung, die nur 7.600 Euro ersetzte. Bei Renate M. in Imst beziffert sich der Diebstahlsschaden durch verschwundene Ringe, Silbermünzen, Uhren auf 14.000 Euro. Auch hier waren Christian Doktor durch Schuhabdrücke identifiziert und Nikola Doktorova damit, dass sie mit der gestohlenen Bankomatkarte Geld beheben wollte (was scheiterte). Sie wurde dabei gefilmt. Außerdem band sie sich eine gestohlene Armbanduhr gleich um. Der Wecker wurde in Timelkam sichergestellt. Dann ging es, man soll nie zu lange an einem Ort bleiben, wieder nach Rum. Zeuge Ewald Zober gibt in Wien Auskunft. Ihm wurde an seinem Haus in Rum auf der Westseite das gekipppte Fenster geöffnet. „Die Versicherung zahlte den Schaden von 26.376 Euro“, berichtet er. Gestohlen wurden ihm Hochzeitssachen, Anzüge, Schmuck, Ringe, „ein paar Dollar“, „ein paar Pfund“, Philharmonikermünzen, vier Uhren, „alles was sich so in 15 Jahren Eheleben ansammelt“, so der etwa 45-jährige Tiroler, der alles feinsäuberlich in seiner Mappe mithat. Er machte eine interessante Entdeckung: Er fand einen Koffer in seinem Haus, der nicht ihm gehört. „Offenbar wurden die Täter von jemandem überrascht“, interpretiert er diesen Umstand, denn der Koffer zum Einräumen der Beute blieb herrenlos stehen. Auch mit Zobers Bankomatkarte wollten die drei Täter unverfroren Geld beheben. Es scheiterte, weil sie den Code nicht wussten. Sie wurden gefilmt. Einer weiteren Tirolerin wurden Bargeld, Schmuck, Goldmünzen und eine Sonnenbrille aus dem Haus gestohlen. Die Wiener Städtische beglich den Schaden. Die Sonnenbrille fand sich dann im Auto in Timelkam.

Mozartstadt – zwei Einbrüche

Der Beutezug ging weiter nach Salzburg. Eine Pensionistin aus Salzburg kommt als Zeugin und belegt ihren Einbruch im Stadtteil Morzg und einen Schaden von rund 20.000 Euro: Broschen, Halsketten, zwei Rolex-Uhren, Swarowski-Glasfiguren kamen am 17. April 2009 weg. Kurios: Während ihrer knapp fünfminuten Zeugenaussage läutet gezählte vier Mal das Handy mit dem bekannte „Nokia“-Ton. Sie hebt aber nie ab. Auch der Richter fordert sie nicht zum Abheben auf. Man kommt beim Zuhören ihrer Zeugenaussage etwas aus dem Konzept. Dann geht es weiter. Ebenso am 17. April 2009 wurde eine 32-jährige Filialleiterin Einbruchsopfer im Stadtteil Kleingmain. Elisabeth F. wurde nicht viel gestohlen, nur Schmuck, ein paar Goldringe. Sie war überrascht, dass man das Notebook stehen ließ, auch den Drucker und Elektrogegenstände. (Damit beherzigten die Einbrecher den alten Diebsgrundsatz: Keine Elektrogeräte, da diese zu viele Marker haben und Rückschlüsse auf den Vorbesitzer zulassen). Elisabeth F. macht sich durch ihr sonniges Gemüt sofort beliebt. Es ist 10 Uhr 50. Nach zwei Stunden Tristesse, kommt die schlanke Blonde mit großen, blauen Augen als Zeugin, einen Ponyschwanz bis zum Rücken. Sie erzählt, dass „alles verwüstet“ wurde. Sie macht große Augen. „Es ist eine Gartenwohnung.“ Die Einbrecher stiegen über die Gartentüre in das Sechsparteienhaus ein. In der untersten Wohnung tobten sie sich im Schutz der Hecke aus.

Schutzengelanhänger weg

Als die blonde, schlanke Zeugin dann berichtet, dass ihr auch der „Schutzengelanhänger“ gestohlen wurde, hat sie innerhalb einer Minute die Herzen der Anwälte erreicht. Roland Friis tastet in sein Sakko. Natürlich nicht ohne Absicht. „Was kostet dieser verloren gegangene Schutzengelanhänger?“ Zeugin: „150 Euro.“ „Was halten Sie davon, wenn meine Mandantin ihren Schaden teilweise wieder gut macht?“ Friis legt der Zeugin in Zehnernoten 100 Euro auf den Tisch. Damit ist der Schutzengelanhänger gerettet und der Richter macht einen Protokollvermerk, dass „Schadenwiedergutmachung“ gemacht wird. In Summe ein Tropfen auf den heißen Stein, aber ein Milderungsgrund in der Strafbemessung bei Eva Doktorova. Salzburg ist abgeschlossen, aus Oberösterreich kommen keine Zeugen außer der anzeigenlegende Polizist.

Im Timelkam war Schluss. Augenzeuge und Radfahrer Haller ertappte die Einbrecher und Inspektor Putschögls Analysefähigkeit überführte sie zu zehn Einbrüchen in drei Bundesländern. Sie waren auf dem Weg nach Wien quer durch Österreich und wurden durch die Timelkamer Polizei gestoppt. (Foto: Google Maps)

Im Timelkam war Schluss. Augenzeuge und Radfahrer Haller ertappte die Einbrecher und Inspektor Putschögls Analysefähigkeit überführte sie zu zehn Einbrüchen in drei Bundesländern. Sie waren auf dem Weg nach Wien quer durch Österreich und wurden durch die Timelkamer Polizei gestoppt. (Überblick: Google Maps)

In Oberösterreich endete die kriminelle Tour des Slowakentrios. Auch dort erfolgte noch ein Einbruch bei einer Pensionistin mit Schaden von 20.000 Euro und den üblichen Beutestücken. Dann kam der Timelkamer Radfahrer Martin Harrer und beendete mit seinem wachen Auge das Treiben. Die effektive Polizei Timelkam rückte aus und nahm die drei Einbrecher bei frischer Tat fest. Doch sie schwiegen und machten keine Aussage. Alle drei sitzen seit fünf Monaten in Wiener U-Haft. Und jammern wie die kleinen Kinder. Die beiden Einbrecherinnen, die laut Staatsanwaltschaft und im Urteil des Gerichtes die treibenden Kräfte waren, heulen bei jedem sich bietenden Anlass. Optisch haben beide ein Engelsgesicht. Doch man soll sich nicht täuschen. Die Frauen sind jeweils 1,60 Meter groß, haben maximal 45 Kilo. Sie sehen aus wie Kinder. Fahren aber durch ganz Österreich und brechen in zehn Häuser ein. Daher sind die Tränen Krokodilstränen und nicht ernstzunehmen. Interessant ist ja auch, wo die Beute der ersten sechs Einbrüche verblieb. Sie ist weg. Die Auftraggeber dahinter werden nicht benannt. Die gesamte Schadenssumme übersteigt 150.000 Euro.

Gegen halb Zwölf neigt sich der Prozess ins Finale. Obwohl der Richter einmal beide Frauen befragte, ob sie in den Häusern drinnen waren und eine frech sagte „Nein“, belegt der Richter in der mündlichen Aktenübersicht bei zahlreichen Schauplätzen nachgewiesene „Abriebspuren“ an Fenstern oder Schuhspuren im Inneren von Häusern. Es wurde also offen gelogen. Interessant sind Aussagen aus den Haftrichterprotokollen: Die vorbestrafte Einbrecherin Eva Dokotova sagt zur Haftrichterin, dass sie schon einmal in England gewohnt hat. Zugleich wird aber auch bekannt, dass sie ein Alias hat. Manchmal dürfte sie sich auch wie ihre Schwester nennen: „Nikola“. Heraus kommt auch, mit wem die sie fünf Wohnungseinbrüche in Frankfurt gemacht hatte. Mit einem Jugendlichen vornamens „Winnetou“ und einem weiteren 11-jährigen (!) Komplizen. Die Schwester Nikola Dokotorova sagt zum Wiener Haftrichter in ihrem Protokoll, dass – alles Märchen natürlich – sie „mit 12 von den Eltern wegging“ und „mit vierzehn nach unserer Tradtion heiratete“. Richter frägt nach „Nach unserer Tradition, heißt nichtstaatlich?“ „Ja.“ „Nur eines verstehe ich nicht: Wo haben Sie denn zwischen 12 und 14 geschlafen?“ „Bei Freunden“. Sowieso. Der männliche 17-jährigen Angeklagte Christian Doktor will laut Haftrichterprotokoll eine „Schnupperlehre“ gemacht haben.“ „Hams des gmacht?“, so der Richter. „Ja.“ Zum Haftrichter sagt er auch: „Mein Vater lebt für sich und kommt nur manchmal nach Hause.“

Staatsanwältin fordert „sehr hohe Strafe“

Die weiblichen Angeklagten (17 und 19) sehen mit ihrem Engelsgesicht und dem schulterlangen, gewellten Haar – so sie nicht weinen – aus wie 12-jährige Kinder und tun als hätten sie vom Tuten und Blasen keinerlei Ahnung. Der männliche Angeklagte wirkt etwas Erwachsener und kontrolliert, dürfte aber gegenüber der Polizei gern reflexartig die Opferrolle einnehmen. Schuldeinsicht haben alle drei nicht. Sie sprechen perfekt deutsch. Ihr Geständnis ist aufgesetzt und angelernt. Das Strafgesetz ist so. Eine, die das durchschaut, ist die junge Staatsanwältin. Sie fordert in ihrem Schlusswort – unüblich für das LG Wien – „eine sehr hohe Strafe“.

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Urteile im Einbruchsprozess „Doktoren-Bande“ (Tirol/Salzburg/OÖ – Serie: 15. – 18. April 2009)

  • Christian Doktor, 17: 25 Monate (5 unbedingt/20 Monate Bewährung; war 2007 auch in Wien aktiv)
  • Eva Doktorova, 19: 36 Monate (12 Monate unbedingt/24 Monate Bewährung; plus 6 Monate in Frankfurt)
  • Nikola Doctorova, 17: 32 Monate (8 Monate unbedingt/24 Monate Bewährung)
  • Richter im Schlußwort zu den Angeklagten: „Dass man nicht stiehlt, lernt man schon in der Sandkiste!“
    Anwendung: Jugendgerichtsgesetz (JGG), Strafrecht.
    Beginn der Festnahme in Österreich: 18. April 2009
    Staatsbürgerschaft aller Täter: Slowakei
    Wohnsitz aller Täter: Deutschland
    Art der Kriminalität: Einbruch – „Kriminaltourismus“

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Kleine Schlussbemerkung, warum keine Fotos mitgeliefert werden. Ja, die drei verlogenen Angeklagten wurden vom Herausgeber verschont: Es gibt kein Foto. Einziger Grund: Das Medienrecht spricht dagegen, da es sich bei den Verurteilten (noch) um Jugendliche handelt. Der Berichterstatter stand mit gezogener Kamera draußen vor der Tür neben zwei Babies, neben einer beleibten Roma-Mutter und zwei Einbrecherinnen (17 und 19) mit dem Engelsgesicht. Daneben ein 17-jähriger, der laut Gericht wegen seiner Armkraft von Tante und Nichte „mitgenommen“ wurde. Was soll man da fotografieren? Fotografiert man in diese Szene hinein, hat man zwei Babies am Bild, eine beleibte Großmutter und drei Profi-Einbrecher. Im Gerichtssaal will vor allem Richter Kucera, der vom Jugendgerichtshof kommt, keine Fotos. Er ist den Arbeitsstil noch von alten Zeiten (JGH) so gewöhnt, dass bei Jugendgerichtsfällen nicht einmal Presse im Saal sitzt. Ein Drittes: Es hat nach Meinung des Berichterstatters wenig Sinn, „jugendliche Kriminelle“ zu fotografieren, da diese ihr Äußeres und Aussehen noch stark verändern. Doch eines ist sicher: Wartet man noch drei Jahre, sind alle volljährig. Sollten sie sich noch einmal an österreichischen Wohnungen vergreifen und ein Justizfall werden, werden sie dauerhaft zum passenden Gerichtsbericht mit Foto abgebildet werden. Solange sie nicht volljährig sind, müssen sie, so sieht es das Gesetz, geschont werden. Auch wenn man dafür keinerlei Verständnis hat, da sie zehn Bewohner Österreichs auch nicht verschonten und in deren Privatsphäre massiv einbrachen. So ist das. Juristische Feinspitze wollen das so und ausländische Tätergruppen lieben das Schlaraffenland Österreich: Milde Strafen, Gefängnisse im Zwei-Sterne-Hotel-Status und keine Presse.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal, Einbruch) – 16. September 2009, Saal 204, 9 Uhr – 12 Uhr 15.

Doktoren vor Gericht – Akademische Einbrecher

Veröffentlicht in Ein Bruch, Gericht, Termindienst von marcusjoswald am 15. September 2009

(Wien, im September 2009) Sind Doktoren vor Gericht, ist man neugierig. Vor allem, wenn es slowakische Doktoren sind. Es sind 13 Zeugen geladen, die beweisen sollen, ob es sich um wirkliche Doktoren handelt. Den Zeugen wurde die Wohnung ausgeräumt. Zuverlässigen Informationen zu Folge wird der Prozess nicht sechs Stunden dauern, da alle Angeklagten „geständig“ sind. Eine Stunde und Urteil, wobei der Dolmetsch ein Drittel verbraucht. VIPs diesmal nur auf der Verteidigerbank und im Publikum. Wann und wo?

  • 16. September 2009, 9 Uhr 00 – 15 Uhr 30, Saal 204. §§ 127, 130 StGB (Einbruch, Gewerbsmäßiger Einbruch)
    Geschäft: 403 St 172/08k, 141 Hv 86/09i
    Richter: Dr. Bernhard KUCERA
    Slowakischer Angeklagter 1: Christian DOKTOR
    Slowakische Angeklagte 2: Eva DOKTOROVA
    Slowakische Angeklagte 3: Nikola DOKTOROVA
    Alle drei sind geständig.
    Verteidigung 1: Dr. Peter „der Alte“ PHILIPP
    Verteidigung 2: Mag. Roland FRIIS
    Verteidigung 3: Dr. Marcus JANUSCHKE
    Alle drei sind geständig.
    14 Zeugen (13 Einbruchsopfer und ein Polizist).
    +++
    Diese Personen wurden gewerbsmäßig ausgeräumt (T/S/OÖ). Die Opfer haben de jure Rechte, erhalten aber de facto nichts und müssen froh sein, dass sie versichert waren:
    Anna S.
    Ottilie O.
    Gabriele S.
    Barbara F.
    Michael S.
    Helga B.
    Antonja K.
    Franz M.
    Renate G.
    Ewald Z.
    Hermine H.
    Herbert G.
    Martin H.

Marcus J. Oswald (Ressort: Termindienst, Gericht)

Asylwerber Gazmen Tunaj, vierfach vorbestraft, nun 4 Jahre Haft wegen Einbrüchen

Veröffentlicht in Ein Bruch, Gerichtssaal von marcusjoswald am 2. September 2009
Gazmen Tunaj ist fotoscheu. Diese Handhaltung hat er sich von Josef Fritzl abgeschaut, mit dem er seit 2008 in der JA Sankt Pölten in Strafhaft gesessen ist. Mit dem Blatt Papier hat er den Fotografen tatsächlich überrumpelt.  (Foto: Oswald/B&G)

Gazmen Tunaj ist fotoscheu. Diese Handhaltung hat er sich von Josef Fritzl abgeschaut, mit dem er seit 2008 in der JA Sankt Pölten in Strafhaft gesessen ist. Mit dem Blatt Papier hat er den Fotografen tatsächlich überrumpelt.
(Foto: Oswald/B&G)

(LG Wien, am 2. September 2009) Je tiefer man in das Justizsystem blickt, umso tiefer blickt man in einen Abgrund. Im Fall des heute 45-jährigen Kosovo-Albaners Gazmen Tunaj wundert man sich über einiges: Erstens wundert man sich über die Justizanstalt Sankt Pölten und seinen Direktor Günther Mörwald. Weiß dieser Mann, wofür ihn die Republik bezahlt, oder ist er ein Beamter, der die Verschwiegenheit vor sich herträgt, solange, bis er in Pension geht, damit dann ein anderer die Verschwiegenheit vor sich herträgt? Der Fall Gazmen Tunaj eignet sich hervorragend die Tatenlosigkeit dieses Direktors zu illustrieren.

Die drei Wunder

Was der Sinn des Strafvollzuges ist, müsste Direktor Günther Mörwald bekannt sein. Das Strafvollzugsgesetz ist umfassend, er hält es Journalisten immer wieder unter die Nase, Angehörigen und Neugierigen. Doch wie hält er es damit? Ist die Kernaufgabe des Strafvollzugs, Inhaftierte während des Strafvollzugs fit für die Freiheit zu machen? Gazmen Tunaj saß bis 6. Februar 2009 in Sankt Pölten in der Haft. Er erhielt 15 Monate nach Suchtgiftmissbrauch und Autoeinbruch, dazu wurde eine alte, seiner insgesamt vier Vorstrafen „aufgemacht“. Er saß in Summe 21 Monate ab, davon nach dem Urteil in Wien mehr als zwei Drittel in Sankt Pölten. Er war, wenn man so will, gut ein Jahre Haftgenosse von Josef Fritzl, der erst am 29. April 2008 in die Justizanstalt Sankt Pölten dazustieß. Gazmen Tunaj wurde in Haft monatelang substituiert, weil er seit 2004 wegen Heroinmissbrauch substituiert ist. Nun saß er 21 Monate in Haft, davon fast 15 Monate in Sankt Pölten. In diesen Monaten wäre es die Pflicht der Justizanstalt Sankt Pölten gewesen, Gazmen Tunaj „clean“ zu machen. Man machte es nicht. Nach der Enthaftung kam er in Sankt Pölten in Schub.

Was ist der Sinn der Schubhaft, und damit kommt man zum zweiten, wunden Punkt des Behördenversagens in diesem Fall. Schubhaft dient dazu, rasch eine Abschiebung in die Heimat oder in ein Drittland zu organisieren. Im „Schub“ aß Gazmen Tunaj im Februar 2009 aus Protest 15 Tage nichts und er presste sich damit frei. Er wurde, man wundert sich, aus der Schubhaft entlassen. Er ließ sich wieder bei seiner Freundin nieder.

Nun, das dritte Wunder: In der gegenwärtigen Singlegesellschaft Wiens leben viele allein, einsam, ohne Anschluss. Doch Häftlinge haben offenbar immer Freundinnen und Unterschlupf. Tunaj lebte ab Mitte Februar 2009 (6. Februar entlassen, plus 15 Tage Hungerstreik, dann wieder entlassen) in der Gatterholzgasse im 12. Wiener Bezirk. Er war nun formal kein „Asylwerber“ mehr, sondern, wie es Richter Gneist einmal treffend formuliert: „Illegaler“. Was danach geschah, was er danach machte, kann oder will er heute nicht mehr aufklären. Klar ist nur, dass er am 14. April 2009 wieder verhaftet wurde und seither wieder in U-Haft sitzt. Heute, 2. September 2009, setzte es seine fünfte Vorstrafe. Diesmal vier glatte Jahre und unbedingte Haft für diverse Autoeinbrüche und Diebstähle. Er macht wiederum Suchtgiftabhängigkeit geltend, Wirrheit im Kopf, Druck von einem Rumänen, bei dem er in nur zwei Monaten 2.000 Euro Suchtgiftschulden gehabt haben will. Doch so klar ist das alles nicht.

Kurios ist gleich der Beginn: Daher muss man sich gleich einmal dem Anwalt Werner Jahnel widmen. Der Anwalt macht sich am Gang bemerkbar: „Keine Fotos“, sagt er. Darauf entspannt sich ein zarter Disput: „Wissen Sie, Sie sind nur ein Zivilist. Sie sind einmal im halben Jahr am Strafgericht. Sie sind nur Pflichtverteidiger. Mit Euch Anwälten ist es immer das gleiche. Immer fest Täterschutz betreiben und Phrasen dreschen. Dabei kennen Sie Ihren Mandanten als Pflichtverteidiger gar nicht. Ihr Mandant hat hier gar keine Rechte mehr: Er ist nach 28 Einbrüchen angeklagt. Haben Sie das etwa vergessen? Sie sollten es nicht übertreiben.“ Ein Zuhörer, Parkgaragenbesitzer, der einer von 28 Geschädigten ist, springt bei: „Eine Frechheit ist das.“

Anwalt Werner Jahnel ist der Typ Anwalt, der „auch Strafrecht“ macht. Solche messen das Strafrecht, das als „schwerers Recht“ gilt, mit den Feinunzen des Zivilrechts, das als „leichtes Recht“ gilt. Solche Anwälte, die alle heiligen Zeiten Strafrecht machen, sehen jeden Angeklagten als kleinen Verkehrssünder. „Zivilisten“ machen zwei Mal im Jahr ihre Pflichtübung in Strafrecht für die Pensionskassa und damit die Rechtsanwaltskammer hinterher sagen kann, dass jeder Angeklagte in Österreich einen Anwalt hat. Was diese Anwälte dann im Gericht für einen Stiefel zusammen reden, dringt nie an die Öffentlichkeit. Dieser Anwalt wird später im Prozess über den „Kosovo-Krieg“ reden wollen und das Gericht überzeugen wollen, dass sein Mandant traumatisiert ist. Der Richter, der wirklich zwei Mal pro Woche (!) Strafrecht macht (meist vier Verhandlungen an einem Tag) meint nicht recht zu hören, lässt aber aus Höflichkeit gewähren.

Werner Jahnel: Jeder Pflichtverteidiger sieht einen Schwerkriminellen als Kirschendieb und meint damit bei erfahrenen Richtern punkten zu können. Entsprechend gehen die Verfahren aus. (Foto: Marcus J. Oswald)

Werner Jahnel: Jeder Pflichtverteidiger sieht einen Schwerkriminellen als Kirschendieb und meint damit bei erfahrenen Richtern punkten zu können. Entsprechend gehen die Verfahren aus. (Foto: Marcus J. Oswald)

Ein echter, abgebrühter, erfahrener Strafverteidiger würde das nie machen: Bei Adam und Eva anfangen. Die Zivilisten gehen immer wieder mit der Umständlichkeit und weitschweifigen Denklogik des Zivilrechts an Strafrechtsmaterien heran, was man an ihren endlosen Schlußplädoyers erkennt. „Zivilisten“ reden oft 15 Minuten. Ein guter, prägnanter Strafverteidiger kommt mit vier Minuten aus und hat alles Wesentliche erkannt. Manchmal würde man armen Schluckern wünschen, dass sie ihre Pflichtverteidiger hinauswerfen und sich selbst verteidigen. Ein gestörtes Verhältnis haben „Zivilisten“ mit der Öffentlichkeit. Sie sind es nicht gewöhnt, dass man ihnen bei der Arbeit zu und auf die Finger schaut. Sie bewegen sich nur, gekleidet als feine Pinkel von Scheitel bis Sohle in Armani in den feinen Zirkeln des Handelsgerichts oder beim Bezirksgericht oder sitzen gar nur hinter dem Schreibtisch und machen Vertragsrecht.

„Zivilisten“ sind auch nicht gewöhnt, dass sie fotografiert werden oder in der Zeitung stehen. „Meinen Namen nicht nennen“, hört man oft, wenn ein „Zivilist“ beim Strafgericht tätig war. Offenbar ist es schlechte Werbung für die Kanzlei, wenn ein Anwalt auch einmal einen Räuber vertritt. Zwischen echten Strafrechtlern und Zivilisten herrscht Zuneigung wie unter Stiefgeschwistern. Denn Strafrecht ist die unterste Schublade des Rechts. Aber weil es so „tief“ liegt, im Staub der Gesellschaft, interessiert es die Leute. Wer Strafrecht macht, wird am Ende ein Held oder Volksheld. Aber er muss zuerst Jahre durch den Dreck waten und viel Grausamkeit hören. Friis wird einmal ein Held, Tomanek ist schon Viersterneanwalt, er ließ viele Haare, Mayer ist „bekannt zwischen Wien und Bukarest“, er hat seine Haare noch (weil er nicht raucht). Der alte Philipp ist ein grantiger Fünfsterneanwalt, sein Sohn hat erst zwei Sterne, aber schon einen Porsche Carrera und die Kanzlei am Wiener Graben. Diese Leute stehen täglich in der Öffentlichkeit und arbeiten mit ihr. Sterne muss man sich erarbeiten. Als Star wird man nicht geboren. [Auch "Blaulicht und Graulicht" macht Stars.]

Der anwesende Anwalt Werner Jahnel verlegt sich aufs Raunzen. Er glaubt, er ist am Bezirksgericht und verhandelt eine Nachbarschaftsstreitigkeit. Er nörgelt über ein Foto, redet platte Dinge im Gerichtssaal und kann außerhalb nicht damit umgehen, dass es ein berechtigtes Interesse ist, den Angeklagten, der kein harmloser Kirschdieb oder Verkehrssünder ist, sondern ein substituierter Schwerkrimineller, bildlich festzuhalten. (Auch wenn es glatt misslingt, weil der von Josef Fritzl gelernt hat, womit nicht zu rechnen war.)

Nannte keine Namen, welcher Rumäne ihn anstiftete, Autoeinbrüche zu begehen, legte aber großen Wert auf Anonoymität. Im Dunkeln läßt sichs eben gut munkeln. Gestaltete auch seine Verhandlung als Wunschkonzert: Gazem Tunaj. Resulat: Vier Jahre Haft. (Foto: Oswald/B&G)

Nannte keine Namen, welcher Rumäne ihn zu Autoeinbrüchen anstiftete, legte aber großen Wert auf Anonymität.
Im Dunkeln lässt sichs eben gut Munkeln. Gestaltete auch seine Verhandlung als Wunschkonzert: Gazmen Tunaj. Resultat: Vier Jahre Haft. (Foto: Oswald/B&G)

Der Angeklagte macht aus seinem Prozess ein Wunschkonzert. Die Staatsanwaltschaft legt ihm ein dickes Paket an Taten vor. Es beginnt bei Fahrraddiebstahl (Citybikes um 200 Euro). Die Räder hat er für seine Diebstouren benötigt. Beim letzten Diebstahl wurde er festgenommen (14. April 2009). Daneben geht es um eine Liste von Autoeinbrüchen rund um den Karlsplatz. Insgesamt werden ihm zu Beginn 24 Einbrüche, drei Versuche und ein nachgewiesener Raddiebstahl vorgehalten. Bei den schweren Autodiebstählen nach seinem Modus Operandi wurde die Tatbeteiligung jeweils so errechnet: Sein Handy wurde analysiert und festgestellt, wo er sich aufgehalten hat. Das Paket an Autoeinbrüchen umfasst daher zu Beginn 27 Autoeinbrüche. Dann beginnt der Angeklagte sein Wunschkonzert: Auf Geheiß des Anwalts „geständig“, aber: „Ich gebe nur das zu, wo Navis gestohlen wurden.“

„Nur Navis“

Er will es nicht gewesen sein, wo ein Laptop aus dem Auto gestohlen wurde oder Digitalkameras. „Nur Navis!“ Das ist interessant und in der Junkiszene gänzlich neu. Navis kosten 250 bis 300 Euro. Laptops bis zu 1.000 Euro. Digitalkameras liegen dazwischen. Dem Angeklagten hat vermutlich jemand am Haftraum eingeredet, dass er sich nur auf ein Produkt festlegen soll, da das die Haft kürzer macht. So geschieht es dann auch. Sein Anwalt sagt zu Beginn: „Er bekennt sich großteils schuldig. Nämlich zu den Navis. Nicht zu den Einbrüchen in Tiefgaragen.“ Und: „Er ist Teil einer Organisation, die er nicht kennt“. Und: „Die Anklage ist nicht substantiiert. Mein Mandant hat das nicht allein gemacht.“ Noch Wünsche? Was für eine Linie der Verteidigung. Zivilanwälte meinen immer, dass sie vor dem Zivilrichter stehen, wo man sich es ausschnapst. In Wahrheit ist das Ermittlungsverfahren im Vorfeld des Strafprozesses schwergewichtig. In keiner Zeile steht in Polizeiprotokollen, dass er das nicht allein gemacht hat. Da er keinen anderen nennt, war er es wohl auch allein. Sicher gab es einen „Auftraggeber“ (der Rumäne), aber die Durchführung machte er allein. Der Anwalt spielt auf „großen Unbekannten“, was Strafrichter am LG Wien immer besonders heiß lieben. Solche Exzesse kippen in der Regel ins genaue Gegenteil: Das Geständnis löst sich auf und wird wertlos. Damit sterben die Milderungsgründe. Zivilanwälte verstehen diese Nuance nie: Sie meinen in Schlußplädoyers immer, dass die Formel „ich gestehe“, schon ein Geständnis ist. Das Geständnis reduziert sich in diesem Fall auf ein Drittel der Vorwürfe, die am Ende „halten“. Alles andere streitet der Angeklagte einfach ab.

Spielplatzkamerad aus Rumänien

Gazmen Tunaj wurde am 6. Februar 2009 aus der Strafhaft (21 Monate) entlassen und in St. Pölten in Schubhaft übernommen. Dort wußte er sich durch Einsatz zu befreien: Er verweigerte Nahrung. Nach 15 Tagen war er frei und wieder in Wien. Was dann war, „weiß ich heute nicht mehr“, so der Einbrecher zum Richter. Er laviert und fantasiert herum. Zuerst sagt er, er habe einen Monat „nur am Spielplatz“ mit seinem vierjährigen Kind gesessen. Einen Monat? Wer sich an den 16. März 2009 erinnern kann (Start des Fritzl-Prozesses), weiß wie arschkalt es in diesen Tagen war. Alle trugen Mäntel, Schals und Hauben. Man musste bei guter Gesundheit sein, um das nasskalte Wetter gut zu überstehen. Doch der kränkliche Gazmen Tunaj, der soeben 15 Tage „im Hungerstreik“ war, saß einen Monat am Spielplatz, will er Richter Christian Gneist weiß machen. Er muss ein vorbildhafter Vater gewesen sein. Dann stellt sich B&G die Anschlussfrage: Wo ist seine Freundin und das Kind am Prozesstag 2. September 2009? B&G ist der einzige Zuhörer (neben einem Privatbeteiligten) im Saal 202. Von Freundin und Kind im Publikum ist nichts zu sehen, obwohl es um seinen Kopf geht. Klare Antwort: Offenbar regiert Freundin und Kind nur in der kranken Fantasie des Angeklagten, wie so oft bei Junkis, die sich Beziehungen und Partnerschaften zusammen reimen, die es gar nicht gibt. Und noch was tat der soeben Haftentlassene von Februar bis April 2009: Einmal im Monat zum Arzt (also zwei Mal, denn zwei Monate war er in Freiheit), ein Mal in der Woche zur Apotheke, um das Substitol zu holen. Sonst tat er eigentlich nichts, lautet sein „Geständnis“. Ja und dann traf er den ominösen „Rumänen“. Am Spielplatz.

Der „Rumäne“, dessen Namen er weder nennt noch zu kennen vorgibt, habe ihm, dem Substuierten, gleich einmal Kokain und diverse einschlägige Tabletten angeboten. Er griff zu. Nun nahm er also auch Drogen. „Ich habe Schlangen gesehen, war bummzua“, so zum Richter. Diesen beeindruckt das nicht, denn der hört solche Märchen zwei Mal pro Woche zu den Verhandlungstagen. Zum Wesentlichen will und will der Angeklagte wenig sagen. Die Autoeinbrüche. Das Verfahren kann nicht klären, ob er alleine vorgegangen ist, „Teil einer größeren Organisation“ (sein Anwalt) ist, oder der rumänische Dealer sein Anstifter oder Helfer war. Bei diesem will er 2.000 Euro Schulden angehäuft haben. „Wie geht denn das in so kurzer Zeit? Wenn Sie einen Monat nur am Spielplatz sitzen?“ Der Rumäne war offenbar hilfsbereit: Er hat ihm auch ein Fahrrad zur Verfügung gestellt. Ein gestohlenes. Später wird es in Junkies Erzählungen „jedes Mal ein anderes“. Jetzt weiß man als gelernter Wiener, wo die vielen Fahrräder, die abgezwickt werden, hinkommen. [Dem Herausgeber, der in diesem Punkt aber nicht Racheengel spielen wird, wurden seit 1997 in Summe sechs Fahrräder gestohlen.]

Modus – Kerbspuren und Spezialschrauben

Gazmen Tunaj meint, das Strafgericht ist ein Bazar. Er sagt auf die Frage des Richters: „Wieviele Navis haben Sie nun gestohlen?“ „Sechs. Vielleicht sieben.“ Das kommt hin. 300 Euro mal sieben macht 2.100 Euro. Das wären die Drogenschulden. Es wurde gut am Haftraum ausgerechnet. Da es zu allen 27 Autoeinbrüchen keine Kamerabilder oder Zeugen gibt, taktiert der Angeklagte und legt sich ein exakt berechnetes Muster zurecht: 2.000 Euro Schulden, sieben Navis. Mehr wird nicht zugegeben. So sei es. Und so werden von Richter Gneist dem Angeklagten in mühsamer Kleinarbeit alle Einbrüche mit Polizeilichtbildern vorgelegt und er darf artig „ja, ist meiner“ oder „nein, ist nicht meiner“ sagen. Alle Einbrüche die mit dem Modus „Kerbspuren“ und Öffnen des „Fensters mit einer (dem Publikum nicht näher genannten) Spezialschraube“ werden ihm zugeschrieben. Er bestreitet, Scheiben eingeschlagen zu haben. Richterfrage: „Welche Scheibe haben Sie meist genommen?“ Angeklagter: „Rechts vorne.“ In der Tat wurde bei allen 27 Einbrüchen in Autos – mit einer Ausnahme – immer die Scheibe rechts vorne bevorzugt. Manchmal wurde ein Autoradio gestohlen, dann ein Laptop, eine Digitalkamera, eine Videokamera, ein Koffer und anderes. Das will er alles nicht gewesen sein. „Haben Sie Führerscheine genommen?“ „Nein, was soll ich damit?“ „Naja, damit kann man einiges machen“, so der Richter. „Haben Sie Sparbücher genommen?“ „Nein.“ Seine Bezirke waren der 6., 7. und 14. Bezirk. In seinem eigenen Wohnbezirk (12.) will er nicht zugeschlagen haben.

Psychiater – Angeklagter junkt

Gutachter Pakesch vom AKH Wien untersuchte den Einbrecher. Er sagt, dass eine Polytoxe Abhängigkeit vorliegt. Seit 2004 ist er auf „Heroin“ substituiert. Interessanterweise wurde er ein Jahr später Vater. Damals wurde er vom Verein „Dialog“ betreut (auf gerichtliche Weisung). Bei der Festnahme am 14. April 2009 wurden Koks, Hasch und Morphium im Harn gefunden. Jedoch nicht so viel, dass er gar eine „Psychose“ hätte oder dispositionsunfähig wäre. Junkies reden sich immer auf Drogenmissbrauch hinaus, um Zurechnungsunfähigkeit zu erreichen. Diese Pläne gehen selten auf. Der kosovarische Asylwerber ist vom Gutachter schuldfähig eingestuft, auch wenn die „Hemmschwelle abgesenkt und die Kritikfähigkeit eingeschränkt“ war. Eine Pointe kann sich der Gutachter nicht verkneifen. Bei Gutachtergesprächen gab Gazmen Tunaj an, gar nichts von Einbrüchen zu wissen. Später, bei der Haftrichtervernehmung, sagte er etwas von einigen. Heute, am Gerichtstag (2. September 2009) sagt er exakt „sieben Einbrüche“. Wie weit durch die Drogen die Erinnerung getrübt sei, sei nicht zu sagen, so Georg Pakesch. „Aber seine Erinnerung ist sehr spezifisch.“ Eingedeutscht: Der Angeklagte richtet sich die Wahrheit, wie er sie braucht und günstig findet. Wahrheit im Strafprozess ist auch: Der Angeklagte darf lügen. Nur Zeugen nicht. Die gibt es in diesem Verfahren nicht.

Die beiden Zeugen von der Polizei werden nicht gehört, sie nahmen nur die Festnahmeprotokolle auf. Der Tiefgaragenbesitzer wird auch nicht gehört, da der fantastische Angeklagte sagt, dass „er vor Tiefgaragen Angst“ hat und dort keine Einbrüche macht. Klar, der 45-Jährige fürchtet sich vor der Dunkelheit. Ursprünglich waren 28 Privatbeteiligte geladen. Einige sind auch da, gehen aber wieder. Einer hält durch. Er macht 250 Euro für das Navi und 500 Euro für nichtersetzten Versicherungsschaden geltend. Der Angeklagte akzeptiert nur das Navi. Ein anderer, ein Opernsänger, dessen Auto aufgebrochen wurde, machte schriftlich Schaden geltend: 199 Euro für das Navi. Das wird anerkannt, ist aber beides uneinbringlich.

Der Illegale aus dem Kosovo

Die Staatsanwältin modifiziert ihre Anklage geringfügig und sieht in sechs Autoeinbrüchen den Angeklagten klar überführt. Sie entschuldigt, dass im Ermittlungsverfahren ihm zu viel zugeschrieben wurde. Er sei aber nur zu diesen Fakten zu verurteilen, die er begangen hat. Sie kritisiert, dass er keine konkreten Angaben macht und Namen der Hintermänner und Abnehmer der Geräte nicht nennt. Zwei Monate nach der Haftentlassung wieder loszulegen erfordere klarerweise schuld- und tatangemessene Strafe.

Sein Anwalt Jahnel hält ein weitschweifiges Schlussplädoyer. Er fängt bei Adam und Eva an. Sechs Jahre lebte der Einbrecher in Deutschland, sechs Jahre in Österreich (davon zwei im Gefängnis, was er nicht sagt). Matura habe er im Kosovo gemacht. Er kann gut deutsch, „sodass man hier nicht einmal einen Dolmetsch braucht.“ (Was auch kein Problem wäre, es gibt viele Dolmetscher, Anm. B&G). Ferner: „Er ist illegal da, nicht als Asylant. Warum er überhaupt da ist, ist ein Politikum und das darf hier gar nicht erörtert werden.“ (Weil der Kosovo-Krieg nicht Thema der Autoeinbrüche ist, Anm. B&G). Dann will der Anwalt noch einmal verwirren: „Er kennt die Bezirke in Wien gar nicht und kann daher nicht genau sagen, in welchen Bezirken er eingebrochen hat. Er kann nur vage Angaben machen.“ Er sagt auch: „Es war nur Beschaffungskriminalität.“ (Interessant immer wieder, dass in mancher Anwälteaugen Beschaffungskriminalität weniger deviant sei als gewöhnliche Kriminalität.) Und dann der I-Tupf jedes Pflichtverteidigers, der in einem Einbrecherjunki einen harmlosen Verkehrssünder oder Kirschendieb sieht: „Mit einer Verurteilung ist niemandem geholfen.“ (Der Schwachsinnssatz musste ja fallen, Anm. B&G).

4 Jahre Haft

Obwohl mit einer Verurteilung „niemandem geholfen ist“ (Pflichtverteidiger Jahnel), wird verurteilt. 4 Jahre Haft unbedingt. Der Asylwerber mit vier Vorstrafen, davon zwei einschlägig, ist in diesem Schöffenverfahren im Strafrahmen von 1-15 Jahre angeklagt gewesen. „Damit bewegt sich das Urteil im unteren Drittel“, so Richter Christian Gneist. Er wird nach sieben Einbrüchen in Autos nach den §§ 127, 128, 129 Z. 1 und 130 4. Fall 2. Strafsatz verurteilt. Er sitzt nun bis 14. April 2013. Danach gehts in Schubhaft und vielleicht gibts wieder Hungerstreik. Was weiß man. „Von der Anklageschrift ist nicht viel übriggeblieben“, so der Richter, aber: „Sieben Fakten in zwei Monaten und das sofort nach einer Haftentlassung ist erschwerend.“ Der § 39 StGB (Strafverschärfung bei Rückfall) wird trotzdem nicht angewendet. Der Täter ist überführt, und zwar durch die Handykoordinaten. Er war bei allen überführten Taten näher als 500 Meter zum Tatort. „Sie waren in Haft wegen der selben Geschichte – Suchtgift und Autoeinbruch“ und „haben vier Vorstrafen“. Das Geständnis war nur ein „faktisches Geständnis, aber kein reumütiges.“ Drei Tage Bedenkzeit.

Fazit: Keiner der Geschädigten bekommt ein Geld. Einer will eine Pfändung betreiben, doch das ist sinnlos, da 2013 wohl wirklich die Abschiebung erfolgt. Und ob es sinnvoll ist, im Kosovo zu pfänden, ist fraglich. Auch interessant: Von den 27 Autoeinbrüchen sind nur sechs dem Verurteilten zugeschrieben. Die 21 anderen „gehören“ anderen. Diese sind noch auszuforschen. Das ist Aufgabe der Polizei.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal) – 2. September 2009, Saal 202, 9 Uhr 05 – 10 Uhr 40

Präventionstipp gegen Einbruch – Das Scherengitter

Veröffentlicht in Ein Bruch von marcusjoswald am 21. August 2009
Eine Alternative gegen Einbruch: Scherengitter. Teilzahlung ist möglich. (Foto: Firma Scherengitterkönig)

Eine Alternative gegen Einbruch: Scherengitter. Teilzahlung ist möglich.
(Foto: Aushang der Firma KLBG Wintergarten und Einbruchschutzsysteme)

(Wien, im August 2009) Die Hitze drückt derzeit die Leute aus den Wohnungen in Kurz- oder Langurlaube, auf Seen oder in Schwimmbäder. Viele Wohnungen sind wie verwaist. Das zieht Einbrecher an. Ein Einbruch dauert in der Regel fünf Minuten. In diesem Zeitfenster geschieht er durch die Tür – oder nicht.

Scherengitter halten Einbrecher effektiv ab

Versierte Alteinbrecher wie der auf dieser Webseite in Vergessenheit geratene Ernst Walter Stummer sagen, dass der sicherste Schutz gegen Einbruch das Scherengitter ist. Das Scherengitter vor der Flügeltür der Altbauwohnung sei das effektivste Hindernis. Das Gitter wird nicht nur durch ein Schloss gesichert, sondern oftmals bei längerer Abwesenheit zusätzlich mit einem Motorradschloss der Marke ABUS umwickelt, das laut Wunderschlosser Michael Bübl nur mit einem Diamantschneider zu öffnen ist. Damit ist der Zutritt zur eigentlichen Tür so gut wie verhindert.

Ratenzahlung möglich

In manchen Wohnungen im 7. Wiener Bezirk sind Scherengitter sehr verbreitet. In manchen Bezirken gibt es sie gar nicht. Man kann auf Wien bezogen sagen: Wo der Wohlstand tatsächlich zu Hause ist, gibt es Scherengitter. In den Armeleutebezirken außerhalb des Gürtels gibt es sie fast nicht. Denn sie sind teuer. Der „Scherengitterkönig“, der auf „schwarzen Brettern“ in Altbauten seine Prospekte aufhängt, preist sie derzeit zum Aktionspreis von rund 1.700 Euro an. Man bietet Teilzahlung wie im Elektromarkt beim Kauf eines Computers (29,30 Euro / Monat).

Optik nicht schön

Hauptüberlegung für oder gegen das Scherengitter ist sicher die Optik. Sie sind nicht schön. Außerdem ist der Aufwand, beim kurzen Weggehen das Gitter zuschieben zu müssen, zu berücksichtigen. Dennoch: Wer eine Ordination, eine Kanzlei oder wertvolles Wohnungsinventar hat, kann sich eine Anschaffung überlegen.

Im Web: Der Scherengitterkönig

Marcus J. Oswald (Ressort: Ein Bruch)

Auch nach dem Urlaub – Auf Gaunerzinken achten!

Veröffentlicht in Ein Bruch von marcusjoswald am 20. August 2009
Wenn nur Frauen im Haus sind, lohnt es, so dieser Gaunerzinken, zu- und aufdringlich oder leicht anlassig zu werden: Man bekommt immer etwas. (Foto: Gaunerzinken)

Wenn nur Frauen im Haus sind, lohnt es, so dieser Gaunerzinken, zu- und aufdringlich zu werden: Ein bisserl was geht immer, wusste schon Monaco Franze. (Quelle: Gaunerzinken)

(Wien, im August 2009) Was für den organisierten Großkriminellen der „tote Briefkasten“, ist für den organisierten Kleinkriminellen (Einbrecher) der Gaunerzinken.

Gaunerzinken sind alte Zeichen, die in Kürzelsprache eine athmospherische Wahrnehmung ausdrücken. Ist das Haus und Umfeld freundlich zu Einbrechern oder unfreundlich? Es sind primitive Striche und Symbole, die den Eingeweihten ein Begriff sind.

Gaunerzinken dienen zu einem Zweck: „So kann miteinander über ein Haus, die Schutzvorrichtungen und seine Bewohner kommuniziert werden, ohne dass diese es mitbekommen“, erklärt Mag. Birgit Zetinigg, Leiterin des Bereichs Eigentum & Feuer im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) in einer Aussendung. Das war Ende Juli 2009. Es gilt die alte Fußballerweisheit: Vor dem Spiel ist nach dem Spiel. Vor dem Urlaub ist nach dem Urlaub.

Daher ist nach wie vor ratsam, weiterhin die Zeichen am Postkasten, an der Tür oder beim Fenster zu lesen.

Nichts zu holen. (Gaunerzinken)

Nichts zu holen. (Quelle: Gaunerzinken)

Wenn nur ein Kreis mit einem Kreuz auf die Tür gemalt ist, kann man sich glücklich schätzen. Dann wird man von Einbrechern verschont, denn deren Instinkt sagt: „Nichts zu holen.“

Faust im Kasten. (Quelle: Gaunerzinken)

Faust im Kasten. (Quelle: Gaunerzinken)

Ist eine Wellenlinie in einem Viereck gezeichnet, gilt man als Brutalo und wird von Einbrechern mit Instikt für drohende Rohgewalt ebenso gemieden.

Hier gibt es Beute. (Quelle: Gaunerzinken)

Hier gibt es Beute. (Quelle: Gaunerzinken)

Am weitesten verbreitet ist dieses Symbol: Der horizontale Strich mit dreifacher vertikaler Kreuzung. Das Symbol bedeutet: Hier gibt es etwas zu holen, hier ist Beute zu machen! Spätestens dann sollte man Vorkehrungen treffen. Es weitersagen. Achtsam sein. Vier Mal Absperren. Zwei Messer einstecken (wie der Herausgeber, der nie ohne zwei Messer außer Haus geht).

Gaunerzinken sind auch Kommunikationsmerkmale in Gefängnissen. Dort gibt es weitere Wandinschriften:

Inhaftiert, zwei Jahre Schmalz. (Quelle: Gaunerzinken)

Inhaftiert, zwei Jahre Schmalz. (Quelle: Gaunerzinken)

Das auf den Kopf gestellt „V“ steht für „verhaftet“. Die Kreise im Inneren des „V“ bedeuten die Jahre der Haft, die gegeben wurden. In Varianten, vor allem in Polizeigefängnissen gibt es dieses:

In Haft und drei Verhöre. (Quelle: Gaunerzinken)

In Haft und drei Verhöre. (Quelle: Gaunerzinken)

Dieser Gaunerzinken will Komplizen die Information geben, wie scharf die Polizei ist oder nicht. Damit kann die Taktik abgesprochen werden, wie man sich vor der Polizei verhält.

Gauner im Wandel

Insgesamt sind die Gaunerzinken einem Wandel unterzogen. Wie in Wien das „Rotwelsch“, die Geheimsprache der österreichischen Unterwelt, kaum noch Leute sprechen, rückt im internationalen Sektor eine neue Generation an Dieben nach, die vermutlich per SMS mehr Zeichen austauscht als über Zeichen an der Wand. Doch man muss beides kennen: Das Neue und das Alte. Die beiden Messer kann man trotzdem bei sich haben: Zur Abschreckung. Nichts scheuen Einbrecher mehr als Gewaltandrohung.

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Zu den Gaunerzinken – via: www.MerkSieDir.de

Marcus J. Oswald (Ressort: Ein Bruch)

Bei Kellereinbruch zahlt Versicherung nur Zeitwert

Veröffentlicht in Diebstahl, Ein Bruch, Gerichte, OGH -Entscheidungen von marcusjoswald am 22. Mai 2009
Der Oberste Gerichtshof entschied in einem Fall rund um Kellereinbruch richtungsweisend und versicherungsfreundlich: Gegenstände im Keller, auch Fahrräder oder Autofelgen, sind nicht nach dem Neuwert zu ersetzen, weil man sie nicht täglich benutzt. (Foto der wohl schönsten Treppe Wiens: Marcus J. Oswald)

Der Oberste Gerichtshof entschied in einem Fall rund um Kellereinbruch richtungsweisend und versicherungsfreundlich: Gegenstände im Keller, auch Fahrräder oder Autofelgen, sind nicht nach dem Neuwert zu ersetzen, weil man sie nicht täglich benutzt. (Foto der wohl schönsten Treppe Wiens: Marcus J. Oswald)

(Wien, im Mai 2009) Die Zeitungen sind voll mit Warnmeldungen vor Einbruch. Wer sich informiert, muss sensibilisiert sein. Beim Herausgeber legen aktuell irgendwelche Leute seit Wochen die Fußmatte um. Das wird fotografiert und dokumentiert. Ob es nur Idioten sind oder Vorbereitungshandlungen für anderes: Man ist gewappnet. Sollte sich irgendjemand mit der Zehenspitze weiter als über die Türschwelle vorwagen, wird ihn Interessantes erwarten. Dann wird er die Stiegen hinuntergetreten und halbtot geschlagen. In Notwehr, selbstverständlich. Seit Wochen steht ein voll abzugsbereiter Feuerlöscher im Vorzimmer. Es liegt ein sehr großzügiger Schreinerhammer am Schreibtisch. Der Herausgeber verläßt seine Bleibe nur mehr mit dem eingesteckten Messer. Er behält selbstverständlich alles gut im Auge. Das mag nicht ungefährlich sein, denn erst am 26. Februar 2009 wurde in der Quellenstraße 114 im 10. Wiener Bezirk ein 46-jähriger Restaurator, der vom Einkauf zurück in seine Wohnung kam und zwei Einbrecher, die ihn ausräumen wollten, überraschte, von Einem mit dem Küchenmesser in den Rücken gestochen. (Quelle: Heute, 27. Februar 2009, S. 13). Mag sein: Wehrhaftigkeit kann ins Auge gehen. Fragt sich nur, in welches.

Aggressivität liegt in der Luft

Man muss die Zeitungen verstehen, die das Thema „Einbruch“ derzeit ins Zentrum heben. Das hat nichts mit EU-Wahlkampf zu tun, denn das Leben geht auch nach dem 7. Juni 2009 weiter. Aktuell werden den Einbrechern und Störenfrieden ihre Grenzen aufgezeigt. Man sollte auch über eine Reform des Mediengesetzes nachdenken. Es muss wieder erlaubt sein, Fotos und volle Namen dieser Leute zu bringen und es muss auch aufhören, dass sich Anwälte mit Medienklagen ein Zubrot verdienen, um Lichtscheue zu schützen. Die Zeitung „Österreich“ veröffentlichte am 22. Mai 2009 neueste Ergebniszahlen laut Bundeskriminalamt (Jänner bis April 2009):

  • Wien – 3.667 Einbrüche in Wohnungen (+17 %), 1.010 Einbrüche in Einfamilien- und Reihenhäuser (+65%).
  • NÖ – 324 Einbrüche in Wohnungen (+15 %), 1.222 Einbrüche in Einfamilien- und Reihenhäuser (+31%).
  • Steiermark – 261 Einbrüche in Wohnungen (+13 %), 319 Einbrüche in Einfamilien- und Reihenhäuser (+55%).

Das sind nur Schnappschüsse. Aber hinter jedem Bildausschnitt verbirgt sich ein Schicksal. Kürzlich sagte der Wiener Bürgermeister Michael Häupl vollmundig in einer Zeitung, dass sich „34 % der Wiener sicher fühlen“. Ehrlich gesagt: Das sind exakt um 66 % zu wenig. Vor zwei Jahren fanden innerhalb eines Jahres im Umkreis von 100 Metern Zirkelschlag der Wohnung des Herausgebers zusammen gerechnet 15 Einbruchsdiebstähle in bewohnten Altbauwohnungen statt. Das ebbte dann 2007 wieder etwas ab, verlagerte sich vermutlich in andere Tatortbezirke Wiens. Es ist nur ein subjektiver Ausschnitt, keine Frage. Man kann sich betroffen fühlen oder nicht. Es bleibt russisches Roulette, ob man dran kommt oder nicht.

Wenn Einbruch zu Raub wird

In letzter Zeit traten Einbrecher als verschleierte Räuber auf, die Personen in ihren Wohnungen und Häusern fesseln, schlagen und beinahe ermorden. Fälle in Burgenland, Niederösterreich, aber auch Kärnten machten Schlagzeilen, die den Frieden im Land empfindlich stören. Hier hört sich der Spaß auf und die Romantik, die sich zuletzt bei diesem Thema eingeschlichen hat.

Thema Kellereinbruch

Der Spaß hört sich auch auf, wenn es ums Geld geht. Ein Beispiel ist der klassische Kellereinbruch, der in letzter Zeit etwas in den Hintergrund geriet. Ein klassischer Kellereinbrecher war der seit 1995 tätige und „angelernte“ Komplize des Ernst Walter Stummer mit Namen Mario Feldhaas. Er hat sich darauf spezialisiert und sitzt derzeit 5,5 Jahre in Haft (JA Stein, JA Favoriten). Kellerabteile sind meist schlecht gesichert und für semiprofessionelle Einbrecher ein Spaziergang. Interessant wird es, wenn die Haushaltsversicherung gefragt ist, den Schaden auch zu begleichen. Dazu gibt es ein neues OGH-Urteil, das klar für die Versicherung spricht. Gegenstände, die in einem Keller stehen, sind nur nach dem „Zeitwert“, nicht nach dem „Neuwert“ zu bezahlen.

OGH-Urteil – 7 Ob 262/07s

Der Einbruch zwischen 5. und 8. Oktober 2004 im Keller des Wiener Fleischhauers Michael S. war einer von vielen, die täglich in Wien stattfinden. Beute waren überwiegend Dinge, die man als „Kraftfahrzeugzubehör“ bezeichnet. Autoradios verschiedener Hersteller, Boxen, CD-Wechsler, Felgen, Stoßdämpfer, Speziallenkräder. Diese Dinge gehörten zu Autos des Michael S. und wurden im Keller eingelagert. Nun waren sie gestohlen.

Die Haushaltsversicherung ersetzte dem Bestohlenen exakt den Zeitwert der gestohlenen Sachen. Also 4.300 Euro. Er klagte durch alle Instanzen bis zum OGH Wien und verlor. Er forderte den Neuwert der Gegenstände, da er sie wiederbeschaffen muss. Der Neuwert hätte folgenden Betrag ausgemacht: 28.733 Euro.

„Haushalt-Top-Vollschutz-Versicherung“

Der Bestohlene hatte eine gute Haushaltsversicherung („Haushalt-Top-Vollschutz-Versicherung“). Grundlage sind die „Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH)“ in der Fassung von 2002. Die Versicherung galt für Wohnung, Kellerabteil und Dachboden. Er versicherte alle „beweglichen Sachen“, die dem „privaten Gebrauch oder Verbrauch“ dienen und seiner Familie (VN, Ehegattin, Kinder) gehörten. Abgedeckt waren auch die Räume außerhalb der Wohnung, eben Keller und Ersatzräume. Darin waren Sportutensilien, Räder, Autozubehör, Wirtschaftsvorräte, Waschmaschine und Kleinkram untergebracht. Der VN sicherte sich gut ab. Dachte er.

Doch die Versicherung hatte eine Klausel (E 76). Darin wird festgelegt: Unter „Sachen des täglichen Gebrauchs“, für die die Neuwertversicherung gelte, fielen nach der Ergänzungsklausel 76E lediglich „die in Verwendung stehenden Sachen des Wohnungsinhaltes“. Diese werden nach Neuwert ersetzt. „Für die in einem Kellerabteil und nicht in der Wohnung aufbewahrten Gegenstände habe die Beklagte nach Art 6 Punkt 1.4 ABH nur den Zeitwert zu ersetzen.“

Klauseln beachten

Die Zweitinstanz OLG Wien bestätigte das: Vertragsklausel 76E ist so zu verstehen, „wie sie ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer verstehen“ müsse. Daraus „ergebe sich, dass der gesamte Wohnungsinhalt zum Neuwert versichert sei. Davon zu unterscheiden seien die anderen Sachen, insbesondere der Boden- und Kellerkram; dieser bestehe aus weniger wertvollen Sachen und werde üblicherweise aus Entlastungsgründen außerhalb der Wohnung – im Keller oder am Dachboden – aufbewahrt. Darauf, ob der Kläger das gestohlene Kraftfahrzeugzubehör täglich verwendet habe, komme es nicht an.

OLG – Sicherungsargument

Die Zweitinstanz OLG Wien legte auf das Sicherungsargument Wert, dass „Sachen des Wohnungsinhaltes, üblicherweise sicherheitstechnisch wesentlich besser geschützt würden“ als Sachen am Dachboden oder im Keller, die zur Entlastung außerhalb der Wohnung aufbewahrt würden und etwa in einem Kellerabteil nur beschränkt gesichert seien.

Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer werde davon ausgehen, dass Sachen des Wohnungsinhaltes, also das, was in der Wohnung aufbewahrt werde, zum Neuwert versichert sei, während es für die restlichen Gegenstände nur eine Zeitwertversicherung gebe. Dem Kläger stehe daher nur der bereits ersetzte Zeitwert der gestohlenen Gegenstände zu.“

OGH – Keller- und Bodenkram weniger genutzt

Der Oberste Gerichtshof OGH unterstrich am 12. Dezember 2007 in seinem Schlussurteil 7 Ob 262/07s im dreijährigen Rechtsstreit diese Linie und konkretisierte: Es muss eine Unterscheidung zwischen Gegenständen in der Wohnung und im Keller getroffen werden. Die beweglichen Sachen würden unterschiedlich genutzt.

Die OGH-Entscheidung zielt weniger auf die üblicherweise schwache Sicherung der Kellertür durch ein Vorhangschloss ab, wie das OLG Wien es tut, sondern das Höchstgericht argumentiert, dass es grundlegend darauf ankommt, dass „Sachen des täglichen Gebrauchs“ höherwertig seien, weil sie „in Verwendung“ stehen, was bei „Keller- und Bodenkram“ nicht immer der Fall sei.

Fazit: Inhalte der Wohnung sind im Keller mitversichert. Laut Definition des OGH sind „Sachen des täglichen Gebrauchs“ nur „in Verwendung stehende Sachen“. Diese werden zum Neuwert ersetzt. „Nicht in Verwendung stehende bewegliche Sachen“ im Kellerabteil oder im Dachboden werden nur „zum Zeitwert“ (bis zu 40%) ersetzt. Der OGH hat sich am 12. Dezember 2007 mit dieser Entscheidung auf die Seite der Versicherung begeben und den Geschädigten im Regen stehen lassen.

Analog Lagerraum – Nur Zeitwert nicht Neuwert

Das Urteil ist analog auch für Lagerräume anwendbar. Man kann jedem raten, seine Versicherung gut zu studieren und Ausnahmeklauseln zu analysieren. Auch wenn eine Versicherung marketingtechnisch „Haushalt-Top-Vollschutz-Versicherung“ heißt, kann geschehen, dass man statt 28.733 Euro nur 4.300 erstattet bekommt.

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Quellen für Beitrag:
Rechtsinformationssystem der Republik Österreich – 7 Ob 262/07s
Hilfsquellen: Fachzeitschrift VM – Der Versicherungsmakler, 03/08, S. 26ff.
Tageszeitung Heute: 27. Februar 2009
Tageszeitung Österreich: 22. Mai 2009

Marcus J. Oswald (Ressort: Einbruch, Diebstahl, Gerichte, OGH-Entscheidungen) – OGH – 7 Ob 262/07s

Geschützt: Einbruch in Golf Löwe – Verdacht lag auf Stummer

Veröffentlicht in Dossiers, Ein Bruch, Ernst W. Stummer von marcusjoswald am 18. Mai 2009

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Wien ist Metropole des Einbruchs

Veröffentlicht in Ein Bruch, Polizeikultur von marcusjoswald am 8. Mai 2009
Erst am 5. April 2009 wurden unbekannte Tätergruppen dabei gefilmt, wie sie an Wiener Bahnhöfen Fahrkartenautomaten mit Geißfuß (Gashaxn) und Schraubwerkzeug nächtens öffneten und Fahrscheine und Bargeld stahlen. Die Arbeit erfordert Konzentration. Die Profibande wurde überführt. Der Sachschaden ist beträchtlich. (Foto: Ü-Kamera)

Erst am 5. April 2009 wurden unbekannte Tätergruppen dabei gefilmt, wie sie an Wiener Bahnhöfen Fahrkartenautomaten mit Geißfuß (Gashaxn) und Schraubwerkzeug nächtens öffneten und Fahrscheine und Bargeld stahlen. Die Arbeit erfordert Konzentration. Die Profibande wurde überführt. Der Sachschaden ist beträchtlich.
(Foto: Ü-Kamera)

(Wien, im Mai 2009) Wie man es dreht und wendet, schönreden muss man es nicht: Wien ist die Hauptstadt der Einbruchskriminalität, gefolgt von Graz und Linz. Obwohl die Sommermonate, also die sensiblen Monate Juli und August, erst folgen, ergeben Tagesdeliktsstatistiken kein gutes Bild für die Bundeshauptstadt.

Laut Kronen Zeitung (7. Mai 2009, S. 15), die über solche Tabellen verfügt, fanden allein am 30. Jänner 2009, an einem Tag 974 Eigentumsdeilkte statt (davon meist Massendelikte wie Ladendiebstahl, Fahrraddiebstahl und ähnliches, aber immerhin auch rund 40 Wohnungseinbrüche). In Summe fanden an diesem isolierten Tag 1.541 Delikte statt, die den Polizeicomputer fütterten.

Maßnahmen dagegen gibt es nicht. Wer etwa Wohnungseinbruch verhindern will, muss zu Maßnahmen greifen. Zwar ist es verboten, einen Einbrecher zu erschießen, doch Gewalt gegen einen Eindringling anzuwenden, ist nach Maßgabe erlaubt und wird auch empfohlen, da es nicht sinnvoll ist, sich sein Eigentum stehlen zu lassen.

„Sicherheit kann man kaufen“ (Ernst W. Stummer)

Sinnvoll sind auch Sicherheitstüren. Die Förderprogramme des Landes Wien (Zuschuss von 400 Euro pro Eingangstüre, 800 Euro für Flügeltüre) gelten noch immer, vorausgesetzt die Wohnung ist älter als 20 Jahre und man ist Hauptmieter. Das Land Niederösterreich setzte seine Programme bis 2010 fort (gesonderter Artikel auf dieser Seite zu beiden Förderprogrammen) und macht es großzügiger als Wien. Man fördert auch Türen von Eigentumswohnungen und Mietwohnungen neueren Baujahrs und Türen in Eigenheime samt Seitenfenster und Garagenfenster (bis zu 2.000 Euro Zuschuss). „Sicherheit kann man kaufen“, hieß 1995 das selbstgedrehte „Sicherheitsvideo“ des Einbrechers Ernst Walter Stummer, und es stimmt. Sicherheitstüren der Klasse 3 (Aufbrechwiderstand bis zu 5 Minuten gegen Profigerät wie „Ziehfix„) kosten zwischen 3.000 und 6.000 Euro.

Aufklärungsquote 4 Prozent

Schon 2004 sagte ein pensionierter Oberst der Kripo Wien dem Herausgeber dieses Journals, dass die tatsächliche Aufklärungsquote bei Wohnungseinbruch in Wien nur mehr „vier Prozent“ ist. In der Öffentlichkeit wird das gerne auf 10 Prozent hochgespielt, weil vier Prozent sehr mager klingt. Tatsache ist aber: Nach einem Wohnungseinbruch ist das Eigentum in Wien auf immer weg.

Allrounder auf Einbruchsjagd

Tatsache ist auch: Nach der Ernst Strasserschen TEAM 04-Polizeireform wurden Fachgruppen in der Polizei aufgelöst und Allrounder auf Wohnungseinbruch angesetzt. Mit dem erschütternden Ergebnis der Aufklärung. Großflächige Bezirke wurden in einem Kommissariat erfasst, sodass nun zentralisiert und fern vom Schuss etwa das „Kriminalkommissariat West Wattgasse“ für die Wiener Bezirke 15, 16, 17, 18 und 19 zuständig ist.

Tatortbezirke versus Täterbezirke

Polizeiintern wird das als nicht gut bezeichnet, da gerade diese Bezirke klassische „Tatortbezirke“ sind und nicht „Täterbezirke“ (wie der 1. Bezirk). Der Unterschied liegt darin, dass in einem Tatortbezirk grundsätzlich die Polizei immer zwei Schritte hinter dem Täter ist, weil der Täter schon über alle Berge ist. Ist das zentrale Kommissariat dann noch Kilometer vom Tatort entfernt, ist eine Aufklärung fast hoffnungslos vergeigt.

Versicherer stöhnen

Mittlerweile macht die Versicherungslobby Druck. Die Schadensmeldungen bei der „Generali“ stiegen im ersten Quartal 2009 auf 7,4 Millionen Euro (plus 50% zum Vorjahr, Quelle: Kurier, 8. Mai 2009, S. 17). Lösungen stehen noch aus. Das traute Heim ist immer noch Sammelstelle für Bargeld und alle Wertgegenstände. Daher ist der unwiderbringliche Schaden pro Wohnungseinbruch groß.

Wohnung – Hort für Wertgegenstände

Laut Auskunft bei erfahrenen Kriminalbeamten liegt der Schaden zwischen 20.000 Euro bis oft weit über 50.000 Euro. Die Häufung der geleerten Wohnungen trifft die Haushaltsversicherungen, die sich winden zu zahlen. Einige Assekuranzen gehen bis zum Obersten Gerichtshof, um Judikatur zum Thema zu schaffen (gesonderter Artikel auf dieser Seite zur Judikatur), ob Gebrauchsgegenstände in Garagen oder Kellerabteilen voll oder mit Abstrichen („Wertminderung“) zu ersetzen sind, um Kosten zu sparen. Oder sie erhöhen nach dem ersten Einbruch die Polizzen. Die Möglichkeit, versteckte Safés in einer Wohnung einzubauen, wird allerorts angeregt, aber noch wenig genutzt. Wertgegenstände wie Schmuck oder Münzen in Banksafés auszulagern, noch weniger.

Polizeigeneral heimgesucht

Am Dienstag, 5. Mai 2009, brachen Einbrecher beim Wiener Landespolizeikommandanten Mag. Peter Mahrer ein. In seiner Wohnung wurden Schmuck, Geschmeide und Geld gestohlen. Wieviel wird nicht bekannt gemacht. Der General ist entsetzt. Und will Maßnahmen setzen. Vor allem der Streifendienst soll systematisch im sensiblen Zeitraum zwischen 23 Uhr und 4 Uhr morgens ausgebaut werden.

Julius Meinl Zentrale heimgesucht

Am Donnerstag, 7. Mai 2009, brachen Schränker in die Firmenzentrale der Julius Meinl AG in Wien-Ottakring in der „Julius Meinl Gasse“ ein und rissen den Bären, wie es fachsprachlich heißt. Die Spezialisten schweißten nach Angaben der Zeitung „Österreich“ (Ö, 8. Mai 2009, S. 16) den Tresor auf. Obwohl das Gelände sicherheitstechnisch durch Wachdienst und duzende Kameras erfasst ist, gelang das Eindringen und Öffnen des Geldschranks. Es soll ein namhafter Geldbetrag gestohlen worden sein. Man vermutet „Profis“. (Einbrüche fanden davor auch in die ebenfalls gesicherte Villa des Julius Meinl V. und in das Büro des Meinl-Mitarbeiters Karl-Heinz Grasser statt.)

Problemklientel – „Nicht Integrierte“

Kriminologe Christian Grafl weiß, dass die Mehrheit der Einbrecher Asylwerber sind. Daher plädiert er für eine Änderung des Aufenthaltsrechts. (Foto: Oswald)

Kriminologe Christian Grafl weiß, dass die Mehrheit der Einbrecher Asylwerber sind. Daher plädiert er für eine Änderung des Niederlassungsrechts. (Foto: Marcus J. Oswald)

Am Juristentag in der Universität Wien stellte der Wiener Kriminologe Christian Grafl seine Studie (Co-Autorin: Susanne Reindl-Krauskopf) zum Einbruchsverhalten vor und kommt zum Schluss, dass es zwei Typen Kriminelle gibt: Jene die „integriert“ in Österreich leben und jene, die „nicht integriert“ leben. „Integrierte Ausländer“ fallen kaum mit Kriminalität auf, ihre Bedeutung sank zugunsten der Inländer sogar ab. „Nicht integrierte“ Ausländer, solche im Asylstatus, werden aber immer mehr „Problemklientel“. Daher regt der Wissenschafter eine Reform des Niederlassungsrechts an, die auch den Arbeitsmarkt für Asylwerber offener gestaltet.

Marcus J. Oswald (Ressort: Einbruch, Polizeikultur)

Wunderschlosser Michael Bübl mit neuen Büchern

Veröffentlicht in Buch, Ein Bruch von marcusjoswald am 7. Dezember 2008
Geheimwissen zu Einbruch und Safes

Geheimwissen zu Einbruchsverhütung, Tresore und Safes

(Wien, im Dezember 2008) Der niederösterreichische „Wunderschlosser“ Michael Bübl mit Wurzeln aus Oberösterreich (Gmunden), hat seine Buchproduktion merklich ausgebaut. Er schreibt Romane, Erinnerungen an seine Anfänge als Schlosser und seine Laufbahn als technischer Tüftler. Er verlegt seine Bücher im Eigenverlag.

Geheimwissen Schlüsseldienst wirbelte einigen Staub auf. Für 52 Euro ein interessantes Buch.

Geheimwissen Schlüsseldienst wirbelte einigen Staub auf. Für 52 Euro viele Einsichten.

Angefangen hat er 2005 mit seinem Knaller, der in der Branche durch die Offenlegung einiger Geheimnisse die Wellen hoch schlagen ließ: „Geheimwissen Schlüsseldienst“ – mittlerweile auch ins Englische übersetzt. Doch er beließ es nicht dabei, sondern begann danach eine richtige Buchproduktion. Er verbringt offenbar mehr Zeit hinter dem Bildschirm als der Herausgeber dieser Seite. Daher gibt es zahlreiche Neuerscheinungen.

Roman Der Raubkopierer von Michael Bübl.

Roman Der Raubkopierer von Michael Bübl.

Ein Roman mit dem Titel „Der Raubkopierer“ ist fertig gestellt. Der Verlag reißt den Titel so an: „Ein Thriller, in dem es den Piraten an den Kragen geht. Verbrecher werden verfolgt, Recht wiederhergestellt!“ So soll es sein.

Wer sich aussperrt, braucht den Experten. Dieses Buch erzählt davon.

Wer sich aussperrt, braucht den Experten. Dieses Buch erzählt davon.

In einem weiteren Buch erinnert sich Bübl an seine zwanzigjährige Tätigkeit als Schlüsseldienstleister. „Ausgesperrt“ beschreibt einige seltsame Ereignisse rund um Kunden, denen er die Tür öffnete.

Ein Schlag und offen. Michael Bübl weiß, wie es geht.

Ein Schlag und offen. Michael Bübl weiß, wie es geht.

Meister Michael Bübl stellt immer wieder etwas kokett die Frage, ob er der Erfinder der Schlagtechnik ist. Die Schlagtechnik ist eine mechanische Form der Öffnung eines Schlosses, ohne es zu zerstören. Wie das läuft, wie die Technik entwickelt wurde, erzählt er dem Fachpublikum in diesem Buch.

Anleitung zum Schlüsselfeilen, ohne das Schloss zu zerlegen.

Anleitung zum Schlüsselfeilen, ohne das Schloss zu zerlegen.

Vor Jahren brachte Michael Bübl das Fachbuch „Impressionstechnik – Anleitung zum Schlüsselfeilen“ heraus. Darin wird beschrieben, wie man einen Schlüssel feilen kann, ohne das Schloss zu zerlegen. Dieses 50-Seiten-Büchlein gibt es nicht mehr zu kaufen. Es ist leider vergriffen.

Sein Romandebüt bietet Michael Bübel kostenlos zum Download an.

Sein Romandebüt bietet Michael Bübel kostenlos zum Download an.

„Der eiskalte Einbrecher“ bietet Schlossermeister Bübl kostenlos auf seiner Webseite www.geheimwissen.at zum Download an. Kurzinhalt: „Durch Zufall entdeckt der Botendienstfahrer Phil, unser sympathischer Protagonist, eine Sicherheitslücke bei Tresoren von Supermarktketten. Er erzählt seiner Freundin und seinen Kollegen von dieser Beobachtung. Die drei völlig verarmten jungen Großstädter haben ihr tristes Dasein so sehr satt, dass sie darauf beschließen ein krummes Ding zu drehen.“ (…) Zwischen ihnen und dem Geld sind nur die Stahltüren der Panzerschränke. Lesen Sie, wie aus drei unbedarften Amateuren eiskalte Profis, Aufsperrspezialisten und Panzerknacker werden, und mit welchen Tricks sie die größten und besten Geldschränke öffnen.“

Das Buch ist „sozialkritisch und amüsant“, so der Verlag.

Geheimwissen der Einbrecher aus der Feder Michael Bübl.

Neuerscheinung im April 2009: Geheimwissen der Einbrecher aus der Feder Michael Bübls.

Das Beste zuletzt: Michael Bübl hat ein neues Buch in Vorbereitung, das er im April 2009 erscheinen läßt. Vorschau Verlagstext: „Alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen! Diese und ähnliche Sätze stehen jeden Tag in der Zeitung, und was sollen Sie jetzt mit dieser überaus wichtigen Meldung anfangen. Was können Sie jetzt tun? Nichts, denn das ist nutzloses Wissen, diese Erkenntnis bringt den Opfern nichts. Das ist alles Schwafel, Schwafel und bla, bla. Sie sind vielleicht das nächste potentielle Verbrechensopfer und Ihnen wird das Wichtigste verschwiegen, nämlich das WIE! Mit dieser Geheimnistuerei ist endgültig Schluss! Es wird Zeit die Bevölkerung endlich aufzuklären, und nicht im Dunkel zu lassen und den Leuten die Arbeitsweise der Einbrecher zu zeigen, denn die Verbrecher besitzen dieses Wissen längst.“

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Bestellungen unter (Online-Versand; auch Abholung möglich): www.geheimwissen.at

Marcus J. Oswald (Ressort: Buch, Ein Bruch)

Sex and Crime – Fall Mario Feldhaas – 5.5 Jahre Haft bestätigt

Veröffentlicht in Ein Bruch, Gerichtssaal, Justizfälle, Kinderpornografie, Short Message Service von marcusjoswald am 5. August 2008
Ernst Walter Stummer - Foto: Marcus J. Oswald

Ernst Walter Stummer - Foto: Marcus J. Oswald

(Wien, im August 2008) Unter den kritischen Augen seines langjährigen „Komplizen“ für Einbruchssachen, Ernst Walter Stummer, fand am 4. August 2008 die dritte Berufungsverhandlung gegen Mario Feldhaas
am OLG Wien im Justizpalast Statt.

3. Berufungsverhandlung

Der Wiener Feldhaas, 43, der seit Herbst 2007 in U-Haft sitzt und mittlerweile in der JA Stein Quartier bezog, wurde seit Herbst 2007 in drei Einzelverhandlungen nach Vergewaltigung eines Burschen aus dem Karlsplatzmilieu, Besitz von (männlicher) Kinderpornografie und für einen Einbruchsdiebstahl zu mehreren Haftstrafen verurteilt.

16 Jahre alt, Wiener Karlsplatzmilieu, Vergewaltigungsopfer? - Mario Feldhaas bestreitet. (Foto: Archiv) - Mario Feldhaas bestreitet (Foto: Archiv)

16 Jahre alt, Wiener Karlsplatzmilieu, Vergewaltigungsopfer? - Mario Feldhaas bestreitet. (Foto: Archiv)

Zwei Jahre gab es für die „Vergewaltigung“ (wobei der Geschädigte im Prozess den Schweif weit einzog). Ein Jahr für Besitz von (männlicher) KIPO. Diese Strafen wurden vom OLG Wien in früheren Prozessen bestätigt.

Vaillant

Am 4. August 2008 stand zur Debatte, ob Feldhaas einen Einbruchsdiebstahl in ein Vaillant-Unternehmen in der Nussdorferstraße, unweit von seiner Wohnung entfernt, begangen haben soll. Das Erstgericht gab dazu 30 Monate Gefängnis. Sein langjähriger Freund, Ernst Walter Stummer stellte zu diesem Punkt den „Persilschein“ aus und trat mit dem Gericht schriftlich in Kontakt: „Ich kenne Mario Feldhaas sehr gut und weiß, dass er einen Einbruch in einen kleinen Installateurbetrieb daher nicht machen würde.“

Alte Freundschaft

Fakten, warum nicht, blieb auch Stummer schuldig. Auf Grund des getrübten Vorlebens (19 Vorstrafen) blieb seine mehrseitige „Eingabe“ an das Gericht unbeachtlich und wurde als treuer Freundschaftsdienst verstanden, der auf den Sachverhalt keinen Einfluß nimmt. Freilich: Die polizeilichen Ermittlungen im Fall waren schwach. Das Blut am Tatort auf einer Fensterscheibe kann einer der missliebigen Stricherfreunde, mit denen sich Feldhaas notorisch umgeben hat, hingeschmiert haben. Doch tatsächliche Ermittlungen nahm auch Stummer nicht auf. Seine „Zeugenschaft“ (er bot sich als „Zeuge“ an) war eher als Leumundszeugenschaft für Feldhaas zu verstehen, den er einmal – nomen est omen – als „schnellen Einbrecher“ lobte und mit dem er von 1995 bis 2003 die gemeinsame Stiegensteigerrodel geteilt hat.

Keine Milde durch Gericht

Kurz: Der „Fall Feldhaas“, eine Mischung aus Sex and Crime, ist für dieses Mal abgeschlossen. Der Berufungsgang am OLG Wien vom 4. August 2008 unter dem Vorsitz von Richter Herbert Körber (Senat 23, Beisitz: Werner Röggla, Johannes Jilke) blieb kurz. Standardgemäßes Pflichtrepertoire, keine Zuhörer außer der langjährige Weggefährte Ernst Walter Stummer, 70. Pflichtverteidigerin Christa-Maria Scheimpflug fasste in zwei Minuten den Einbruchsdiebstahl in der Nußdorferstraße zusammen und ersuchte um Herabsetzung der Strafe. Doch das Urteil blieb gleich: 30 Monate. Feldhaas, der schon drei Mal im „Mutterhaus“ JA Stein wegen Einbruchsdiebstählen einsaß, wird Anfang 2013 die Freiheit wieder sehen.

Sein treuer Komplize und Freund Stummer ist dann 74 Jahre alt.

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Bezugspunkt:
Mario Feldhaas – Berufungsverfahren am OLG Wien erneuert (14. Mai 2008)

Marcus J. Oswald (Ressort: Short Message Service)

Nun auch in Niederösterreich Förderung für Sicherheit!

Veröffentlicht in Ein Bruch von marcusjoswald am 6. Februar 2006
Nach dem Bundesland Wien fördert auch Niederösterreich Sicherheit im Wohnbereich. (Logo: NÖ Landesregierung, Repro MJO)

Nach dem Bundesland Wien fördert auch Niederösterreich Sicherheit im Wohnbereich. (Logo: NÖ Landesregierung, Repro: Oswald)

(Wien, im Februar 2006) Es gibt zwei boomende Branchen des Jahrzehnts: Biotechnologie und Sicherheitstechnik. Die Sicherheit im Wohnbereich ist nach stetigen Einbrüchen in Wohnungen ein großes Thema.

Das Bundesland Wien entschloß sich Ende 2005 zu einem Zuschuss an Mieter von Wohnungen, die älter als 20 Jahre alt sind. Gefördert wird der Einbau von Sicherheitstüren oder Sicherheitsbalken.

Seit Jänner 2006 fördert auch das Land Niederösterreich Sicherheitstüren. Mit mehr als doppelt so hoher Subvention wie Wien. Ein Topf mit 1,5 Millionen Euro wurde eröffnet. Vorbildwirkung für andere Bundesländer wird erwartet.

Wien zahlt 20% von den Investitionskosten oder maximal 400 Euro pro Wohnung.

Land Niederösterreich: 1.000 Euro Subvention bei Investitition in Sicherheit

Nun zog das Land Niederösterreich nach. Der wirkliche Hofrat Helmut Frank, tätig für die Landesregierung, bringt es auf den Punkt: „Die Sonderaktion ‘Sicheres Wohnen’ stellt einen großen Anreiz dar, sein Zuhause vor unliebsamen Eindringlingen zu schützen.“

Das blau-gelbe Bundesland, an Fläche das größte in Österreich, fördert Sicherheitstüren, Sicherheitsfenster und Alarmanlagen. Volumen ist höher als in Wien: Niederösterreich zahlt 30% zu den Investitionskosten. Im Unterschied zu Wien, wo man nur bei Mietern und älteren Wohnungen fördert, gilt die Einmal-Subvention in Niederösterreich sowohl für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen jeden Datums.

Von Tür bis Alarmanlage: 1.000 bis 2.000 Euro!

Konkret werden drei Dinge gefördert:

  • 1. Mechanischer Schutz bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Sicherheitstüren ab Klasse 2. Förderung bis zu 1.000 Euro.
  • 2. Elektronischer Schutz bei Wohnung, Wohnhaus oder Eigenheim. Alarmanlagen. Förderung bis zu 1.000 Euro.
  • 3. Umfassender mechanischer Schutz bei Wohnhaus oder Eigenheim. Sicherheitstüren ab Klasse 2 und Sicherheitsfenster ab Klasse 2. Förderung bis zu 2.000 Euro.

Die Sicherheitstüren müssen der Ö-Norm B 5338 oder der EVN 1627 (europäische Vornorm) entsprechen, Alarmanlagen den VSÖ-Richtlinien (Verband der Sicherheitsunternehmen).

Wohin mit dem Antrag? Das Antragsformular kann bei folgender Stelle abgegeben werden: Amt der NÖ Landesregierung. Abteilung Wohnungsförderung. Landhausplatz 1 / Haus 7A, 3109 St. Pölten.

Der Antrag gilt auch noch sechs Monate nach Einbau der entsprechenden Türen und kann (mit beigelegter Originalrechnung und Stempel der Firma) rückwirkend eingereicht werden.

Die Förderung gilt von 1. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2008. Bei der Niederösterreichischen Landesregierung rechnet man alleine 2006 mit 5.000 Förderanträgen, was für heuer einem Fördervolumen von 1.5 Millionen Euro entspricht.

Alle Informationen Niederösterreich: Broschüre Sicheres Wohnen

Marcus J. Oswald (Ressort: Ein Bruch)

Trafikplünderungen durch Georgier

Veröffentlicht in Ein Bruch, Gerichtssaal von marcusjoswald am 14. Januar 2005
Welche Art der Verteidigung? Strafverteidigung? - Nein, Selbstverteidigung.

Doppeltrafikeinbrecher UNIGADZE: Der bullige Mann, 32, gab an, dass er in Georgien die Grundschule absolvierte, danach eine Verteidigerausbildung. Richter Kucera: Welche Art der Verteidigung? Strafverteidigung? - Nein, Selbstverteidigung.

(LG Wien, im Jänner 2005) Warum plünderten Georgier im Advent 2004 zwei Wiener Trafiken? Gab es im Gastland zu wenig Lesestoff in georgischer Muttersprache? Wurden Sie unfreundlich bedient? Setzten Sie im Lotto groß und gewannen nichts? Der wahre Grund erhellte sich im rasch angesetzten Strafprozess am 13. Jänner 2005 gegen sechs geständnisfreudige Georgier nicht. Die stämmigen Männer saßen mit breiten Schultern drei Stunden auf zwei Anklagebänken wie kleine Buben, denen die Mutter Schimpfe erteilt hatte. Mit gesenktem Haupt und vornübergebeugt. Ohne Blickkontakt zum Richter. Irgendwie scheu, auch wenn die Unschuldsmiene nur gespielt war. Vom Prozess selbst verstanden sie kein Wort. Ein deutsch-georgischer Dolmetscher, rechts vom Richter, der am Nasenrücken die Metallbrille rutschen ließ, mit der er manchmal jonglierte, übersetzte jedes Wort.

Prozesse wie diese haben zu Beginn etwas Gespenstisches, am Ende Einschläferndes. Wenn die Luft im Gerichtssaal dünner wird, beginnen im dritten Spieldrittel, so das Beweisverfahren sich neigt, die Leute zu gähnen. Der ewig gleiche Sermon – Herr Rat fragt etwas, Dolmetsch übersetzt, Angeklagter antwortet georgisch, Dolmetsch übersetzt – bekommt etwas Mandalahaftes. Das wird sich in nächster Zeit nicht ändern. Obwohl die georgische Kriminalität in Österreich statistisch im vergangenen Jahr nachließ, lernen Georgier nach wie vor kein Deutsch, umgekehrt gibt es nur eine Handvoll Österreicher, die Georgisch lernen.

Anklägerin Petra Staribacher erinnerte mich an eine alte Studienbekannte: Diese war nie eine attraktive Frau, aber ehrgeizig. Mit der Zeit wurden die Liebschaften kürzer, ihre Gespräche hektischer, die Lippen immer dünner. Heute ist sie mollig und Mitte Dreißig wie die Staatsanwältin. Diese, eine von vier Frauen unter 19 Männern im Gerichtssaal, presste die Lippen drei Stunden fest zusammen. Das fördert die Konzentration. Diese brauchte sie, um dem Verfahren mit sechs fremdländischen Namen und fremden Biografien zu folgen. Sie meisterte das nicht schlecht. Ihr Strafantrag legte zwei Fälle auf den Tisch.

Trafikeinbruch am Alsergrund bei Erich Tremmel

Am 1. Dezember 2004 schlugen fünf Männer, von denen vier noch flüchtig sind (aktuell werden sie, wie mir der Richter hinterher im Telefonat von meiner Wohnung aus erzählte, mit kleinem Lauschangriff gesucht), in einer Nachtaktion ein körpergroßes Loch in die hölzerne Hintertür der Trafik in der Glasergasse 18. Sie wuchteten um zwei Uhr morgens die Tür auf, die einen eisernen Sicherheitsbalken hatte. Sie schnitten den oberen Holzquader heraus, zwackten mit Bolzenschneider zusätzliche Eisenverstrebungen durch. Davor rissen sie den Lichtsensor von der Nachbarwohnung herunter und warfen ihn in den Keller. Die Einbrecher arbeiteten zwei Stunden, packten in völliger Dunkelheit 1.000 (!) Stangen Zigaretten in 14 schwarze Müllsäcke und nahmen Fahrscheine, Wertzeichen sowie Geld mit. Schaden: 37.000 Euro. Außerdem stahlen sie die jeweils aktuellen Ausgaben der Brigitte und der deutschsprachigen Vogue . Am Lichtsensor fand man später Fingerabdrücke einer Frau. Die Diebe mussten beim Zu- und Abtritt drei geschlossene Türen überwinden: Hauseingangtor, knarrende Foyerschwingtür und die stabile Holzhintertür. Das geschah offenbar vollkommen unbemerkt.

Das Haus Glasergasse 18 ist ein Bürgerhaus am Alsergrund, das um 1900 erbaut wurde. Hier wohnen Langzeitmieter seit Jahrzehnten, familiär, man kennt sich untereinander, auch die Diplomatenfamilie. Der schwergewichtige Präsident der Wiener Ärztekammer, Brigadier Primar Walter Dorner, betreibt hier seine Privatpraxis. Auf der Gasse befindet sich die Trafik, die bereits am 12. Dezember 2003 ausgeraubt wurde. Damals wurde Erich Tremmel die Pistole an die Stirn gesetzt.

Trafikeinbruch in Erdberg – in flagranti betreten

Am 11. Dezember 2004 räumten sechs Georgier, die nun geschlossen auf der Anklagebank saßen, eine weitere Trafik in Wien-Erdberg: Schaden: 17.000 Euro. In der Kölblgasse ging jedoch alles schief. Eine Zivilstreife hatte ein Näschen. Die Fahnder schoben ihren Wagen gegen die Einbahn zurück. Vor der Trafik in der Kölblgasse 17 liefen ihnen zwei Georgier direkt in die Arme. Einer kam in vollem Lauf auf den Beamten der WEGA zu, beide stürzten zu Boden, der Beamte verletzte sich am Knie. Vier Täter konnten in die Hohlweggasse flüchten, wurden aber gestellt. Richter Bernhard Kucera lobte im Prozess, dass eine Zivilstreife das Sextett auf frischer Tat betrat – „das geschieht selten heutzutage“.

Vor leeren Rängen (ich war der einzige Zuhörer) saßen sechs Männer, dahinter sechs Pflichtverteidiger, ganz hinten sechs Justizwachebeamte, vorne ein Richter, ein Dolemetsch, ein Schreiber, eine Staatsanwältin. Zwei Georgier wurden erst am 6. Dezember 2004 aus der Wiener Haft (Einbruch) entlassen. Fünf Tage danach folgte der gemeinschaftliche Trafikeinbruch. Auf die Frage von Richter Kucera, der durch seine Harry-Potter-Brille viel Neugier versprühte: „Warum schon nach fünf Tagen wieder ein Einbruch?“ gab es nur ausweichende Antworten: „Probleme in Georgien“, stammelte einer, „schwangere Frau in Georgien“, der andere. Einer zur Frage, warum er überhaupt mitmachte: „Großmutter in Georgien gestorben.“ Der andere: „Vater in Georgien Politiker und hat Probleme.“ Gleichzeitig deponierten alle sechs, dass „sie bald wieder nach Georgien“ zurück wollen. Das offen zur Schau gestellte Heimweh nach Mutter Russland würde Innenministerin Prokop gern hören, allein es waren Schutzbehauptungen, um dem akuten Haftübel zu entgehen. Alle sechs kamen nämlich als Asylsuchende nach Österreich, um in Österreich zu leben und nicht in Georgien. Doch das wäre jetzt höhere Psychologie.

Kennen gelernt hatten sie sich im Asyl Traiskirchen. Später hatten sie sich Wiener Mexikoplatz zusammen getan. An diesem donaunahen Umschlagplatz schlechter Ideen planten sie die Taten minutiös. „Das war keine Zufallstat im Vorbeigehen“, bemerkte Richter Kucera völlig richtig. Auch wenn es Kucera nicht explizit ausführte, ist festzuhalten:

Logistik der Einbrecher: Autos und Schlüssel

Für das nächtliche Betreten beider Zinshäuser, in denen die Geschäfte liegen, braucht man einen Sprechanlagenschlüssel. Für diesen hatten die Georgier, die erst seit Mitte 2004 in Österreich weilen, bereits gesorgt. Das zeigt nicht nur organisatorisches Geschick, sondern auch kriminelle Energie. Dann brauchten sie ein Informationsnetzwerk. Die Männer, die kein Wort Deutsch sprechen, konnten die Trafiken nicht selbst ausspionieren. Trafikant Erich Tremmel von der Glasergasse 18 erinnert sich (allerdings wurde er vom Gericht dazu nicht befragt), dass er Monate vor dem Einbruch, im Spätherbst 2004 regelmäßig Kundschaft aus dem nahe gelegenen Asylheim Glasergasse 27, 1090 Wien, hatte – ein aufgelassenes evangelisches Spital, in dem nun Antragswerber aus der russischen Föderation leben. Lange Zeit kamen wechselweise ein gutes Duzend Kunden, um Zigaretten zu kaufen. Plötzlich, nach dem 1. Dezember 2004, tauchte kein russisch-föderierter Asylwerber um Zigaretten mehr bei ihm auf.

Die Einbrecher waren gerüstet: Die Männer hatten Schneidewerkzeug mit und schwarze Säcke. Zudem zwei Autos. Vor der Trafik in der Kölblgasse 17 fanden die Beamten zwei Autos der Marke Fiat Tipo, die „voller Tschick“ (so Zeuge Bezirksinspektor Grasmut) waren. Zum Abtransport gefüllte Säcke lehnten noch im Stiegenhaus. Beim noch ungeklärten Einbruch in der Glasergasse 18 ist ebenso davon auszugehen, dass zwei Autos für die fünf Männer im Spiel waren. Die bis heute verschwundene Beute war zwei Mal so groß wie in der Kölblgasse und fünf ausgewachsene Männer mußten auch noch mitfahren. Jedoch müsste das jemandem aufgefallen sein, denn selbst Anrainern ist es in dieser Wohngegend abends unmöglich, auch nur eine einzige Parklücke zu finden.

Doppeltäter UNIGADZE nennt Komplizen nicht

Erstaunlich die Mobilität der Asylwerber mit Führerschein. Apropos Auto: Der Richter befragte natürlich alle Angeklagten, wovon sie leben. Alle sechs sagten einhellig, dass sie von der Hilfsorganisation Caritas unterstützt werden. Einer gab an, er beziehe „300 Euro monatlich von der Caritas“. Im selben Atemzug sagte er, dass er einen BMW 520 fährt. Es waren die kleinen Dinge, auf die man hören muss. Wir haben in Österreich tausende Leute, die sich von ihrem Einkommen keine monatliche Autoversicherung leisten können. Synchron dazu Asylsuchende, die BMW 520 fahren.

Ihr Motiv verschwiegen alle Angeklagten eisern. Auch zur Rollenverteilung kein Wort. Gab es einen „Aufpasser“ im Auto, „Haupttäter“ oder einen „Kopf“? Alle verneinten. Unisono sagten sie: „Nein: Alle machten alles.“ Das nennt man Häfensolidarität und gute Absprache – vermutlich getroffen im Wartezimmer beim Gefängnisarzt oder im Spazierhof.

Glatt gelogen wurde allerdings in einem Punkt: „Bestand am Tatort telefonische Verbindung?“, wollte Richter Kucera zum Einbruch Kölblgasse 17 wissen. „Nein, telefoniert wurde nicht“, lautete die Antwort. Nach dem Prozess fiel WEGA-Beamten Florian Macho, ein austrainierter Mann um die Dreißig Jahre und in hautengem, körperliche Vorzüge betonenden Winterpullover, mit dem ich zum Gerichtsausgang hinunter ging, dazu eine Bemerkung ein, die man richtig deuten muss: „Ich bin etwas enttäuscht, dass bei Gericht so schlecht nachgearbeitet wird. Wir wissen, dass am Tatort eifrig telefoniert wurde.“ Doch Staatsanwältin Petra Staribacher, verbissen vertieft in die Fülle georgischer Biografien, interessierte sich für solche Details nicht. Nicht, ob telefoniert wurde. Nicht, mit wem. Nicht, ob es Hintermänner gab. Nicht, wer die Abnehmer der Beute gewesen sein könnten. Nicht, ob Kontakte in Wiener Asylheime bestanden, die potenzielle Käufer der Rauchware sind. Bei Gericht zählt offenbar nur, dass Angeklagte gestehen und dann schweigen. Das Puzzle wird nicht zusammen gesetzt.

Herr UNIGADZE zum Beispiel ist von Beruf Bodyguard und Asylwerber in Österreich seit Ende April 2004. Er beteiligte sich im Advent 2004 an beiden Trafikeinbrüchen in Wien. Zum ersten Einbruch verriet weder seine vier Komplizen, noch wo die Beute blieb. Staatsanwältin Staribacher, der kriminologisches Handwerk eher fremd ist, kam nicht auf die Idee, schärfer nachzufragen, etwa unter Androhung eines härteren Haftübels. Einbrecher UNIGADZE grinste nur: „Ich kenne die vier Komplizen nicht. Nur einen nach dem Spitznamen, die drei anderen kenne ich nicht.“ Georgische Spitznamen halfen nichts. Man möge ihm also glauben, dass er am 1. Dezember 2004 zwei Stunden lang bei völliger Dunkelheit im 5-Mann-Teamwork eine Trafik ausräumte und die Namen seiner Komplizen gar nicht wußte.

Säuerliche Trafikanten als Zeugen

Die geschädigten Trafikanten reagierten als Zeugen sauer. Sie mussten ihre Adventzeit 2004 mehr mit Versicherungsvertretern als mit Kunden verbringen. Trafikant Karl Satzer aus Erdberg, ein Mann um die Fünfzig mit dunklem Schnäuzer, bekam am Tag des Einbruch seine Ware zurück. Zwei Autos mit Diebsgut wurden gelöscht, die Säcke wieder geleert. Er hatte keinen direkten Schaden. „Nur drei Stangen Zigaretten wurden von den Herren zertreten, weil sie drauf gestiegen sind“. Richter: „Die konnten Sie nicht mehr verkaufen?“ Satzer: „Nein.“ Bei Gericht war Satzer sehr gereizt. Auf Fragen von Richter Kucera, wie hoch sein Schaden sei, sagte er mehrfach: „Da muss ich meine Damen fragen.“ Er steht nicht selbst im Geschäft, hat Angestellte. Die rückerstattete Kurzzeit-Beute von 500 Stangen Zigaretten bestätigte er nach langem Blättern in seinen Unterlagen. Volumen: 17.000 Euro. Satzer bestätigte noch, dass die Einbrecher bei ihm nur im hinteren Lagerraum zugriffen und „hier Zigaretten nicht anrührten, die besonders hoch oben liegen, weil es seltene Marken sind“. Danach hatte er nicht mehr viel zu sagen. Er war noch immer wütend auf die Einbrecherbande, als er zur Saaltür hinaus ging, schlug er sie fast hinter sich zu.

Marcus J. Oswald)

Trafikant Erich Tremmel am 3. Dezember 2004 - Alles andere als happy. (Foto: Marcus J. Oswald)

Bei Trafikant Erich Tremmel vom Alsergrund ist die Lage anders. Die Diebsbeute aus seinem Lokal tauchte bis heute nicht mehr auf. Zwar ersetzte ihm die Firma Tabaccoland, Zulieferer von 2.300 österreichischen Trafiken, die Rauchware binnen einer Woche. Doch die Versicherung Wiener Städtische, bei der er sein Geschäft in Höhe von 80.000 Euro versichern ließ, zahlte nur 24.000 Euro aus. Bis heute, sechs Wochen nach Einbruch, blieb er auf 13.000 Euro sitzen. Er nahm dafür einen Kredit auf und plant, gegen die Versicherung zu klagen. Denn obwohl in der 42-Seiten starken Versicherungspolizze kein Wort davon steht, dass „Fahrscheine Wertpapiere“ sind, stellt sich die Versicherung auf den Standpunkt, dass die Fahrscheine der Wiener Linien in einen Tresor einzusperren wären, da es „Wertpapiere“ seien.

Danach: Konflikt mit Wiener Städtische und Wiener Linien

Da der Einbruch am 1. Dezember 2004 stattfand, hatte Erich Tremmel noch rund 100 Wochen- und Monatskarten der Verkehrsbetriebe aus dem November im Wert von 8.000 Euro im Geschäft, die er Anfang Dezember, da unverkauft, in der Wiener Linien-Zentrale in Dezember-Karten eingetauscht hätte. Üblicher Ablauf. Doch da die Fahrscheine mit Monatsletztem gestohlen wurden und nicht wieder auftauchten, muss er sie selbst zahlen. Zudem ersetzte die Wiener Städische nur 1.500 Euro Bargeld „pauschaliert“, obwohl über 3.500 Euro Bar- und Wechselgeld gestohlen wurden.

Der 43-jährige Tremmel trägt diese Fakten bei Gericht vor. Er kam in Erwartung, etwas über den Verbleib der Beute zu erfahren. Richter Kucera, mit Wienerischer Einsicht: „Sie haben den Schlauch.“ Und: „Bei den Georgiern gibt es als Privatbeteiligter nichts zu holen.“ Blick zur Staatsanwältin, zu den Anwälten: „Noch Fragen an den Zeugen? Danke. Brauchen Sie eine Zeitbestätigung? Nein, danke.“

So zog sich der Prozess drei Stunden. Richter Bernhard Kucera kam kürzlich vom Wiener Jugendgericht ans Landesgericht Wien. Im Telefonat fünf Stunden nach dem Prozess mit ihm, sagte er, was er mit dieser Information meint: „Es gibt am Landesgericht zwei Arten Richter: Jene, die schon immer hier waren und jene, die vom Jugendgericht herkamen. Ich war am Jugendgericht und wir haben uns lange gegen dessen Schließung gewehrt. Es war nicht zu verhindern. Wir kamen nicht freiwillig. Nun sind wir aber hier am Landesgericht, und ich ändere deswegen nicht meinen Charakter.“

Was meinte Richter Kucera damit? Warum erzählte er das? Was meinte er mit „deswegen ändere ich meinen Charakter nicht“? Ich bezog mich im Telefonat auf sein mildes Urteil. Üblicherweise, wenn Ausländer einen gemeinschaftlichen Einbruch begehen, gibt es am Landesgericht Wien entweder „für alle“ 15 Monate feste Haft oder für alle zwei Jahre. Je nach Vorleben. Richter Kucera wollte mir vermutlich sagen, dass er kein Blutrichter ist, der Strafmasse jahreweise ausschüttet. Das nahm ich auch nicht an, denn seine Prozessführung nahm sich Zeit für Dialog und Erklärung, wo es eigentlich nicht viel zu erklären gab. Es war eine straffe Vorsatztat, massiv und organisiert. Wenn eine fünfköpfige, und zehn Tage später, eine sechsköpfige Männerbande Trafiken mit roher Gewalt öffnet und ausräumt, kann man hinterher das Wort „reumütiges Geständnis“ nicht locker in den Mund nehmen.

Milde Strafen – Doppeleinbrecher erhält sechs Monate

Doch Richter Bernhard Kucera sprach nach fünfminütigem Rückzug in sein Kabinett differenzierte und milde Strafen aus. Alle sechs mussten in Gefängnis. Keiner musste Schaden wiedergutmachen.

Urteile im Detail: Zwei in Österreich vorbestrafte Georgier, die erst am 6. Dezember 2004 auf Bewährung in Wien entlassen wurden und innerhalb von fünf Tagen erneut als Einbrecher zuschlugen, erhielten 14 und 14.5 Monate unbedingt. Zwei unbescholtene Angeklagte kamen mit 12 Monaten teilbedingt davon, jeweils vier Monate unbedingt. Das jüngste Bandenmitglied, soeben volljährig geworden, erhielt 10 Monate (drei unbedingt). Doppeleinbrecher UNIGADZE, der bei beiden Einbrüchen aktiv war, doch zum Trafikeinbruch in der Glasergasse beharrlich zum Verbleib der Komplizen und der hohen Beute schwieg, erhielt 18 Monate teilbedingt, davon nur sechs Monate unbedingt. Alle Urteile rechtskräftig.

Die sechs Pflichtverteidiger, bezahlt von der Republik Österreich, waren zufrieden. Murren unter anwesenden Ermittlern. WEGA-Mann Florian Macho, hinterher beim Hinausgehen, ohne jede Illusion: „Man sieht sich in sechs Monaten wieder.“

Marcus J. Oswald (Ressort: Ein Bruch)